Leistungen der öffentlichen Personenbeförderung im Linienbündel Hage & Großheide im Landkreis Aurich
Gegenstand der Ausschreibung sind die in der Leistungsbeschreibung bezeichneten Leistungen der öffentlichen Personenbeförderung im Buslinienverkehr auf dem Linienbündel Hage & Großheide im Landkreis Aurich. Der dem Angebot zu Grunde liegende Leistungsumfang der ausgeschriebenen Linien ergibt sich aus den Fahrplänen. Da...
Angebotsfrist:04. Juni 2026
Typ:Ausschreibung
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Inhalt auf einen Blick
Gegenstand der Ausschreibung sind die in der Leistungsbeschreibung bezeichneten Leistungen der öffentlichen Personenbeförderung im Buslinienverkehr auf dem Linienbündel Hage & Großheide im Landkreis Aurich. Der dem Angebot zu Grunde liegende Leistungsumfang der ausgeschriebenen Linien ergibt sich aus den Fahrplänen. Das Volumen im auss...
- Ausschreibungstyp: Ausschreibung
- Auftraggeber: Landkreis Aurich
- Veröffentlicht: 28. April 2026
- Frist: 04. Juni 2026
Ausschreibungsbeschreibung
Gegenstand der Ausschreibung sind die in der Leistungsbeschreibung bezeichneten Leistungen der öffentlichen Personenbeförderung im Buslinienverkehr auf dem Linienbündel Hage & Großheide im Landkreis Aurich. Der dem Angebot zu Grunde liegende Leistungsumfang der ausgeschriebenen Linien ergibt sich aus den Fahrplänen. Das Volumen im ausschreibungsgegenständlichen Linienbündel Hage & Großheide umfasst zurzeit insgesamt rd. 603.000 Fahrplankilometer pro Jahr. Davon entfallen rund 48.000 Fahrplan-km p.a. auf zwei Bürgerbusse.
Weiterführende Details
Nach Registrierung stehen Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung strukturiert bereit.
- Kernanforderungen der Ausschreibung priorisiert aufbereitet
- Fristen, Eignungskriterien und Unterlagen in einem Ablauf
- Hinweise zur strukturierten Angebotsvorbereitung
- Passende Folgeausschreibungen automatisch entdecken
Dokumente und Anhänge
2 Dateien erfasst- Bekanntmachung
- E14437665
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10- Landkreis AurichAurichFrist: 04. Juni
Vergabe des Linien Bündels Hage & Großheide 2027+
Gegenstand der Ausschreibung sind die in der Leistungsbeschreibung bezeichneten Leistungen der öffentlichen Personenbeförderung im Buslinienverkehr auf dem Linienbündel Hage und Großheide im Landkreis Aurich. Der dem Angebot zu Grunde liegende Leistungsumfang der ausgeschriebenen Linien ergibt sich aus den Fahrplänen. Das Volumen im ausschreibungsgegenständlichen Linienbündel Hage & Großheide umfasst zurzeit insgesamt rd. 603.000 Fahrplankilometer pro Jahr. Davon entfallen rund 48.000 Fahrplan-km p.a. auf zwei Bürgerbusse. Die Betriebsaufnahme ha am 01.02.2027 zu erfolgen. Der Betrieb endet mit Ablauf des 31.01.2037. Die zu erbringenden Busverkehrsleistungen umfassen die folgenden Linien – hier mit der Zuordnung zu den Bedienungsebenen auf Basis des NVP – als Gesamtleistung: - Linie 414 Hagermarsch – Hage – Lütetsburg- Norden (BE 3) - Linie 441 Südarle – Großheide – Halbemond – Hage – Norden (BE 3) - Linie 444 Norden – Hage – Großheide - Aurich (BE 3) - Linie 445 Norden – Hage – Großheide – Aurich (BE 2, TaktBus) - Linie 446 Norden – Hage – Großheide – Westerholt – Dornum – Dornumersiel (BE 2, TaktBus) - Linie 447 Großheide – Berumerfehn – Südarle – Großheide (BE 3) - Linie 448 Lütetsburg – Hage – Hagermarsch – Hilgenriedersiel – Junkersrott (Bürgerbus Hage) - Linie 449 Lütetsburg – Hage – Halbemond – Berumbur – Blandorf – Hage – Lütetsburg (Bürgerbus Hage) In Bezug auf zu zuletzt genannten Bürgerbus ist der Auftragnehmer Genehmigungsinhaber. Die Leistungen werden vom Bürgerbusverein Hage erbracht. Näheres enthalten die Vergabeunterlagen.
- Landkreis StadeStadeFrist: 27. Apr.
Vergabeverfahren Ausschreibung von Busverkehrsleistungen im Landkreis Stade
Gegenstand der Ausschreibung ist Durchführung von Leistungen der Personenbeförderung im Linienverkehr im Landkreis Stade. In Los 1 werden Linienverkehre im Teilnetz 1 und 5 beschafft in einem Volumen von derzeit 2.397.000 Fahrplankilometer pro Normjahr. Die Fahrplankilometer dienen der groben Orientierung. Maßgeblich sind die Fahrplankilometer, die sich aus den Fahrplänen ergeben. Das Liniennetz umfasst die Linien: 2001: Hagen - Bf.Stade - Hahle - Haddorf - Mittelsdorf; 2001: Mittelsdorf - Haddo
- Zweckverband Wasserwerk KylltalFrist: 02. Juni
Erbringung von Subunternehmerleistungen der öffentlichen Personenbeförderung im Buslinienverkehr im Gebiet der Stadt Trier
Gegenstand der Ausschreibung ist der Abschluss eines Rahmenvertrages über die Erbringung von Subunternehmerleistungen der öffentlichen Personenbeförderung im Buslinienverkehr im Gebiet der Stadt Trier. Der Rahmenvertrag regelt die Bedingungen, zu denen während seiner Laufzeit einzelne Leistungsabrufe durch den Auftraggeber gegenüber einem oder mehreren Auftragnehmern erfolgen können. Die Leistungen sind auf vier Lose aufgeteilt. Der Auftragnehmer hat zur Leistungserbringung eigene Busse einzusetzen. Der Rahmenvertrag hat eine Laufzeit vom 01.12.2026 bis voraussichtlich dem 30.11.2036 (Ende der Betrauung). Die dem Rahmenvertrag zugrundeliegenden Leistungen haben ein Volumen von rund 856.500 Fahrplankilometern pro Jahr. Die Fahrplankilometer teilen sich wie folgt auf: Los A: 7 Solobusse, ca. 169.000 Fahrplan-km/Jahr Los B: 7 Gelenkbusse, ca. 227.500 Fahrplan-km/Jahr Los C: 7 Gelenkbusse, ca. 235.000 Fahrplan-km/Jahr Los D: 7 Gelenkbusse, ca. 225.000 Fahrplan-km/Jahr Jedes Los beinhaltet 2 Ganztagesumläufe (Einsatz von Montag bis Freitag sowie am Wochenende) und 5 Einsatzwagen (Einsatz von Montag bis Freitag an Schultagen)
- Landratsamt Rems-Murr-Kreis
Vergabe von Leistungen der öffentlichen Personenbeförderung im Rems-Murr-Kreis (Linienbündel RMK 07)
Das Linienbündel ist wie folgt zu beschreiben: Linie 332 Hertmannsweiler – Winnenden – Rems-Murr-Klinikum – Schelmenholz – Hanweiler Linie 334 Schelmenholz – Winnenden – Leutenbach – Weiler zum Stein Linie 335 Rems-Murr-Klinikum – Winnenden – Nellmersbach Linie 339* Korb – Schwaikheim – Winnenden ZOB – Rems-Murr-Klinikum Der Auftragnehmer hat den vorgegebenen Fahrplan zu erfüllen; dieser ist in Anhang LB.1 bei-gefügt. In Anhang LB.2 und Anhang LB.3 finden sich die zugehörigen Planungshilfen. *Die Linie 339 ist erst ab dem 01.08.2028 Bestandteil des Linienbündels RMK07. Außerdem kommt es ab Inbetriebnahme des Eisenbahninfrastrukturprojektes Stuttgart 21 (S21) zu einer Verschiebung der für die Bus-Zug-Anschlüsse zugrunde liegenden Bahnfahrpläne. Aus diesem Grund werden in den oben genannten Anhängen LB.1, LB.2 und LB.3 drei verschiedene Fahrplanzustände der Buslinien des Linienbündels RMK07 dargestellt. Zustand 1 besteht aus den Linien 332, 334 und 335. In Zustand 2 wird die Linie 339 in das Bündel aufgenommen. Durch die Inbetriebnahme von S21 verändern sich ab Zustand 3 die Anschlussbeziehungen zwischen Bus und Zug. Nach derzeitigem Stand bedingt dies allerdings keine Fahrplanänderungen an den Buslinien des Bündels RMK07, weshalb sich die Leistungsdaten zwischen Zu-stand 2 und 3 nicht unterscheiden. Der genaue Inbetriebnahmezeitpunkt von S21 ist derzeit noch nicht bekannt. Zur Inbetriebnahme von S21 sind die vorgegebenen Busfahrpläne nochmals auf die Kompatibilität mit den dann geltenden Bahnfahrplänen zu überprüfen und mit dem Aufgabenträger abzustimmen.
- Landratsamt Rems-Murr-KreisWaiblingenFrist: 16. Juni
Vergabe von Leistungen der öffentlichen Personenbeförderung im Rems-Murr-Kreis (Linienbündel RMK 07)
Das Linienbündel ist wie folgt zu beschreiben: Linie 332 Hertmannsweiler – Winnenden – Rems-Murr-Klinikum – Schelmenholz – Hanweiler Linie 334 Schelmenholz – Winnenden – Leutenbach – Weiler zum Stein Linie 335 Rems-Murr-Klinikum – Winnenden – Nellmersbach Linie 339* Korb – Schwaikheim – Winnenden ZOB – Rems-Murr-Klinikum Der Auftragnehmer hat den vorgegebenen Fahrplan zu erfüllen; dieser ist in Anhang LB.1 bei-gefügt. In Anhang LB.2 und Anhang LB.3 finden sich die zugehörigen Planungshilfen. *Die Linie 339 ist erst ab dem 01.08.2028 Bestandteil des Linienbündels RMK07. Außerdem kommt es ab Inbetriebnahme des Eisenbahninfrastrukturprojektes Stuttgart 21 (S21) zu einer Verschiebung der für die Bus-Zug-Anschlüsse zugrunde liegenden Bahnfahrpläne. Aus diesem Grund werden in den oben genannten Anhängen LB.1, LB.2 und LB.3 drei verschiedene Fahrplanzustände der Buslinien des Linienbündels RMK07 dargestellt. Zustand 1 besteht aus den Linien 332, 334 und 335. In Zustand 2 wird die Linie 339 in das Bündel aufgenommen. Durch die Inbetriebnahme von S21 verändern sich ab Zustand 3 die Anschlussbeziehungen zwischen Bus und Zug. Nach derzeitigem Stand bedingt dies allerdings keine Fahrplanänderungen an den Buslinien des Bündels RMK07, weshalb sich die Leistungsdaten zwischen Zu-stand 2 und 3 nicht unterscheiden. Der genaue Inbetriebnahmezeitpunkt von S21 ist derzeit noch nicht bekannt. Zur Inbetriebnahme von S21 sind die vorgegebenen Busfahrpläne nochmals auf die Kompatibilität mit den dann geltenden Bahnfahrplänen zu überprüfen und mit dem Aufgabenträger abzustimmen.
- Landratsamt Rems-Murr-KreisWaiblingenFrist: 16. Juni
Vergabe von Leistungen der öffentlichen Personenbeförderung im Rems-Murr-Kreis (Linienbündel RMK 07)
Vergabe der Leistungen der öffentlichen Personenbeförderung für das Linienbündel RMK 07. Betroffen sind die Buslinien 332 (Hertmannsweiler – Winnenden – Rems-Murr-Klinikum – Schelmenholz – Hanweiler), 334 (Schelmenholz – Winnenden – Leutenbach – Weiler zum Stein), 335 (Rems-Murr-Klinikum – Winnenden – Nellmersbach) und 339 (Korb – Schwaikheim – Winnenden ZOB – Rems-Murr-Klinikum, ab 01.08.2028). Der Auftragnehmer muss den vorgegebenen Fahrplan erfüllen. Es gibt drei Fahrplanzustände (LB.1, LB.2, LB.3) für die Aufnahme der Linie 339 und die Anpassung an das S21-Projekt.
- Landratsamt Rems-Murr-KreisWaiblingenFrist: 16. Juni
Vergabe von Leistungen der öffentlichen Personenbeförderung im Rems-Murr-Kreis (Linienbündel RMK 07)
Vergabe der Leistungen der öffentlichen Personenbeförderung für das Linienbündel RMK 07. Betroffen sind die Buslinien 332 (Hertmannsweiler – Winnenden – Rems-Murr-Klinikum – Schelmenholz – Hanweiler), 334 (Schelmenholz – Winnenden – Leutenbach – Weiler zum Stein), 335 (Rems-Murr-Klinikum – Winnenden – Nellmersbach) und 339 (Korb – Schwaikheim – Winnenden ZOB – Rems-Murr-Klinikum, ab 01.08.2028). Der Auftragnehmer muss den vorgegebenen Fahrplan erfüllen. Es gibt drei Fahrplanzustände (LB.1, LB.2, LB.3) für die Aufnahme der Linie 339 und die Anpassung an das S21-Projekt.
- Landratsamt Göppingen Amt für Mobilität und VerkehrsinfrastrukturGöppingenFrist: 23. Juni
Vergabe von Personenbeförderungsleistungen im Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen im Landkreis Göppingen; Linienbündel 10 „Geislingen/Böhmenkirch“
Das Linienbündel ist wie folgt zu beschreiben: Linie 950 Böhmenkirch – Stötten – Geislingen Linie 950A Böhmenkirch – Stötten – Geislingen (Ausbildungsverkehr) Linie 957 Geislingen Stadtkirche – Weiler – Schalkstetten Linie 958 Geislingen – Eybach – Böhmenkirch Linie 958A Geislingen – Eybach – Böhmenkirch (Ausbildungsverkehr) Linie 959 Geislingen – Waldhausen – Gerstetten Linie 962 Geislingen ZOB – Berufsschulzentrum – ZOB Linie 963 Geislingen ZOB – Wilhelmshöhe – Neuwiesen - ZOB Der Auftragnehmer hat den vorgegebenen Fahrplan zu erfüllen; dieser ist in Anhang LB.1 beigefügt. In Anhang LB.2 und Anhang LB.3 finden sich die zugehörigen Planungshilfen. Für die nur an Schultagen und außerhalb der Taktfahrten vorgesehen B-Standardbus-Fahrten gelten die Regeln für Fahrzeuge der Kategorie B ohne Einschränkungen. Ab Inbetriebnahme des Eisenbahninfrastrukturprojektes Stuttgart 21 (S21) kommt es zu einer Verschiebung der für die Bus-Zug-Anschlüsse zugrunde liegenden Bahnfahrpläne. Aus diesem Grund werden in den oben genannten Anhängen LB.1, LB.2 und LB.3 zwei verschiedene Fahr-planzustände der Buslinien des Linienbündels GP10 dargestellt; Zustand 1 (Z1) entspricht dem Fahrplanzustand vor der voraussichtlichen Inbetriebnahme von S21 (zum Fahrplanwechsel 2027/2028, d.H. vorr. 12.12.2027), Zustand 2 (Z2) entspricht dem Fahrplan nach Inbetriebnahme von S21; die Anhänge sind entsprechend gekennzeichnet. Hierbei ergeben sich keine kalkulations- bzw. abrechnungsrelevanten Änderungen, weswegen im Kalkulationsblatt (Anlage 5) keine Trennung zwischen den beiden Zuständen aufgeführt ist. Mit der Inbetriebnahme des Verkehrsraums sind die Mindestziele nach § 6 des Gesetzes über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge (SaubFahrzeugBeschG) bezogen auf die vergebe-ne Leistung vollumfänglich zu erfüllen. Für Busse gilt nach § 6 Abs. 2 SaubFahrzeugBeschG eine Mindestquote von 65% sauberer Fahrzeuge; davon muss die Hälfte der Fahrzeuge emissi-onsfrei sein. Anstelle von sauberen Fahrzeugen können zur Erfüllung der Mindestziele auch emissionsfreie Fahrzeuge eingesetzt werden. Es gelten bei einer angenommenen (Mindest-)Fahrzeugflotte von 10 Fahrzeugen folgende Mindestvorgaben: > Einsatz von mindestens 4 „emissionsfreien Fahrzeugen“ gemäß § 2 Satz 1 Nummer 6 des SaubFahrzeugBeschG, zusammen müssen diese Fahrzeuge mindestens 150.000 Fahrplankilometer pro Kalenderjahr eingesetzt werden. > Einsatz von mindestens 3 „sauberen Fahrzeuge“ gemäß § 2 Satz 1 Nummer 5 des SaubFahrzeugBeschG, zusammen müssen diese Fahrzeuge mindestens 150.000 Fahrplankilometer pro Kalenderjahr eingesetzt werden.
- Landratsamt Göppingen Amt für Mobilität und VerkehrsinfrastrukturGöppingenFrist: 23. Juni
Vergabe von Personenbeförderungsleistungen im Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen im Landkreis Göppingen; Linienbündel 07 "Süßen"
Das Linienbündel ist wie folgt zu beschreiben: Linie 951 Süßen – Gingen – Geislingen Stadtkirche Linie 951A Süßen – Gingen – Geislingen Stadtkirche [Ausbildungsverkehr] Linie 970 Süßen – Schlat – Ursenwang Linie 971 Süßen – Donzdorf – Winzingen – Wißgoldingen Linie 971A Süßen – Donzdorf – Winzingen – Wißgoldingen [Ausbildungsverkehr] Linie 972 Göppingen – Süßen – Donzdorf – Böhmenkirch Linie 972A Eislingen – Süßen – Donzdorf – Böhmenkirch [Ausbildungsverkehr] Der Auftragnehmer hat den vorgegebenen Fahrplan zu erfüllen; dieser ist in Anhang LB.1 beigefügt. In Anhang LB.2 und Anhang LB.3 finden sich die zugehörigen Planungshilfen. Für die nur an Schultagen und außerhalb der Taktfahrten vorgesehen B-Standardbus-Fahrten gelten die Regeln für Fahrzeuge der Kategorie B ohne Einschränkungen. Mit der Inbetriebnahme des Verkehrsraums sind die Mindestziele nach § 6 des Gesetzes über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge (SaubFahrzeugBeschG) bezogen auf die vergebene Leistung vollumfänglich zu erfüllen. Für Busse gilt nach § 6 Abs. 2 SaubFahrzeugBeschG eine Mindestquote von 65% sauberer Fahrzeuge; davon muss die Hälfte der Fahrzeuge emissionsfrei sein. Anstelle von sauberen Fahrzeugen können zur Erfüllung der Mindestziele auch emissionsfreie Fahrzeuge eingesetzt werden. Es gelten bei einer angenommenen (Mindest-)Fahrzeugflotte von 15 Fahrzeugen folgende Mindestvorgaben: > Einsatz von mindestens 4 „emissionsfreien Fahrzeugen“ gemäß § 2 Satz 1 Nummer 6 des SaubFahrzeugBeschG, zusammen müssen diese Fahrzeuge mindestens 150.000 Fahrplankilometer pro Kalenderjahr eingesetzt werden. > Einsatz von mindestens 5 „sauberen Fahrzeuge“ gemäß § 2 Satz 1 Nummer 5 des SaubFahrzeugBeschG, zusammen müssen diese Fahrzeuge mindestens 250.000 Fahrplankilometer pro Kalenderjahr eingesetzt werden.
- Lokale Nahverkehrsgesellschaft mbH Kreis Groß-GerauFrist: 24. Mai
Wettbewerbliche Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags über öffentliche Personenverkehrsdienste mit Kraftfahrzeugen im Linienbündel "LGG Nordost" im Landkreis Groß-Gerau
Die Lokale Nahverkehrsgesellschaft mbH Kreis Groß-Gerau beabsichtigt als zuständige Behörde (§ 5 Abs. 4 i. V. m. § 6 Abs. 1 ÖPNVG Hessen i.V.m. § 8a Abs. 1 Satz 2 PBefG), einen öffentlichen Dienstleistungsauftrag (ÖDA) über öffentliche Personenverkehrsdienste mit Kraftfahrzeugen im Wettbewerb zu vergeben. Die beabsichtigte Vergabe bezieht sich auf Personenverkehrsdienste des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) i. S. v. § 8 PBefG und § 2 Abs. 1 ÖPNVG Hessen. Der zu vergebende ÖDA umfasst alle fahrplangebundenen öffentlichen Personenverkehrsdienste im Linienbündel "LGG Nordost" wie im aktuellen Nahverkehrsplan (NVP; https://www.rmv.de/c/de/start/lnvg/die-lnvg/nahverkehrsplan-kreis-gross-gerau) beschrieben. Dies beinhaltet Verkehrsdienste mit Kraftfahrzeugen, insbesondere Bussen. Zum Zeitpunkt der Verkehrsaufnahme besteht das Linienbündel "LGG Nordost" aus den Linien 67 und 69. Umfasst sind fahrplanmäßige Verkehrsdienste. Es handelt sich hierbei um Linienverkehre gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 3 PBefG i. V. m. § 42 PBefG. Die Linienverkehre können mit Bussen und anderen Kraftfahrzeugen durchgeführt werden. Zusätzliche Linienverkehre gemäß § 42 PBefG oder (ggf. erstmals) gemäß § 43 PBefG oder § 44 PBefG können auch während der Laufzeit des ÖDA aufgenommen werden. In Summe belaufen sich die zu vergebenden Personenverkehrsdienste nach derzeitigem Planungsstand zum Vertragsbeginn auf ca. 638.615 Fahrplankilometer pro Jahr im Linienverkehr gemäß § 42 PBefG. Im Zusammenhang mit der Erbringung und Verwaltung der Personenverkehrsdienste verpflichtet der ÖDA den Betreiber zur Vorhaltung der erforderlichen Fahrzeuge und Infrastruktur. Ferner umfasst sind Vertriebsaufgaben und Kundenbetreuung im RMV. Die zum Betriebsbeginn umfassten Linienverkehre und das Bedienungsgebiet sind im „Ergänzenden Dokument“ (siehe 2.1.4 Allgemeine Informationen bei B.) beschrieben. Der ÖDA soll Regelungen beinhalten, wonach das Verkehrsangebot innerhalb des im ÖDA bestimmten Rahmens an sich ändernde Verkehrsbedürfnisse oder finanzielle Rahmenbedingungen, die Nahverkehrspläne in der jeweils geltenden Fassung und andere veränderte Umstände anzupassen ist (z. B. technische Entwicklungen, Belange des Umwelt- und Klimaschutzes, Einführung weiterer öffentlicher Verkehrsmittel). Die Änderungsmöglichkeiten beziehen sich auf Art, Umfang sowie Qualität der Personenverkehrsdienste und die Beförderungstarife. Änderungen können sich insbesondere beziehen auf: Bestand und Verlauf der Linien, Fahrplan- und Tarifangebot, Form der Bedienung (regulärer Linienverkehr, Sonderformen des Linienverkehrs, Linienbedarfsverkehr), Fahrzeug- und andere Qualitätsstandards. Die vom ÖDA erfasste Verkehrsmenge kann sich dabei reduzieren oder erweitern. Änderungen können bereits zum Beginn der Laufzeit des ÖDA wirksam werden. Diese Vorinformation bzw. Vorabbekanntmachung gilt für hinzutretende Linienverkehre aufgrund von Änderungen im vorstehenden Sinne. Dem Betreiber soll für die Verkehre ein ausschließliches Recht im Sinne von Art. 2 lit. f VO 1370/2007 gemäß und in den Grenzen von § 8a Abs. 8 PBefG erteilt werden. Das ausschließliche Recht dient dem Schutz der Verkehrsleistungen, die Gegenstand des ÖDA sind. Geschützt sind alle Linienverkehre, die zur Erfüllung des ÖDA erforderlich sind. Das ausschließliche Recht schützt die gegenständliche Leistung vor Verkehren, die das Fahrgastpotenzial dieser Leistungen nicht nur unerheblich beeinträchtigen, soweit sie vom Auftraggeber nicht selbst veranlasst werden. Es umfasst dabei Leistungen gemäß den §§ 42, 43 und 44 PBefG.
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
- Wie kann ich mich auf diese Ausschreibung bewerben?
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- Bis wann läuft die Angebotsfrist?
- Die Angebotsfrist endet am 04. Juni 2026.
- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist Landkreis Aurich.
- Welche Unterlagen sind für den Start relevant?
- In der Regel benötigen Sie Leistungsbeschreibung, Eignungsnachweise, Fristenhinweise und ggf. Formblätter. Auf auftrag.ai werden diese Punkte priorisiert dargestellt.