Leistungen der öffentlichen Personenbeförderung im Landkreis Ludwigsburg im Linienbündel LB02 "Sachsenheim"
Gegenstand der Ausschreibung sind Leistungen der öffentlichen Personenbeförderung im Buslinienverkehr. In diesem Linienbündel gibt es zwei Fahrplanzustände: Fahrplanzustand 1: 01.01.2027 – 31.12.2028 und Fahrplanzustand 2: 01.01.2029 - 31.07.2036. Umfasst sind folgende Linien im Zustand 1 und Zustand 2: Linie 566 Sersh...
Angebotsfrist:29. Juni 2026
Typ:Ausschreibung
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Inhalt auf einen Blick
Gegenstand der Ausschreibung sind Leistungen der öffentlichen Personenbeförderung im Buslinienverkehr. In diesem Linienbündel gibt es zwei Fahrplanzustände: Fahrplanzustand 1: 01.01.2027 – 31.12.2028 und Fahrplanzustand 2: 01.01.2029 - 31.07.2036. Umfasst sind folgende Linien im Zustand 1 und Zustand 2: Linie 566 Sersheim – Sachsenheim...
- Ausschreibungstyp: Ausschreibung
- Auftraggeber: Landratsamt Ludwigsburg - Fachbereich Verkehr
- Veröffentlicht: 03. Mai 2026
- Frist: 29. Juni 2026
- Thema: Personenbeförderung
Ausschreibungsbeschreibung
Gegenstand der Ausschreibung sind Leistungen der öffentlichen Personenbeförderung im Buslinienverkehr. In diesem Linienbündel gibt es zwei Fahrplanzustände: Fahrplanzustand 1: 01.01.2027 – 31.12.2028 und Fahrplanzustand 2: 01.01.2029 - 31.07.2036. Umfasst sind folgende Linien im Zustand 1 und Zustand 2: Linie 566 Sersheim – Sachsenheim, Linie 571 Bietigheim – Sachsenheim – Häfnerhaslach, Linie 578 Vaihingen Enz) – Kleinglattbach – Sersheim, Linie 578A Vaihingen (Enz) – Kleinglattbach – Sersheim (Schülerverkehr), Linie N52 Bietigheim – Sachsenheim – Sersheim – Kleinglattbach – Ensingen – Horrheim – Hohenhaslach – Bietigheim. Ab dem Zustand 2 (01.01.2029) kommt die Linie 562 Oberriexingen – Sachsenheim außerdem hinzu. Der Auftragnehmer hat den vorgegebenen Fahrplan zu erfüllen; dieser ist in Anhang LB.1 eigefügt. In Anhang LB.2 und Anhang LB.3 finden sich die zugehörigen Planungshilfen. Für die nur an Schultagen und außerhalb der Taktfahrten vorgesehen B- Fahrten gelten die Regeln für Fahrzeuge der Kategorie B ohne Einschränkungen. Es ist zu beachten, dass die S-Bahn-Linie S5 sowie ggf. auch der Regionalzugverkehr mit der Inbetriebnahme des Eisenbahn-Infrastruktur-Projektes „Stuttgart 21“ (vsl. im Dezember 2027) geänderte Abfahrts- und Ankunftszeiten in Bietigheim-Bissingen, Sachsenheim und Vaihingen (E) erhalten werden. Nach Veröffentlichung der konkreten Fahrpläne für den Regionalverkehr zur Teil- bzw. Vollinbetriebnahme von „Stuttgart 21“ ist vom Auftragnehmer zu prüfen, ob sich daraus mögliche Probleme im bestehenden Linien- und Fahrplankonzept (Anhang LB.1) ergeben. In diesem Zusammenhang erfolgt eine rechtzeitige Abstimmung mit dem Aufgabenträger sowie dem VVS. Nach Zustimmung des Auftraggebers sind die erforderlichen Anpassungen – unter Einhaltung der sich aus der Ausschreibung ergebenden Anforderungen und Leistungsumfänge – zur Inbetriebnahme kostenneutral umzusetzen.
Weiterführende Details
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Dokumente und Anhänge
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10- Landratsamt Ludwigsburg - Fachbereich Verkehr
Leistungen der öffentlichen Personenbeförderung im Landkreis Ludwigsburg im Linienbündel LB02 "Sachsenheim"
Gegenstand der Ausschreibung sind Leistungen der öffentlichen Personenbeförderung im Buslinienverkehr. In diesem Linienbündel gibt es zwei Fahrplanzustände: Fahrplanzustand 1: 01.01.2027 – 31.12.2028 und Fahrplanzustand 2: 01.01.2029 - 31.07.2036. Umfasst sind folgende Linien im Zustand 1 und Zustand 2: Linie 566 Sersheim – Sachsenheim, Linie 571 Bietigheim – Sachsenheim – Häfnerhaslach, Linie 578 Vaihingen Enz) – Kleinglattbach – Sersheim, Linie 578A Vaihingen (Enz) – Kleinglattbach – Sersheim (Schülerverkehr), Linie N52 Bietigheim – Sachsenheim – Sersheim – Kleinglattbach – Ensingen – Horrheim – Hohenhaslach – Bietigheim. Ab dem Zustand 2 (01.01.2029) kommt die Linie 562 Oberriexingen – Sachsenheim außerdem hinzu. Der Auftragnehmer hat den vorgegebenen Fahrplan zu erfüllen; dieser ist in Anhang LB.1 beigefügt. In Anhang LB.2 und Anhang LB.3 finden sich die zugehörigen Planungshilfen. Für die nur an Schultagen und außerhalb der Taktfahrten vorgesehen B-Fahrten gelten die Regeln für Fahrzeuge der Kategorie B ohne Einschränkungen. Es ist zu beachten, dass die S-Bahn-Linie S5 sowie ggf. auch der Regionalzugverkehr mit der Inbetriebnahme des Eisenbahn-Infrastruktur-Projektes „Stuttgart 21“ (vsl. im Dezember 2027) geänderte Abfahrts- und Ankunftszeiten in Bietigheim-Bissingen, Sachsenheim und Vaihingen (E) erhalten werden. Nach Veröffentlichung der konkreten Fahrpläne für den Regionalverkehr zur Teil- bzw. Vollinbetriebnahme von „Stuttgart 21“ ist vom Auftragnehmer zu prüfen, ob sich daraus mögliche Probleme im bestehenden Linien- und Fahrplankonzept (Anhang LB.1) ergeben. In diesem Zusammenhang erfolgt eine rechtzeitige Abstimmung mit dem Aufgabenträger sowie dem VVS. Nach Zustimmung des Auftraggebers sind die erforderlichen Anpassungen – unter Einhaltung der sich aus der Ausschreibung ergebenden Anforderungen und Leistungsumfänge – zur Inbetriebnahme kostenneutral umzusetzen.
- Landratsamt Rems-Murr-Kreis
Vergabe von Leistungen der öffentlichen Personenbeförderung im Rems-Murr-Kreis (Linienbündel RMK 07)
Das Linienbündel ist wie folgt zu beschreiben: Linie 332 Hertmannsweiler – Winnenden – Rems-Murr-Klinikum – Schelmenholz – Hanweiler Linie 334 Schelmenholz – Winnenden – Leutenbach – Weiler zum Stein Linie 335 Rems-Murr-Klinikum – Winnenden – Nellmersbach Linie 339* Korb – Schwaikheim – Winnenden ZOB – Rems-Murr-Klinikum Der Auftragnehmer hat den vorgegebenen Fahrplan zu erfüllen; dieser ist in Anhang LB.1 bei-gefügt. In Anhang LB.2 und Anhang LB.3 finden sich die zugehörigen Planungshilfen. *Die Linie 339 ist erst ab dem 01.08.2028 Bestandteil des Linienbündels RMK07. Außerdem kommt es ab Inbetriebnahme des Eisenbahninfrastrukturprojektes Stuttgart 21 (S21) zu einer Verschiebung der für die Bus-Zug-Anschlüsse zugrunde liegenden Bahnfahrpläne. Aus diesem Grund werden in den oben genannten Anhängen LB.1, LB.2 und LB.3 drei verschiedene Fahrplanzustände der Buslinien des Linienbündels RMK07 dargestellt. Zustand 1 besteht aus den Linien 332, 334 und 335. In Zustand 2 wird die Linie 339 in das Bündel aufgenommen. Durch die Inbetriebnahme von S21 verändern sich ab Zustand 3 die Anschlussbeziehungen zwischen Bus und Zug. Nach derzeitigem Stand bedingt dies allerdings keine Fahrplanänderungen an den Buslinien des Bündels RMK07, weshalb sich die Leistungsdaten zwischen Zu-stand 2 und 3 nicht unterscheiden. Der genaue Inbetriebnahmezeitpunkt von S21 ist derzeit noch nicht bekannt. Zur Inbetriebnahme von S21 sind die vorgegebenen Busfahrpläne nochmals auf die Kompatibilität mit den dann geltenden Bahnfahrplänen zu überprüfen und mit dem Aufgabenträger abzustimmen.
- Landratsamt Rems-Murr-KreisWaiblingenFrist: 16. Juni
Vergabe von Leistungen der öffentlichen Personenbeförderung im Rems-Murr-Kreis (Linienbündel RMK 07)
Das Linienbündel ist wie folgt zu beschreiben: Linie 332 Hertmannsweiler – Winnenden – Rems-Murr-Klinikum – Schelmenholz – Hanweiler Linie 334 Schelmenholz – Winnenden – Leutenbach – Weiler zum Stein Linie 335 Rems-Murr-Klinikum – Winnenden – Nellmersbach Linie 339* Korb – Schwaikheim – Winnenden ZOB – Rems-Murr-Klinikum Der Auftragnehmer hat den vorgegebenen Fahrplan zu erfüllen; dieser ist in Anhang LB.1 bei-gefügt. In Anhang LB.2 und Anhang LB.3 finden sich die zugehörigen Planungshilfen. *Die Linie 339 ist erst ab dem 01.08.2028 Bestandteil des Linienbündels RMK07. Außerdem kommt es ab Inbetriebnahme des Eisenbahninfrastrukturprojektes Stuttgart 21 (S21) zu einer Verschiebung der für die Bus-Zug-Anschlüsse zugrunde liegenden Bahnfahrpläne. Aus diesem Grund werden in den oben genannten Anhängen LB.1, LB.2 und LB.3 drei verschiedene Fahrplanzustände der Buslinien des Linienbündels RMK07 dargestellt. Zustand 1 besteht aus den Linien 332, 334 und 335. In Zustand 2 wird die Linie 339 in das Bündel aufgenommen. Durch die Inbetriebnahme von S21 verändern sich ab Zustand 3 die Anschlussbeziehungen zwischen Bus und Zug. Nach derzeitigem Stand bedingt dies allerdings keine Fahrplanänderungen an den Buslinien des Bündels RMK07, weshalb sich die Leistungsdaten zwischen Zu-stand 2 und 3 nicht unterscheiden. Der genaue Inbetriebnahmezeitpunkt von S21 ist derzeit noch nicht bekannt. Zur Inbetriebnahme von S21 sind die vorgegebenen Busfahrpläne nochmals auf die Kompatibilität mit den dann geltenden Bahnfahrplänen zu überprüfen und mit dem Aufgabenträger abzustimmen.
- Landratsamt Göppingen Amt für Mobilität und VerkehrsinfrastrukturGöppingenFrist: 23. Juni
Vergabe von Personenbeförderungsleistungen im Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen im Landkreis Göppingen; Linienbündel 10 „Geislingen/Böhmenkirch“
Das Linienbündel ist wie folgt zu beschreiben: Linie 950 Böhmenkirch – Stötten – Geislingen Linie 950A Böhmenkirch – Stötten – Geislingen (Ausbildungsverkehr) Linie 957 Geislingen Stadtkirche – Weiler – Schalkstetten Linie 958 Geislingen – Eybach – Böhmenkirch Linie 958A Geislingen – Eybach – Böhmenkirch (Ausbildungsverkehr) Linie 959 Geislingen – Waldhausen – Gerstetten Linie 962 Geislingen ZOB – Berufsschulzentrum – ZOB Linie 963 Geislingen ZOB – Wilhelmshöhe – Neuwiesen - ZOB Der Auftragnehmer hat den vorgegebenen Fahrplan zu erfüllen; dieser ist in Anhang LB.1 beigefügt. In Anhang LB.2 und Anhang LB.3 finden sich die zugehörigen Planungshilfen. Für die nur an Schultagen und außerhalb der Taktfahrten vorgesehen B-Standardbus-Fahrten gelten die Regeln für Fahrzeuge der Kategorie B ohne Einschränkungen. Ab Inbetriebnahme des Eisenbahninfrastrukturprojektes Stuttgart 21 (S21) kommt es zu einer Verschiebung der für die Bus-Zug-Anschlüsse zugrunde liegenden Bahnfahrpläne. Aus diesem Grund werden in den oben genannten Anhängen LB.1, LB.2 und LB.3 zwei verschiedene Fahr-planzustände der Buslinien des Linienbündels GP10 dargestellt; Zustand 1 (Z1) entspricht dem Fahrplanzustand vor der voraussichtlichen Inbetriebnahme von S21 (zum Fahrplanwechsel 2027/2028, d.H. vorr. 12.12.2027), Zustand 2 (Z2) entspricht dem Fahrplan nach Inbetriebnahme von S21; die Anhänge sind entsprechend gekennzeichnet. Hierbei ergeben sich keine kalkulations- bzw. abrechnungsrelevanten Änderungen, weswegen im Kalkulationsblatt (Anlage 5) keine Trennung zwischen den beiden Zuständen aufgeführt ist. Mit der Inbetriebnahme des Verkehrsraums sind die Mindestziele nach § 6 des Gesetzes über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge (SaubFahrzeugBeschG) bezogen auf die vergebe-ne Leistung vollumfänglich zu erfüllen. Für Busse gilt nach § 6 Abs. 2 SaubFahrzeugBeschG eine Mindestquote von 65% sauberer Fahrzeuge; davon muss die Hälfte der Fahrzeuge emissi-onsfrei sein. Anstelle von sauberen Fahrzeugen können zur Erfüllung der Mindestziele auch emissionsfreie Fahrzeuge eingesetzt werden. Es gelten bei einer angenommenen (Mindest-)Fahrzeugflotte von 10 Fahrzeugen folgende Mindestvorgaben: > Einsatz von mindestens 4 „emissionsfreien Fahrzeugen“ gemäß § 2 Satz 1 Nummer 6 des SaubFahrzeugBeschG, zusammen müssen diese Fahrzeuge mindestens 150.000 Fahrplankilometer pro Kalenderjahr eingesetzt werden. > Einsatz von mindestens 3 „sauberen Fahrzeuge“ gemäß § 2 Satz 1 Nummer 5 des SaubFahrzeugBeschG, zusammen müssen diese Fahrzeuge mindestens 150.000 Fahrplankilometer pro Kalenderjahr eingesetzt werden.
- Landratsamt Göppingen Amt für Mobilität und Verkehrsinfrastruktur
Vergabe von Personenbeförderungsleistungen im Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen im Landkreis Göppingen; Linienbündel 10 „Geislingen/Böhmenkirch“
Das Linienbündel ist wie folgt zu beschreiben: Linie 950 Böhmenkirch – Stötten – Geislingen Linie 950A Böhmenkirch – Stötten – Geislingen (Ausbildungsverkehr) Linie 957 Geislingen Stadtkirche – Weiler – Schalkstetten Linie 958 Geislingen – Eybach – Böhmenkirch Linie 958A Geislingen – Eybach – Böhmenkirch (Ausbildungsverkehr) Linie 959 Geislingen – Waldhausen – Gerstetten Linie 962 Geislingen ZOB – Berufsschulzentrum – ZOB Linie 963 Geislingen ZOB – Wilhelmshöhe – Neuwiesen - ZOB Der Auftragnehmer hat den vorgegebenen Fahrplan zu erfüllen; dieser ist in Anhang LB.1 beigefügt. In Anhang LB.2 und Anhang LB.3 finden sich die zugehörigen Planungshilfen. Für die nur an Schultagen und außerhalb der Taktfahrten vorgesehen B-Standardbus-Fahrten gelten die Regeln für Fahrzeuge der Kategorie B ohne Einschränkungen. Ab Inbetriebnahme des Eisenbahninfrastrukturprojektes Stuttgart 21 (S21) kommt es zu einer Verschiebung der für die Bus-Zug-Anschlüsse zugrunde liegenden Bahnfahrpläne. Aus diesem Grund werden in den oben genannten Anhängen LB.1, LB.2 und LB.3 zwei verschiedene Fahr-planzustände der Buslinien des Linienbündels GP10 dargestellt; Zustand 1 (Z1) entspricht dem Fahrplanzustand vor der voraussichtlichen Inbetriebnahme von S21 (zum Fahrplanwechsel 2027/2028, d.H. vorr. 12.12.2027), Zustand 2 (Z2) entspricht dem Fahrplan nach Inbetriebnahme von S21; die Anhänge sind entsprechend gekennzeichnet. Hierbei ergeben sich keine kalkulations- bzw. abrechnungsrelevanten Änderungen, weswegen im Kalkulationsblatt (Anlage 5) keine Trennung zwischen den beiden Zuständen aufgeführt ist. Mit der Inbetriebnahme des Verkehrsraums sind die Mindestziele nach § 6 des Gesetzes über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge (SaubFahrzeugBeschG) bezogen auf die vergebe-ne Leistung vollumfänglich zu erfüllen. Für Busse gilt nach § 6 Abs. 2 SaubFahrzeugBeschG eine Mindestquote von 65% sauberer Fahrzeuge; davon muss die Hälfte der Fahrzeuge emissi-onsfrei sein. Anstelle von sauberen Fahrzeugen können zur Erfüllung der Mindestziele auch emissionsfreie Fahrzeuge eingesetzt werden. Es gelten bei einer angenommenen (Mindest-)Fahrzeugflotte von 10 Fahrzeugen folgende Mindestvorgaben: > Einsatz von mindestens 4 „emissionsfreien Fahrzeugen“ gemäß § 2 Satz 1 Nummer 6 des SaubFahrzeugBeschG, zusammen müssen diese Fahrzeuge mindestens 150.000 Fahrplankilometer pro Kalenderjahr eingesetzt werden. > Einsatz von mindestens 3 „sauberen Fahrzeuge“ gemäß § 2 Satz 1 Nummer 5 des SaubFahrzeugBeschG, zusammen müssen diese Fahrzeuge mindestens 150.000 Fahrplankilometer pro Kalenderjahr eingesetzt werden.
- Landratsamt Rems-Murr-KreisWaiblingenFrist: 16. Juni
Vergabe von Leistungen der öffentlichen Personenbeförderung im Rems-Murr-Kreis (Linienbündel RMK 07)
Vergabe der Leistungen der öffentlichen Personenbeförderung für das Linienbündel RMK 07. Betroffen sind die Buslinien 332 (Hertmannsweiler – Winnenden – Rems-Murr-Klinikum – Schelmenholz – Hanweiler), 334 (Schelmenholz – Winnenden – Leutenbach – Weiler zum Stein), 335 (Rems-Murr-Klinikum – Winnenden – Nellmersbach) und 339 (Korb – Schwaikheim – Winnenden ZOB – Rems-Murr-Klinikum, ab 01.08.2028). Der Auftragnehmer muss den vorgegebenen Fahrplan erfüllen. Es gibt drei Fahrplanzustände (LB.1, LB.2, LB.3) für die Aufnahme der Linie 339 und die Anpassung an das S21-Projekt.
- Landratsamt Rems-Murr-KreisWaiblingenFrist: 16. Juni
Vergabe von Leistungen der öffentlichen Personenbeförderung im Rems-Murr-Kreis (Linienbündel RMK 07)
Vergabe der Leistungen der öffentlichen Personenbeförderung für das Linienbündel RMK 07. Betroffen sind die Buslinien 332 (Hertmannsweiler – Winnenden – Rems-Murr-Klinikum – Schelmenholz – Hanweiler), 334 (Schelmenholz – Winnenden – Leutenbach – Weiler zum Stein), 335 (Rems-Murr-Klinikum – Winnenden – Nellmersbach) und 339 (Korb – Schwaikheim – Winnenden ZOB – Rems-Murr-Klinikum, ab 01.08.2028). Der Auftragnehmer muss den vorgegebenen Fahrplan erfüllen. Es gibt drei Fahrplanzustände (LB.1, LB.2, LB.3) für die Aufnahme der Linie 339 und die Anpassung an das S21-Projekt.
- Landratsamt Rems-Murr-KreisWaiblingenFrist: 11. Juni
Vergabe von Personenbeförderungsleistungen im Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen im Rems-Murr-Kreis; Linienbündel 03 „Verkehrsraum Waiblingen“ im offenen Verfahren
Vergabe Linienbündel RMK03 ab 01.01.2027: Linien 201, 201A, 204, 204A, 205, 207, 208, 216, 218, N21, N24. Besonderheiten: Linie 204 (Zustand 2 ab 01.08.2027 ohne Beinstein-Endersbach), Linie 205 (Verlängerung nach Neugereut unter Vorbehalt), Linie N21 (Wechsel zu RMK01 ab 01.08.2027). Aufgrund des S21-Projekts sind drei Fahrplanzustände gemäß Anhängen LB.1-3 zu beachten. Der Auftragnehmer hat den vorgegebenen Fahrplan zu erfüllen.
- Landratsamt Göppingen Amt für Mobilität und VerkehrsinfrastrukturGöppingenFrist: 23. Juni
Vergabe von Personenbeförderungsleistungen im Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen im Landkreis Göppingen; Linienbündel 07 "Süßen"
Das Linienbündel ist wie folgt zu beschreiben: Linie 951 Süßen – Gingen – Geislingen Stadtkirche Linie 951A Süßen – Gingen – Geislingen Stadtkirche [Ausbildungsverkehr] Linie 970 Süßen – Schlat – Ursenwang Linie 971 Süßen – Donzdorf – Winzingen – Wißgoldingen Linie 971A Süßen – Donzdorf – Winzingen – Wißgoldingen [Ausbildungsverkehr] Linie 972 Göppingen – Süßen – Donzdorf – Böhmenkirch Linie 972A Eislingen – Süßen – Donzdorf – Böhmenkirch [Ausbildungsverkehr] Der Auftragnehmer hat den vorgegebenen Fahrplan zu erfüllen; dieser ist in Anhang LB.1 beigefügt. In Anhang LB.2 und Anhang LB.3 finden sich die zugehörigen Planungshilfen. Für die nur an Schultagen und außerhalb der Taktfahrten vorgesehen B-Standardbus-Fahrten gelten die Regeln für Fahrzeuge der Kategorie B ohne Einschränkungen. Mit der Inbetriebnahme des Verkehrsraums sind die Mindestziele nach § 6 des Gesetzes über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge (SaubFahrzeugBeschG) bezogen auf die vergebene Leistung vollumfänglich zu erfüllen. Für Busse gilt nach § 6 Abs. 2 SaubFahrzeugBeschG eine Mindestquote von 65% sauberer Fahrzeuge; davon muss die Hälfte der Fahrzeuge emissionsfrei sein. Anstelle von sauberen Fahrzeugen können zur Erfüllung der Mindestziele auch emissionsfreie Fahrzeuge eingesetzt werden. Es gelten bei einer angenommenen (Mindest-)Fahrzeugflotte von 15 Fahrzeugen folgende Mindestvorgaben: > Einsatz von mindestens 4 „emissionsfreien Fahrzeugen“ gemäß § 2 Satz 1 Nummer 6 des SaubFahrzeugBeschG, zusammen müssen diese Fahrzeuge mindestens 150.000 Fahrplankilometer pro Kalenderjahr eingesetzt werden. > Einsatz von mindestens 5 „sauberen Fahrzeuge“ gemäß § 2 Satz 1 Nummer 5 des SaubFahrzeugBeschG, zusammen müssen diese Fahrzeuge mindestens 250.000 Fahrplankilometer pro Kalenderjahr eingesetzt werden.
- Landratsamt Göppingen Amt für Mobilität und Verkehrsinfrastruktur
Vergabe von Personenbeförderungsleistungen im Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen im Landkreis Göppingen; Linienbündel 07 "Süßen"
Das Linienbündel ist wie folgt zu beschreiben: Linie 951 Süßen – Gingen – Geislingen Stadtkirche Linie 951A Süßen – Gingen – Geislingen Stadtkirche [Ausbildungsverkehr] Linie 970 Süßen – Schlat – Ursenwang Linie 971 Süßen – Donzdorf – Winzingen – Wißgoldingen Linie 971A Süßen – Donzdorf – Winzingen – Wißgoldingen [Ausbildungsverkehr] Linie 972 Göppingen – Süßen – Donzdorf – Böhmenkirch Linie 972A Eislingen – Süßen – Donzdorf – Böhmenkirch [Ausbildungsverkehr] Der Auftragnehmer hat den vorgegebenen Fahrplan zu erfüllen; dieser ist in Anhang LB.1 beigefügt. In Anhang LB.2 und Anhang LB.3 finden sich die zugehörigen Planungshilfen. Für die nur an Schultagen und außerhalb der Taktfahrten vorgesehen B-Standardbus-Fahrten gelten die Regeln für Fahrzeuge der Kategorie B ohne Einschränkungen. Mit der Inbetriebnahme des Verkehrsraums sind die Mindestziele nach § 6 des Gesetzes über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge (SaubFahrzeugBeschG) bezogen auf die vergebene Leistung vollumfänglich zu erfüllen. Für Busse gilt nach § 6 Abs. 2 SaubFahrzeugBeschG eine Mindestquote von 65% sauberer Fahrzeuge; davon muss die Hälfte der Fahrzeuge emissionsfrei sein. Anstelle von sauberen Fahrzeugen können zur Erfüllung der Mindestziele auch emissionsfreie Fahrzeuge eingesetzt werden. Es gelten bei einer angenommenen (Mindest-)Fahrzeugflotte von 15 Fahrzeugen folgende Mindestvorgaben: > Einsatz von mindestens 4 „emissionsfreien Fahrzeugen“ gemäß § 2 Satz 1 Nummer 6 des SaubFahrzeugBeschG, zusammen müssen diese Fahrzeuge mindestens 150.000 Fahrplankilometer pro Kalenderjahr eingesetzt werden. > Einsatz von mindestens 5 „sauberen Fahrzeuge“ gemäß § 2 Satz 1 Nummer 5 des SaubFahrzeugBeschG, zusammen müssen diese Fahrzeuge mindestens 250.000 Fahrplankilometer pro Kalenderjahr eingesetzt werden.
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
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