Leasing von Hörtechnik für hörbehinderte Schüler und Schülerinnen
Im Rahmen der inklusiven Beschulung haben auch Schüler und Schülerinnen mit dem Förderschwerpunkt Hören und Kommunikation Zugang zu allen Schulen. Um dem Unterrichtsgeschehen folgen zu können, benötigen Sie Soundfieldanlagen, technische Hilfsmittel und pädagogische Unterstützungsmaterialien.
Angebotsfrist:11. Juni 2026
Typ:Ausschreibung
Ohne Kreditkarte · Sofortiger Zugang
Inhalt auf einen Blick
Im Rahmen der inklusiven Beschulung haben auch Schüler und Schülerinnen mit dem Förderschwerpunkt Hören und Kommunikation Zugang zu allen Schulen. Um dem Unterrichtsgeschehen folgen zu können, benötigen Sie Soundfieldanlagen, technische Hilfsmittel und pädagogische Unterstützungsmaterialien.
- Ausschreibungstyp: Ausschreibung
- Auftraggeber: Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
- Veröffentlicht: 12. Mai 2026
- Frist: 11. Juni 2026
- Thema: Hilfsmittel
Ausschreibungsbeschreibung
Im Rahmen der inklusiven Beschulung haben auch Schüler und Schülerinnen mit dem Förderschwerpunkt Hören und Kommunikation Zugang zu allen Schulen. Um dem Unterrichtsgeschehen folgen zu können, benötigen Sie Soundfieldanlagen, technische Hilfsmittel und pädagogische Unterstützungsmaterialien.
Weiterführende Details
Nach Registrierung stehen Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung strukturiert bereit.
- Kernanforderungen der Ausschreibung priorisiert aufbereitet
- Fristen, Eignungskriterien und Unterlagen in einem Ablauf
- Hinweise zur strukturierten Angebotsvorbereitung
- Passende Folgeausschreibungen automatisch entdecken
Dokumente und Anhänge
49 Dateien erfasst- PDF Notice (BUL)
- PDF Notice (SPA)
- PDF Notice (CES)
- PDF Notice (DAN)
- PDF Notice (DEU)
- PDF Notice (EST)
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SenBJF_IIA2Sch_120526 Leasing von Hörtechnik für hörbehinderte Schüler und Schülerinnen
Förderschwerpunkt Hören und Kommunikation Zugang zu allen Schulen. Um dem Unterrichtsgeschehen folgen zu können, benötigen Sie Soundfieldanlagen, technische Hilfsmittel und pädagogische Unterstützungsmaterialien. Kennung des Verfahrens: 69ce34642f17481a92441dd28f73cc95 Interne Kennung: SenBJF_IIA2Sch_120526 Verfahrensart: Offenes Verfahren Das Verfahren wird beschleunigt: nein 2.1.1 Zweck Art des Auftrags: Lieferleistungen Haupteinstufung (cpv): 33185000 Hörgeräte 2.1.2 Erfüllungsort Stadt: Berlin Postleitzahl: 10178 Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300) Land: Deutschland 2.1.4 Allgemeine Informationen Zusätzliche Informationen: Die Bildung von Bietergemeinschaften ist zulässig. Bietergemeinschaften müssen sich bereits als solche bewerben. Die nachträgliche Bildung ist grundsätzlich nicht möglich. Die vorgegebene Eigenerklärung Bietergemeinschaft (Wirt238) ist zu verwenden und vollständig auszufüllen. Die Bietergemeinschaft hat mit dem Angebot die von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft im Original unterzeichnete rechtsverbindliche Erklärung abzugeben. Insbesondere ist in einer kurzen Begründung anzugeben, aus welchen (kaufmännischen oder technischen) Gründen eine Bietergemeinschaft eingegangen wird. Parallele Angebote (eigenes Angebot und als Mitglied einer BieGe) sind grds. unzulässig. Die Bieter werden auf die Verpflichtungen zur Zahlung bestimmter Mindeststundenentgelte und zur Tariftreue gem. § 9 Abs. 1 Berliner Ausschreibungs und Vergabegesetz (BerlAVG) sowie auf die Verpflichtung zur Weitergabe dieser Pflicht an Nachunternehmer siehe Besondere Vertragsbedingungen zum Mindeststundenentgelt und zur Tariftreue hingewiesen. Für die Teilnehmer von Bewerber/ Bietergemeinschaften sind dieselben formalen Bedingungen für jeden Teilnehmer zu erfüllen.
- Landes-Gewerbeförderungsstelle des nordrhein-westfälischen Handwerks e.V.Frist: 20. Apr.
Umsetzung von "Potenziale entdecken" für SuS ab der Jahrgangsstufe 8 aus allgemeinbildenden Schulen inkl. der Förderschulen LE, ESE, SQ und HuK in NRW im Schuljahr 2026/2027
Umsetzung von "Potenziale entdecken - dein Einstieg in die Berufliche Orientierung" für Schülerinnen und Schüler ab der Jahrgangsstufe 8 aus allgemeinbildenden Schulen inklusive der Förderschulen mit den Förderschwerpunkten Lernen (LE), Sprache (SQ), Emotionale und soziale Entwicklung (ESE) und Hören und Kommunikation (HuK) in nordrhein-westfälischen Kommunen im Schuljahr 2026/2027
- Stadt KasselFrist: 17. Apr.
2025-753-0005 Selbstbauanlage mit pädagogischer Begleitung als Schülerprojekt mit bis zu 20 Schülerinnen und Schülern.
Lieferung von PV-Komponenten (Module, Unterkonstruktion, Wechselrichter, Kabel und Zubehör) für ein schulisches Selbstbauvorhaben. Zusätzlich ist eine pädagogische Begleitung erforderlich, die eine fachliche Anleitung sowie die sicherheitsrelevante Aufsicht der Schülerinnen und Schüler bei der Errichtung der DC-Seite der PV-Anlage umfasst.
- Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg von BerlinBerlinFrist: 09. Juni
Rahmenvertrag: Beförderung von Schülerinnen und Schülern mit Behinderung sowie der Beförderung im Rahmen des Schwimmunterrichts im Bezirk Tempelhof-Schönberg
Schulen im Bezirk. Hiervon sind 33 Grundschulen, 11 Sekundarschulen, 1 Gemeinschaftsschule sowie 9 Gymnasien und 3 sonderpädagogische Förderzentren. Die Schulen sind hierbei auf die gesamte Fläche des Bezirks verteilt. Als Schulträger sorgt der Auftraggeber aber nicht nur für die Schulen und deren Ausstattung, sondern gewährt im Bedarfsfall für Schülerinnen und Schüler mit einer nachgewiesenen Behinderung eine Schulwegbeförderung. Neben den öffentlichen Schulen übernimmt das Schul und Sportamt auch die Beförderung der behinderten Schülerinnen und Schüler zu ausgewählten Schulen in freier Trägerschaft (Privatschulen). Insbesondere bei den Fahrten zu den sonderpädagogischen Förderzentren mit dem Förderschwerpunkt Körperliche und motorische Entwicklung handelt es sich bei dem zu befördernden Personenkreis vielfach um (schwerst) mehrfachbehinderte, teilweise auch verhaltensauffällige Schülerinnen und Schüler. Neben der Schulwegbeförderung fallen entsprechend des Lehrplans auch individuelle Fahrten zu Praktikumsplätzen an. Entsprechend der Ausgestaltung des Schulunterrichts erfolgt an den sonderpädagogischen Förderzentren gelegentlich der Unterricht außerhalb der Schule. Hier sind die Schülerinnen und Schüler der jeweiligen Klassen von der Schule an den Ort zu befördern, an dem der Unterricht stattfinden soll und wieder zurück zur Schule. Zur Sicherstellung des Schwimmunterrichts an den 33 Grundschulen gewährt der Auftraggeber den Schulen eine Beförderung der Schülerinnen und Schüler zu den Schwimmhallen. Im Rahmen der vorliegenden Ausschreibung sollen ein oder mehrere Vertragspartner ermittelt werden, die den Auftrag zur Beförderung von Schülerinnen und Schülern für die vorgenannten Leistungen übernehmen. Kennung des Verfahrens: 73fc4c420372495b800bf3248077b4b4 Interne Kennung: 260731 Verfahrensart: Offenes Verfahren Das Verfahren wird beschleunigt: nein 2.1.1 Zweck Art des Auftrags: Dienstleistungen Haupteinstufung (cpv): 60100000 Straßentransport/beförderung 2.1.2 Erfüllungsort Stadt: Berlin Postleitzahl: 10820 Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
- Stadt EmsdettenFrist: 08. Mai
Leasing von 330 Tablets für Lehrkräfte der Emsdettener Schulen
Beschaffung von 330 iPads inklusive Hüllen mit Tastatur für Lehrkräfte an den Schulen in Emsdettener im Rahmen eines Leasingvertrags.
- LVR-Dezernat Gebäude- und Liegenschaftsmanagement, Umwelt, Energie, Bauen für Menschen GmbH
453/ Frieda-Kahlo-Schule Neubau, Freianlagenplanung
Der Landschaftsverband Rheinland beabsichtigt die Leistungen Freianlagenplanung für den Neubau für die 2,5-zügige Frida-Kahlo-Förderschule mit dem Förderschwerpunkt körpermotorische Entwicklung (KME) für ca. 280 Schüler*innen am Standort Sankt Augustin zu vergeben. Das bestehende Schulgebäude am Standort Arnold-Janssen-Str. 25a wurde aufgrund der kontinuierlich steigenden Schülerzahlen mehrfach baulich erweitert, seit 2002 wird ein zusätzlicher Interim-Standort in Bonn-Vilich betrieben. Der Rückbau des Bestandsgebäudes und einen Zusammenführung der beiden Schulstandorte am Standort Sankt Augustin wurde von den Gremien beschlossen und die Verwaltung mit der Planung des Neubaus unter Zukauf des westlich anschließenden Grundstücks beauftragt. Mit der Planung des Neubaus wird im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens ein Architekturbüro beauftragt. Die Beauftragung erfolgt im Sommer 2025, so dass zur Beauftragung der Freianlagen im Herbst 2025 erste Ideen zum Neubau vorliegen. Ziel des Projekts ist, das bestehende Schulgebäude abschnittsweise durch einen Neubau mit ca 7.500m² Nutzfläche für die gesamte Schulgemeinschaft am Standort Sankt Augustin zu ersetzen. Die Außenanlagen sind unter Einbeziehung der Zufahrt zur nördlich angrenzenden Heinrich-Hanselmann-Schule, die weiterhin über das Grundstück des LVR geführt werden muss komplett neu zu planen. Innerhalb des Geländes ist eine Höhendifferenz von ca. 5,00m. Die Barrierefreiheit der gesamten Außenanlagen und der Zugänge zu den Gebäuden ist zwingend, da viele Schüler*innen der Frida-Kahlo-Schule einen Rollstuhl oder Gehhilfen für ihre Mobilität nutzen. Brutto-Grundstücksfläche: ca. 32.650 m². Neu zu planende Freianlagen geschätzt: ca. 22.400 m² Die Umsetzung des Neubaus und der Freianlagen muss im laufenden Betrieb in mehreren Bauabschnitten erfolgen. Die Planung der Bauabschnitte in enger Abstimmung mit der Objekt- und der Rückbauplanung ist Bestandteil der Leistung. Die Zufahrt- und Parksituation des Schülerspezialverkehrs ist während der gesamten Bauzeit sicherzustellen, ebenso die Zufahrtsmöglichkeit zur Heinrich-Hanselmann-Schule. Zur Neubaumaßnahme wird ein Barrierefreikonzept und eine Fachplanung für Nachhaltigkeit beauftragt. Die sich daraus ergebenden Maßnahmen für den Außenbereich sind bei der Planung und Umsetzung der Freianlagen mit umzusetzen. Bei der Gestaltung sind ausdrücklich die Bedarfe der künftigen Nutzer*innen zu berücksichtigen. In der Frida-Kahlo-Schule werden Schüler*innen mit Körper- und Mehrfachbehinderungen unterrichtet, die teilweise einen hohen Bedarf an Pflege und Unterstützung im Alltag haben. Leistungsumfang Der Auftrag umfasst freiberufliche Planungsleistungen. Folgende Leistungen sollen vergeben werden: • Freianlagen (Leistungsphasen 1 - 9 gem. HOAI § 38 i. V. m. Anlage 10, siehe Vertragsentwurf in der Anlage) und Die geforderten Leistungen orientieren sich an den Leistungsbildern der HOAI. Besondere Leistungen • Erstellung eines Überflutungsnachweises nach DIN 1986-100 • Erstellen von Rodungs- und Baumfällanträgen • Erarbeitung von Unterlagen für besondere technische Prüfverfahren (zum Beispiel Lastplattendruckversuche)
- Frist: 11. Mai
Schülerbeförderung Schule am Papenmoor
Im Rahmen der vorliegenden Ausschreibung soll ein Vertragspartner ermittelt werden, der die Beförderung sehbehinderter, körperbehinderter, meist mehrfachbehinderter Kinder und Jugendlicher des Förderzentrums "Schule am Papenmoor" in der Zeit vom 17.08.2026 bis zum 04.08.28 mit der Option auf weitere 2 Jahre übernimmt. Insbesondere weisen wir zudem auf die Beförderung von Kindern und Jugendlichen mit selbst- und fremdverletzendem Verhalten aufgrund von neurodiversen Verhaltensweisen hin. Der im Verfahren ermittelte Auftragnehmer hat die Beförderung der Kinder und Jugendlichen nach einem individuell abzustimmenden und sich nach Bedarf verändernden Fahrplan und dem vorgegebenen Fahrtrhythmus zu gewährleisten. Gegenstand des zur Vergabe anstehenden Dienstleistungsauftrages ist die Beförderung behinderter Schülerinnen und Schüler ab dem 1. Halbjahr des Schuljahres 2026/2027 (erster Beförderungstag: 17.08.2026) zum Förderzentrum "Schule am Papenmoor" Am Kirchhof 10, 23611 Bad Schwartau sowie zu den Campusklassen des Förderzentrums an der "Grundschule Süsel" Am Schulzentrum 3, 23701 Süsel. Die zu erbringenden Dienstleistungen umfassen neben der Beförderung der Kinder zu den vorgenannten Schulstandorten auch die dazugehörige Fahrdienstorganisation. Die Beförderung erfolgt dabei an fünf Tagen pro Woche. Täglich sind drei Abfahrtszeiten vorgesehen: morgens zwischen ca. 6:30 und 7:00 Uhr mit einer Ankunft auf dem Schulhof um 8:10 Uhr, mittags um 13:00 Uhr sowie nachmittags um 15:35 Uhr. Zusätzlich können Sonderfahrten, beispielsweise im Rahmen von Klassenfahrten, nach individueller Absprache erforderlich sein. Aufgrund des 50-jährigen Schuljubiläums der Schule am Papenmoor findet am 26.09.2026 eine Sonderfahrt statt. Pro Jahr bestehen 20 Schließtage, an denen keine Beförderung stattfindet. Diese befinden sich in aller Regel innerhalb der Schulferien von Schleswig-Holstein. In den Ferienzeiten sind zwei Abfahrtszeiten vorgesehen, morgens sowie nachmittags nach einer Betreuungsdauer von etwa acht Stunden. In der schulfreien Zeit wird nicht im gleichen Umfang befördert werden müssen, wie zu Schulzeiten. Aktuell sind 150 Kinder zu befördern. Die Fahrten erfolgen innerhalb eines Radius von aktuell maximal 45 Kilometern (Ausgangspunkt Bad Schwartau) im Kreis Ostholstein. Von der Beförderung, die diese Ausschreibung betrifft, ausgenommen sind die Orte Stockelsdorf und Bad Schwartau. Ein Bestandteil des Leistungsumfangs ist die Beförderung von rollstuhlfahrenden Kindern, die nicht umgesetzt werden können, beispielsweise bei der Nutzung von E-Rollstühlen. Die Sicherung von Rollstühlen hat über geeignete Kraftknotenpunkte/Verzurrpunkte zu erfolgen, sodass entsprechend ausgestattete und technisch geeignete Fahrzeuge zwingend vorzuhalten sind. Im Bedarfsfall ist während der Beförderung eine Begleitperson zu stellen. Die Notwendigkeit einer Begleitung ergibt sich auf Grundlage einer fachlichen Stellungnahme und Bewertung durch die Lebenshilfe Ostholstein. Der Beförderungsdienstleister muss über fachliche Konzepte zur pädagogischen Grundhaltung bei der Begleitung von Einzelfällen verfügen. Zudem wird eine Selbstverpflichtung jeglicher mit den Kindern in Kontakt tretender Personen im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe erwartet, die Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses, sowie der Nachweis eines vorhanden Masernimpfschutzes im Vorwege des Beschäftigungsverhältnisses. Darüber hinaus sind ein Gewaltschutzkonzept, ein Interventionskonzept sowie ein Konzept zum Krisenmanagement vorzuhalten. Wir erwarten Sprachniveau C2 von jeglichen mit den Kindern in Kontakt tretenden Personen. Es wird vorausgesetzt, dass die Verpflichtungen aus dem Mindestlohngesetz sowie gegebenenfalls bestehende tarifliche Bindungen eingehalten werden. Die Verkehrstauglichkeit der eingesetzten Fahrzeuge ist sicherzustellen, ebenso die Funktionsfähigkeit von Rampen und sonstigen technischen Umbauten. Gesetzlich vorgeschriebene Prüffristen sind einzuhalten. Unterweisungen und arbeitsmedizinische Untersuchungen nach dem Arbeitsschutzgesetz müssen umgesetzt und nachgewiesen werden. Ebenso sind Einweisungen seitens des Dienstleisters für die eigenen Mitarbeitenden in die Bedienung von Hilfsmitteln, insbesondere von E-Rollstühlen, sowie Maßnahmen zur fachgerechten Ladungssicherung sicherzustellen. Die Haftung für die Ladungssicherung geht mit Übergabe der Kinder an den Beförderungsdienstleister auf diesen über.
Schülerbeförderung Schule am Papenmoor
Im Rahmen der vorliegenden Ausschreibung soll ein Vertragspartner ermittelt werden, der die Beförderung sehbehinderter, körperbehinderter, meist mehrfachbehinderter Kinder und Jugendlicher des Förderzentrums "Schule am Papenmoor" in der Zeit vom 17.08.2026 bis zum 04.08.28 mit der Option auf weitere 2 Jahre übernimmt. Insbesondere weisen wir zudem auf die Beförderung von Kindern und Jugendlichen mit selbst- und fremdverletzendem Verhalten aufgrund von neurodiversen Verhaltensweisen hin. Der im Verfahren ermittelte Auftragnehmer hat die Beförderung der Kinder und Jugendlichen nach einem individuell abzustimmenden und sich nach Bedarf verändernden Fahrplan und dem vorgegebenen Fahrtrhythmus zu gewährleisten. Gegenstand des zur Vergabe anstehenden Dienstleistungsauftrages ist die Beförderung behinderter Schülerinnen und Schüler ab dem 1. Halbjahr des Schuljahres 2026/2027 (erster Beförderungstag: 17.08.2026) zum Förderzentrum "Schule am Papenmoor" Am Kirchhof 10, 23611 Bad Schwartau sowie zu den Campusklassen des Förderzentrums an der "Grundschule Süsel" Am Schulzentrum 3, 23701 Süsel. Die zu erbringenden Dienstleistungen umfassen neben der Beförderung der Kinder zu den vorgenannten Schulstandorten auch die dazugehörige Fahrdienstorganisation. Die Beförderung erfolgt dabei an fünf Tagen pro Woche. Täglich sind drei Abfahrtszeiten vorgesehen: morgens zwischen ca. 6:30 und 7:00 Uhr mit einer Ankunft auf dem Schulhof um 8:10 Uhr, mittags um 13:00 Uhr sowie nachmittags um 15:35 Uhr. Zusätzlich können Sonderfahrten, beispielsweise im Rahmen von Klassenfahrten, nach individueller Absprache erforderlich sein. Aufgrund des 50-jährigen Schuljubiläums der Schule am Papenmoor findet am 26.09.2026 eine Sonderfahrt statt. Pro Jahr bestehen 20 Schließtage, an denen keine Beförderung stattfindet. Diese befinden sich in aller Regel innerhalb der Schulferien von Schleswig-Holstein. In den Ferienzeiten sind zwei Abfahrtszeiten vorgesehen, morgens sowie nachmittags nach einer Betreuungsdauer von etwa acht Stunden. In der schulfreien Zeit wird nicht im gleichen Umfang befördert werden müssen, wie zu Schulzeiten. Aktuell sind 150 Kinder zu befördern. Die Fahrten erfolgen innerhalb eines Radius von aktuell maximal 45 Kilometern (Ausgangspunkt Bad Schwartau) im Kreis Ostholstein. Von der Beförderung, die diese Ausschreibung betrifft, ausgenommen sind die Orte Stockelsdorf und Bad Schwartau. Ein Bestandteil des Leistungsumfangs ist die Beförderung von rollstuhlfahrenden Kindern, die nicht umgesetzt werden können, beispielsweise bei der Nutzung von E-Rollstühlen. Die Sicherung von Rollstühlen hat über geeignete Kraftknotenpunkte/Verzurrpunkte zu erfolgen, sodass entsprechend ausgestattete und technisch geeignete Fahrzeuge zwingend vorzuhalten sind. Im Bedarfsfall ist während der Beförderung eine Begleitperson zu stellen. Die Notwendigkeit einer Begleitung ergibt sich auf Grundlage einer fachlichen Stellungnahme und Bewertung durch die Lebenshilfe Ostholstein. Der Beförderungsdienstleister muss über fachliche Konzepte zur pädagogischen Grundhaltung bei der Begleitung von Einzelfällen verfügen. Zudem wird eine Selbstverpflichtung jeglicher mit den Kindern in Kontakt tretender Personen im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe erwartet, die Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses, sowie der Nachweis eines vorhanden Masernimpfschutzes im Vorwege des Beschäftigungsverhältnisses. Darüber hinaus sind ein Gewaltschutzkonzept, ein Interventionskonzept sowie ein Konzept zum Krisenmanagement vorzuhalten. Wir erwarten Sprachniveau C2 von jeglichen mit den Kindern in Kontakt tretenden Personen. Es wird vorausgesetzt, dass die Verpflichtungen aus dem Mindestlohngesetz sowie gegebenenfalls bestehende tarifliche Bindungen eingehalten werden. Die Verkehrstauglichkeit der eingesetzten Fahrzeuge ist sicherzustellen, ebenso die Funktionsfähigkeit von Rampen und sonstigen technischen Umbauten. Gesetzlich vorgeschriebene Prüffristen sind einzuhalten. Unterweisungen und arbeitsmedizinische Untersuchungen nach dem Arbeitsschutzgesetz müssen umgesetzt und nachgewiesen werden. Ebenso sind Einweisungen seitens des Dienstleisters für die eigenen Mitarbeitenden in die Bedienung von Hilfsmitteln, insbesondere von E-Rollstühlen, sowie Maßnahmen zur fachgerechten Ladungssicherung sicherzustellen. Die Haftung für die Ladungssicherung geht mit Übergabe der Kinder an den Beförderungsdienstleister auf diesen über.
- Lebenshilfe Ostholstein e.V.Bad SchwartauFrist: 11. Mai
Schülerbeförderung Schule am Papenmoor
Im Rahmen der vorliegenden Ausschreibung soll ein Vertragspartner ermittelt werden, der die Beförderung sehbehinderter, körperbehinderter, meist mehrfachbehinderter Kinder und Jugendlicher des Förderzentrums "Schule am Papenmoor" in der Zeit vom 17.08.2026 bis zum 04.08.28 mit der Option auf weitere 2 Jahre übernimmt. Insbesondere weisen wir zudem auf die Beförderung von Kindern und Jugendlichen mit selbst- und fremdverletzendem Verhalten aufgrund von neurodiversen Verhaltensweisen hin. Der im Verfahren ermittelte Auftragnehmer hat die Beförderung der Kinder und Jugendlichen nach einem individuell abzustimmenden und sich nach Bedarf verändernden Fahrplan und dem vorgegebenen Fahrtrhythmus zu gewährleisten. Gegenstand des zur Vergabe anstehenden Dienstleistungsauftrages ist die Beförderung behinderter Schülerinnen und Schüler ab dem 1. Halbjahr des Schuljahres 2026/2027 (erster Beförderungstag: 17.08.2026) zum Förderzentrum "Schule am Papenmoor" Am Kirchhof 10, 23611 Bad Schwartau sowie zu den Campusklassen des Förderzentrums an der "Grundschule Süsel" Am Schulzentrum 3, 23701 Süsel. Die zu erbringenden Dienstleistungen umfassen neben der Beförderung der Kinder zu den vorgenannten Schulstandorten auch die dazugehörige Fahrdienstorganisation. Die Beförderung erfolgt dabei an fünf Tagen pro Woche. Täglich sind drei Abfahrtszeiten vorgesehen: morgens zwischen ca. 6:30 und 7:00 Uhr mit einer Ankunft auf dem Schulhof um 8:10 Uhr, mittags um 13:00 Uhr sowie nachmittags um 15:35 Uhr. Zusätzlich können Sonderfahrten, beispielsweise im Rahmen von Klassenfahrten, nach individueller Absprache erforderlich sein. Aufgrund des 50-jährigen Schuljubiläums der Schule am Papenmoor findet am 26.09.2026 eine Sonderfahrt statt. Pro Jahr bestehen 20 Schließtage, an denen keine Beförderung stattfindet. Diese befinden sich in aller Regel innerhalb der Schulferien von Schleswig-Holstein. In den Ferienzeiten sind zwei Abfahrtszeiten vorgesehen, morgens sowie nachmittags nach einer Betreuungsdauer von etwa acht Stunden. In der schulfreien Zeit wird nicht im gleichen Umfang befördert werden müssen, wie zu Schulzeiten. Aktuell sind 150 Kinder zu befördern. Die Fahrten erfolgen innerhalb eines Radius von aktuell maximal 45 Kilometern (Ausgangspunkt Bad Schwartau) im Kreis Ostholstein. Von der Beförderung, die diese Ausschreibung betrifft, ausgenommen sind die Orte Stockelsdorf und Bad Schwartau. Ein Bestandteil des Leistungsumfangs ist die Beförderung von rollstuhlfahrenden Kindern, die nicht umgesetzt werden können, beispielsweise bei der Nutzung von E-Rollstühlen. Die Sicherung von Rollstühlen hat über geeignete Kraftknotenpunkte/Verzurrpunkte zu erfolgen, sodass entsprechend ausgestattete und technisch geeignete Fahrzeuge zwingend vorzuhalten sind. Im Bedarfsfall ist während der Beförderung eine Begleitperson zu stellen. Die Notwendigkeit einer Begleitung ergibt sich auf Grundlage einer fachlichen Stellungnahme und Bewertung durch die Lebenshilfe Ostholstein. Der Beförderungsdienstleister muss über fachliche Konzepte zur pädagogischen Grundhaltung bei der Begleitung von Einzelfällen verfügen. Zudem wird eine Selbstverpflichtung jeglicher mit den Kindern in Kontakt tretender Personen im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe erwartet, die Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses, sowie der Nachweis eines vorhanden Masernimpfschutzes im Vorwege des Beschäftigungsverhältnisses. Darüber hinaus sind ein Gewaltschutzkonzept, ein Interventionskonzept sowie ein Konzept zum Krisenmanagement vorzuhalten. Wir erwarten Sprachniveau C2 von jeglichen mit den Kindern in Kontakt tretenden Personen. Es wird vorausgesetzt, dass die Verpflichtungen aus dem Mindestlohngesetz sowie gegebenenfalls bestehende tarifliche Bindungen eingehalten werden. Die Verkehrstauglichkeit der eingesetzten Fahrzeuge ist sicherzustellen, ebenso die Funktionsfähigkeit von Rampen und sonstigen technischen Umbauten. Gesetzlich vorgeschriebene Prüffristen sind einzuhalten. Unterweisungen und arbeitsmedizinische Untersuchungen nach dem Arbeitsschutzgesetz müssen umgesetzt und nachgewiesen werden. Ebenso sind Einweisungen seitens des Dienstleisters für die eigenen Mitarbeitenden in die Bedienung von Hilfsmitteln, insbesondere von E-Rollstühlen, sowie Maßnahmen zur fachgerechten Ladungssicherung sicherzustellen. Die Haftung für die Ladungssicherung geht mit Übergabe der Kinder an den Beförderungsdienstleister auf diesen über.
- Immobilienmanagement der Wissenschaftsstadt Darmstadt (IDA)Darmstadt
Darmstadt, Erweiterung und Gesamtsanierung der Bernhard-Adelung-Schule, Leistungen der Technischen Ausrüstung HLS (Anlagengruppen 1, 2, 3, 8)
Projektbeschreibung: Die Bernhard Adelung Schule (BAS) ist eine von drei Integrierten Gesamtschulen der Wissenschaftsstadt Darmstadt und Teil des Bildungscampus Bürgerpark. Die Schule ist aktuell 4 zügig organisiert und wurde im Schuljahr 2023/24 von rund 594 Schülerinnen und Schülern besucht. Die BAS verfolgt ein modernes pädagogisches Konzept mit selbstständigem Lernen, starker Berufsorientierung, Ganztagsstrukturen und Kooperationen mit den angrenzenden Schulen des Campus Bürgerpark. Dieses Konzept setzt zeitgemäße Lernräume, Differenzierungsbereiche, moderne Fachräume und ausreichend Flächen für Teamarbeit und individuelle Förderung voraus. Die räumliche Situation der BAS wird diesen Anforderungen derzeit nicht gerecht. Die Bestandsgebäude B (Verwaltung), C und D (Klassentrakte) aus dem Jahr 1957 sind - wie der Magistratsbeschluss feststellt - stark sanierungsbedürftig und stehen seit 2015 unter Denkmalschutz. Die Laubengänge sind baulich geschädigt und seit 2022 nur provisorisch gesichert. Die naturwissenschaftlichen Fachräume befinden sich noch im bauzeitlichen Zustand, und es fehlt an Differenzierungsflächen, Lehrerarbeitsplätzen sowie einer allgemein nutzbaren Aula bzw. einem Mehrzweckraum. Auch die Außenanlagen bieten kaum Aufenthalts und Bewegungsflächen. Im ursprünglichen Beschluss wurde die Möglichkeit einer Reduzierung auf eine 3 Zügigkeit thematisiert, sofern die Stadt Darmstadt eine weitere IGS errichtet. Da die Stadt jedoch keine zusätzliche IGS bauen wird, bleibt die Bernhard Adelung Schule dauerhaft 4 zügig. Für diese Zügigkeit sowie das weiterentwickelte pädagogische Konzept entsteht ein zusätzlicher Flächenbedarf, der im bestehenden Gebäudebestand - auch unter Berücksichtigung denkmalpflegerischer Vorgaben - nicht gedeckt werden kann. Bereits das 2024 erstellte Raumprogramm wies selbst bei einer 3 Zügigkeit einen notwendigen Zubau von rund 550 m² Hauptnutzfläche aus; für eine 4 Zügigkeit erhöht sich dieser Bedarf weiter. Besondere Bedeutung kommt dem Polytechnikum (Baujahr 1986) zu. Dessen Sanierungsfähigkeit ist laut Beschlusslage zu prüfen; aufgrund der baulichen und funktionalen Defizite ist jedoch von einem Abbruch und einem Ersatzneubau auszugehen. Der Ersatzneubau dient insbesondere der Unterbringung moderner naturwissenschaftlicher Fachräume, Lernlandschaften, Differenzierungs und Ganztagsbereiche, Flächen für die Talent Company sowie Lehrerarbeits und Teamräumen. Vor diesem Hintergrund ist die Durchführung einer umfassenden Gesamtsanierung der denkmalgeschützten Gebäude inkl. der Laubengänge sowie eines Erweiterungsneubaus erforderlich, der die zusätzlichen Flächenbedarfe deckt und das pädagogische Konzept räumlich unterstützt. Dabei sind auch die Vorgaben der Stadt zur energetischen Sanierung, zum Klimaschutz, zur Barrierefreiheit und zur nachhaltigen Bauweise zu berücksichtigen. Für die Außenbereiche ist ein ganzheitliches Freiraumkonzept zu entwickeln, das Bewegungs und Aufenthaltsangebote schafft, Entsiegelung und Begrünung vorsieht sowie die Wegebeziehungen im Bildungscampus Bürgerpark optimiert. Für die Umsetzung der oben beschriebenen Maßnahmen wird die Schule voraussichtlich in ein Interimsgebäude umziehen können. --- Leistungsumfang: Vergeben werden Leistungen der Technischen Ausrüstung HLS gem. §§ 53 ff. HOAI LPH 1-9 der Anlagengruppen 1, 2, 3, 8 für die Erweiterung und Gesamtsanierung der Bernhard-Adelung-Schule in Darmstadt inkl. der Planung der Technischen Anlagen bis zur Grundstücksgrenze. Die Beauftragung erfolgt stufenweise. Weitere Planungsleistungen werden in separaten Vergabeverfahren vergeben (Objektplanung Gebäude, Technische Ausrüstung ELT, Tragwerksplanung und Bauphysik, Objektplanung Freianlagen) --- Projektzeitraum: Ein Projektstart ist direkt nach Beauftragung in Q3 2026 vorgesehen. Es ist von einer voraussichtlichen Projektlaufzeit von 48 Monaten für das Gesamtprojekt auszugehen. --- Projektkosten: Die Bauwerkskosten (KG 300+400) für die beschriebene Maßnahme werden auf ca. 20.000.000 € netto geschätzt. Davon entfallen ca.12.500.000 € netto auf die Maßnahmen im Bestand und 7.500.000 € netto auf den Neubau. Bei den Freianlagen (KG 500) werden ca. 1.800.000 € netto veranschlagt.
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
- Wie kann ich mich auf diese Ausschreibung bewerben?
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- Bis wann läuft die Angebotsfrist?
- Die Angebotsfrist endet am 11. Juni 2026.
- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie.
- Welche Unterlagen sind für den Start relevant?
- In der Regel benötigen Sie Leistungsbeschreibung, Eignungsnachweise, Fristenhinweise und ggf. Formblätter. Auf auftrag.ai werden diese Punkte priorisiert dargestellt.