Landschaftsplan Erfurt - Neuaufstellung nach § 11 Abs. 2 BNatSchG
Ziel der Beschaffung ist die Vergabe folgender Leistungen nach HOAI 2021, Teil 2, Abschnitt 2: Grundleistungen des Leistungsbildes Landschaftsplan nach HOAI § 23 in Verbindung mit Anlage 4 (Leistungsphasen 1-4) sowie folgender besonderer Leistungen nach HOAI, Anlage 9: Projektkoordinierung; Mitwirkung Scoping; technisc...
Typ:Ausschreibung
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Inhalt auf einen Blick
Ziel der Beschaffung ist die Vergabe folgender Leistungen nach HOAI 2021, Teil 2, Abschnitt 2: Grundleistungen des Leistungsbildes Landschaftsplan nach HOAI § 23 in Verbindung mit Anlage 4 (Leistungsphasen 1-4) sowie folgender besonderer Leistungen nach HOAI, Anlage 9: Projektkoordinierung; Mitwirkung Scoping; technische Arbeiten; Aufb...
- Ausschreibungstyp: Ausschreibung
- Auftraggeber: Landeshauptstadt Erfurt, Stadtverwaltung, Umwelt- und Naturschutzamt
- Veröffentlicht: 12. Mai 2026
- Frist: Nicht angegeben
- Thema: Stadtplanung
Ausschreibungsbeschreibung
Ziel der Beschaffung ist die Vergabe folgender Leistungen nach HOAI 2021, Teil 2, Abschnitt 2: Grundleistungen des Leistungsbildes Landschaftsplan nach HOAI § 23 in Verbindung mit Anlage 4 (Leistungsphasen 1-4) sowie folgender besonderer Leistungen nach HOAI, Anlage 9: Projektkoordinierung; Mitwirkung Scoping; technische Arbeiten; Aufbereitung der Unterlagen nach ThürUVPG/UVPG; Bilanzierung; Verträglichkeitsprüfung Natura 2000; Verfahrensbegleitung Entwurf. Die Auftraggeberin behält sich vor, Teilleistungen getrennt zu vergeben, wenn besondere fachliche Gründe dafür sprechen.
Weiterführende Details
Nach Registrierung stehen Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung strukturiert bereit.
- Kernanforderungen der Ausschreibung priorisiert aufbereitet
- Fristen, Eignungskriterien und Unterlagen in einem Ablauf
- Hinweise zur strukturierten Angebotsvorbereitung
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9- Gemeinde BrieselangBrieselangFrist: 12. Mai
Neuaufstellung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Brieselang mit integrierten Landschaftsplan
Die Leistungen umfassen Grundleistungen sowie besondere Leistungen nach HOAI zur Aufstellung eines B-Plans sowie zur Änderung des entsprechenden Teilbereichs des FNP und Fortschreibung des integrierten Landschaftsplans. Der Landschaftsplan setzt sich zusammen aus einer Bestandsaufnahme einschließlich Analyse und Bewertung der Ressourcen, also des Zustandes von Natur und Landschaft, sowie einem Planungsteil mit Zielen und Maßnahmen, jeweils auf das gesamte Gemeindegebiet (besiedelter und unbesiedelter Bereich) bezogen. Der Flächennutzungsplan soll im Regelverfahren mit Durchführung einer Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt werden. Die erforderlichen Beteiligungen nach dem Baugesetzbuch erfolgen unter Nutzung von DiPlanBeteiligung Brandenburg in seiner aktuellen Anwendungsform (siehe https://bb.beteiligung.diplanung.de/). Leistungen: 1. Grundleistungen Flächennutzungsplan: - Zusammenstellen und Werten des vorhandenen Grundlagenmaterials, - Erfassen der abwägungsrelevanten Sachverhalte, - Ortsbesichtigungen, - Festlegen ergänzender Fachleistungen und Formulieren von Entscheidungshilfen für die Auswahl anderer fachlich Beteiligter, soweit notwendig, - Analysieren und Darstellen des Zustandes des Plangebiets, soweit für die Planung von Bedeutung und abwägungsrelevant, unter Verwendung hierzu vorliegender Fachbeiträge, - Mitwirken beim Festlegen von Zielen und Zwecken der Planung, - Erarbeiten des Vorentwurfes in der vorgeschriebenen Fassung mit Begründung für die frühzeitigen Beteiligungen nach den Bestimmungen des Baugesetzbuchs, - Darlegen der wesentlichen Auswirkungen der Planung, - Berücksichtigen von Fachplanungen, - Mitwirken an der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung einschließlich Erörterung der Planung, - Mitwirken an der frühzeitig. Beteiligung der Behörden u. Stellen, die Träger öffentlicher Belange, - Mitwirken an der frühzeitigen Abstimmung mit den Nachbargemeinden, - Abstimmen des Vorentwurfes für die frühzeitigen Beteiligungen in der vorgeschriebenen Fassung mit der Gemeinde. 2. Integrierter Landschaftsplan mit den Grundleistungen des § 23 Abs. 2 HOAI i. V. m. Anlage 4 HOAI mit Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB und Umweltbericht gemäß § 2a BauGB i.V.m. Anlage 1 zum BauGB: - Klären der Aufgabenstellung - Ermitteln der Planungsgrundlagen - Erstellung vorläufige sowie abgestimmte Fassung 3. Besondere Leistungen gemäß § 3 Abs. 2 HOAI als Einzelerfolge in Verbindung mit Anlage 9 HOAI: - Beschaffen der digitalen Planungsgrundlage - Vorbereiten, Durchführen, Auswerten und Dokumentieren der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß §§ 3 und 4 Absätze 1 BauGB - Vorbereiten, Durchführen, Auswerten und Dokumentieren der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß §§ 3 und 4 Absätze 2 BauGB - Vorbereiten, Durchführen, Teilnehmen und Präsentieren der Planungsstände an Sitzungen der politischen Gremien der Gemeindevertreterversammlung und im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung - Mitwirken an der Genehmigung des Flächennutzungsplans - Entwurf einer Zusammenfassenden Erklärung gem. 6a Abs. 1 BauGB zum wirksamen Flächennutzungsplan.
- Gemeinde Brieselang
Neuaufstellung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Brieselang mit integrierten Landschaftsplan
Die Leistungen umfassen Grundleistungen sowie besondere Leistungen nach HOAI zur Aufstellung eines B-Plans sowie zur Änderung des entsprechenden Teilbereichs des FNP und Fortschreibung des integrierten Landschaftsplans. Der Landschaftsplan setzt sich zusammen aus einer Bestandsaufnahme einschließlich Analyse und Bewertung der Ressourcen, also des Zustandes von Natur und Landschaft, sowie einem Planungsteil mit Zielen und Maßnahmen, jeweils auf das gesamte Gemeindegebiet (besiedelter und unbesiedelter Bereich) bezogen. Der Flächennutzungsplan soll im Regelverfahren mit Durchführung einer Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt werden. Die erforderlichen Beteiligungen nach dem Baugesetzbuch erfolgen unter Nutzung von DiPlanBeteiligung Brandenburg in seiner aktuellen Anwendungsform (siehe https://bb.beteiligung.diplanung.de/). Leistungen: 1. Grundleistungen Flächennutzungsplan: - Zusammenstellen und Werten des vorhandenen Grundlagenmaterials, - Erfassen der abwägungsrelevanten Sachverhalte, - Ortsbesichtigungen, - Festlegen ergänzender Fachleistungen und Formulieren von Entscheidungshilfen für die Auswahl anderer fachlich Beteiligter, soweit notwendig, - Analysieren und Darstellen des Zustandes des Plangebiets, soweit für die Planung von Bedeutung und abwägungsrelevant, unter Verwendung hierzu vorliegender Fachbeiträge, - Mitwirken beim Festlegen von Zielen und Zwecken der Planung, - Erarbeiten des Vorentwurfes in der vorgeschriebenen Fassung mit Begründung für die frühzeitigen Beteiligungen nach den Bestimmungen des Baugesetzbuchs, - Darlegen der wesentlichen Auswirkungen der Planung, - Berücksichtigen von Fachplanungen, - Mitwirken an der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung einschließlich Erörterung der Planung, - Mitwirken an der frühzeitig. Beteiligung der Behörden u. Stellen, die Träger öffentlicher Belange, - Mitwirken an der frühzeitigen Abstimmung mit den Nachbargemeinden, - Abstimmen des Vorentwurfes für die frühzeitigen Beteiligungen in der vorgeschriebenen Fassung mit der Gemeinde. 2. Integrierter Landschaftsplan mit den Grundleistungen des § 23 Abs. 2 HOAI i. V. m. Anlage 4 HOAI mit Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB und Umweltbericht gemäß § 2a BauGB i.V.m. Anlage 1 zum BauGB: - Klären der Aufgabenstellung - Ermitteln der Planungsgrundlagen - Erstellung vorläufige sowie abgestimmte Fassung 3. Besondere Leistungen gemäß § 3 Abs. 2 HOAI als Einzelerfolge in Verbindung mit Anlage 9 HOAI: - Beschaffen der digitalen Planungsgrundlage - Vorbereiten, Durchführen, Auswerten und Dokumentieren der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß §§ 3 und 4 Absätze 1 BauGB - Vorbereiten, Durchführen, Auswerten und Dokumentieren der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß §§ 3 und 4 Absätze 2 BauGB - Vorbereiten, Durchführen, Teilnehmen und Präsentieren der Planungsstände an Sitzungen der politischen Gremien der Gemeindevertreterversammlung und im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung - Mitwirken an der Genehmigung des Flächennutzungsplans - Entwurf einer Zusammenfassenden Erklärung gem. 6a Abs. 1 BauGB zum wirksamen Flächennutzungsplan.
- Gemeinde Brieselang
Neuaufstellung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Brieselang mit integrierten Landschaftsplan
Die Leistungen umfassen Grundleistungen sowie besondere Leistungen nach HOAI zur Aufstellung eines B-Plans sowie zur Änderung des entsprechenden Teilbereichs des FNP und Fortschreibung des integrierten Landschaftsplans. Der Landschaftsplan setzt sich zusammen aus einer Bestandsaufnahme einschließlich Analyse und Bewertung der Ressourcen, also des Zustandes von Natur und Landschaft, sowie einem Planungsteil mit Zielen und Maßnahmen, jeweils auf das gesamte Gemeindegebiet (besiedelter und unbesiedelter Bereich) bezogen. Der Flächennutzungsplan soll im Regelverfahren mit Durchführung einer Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt werden. Die erforderlichen Beteiligungen nach dem Baugesetzbuch erfolgen unter Nutzung von DiPlanBeteiligung Brandenburg in seiner aktuellen Anwendungsform (siehe https://bb.beteiligung.diplanung.de/). Leistungen: 1. Grundleistungen Flächennutzungsplan: - Zusammenstellen und Werten des vorhandenen Grundlagenmaterials, - Erfassen der abwägungsrelevanten Sachverhalte, - Ortsbesichtigungen, - Festlegen ergänzender Fachleistungen und Formulieren von Entscheidungshilfen für die Auswahl anderer fachlich Beteiligter, soweit notwendig, - Analysieren und Darstellen des Zustandes des Plangebiets, soweit für die Planung von Bedeutung und abwägungsrelevant, unter Verwendung hierzu vorliegender Fachbeiträge, - Mitwirken beim Festlegen von Zielen und Zwecken der Planung, - Erarbeiten des Vorentwurfes in der vorgeschriebenen Fassung mit Begründung für die frühzeitigen Beteiligungen nach den Bestimmungen des Baugesetzbuchs, - Darlegen der wesentlichen Auswirkungen der Planung, - Berücksichtigen von Fachplanungen, - Mitwirken an der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung einschließlich Erörterung der Planung, - Mitwirken an der frühzeitig. Beteiligung der Behörden u. Stellen, die Träger öffentlicher Belange, - Mitwirken an der frühzeitigen Abstimmung mit den Nachbargemeinden, - Abstimmen des Vorentwurfes für die frühzeitigen Beteiligungen in der vorgeschriebenen Fassung mit der Gemeinde. 2. Integrierter Landschaftsplan mit den Grundleistungen des § 23 Abs. 2 HOAI i. V. m. Anlage 4 HOAI mit Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB und Umweltbericht gemäß § 2a BauGB i.V.m. Anlage 1 zum BauGB: - Klären der Aufgabenstellung - Ermitteln der Planungsgrundlagen - Erstellung vorläufige sowie abgestimmte Fassung 3. Besondere Leistungen gemäß § 3 Abs. 2 HOAI als Einzelerfolge in Verbindung mit Anlage 9 HOAI: - Beschaffen der digitalen Planungsgrundlage - Vorbereiten, Durchführen, Auswerten und Dokumentieren der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß §§ 3 und 4 Absätze 1 BauGB - Vorbereiten, Durchführen, Auswerten und Dokumentieren der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß §§ 3 und 4 Absätze 2 BauGB - Vorbereiten, Durchführen, Teilnehmen und Präsentieren der Planungsstände an Sitzungen der politischen Gremien der Gemeindevertreterversammlung und im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung - Mitwirken an der Genehmigung des Flächennutzungsplans - Entwurf einer Zusammenfassenden Erklärung gem. 6a Abs. 1 BauGB zum wirksamen Flächennutzungsplan.
- Gemeinde BrieselangBrieselangFrist: 05. Mai
Neuaufstellung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Brieselang mit integrierten Landschaftsplan
Die Leistungen umfassen Grundleistungen sowie besondere Leistungen nach HOAI zur Aufstellung eines B-Plans sowie zur Änderung des entsprechenden Teilbereichs des FNP und Fortschreibung des integrierten Landschaftsplans. Der Landschaftsplan setzt sich zusammen aus einer Bestandsaufnahme einschließlich Analyse und Bewertung der Ressourcen, also des Zustandes von Natur und Landschaft, sowie einem Planungsteil mit Zielen und Maßnahmen, jeweils auf das gesamte Gemeindegebiet (besiedelter und unbesiedelter Bereich) bezogen. Der Flächennutzungsplan soll im Regelverfahren mit Durchführung einer Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt werden. Die erforderlichen Beteiligungen nach dem Baugesetzbuch erfolgen unter Nutzung von DiPlanBeteiligung Brandenburg in seiner aktuellen Anwendungsform (siehe https://bb.beteiligung.diplanung.de/). Leistungen: 1. Grundleistungen Flächennutzungsplan: - Zusammenstellen und Werten des vorhandenen Grundlagenmaterials, - Erfassen der abwägungsrelevanten Sachverhalte, - Ortsbesichtigungen, - Festlegen ergänzender Fachleistungen und Formulieren von Entscheidungshilfen für die Auswahl anderer fachlich Beteiligter, soweit notwendig, - Analysieren und Darstellen des Zustandes des Plangebiets, soweit für die Planung von Bedeutung und abwägungsrelevant, unter Verwendung hierzu vorliegender Fachbeiträge, - Mitwirken beim Festlegen von Zielen und Zwecken der Planung, - Erarbeiten des Vorentwurfes in der vorgeschriebenen Fassung mit Begründung für die frühzeitigen Beteiligungen nach den Bestimmungen des Baugesetzbuchs, - Darlegen der wesentlichen Auswirkungen der Planung, - Berücksichtigen von Fachplanungen, - Mitwirken an der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung einschließlich Erörterung der Planung, - Mitwirken an der frühzeitig. Beteiligung der Behörden u. Stellen, die Träger öffentlicher Belange, - Mitwirken an der frühzeitigen Abstimmung mit den Nachbargemeinden, - Abstimmen des Vorentwurfes für die frühzeitigen Beteiligungen in der vorgeschriebenen Fassung mit der Gemeinde. 2. Integrierter Landschaftsplan mit den Grundleistungen des § 23 Abs. 2 HOAI i. V. m. Anlage 4 HOAI mit Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB und Umweltbericht gemäß § 2a BauGB i.V.m. Anlage 1 zum BauGB: - Klären der Aufgabenstellung - Ermitteln der Planungsgrundlagen - Erstellung vorläufige sowie abgestimmte Fassung 3. Besondere Leistungen gemäß § 3 Abs. 2 HOAI als Einzelerfolge in Verbindung mit Anlage 9 HOAI: - Beschaffen der digitalen Planungsgrundlage - Vorbereiten, Durchführen, Auswerten und Dokumentieren der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß §§ 3 und 4 Absätze 1 BauGB - Vorbereiten, Durchführen, Auswerten und Dokumentieren der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß §§ 3 und 4 Absätze 2 BauGB - Vorbereiten, Durchführen, Teilnehmen und Präsentieren der Planungsstände an Sitzungen der politischen Gremien der Gemeindevertreterversammlung und im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung - Mitwirken an der Genehmigung des Flächennutzungsplans - Entwurf einer Zusammenfassenden Erklärung gem. 6a Abs. 1 BauGB zum wirksamen Flächennutzungsplan.
- Frist: 02. Apr.
Stadt Königs Wusterhausen, Neuaufstellung Flächennutzungsplan, Landschaftsplan, Umweltbericht und Lärmschutzgutachten für die Stadt Königs Wusterhausen mit ihren Ortsteilen
Es ist beabsichtigt die nachfolgenden Leistungen zu vergeben: Flächenplanung Leistungsbild Flächennutzungsplan - Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 3 gemäß Anlage 2 zu § 18 Abs. 2 HOAI 2021 Landschaftsplanung Leistungsbild Landschaftsplan - Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 4 gemäß Anlage 4 zu § 23 Abs. 2 HOAI 2021 Besondere Leistungen - alle Leistungsbilder betreffend nach Anlage 9 zu § 18 Abs. 2 und § 23 Abs. 2 HOAI 2021: - Vorabstimmungen mit Planungsbeteiligten und Fachbehörden - Vor- und Nacharbeiten von planungsbezogenen Sitzungen - Koordinieren von Planungsbeteiligten - Stellungnahmen zu Einzelvorhaben während der Planaufstellung - Digitalisieren von Unterlagen - Erarbeiten einer einheitlichen Planungsgrundlage aus unterschiedlichen Unterlagen (Beschaffen der digitalen Planungsgrundlage (ALKIS-/ATKIS-Daten, DTK10, Orthophotos und andere kostenfreie Downloads über den Geobroker der Landesvermessung und Geobasisinformation Brandenburg) - statistische und örtliche Erhebungen sowie Bedarfsermittlungen, zum Beispiel zu Versorgungs- zur Wirtschafts-, Sozial- und Baustruktur sowie soziokulturellen Struktur - Vorbereiten, Durchführen, Auswerten und Dokumentieren der frühzeitigen/ formellen Beteiligungsverfahren - Ermitteln der voraussichtlich erheblichen Umweltauswirkungen für die Umweltprüfung - Erarbeiten des Umweltberichts - Berechnen und Darstellen der Umweltschutzmaßnahmen - Bearbeiten der Anforderungen aus der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung in Bauleitplanverfahren; Erstellen von Unterlagen zum Zustimmungsverfahren des MLUK zu Planungen im LSG; Erstellen von Unterlagen zum Siedlungsanschluss im Rahmen des Gesetzes zur Verwaltungsvereinfachung zu Vorhaben im LSG; Erstellen von Unterlagen zu Waldfunktionen gegenüber des Landesbetrieb Forst - Wesentliche Änderungen oder Neubearbeitung des Entwurfs nach Offenlage oder Beteiligung, insbesondere nach Stellungnahmen - Ausarbeiten der Beratungsunterlagen der Gemeinde zu Stellungnahmen im Rahmen der formellen Beteiligungsverfahren - Leistungen für die Drucklegung, Erstellen von Mehrausfertigungen - Überarbeiten von Planzeichnungen und von Begründungen nach der Beschlussfassung (zum Beispiel Feststellungsbeschluss) - Verfassen von Bekanntmachungstexten und Organisation der öffentlichen Bekanntmachungen - Mitteilen des Ergebnisses der Prüfung der Stellungnahmen an die Beteiligten - Benachrichtigen von Bürgern und Behörden, die Stellungnahmen abgegeben haben, über das Abwägungsergebnis - Erstellen der Verfahrensdokumentation (Führen und Übergeben der Verfahrensakte mit allen Dokumenten des Aufstellungsverfahrens des Flächennutzungsplans, ein-schließlich der Endfassung der Planzeichnung im Originalmaßstab, in vierfacher Ausfertigung. Originaldokumente und Beschlüsse werden zur Vervollständigung der Verfahrensakte von der Stadt Königs Wusterhausen übergeben) auch in digitaler Form - Mitwirken an der Öffentlichkeitsarbeit des Auftraggebers einschließlich Mitwirken an Informationsschreiben und öffentlichen Diskussionen sowie Erstellen der dazu not-wendigen Planungsunterlagen und Schriftsätze - Teilnehmen an Sitzungen von politischen Gremien des Auftraggebers oder an Sitzungen im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung - Erstellen der zusammenfassenden Erklärung nach dem BauGB - Erstellen von Bilanzen nach fachrechtlichen Vorgaben Zusätzliche Leistungen - Erstellung eines Lärmschutzgutachten
- Landratsamt BautzenMalschwitz OT Baruth
Ingenieurleistungen Baubetreuung zur Sanierung des Rothschönberger Stolln im Abschnitt von Drei-Brüder-Schacht bis Reiche Zeche mit temporärer Inbetriebnahme des Schachtes Rote Grube in Freiberg
Grundleistungen nach HOAI Bewerber mit Sitz im Mitgliedstaat Deutschland: Der Auftraggeber wertet die zu den Losen 1 und 2 der Bauausführung bestimmten Anlagen als jeweils eigenständige Objekte nach § 11 Abs. 1 HOAI. Er fordert zu den zwei Objekten deshalb das Angebot zu getrennt kalkulierten Grundleistungen nach § 43 HOAI: Temporäre Herrichtung Schacht Rote Grube: Grundleistungen nach § 43 HOAI mit Wertigkeit der Honorarzone III bei anrechenbaren Kosten nach Kostenberechnung von 2.560.235 € zu Leistungsphase 8 HOAI; Der Auftraggeber geht von der Notwendigkeit anteiliger Grundleistungen zu 5%-Punkten aus dem Gesamthonoraranspruch zum Leistungsbild aus (s. auch Verga-beunterlage Entwurf Ingenieurvertrag). Mögliche Zuschläge zur Leistungsphase aufgrund von Planungsanforderungen hat der Auftragnehmer mit dem Angebot sichtbar zu kennzeichnen und aufzuführen. Sanierung Rothschönberger Stolln zwischen Drei-Brüder-Schacht und Reiche Zeche über die Zugänge Drei-Brüder-Schacht und Rote Grube: Grundleistungen nach § 43 HOAI mit Wertig-keit der Honorarzone III bei anrechenbaren Kosten nach Kostenberechnung von 4.081.985 € zu Leistungsphase 8 HOAI; Der Auftraggeber geht von der Notwendigkeit anteiliger Grundleistungen zu 5%-Punkten aus dem Gesamthonoraranspruch zum Leistungsbild aus (s. auch Vergaeunterlage Entwurf Ingenieurvertrag). Mögliche Zuschläge zur Leistungsphase aufgrund von Planungsanforderungen hat der Auftragnehmer mit dem Angebot sichtbar zu kennzeichnen und aufzuführen. Der Auftraggeber macht bei Annahme der grundsätzlich ganzheitlichen Erbringung von Grund-leistungen einer Leistungsphase im Rahmen seines Leistungsbestimmungsrechtes nach § 8 Abs. 2 HOAI davon Gebrauch, dem künftigen Auftragnehmer nicht alle Leistungen der Leis-tungsphase 8 HOAI zu übertragen. Zur Leistungsphase 8 schließt die beabsichtigte Übertra-gung der Besonderen Leistungen die vollständige Erbringung der Grundleistungen aus. Bieter sind mit ihren Angeboten an die durch die Tabellenwerte des § 44 HOAI vorgegebenen Min-dest- und Höchstsätze nicht gebunden. Der Auftraggeber erwartet zu den Grundleistungen aber ein Angebot, nach dem er die umfassende Erbringung der geforderten Leistungen erwarten kann. Bewerber mit Sitz in anderen Mitgliedstaaten: Leistungen im Umfang der Grundleistungen nach § 43 HOAI zur Leistungsphase 8 HOAI; Grundleistungen im Sinne der Leistungsphasen 8 HOAI sind nur teilweise zu erbringen (im Ein-zelnen s. Ausführungen zu Anforderungen an Bewerber mit Sitz im Mitgliedstaat Deutschland) Besondere Leistungen nach/im Sinne Anlage 12.1 der HOAI (alle Bewerber) 1. Einarbeitung in die bestehende Planung Der Auftraggeber erwartet vom künftigen Auftragnehmer die intensive Einarbeitung in das Ge-samtprojekt. Die Baubeschreibung sowie Genehmigungs- und Ausführungsplanung zu beiden Losen umfassen im Papierformat vier Aktenordner. Dazu kommt die notwendige Einarbeitung in die Bestandsunterlagen zum Drei-Brüder-Schacht (Schachtakte zwei Aktenordner). Für die qualifizierte Einarbeitung hält er zudem je eine Ortsbesichtigung (über Tage) an die Betriebs-punkten Drei-Brüder-Schacht und Rote Grube sowie am Schacht Reiche Zeche (über und un-ter Tage/Forschungs- und Lehrbergwerk) für erforderlich. 2. Objektbetreuung -Kostenkontrolle -Mitwirken beim Aufmaß mit den ausführenden Unternehmen und Prüfen der Aufmaße -Rechnungsprüfung, Vergleich der Ergebnisse der Rechnungsprüfungen mit der Auftrags-summe -Mitwirkung bei Abnahmen -Mitwirken beim Überwachen der Prüfungen der Funktionsfähigkeit der Anlagenteile und der Gesamtanlage 3. Örtliche Bauüberwachung -Plausibilitätsprüfung der Absteckung -Überwachen der Ausführung der Bauleistungen -Einweisen des Auftragnehmers in die Baumaßnahme (Bauanlaufbesprechung) -Überwachen der Ausführung des Objektes auf Übereinstimmung mit den zur Ausführung freigegebenen Unterlagen, dem Bauvertrag und den Vorgaben des Auftraggebers -Prüfen und Bewerten der Berechtigung von Nachträgen -Veranlassen und Ausführen von Kontrollprüfungen -Überwachen der Beseitigung der bei der Abnahme festgestellten Mängel -Protokolle zu Bauberatungen, Dokumentation des Bauablaufes Der Auftraggeber geht von einer Bauzeit von 176 Wochen aus. 4. Baubegleitende Planung/Anpassungsprojektierung Erarbeiten/Entwickeln von Lösungen außerhalb der vorliegenden Planung mit rechnerischen, zeichnerischen und baubeschreibenden Unterlagen Angenommener Umfang: 10 Einsatzfälle einschließlich Ortsbefahrung, Lösungsentwicklung, Unterlagenerstellung, pro Einsatzfall: 16 Teamstunden (die Abrechnung erfolgt auf Nachweis) Die Team-Stunde ist als Mischansatz aus Projektleitung, Projektingenieur, Fachingenieur, Vermesser, Zeichner und Schreibkraft im angemessenen Verhältnis zu ermitteln. 5. Prüfung der Abschluss - bzw. Verwahrungsdokumentationen zu beiden Losen Die Dokumentationen sind Bestandteil der geplanten Aufträge an das/die Bergsicherungsunter-nehmen. Weitere Ingenieurleistungen (u. a. Sicherheits- und Gesundheitskonzept, Vermessungsleistungen) sind ebenfalls Bestandteile der geplanten Aufträge an das/die Bergsicherungsunternehmen.
- Diakonie München und Oberbayern - Innere Mission München e.V.
Leistungen der Technischen Ausrüstung, Leistungsphasen 1 bis 9 (ELT), für den Erweiterungsneubau und die Generalsanierung des Hauptgebäudes der Albrecht-Schnitter-Schule, Herzogsägmühle
Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist die Beschaffung von Leistungen der Fachplanungsleistungen der Technischen Ausrüstung, Anlagengruppen 4, 5 und 6 einschließlich der Technischen Anlagen in den Außenanlagen im Bereich Elektrotechnik (ELT) gemäß §§ 53 ff. der Verordnung über die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure - HOAI) (im Folgenden nur "HOAI") für die Leistungsphasen (LPH) 1 bis 9, stufenweise, für den Erweiterungsneubau und die Generalsanierung des Hauptgebäudes der Albrecht-Schnitter-Schule, Herzogsägmühle. Diese Fachplanungsleistungen beinhalten damit folgende Anlagengruppen: - Starkstromanlagen, einschließlich Technischen Anlagen in den Außenanlagen; - Fernmelde- und informationstechnische Anlagen und - Förderanlagen. Die Leistungen werden stufenweise beauftragt. Nach diesem Vertrag sind folgende Leistungsstufen vorgesehen: Leistungsstufe A: - Grundlagenermittlung (Leistungsphase 1) - Vorplanung (Leistungsphase 2) - Entwurfsplanung (Leistungsphase 3) - Genehmigungsplanung (Leistungsphase 4) Leistungsstufe B: - Ausführungsplanung (Leistungsphase 5) Leistungsstufe C: - Vorbereitung der Vergabe (Leistungsphase 6) - Mitwirkung bei der Vergabe (Leistungsphase 7) Leistungsstufe D: - Objektüberwachung - Bauüberwachung (Leistungsphase 8) - Objektbetreuung (Leistungsphase 9) Der Auftraggeber beauftragt zunächst nur die Leistungen der Leistungsstufe A. Der Auftraggeber behält sich vor, Leistungen (Grundleistungen und / oder Beratungs- und Besondere Leistungen) der Leistungsstufe B, C und D zu beauftragen. Der Auftraggeber beabsichtigt, Leistungen (Grundleistungen und / oder Beratungs- und Besondere Leistungen) der Leistungsstufe B, C und D zu beauftragen, wenn die jeweiligen vertraglichen Bedingungen eingetreten sind. Die Albrecht-Schnitter-Berufsschule der Diakonie München und Oberbayern beabsichtigt die Generalsanierung und Erweiterung ihres Hauptgebäudes am Standort Herzogsägmühle. Die Maßnahme dient der baulichen, funktionalen und energetischen Anpassung des Bestands an die heutigen Anforderungen einer modernen, sonderpädagogisch ausgerichteten Berufsschule. Das Hauptgebäude stammt aus den Jahren 1986-1988 und entspricht in seiner Raumstruktur, Ausstattung und technischen Gebäudehülle nicht mehr den aktuellen pädagogischen und gesetzlichen Anforderungen. Die vorhandenen Unterrichtsräume reichen weder quantitativ noch qualitativ aus, um einen dauerhaften und inklusiven Schulbetrieb sicherzustellen. Ziel des Projekts ist: - die umfassende Sanierung des Hauptgebäudes unter Berücksichtigung der Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes (GEG), - die funktionale Optimierung und Umstrukturierung der Raumaufteilung (inkl. Differenzierungs- und Fachräume), - sowie die Errichtung eines Erweiterungsbaus zur Deckung des zusätzlichen Flächenbedarfs für Unterricht, Verwaltung und sonderpädagogische Angebote. In Abstimmung mit dem Auftraggeber hat die Planung dergestalt zu erfolgen, dass die architektonische Gestaltung des Bestands möglichst erhalten bleibt oder das architektonische Gesamtkonzept des Bestands aufgreift und weiterentwickelt. Es ist vorgesehen, dass die Maßnahme während des laufenden Schulbetriebs in mehreren Bauabschnitten durchgeführt wird. Die Planung erfolgt unter Berücksichtigung nachhaltiger, energieeffizienter und barrierefreier Bauweise gemäß den geltenden technischen und schulbaulichen Standards. Eine Kombination aus Umnutzung, Modernisierung und Neubau soll eine zukunftsfähige Lernumgebung schaffen. Die Maßnahme ist nach Maßgabe des Bayerischen Schulfinanzierungsgesetzes (BaySchFG), in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. Mai 2000 (GVBl. S. 455, 633, BayRS 2230-7-1-K), das zuletzt durch Verordnung vom 6. August 2025 (GVBl. S. 442) geändert worden ist, sowie nach Maßgabe der Ausführungsverordnung Schulfinanzierungsgesetz (AVBaySchFG) vom 23. Januar 1997 (GVBl. S. 11, BayRS 2230-7-1-1-K), die zuletzt durch Verordnung vom 28. Januar 2025 (GVBl. S. 50) geändert worden ist, öffentlich gefördert. Die Vorgaben der fördermittelrechtlichen Vorschriften sind Bestandteil der Beauftragung und bei der Erbringung der Leistungen zwingend zu berücksichtigen. Parallel zu diesem Vergabeverfahren werden die Leistungen der Objektplanung für Gebäude und Innenräume, Leistungsphase 1 bis 4, stufenweise, die Leistungen der Tragwerksplanung, Leistungsphase 1 bis 6 und 8, stufenweise und die Fachplanungsleistungen der Technischen Ausrüstung, Anlagengruppen 1, 2, 3, 7 und 8, einschließlich der korrespondierenden Technischen Anlagen in Außenanlagen, im Bereich Heizung / Lüftung / Sanitär (HKLS), Leistungsphase 1 bis 9, stufenweise jeweils in einem europaweiten Vergabeverfahren beschafft. Für weitergehende Ausführungen wird auf die nachfolgenden Unterlagen verwiesen: - Anlage 802 - Leistungsbeschreibung; - Anlage 807 - Bayerischen Schulfinanzierungsgesetz (BaySchFG); - Anlage 808 - Sanierungskonzept (Stand: 20.12.2021); - Anlage 809 - Planunterlagen (Bestandsplan BA 01 - EG; Bestandsplan BA 01 - KG; Bestandsplan BA 01 - OG; Bestandsplan BA 02 - KG & EG; Bestandsplan BA 02 - OG); - Anlage 810 - Baukostenübersicht; - Anlage 811 - Raumprogramm; - Anlage 812 - Grobterminplan; - Anlage 906 - Vertrag.
- Diakonie München und Oberbayern - Innere Mission München e.V.Frist: 29. Mai
Leistungen der Technischen Ausrüstung, Leistungsphasen 1 bis 9 (ELT), für den Erweiterungsneubau und die Generalsanierung des Hauptgebäudes der Albrecht-Schnitter-Schule, Herzogsägmühle
Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist die Beschaffung von Leistungen der Fachplanungsleistungen der Technischen Ausrüstung, Anlagengruppen 4, 5 und 6 einschließlich der Technischen Anlagen in den Außenanlagen im Bereich Elektrotechnik (ELT) gemäß §§ 53 ff. der Verordnung über die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure - HOAI) (im Folgenden nur "HOAI") für die Leistungsphasen (LPH) 1 bis 9, stufenweise, für den Erweiterungsneubau und die Generalsanierung des Hauptgebäudes der Albrecht-Schnitter-Schule, Herzogsägmühle. Diese Fachplanungsleistungen beinhalten damit folgende Anlagengruppen: - Starkstromanlagen, einschließlich Technischen Anlagen in den Außenanlagen; - Fernmelde- und informationstechnische Anlagen und - Förderanlagen. Die Leistungen werden stufenweise beauftragt. Nach diesem Vertrag sind folgende Leistungsstufen vorgesehen: Leistungsstufe A: - Grundlagenermittlung (Leistungsphase 1) - Vorplanung (Leistungsphase 2) - Entwurfsplanung (Leistungsphase 3) - Genehmigungsplanung (Leistungsphase 4) Leistungsstufe B: - Ausführungsplanung (Leistungsphase 5) Leistungsstufe C: - Vorbereitung der Vergabe (Leistungsphase 6) - Mitwirkung bei der Vergabe (Leistungsphase 7) Leistungsstufe D: - Objektüberwachung - Bauüberwachung (Leistungsphase 8) - Objektbetreuung (Leistungsphase 9) Der Auftraggeber beauftragt zunächst nur die Leistungen der Leistungsstufe A. Der Auftraggeber behält sich vor, Leistungen (Grundleistungen und / oder Beratungs- und Besondere Leistungen) der Leistungsstufe B, C und D zu beauftragen. Der Auftraggeber beabsichtigt, Leistungen (Grundleistungen und / oder Beratungs- und Besondere Leistungen) der Leistungsstufe B, C und D zu beauftragen, wenn die jeweiligen vertraglichen Bedingungen eingetreten sind. Die Albrecht-Schnitter-Berufsschule der Diakonie München und Oberbayern beabsichtigt die Generalsanierung und Erweiterung ihres Hauptgebäudes am Standort Herzogsägmühle. Die Maßnahme dient der baulichen, funktionalen und energetischen Anpassung des Bestands an die heutigen Anforderungen einer modernen, sonderpädagogisch ausgerichteten Berufsschule. Das Hauptgebäude stammt aus den Jahren 1986-1988 und entspricht in seiner Raumstruktur, Ausstattung und technischen Gebäudehülle nicht mehr den aktuellen pädagogischen und gesetzlichen Anforderungen. Die vorhandenen Unterrichtsräume reichen weder quantitativ noch qualitativ aus, um einen dauerhaften und inklusiven Schulbetrieb sicherzustellen. Ziel des Projekts ist: - die umfassende Sanierung des Hauptgebäudes unter Berücksichtigung der Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes (GEG), - die funktionale Optimierung und Umstrukturierung der Raumaufteilung (inkl. Differenzierungs- und Fachräume), - sowie die Errichtung eines Erweiterungsbaus zur Deckung des zusätzlichen Flächenbedarfs für Unterricht, Verwaltung und sonderpädagogische Angebote. In Abstimmung mit dem Auftraggeber hat die Planung dergestalt zu erfolgen, dass die architektonische Gestaltung des Bestands möglichst erhalten bleibt oder das architektonische Gesamtkonzept des Bestands aufgreift und weiterentwickelt. Es ist vorgesehen, dass die Maßnahme während des laufenden Schulbetriebs in mehreren Bauabschnitten durchgeführt wird. Die Planung erfolgt unter Berücksichtigung nachhaltiger, energieeffizienter und barrierefreier Bauweise gemäß den geltenden technischen und schulbaulichen Standards. Eine Kombination aus Umnutzung, Modernisierung und Neubau soll eine zukunftsfähige Lernumgebung schaffen. Die Maßnahme ist nach Maßgabe des Bayerischen Schulfinanzierungsgesetzes (BaySchFG), in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. Mai 2000 (GVBl. S. 455, 633, BayRS 2230-7-1-K), das zuletzt durch Verordnung vom 6. August 2025 (GVBl. S. 442) geändert worden ist, sowie nach Maßgabe der Ausführungsverordnung Schulfinanzierungsgesetz (AVBaySchFG) vom 23. Januar 1997 (GVBl. S. 11, BayRS 2230-7-1-1-K), die zuletzt durch Verordnung vom 28. Januar 2025 (GVBl. S. 50) geändert worden ist, öffentlich gefördert. Die Vorgaben der fördermittelrechtlichen Vorschriften sind Bestandteil der Beauftragung und bei der Erbringung der Leistungen zwingend zu berücksichtigen. Parallel zu diesem Vergabeverfahren werden die Leistungen der Objektplanung für Gebäude und Innenräume, Leistungsphase 1 bis 4, stufenweise, die Leistungen der Tragwerksplanung, Leistungsphase 1 bis 6 und 8, stufenweise und die Fachplanungsleistungen der Technischen Ausrüstung, Anlagengruppen 1, 2, 3, 7 und 8, einschließlich der korrespondierenden Technischen Anlagen in Außenanlagen, im Bereich Heizung / Lüftung / Sanitär (HKLS), Leistungsphase 1 bis 9, stufenweise jeweils in einem europaweiten Vergabeverfahren beschafft. Für weitergehende Ausführungen wird auf die nachfolgenden Unterlagen verwiesen: - Anlage 802 - Leistungsbeschreibung; - Anlage 807 - Bayerischen Schulfinanzierungsgesetz (BaySchFG); - Anlage 808 - Sanierungskonzept (Stand: 20.12.2021); - Anlage 809 - Planunterlagen (Bestandsplan BA 01 - EG; Bestandsplan BA 01 - KG; Bestandsplan BA 01 - OG; Bestandsplan BA 02 - KG & EG; Bestandsplan BA 02 - OG); - Anlage 810 - Baukostenübersicht; - Anlage 811 - Raumprogramm; - Anlage 812 - Grobterminplan; - Anlage 906 - Vertrag.
- Diakonie München und Oberbayern - Innere Mission München e.V.Frist: 29. Mai
Leistungen der Technischen Ausrüstung, Leistungsphasen 1 bis 9 (HLS), für den Erweiterungsneubau und die Generalsanierung des Hauptgebäudes der Albrecht-Schnitter-Schule, Herzogsägmühle
Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist die Beschaffung von Leistungen der Fachplanungsleistungen der Technischen Ausrüstung, Anlagengruppen 1, 2, 3, 7 und 8, einschl. der korrespondierenden Technischen Anlagen in Außenanlagen, im Bereich Heizung/Lüftung/Sanitär (HKLS) gem. §§ 53 ff. der HOAI für die Leistungsphasen (LPH) 1 bis 9, stufenweise, für den Erweiterungsneubau und die Generalsanierung des Hauptgebäudes der Albrecht-Schnitter-Schule, Herzogsägmühle. Diese Fachplanungsleistungen beinhalten damit folgende Anlagengruppen: - Abwasser-, Wasser- und Gasanlagen; - Wärmeversorgungsanlagen; - Lufttechnische Anlagen; - Nutzungsspezifische Anlagen und verfahrenstechnische Anlagen und - Gebäudeautomation und Automation von Ingenieurbauwerken. Die Leistungen werden stufenweise beauftragt. Nach dem Vertrag sind folgende Leistungsstufen vorgesehen: Leistungsstufe A: - Grundlagenermittlung (Leistungsphase 1) - Vorplanung (Leistungsphase 2) - Entwurfsplanung (Leistungsphase 3) - Genehmigungsplanung (Leistungsphase 4) Leistungsstufe B: - Ausführungsplanung (Leistungsphase 5) Leistungsstufe C: - Vorbereitung der Vergabe (Leistungsphase 6) - Mitwirkung bei der Vergabe (Leistungsphase 7) Leistungsstufe D: - Objektüberwachung - Bauüberwachung (Leistungsphase 8) - Objektbetreuung (Leistungsphase 9) Der Auftraggeber beauftragt zunächst nur die Leistungen der Leistungsstufe A. Der Auftraggeber behält sich vor, Leistungen (Grundleistungen und / oder Beratungs- und Besondere Leistungen) der Leistungsstufe B, C und D zu beauftragen. Der Auftraggeber beabsichtigt, Leistungen (Grundleistungen und / oder Beratungs- und Besondere Leistungen) der Leistungsstufe B, C und D zu beauftragen, wenn die jeweiligen vertraglichen Bedingungen eingetreten sind. Die Albrecht-Schnitter-Berufsschule der Diakonie München und Oberbayern beabsichtigt die Generalsanierung und Erweiterung ihres Hauptgebäudes am Standort Herzogsägmühle. Die Maßnahme dient der baulichen, funktionalen und energetischen Anpassung des Bestands an die heutigen Anforderungen einer modernen, sonderpädagogisch ausgerichteten Berufsschule. Das Hauptgebäude stammt aus den Jahren 1986-1988 und entspricht in seiner Raumstruktur, Ausstattung und technischen Gebäudehülle nicht mehr den aktuellen pädagogischen und gesetzlichen Anforderungen. Die vorhandenen Unterrichtsräume reichen weder quantitativ noch qualitativ aus, um einen dauerhaften und inklusiven Schulbetrieb sicherzustellen. Ziel des Projekts ist: - die umfassende Sanierung des Hauptgebäudes unter Berücksichtigung der Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes (GEG), - die funktionale Optimierung und Umstrukturierung der Raumaufteilung (inkl. Differenzierungs- und Fachräume), - sowie die Errichtung eines Erweiterungsbaus zur Deckung des zusätzlichen Flächenbedarfs für Unterricht, Verwaltung und sonderpädagogische Angebote. In Abstimmung mit dem Auftraggeber hat die Planung dergestalt zu erfolgen, dass die architektonische Gestaltung des Bestands möglichst erhalten bleibt oder das architektonische Gesamtkonzept des Bestands aufgreift und weiterentwickelt. Es ist vorgesehen, dass die Maßnahme während des laufenden Schulbetriebs in mehreren Bauabschnitten durchgeführt wird. Die Planung erfolgt unter Berücksichtigung nachhaltiger, energieeffizienter und barrierefreier Bauweise gemäß den geltenden technischen und schulbaulichen Standards. Eine Kombination aus Umnutzung, Modernisierung und Neubau soll eine zukunftsfähige Lernumgebung schaffen. Die Maßnahme ist nach Maßgabe des Bayerischen Schulfinanzierungsgesetzes (BaySchFG), in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. Mai 2000 (GVBl. S. 455, 633, BayRS 2230-7-1-K), das zuletzt durch Verordnung vom 6. August 2025 (GVBl. S. 442) geändert worden ist sowie nach Maßgabe der Ausführungsverordnung Schulfinanzierungsgesetz (AVBaySchFG) vom 23. Januar 1997 (GVBl. S. 11, BayRS 2230-7-1-1-K), die zuletzt durch Verordnung vom 28. Januar 2025 (GVBl. S. 50) geändert worden ist öffentlich gefördert. Die Vorgaben der fördermittelrechtlichen Vorschriften sind Bestandteil der Beauftragung und bei der Erbringung der Leistungen zwingend zu berücksichtigen. Parallel zu diesem Vergabeverfahren werden die Leistungen der Objektplanung für Gebäude und Innenräume, Leistungsphase 1 bis 4, stufenweise, die Fachplanungsleistungen der Technischen Ausrüstung, für die Anlagengruppen 4, 5, und 6, einschließlich der korrespondierenden Technischen Anlagen in Außenanlagen, im Bereich Elektrotechnik, Leistungsphase 1 bis 9, stufenweise sowie die Leistungen der Tragwerksplanung, Leistungsphase 1 bis 6 und 8, stufenweise jeweils in einem europaweiten Vergabeverfahren beschafft. Für weitergehende Ausführungen wird auf die nachfolgenden Unterlagen verwiesen: - Anlage 802 - Leistungsbeschreibung; - Anlage 807 - Bayerischen Schulfinanzierungsgesetz (BaySchFG); - Anlage 808 - Sanierungskonzept (Stand: 20.12.2021); - Anlage 809 - Planunterlagen (Bestandsplan BA 01 - EG; Bestandsplan BA 01 - KG; Bestandsplan BA 01 - OG; Bestandsplan BA 02 - KG & EG; Bestandsplan BA 02 - OG); - Anlage 810 - Baukostenübersicht; - Anlage 811 - Raumprogramm; - Anlage 812 - Grobterminplan; - Anlage 906 - Vertrag.
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