Landesgartenschau 2027 Neustadt an der Weinstraße - Bau einer Stützwand für eine Boulderanlage
Die räumlichen und örtlichen Gegebenheiten und die vorhandene Topographie des östlichen Hanges der ehemaligen Deponie Haidmühle erfordern unter Berücksichtigung der Schaffung eines vielseitigen Spiel- und Sportangebotes und aufgrund der geplanten Wegeführung auf den Deponieberg den Bau einer Stützwand. Neben der reinen...
Typ:Ausschreibung
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Inhalt auf einen Blick
Die räumlichen und örtlichen Gegebenheiten und die vorhandene Topographie des östlichen Hanges der ehemaligen Deponie Haidmühle erfordern unter Berücksichtigung der Schaffung eines vielseitigen Spiel- und Sportangebotes und aufgrund der geplanten Wegeführung auf den Deponieberg den Bau einer Stützwand. Neben der reinen Stützfunktion so...
- Ausschreibungstyp: Ausschreibung
- Auftraggeber: Stadt Neustadt an der Weinstraße
- Veröffentlicht: 07. Mai 2026
- Frist: Nicht angegeben
- Thema: Ingenieurbauwerke
- Bauobjekt: Stütz- / Lärmschutzwand
Bauobjekt-Klassifikation
- Stütz- / LärmschutzwandHauptobjekt
Ausschreibungsbeschreibung
Die räumlichen und örtlichen Gegebenheiten und die vorhandene Topographie des östlichen Hanges der ehemaligen Deponie Haidmühle erfordern unter Berücksichtigung der Schaffung eines vielseitigen Spiel- und Sportangebotes und aufgrund der geplanten Wegeführung auf den Deponieberg den Bau einer Stützwand. Neben der reinen Stützfunktion soll diese Wand das sportliche Bouldern ermöglichen. Geplant ist schließlich eine Boulderwand im öffentlichen frei zugänglichen bewetterten Außenbereich auf bzw. an einer bauseits erstellten erdstatisch wirkenden Stahlbetonstützwand. Eine Routensetzung erfolgt mittels einer nachträglich auf das Stahlbetonstützbauwerk aufzubringenden Boulderoberfläche. Das Material der Boulderoberfläche ist nicht vorgegeben, soll aber eine dauerhafte Nutzung im Außenbereich gewährleisten und ist auf die Stützwandkonstruktion nachträglich aufzubringen. Gewünscht ist neben einer möglichst spannenden und vielfältigen Gestaltung der Kletterrouten eine hochwertige und attraktive Oberfläche, die sich gut in das entwurfliche Gesamtkonzept der Daueranlagen der LGS einfügt. Daher wird die Stützwand unterschiedliche Höhenabwicklungen aufweisen, um das Übersteigen der Wand zu ermöglichen bzw. in anderen Abschnitten zu verhindern und als Absturzsicherung zu dienen. Die zu herzustellende Wandabwicklung der Stützwandkonstruktion soll ca. 44 m bis 54m bei einer Wandhöhe von ca. 1,50m bis ca. 5,50m betragen. Neben überkletterbaren Bereichen, werden Abschnitte über 3,0m bis 5,50m Höhe nicht überkletterbar ausgebebildet. Neben der beboulderbaren Wandfläche werden auch rückwärtige Teilflächen der Stützwandkonstruktion - diese dienen als Brüstung / Absturzsicherung - sowie Wandköpfe nachträglich in die nachträgliche bauseitige Ausgestaltung der Oberfläche einbezogen und schließlich durch die Boulderoberfläche überdeckt. Die Oberfläche des Stützbauwerkes ist somit in später sichtbaren Bereichen überdeckt. Im Rahmen des Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb nach § 3, Nr. 3 VOB/A EU werden die spezifischen Anforderungen im Rahmen von voraussichtlich einem Verhandlungsgespräch finalisiert. In diesem Verhandlungsgespräch zusammen mit dem nachfolgenden Gewerk Boulderoberfläche werden zum Beispiel auch Anforderungen aus der tragenden Unterkonstruktion aus der Boulderoberfläche an das Stützbauwerk final diskutiert und festgelegt. Gegenstand des Auftrages sind die erforderlichen Bauleistungen zur Errichtung des Stützbauwerkes auf Grundlage einer im Rahmen des Verfahrens noch vorgelegten Leistungsbeschreibung. Die Vergütung wird durch Abschlagszahlungen und eine Schlusszahlung erfolgen. Die Anlage wird durch einen Prüfsachverständigen (Tragwerksplaner / Prüfstatiker) während der Herstellung begleitet und erst nach Mangelfreiheitdurch durch den Auftraggeber abgenommen. Nicht Gegenstand der Leistung Bau einer Stützwand für eine Boulderwand sind die Leistungen zur tragenden Unterkonstruktion der Boulderoberfläche sowie die Boulderoberfläche selbst. Gegenstand der zu erbringenden Leistung sind ebenfalls nicht die Herstellung der angrenzenden Belagsflächen wie Wege und Fallschutzflächen der Bewegungsfläche für Alle. Hier sind andere Unternehmen im Vorfeld bzw. im Nachgang tätig.
Weiterführende Details
Nach Registrierung stehen Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung strukturiert bereit.
- Kernanforderungen der Ausschreibung priorisiert aufbereitet
- Fristen, Eignungskriterien und Unterlagen in einem Ablauf
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Die räumlichen und örtlichen Gegebenheiten und die vorhandene Topographie des östlichen Hanges der ehemaligen Deponie Haidmühle erfordern unter Berücksichtigung der Schaffung eines vielseitigen Spiel- und Sportangebotes und aufgrund der geplanten Wegeführung auf den Deponieberg den Bau einer Stützwand. Neben der reinen Stützfunktion soll diese Wand das sportliche Bouldern ermöglichen. Geplant ist schließlich eine Boulderwand im öffentlichen frei zugänglichen bewetterten Außenbereich auf bzw. an einer bauseits erstellten erdstatisch wirkenden Stahlbetonstützwand. Eine Routensetzung erfolgt mittels einer nachträglich auf das Stahlbetonstützbauwerk aufzubringenden Boulderoberfläche. Das Material der Boulderoberfläche ist nicht vorgegeben, soll aber eine dauerhafte Nutzung im Außenbereich gewährleisten und ist auf die Stützwandkonstruktion nachträglich aufzubringen. Gewünscht ist neben einer möglichst spannenden und vielfältigen Gestaltung der Kletterrouten eine hochwertige und attraktive Oberfläche, die sich gut in das entwurfliche Gesamtkonzept der Daueranlagen der LGS einfügt. Daher wird die Stützwand unterschiedliche Höhenabwicklungen aufweisen, um das Übersteigen der Wand zu ermöglichen bzw. in anderen Abschnitten zu verhindern und als Absturzsicherung zu dienen. Die zu herzustellende Wandabwicklung der Stützwandkonstruktion soll ca. 44 m bis 54m bei einer Wandhöhe von ca. 1,50m bis ca. 5,50m betragen. Neben überkletterbaren Bereichen, werden Abschnitte über 3,0m bis 5,50m Höhe nicht überkletterbar ausgebebildet. Neben der beboulderbaren Wandfläche werden auch rückwärtige Teilflächen der Stützwandkonstruktion - diese dienen als Brüstung / Absturzsicherung - sowie Wandköpfe nachträglich in die nachträgliche bauseitige Ausgestaltung der Oberfläche einbezogen und schließlich durch die Boulderoberfläche überdeckt. Die Oberfläche des Stützbauwerkes ist somit in später sichtbaren Bereichen überdeckt. Im Rahmen des Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb nach § 3, Nr. 3 VOB/A EU werden die spezifischen Anforderungen im Rahmen von voraussichtlich einem Verhandlungsgespräch finalisiert. In diesem Verhandlungsgespräch zusammen mit dem nachfolgenden Gewerk Boulderoberfläche werden zum Beispiel auch Anforderungen aus der tragenden Unterkonstruktion aus der Boulderoberfläche an das Stützbauwerk final diskutiert und festgelegt. Gegenstand des Auftrages sind die erforderlichen Bauleistungen zur Errichtung des Stützbauwerkes auf Grundlage einer im Rahmen des Verfahrens noch vorgelegten Leistungsbeschreibung. Die Vergütung wird durch Abschlagszahlungen und eine Schlusszahlung erfolgen. Die Anlage wird durch einen Prüfsachverständigen (Tragwerksplaner / Prüfstatiker) während der Herstellung begleitet und erst nach Mangelfreiheitdurch durch den Auftraggeber abgenommen. Nicht Gegenstand der Leistung Bau einer Stützwand für eine Boulderwand sind die Leistungen zur tragenden Unterkonstruktion der Boulderoberfläche sowie die Boulderoberfläche selbst. Gegenstand der zu erbringenden Leistung sind ebenfalls nicht die Herstellung der angrenzenden Belagsflächen wie Wege und Fallschutzflächen der Bewegungsfläche für Alle. Hier sind andere Unternehmen im Vorfeld bzw. im Nachgang tätig.
- Deutsches Zentrum für Luft-und Raumfahrt e. V. | TI-ZVMBraunschweig
Sanierung Labor- und Bürogebäude Robert-Hooke-Str. 5 am Standort DLR Bremen - Leistungen der Technischen Ausrüstung ELT, ALG 4, 5, 6 und 8, Leistungsphasen 2-3, 5-8 gemäß §§ 53 ff. HOAI
Die Einrichtungen des DLR in Bremen sind derzeit auf 7 Gebäude im Technologiepark verteilt. Hiervon sind lediglich zwei im Eigentum des DLR. Somit ist weder eine einheitliche Zugangskontrolle, noch eine ausreichende Sicherheits-Überwachung möglich. Darüber hinaus fehlen seit einigen Jahren Laborkapazitäten und Lagerräume. Die Aufstellung von Containern im Außenbereich und die Anmietung von externen Räumen lösen das Problem nur unzulänglich. Das leerstehende Nachbargebäude unmittelbar neben dem DLR-Institutsgebäude, bietet sich als Lösung für die fehlenden Flächen an. Da der Vorbesitzer das Gebäude seit über 30 Jahren belegt hatte, sind alle Oberflächen und die technische Ausstattung zu erneuern. Die Brandschutzvorgaben werden baulich nicht mehr eingehalten. Hinzu kommen Anpassungsarbeiten für die Einrichtung von Laboren und Desk-Sharing-Arbeitsplätzen, sowie der barrierefreien Zugänglichkeit. Folgende Institute sind geplante Nutzer: 1. Institut für Raumfahrtsysteme - Abteilungen: Planetare Explorationssysteme, Planetare Infrastrukturen, Digital Clean Rooms 2. Institut für Satellitengeodäsie und Inertialsensorik – Abteilung: Relativistische Modellierung 3. Leitungsbereich LS Bremen / NF gem. DIN 277 = NUF 1-6 ca. 1.723m2; BGF ca. 2.602m2 / Planungsaufgabe: Das 1991 genehmigte, errichtete, sowie dreimal erweiterte dreigeschossige Gebäude Robert-Hooke-Str. 5 wurde in den letzten 30 Jahren vom „Deutschen Forschungszentrum für Künstliche Intelligenz“ genutzt. Das Gebäude wurde in Massivbauweise mit einer Ziegelfassade errichtet, wobei das 2.OG hinter dem Kopfbau zurückgesetzt und mit einer Fassade aus Zinkblech verkleidet wurde. Die Außenwände bestehen aus tragendem Mauerwerk, die Geschossdecken werden als horizontale Platten durch Stahlbeton-Innenstützen unterstützt. Tragende Innenwände sind nur im Bereich des Treppenhauses vorhanden. Der Sanitärkern besteht aus massiven, nichttragenden Wänden. Der weitere Innenausbau erfolgte im Trockenbau. Das Dach des 1. BA besteht aus einer flach geneigten, gedämmten Konstruktion mit einer Zinkblecheindeckung. Der Kopfbau besteht aus einem Flachdach. 1994 erste Erweiterung in Form einer Aufstockung des Bürobereichs. 2001 Ergänzung des Haupteingangs um eine offene, verglaste Eingangsüberdachung. 2008 Anbau einer eingeschossigen, ca. zehn Meter hohen Explorationshalle als Werkhalle im rückwärtigen Bereich des Grundstücks. Diese besteht aus einer Stahlkonstruktion mit Metallsandwichelementen und einem flach geneigten Dach. Alle Oberflächen im Innenbereich des Gebäudes sind aufgrund der langen Nutzungszeit zu erneuern und die technische Ausstattung auf den Stand der Technik zu ertüchtigen. Die Anforderungen des baulichen Brandschutzes werden nicht mehr erfüllt. Hinzu kommen Umbaumaßnahmen für die Einrichtung von Laboren und Desk-Sharing-Arbeitsplätzen, sowie der barrierefreien Zugänglichkeit und Nutzung. Für die Umsetzung der neuen Grundrisse sind Trockenbauwände zurückzubauen und zum Teil zu erneuern. Nachhaltigkeit / energetische Sanierung der Gebäudehülle: In seiner 599. Vorstandssitzung hat der Vorstand beschlossen, dass DLR-Gebäude bis 2035 klimaneutral betrieben werden sollen. Des Weiteren sind auch Gebäude, die saniert werden, gemäß des Bewertungssystems Nachhaltiges Bauen (BNB) mit dem Qualitätsstandard „Silber“ zu zertifizieren. Der Vorstand des DLR hatte jedoch den Kauf und die Sanierung des Gebäudes RHS5 in seiner 597. Vorstandssitzung beschlossen - also zwei Sitzungen zuvor. Das vorliegende PJK berücksichtigt daher keine energetische Sanierung nach GEG, da sich die Fassade und das Dach noch in einem sehr guten und nicht sanierungsbedürftigen Zustand befinden und demnach nicht verändert werden sollten. Daher sind die Kosten für eine energetische Ertüchtigung nicht im vorliegenden Kostenrahmen des PJK enthalten. Aufgrund der Entscheidung des Vorstands wird das Gebäude RHS5 nun auch energetisch saniert. Parallel zur Planungsphase der eigentlichen Renovierungs- und Sanierungsmaßnahmen, wird die sinnvolle energetische Ertüchtigung der Fassaden und das Dach, die Umsetzung einer PV-Anlage, sowie die Sanierung aller Haustechnik-Komponenten entsprechend den Erfordernissen, die aus der Anwendung des GEG und der BNB-Zertifizierung resultieren würden, geprüft. Für diese Prüfung wurde bereits ein Fachplaner beauftragt. Eine erste bauphysikalische Bewertung ist bereits erstellt worden. Wesentlich ist dabei jedoch, dass die Sanierung und Inbetriebnahme des Gebäudes RHS5 durch diese Maßnahmen nicht verzögert werden darf, da aufgrund bereits gekündigter Mietverträge anderer Liegenschaften die geplante Inbetriebnahme im Jahr 2029 erfolgen muss. / Entwurfsplanung: 08/2026-04/2027, Ausschreibung: ab Q1 2028, Ausführung: Q3 2028-Q4 2029 Start Gebäudebetrieb Q4 2029/ Abschluss Maßnahme Q1 2030 / Die Gesamtkosten gliedern sich in folgende Aufteilung: (Kostenrahmen netto) KG 300: 963.712 €; KG 400: 816.880 € (KG410: 42.750,00 € KG 420: 10.000 €, KG 430: 177.000 € KG 440: 224.800 €, KG 450: 250.000 €, KG 460: 50.000 €, KG 470: 13.000 €, KG 480: 30.000 €) KG 490: 19.330,00 €, KG 500: 99.870 €; KG 600: 8.000 € / Es ist beabsichtigt folgende Leistungen zu beauftragen: Leistungen der TGA - ELT, ALG 4, 5, 6, 8; LPH 2-3, 5-8 gem §§ 53 ff. HOAI Zunächst werden in der Stufe 1 die LPH 2+3 gem. § 53 HOAI beauftragt. Die LPH 5-8 werden stufenweise abgerufen. Ein Rechtsanspruch auf Gesamtbeauftragung besteht nicht.
- Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V. (DLR)Frist: 18. Mai
Sanierung Labor- und Bürogebäude Robert-Hooke-Str. 5 am Standort DLR Bremen - Leistungen der Technischen Ausrüstung ELT, ALG 4, 5, 6 und 8, Leistungsphasen 2-3, 5-8 gemäß §§ 53 ff. HOAI
Die Einrichtungen des DLR in Bremen sind derzeit auf 7 Gebäude im Technologiepark verteilt. Hiervon sind lediglich zwei im Eigentum des DLR. Somit ist weder eine einheitliche Zugangskontrolle, noch eine ausreichende Sicherheits-Überwachung möglich. Darüber hinaus fehlen seit einigen Jahren Laborkapazitäten und Lagerräume. Die Aufstellung von Containern im Außenbereich und die Anmietung von externen Räumen lösen das Problem nur unzulänglich. Das leerstehende Nachbargebäude unmittelbar neben dem DLR-Institutsgebäude, bietet sich als Lösung für die fehlenden Flächen an. Da der Vorbesitzer das Gebäude seit über 30 Jahren belegt hatte, sind alle Oberflächen und die technische Ausstattung zu erneuern. Die Brandschutzvorgaben werden baulich nicht mehr eingehalten. Hinzu kommen Anpassungsarbeiten für die Einrichtung von Laboren und Desk-Sharing-Arbeitsplätzen, sowie der barrierefreien Zugänglichkeit. Folgende Institute sind geplante Nutzer: 1. Institut für Raumfahrtsysteme - Abteilungen: Planetare Explorationssysteme, Planetare Infrastrukturen, Digital Clean Rooms 2. Institut für Satellitengeodäsie und Inertialsensorik – Abteilung: Relativistische Modellierung 3. Leitungsbereich LS Bremen / NF gem. DIN 277 = NUF 1-6 ca. 1.723m2; BGF ca. 2.602m2 / Planungsaufgabe: Das 1991 genehmigte, errichtete, sowie dreimal erweiterte dreigeschossige Gebäude Robert-Hooke-Str. 5 wurde in den letzten 30 Jahren vom „Deutschen Forschungszentrum für Künstliche Intelligenz“ genutzt. Das Gebäude wurde in Massivbauweise mit einer Ziegelfassade errichtet, wobei das 2.OG hinter dem Kopfbau zurückgesetzt und mit einer Fassade aus Zinkblech verkleidet wurde. Die Außenwände bestehen aus tragendem Mauerwerk, die Geschossdecken werden als horizontale Platten durch Stahlbeton-Innenstützen unterstützt. Tragende Innenwände sind nur im Bereich des Treppenhauses vorhanden. Der Sanitärkern besteht aus massiven, nichttragenden Wänden. Der weitere Innenausbau erfolgte im Trockenbau. Das Dach des 1. BA besteht aus einer flach geneigten, gedämmten Konstruktion mit einer Zinkblecheindeckung. Der Kopfbau besteht aus einem Flachdach. 1994 erste Erweiterung in Form einer Aufstockung des Bürobereichs. 2001 Ergänzung des Haupteingangs um eine offene, verglaste Eingangsüberdachung. 2008 Anbau einer eingeschossigen, ca. zehn Meter hohen Explorationshalle als Werkhalle im rückwärtigen Bereich des Grundstücks. Diese besteht aus einer Stahlkonstruktion mit Metallsandwichelementen und einem flach geneigten Dach. Alle Oberflächen im Innenbereich des Gebäudes sind aufgrund der langen Nutzungszeit zu erneuern und die technische Ausstattung auf den Stand der Technik zu ertüchtigen. Die Anforderungen des baulichen Brandschutzes werden nicht mehr erfüllt. Hinzu kommen Umbaumaßnahmen für die Einrichtung von Laboren und Desk-Sharing-Arbeitsplätzen, sowie der barrierefreien Zugänglichkeit und Nutzung. Für die Umsetzung der neuen Grundrisse sind Trockenbauwände zurückzubauen und zum Teil zu erneuern. Nachhaltigkeit / energetische Sanierung der Gebäudehülle: In seiner 599. Vorstandssitzung hat der Vorstand beschlossen, dass DLR-Gebäude bis 2035 klimaneutral betrieben werden sollen. Des Weiteren sind auch Gebäude, die saniert werden, gemäß des Bewertungssystems Nachhaltiges Bauen (BNB) mit dem Qualitätsstandard „Silber“ zu zertifizieren. Der Vorstand des DLR hatte jedoch den Kauf und die Sanierung des Gebäudes RHS5 in seiner 597. Vorstandssitzung beschlossen - also zwei Sitzungen zuvor. Das vorliegende PJK berücksichtigt daher keine energetische Sanierung nach GEG, da sich die Fassade und das Dach noch in einem sehr guten und nicht sanierungsbedürftigen Zustand befinden und demnach nicht verändert werden sollten. Daher sind die Kosten für eine energetische Ertüchtigung nicht im vorliegenden Kostenrahmen des PJK enthalten. Aufgrund der Entscheidung des Vorstands wird das Gebäude RHS5 nun auch energetisch saniert. Parallel zur Planungsphase der eigentlichen Renovierungs- und Sanierungsmaßnahmen, wird die sinnvolle energetische Ertüchtigung der Fassaden und das Dach, die Umsetzung einer PV-Anlage, sowie die Sanierung aller Haustechnik-Komponenten entsprechend den Erfordernissen, die aus der Anwendung des GEG und der BNB-Zertifizierung resultieren würden, geprüft. Für diese Prüfung wurde bereits ein Fachplaner beauftragt. Eine erste bauphysikalische Bewertung ist bereits erstellt worden. Wesentlich ist dabei jedoch, dass die Sanierung und Inbetriebnahme des Gebäudes RHS5 durch diese Maßnahmen nicht verzögert werden darf, da aufgrund bereits gekündigter Mietverträge anderer Liegenschaften die geplante Inbetriebnahme im Jahr 2029 erfolgen muss. / Entwurfsplanung: 08/2026-04/2027, Ausschreibung: ab Q1 2028, Ausführung: Q3 2028-Q4 2029 Start Gebäudebetrieb Q4 2029/ Abschluss Maßnahme Q1 2030 / Die Gesamtkosten gliedern sich in folgende Aufteilung: (Kostenrahmen netto) KG 300: 963.712 €; KG 400: 816.880 € (KG410: 42.750,00 € KG 420: 10.000 €, KG 430: 177.000 € KG 440: 224.800 €, KG 450: 250.000 €, KG 460: 50.000 €, KG 470: 13.000 €, KG 480: 30.000 €) KG 490: 19.330,00 €, KG 500: 99.870 €; KG 600: 8.000 € / Es ist beabsichtigt folgende Leistungen zu beauftragen: Leistungen der TGA - ELT, ALG 4, 5, 6, 8; LPH 2-3, 5-8 gem §§ 53 ff. HOAI Zunächst werden in der Stufe 1 die LPH 2+3 gem. § 53 HOAI beauftragt. Die LPH 5-8 werden stufenweise abgerufen. Ein Rechtsanspruch auf Gesamtbeauftragung besteht nicht.
- Deutsches Zentrum für Luft-und Raumfahrt e. V. | TI-ZVMBraunschweig
Sanierung Labor- und Bürogebäude Robert-Hooke-Str. 5 am Standort DLR Bremen - Leistungen der Objektplanung Freianlagen gemäß §§ 38 ff. HOAI, Leistungsphasen 3-8
Die Einrichtungen des DLR am Standort Bremen sind gegenwärtig auf sieben Gebäude im Technologiepark verteilt. Hiervon sind lediglich zwei im Eigentum des DLR – die übrigen Liegenschaften am Standort sind angemietet. Somit ist weder eine einheitliche Zugangskontrolle, noch eine ausreichende Überwachung zur Gewährleistung der Sicherheit möglich. Darüber hinaus besteht seit einigen Jahren Platzbedarf, der sich insbesondere in fehlenden Laborkapazitäten und fehlendem Lagerraum bemerkbar macht. Die erforderlichen Lagerkapazitäten werden durch die Aufstellung von Containern im Außenbereich, sowie durch die Anmietung von externen Lagerkapazitäten provisorisch nur unzulänglich gelöst. Gegenwärtig ist das Nachbargebäude unmittelbar neben dem DLR-Institutsgebäude leerstehend, so dass sich zur Lösung der genannten Probleme aktuell eine sinnvolle Möglichkeit bietet. Da der Vormieter DFKI das Gebäude seit über 30 Jahren belegt hatte, sind alle Oberflächen zu erneuern und die technische Ausstattung zu aktualisieren. Die Brandschutzvorgaben werden baulich nicht mehr eingehalten. Hinzu kommen Anpassungsarbeiten für die Einrichtung von Laboren und Desk-Sharing-Arbeitsplätzen sowie der barrierefreien Zugänglichkeit. Es bietet sich aktuell die Möglichkeit, Doppelanmietungen zeitlich stark einzuschränken und die meisten angemieteten Liegenschaften nur für die noch benötigte Dauer im Bestand zu halten. Folgende Institute/ Abteilungen sind geplante Nutzer: 1. Institut für Raumfahrtsysteme - Abteilungen: Planetare Explorationssysteme, Planetare Infrastrukturen, Digital Clean Rooms 2. Institut für Satellitengeodäsie und Inertialsensorik – Abteilung: Relativistische Modellierung 3. Leitungsbereich LS Bremen / NF gem. DIN 277 = NUF 1-6 ca. 1.723m2; BGF ca. 2.602m2 / Planungsaufgabe: Das 1991 genehmigte und errichtete, sowie dreimal erweiterte dreigeschossige Gebäude Robert-Hooke-Str. 5 wurde in den letzten 20 Jahren vom „Deutschen Forschungszentrum für Künstliche Intelligenz“ genutzt. Das Gebäude wurde in Massivbauweise mit einer Ziegelfassade errichtet, wobei das zweite OG hinter dem Kopfbau zurückgesetzt und mit einer Fassade aus Zinkblech verkleidet wurde. Die Außenwände bestehen aus tragendem Mauerwerk, die Geschossdecken werden als horizontale Platten durch Stahlbeton-Innenstützen unterstützt. Tragende Innenwände sind nur im Bereich des Treppenhauses vorhanden. Der Sanitärkern besteht aus massiven, nichttragenden Wänden. Der weitere Innenausbau erfolgte im Trockenbau. Das Dach des 1. Bauabschnitts besteht aus einer flach geneigten, gedämmten Konstruktion mit einer Zinkblecheindeckung. Der Kopfbau besteht aus einem Flachdach. 1994 erfolgte die erste Erweiterung in Form einer Aufstockung des Bürobereichs. 2001 wurde der Haupteingang um eine offene, verglaste Eingangsüberdachung ergänzt. 2008 erfolgte der Anbau einer eingeschossigen, ca. zehn Meter hohen Explorationshalle als Werkhalle im rückwärtigen Bereich des Grundstücks. Diese besteht aus einer Stahlkonstruktion mit Metallsandwichelementen und einem flach geneigten Dach. Alle Oberflächen im Innenbereich des Gebäudes sind aufgrund der langen Nutzungszeit zu erneuern und die technische Ausstattung auf den Stand der Technik zu ertüchtigen. Die Anforderungen des baulichen Brandschutzes werden nicht mehr erfüllt. Hinzu kommen Umbaumaßnahmen für die Einrichtung von Laboren und Desk-Sharing-Arbeitsplätzen, sowie der barrierefreien Zugänglichkeit und Nutzung. Für die Umsetzung der neuen Grundrisse sind Trockenbauwände zurückzubauen und zum Teil zu erneuern. Nachhaltigkeit / energetische Sanierung der Gebäudehülle: In seiner 599. Vorstandssitzung hat der Vorstand beschlossen, dass DLR-Gebäude bis 2035 klimaneutral betrieben werden sollen. Des Weiteren sind auch Gebäude, die saniert werden, gemäß des Bewertungssystems Nachhaltiges Bauen (BNB) mit dem Qualitätsstandard „Silber“ zu zertifizieren. Der Vorstand des DLR hatte jedoch den Kauf und die Sanierung des Gebäudes RHS5 in seiner 597. Vorstandssitzung beschlossen - also zwei Sitzungen zuvor. Das vorliegende PJK berücksichtigt daher keine energetische Sanierung nach GEG, da sich die Fassade und das Dach noch in einem sehr guten und nicht sanierungsbedürftigen Zustand befinden und demnach nicht verändert werden sollten. Daher sind die Kosten für eine energetische Ertüchtigung nicht im vorliegenden Kostenrahmen des PJK enthalten. Aufgrund der Entscheidung des Vorstands wird das Gebäude RHS5 nun auch energetisch saniert. Parallel zur Planungsphase der eigentlichen Renovierungs- und Sanierungsmaßnahmen, wird die sinnvolle energetische Ertüchtigung der Fassaden und das Dach, die Umsetzung einer PV-Anlage, sowie die Sanierung aller Haustechnik-Komponenten entsprechend den Erfordernissen, die aus der Anwendung des GEG und der BNB-Zertifizierung resultieren würden, geprüft. Für diese Prüfung wurde bereits ein Fachplaner beauftragt. Eine erste bauphysikalische Bewertung ist bereits erstellt worden. Wesentlich ist dabei jedoch, dass die Sanierung und Inbetriebnahme des Gebäudes RHS5 durch diese Maßnahmen nicht verzögert werden darf, da aufgrund bereits gekündigter Mietverträge anderer Liegenschaften die geplante Inbetriebnahme im Jahr 2029 erfolgen muss. / Entwurfsplanung: 08/2026-04/2027, Ausschreibung: ab Q1 2028, Ausführung: Q3 2028- Q4 2029 Start Gebäudebetrieb Q4 2029/ Abschluss Maßnahme Q1 2030 / Die Gesamtkosten gliedern sich in folgende Aufteilung: (Kostenrahmen netto) KG 300: 963.712 €; KG 400: 816.880 €, KG 500: 99.870 €; KG 600: 8.000 € / Es ist beabsichtigt folgende Leistungen zu beauftragen: Objektplanung Freianlagen gemäß §§ 38 ff. HOAI, Leistungsphasen 3-8 Zunächst werden in der Stufe 1 die LPH 3+4 gem. § 38 HOAI beauftragt. Die LPH 5-8 werden stufenweise abgerufen. Ein Rechtsanspruch auf Gesamtbeauftragung besteht nicht.
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
- Wie kann ich mich auf diese Ausschreibung bewerben?
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- Bis wann läuft die Angebotsfrist?
- Für diese Bekanntmachung ist aktuell keine konkrete Angebotsfrist angegeben.
- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist Stadt Neustadt an der Weinstraße.
- Welche Unterlagen sind für den Start relevant?
- In der Regel benötigen Sie Leistungsbeschreibung, Eignungsnachweise, Fristenhinweise und ggf. Formblätter. Auf auftrag.ai werden diese Punkte priorisiert dargestellt.