Land Burgenland – Auswertung der Verkehrszähldaten
Rahmenvereinbarung mit zwei bestgereihten Bietern zur Auswertung der Daten aller bestehenden und ggf. neu errichteten automatischen Zählstellen des Landes Burgenland.
Typ:Ausschreibung
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Inhalt auf einen Blick
Rahmenvereinbarung mit zwei bestgereihten Bietern zur Auswertung der Daten aller bestehenden und ggf. neu errichteten automatischen Zählstellen des Landes Burgenland.
- Ausschreibungstyp: Ausschreibung
- Auftraggeber: Land Burgenland
- Veröffentlicht: 03. Mai 2026
- Frist: Nicht angegeben
Ausschreibungsbeschreibung
Rahmenvereinbarung mit zwei bestgereihten Bietern zur Auswertung der Daten aller bestehenden und ggf. neu errichteten automatischen Zählstellen des Landes Burgenland.
Weiterführende Details
Nach Registrierung stehen Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung strukturiert bereit.
- Kernanforderungen der Ausschreibung priorisiert aufbereitet
- Fristen, Eignungskriterien und Unterlagen in einem Ablauf
- Hinweise zur strukturierten Angebotsvorbereitung
- Passende Folgeausschreibungen automatisch entdecken
Dokumente und Anhänge
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Vergebener Auftrag: Auswertung von Daten und Erstellung eines Berichts für das Land Berlin im Rahmen des DGB-Index Gute Arbeit 2026
Der Auftrag umfasst die Auswertung von Daten und die Erstellung eines Berichts für das Land Berlin im Rahmen des DGB-Index Gute Arbeit 2026. Der Umfang des Auftrags ist nicht spezifiziert. Die Frist für die Abgabe der Angebote ist nicht angegeben. Es gibt keine Angaben zu Losen oder technischen Details.
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Starkstromanlagen (KG 440)
Das Museum für Hamburgische Geschichte am Holstenwall 24 in Hamburg wurde zwischen 1914 und 1922 errichtet und steht unter Denkmalschutz. Im Zuge der aktuellen Baumaßnahme erfolgt eine umfassende Sanierung des Gebäudes sowie eine Neuordnung und Modernisierung der Ausstellungs- und Funktionsbereiche. Parallel dazu wird die technische Gebäudeausrüstung vollständig erneuert, um die zukünftigen Anforderungen an den Museumsbetrieb, den Energiebedarf und die konservatorischen Bedingungen sicherzustellen. Das Gebäude wird über eine zentrale Gebäudehauptverteilung (GHV) im Untergeschoss versorgt. Die Zählerverteilung wird im Zuge der Sanierungsmaßnahme neu errichtet. Es werden zwei Zählereinheiten für das Museum und die Gastronomie vorgesehen. Die Versorgung der Bereiche erfolgt über ca. 28 neu errichtete sowie ca. 24 bestehende örtliche Unterverteilungen, die sternförmig aus der Gebäudehauptverteilung gespeist werden. Die bestehenden Unterverteilungen werden entsprechend erneuert und neu angeschlossen. Die Leitungen werden auf Kabeltrassen verlegt oder mittels Sammelschienen an den Decken befestigt. In den Ausstellungsräumen erfolgt die Leitungsführung in Doppelböden oder in geschlossenen Kabelkanälen. Die Beleuchtungsanlage wird ebenfalls erneuert. In den Büro- und Verwaltungsbereichen erfolgt die Steuerung über örtliche Schalter oder Präsenzmelder, in den Besucherbereichen überwiegend über eine Bluetooth-Steuerung. Die Sicherheitsbeleuchtung wird über eine Zentralbatterieanlage im Untergeschoss versorgt und gesteuert. An den Standorten der Unterverteilungen werden Potentialausgleichsschienen montiert, die an die Hauptpotentialausgleichsschiene des Gebäudes angeschlossen werden. Die bestehende Blitzschutzanlage wird an die neuen Dachaufbauten angepasst. Wesentliche Arbeiten: - Errichtung einer zentralen Gebäudehauptverteilung, - Errichtung der Zählerverteilungen für Museum und Gastronomie, - Errichtung neuer örtlicher Unterverteilungen, - Ertüchtigung bestehender Unterverteilungen, - Errichtung neuer Kabeltrassen, - Errichtung der Allgemein- und Sicherheitsbeleuchtung, - Errichtung der Potentialausgleichsschienen, - Anpassung der Blitzschutzanlage an neue Dachaufbauten. Ausführungsfristen: Mit der Ausführung (einschließlich vorbereitende Arbeiten, insbesondere Werk- und Montageplanung) ist unverzüglich nach Erteilung des Auftrags zu beginnen. Die Leistung ist spätestens am 20.12.2027 mit Berücksichtigung der Probebetriebszeit fertig zu stellen. Einzelfristen für den Ausführungsbeginn einzelner Leistungen am Leistungsort: - Senkrechte Erschließung ab 01.08.2026, - Rohmontage gesamt ab 01.08.2026. Einzelfristen für die Vollendung der Ausführung BA1 & BA2: - Senkrechte Erschließung bis 20.12.2026 (Baubegleitend prozentual zum Gesamtauftrag abschnittsweise in Abstimmung zum Gesamtauftrag nach Anweisung/ Abstimmung BÜ), - Rohmontage gesamt bis 28.02.2027 (Baubegleitend prozentual zum Gesamtauftrag abschnittsweise in Abstimmung zum Gesamtauftrag nach Anweisung/ Abstimmung BÜ), - Starkstromanlagen in Fertigstellung bis auf Endmontage in / an Ausstellungseinrichtungen = spätestens 30.08.2027, - Probebetrieb in Teilleistungen: erster Betrieb ab 30.08.2027, - Einleuchten und ggfs. Feinmontage mit, bzw. nach Ausstellungsgestaltung bis 30.06.2028.
- Consortium Sergison Bates architekten / Jaccaud + AssociésGenfFrist: 10. Mai
Erweiterung des Musée gruérien und der Bibliothek von Bulle / CFC 271 – 281 – 283 – 285 Trockenbau- und Malerarbeiten
Das Projekt zur Erweiterung des Musée gruérien und der Bibliothek von Bulle war Gegenstand eines von der Stadt Bulle organisierten Architekturwettbewerbs, bei dem das Konsortium Sergison Bates architekten & Jaccaud + Associés Ende 2019 als Sieger hervorging.Am Rande des mittelalterlichen Schlosses und der Rue Victor Tissot gelegen, ist der Standort von großer patrimonialer, aber auch sozialer und kultureller Bedeutung für die Stadt Bulle und die Region Gruyère. Das aktuelle Gebäude, das 1978 eingeweiht wurde, besteht aus einem Erdgeschoss und zwei Untergeschossen. Der Eingriff betrifft hauptsächlich die Bibliothek im Erdgeschoss, die vergrößert und umgestaltet wird, um einen besseren Betrieb der verschiedenen Aktivitäten am Standort zu ermöglichen und einem wachsenden Publikum gerecht zu werden. Die beiden Untergeschosse, die hauptsächlich das Musée gruérien und die Lagerräume beherbergen, bleiben praktisch unverändert. Gleichzeitig einheitlich im Ausdruck, aber auch zergliedert durch seine pavillonartige Sprache, verbindet sich das Gebäude mit seinem Kontext und verwischt die Lesbarkeit einer präzisen Grenze. Die Oberlichter im Dach sowie die Einschnitte im Volumen bringen natürliches Licht in die Tiefe des Gebäudes und bieten Öffnungen zu den Außenanlagen des Geländes. Die niedrige Volumetrie des Projekts unterstreicht die Präsenz des Schlosses als wichtiges und dominierendes Element der Komposition. Die Materialität der Hülle erinnert an die des ursprünglichen Gebäudes, was eine subtile Verschiebung zwischen der Erinnerung an den bestehenden Ort und seiner Neugestaltung bewirkt. Die Intervention umfasst in groben Zügen :- Den teilweisen Abriss des bestehenden Gebäudes- Die Erhaltung des 2002 errichteten Nebengebäudes, das eine neue Hülle erhalten soll.- Die teilweise Erhaltung der bestehenden tragenden Betonstruktur und des bestehenden Daches.- Die Integration einer neuen Treppe, eines neuen Lastenaufzugs und eines neuen Aufzugs, die die vertikale Zirkulation vervollständigen.- Die Hinzufügung einer neuen Außentreppe für den Notausgang und die Anpassung an die Brandschutzanforderungen.- Die Erweiterung im Erdgeschoss erstreckt sich nach Norden und Osten über die Fläche der derzeitigen unterirdischen Ebenen. Die neuen Dächer und Fassadenwände werden vollständig in Holzbauweise errichtet. Die Lastabtragung wird an der Fassade geführt und auf die umlaufenden Wände des Untergeschosses übertragen.- Ein neues Energiekonzept mit der Modernisierung der Lüftungs-/Klimaanlagen und dem Anschluss an das CAD-System. Die vorliegende Ausschreibung betrifft Arbeiten im Zusammenhang mit : Trockenbauarbeiten, Verputzarbeiten und Stuckarbeiten, abgehängte Gipsdecken, Anstriche an Wänden, Böden und Decken, Bodenharze.
- Land Rheinland-Pfalz, vertreten durch das Ministerium der Finanzen, vertreten durch die Zentrale des LBB, vertreten durch die LBB-Niederlassung Landau, vertreten durch die Niederlassungsleitung
Aufhebung - Rahmenvereinbarung für Bundeswehrmaßnahmen im Zuständigkeitsbereich der LBB Niederlassung Kaiserslautern - hier Rahmenvereinbarung BFR-Vermessung
Beim Auftrag handelt es sich um eine Rahmenvereinbarung. Diese umfasst die Leistung der baubegleitenden Bestandsvermessung gemäß Baufachlicher Richtlinien Vermessung zur Übergabe der Daten an das Liegenschaftsinformationssystem Außenanlagen des Bundes (LISA). Die spezifischen Leistungspflichten sind im Leistungsverzeichnis beschrieben. Verfahrensbeschreibung: Vor Aufnahme der Vermessungsarbeiten hat der AN den vorhandenen Datenbestand für die anstehenden Vermessungsarbeiten zu erkunden und abzurufen. Dieser Datenbestand ist die Grundlage für die vom AN auszuführende Leistung und umfasst die gültigen digitalen Bestandsdaten des LISA, sowie das liegenschaftsbezogene oder amtliche Lage- und Höhenfestpunktfeld. Der AN erfasst die vermessungstechnisch aufzunehmenden Einzelheiten der ober- und unterirdischen Topographie im geometrisch definierten Aufnahmebereich. Die Erkundung und Vermarkung neuer Festpunktfelder ist mit dem AG abzustimmen. Der AN ist verpflichtet, die erhobenen Daten so aufzubereiten, dass diese ohne weitere Konvertierung und Nachbearbeitung in das DV-System des AG´s übernommen werden können (§7 AVB). Der AN ist verpflichtet, mit dem AG aufnahmebegleitend die Qualitätssicherung der Daten abzustimmen. Sofern diesbezüglich Mängel im von ihm erfassten Datenbestand festgestellt werden, veranlasst der AG mit Angabe einer Nachfrist die Mängelbeseitigung. Zur Qualitätssicherung ist ein vorläufiger Bestandsplan im DWG/DXF-Forrmat zu erstellen, mit dem der AG eine Vollständigkeitsprüfung des vermessenen Aufnahmegebiets durchführt. Erst nach dieser Vollständigkeitsprüfung darf der AN die Datenbearbeitung gemäß den BFR LBestand A-1 Liegenschaftsbestandsmodell weiterführen. Die DV-Konformität wird von den Primänachweis führenden Stellen des LISA festgestellt. Konformitätsmängel der Daten werden dem AN zugestellt. Hierzu wird dem AN eine angemessene Nachfrist zur Mängelbeseitigung gesetzt. Fortführung von bereits bestehenden Datenbeständen Die Daten sind durch den Auftragnehmer so aufzubereiten, dass eine Fortführung des Datenbestandes nach den Regeln des Modellkataloges des Liegenschaftsbestandsmodells möglich ist. Der Ablauf ist folgendermaßen: Der AN erhält einen Primärdatenbestandsauszug im Format GML. Der AN pflegt unter Verwendung des Bestandsdatenauszuges alle sich örtlich geänderten Baubestände ein und erzeugt Daten im Format GML. Die zum Zwecke der Fortführung an den AN übergebenen Daten dürfen nur um die fortzuführenden geometrischen Informationen verändert werden. Ausgangsinformationen sind bezüglich der Anbindung an Sachdateninformationen unveränderlich zu lassen. Alle unveränderlich gebliebenen Daten stellen den aktuellen Bestand dar. Diesen Daten darf insbesondere durch Softwareoperationen keinerlei Informationsverlust beigefügt werden. Der AG kann vom AN Nachweise verlangen, in denen dokumentiert ist, welche ursprünglichen Daten verändert oder gelöscht wurden sowie welche Daten komplett neu hinzugekommen sind. Der Leistungsumfang beinhaltet insbesondere Koordinierungsleistungen mit den bauausführenden Firmen. Das geschätzte Auftragsvolumen beträgt ca. 2.831.065,00 Euro netto für die Vertragslaufzeit. Das geschätzte Auftragsvolumen wird hiermit nicht festgelegt, d.h. es kann höher oder geringer ausfallen. Der Höchstwert des Auftragsvolumens beträgt 2.831.065,00 Euro netto für die Vertragslaufzeit. Die Rahmenvereinbarung wird mit mehreren Auftragnehmern (Anzahl 3) abgeschlossen. Der AG behält sich vor, sofern nicht genug Bieter vorhanden sind, den Vertrag auch mit weniger Auftragnehmern (mindestens 1 AN) zu schließen. Die Abrufsystematik erfolgt im rollierenden System. Die Einzelaufträge werden wie folgt erteilt: Der erste Einzelauftrag aus dieser Rahmenvereinbarung wird an diejenige Partei erteilt, die unter Berücksichtigung der bekanntgemachten Zuschlagskriterien das wirtschaftlichste Angebot für die Leistungen dieser Rahmenvereinbarung abgegeben hat. Der jeweils nächste Einzelauftrag wird hiernach an diejenige Partei erteilt, die das jeweils nächstwirtschaftlichste Angebot abgegeben hat. Nachdem hiernach alle Parteien Einzelaufträge erhalten haben, werden die folgenden Aufträge bis zum Ende der Laufzeit dieser Rahmenvereinbarung jeweils wieder in der beschriebenen Reihenfolge vergeben (rollierendes Prinzip). Diese Einzelauftragsvergaben werden ausschließlich durch die im Vergabeverfahren benannten Auftraggeber an das(die)jenige(n) Unternehmen erteilt, das(die) zu diesem Zeitpunkt Vertragspartner der Rahmenvereinbarung ist(sind). Es werden ca. 50 Einzelabrufe erwartet. Sie können bezüglich der Baukosten größere und kleinere Bauprojekte enthalten. Die Rahmenvereinbarung ist als VS-Maßnahme (>>VS-OFFEN<<) eingestuft Die Einstufung der konkreten Projekte erfolgt erst im Einzelabruf. Bedingung für die Ausführung des Auftrags: Die Bauarbeiten werden in einem militärischen Sicherheitsbereich ausgeführt. Es dürfen nur solche Bewerber am Verfahren teilnehmen und den Auftrag erhalten, die ihren Geschäftssitz in einem NATO-Staat haben. Besucher aus Staaten mit besonderen Sicherheitsrisiken haben grundsätzlich keinen Zutritt zu militärischen Sicherheitsbereichen ("Staatenliste", s. Vergabeunterlagen). Die Staatenliste im Sinne von § 13 Abs. 1 Nr. 17 SÜG wurde festgelegt durch das Bundesministerium des Innern und für Heimat. Bei der Planung und Durchführung der Baumaßnahme dürfen keine Beschäftigten eingesetzt werden, die aus Staaten stammen, in denen nach Feststellung des Bundeministeriums des Innern und für Heimat besondere Sicherheitsrisiken für die mit sicherheitsempfindlicher Tätigkeit befassten Personen zu besorgen sind (Staaten i. S. d. § 13 Abs. 1 Nr. 17 SÜG). Der Bewerber muss die Bereitschaft zur Sicherheitsüberprüfung aufweisen. Form der Sicherheitsüberprüfung: Ü2 nach SÜG. Frist für die Erlangung der Sicherheitsüberprüfung: Aktuell ist die Notwendigkeit einer Sicherheitsüberprüfung nicht abzusehen.
- Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium der Verteidigung, vertreten durch das ABB, vertreten durch den Landesbetrieb für Liegenschafts- und Baubetreuung Niederlassung Kaiserslautern, vertreten durch die Niederlassungsleitung
Rahmenvereinbarung für Bundeswehrmaßnahmen im Zuständigkeitsbereich der LBB Niederlassung Kaiserslautern - hier Rahmenvereinbarung BFR-Vermessung
Beim Auftrag handelt es sich um eine Rahmenvereinbarung. Diese umfasst die Leistung der baubegleitenden Bestandsvermessung gemäß Baufachlicher Richtlinien Vermessung zur Übergabe der Daten an das Liegenschaftsinformationssystem Außenanlagen des Bundes (LISA). Die spezifischen Leistungspflichten sind im Leistungsverzeichnis beschrieben. Verfahrensbeschreibung: Vor Aufnahme der Vermessungsarbeiten hat der AN den vorhandenen Datenbestand für die anstehenden Vermessungsarbeiten zu erkunden und abzurufen. Dieser Datenbestand ist die Grundlage für die vom AN auszuführende Leistung und umfasst die gültigen digitalen Bestandsdaten des LISA, sowie das liegenschaftsbezogene oder amtliche Lage- und Höhenfestpunktfeld. Der AN erfasst die vermessungstechnisch aufzunehmenden Einzelheiten der ober- und unterirdischen Topographie im geometrisch definierten Aufnahmebereich. Die Erkundung und Vermarkung neuer Festpunktfelder ist mit dem AG abzustimmen. Der AN ist verpflichtet, die erhobenen Daten so aufzubereiten, dass diese ohne weitere Konvertierung und Nachbearbeitung in das DV-System des AG´s übernommen werden können (§7 AVB). Der AN ist verpflichtet, mit dem AG aufnahmebegleitend die Qualitätssicherung der Daten abzustimmen. Sofern diesbezüglich Mängel im von ihm erfassten Datenbestand festgestellt werden, veranlasst der AG mit Angabe einer Nachfrist die Mängelbeseitigung. Zur Qualitätssicherung ist ein vorläufiger Bestandsplan im DWG/DXF-Forrmat zu erstellen, mit dem der AG eine Vollständigkeitsprüfung des vermessenen Aufnahmegebiets durchführt. Erst nach dieser Vollständigkeitsprüfung darf der AN die Datenbearbeitung gemäß den BFR LBestand A-1 Liegenschaftsbestandsmodell weiterführen. Die DV-Konformität wird von den Primänachweis führenden Stellen des LISA festgestellt. Konformitätsmängel der Daten werden dem AN zugestellt. Hierzu wird dem AN eine angemessene Nachfrist zur Mängelbeseitigung gesetzt. Fortführung von bereits bestehenden Datenbeständen Die Daten sind durch den Auftragnehmer so aufzubereiten, dass eine Fortführung des Datenbestandes nach den Regeln des Modellkataloges des Liegenschaftsbestandsmodells möglich ist. Der Ablauf ist folgendermaßen: Der AN erhält einen Primärdatenbestandsauszug im Format GML. Der AN pflegt unter Verwendung des Bestandsdatenauszuges alle sich örtlich geänderten Baubestände ein und erzeugt Daten im Format GML. Die zum Zwecke der Fortführung an den AN übergebenen Daten dürfen nur um die fortzuführenden geometrischen Informationen verändert werden. Ausgangsinformationen sind bezüglich der Anbindung an Sachdateninformationen unveränderlich zu lassen. Alle unveränderlich gebliebenen Daten stellen den aktuellen Bestand dar. Diesen Daten darf insbesondere durch Softwareoperationen keinerlei Informationsverlust beigefügt werden. Der AG kann vom AN Nachweise verlangen, in denen dokumentiert ist, welche ursprünglichen Daten verändert oder gelöscht wurden sowie welche Daten komplett neu hinzugekommen sind. Der Leistungsumfang beinhaltet insbesondere Koordinierungsleistungen mit den bauausführenden Firmen. Das geschätzte Auftragsvolumen beträgt ca. 2.831.065,00 Euro netto für die Vertragslaufzeit. Das geschätzte Auftragsvolumen wird hiermit nicht festgelegt, d.h. es kann höher oder geringer ausfallen. Der Höchstwert des Auftragsvolumens beträgt 2.831.065,00 Euro netto für die Vertragslaufzeit. Die Rahmenvereinbarung wird mit mehreren Auftragnehmern (Anzahl 3) abgeschlossen. Der AG behält sich vor, sofern nicht genug Bieter vorhanden sind, den Vertrag auch mit weniger Auftragnehmern (mindestens 1 AN) zu schließen. Die Abrufsystematik erfolgt im rollierenden System. Die Einzelaufträge werden wie folgt erteilt: Der erste Einzelauftrag aus dieser Rahmenvereinbarung wird an diejenige Partei erteilt, die unter Berücksichtigung der bekanntgemachten Zuschlagskriterien das wirtschaftlichste Angebot für die Leistungen dieser Rahmenvereinbarung abgegeben hat. Der jeweils nächste Einzelauftrag wird hiernach an diejenige Partei erteilt, die das jeweils nächstwirtschaftlichste Angebot abgegeben hat. Nachdem hiernach alle Parteien Einzelaufträge erhalten haben, werden die folgenden Aufträge bis zum Ende der Laufzeit dieser Rahmenvereinbarung jeweils wieder in der beschriebenen Reihenfolge vergeben (rollierendes Prinzip). Diese Einzelauftragsvergaben werden ausschließlich durch die im Vergabeverfahren benannten Auftraggeber an das(die)jenige(n) Unternehmen erteilt, das(die) zu diesem Zeitpunkt Vertragspartner der Rahmenvereinbarung ist(sind). Es werden ca. 50 Einzelabrufe erwartet. Sie können bezüglich der Baukosten größere und kleinere Bauprojekte enthalten. 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Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
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- Der Auftraggeber ist Land Burgenland.
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