Küchenbetreibung für Kita Kunterbunt und Nachbarschaftshaus in Kyritz
Betreibung einer Kochküche für die Kita Kunterbunt und Nachbarschaftshaus in der Stadt Kyritz inkl. Konzessionsanteile durch Versorgung (Mittagsangebot) für externe Gäste.
Typ:Ausschreibung
Ohne Kreditkarte · Sofortiger Zugang
Inhalt auf einen Blick
Betreibung einer Kochküche für die Kita Kunterbunt und Nachbarschaftshaus in der Stadt Kyritz inkl. Konzessionsanteile durch Versorgung (Mittagsangebot) für externe Gäste.
- Ausschreibungstyp: Ausschreibung
- Auftraggeber: Stadt Kyritz
- Veröffentlicht: 12. Mai 2026
- Frist: Nicht angegeben
- Thema: Kantinenbetrieb
Ausschreibungsbeschreibung
Betreibung einer Kochküche für die Kita Kunterbunt und Nachbarschaftshaus in der Stadt Kyritz inkl. Konzessionsanteile durch Versorgung (Mittagsangebot) für externe Gäste.
Weiterführende Details
Nach Registrierung stehen Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung strukturiert bereit.
- Kernanforderungen der Ausschreibung priorisiert aufbereitet
- Fristen, Eignungskriterien und Unterlagen in einem Ablauf
- Hinweise zur strukturierten Angebotsvorbereitung
- Passende Folgeausschreibungen automatisch entdecken
Dokumente und Anhänge
49 Dateien erfasst- PDF Notice (BUL)
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Inhalt Nachtrag 1 Zu 1. Die im ursprünglichen Konzept vorgesehene Wandverkleidung der Wand Essenausgabe soll auf Wunsch der Bauherrin ausgeführt werden. Zu 2. in 3 Gruppenräumen des Hortgebäudes waren vorh. Spülen zur Wiederverwendung vorgesehen. Im Zuge der Bauarbeiten waren diese jedoch nicht mehr zu erhalten und müssen erneuert werden. Zu 3. An der zur erhltenden Treppe im Hortgebäude wurden im Zuge der Abbrucharbeiten Handläufe und ein vorhander Übersteigeschutz am Geländer entfernt, diese Bauteile müssen aus Gründen des Unfallschutzes esetzt werden. Zu 4. Die ursprünglich vorgesehene Ausführung des Anschlusses Laibungsverkleidung-Innenputz konnte nicht realisiert werden, so dass hier zum Fugenverschluss eine zusätzliche Verleistung vorgenommen werden muss. Inhalt Nachtrag 2 Zu 1. Die Wandverkleidung sollte aus Kostengründen direkt an der Wandbefestigt werden. Da hier jedoch auch Elektroinstallationen untergebracht werden müssen und ein eifräsen in die Stahlbetonwand nicht möglich ist dient die Unterkonstuktion zur Herstellung des erforderlichen Installatonszwischenraum. Zu 2. Bei der Begehung zur Schlussabnahme mit der Unfallkasse wurde die Notwendigkeit von abschließbaren Fenstergriffen an die rückseitigen Fenster im 1. OG Hortgebäude festgestellt, um eine Begehung des Daches des dortigen Anbaus zu verhindern. Zu 3. Auf Grund der unterschiedlich breiten Anschlussfugen der Fenster an die Wand innen wurde sich für eine einheitlich breite Leiste entschieden, die statt 35 nun 50 mm breit ist.
Generalplanervertrag Neubau Kita St. Marien, Limburg
Die Katholische Kirchengemeinde Hl. Katharina Kasper Limburger Land ist Eigentümerin der Liegenschaft Flur 50, u.a. Flurstücke 17/4 (teilweise); 17/7; 17/8; 18/8 und 70/6 , Gemarkung Limburg mit der Anschrift Gartenstraße n.n. in 65549 Limburg/ Lahn und will den Neubau einer 4gruppigen Kindertagesstätte (3 Ü3 plus 1 altersgemischte Gruppe) auf den vor gen. Grundstücken durchführen. Für das Projekt liegt eine veraltete KonzeptStudie zu einer 5gruppigen Kindertagesstätte aus 2023 vor, die den Vergabeunterlagen als Anlage 7.1 informativ beigefügt ist. Demnach strebt der Auftraggeber den Neubau der Kindertagesstätte St. Marien auf den Flurstücken hinter dem zentralen Pfarrbüro, Gartenstraße 16, an. Die angefragten Planungsleistungen der Architektur und die Leistungen der Fachingenieure beginnen mit der Leistungsphase 1. Da es sich um eine öffentlich geförderte Maßnahme handelt, muss nach Abschluss der HOAI Leistungsphase 3 ein Förderantrag seitens der Auftraggeberin an die Stadt Limburg gestellt werden. Eine aus der Bearbeitungsdauer des Antrags resultierende Planungsverzögerung kann nicht kostenerhöhend geltend gemacht werden. Nach Vorlage des Förderbescheids kann die Projektbearbeitung fortgesetzt werden. Das Grundstück ist nicht erschlossen. Die Erschließung ist über eine Stichstraße über das Grundstück Gartenstraße 20, 65549 Limburg/ Lahn, Flur 50, Flurstück 17/4 (teilweise), Gemarkung Limburg zu planen und ist Teil der Planungsleistungen. Die Anfrage beim RP Darmstadt ergab den Verdacht einer möglichen Kampfmittelbelastung auf dem benachbarten Flurstück 18/7. Es handelt sich um das Grundstück des zentralen Pfarrbüros, Anlage 7.3 Aufgrund der möglichen Kampfmittelbelastung ist eine Kampfmittelerkundung für die zu beplanenden Flurstücke 17/4 (teilweise); 17/7; 17/8; 18/8 und 70/6, sowie zusätzlich für das Flurstück 18/7 durchzuführen. Es werden folgende Anforderungen an die Planung gestellt: Planung und Neubau einer 4gruppige Kita (3 Ü3 + 1 altersgemischte Gruppe) inkl. Beioder Aufwärmkochküche, Möbeln, Außenanlagen und Erschließung. Herstellung der verkehrsund versorgungstechnischen Erschließung der neuen Kita von der Gartenstraße aus Energetischer Standard nach Gebäudeenergiegesetz (GEG) Sommerlicher Wärmeschutz Installation einer eigenbedarfsorientierten Photovoltaikmit Batterieanlage Verwendung des entstehenden Erdaushub auf dem Grundstück zur Gelände Modellierung Bei der Planung der Kita ist darauf zu achten, dass möglichst keine Wartungsund prüfungsrelevante Technik eingebaut wird. Anforderungen an die Technik: so wenig wie möglich, so viel wie nötig. Anforderungen an die Raumplanung siehe Anlage 7.6.1 und 7.7 Die Außenanlage muss auf der nicht für die Erschließung notwendigen und nicht bebauten Fläche geplant werden. Die Planung kann von gemischten Altersgruppen der Kinder ausgehen. Die Ausweisung eines separaten U3 Bereichs ist nicht erforderlich. Die erforderliche Brandschutzplanung ist durch den Generalplaner zu erbringen. Eine wesentliche Anforderung des Auftraggebers liegt in der Einhaltung der vorgegebenen Kostengrenze. Die Beauftragung erfolgt stufenweise nach Maßgabe der in dem GeneralplanerVertragsentwurf aufgeführten Stufen. Bei den optional aufgeführten Leistungen handelt es sich um einseitige Optionsrechte zu Gunsten des Auftraggebers. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch darauf, dass die nur optional anzubietenden Leistungen vom Auftraggeber beauftragt werden.
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
- Wie kann ich mich auf diese Ausschreibung bewerben?
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- Bis wann läuft die Angebotsfrist?
- Für diese Bekanntmachung ist aktuell keine konkrete Angebotsfrist angegeben.
- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist Stadt Kyritz.
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