Kryotank
Beschaffung eines mobilen Kryotanks zur Lagerung und Bereitstellung von Flüssigstickstoff für Forschungs- und Entwicklungsarbeiten im Projekt Mukran. Der Kryotank soll für den Laborbetrieb geeignet sein und die Stickstoffkühlung bei der Materialverarbeitung, Probenvorbereitung und Materialcharakterisierung ermöglichen.
Angebotsfrist:10. Juni 2026
Typ:Ausschreibung
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Inhalt auf einen Blick
Beschaffung eines mobilen Kryotanks zur Lagerung und Bereitstellung von Flüssigstickstoff für Forschungs- und Entwicklungsarbeiten im Projekt Mukran. Der Kryotank soll für den Laborbetrieb geeignet sein und die Stickstoffkühlung bei der Materialverarbeitung, Probenvorbereitung und Materialcharakterisierung ermöglichen.
- Ausschreibungstyp: Ausschreibung
- Auftraggeber: Brandenburgische Technische Universität Cottbus-Senftenberg
- Veröffentlicht: 10. Mai 2026
- Frist: 10. Juni 2026
- Thema: Metalle
Ausschreibungsbeschreibung
Beschaffung eines mobilen Kryotanks zur Lagerung und Bereitstellung von Flüssigstickstoff für Forschungs- und Entwicklungsarbeiten im Projekt Mukran. Der Kryotank soll für den Laborbetrieb geeignet sein und die Stickstoffkühlung bei der Materialverarbeitung, Probenvorbereitung und Materialcharakterisierung ermöglichen.
Weiterführende Details
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Dokumente und Anhänge
1 Datei erfasst- CSX 22 - Bekanntmachung geplante Vergabe.pdf
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- Hansestadt Herford- Die Bürgermeisterin-, WirtschaftsförderungHerfordFrist: 15. Juni
Gigabitausbau in der Hansestadt Herford-"Lückenschluss- Programm" (Nr. 9.1 d. Gigabit-Richtlinie 2.0)
Gegenstand dieser ist die Beauftragung eines Unternehmens mit der Errichtung und dem Betrieb einer bedarfsgerechten, nachhaltigen, flächendeckenden und ausbaufähigen Gigabitinfrastruktur im -Lückenschluss-Gebiet- in der Hansestadt Herford. Das zu errichtende gigabitfähige Hochleistungsnetz muss eine Versorgung der im Ausbaugebiet ausgewiesenen Adressen mit einer Bandbreite von mindestens 1 Gbit\/s symmetrisch (Mindestbandbreite) zu Spitzenlastzeitbedingungen gewährleisten. Die Mindestbandbreite ist erreicht, wenn sie im Abschlusspunkt der Linientechnik im Gebäude bereitgestellt wird. Der Konzessionsgeber ist bereit, dem privaten Telekommunikationsunternehmen einen einmaligen, nicht rückzahlbaren Investitionszuschuss zur Deckung seiner Wirtschaftlichkeitslücke zur Verfügung zu stellen (sog. Wirtschaftlichkeitslückenmodell). Der Beschaffungsgegenstand betrifft die Vergabe einer Dienstleistungskonzession (§ 105 Abs. 1 Nr. 2 GWB, §§ 1 ff. KonzVgV), bei der der Schwerpunkt der Beschaffung auf dem Betrieb eines Gigabit-Breitbandnetzes und dem Angebot breitbandiger Telekommunikationsdienste liegt. Die Dienstleistungskonzession hat den Zweck, die Bereitstellung und den Betrieb eines öffentlichen Kommunikationsnetzes sowie die Bereitstellung von öffentlichen Kommunikationsnetzen im Ausbaugebiet zu ermöglichen. In diesem Zusammenhang wird auf den Ausnahmetatbestand in § 149 Nr. 8 GWB hingewiesen. Der maßgebliche EU-Schwellenwert wird hier unterschritten. Im Einklang mit der ständigen Rechtsprechung (vgl. OLG Dresden, Beschluss vom 21.08.2019 - Verg 5\/19; VK Sachsen, Beschluss vom 17.07.2019 - 1\/SVK\/017-19; VK Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 13.12.2018 - 3 VK 9\/18) finden danach die Vorschriften des Kartellvergaberechts aus Teil 4 des GWB auf die Bereitstellung einer Investitionsbeihilfe im Rahmen des Wirtschaftlichkeitslückenmodells keine Anwendung. Die Bieter haben daher keinen Anspruch auf Durchführung eines förmlichen Vergabeverfahrens. Der Konzessionsgeber führt jedoch ein öffentliches, transparentes und diskriminierungsfreies Auswahlverfahren unter Beachtung der haushaltsrechtlichen Bestimmungen sowie der Vergabegrundsätze in Anlehnung an ein einstufiges Verhandlungsverfahren nach §§ 12 Abs. 2 KonzVgV, 17 VgV durch. In dem vorliegenden einstufigen Verhandlungsverfahren haben die Bieter im Rahmen ihrer einzureichenden Angebote auch ihre Eignung nachzuweisen, indem sie die zur Verfügung gestellten Formblätter vollständig ausfüllen und die abverlangten Dokumente mitliefern. Unter den geeigneten Bietern, die ein Angebot abgegeben haben, wird der zukünftige Auftragnehmer ausgewählt. Diese Auswahl erfolgt als dynamischer Prozess im Rahmen von zu führenden Verhandlungen. Da es eine entsprechende Verfahrensart auf dem Portal nicht gibt, wurde hilfsweise als Vergabeart eine offene Ausschreibung gewählt. Es wird jedoch ein einstufiges Verhandlungsverfahren durchgeführt.
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
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- Bis wann läuft die Angebotsfrist?
- Die Angebotsfrist endet am 10. Juni 2026.
- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist Brandenburgische Technische Universität Cottbus-Senftenberg.
- Welche Unterlagen sind für den Start relevant?
- In der Regel benötigen Sie Leistungsbeschreibung, Eignungsnachweise, Fristenhinweise und ggf. Formblätter. Auf auftrag.ai werden diese Punkte priorisiert dargestellt.