Kreuzung Steeler Straße / Hollestraße
Die auszuführenden Arbeiten sind Bestandteil der Gesamtmaßnahme Citybahn und müssen in Abhängigkeit des Baufortschrittes der Straßenbaumaßnahme erfolgen. Nach aktuellem Bauzeitenplan sind die Arbeiten ab dem 01. September 2026 einzuplanen. Bei den Arbeiten handelt es sich um die Begrünung von straßenbegleitenden Baumbe...
Typ:Ausschreibung
Ohne Kreditkarte · Sofortiger Zugang
Inhalt auf einen Blick
Die auszuführenden Arbeiten sind Bestandteil der Gesamtmaßnahme Citybahn und müssen in Abhängigkeit des Baufortschrittes der Straßenbaumaßnahme erfolgen. Nach aktuellem Bauzeitenplan sind die Arbeiten ab dem 01. September 2026 einzuplanen. Bei den Arbeiten handelt es sich um die Begrünung von straßenbegleitenden Baumbeeten. Die Begrünu...
- Ausschreibungstyp: Ausschreibung
- Auftraggeber: Grün und Gruga
- Veröffentlicht: 27. April 2026
- Frist: Nicht angegeben
Ausschreibungsbeschreibung
Die auszuführenden Arbeiten sind Bestandteil der Gesamtmaßnahme Citybahn und müssen in Abhängigkeit des Baufortschrittes der Straßenbaumaßnahme erfolgen. Nach aktuellem Bauzeitenplan sind die Arbeiten ab dem 01. September 2026 einzuplanen. Bei den Arbeiten handelt es sich um die Begrünung von straßenbegleitenden Baumbeeten. Die Begrünung ist mit Bäumen, Stauden und Raseneinsaaten vorgesehen. Die Ausschreibung beinhaltet zudem die insgesamt dreijährige Fertigstellungs- und Entwicklungspflege der Pflanzung. Die Ausbaugrenzen der Baumbeete sind die neu gebauten Bordsteine. Alle Flächen werden bauseits mit Oberboden bwz. Substrat aufgefüllt. Gegebenenfalls aufgekommene Krautflur ist vorab zu mähen. Die zu bearbeitenden Flächen liegen an der Hachestraße (Teillos 1), der Haus-Berge-Straße (West) (Teillos 2) und dem Kreuzungsbereich Steeler Straße/Hollestraße. Die Pflanzarbeiten an der Hachestraße müssen zwingend im direkten Anschluss an die Straßenbauarbeiten erfolgen, um Verzögerungen im Bauablauf zu verhindern. Die Haus-Berge-Straße wird für die Umbauarbeiten des Straßenraumes einseitig (West) gesperrt, so dass auch hier die Pflanzarbeiten zwingend im direkten Anschluss an die Straßenbauarbeiten erfolgen müssen, um eine Sperrung ohne Baufortschritt zu vermeiden. Nach Abschluss der Umbauarbeiten auf der Westseite wird der Einbahnstraßenverkehr von der Ostseite auf die Westseite verlegt, so dass eine spätere Sperrung für die Pflanzarbeiten nicht möglich ist. Das Leistungsverzeichnis ist in 3 Teillose aufgeteilt. Es muss mindestens 1 Teillos komplett angeboten werden. Es können ebenso zwei oder alle Teillose angeboten werden. Sollte ein Bieter in mehr als einem Teillos das günstigste Gebot vorlegen, so ist vor der Zuschlagserteilung der schriftliche Nachweis zu erbringen, dass im Interesse einer zügigen Auftragserledigung jedes Teillos mit einer eigenen maschinell und personell ausreichend ausgestatteten Kolonne gleichzeitig bearbeitet werden kann. Der Auftraggeber behält sich eine losweise Vergabe nach den für ihn günstigsten/wirtschaftlichsten Gesichtspunkten vor. Vom Auftragnehmer verursachte Schäden an Wegen, vegetationstechnischen oder sonstigen Einrichtungs- oder Ausstattungsgegenständen sind von diesem auf eigene Kosten wieder instandzusetzen. Alle Leistungen umfassen die Lieferung der dazugehörigen Stoffe und Bauteile einschließlich abladen und lagern auf der Baustelle, wenn in der Leistungsbeschreibung nichts anderes vorgeschrieben ist, sowie die Verwertung bzw. Deponierung unter Anwendung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes. Bei der Angabe "entsorgen" oder "zur Deponie transportieren" in einem Leistungstext ist immer die Entrichtung der Deponiegebühren bzw. der Verwertungskosten Leistungsbestandteil und bei der Kalkulation der Einheitspreise zu berücksichtigen. Auf abweichende Regelungen wird im Text ausdrücklich hingewiesen. Wird in Positionen, in denen Fabrikate vorgeschlagen und gleichwertige zugelassen sind, kein Fabrikat eingetragen, so gilt das Vorgeschlagene als angeboten. Der Auftragnehmer hat die Leistung im eigenen Betrieb auszuführen. Mit schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers darf er sie an Nachunternehmer übertragen. Die Zustimmung ist nicht notwendig bei Leistungen, auf die der Betrieb des Auftragnehmers nicht eingerichtet ist (VOB/B § 4 Abs. 8).
Weiterführende Details
Nach Registrierung stehen Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung strukturiert bereit.
- Kernanforderungen der Ausschreibung priorisiert aufbereitet
- Fristen, Eignungskriterien und Unterlagen in einem Ablauf
- Hinweise zur strukturierten Angebotsvorbereitung
- Passende Folgeausschreibungen automatisch entdecken
Dokumente und Anhänge
1 Datei erfasst- Bekanntmachung
Ähnliche Bekanntmachungen
10- Grün und GrugaFrist: 02. Juni
Citybahn: Hache-/Haus-Berge-/Holle-/Steeler Straße - Bepflanzung Straßenbegleitgrün
Die auszuführenden Arbeiten sind Bestandteil der Gesamtmaßnahme Citybahn und müssen in Abhängigkeit des Baufortschrittes der Straßenbaumaßnahme erfolgen. Nach aktuellem Bauzeitenplan sind die Arbeiten ab dem 01. September 2026 einzuplanen. Bei den Arbeiten handelt es sich um die Begrünung von straßenbegleitenden Baumbeeten. Die Begrünung ist mit Bäumen, Stauden und Raseneinsaaten vorgesehen. Die Ausschreibung beinhaltet zudem die insgesamt dreijährige Fertigstellungs- und Entwicklungspflege der Pflanzung. Die Ausbaugrenzen der Baumbeete sind die neu gebauten Bordsteine. Alle Flächen werden bauseits mit Oberboden bwz. Substrat aufgefüllt. Gegebenenfalls aufgekommene Krautflur ist vorab zu mähen. Die zu bearbeitenden Flächen liegen an der Hachestraße (Teillos 1), der Haus-Berge-Straße (West) (Teillos 2) und dem Kreuzungsbereich Steeler Straße/Hollestraße. Die Pflanzarbeiten an der Hachestraße müssen zwingend im direkten Anschluss an die Straßenbauarbeiten erfolgen, um Verzögerungen im Bauablauf zu verhindern. Die Haus-Berge-Straße wird für die Umbauarbeiten des Straßenraumes einseitig (West) gesperrt, so dass auch hier die Pflanzarbeiten zwingend im direkten Anschluss an die Straßenbauarbeiten erfolgen müssen, um eine Sperrung ohne Baufortschritt zu vermeiden. Nach Abschluss der Umbauarbeiten auf der Westseite wird der Einbahnstraßenverkehr von der Ostseite auf die Westseite verlegt, so dass eine spätere Sperrung für die Pflanzarbeiten nicht möglich ist. Das Leistungsverzeichnis ist in 3 Teillose aufgeteilt. Es muss mindestens 1 Teillos komplett angeboten werden. Es können ebenso zwei oder alle Teillose angeboten werden. Sollte ein Bieter in mehr als einem Teillos das günstigste Gebot vorlegen, so ist vor der Zuschlagserteilung der schriftliche Nachweis zu erbringen, dass im Interesse einer zügigen Auftragserledigung jedes Teillos mit einer eigenen maschinell und personell ausreichend ausgestatteten Kolonne gleichzeitig bearbeitet werden kann. Der Auftraggeber behält sich eine losweise Vergabe nach den für ihn günstigsten/wirtschaftlichsten Gesichtspunkten vor. Vom Auftragnehmer verursachte Schäden an Wegen, vegetationstechnischen oder sonstigen Einrichtungs- oder Ausstattungsgegenständen sind von diesem auf eigene Kosten wieder instandzusetzen. Allgemeine Hinweise Alle Leistungen umfassen die Lieferung der dazugehörigen Stoffe und Bauteile einschließlich abladen und lagern auf der Baustelle, wenn in der Leistungsbeschreibung nichts anderes vorgeschrieben ist, sowie die Verwertung bzw. Deponierung unter Anwendung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes. Bei der Angabe "entsorgen" oder "zur Deponie transportieren" in einem Leistungstext ist immer die Entrichtung der Deponiegebühren bzw. der Verwertungskosten Leistungsbestandteil und bei der Kalkulation der Einheitspreise zu berücksichtigen. Auf abweichende Regelungen wird im Text ausdrücklich hingewiesen. Wird in Positionen, in denen Fabrikate vorgeschlagen und gleichwertige zugelassen sind, kein Fabrikat eingetragen, so gilt das Vorgeschlagene als angeboten. Der Auftragnehmer hat die Leistung im eigenen Betrieb auszuführen. Mit schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers darf er sie an Nachunternehmer übertragen. Die Zustimmung ist nicht notwendig bei Leistungen, auf die der Betrieb des Auftragnehmers nicht eingerichtet ist (VOB/B § 4 Abs. 8).
- Stadt Essen - Amt für Straßen und VerkehrFrist: 02. Juni
Citybahn: Hache-/Haus-Berge-/Holle-/Steeler Straße - Bepflanzung Straßenbegleitgrün
Die auszuführenden Arbeiten sind Bestandteil der Gesamtmaßnahme Citybahn und müssen in Abhängigkeit des Baufortschrittes der Straßenbaumaßnahme erfolgen. Nach aktuellem Bauzeitenplan sind die Arbeiten ab dem 01. September 2026 einzuplanen. Bei den Arbeiten handelt es sich um die Begrünung von straßenbegleitenden Baumbeeten. Die Begrünung ist mit Bäumen, Stauden und Raseneinsaaten vorgesehen. Die Ausschreibung beinhaltet zudem die insgesamt dreijährige Fertigstellungs- und Entwicklungspflege der Pflanzung. Die Ausbaugrenzen der Baumbeete sind die neu gebauten Bordsteine. Alle Flächen werden bauseits mit Oberboden bwz. Substrat aufgefüllt. Gegebenenfalls aufgekommene Krautflur ist vorab zu mähen. Die zu bearbeitenden Flächen liegen an der Hachestraße (Teillos 1), der Haus-Berge-Straße (West) (Teillos 2) und dem Kreuzungsbereich Steeler Straße/Hollestraße. Die Pflanzarbeiten an der Hachestraße müssen zwingend im direkten Anschluss an die Straßenbauarbeiten erfolgen, um Verzögerungen im Bauablauf zu verhindern. Die Haus-Berge-Straße wird für die Umbauarbeiten des Straßenraumes einseitig (West) gesperrt, so dass auch hier die Pflanzarbeiten zwingend im direkten Anschluss an die Straßenbauarbeiten erfolgen müssen, um eine Sperrung ohne Baufortschritt zu vermeiden. Nach Abschluss der Umbauarbeiten auf der Westseite wird der Einbahnstraßenverkehr von der Ostseite auf die Westseite verlegt, so dass eine spätere Sperrung für die Pflanzarbeiten nicht möglich ist. Das Leistungsverzeichnis ist in 3 Teillose aufgeteilt. Es muss mindestens 1 Teillos komplett angeboten werden. Es können ebenso zwei oder alle Teillose angeboten werden. Sollte ein Bieter in mehr als einem Teillos das günstigste Gebot vorlegen, so ist vor der Zuschlagserteilung der schriftliche Nachweis zu erbringen, dass im Interesse einer zügigen Auftragserledigung jedes Teillos mit einer eigenen maschinell und personell ausreichend ausgestatteten Kolonne gleichzeitig bearbeitet werden kann. Der Auftraggeber behält sich eine losweise Vergabe nach den für ihn günstigsten/wirtschaftlichsten Gesichtspunkten vor. Vom Auftragnehmer verursachte Schäden an Wegen, vegetationstechnischen oder sonstigen Einrichtungs- oder Ausstattungsgegenständen sind von diesem auf eigene Kosten wieder instandzusetzen. Allgemeine Hinweise Alle Leistungen umfassen die Lieferung der dazugehörigen Stoffe und Bauteile einschließlich abladen und lagern auf der Baustelle, wenn in der Leistungsbeschreibung nichts anderes vorgeschrieben ist, sowie die Verwertung bzw. Deponierung unter Anwendung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes. Bei der Angabe "entsorgen" oder "zur Deponie transportieren" in einem Leistungstext ist immer die Entrichtung der Deponiegebühren bzw. der Verwertungskosten Leistungsbestandteil und bei der Kalkulation der Einheitspreise zu berücksichtigen. Auf abweichende Regelungen wird im Text ausdrücklich hingewiesen. Wird in Positionen, in denen Fabrikate vorgeschlagen und gleichwertige zugelassen sind, kein Fabrikat eingetragen, so gilt das Vorgeschlagene als angeboten. Der Auftragnehmer hat die Leistung im eigenen Betrieb auszuführen. Mit schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers darf er sie an Nachunternehmer übertragen. Die Zustimmung ist nicht notwendig bei Leistungen, auf die der Betrieb des Auftragnehmers nicht eingerichtet ist (VOB/B § 4 Abs. 8).
- Stadt Essen - Amt für Straßen und Verkehr
Grugapark/Friedhöfe - Baumpflege/Baumfällungen (Rahmenvertrag) 2026
Ein solcher Einzelabruf besteht dann aus einem Beauftragungsschreiben und einer/einem formlosen E-Mail/Anschreiben des jeweils zuständigen Sachbearbeiters mit den genauen Angaben, was abgerufen wird, sowie einem Auszug der AGB der Stadt Essen, da der Umfang und der Zeitpunkt des jeweiligen Leistungsabrufes nicht vorab bestimmbar sind. Die jeweiligen Mengen sind geschätzt aufgrund der vorliegenden Auftragslage. Es kann jedoch zu Mehr- oder Mindermengen kommen. Das Rahmenvereinbarungsverhältnis begründet keinen Anspruch des Auftragnehmers auf Abruf einer bestimmten Mindestanzahl von Einzelabrufen. Es besteht insofern keine Abnahmeverpflichtung des Auftraggebers. Die im Leistungsverzeichnis gebildeten Massen-Vordersätze sind derzeit geschätzt aufgrund der Erfahrungswerte der letzten Jahre, sowie der geplanten Maßnahmen und dienen lediglich zur sachlich angemessenen Bewertung der preislichen Angebotsparameter. Die Angebotspreise sind Festpreise und gelten bis zum 31.12.2026. Vom Auftragnehmer verursachte Schäden, beispielsweise an Wegen, vegetationstechnischen oder sonstigen Einrichtungs- oder Ausstattungsgegenständen sind von diesem auf eigene Kosten wieder instand zu setzen. Jeder Abruf sollte unverzüglich bearbeitet und spätestens nach 14 Werktagen beendet werden. Das Leistungsverzeichnis ist in 2 Teillose aufgeteilt (Grugapark und Friedhöfe, bestehend aus zwei Friedhofsgruppen). Es muss mindestens ein Teillos vollständig angeboten werden. Es können jedoch auch beide Teillose angeboten werden. Sollte ein Bieter in mehr als einem Teillos das günstigste Gebot vorlegen, so ist vor der Zuschlagserteilung der schriftliche Nachweis zu erbringen, dass im Interesse einer zügigen Auftragserledigung jedes Teillos innerhalb der angegebenen Termine durch personell und maschinell ausgerüstete Teams gleichzeitig bearbeitet werden kann. Der Auftraggeber behält sich eine losweise Vergabe nach den für ihn günstigsten/wirtschaftlichsten Gesichtspunkten vor. Alle Leistungen umfassen die Lieferung der dazugehörigen Stoffe und Bauteile einschließlich abladen und lagern auf der Baustelle, wenn in der Leistungsbeschreibung nichts anderes vorgeschrieben ist, sowie die Verwertung bzw. Deponierung unter Anwendung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes. Bei der Angabe "entsorgen" oder "zur Deponie transportieren" in einem Leistungstext ist immer die Entrichtung der Deponiegebühren bzw. der Verwertungskosten Leistungsbestandteil und bei der Kalkulation der Einheitspreise zu berücksichtigen. Auf abweichende Regelungen wird im Text ausdrücklich hingewiesen. Der Auftragnehmer hat die Leistung im eigenen Betrieb auszuführen. Mit schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers darf er sie an Nachunternehmer übertragen.
- Grün und Gruga
Friedhöfe
Ein solcher Einzelabruf besteht dann aus einem Beauftragungsschreiben und einer/einem formlosen E-Mail/Anschreiben des jeweils zuständigen Sachbearbeiters mit den genauen Angaben, was abgerufen wird, sowie einem Auszug der AGB der Stadt Essen, da der Umfang und der Zeitpunkt des jeweiligen Leistungsabrufes nicht vorab bestimmbar sind. Die jeweiligen Mengen sind geschätzt aufgrund der vorliegenden Auftragslage. Es kann jedoch zu Mehr- oder Mindermengen kommen. Das Rahmenvereinbarungsverhältnis begründet keinen Anspruch des Auftragnehmers auf Abruf einer bestimmten Mindestanzahl von Einzelabrufen. Es besteht insofern keine Abnahmeverpflichtung des Auftraggebers. Die im Leistungsverzeichnis gebildeten Massen-Vordersätze sind derzeit geschätzt aufgrund der Erfahrungswerte der letzten Jahre, sowie der geplanten Maßnahmen und dienen lediglich zur sachlich angemessenen Bewertung der preislichen Angebotsparameter. Die Angebotspreise sind Festpreise und gelten bis zum 31.12.2026. Vom Auftragnehmer verursachte Schäden, beispielsweise an Wegen, vegetationstechnischen oder sonstigen Einrichtungs- oder Ausstattungsgegenständen sind von diesem auf eigene Kosten wieder instand zu setzen. Jeder Abruf sollte unverzüglich bearbeitet und spätestens nach 14 Werktagen beendet werden. Das Leistungsverzeichnis ist in 2 Teillose aufgeteilt (Grugapark und Friedhöfe, bestehend aus zwei Friedhofsgruppen). Es muss mindestens ein Teillos vollständig angeboten werden. Es können jedoch auch beide Teillose angeboten werden. Sollte ein Bieter in mehr als einem Teillos das günstigste Gebot vorlegen, so ist vor der Zuschlagserteilung der schriftliche Nachweis zu erbringen, dass im Interesse einer zügigen Auftragserledigung jedes Teillos innerhalb der angegebenen Termine durch personell und maschinell ausgerüstete Teams gleichzeitig bearbeitet werden kann. Der Auftraggeber behält sich eine losweise Vergabe nach den für ihn günstigsten/wirtschaftlichsten Gesichtspunkten vor. Alle Leistungen umfassen die Lieferung der dazugehörigen Stoffe und Bauteile einschließlich abladen und lagern auf der Baustelle, wenn in der Leistungsbeschreibung nichts anderes vorgeschrieben ist, sowie die Verwertung bzw. Deponierung unter Anwendung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes. Bei der Angabe "entsorgen" oder "zur Deponie transportieren" in einem Leistungstext ist immer die Entrichtung der Deponiegebühren bzw. der Verwertungskosten Leistungsbestandteil und bei der Kalkulation der Einheitspreise zu berücksichtigen. Auf abweichende Regelungen wird im Text ausdrücklich hingewiesen. Der Auftragnehmer hat die Leistung im eigenen Betrieb auszuführen. Mit schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers darf er sie an Nachunternehmer übertragen.
- Landeshauptstadt Hannover - Fachbereich GebäudemanagementFrist: 21. Mai
Grundschule Beuthener Straße - Objektplanung Gebäude und Innenräume gem. Pargraph 34 HOAI 2021
Die Grundschule Beuthener Straße in Hannover wurde nach einem Brand in Teilen zerstört. Die 4-zügige Grundschule soll am bestehenden Standort grundlegend saniert, im Bereich des Brandes um Aula, Sanitärbereiche, Ganztag und eine Einfeld - Sporthalle erweitert werden. Die Schule ist während der Bauzeit vollständig ausgelagert, daher kann die Realisierung in einem Bauabschnitt erfolgen. Die BGF der zu sanierenden und zu erweiternden Flächen liegt bei rd. 6.360 m2. Das Gebäude steht unter Denkmalschutz. Die Objektplanung für dieses Projekt wurde bisher durch ein Architekturbüro bis einschließlich LP2 begleitet. Die bereits vorliegende Planung soll übernommen und in den noch ausstehenden Leistungsphasen (ab LP 3) fortgeführt und abgeschlossen werden. Aufgrund besonderer Abhängigkeiten der Bau- und Raumakustik zum avisierten Entwurf der Gebäudeerweiterung soll eine ggfs. erforderliche Fachplanungsleistung als Besondere Leistung mit angeboten werden. Besondere Leistungen müssen vor Ausführung schriftlich vereinbart werden. Stufenweise Beauftragung: Die Beauftragung erfolgt in Leistungsphasen. Leistungsphasen, die der Auftraggeber nicht mit Vertragsabschluss beauftragt, stehen unter aufschiebender Bedingung. Der Auftraggeber behält sich vor, die Beauftragung auf Teilleistungen einzelner Leistungsphasen oder auf einzelne Abschnitte der Baumaßnahme zu beschränken. Der Auftraggeber beabsichtigt bei Fortsetzung der Planung und Ausführung der Baumaßnahme weitere Leistungen – einzeln oder im Ganzen – abzurufen. Bei der Entscheidung über den Abruf der weiteren Leistungen wird der Auftraggeber berücksichtigen, dass dies in der Regel die politischen Beschlüsse und die Genehmigung der HU-Bau- / Bauunterlage voraussetzt. Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung weiterer Leistungsphasen besteht nicht. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die Leistungen der weiteren Leistungsphasen zu erbringen, wenn der Auftraggeber sie ihm überträgt. Aus der stufenweisen Beauftragung kann der Auftragnehmer keine Erhöhung seines Honorars ableiten. Anzuwenden für Planer mit Sitz im Inland ist die HOAI 2021. Ergänzend stehen die AVB´s für Architekten und Ingenieure des Auftraggebers zur Verfügung.
- Landeshauptstadt Hannover - Fachbereich Gebäudemanagement
Grundschule Beuthener Straße - Objektplanung Gebäude und Innenräume gem. Pargraph 34 HOAI 2021
Die Grundschule Beuthener Straße in Hannover wurde nach einem Brand in Teilen zerstört. Die 4-zügige Grundschule soll am bestehenden Standort grundlegend saniert, im Bereich des Brandes um Aula, Sanitärbereiche, Ganztag und eine Einfeld - Sporthalle erweitert werden. Die Schule ist während der Bauzeit vollständig ausgelagert, daher kann die Realisierung in einem Bauabschnitt erfolgen. Die BGF der zu sanierenden und zu erweiternden Flächen liegt bei rd. 6.360 m2. Das Gebäude steht unter Denkmalschutz. Die Objektplanung für dieses Projekt wurde bisher durch ein Architekturbüro bis einschließlich LP2 begleitet. Die bereits vorliegende Planung soll übernommen und in den noch ausstehenden Leistungsphasen (ab LP 3) fortgeführt und abgeschlossen werden. Aufgrund besonderer Abhängigkeiten der Bau- und Raumakustik zum avisierten Entwurf der Gebäudeerweiterung soll eine ggfs. erforderliche Fachplanungsleistung als Besondere Leistung mit angeboten werden. Besondere Leistungen müssen vor Ausführung schriftlich vereinbart werden. Stufenweise Beauftragung: Die Beauftragung erfolgt in Leistungsphasen. Leistungsphasen, die der Auftraggeber nicht mit Vertragsabschluss beauftragt, stehen unter aufschiebender Bedingung. Der Auftraggeber behält sich vor, die Beauftragung auf Teilleistungen einzelner Leistungsphasen oder auf einzelne Abschnitte der Baumaßnahme zu beschränken. Der Auftraggeber beabsichtigt bei Fortsetzung der Planung und Ausführung der Baumaßnahme weitere Leistungen – einzeln oder im Ganzen – abzurufen. Bei der Entscheidung über den Abruf der weiteren Leistungen wird der Auftraggeber berücksichtigen, dass dies in der Regel die politischen Beschlüsse und die Genehmigung der HU-Bau- / Bauunterlage voraussetzt. Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung weiterer Leistungsphasen besteht nicht. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die Leistungen der weiteren Leistungsphasen zu erbringen, wenn der Auftraggeber sie ihm überträgt. Aus der stufenweisen Beauftragung kann der Auftragnehmer keine Erhöhung seines Honorars ableiten. Anzuwenden für Planer mit Sitz im Inland ist die HOAI 2021. Ergänzend stehen die AVB´s für Architekten und Ingenieure des Auftraggebers zur Verfügung.
- Solestadt Bad DürrenbergBad DürrenbergFrist: 12. Mai
Sanierung Friedrich-Engels-Grundschule i. R. des Förderprogramm SCHUL(FREI)RÄUME der Investitionsbank Sachsen-Anhalt aus Mitteln des Landes Sachsen-Anhalt - Trockenbauarbeiten
Kurzbeschreibung: Im Zuge der Baumaßnahme soll in der Friedrich-Engels-Grundschule in Bad Dürrenberg der Sanitärtrakt westseitig erneuert werden. Hierbei erfolgt im ersten Schritt die Demontage der vorhandenen Sanitärobjekte, so wie der Rückbau der vorhandenen Heizkörper. In der zweiten Bauphase werden im Jungen sowie Mädchen WC-Raum die demontierten Sanitärobjekte erneuert. Das Trinkwasserrohrnetz im durch die Baumaßnahme betroffenen Bereich, wird durch eine neue Edelstahlleitung ersetzt. Zeitgleich erfolgt die Sanierung des Lehrer sowie Hausmeister Wc`s. Zusätzliche soll das Trinkwassernetz weitestgehend erneuert werden. --- Grobmassen: + 16m² Rückbau Rasterdecke & Wiedereinbau + 80 m² Vorwandinstallation + 19 m² Trennwand d=15cm + 100St Wandöffnung d=5cm bis 12cm + 30 m² Unterhangdecke --- Es sind mehrere Hauptangebote zugelassen, wobei jedes Hauptangebot aus sich heraus zuschlagsfähig sein muss. Alle Hauptangebote die nicht aus sich heraus zuschlagsfähig sind, werden aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen. --- Nebenangebote sind zugelassen Mindestanforderungen an Nebenangebote: 1. Es sind alle Vorgaben, so wie sie in der Ausführungsplanung und Ausschreibung aufgeführt sind, auch für Nebenangebote einzuhalten. 2. Änderungsvorschläge hinsichtlich Verkehrssicherungen, -führungen, Fristen, Bauverfahren und Sonstiges bedürfen der Zustimmung aller Auftraggeber, zuständigen Behörden sowie aller betroffener Dritter und sind mit dem Nebenangebot einzureichen. 3. Nebenangebote bedürfen einer Beschreibung, aus der alle Änderungen gegenüber der in den Vergabeunterlagen enthaltenen Lösung hervorgehen (auch Nachteile). Sollte auf Berechnungen (z.B. Statik) bzw. Pläne Bezug genommen werden, so sind diese in geprüfter Form (z.B. Statik) mit dem Nebenangebot einzureichen 4. Materialsubstitutionen bedürfen des Nachweises der Gleichwertigkeit im Gebrauchswert anhand aller Merkmale, wodurch das Material in der entsprechenden DIN, der Umweltverträglichkeit oder zusätzlichen Vertragsbedingung (auch spezifisch für das Land Sachsen-Anhalt) gekennzeichnet ist. 5. Der Bieter hat die Gleichwertigkeit, Durchführbarkeit und Vollständigkeit seines Nebenangebotes mit dessen Abgabe nachzuweisen. Für die zur Verwendung kommenden Baustoffe ist der Nachweis der Umweltverträglichkeit mit Einreichung des Nebenangebotes zu erbringen. 6. Stellt sich erst nach der Beauftragung heraus, dass das Nebenangebot nicht wie angeboten ausgeführt werden kann, so trägt die daraus entstehenden Mehrkosten der Auftragnehmer allein. Ist die Umsetzung eines preislich günstigeren Nebenangebotes nicht oder nicht mit der geforderten Gleichwertigkeit zum Ausschreibungsentwurf möglich, hat der Auftragnehmer das Hauptangebot (gemäß Ausschreibung) zu den Kosten des Nebenangebotes zu realisieren. 7. Nebenangebote müssen sämtliche Risiken aus der Umstellung gegenüber der Ausschreibung berücksichtigen (auch Baugrundrisiko). 8. Es sind die konstruktiven und planerischen Vorgaben des Bauherrn einzuhalten; alle technischen und formalen Bedingungen der Leistungsbeschreibung sind zu erfüllen. 9. Sofern Nebenangebote eingereicht werden, die diese Vorgaben inhaltlich tangieren, so sind die Nachweise des Bieters beizufügen, dass dies planungs-konform erfolgt. Bei Nebenangeboten, die den Baugrund betreffen, sind die Aussagen der Bodengutachten zu berücksichtigen. Ausdrücklich wird hierbei auf die Aussagen zur Altlastenproblematik hingewiesen. Nebenangebote zu Sperrungen und Umleitungsführungen bedingen, dass hierzu die notwendigen Abstimmungen des Bieters mit den zuständigen Straßenverkehrsbehörden im Vorfeld geführt werden und deren Zustimmung vorliegt. Nebenangebote haben den in den zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen ausgewiesenen Regeln und Vorschriften sowie den sonstigen, die anerkannten Regeln der Technik beschreibenden Regelwerken zu genügen.
- Solestadt Bad DürrenbergBad DürrenbergFrist: 12. Mai
Sanierung Friedrich-Engels-Grundschule i. R. des Förderprogramm SCHUL(FREI)RÄUME der Investitionsbank Sachsen-Anhalt aus Mitteln des Landes Sachsen-Anhalt - Trockenbauarbeiten
Kurzbeschreibung: Im Zuge der Baumaßnahme soll in der Friedrich-Engels-Grundschule in Bad Dürrenberg der Sanitärtrakt westseitig erneuert werden. Hierbei erfolgt im ersten Schritt die Demontage der vorhandenen Sanitärobjekte, so wie der Rückbau der vorhandenen Heizkörper. In der zweiten Bauphase werden im Jungen sowie Mädchen WC-Raum die demontierten Sanitärobjekte erneuert. Das Trinkwasserrohrnetz im durch die Baumaßnahme betroffenen Bereich, wird durch eine neue Edelstahlleitung ersetzt. Zeitgleich erfolgt die Sanierung des Lehrer sowie Hausmeister Wc`s. Zusätzliche soll das Trinkwassernetz weitestgehend erneuert werden. --- Grobmassen: + 16m² Rückbau Rasterdecke & Wiedereinbau + 80 m² Vorwandinstallation + 19 m² Trennwand d=15cm + 100St Wandöffnung d=5cm bis 12cm + 30 m² Unterhangdecke --- Es sind mehrere Hauptangebote zugelassen, wobei jedes Hauptangebot aus sich heraus zuschlagsfähig sein muss. Alle Hauptangebote die nicht aus sich heraus zuschlagsfähig sind, werden aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen. --- Nebenangebote sind zugelassen Mindestanforderungen an Nebenangebote: 1. Es sind alle Vorgaben, so wie sie in der Ausführungsplanung und Ausschreibung aufgeführt sind, auch für Nebenangebote einzuhalten. 2. Änderungsvorschläge hinsichtlich Verkehrssicherungen, -führungen, Fristen, Bauverfahren und Sonstiges bedürfen der Zustimmung aller Auftraggeber, zuständigen Behörden sowie aller betroffener Dritter und sind mit dem Nebenangebot einzureichen. 3. Nebenangebote bedürfen einer Beschreibung, aus der alle Änderungen gegenüber der in den Vergabeunterlagen enthaltenen Lösung hervorgehen (auch Nachteile). Sollte auf Berechnungen (z.B. Statik) bzw. Pläne Bezug genommen werden, so sind diese in geprüfter Form (z.B. Statik) mit dem Nebenangebot einzureichen 4. Materialsubstitutionen bedürfen des Nachweises der Gleichwertigkeit im Gebrauchswert anhand aller Merkmale, wodurch das Material in der entsprechenden DIN, der Umweltverträglichkeit oder zusätzlichen Vertragsbedingung (auch spezifisch für das Land Sachsen-Anhalt) gekennzeichnet ist. 5. Der Bieter hat die Gleichwertigkeit, Durchführbarkeit und Vollständigkeit seines Nebenangebotes mit dessen Abgabe nachzuweisen. Für die zur Verwendung kommenden Baustoffe ist der Nachweis der Umweltverträglichkeit mit Einreichung des Nebenangebotes zu erbringen. 6. Stellt sich erst nach der Beauftragung heraus, dass das Nebenangebot nicht wie angeboten ausgeführt werden kann, so trägt die daraus entstehenden Mehrkosten der Auftragnehmer allein. Ist die Umsetzung eines preislich günstigeren Nebenangebotes nicht oder nicht mit der geforderten Gleichwertigkeit zum Ausschreibungsentwurf möglich, hat der Auftragnehmer das Hauptangebot (gemäß Ausschreibung) zu den Kosten des Nebenangebotes zu realisieren. 7. Nebenangebote müssen sämtliche Risiken aus der Umstellung gegenüber der Ausschreibung berücksichtigen (auch Baugrundrisiko). 8. Es sind die konstruktiven und planerischen Vorgaben des Bauherrn einzuhalten; alle technischen und formalen Bedingungen der Leistungsbeschreibung sind zu erfüllen. 9. Sofern Nebenangebote eingereicht werden, die diese Vorgaben inhaltlich tangieren, so sind die Nachweise des Bieters beizufügen, dass dies planungs-konform erfolgt. Bei Nebenangeboten, die den Baugrund betreffen, sind die Aussagen der Bodengutachten zu berücksichtigen. Ausdrücklich wird hierbei auf die Aussagen zur Altlastenproblematik hingewiesen. Nebenangebote zu Sperrungen und Umleitungsführungen bedingen, dass hierzu die notwendigen Abstimmungen des Bieters mit den zuständigen Straßenverkehrsbehörden im Vorfeld geführt werden und deren Zustimmung vorliegt. Nebenangebote haben den in den zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen ausgewiesenen Regeln und Vorschriften sowie den sonstigen, die anerkannten Regeln der Technik beschreibenden Regelwerken zu genügen.
- Solestadt Bad DürrenbergBad DürrenbergFrist: 11. Mai
Sanierung Friedrich-Engels-Grundschule i. R. des Förderprogramm SCHUL(FREI)RÄUME der Investitionsbank Sachsen-Anhalt aus Mitteln des Landes Sachsen-Anhalt - Abbrucharbeiten
Kurzbeschreibung: Im Zuge der Baumaßnahme soll in der Friedrich-Engels-Grundschule in Bad Dürrenberg der Sanitärtrakt westseitig erneuert werden. Hierbei erfolgt im ersten Schritt die Demontage der vorhandenen Sanitärobjekte, so wie der Rückbau der vorhandenen Heizkörper. In der zweiten Bauphase werden im Jungen sowie Mädchen WC-Raum die demontierten Sanitärobjekte erneuert. Das Trinkwasserrohrnetz im durch die Baumaßnahme betroffenen Bereich, wird durch eine neue Edelstahlleitung ersetzt. Zeitgleich erfolgt die Sanierung des Lehrer sowie Hausmeister Wc`s. Zusätzliche soll das Trinkwassernetz weitestgehend erneuert werden. --- Grobmassen: + Baustelleneinrichtung, aufbauen, vorhalten und abbauen (WC-Kabine, ca. 20 m Bauzaun, Schuttrutsche 5 m) + Rückbau Bestandstüren 17 Stk + Rückbau Wandfliesen ca. 250 m² + Rückbau Bodenfliesen ca. 45 m² + abbrechen von Innenwand Mauerziegeln ca. 75 m² + Rückbau Trockenbauwände ca. 33 m² + Einbau Epoxidharzestrich ca. 8 m² + Entsorgung des abgebrochenen Materials ca. 8t --- Es sind mehrere Hauptangebote zugelassen, wobei jedes Hauptangebot aus sich heraus zuschlagsfähig sein muss. Alle Hauptangebote die nicht aus sich heraus zuschlagsfähig sind, werden aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen. --- Nebenangebote sind zugelassen Mindestanforderungen an Nebenangebote: 1. Es sind alle Vorgaben, so wie sie in der Ausführungsplanung und Ausschreibung aufgeführt sind, auch für Nebenangebote einzuhalten. 2. Änderungsvorschläge hinsichtlich Verkehrssicherungen, -führungen, Fristen, Bauverfahren und Sonstiges bedürfen der Zustimmung aller Auftraggeber, zuständigen Behörden sowie aller betroffener Dritter und sind mit dem Nebenangebot einzureichen. 3. Nebenangebote bedürfen einer Beschreibung, aus der alle Änderungen gegenüber der in den Vergabeunterlagen enthaltenen Lösung hervorgehen (auch Nachteile). Sollte auf Berechnungen (z.B. Statik) bzw. Pläne Bezug genommen werden, so sind diese in geprüfter Form (z.B. Statik) mit dem Nebenangebot einzureichen 4. Materialsubstitutionen bedürfen des Nachweises der Gleichwertigkeit im Gebrauchswert anhand aller Merkmale, wodurch das Material in der entsprechenden DIN, der Umweltverträglichkeit oder zusätzlichen Vertragsbedingung (auch spezifisch für das Land Sachsen-Anhalt) gekennzeichnet ist. 5. Der Bieter hat die Gleichwertigkeit, Durchführbarkeit und Vollständigkeit seines Nebenangebotes mit dessen Abgabe nachzuweisen. Für die zur Verwendung kommenden Baustoffe ist der Nachweis der Umweltverträglichkeit mit Einreichung des Nebenangebotes zu erbringen. 6. Stellt sich erst nach der Beauftragung heraus, dass das Nebenangebot nicht wie angeboten ausgeführt werden kann, so trägt die daraus entstehenden Mehrkosten der Auftragnehmer allein. Ist die Umsetzung eines preislich günstigeren Nebenangebotes nicht oder nicht mit der geforderten Gleichwertigkeit zum Ausschreibungsentwurf möglich, hat der Auftragnehmer das Hauptangebot (gemäß Ausschreibung) zu den Kosten des Nebenangebotes zu realisieren. 7. Nebenangebote müssen sämtliche Risiken aus der Umstellung gegenüber der Ausschreibung berücksichtigen (auch Baugrundrisiko). 8. Es sind die konstruktiven und planerischen Vorgaben des Bauherrn einzuhalten; alle technischen und formalen Bedingungen der Leistungsbeschreibung sind zu erfüllen. 9. Sofern Nebenangebote eingereicht werden, die diese Vorgaben inhaltlich tangieren, so sind die Nachweise des Bieters beizufügen, dass dies planungs-konform erfolgt. Bei Nebenangeboten, die den Baugrund betreffen, sind die Aussagen der Bodengutachten zu berücksichtigen. Ausdrücklich wird hierbei auf die Aussagen zur Altlastenproblematik hingewiesen. Nebenangebote zu Sperrungen und Umleitungsführungen bedingen, dass hierzu die notwendigen Abstimmungen des Bieters mit den zuständigen Straßenverkehrsbehörden im Vorfeld geführt werden und deren Zustimmung vorliegt. Nebenangebote haben den in den zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen ausgewiesenen Regeln und Vorschriften sowie den sonstigen, die anerkannten Regeln der Technik beschreibenden Regelwerken zu genügen.
- Solestadt Bad DürrenbergBad DürrenbergFrist: 18. Mai
Sanierung Friedrich-Engels-Grundschule i. R. des Förderprogramm SCHUL(FREI)RÄUME der Investitionsbank Sachsen-Anhalt aus Mitteln des Landes Sachsen-Anhalt - Heizungs- und Sanitärinstallation
Kurzbeschreibung: Im Zuge der Baumaßnahme soll in der Friedrich-Engels-Grundschule in Bad Dürrenberg der Sanitärtrakt westseitig erneuert werden. Hierbei erfolgt im ersten Schritt die Demontage der vorhandenen Sanitärobjekte, so wie der Rückbau der vorhandenen Heizkörper. In der zweiten Bauphase werden im Jungen sowie Mädchen WC-Raum die demontierten Sanitärobjekte erneuert. Das Trinkwasserrohrnetz im durch die Baumaßnahme betroffenen Bereich, wird durch eine neue Edelstahlleitung ersetzt. Zeitgleich erfolgt die Sanierung des Lehrer sowie Hausmeister Wc`s. Die Installation der WC Anlagen Jungen Mädchen erfolgt nach VDI 6000 Blatt 6, 7-11 Jahre. Alle WC´s und Urinale müssen bei der Ausschreibung so gewählt werden, dass das WC als Handelsübliches Erwachsenen WC auf Kindgerechte Höhe montiert werden kann. Zusätzliche soll das Trinkwassernetz weitestgehend erneuert werden. Hierzu ist es nötig Installationen in einem Kriechgang 0,90m x 0,90m x 25m auszuführen. Im WC Jungen ostseitig läuft das Spülwasser der Urinale nicht ordnungsgemäß ab, sodass ein Rückstau in der Schmutzwasserleitung aufkommt. Hier muss die Rohrleitung Schmutzwasser, sowie Trinkwasser freigestemmt und erneuert werden.Weiterhin werden in der Maßnahme alle vorhandenen Urinale durch neue ersetzt. Im Vorraum wird dazu das Ausgussbecken ausgetauscht. --- Grobmassen: HEIZUNG + Rückbau + Rohrleitungen bis DN 12 - 2 m + Wiedermontage Heizkörper 4 Stück SANITÄR + Rückbau Sanitärobjekte und Leitungen + Sanitärobjekte Porzellan WT 6 Stück + Sanitärobjekt WC weiß 12 Stück + Sanitärobjekte Urinal 8 Stück + Sanitärobjekte Ausgussbecken 3 Stück + Rohrleitungen bis DN 25 - 275 m + Bodeneinläufe 2 Stück + Kleinspeicher 1 Stück + Rohrleitungen PP bis DN 100 - 80 m + Isolierung 100 % 180 m --- Es sind mehrere Hauptangebote zugelassen, wobei jedes Hauptangebot aus sich heraus zuschlagsfähig sein muss. Alle Hauptangebote die nicht aus sich heraus zuschlagsfähig sind, werden aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen. --- Nebenangebote sind zugelassen Mindestanforderungen an Nebenangebote: 1. Es sind alle Vorgaben, so wie sie in der Ausführungsplanung und Ausschreibung aufgeführt sind, auch für Nebenangebote einzuhalten. 2. Änderungsvorschläge hinsichtlich Verkehrssicherungen, -führungen, Fristen, Bauverfahren und Sonstiges bedürfen der Zustimmung aller Auftraggeber, zuständigen Behörden sowie aller betroffener Dritter und sind mit dem Nebenangebot einzureichen. 3. Nebenangebote bedürfen einer Beschreibung, aus der alle Änderungen gegenüber der in den Vergabeunterlagen enthaltenen Lösung hervorgehen (auch Nachteile). Sollte auf Berechnungen (z.B. Statik) bzw. Pläne Bezug genommen werden, so sind diese in geprüfter Form (z.B. Statik) mit dem Nebenangebot einzureichen 4. Materialsubstitutionen bedürfen des Nachweises der Gleichwertigkeit im Gebrauchswert anhand aller Merkmale, wodurch das Material in der entsprechenden DIN, der Umweltverträglichkeit oder zusätzlichen Vertragsbedingung (auch spezifisch für das Land Sachsen-Anhalt) gekennzeichnet ist. 5. Der Bieter hat die Gleichwertigkeit, Durchführbarkeit und Vollständigkeit seines Nebenangebotes mit dessen Abgabe nachzuweisen. Für die zur Verwendung kommenden Baustoffe ist der Nachweis der Umweltverträglichkeit mit Einreichung des Nebenangebotes zu erbringen. 6. Stellt sich erst nach der Beauftragung heraus, dass das Nebenangebot nicht wie angeboten ausgeführt werden kann, so trägt die daraus entstehenden Mehrkosten der Auftragnehmer allein. Ist die Umsetzung eines preislich günstigeren Nebenangebotes nicht oder nicht mit der geforderten Gleichwertigkeit zum Ausschreibungsentwurf möglich, hat der Auftragnehmer das Hauptangebot (gemäß Ausschreibung) zu den Kosten des Nebenangebotes zu realisieren. 7. Nebenangebote müssen sämtliche Risiken aus der Umstellung gegenüber der Ausschreibung berücksichtigen (auch Baugrundrisiko). 8. Es sind die konstruktiven und planerischen Vorgaben des Bauherrn einzuhalten; alle technischen und formalen Bedingungen der Leistungsbeschreibung sind zu erfüllen. 9. Sofern Nebenangebote eingereicht werden, die diese Vorgaben inhaltlich tangieren, so sind die Nachweise des Bieters beizufügen, dass dies planungs-konform erfolgt. Bei Nebenangeboten, die den Baugrund betreffen, sind die Aussagen der Bodengutachten zu berücksichtigen. Ausdrücklich wird hierbei auf die Aussagen zur Altlastenproblematik hingewiesen. Nebenangebote zu Sperrungen und Umleitungsführungen bedingen, dass hierzu die notwendigen Abstimmungen des Bieters mit den zuständigen Straßenverkehrsbehörden im Vorfeld geführt werden und deren Zustimmung vorliegt. Nebenangebote haben den in den zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen ausgewiesenen Regeln und Vorschriften sowie den sonstigen, die anerkannten Regeln der Technik beschreibenden Regelwerken zu genügen.
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
- Wie kann ich mich auf diese Ausschreibung bewerben?
- Erstellen Sie ein kostenloses Konto auf auftrag.ai. Danach sehen Sie alle Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung in einem strukturierten Ablauf.
- Bis wann läuft die Angebotsfrist?
- Für diese Bekanntmachung ist aktuell keine konkrete Angebotsfrist angegeben.
- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist Grün und Gruga.
- Welche Unterlagen sind für den Start relevant?
- In der Regel benötigen Sie Leistungsbeschreibung, Eignungsnachweise, Fristenhinweise und ggf. Formblätter. Auf auftrag.ai werden diese Punkte priorisiert dargestellt.