Konrad - Rahmenvereinbarung für BIM-Modellierung
Im Zuge des fortschreitenden Baufortschrittes der Errichtung Konrads wurde ein BIM-Modell erstellt, dieses soll auf Basis der aktuellen Planungsergebnisse akutalisert und fortgeschrieben werden, unteranderem sollen die 2D-Ausführungsplanung in das Modell aufgenommen werden. Das Modell umfasst unteranderem Außenanlagen,...
Angebotsfrist:29. Mai 2026
Typ:Ausschreibung
Ohne Kreditkarte · Sofortiger Zugang
Inhalt auf einen Blick
Im Zuge des fortschreitenden Baufortschrittes der Errichtung Konrads wurde ein BIM-Modell erstellt, dieses soll auf Basis der aktuellen Planungsergebnisse akutalisert und fortgeschrieben werden, unteranderem sollen die 2D-Ausführungsplanung in das Modell aufgenommen werden. Das Modell umfasst unteranderem Außenanlagen, Objektplanung, A...
- Ausschreibungstyp: Ausschreibung
- Auftraggeber: Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE)
- Veröffentlicht: 29. April 2026
- Frist: 29. Mai 2026
Ausschreibungsbeschreibung
Im Zuge des fortschreitenden Baufortschrittes der Errichtung Konrads wurde ein BIM-Modell erstellt, dieses soll auf Basis der aktuellen Planungsergebnisse akutalisert und fortgeschrieben werden, unteranderem sollen die 2D-Ausführungsplanung in das Modell aufgenommen werden. Das Modell umfasst unteranderem Außenanlagen, Objektplanung, Anlagentechnik sowie weitere technische Gewerke.
Weiterführende Details
Nach Registrierung stehen Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung strukturiert bereit.
- Kernanforderungen der Ausschreibung priorisiert aufbereitet
- Fristen, Eignungskriterien und Unterlagen in einem Ablauf
- Hinweise zur strukturierten Angebotsvorbereitung
- Passende Folgeausschreibungen automatisch entdecken
Dokumente und Anhänge
49 Dateien erfasst- PDF Notice (BUL)
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- PDF Notice (CES)
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- PDF Notice (EST)
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10- Landkreis Rems-Murr-KreisWaiblingenFrist: 31. März
Fachplanungsleistungen TGA, für den Umbau der Außenstelle Erbstetter Straße 58 in Backnang
Die Außenstelle Erbstetter Straße 58 befindet sich im Stadtgebiet von Backnang und ist Teil der Verwaltungsstandorte des Rems-Murr-Kreises. Das Bestandsgebäude wird derzeit als Verwaltungsgebäude genutzt und soll im Zuge des Projekts umfassend baulich, funktional und technisch ertüchtigt werden, um eine langfristige und zeitgemäße Nutzung sicherzustellen. Ziel des Projekts ist die Umnutzung und Modernisierung des Gebäudes zu einem leistungsfähigen Verwaltungsstandort mit klar gegliederten Nutzungsbereichen nach dem Drei-Zonen-Modell. Vorgesehen ist die Umsetzung eines modernen Büro- und Nutzungskonzepts mit internen Arbeitsbereichen, Beratungs- und Besprechungsräumen sowie unterstützenden Nebenfunktionen. Öffentliche und publikumsintensive Nutzungen sollen schwerpunktmäßig im Erdgeschoss und teilweise im 1. Obergeschoss angeordnet werden, während die oberen Geschosse überwiegend internen Verwaltungs- und Arbeitsfunktionen dienen. Dadurch wird eine funktionale Trennung von öffentlichem und internem Bereich ermöglicht und ein geordneter Verwaltungsbetrieb unterstützt. Im Rahmen des Umbaus sind insbesondere Maßnahmen zur Neuordnung der Grundrisse, zur Anpassung an aktuelle Arbeits- und Organisationsformen, zur Verbesserung der Barrierefreiheit sowie zur Umsetzung zeitgemäßer Brandschutz- und Sicherheitsanforderungen vorgesehen. Ergänzend werden bauliche und technische Maßnahmen zur energetischen Ertüchtigung und zur Verbesserung des Raumklimas umgesetzt. Die Bauausführung erfolgt abschnittsweise über mehrere Geschosse, um die Komplexität des Bestandsgebäudes und die betrieblichen Anforderungen angemessen zu berücksichtigen. Aufgrund der engen terminlichen Rahmenbedingungen sowie der hohen Koordinationsanforderungen durch zahlreiche Gewerke und deren Abhängigkeiten über mehrere, gestaffelt zu realisierende Geschosse, wird optional die Vergabe der Bauleistungen an einen Generalunternehmer geprüft. Diese Vergabestrategie kann die Übertragung der Ausführungsplanung gemäß HOAI-Leistungsphase 5 an den Generalunternehmer einschließen, mit dem Ziel, Schnittstellen zu reduzieren, Abläufe zu bündeln und Termin- sowie Koordinationsrisiken zu minimieren. Zunächst ist die Beauftragung der Objektplanung für die Vor- und Entwurfsplanung nach HOAI-Leistungsphasen 2 und 3 vorgesehen. Ergänzend erfolgt – sofern erforderlich und in Abstimmung mit den zuständigen Genehmigungsbehörden – die Genehmigungsplanung gemäß HOAI-Leistungsphase 4. Die weiteren Planungsschritte und die konkrete Vergabestrategie werden auf Basis der gewonnenen Planungsergebnisse und der organisatorischen sowie terminlichen Erfordernisse festgelegt.
- Klinikum Peine AöR
Markterkundung zur Vorbereitung der Vergabe von Planungs- und Bauleistungen für das Bauvorhaben "Neubau Klinikum Peine"
Diese Bekanntmachung dient nicht der Einleitung eines Vergabeverfahrens, sondern der Bekanntgabe der Durchführung einer Markterkundung. Das Verfahren stellt noch kein förmliches Vergabeverfahren dar. Das Klinikum Peine beabsichtigt einen vollständigen Neubau des Klinikums für die Bereiche Krankenversorgung, Verwaltung und Schule. Die Baumaßnahme kann nur mit Fördermitteln umgesetzt werden. Vor diesem Hintergrund hat ein beauftragtes Unternehmen im ersten Schritt auf Basis einer funktionalen Leistungsbeschreibung ("FLB") die für die Förderung erforderlichen baufachlichen Unterlagen ("FA-Bau") erstellt. Die FA-Bau wurde dem Fördermittelgeber vorgelegt und befindet sich derzeit im Prüfungs- und Bescheidungsprozess. Ausgehend von der FA-Bau wird aktuell die Genehmigungsplanung erarbeitet. Es ist beabsichtigt, in wenigen Wochen den Bauantrag einzureichen. Das Klinikum Peine erwägt, das Projekt neu aufzusetzen und die weiteren Planungs- und Bauleistungen neu zu vergeben. Das Beschaffungsmodell und der konkrete Leistungszuschnitt sind dabei noch offen. Das Klinikum Peine favorisiert indes Modelle, bei denen die Bauleistungen aus einer Hand erbracht werden. Diese Markterkundung dient vor diesem Hintergrund der Diskussion über mögliche Beschaffungsmodelle und deren konkrete Ausgestaltung. Adressiert werden mit dieser Markterkundung sowohl Planungsbüros als auch Bauunternehmen. Es müssen noch keine Konsortien - d.h. insbesondere Bewerber- bzw. Bietergemeinschaften - gebildet werden. Weitere Informationen zur Markterkundung können dem Informationsmemorandum entnommen werden, das über die Vergabeplattform abgerufen werden kann. Voraussichtlich am 22. April 2026 werden den interessierten Unternehmen über die Vergabeplattform weitere, vertiefende Projekt- und Planungsunterlagen sowie ein Fragenkatalog zur Verfügung gestellt. Voraussetzung für die Bereitstellung der weiteren Projekt- und Planungsunterlagen ist, dass interessierte Unternehmen dem Klinikum Peine das Formblatt "Verschwiegenheitserklärung" ausgefüllt eingereicht haben. Die interessierten Unternehmen werden gebeten, den Fragenkatalog ausgefüllt bis zum 13. Mai 2026 über die Vergabeplattform www.dtvp.de einzureichen. Auch nach Ablauf der genannten Frist nimmt das Klinikum Peine weiterhin gerne Rückläufer des Fragenkatalogs entgegen. Das Klinikum Peine wird das Projekt voraussichtlich am 5. Mai 2026 zwischen 14:00 und 15:30 Uhr im Rahmen eines Online-Termins vorstellen. Interessierte Unternehmen können sich über die Vergabeplattform www.dtvp.de formlos im Wege einer Nachricht zum Verfahren zur Vorstellung des Projekts anmelden. Mit der Anmeldung sollen die interessierten Unternehmen die E-Mail-Adressen der einzuladenden Personen mitteilen. Über die Vorstellung des Projekts hinaus beabsichtigt das Klinikum Peine, im Rahmen der Markterkundung Einzelgespräche mit den interessierten Unternehmen durchführen. Im Gegensatz zur Vorstellung des Projekts dienen die Einzelgespräche dem bilateralen Austausch zwischen den einzelnen interessierten Unternehmen und dem Projektteam des Klinikums Peine. Die Einzelgespräche werden voraussichtlich zwischen dem 20. bis 22. Mai 2026 als Videokonferenz stattfinden. Die interessierten Unternehmen werden gebeten, sich bei Interesse an einem Einzelgespräch bis zum 13. Mai 2026 unter Nennung der unternehmensseitig vorgesehenen Teilnehmenden und deren E-Mail-Adressen über die Vergabeplattform www.dtvp.de formlos im Wege einer Nachricht zum Verfahren für ein Einzelgespräch anzumelden. Interessierte Unternehmen können im Übrigen über die Vergabeplattform im Wege einer Nachricht zum Verfahren jederzeit Fragen zur Markterkundung und / oder zum Projekt stellen.
- Ortsgemeinde Kliding
VG Ulmen, Kliding - Erweiterung Bürgerhaus Kliding und Umgestaltung Außenanlagen - Objektplanung Gebäude
1. AUSGANGSSITUATION Die Ortsgemeinde Kliding plant die Erweiterung des bestehenden Bürgerhauses. Ziel ist es, das Gebäude funktional zu verbessern, barrierefrei auszubauen und die Außenanlagen neu zu gestalten. Der bestehende, stark sanierungsbedürftige Toilettentrakt sowie die Pausenhofüberdachung sind rückzubauen, um Platz für einen neuen Erweiterungsbau zu schaffen. Dieser soll alle erforderlichen Räumlichkeiten enthalten. Das bestehende Bürgerhaus (ohne Toilettenanlage) ist von der Maßnahme nicht betroffen. Es sind lediglich kleinere Anpassungsarbeiten an der Bestandsfassade im Übergangsbereich zum Neubau geplant. Der bisher genutzte, jedoch nicht barrierefreie Saal im Obergeschoss des Gebäudes soll zukünftig nicht mehr verwendet werden. Im Zuge der Maßnahme wird auch der Außenbereich des Bürgerhauses einer umfangreichen Sanierung und Neugestaltung unterzogen. Hier ist z.B. eine Stützmauer zum angrenzenden Nachbar abgängig und muss ersetz werden. 2. PROJEKTUMFANG UND MAßNAHMEN 2.1 Abbrucharbeiten - Rückbau des bestehenden Toilettentrakts. - Abbruch der vorhandenen Pausenhofüberdachung - Abbruch der vorhandenen Schwarzdecke - Abbruch der umlaufenden Stützmauer aus Beton - Rückbau der bestehenden Entwässerungsrinnen, Abläufe und zugehöriger Leitungen. 2.2 Erweiterungsbau - Neue Nutzungseinheit Der Anbau soll ebenerdig und vollständig barrierefrei errichtet werden und folgende Nutzungsbereiche umfassen: - Neue Toilettenanlage, einschließlich eines barrierefreien WCs - Küche mit einer Nutzfläche von ca. 25 m2. - Nebenraum der Küche mit ca. 10-15 m2 Nutzfläche - Stuhllager zur Unterbringung von Tischen und ca. 150 Stühlen - Großer Saal mit einer Nutzfläche von ca. 175 m2 - Großer Fenstertürenbereich mit hoher Transparenz zum Innenhof zur Verbesserung der Belichtung und Öffnung des Saals - Dachform: optional Pultdach oder Flachdach (im Rahmen der Planung zu prüfen) 2.3 Nutzungsausschluss des alten Saals im Obergeschoss Der Saal im Obergeschoss des Bestandsgebäudes soll nicht weiter genutzt werden. Er ist funktional in die Planung des neuen Nutzungskonzepts einzubeziehen (z. B. Fragen der Erschließung, Brandschutzanpassungen, mögliche Umnutzung oder Stilllegung). 2.4 Neugestaltung der Außenanlagen Die Außenanlagen sollen funktional, barrierefrei und optisch ansprechend neugestaltet werden. Folgende Maßnahmen sind geplant: - Neuerrichtung der Stützmauer mittels Winkelstützwänden - Erneuerung der Oberflächenentwässerung einschließlich Hofabläufen und Drainageleitungen - Herstellung einer Hoffläche aus versickerungsfähigem Pflaster - Pflanzung von bis zu zwei Bäumen mit dazugehörigen Sitzmöglichkeiten - Errichtung einer Einfriedung und Absturzsicherung aus Doppelstabmattenzaun mit einer Höhe von ca. 1,50 m - Herstellung einer seitlichen Zufahrt sowie eines Abstellplatzes für einen Getränkeanhänger 3. ZIELSETZUNG DER PLANUNG Die Planungsleistungen sollen eine funktionale, nachhaltige und wirtschaftliche Lösung sicherstellen. Wichtige Planungsziele sind: - Verbesserung der Barrierefreiheit - Optimierte Nutzung der Räumlichkeiten für Veranstaltungen und Vereinsaktivitäten - Harmonische Einbindung des Neubaus und der Außenanlagen in den Bestand. Es soll ein ganzheitliches Entwurfskonzept erarbeitet werden, so dass Bestandsgebäude, Erweiterungsbau und Außenanlagen eine Einheit mit abgestimmter Formensprache und Funktionalitäten erhalten. - Langlebige, pflegearme und versickerungsfähige sowie attraktive Gestaltung der Außenflächen. - Berücksichtigung aller relevanten Normen und Anforderungen (insbesondere Barrierefreiheit, Brandschutz, DIN-Normen, kommunale Vorgaben). 4. BESONDERE HINWEISE - Die Gemeinde strebt eine wirtschaftliche Bauweise mit hoher Dauerhaftigkeit an. - Variantenuntersuchungen sind erwünscht (z. B. Dachform, Material der Fassaden, Entwässerungskonzept). Es soll ein Förderantrag aus dem I-Stock auf Basis der vom AN zu erstellenden Entwurfsplanung und Kostenberechnung gestellt werden. Für den Bauablauf stellt der Auftraggeber folgende Anforderungen in zeitlicher Hinsicht: Die Planungsleistungen bis Leistungsphase 3 (Entwurfsplanung einschließlich der Kostenberechnung) müssen bis zum 30.09.2026 vollständig erbracht sein. Der Fördermittelantrag wird anschließend auf Grundlage der zuvor erstellten Unterlagen durch die VG Ulmen bearbeitet und muss bis spätestens zum 15.10.2026 bei der Kreisverwaltung Cochem-Zell eingereicht werden. In der Regel beläuft sich die Bearbeitungszeit des Antrages auf ca. 6 Monate. Sofern dem Antrag stattgegeben und einer Förderung zugestimmt wird, ist mit einer Fortführung der weiteren Planungsleistungen zwischen Anfang bis Mitte 2027 zu rechnen. Aufgrund der Nichteinschätzbarkeit der Bearbeitungsdauer des Förderantrages und des Bauantrages können die Termine für weitere Leistungen erst mit Beauftragung dieser weiteren Leistungen einvernehmlich festgelegt werden. Es wird derzeit von einer Gesamtprojektlaufzeit von ca. 36 Monaten ausgegangen. Das Planungshonorar für den Abbruch der bestehenden Toilettenanlage und der Pausenhofüberdachung ist Bestandteil des Leistungsbildes Gebäude und Innenräume und wurde bereits in den anrechenbaren Kosten für die Gebäudeplanung angemessen berücksichtigt. Es wird daher nicht gesondert vergütet. Der Aufwand für das Anfertigen von Bestandsaufmassen der Außenanlagen (Freianlagen) und des alten Bürgerhauses (Gebäude und Innenräume) wird im Rahmen der angebotenen besonderen Leistungen abgerechnet. Das Aufmaß des alten Bürgerhauses dient u.a. der Darstellungen des Gesamtkomplexes im Kontext der Neubauplanung sowie der Digitalisierung des Gebäudebestandes. Der Auftraggeber führt wegen Überschreitung des maßgeblichen Schwellenwertes bei Addition der geschätzten Auftragsvolumina der Planungsleistungen ein EU-weites Vergabeverfahren durch. Die weiteren für die Erweiterung des Bürgerhauses und die Umgestaltung der Außenanlagen erforderlichen Planungsleistungen werden gesondert vergeben.
- Ortsgemeinde KlidingKlidingFrist: 04. Mai
VG Ulmen, Kliding - Erweiterung Bürgerhaus Kliding und Umgestaltung Außenanlagen - Objektplanung Gebäude
1. AUSGANGSSITUATION Die Ortsgemeinde Kliding plant die Erweiterung des bestehenden Bürgerhauses. Ziel ist es, das Gebäude funktional zu verbessern, barrierefrei auszubauen und die Außenanlagen neu zu gestalten. Der bestehende, stark sanierungsbedürftige Toilettentrakt sowie die Pausenhofüberdachung sind rückzubauen, um Platz für einen neuen Erweiterungsbau zu schaffen. Dieser soll alle erforderlichen Räumlichkeiten enthalten. Das bestehende Bürgerhaus (ohne Toilettenanlage) ist von der Maßnahme nicht betroffen. Es sind lediglich kleinere Anpassungsarbeiten an der Bestandsfassade im Übergangsbereich zum Neubau geplant. Der bisher genutzte, jedoch nicht barrierefreie Saal im Obergeschoss des Gebäudes soll zukünftig nicht mehr verwendet werden. Im Zuge der Maßnahme wird auch der Außenbereich des Bürgerhauses einer umfangreichen Sanierung und Neugestaltung unterzogen. Hier ist z.B. eine Stützmauer zum angrenzenden Nachbar abgängig und muss ersetz werden. 2. PROJEKTUMFANG UND MAßNAHMEN 2.1 Abbrucharbeiten - Rückbau des bestehenden Toilettentrakts. - Abbruch der vorhandenen Pausenhofüberdachung - Abbruch der vorhandenen Schwarzdecke - Abbruch der umlaufenden Stützmauer aus Beton - Rückbau der bestehenden Entwässerungsrinnen, Abläufe und zugehöriger Leitungen. 2.2 Erweiterungsbau - Neue Nutzungseinheit Der Anbau soll ebenerdig und vollständig barrierefrei errichtet werden und folgende Nutzungsbereiche umfassen: - Neue Toilettenanlage, einschließlich eines barrierefreien WCs - Küche mit einer Nutzfläche von ca. 25 m2. - Nebenraum der Küche mit ca. 10-15 m2 Nutzfläche - Stuhllager zur Unterbringung von Tischen und ca. 150 Stühlen - Großer Saal mit einer Nutzfläche von ca. 175 m2 - Großer Fenstertürenbereich mit hoher Transparenz zum Innenhof zur Verbesserung der Belichtung und Öffnung des Saals - Dachform: optional Pultdach oder Flachdach (im Rahmen der Planung zu prüfen) 2.3 Nutzungsausschluss des alten Saals im Obergeschoss Der Saal im Obergeschoss des Bestandsgebäudes soll nicht weiter genutzt werden. Er ist funktional in die Planung des neuen Nutzungskonzepts einzubeziehen (z. B. Fragen der Erschließung, Brandschutzanpassungen, mögliche Umnutzung oder Stilllegung). 2.4 Neugestaltung der Außenanlagen Die Außenanlagen sollen funktional, barrierefrei und optisch ansprechend neugestaltet werden. Folgende Maßnahmen sind geplant: - Neuerrichtung der Stützmauer mittels Winkelstützwänden - Erneuerung der Oberflächenentwässerung einschließlich Hofabläufen und Drainageleitungen - Herstellung einer Hoffläche aus versickerungsfähigem Pflaster - Pflanzung von bis zu zwei Bäumen mit dazugehörigen Sitzmöglichkeiten - Errichtung einer Einfriedung und Absturzsicherung aus Doppelstabmattenzaun mit einer Höhe von ca. 1,50 m - Herstellung einer seitlichen Zufahrt sowie eines Abstellplatzes für einen Getränkeanhänger 3. ZIELSETZUNG DER PLANUNG Die Planungsleistungen sollen eine funktionale, nachhaltige und wirtschaftliche Lösung sicherstellen. Wichtige Planungsziele sind: - Verbesserung der Barrierefreiheit - Optimierte Nutzung der Räumlichkeiten für Veranstaltungen und Vereinsaktivitäten - Harmonische Einbindung des Neubaus und der Außenanlagen in den Bestand. Es soll ein ganzheitliches Entwurfskonzept erarbeitet werden, so dass Bestandsgebäude, Erweiterungsbau und Außenanlagen eine Einheit mit abgestimmter Formensprache und Funktionalitäten erhalten. - Langlebige, pflegearme und versickerungsfähige sowie attraktive Gestaltung der Außenflächen. - Berücksichtigung aller relevanten Normen und Anforderungen (insbesondere Barrierefreiheit, Brandschutz, DIN-Normen, kommunale Vorgaben). 4. BESONDERE HINWEISE - Die Gemeinde strebt eine wirtschaftliche Bauweise mit hoher Dauerhaftigkeit an. - Variantenuntersuchungen sind erwünscht (z. B. Dachform, Material der Fassaden, Entwässerungskonzept). Es soll ein Förderantrag aus dem I-Stock auf Basis der vom AN zu erstellenden Entwurfsplanung und Kostenberechnung gestellt werden. Für den Bauablauf stellt der Auftraggeber folgende Anforderungen in zeitlicher Hinsicht: Die Planungsleistungen bis Leistungsphase 3 (Entwurfsplanung einschließlich der Kostenberechnung) müssen bis zum 30.09.2026 vollständig erbracht sein. Der Fördermittelantrag wird anschließend auf Grundlage der zuvor erstellten Unterlagen durch die VG Ulmen bearbeitet und muss bis spätestens zum 15.10.2026 bei der Kreisverwaltung Cochem-Zell eingereicht werden. In der Regel beläuft sich die Bearbeitungszeit des Antrages auf ca. 6 Monate. Sofern dem Antrag stattgegeben und einer Förderung zugestimmt wird, ist mit einer Fortführung der weiteren Planungsleistungen zwischen Anfang bis Mitte 2027 zu rechnen. Aufgrund der Nichteinschätzbarkeit der Bearbeitungsdauer des Förderantrages und des Bauantrages können die Termine für weitere Leistungen erst mit Beauftragung dieser weiteren Leistungen einvernehmlich festgelegt werden. Es wird derzeit von einer Gesamtprojektlaufzeit von ca. 36 Monaten ausgegangen. Das Planungshonorar für den Abbruch der bestehenden Toilettenanlage und der Pausenhofüberdachung ist Bestandteil des Leistungsbildes Gebäude und Innenräume und wurde bereits in den anrechenbaren Kosten für die Gebäudeplanung angemessen berücksichtigt. Es wird daher nicht gesondert vergütet. Der Aufwand für das Anfertigen von Bestandsaufmassen der Außenanlagen (Freianlagen) und des alten Bürgerhauses (Gebäude und Innenräume) wird im Rahmen der angebotenen besonderen Leistungen abgerechnet. Das Aufmaß des alten Bürgerhauses dient u.a. der Darstellungen des Gesamtkomplexes im Kontext der Neubauplanung sowie der Digitalisierung des Gebäudebestandes. Der Auftraggeber führt wegen Überschreitung des maßgeblichen Schwellenwertes bei Addition der geschätzten Auftragsvolumina der Planungsleistungen ein EU-weites Vergabeverfahren durch. Die weiteren für die Erweiterung des Bürgerhauses und die Umgestaltung der Außenanlagen erforderlichen Planungsleistungen werden gesondert vergeben.
- Stadt Marbach am Neckar
Stadt Marbach am Neckar - Europaweite Vergabe von Planungsleistungen der Objektplanung für den Neubau des Feuerwehrhauses Rielingshausen im Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb nach VgV
Die Stadt Marbach am Neckar plant im Stadtteil Rielingshausen die Errichtung eines neuen Feuerwehrhauses, da das bestehende Feuerwehrhaus in der Paul-Gerhard-Straße keine Entwicklungsmöglichkeiten für den dringenden Erweiterungsbedarf im räumlichen Kontext hat. Der Neubau an einem geeigneteren Standort soll das bestehende Feuerwehrhaus ersetzen. Es wurden verschiedene Standortalternativen für den Neubau geprüft. Der ausgewählte Standort am westlichen Ortseingang nach Rielingshausen wurde aufgrund seiner Lage in der Haupteinsatzrichtung zur Kernstadt Marbach, der günstigen verkehrlichen Anbindung und der möglichst geringen Beeinträchtigung von Wohngebieten und Gemeinbedarfseinrichtungen (Schulen, Kindergärten), sowie der zeitnahen Realisierungsmöglichkeiten bevorzugt. Das Gebiet "Neues Feuerwehrhaus Rielingshausen" befindet sich nordwestlich des Rielingshauser Ortskerns, angrenzend an eine Wohnbebauung auf landwirtschaftlich genutzten Flächen. Das geplante Bauvorhaben soll auf den Flurstücken 2808, 2809, 2810 in Marbach-Rielingshausen sowie an den Verkehrsflächen der Hauptstraße L 1124 / Flurstück 417/0 entstehen. Geplant ist die Errichtung eines Feuerwehrhauses nach aktueller DIN 14092-1:2024-06 mit vier Fahrzeugboxen für 66 Feuerwehrmitglieder. Für das Bauvorhaben wurde bereits ein Bebauungsplan-Vorentwurf entwickelt, wodurch ein Zielabweichungsverfahren aufgrund der Lage in einem regionalen Grünzug abgewendet wurde. Dem Vorentwurf liegt eine Massenstudie zugrunde. Diese wird Teil der Planungsunterlagen bilden, ist jedoch nicht zwingend 1:1 umzusetzen. Folgende darin enthaltene Vor-gaben sind jedoch zu berücksichtigen und umzusetzen: Das Grundstück ist vergleichsweise schmal und lang. Nordöstlich befindet sich ein Heckenbiotop in Form eines Hohlwegs, der eine Hangkante vorgibt. Richtung westlichem Feldrain ist das Bauvorhaben als neuer Ortsrand einzugrünen. Getrennte Zufahrten für Alarmparkplätze und ausrückende Fahrzeuge auf die Landesstraße sind zu gewährleisten. Die östlich gelegene Wohnbebauung ist durch die Gebäudeanordnung von Lärmemissionen bestmöglich zu schützen. Das neue Feuerwehrhaus bildet den neuen Ortseingang für Rielingshausen. Die Platzierung in einem Grünzug und Einbettung im ländlich-dörflichen Kontext verlangen daher nach einer behutsamen, schlichten und angemessenen Gestaltung des Gebäudes. Eine moder-ne Interpretation landwirtschaftlich-scheunenartiger Gebäudetypologien ist ein möglicher, jedoch nicht zwingender Gestaltungsansatz. Neben den Vorgaben aus dem Bebauungsplan ist eine wirtschaftliche und sparsame Umsetzung wesentliches Kriterium der Bauaufgabe. Die Stadt Marbach am Neckar befindet sich wie derzeit viele Kommunen in einer wirtschaftlich angeschlagenen Verfassung. Ge-sucht wird daher ein Gebäude, das in allen Aspekten wie Materialität, Unterhalt und Raumprogramm effizient und wirtschaftlich ist. Die Stadt Marbach am Neckar erwartet von dem künftigen Auftragnehmer daher auch eine Kostenoptimierung im Rahmen der Planung. Gegenstand des vorliegenden Verfahrens ist daher die Vergabe von Planungsleistungen der Objektplanung Gebäude und Innenräume in den Leistungsphasen 1-8 nach § 34 HOAI i.V.m. Anlage 10.1 zur HOAI für den Neubau des Feuerwehrhauses Rielingshausen der Stadt Marbach. Es ist eine stufenweise Beauftragung beabsichtigt, ein Anspruch auf Weiterbeauftragung besteht nicht. Die Stadt Marbach geht nach derzeitiger Planung von vorläufigen anrechenbaren Herstellkosten von insgesamt rund EUR 3,45 Mio. netto (KG 200 bis 700 nach DIN 276-1:2018-12) aus. Für die Maßnahme stehen der Stadt Marbach Fördergelder zur Verfügung. Bei den angegebenen anrechenbaren Herstellkosten handelt es sich um einen vorläufigen Stand zum Oktober 2025. Seitens der Stadt Marbach am Neckar ist eine Optimierung dieser Kosten angestrebt. Die Planungen sollen nach der Zuschlagserteilung schnellstmöglich begonnen werden. Der Baubeginn ist für das erste Quartal 2028 vorgesehen. Die Inbetriebnahme soll bis spätestens Anfang 2030 erfolgen. Zu den Projektzielen im Zuge des Neubaus des Feuerwehrhauses Rielingshausen der Stadt Marbach zählen insbesondere: - Wirtschaftlichkeit: Kosteneffiziente und funktionale Realisierung des Bauvorhabens unter Einhaltung des vorgesehenen Budgets - Kostenoptimierung im Laufe der Planung - Projektumfassende Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsaspekten (u.a. niedrige Betriebskosten, Langlebigkeit der Materialien etc.) - Projektumfassende Berücksichtigung der besonderen Belange wie bereits oben beschrieben hinsichtlich Bebauungsplan und Gestaltung etc. - Terminsicherheit: Termingerechte Fertigstellung der Planung und Bauausführung - Minimierung der Beeinträchtigungen der Nachbarn durch den Baustellenbetrieb so-wie im späteren Feuerwehrbetrieb (insb. unter Berücksichtigung der Vorgaben nach § 22 und § 23 BImSchG) - Nutzerspezifische Anforderungen: Umsetzung aller nutzerspezifischen Anforderungen an das Projekt auf Basis der AG-seitigen Vorgaben Die Stadtverwaltung Marbach wird in weiteren - separaten - Vergabeverfahren zudem folgende weitere Planungsdisziplinen europaweit ausschreiben: - TGA Elektro - TGA HLS - Tragwerksplanung Weitere Einzelheiten zum Leistungsumfang erhalten die im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs ausgewählten Bewerber mit Aufforderung zur Angebotsabgabe.
- Land Berlin vertr. durch BA Mitte v. BerlinFrist: 21. Mai
Leistungen der Objektplanung Gebäude für die Gesamtsanierung des Hortgebäudes der Gesundbrunnen-Grundschule in der Prinzenallee 9, 13357 Berlin
Der Auftrag beinhaltet Architektenleistungen entsprechend der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) Teil 3 Objektplanung Abschnitt 1 Gebäude und Innenräume. Es ist beabsichtigt, die Leistungsphasen (LPh) 1 bis 9 gemäß § 34 HOAI ganz oder teilweise sowie besondere Leistungen zu vergeben. Die Leistungen werden stufenweise beauftragt, mit Vertragsschluss zunächst LPh 1 bis 2, im Anschluss folgen weitere Leistungen nach § 5 des Vertrags. Dies beinhaltet: LPh 1 Grundlagenermittlung LPh 2 Vorplanung LPh 3 Entwurfsplanung LPh 4 Genehmigungsplanung LPh 5 Ausführungsplanung LPh 6 Vorbereitung der Vergabe LPh 7 Mitwirkung bei der Vergabe LPh 8 Objektüberwachung, Bauüberwachung, Dokumentation und LPh 9 Objektbetreuung. Der Bezirk Mitte plant auf dem Standort der Gesundbrunnen-Grundschule in der Prinzenallee 9, 13357 Berlin, eine Gesamtsanierung des Bauteils 2 (Hortgebäude). Dabei sollen die Sanitäranlagen umgebaut und ergänzt werden, die Haustechnik soll instandgesetzt werden, Barrierefreiheit für das Gebäude (u.a. durch An-/Einbau eines Aufzuges) geschaffen werden, Brandschutz-, AMOK- sowie Akustikkonzepte erstellt und umgesetzt werden und eine energetische Fenstersanierung einschl. Sonnenschutz erfolgen. Des Weiteren sind kleinere Umbauarbeiten im Innenraum sowie eine Schadstoffsanierung notwendig. Während der Baumaßnahmen sollen Mensa, Toiletten und GE-Klassen (Klassen mit dem Förderschwerpunkt „Geistige Entwicklung“) in Container auf dem Schulhof ausgelagert werden. Zudem soll das Dach nach Möglichkeit Photovoltaik-Elemente erhalten. Es sind Leistungen der Objektplanung Gebäude Leistungsphase 1 bis 9 gem. § 34 HOAI zu erbringen. Weiterhin ist angedacht den aktuell eingeschossigen Gebäudeteil am Ost-Giebel wieder in den dreigeschossigen Zustand von 1951 zurückzuführen. In den zusätzlichen Räumen sollen die Aufzugsanlage, Sanitäranlagen und ggf. die GE-Klassen untergebracht werden. Die Finanzierung für die Wiederherstellung ist noch in Klärung. Daher wird die Wiederherstellung als optionales Leistungspaket angefragt. Der aktuell geschätzte Kostenrahmen nach Grobkostenschätzung (KG 300/400), ohne Wiederherstellung Giebelseite Ost, beträgt 7.306.657 Euro brutto. Das Hortgebäude der Gesundbrunnen-Grundschule wurde zwischen 1893 und 1894 als 9. Realschule von Hermann Blankenstein und Paul Hesse erbaut. Das in Backsteinbauweise errichtete Gebäude gehört zu den typischen Schulbauten des Stadtbaurats Hermann Blankenstein. Es steht mit dem gesamten Ensemble aus Hauptgebäude, Turnhalle und Dienstwohngebäude unter Denkmalschutz. Das Gebäude wird für schulische Zwecke – Unterrichtsräume, Hort und Mensa – genutzt. Zukünftig sollen im Gebäude auch Integrationsklassen mit GE-Kindern untergebracht werden. Folgende Maßnahmen sind geplant: - Energetische Ertüchtigung des Gebäudes mit Wiederaufarbeitung der Fenster und der Fassade in Abstimmung mit dem Denkmalamt - Sanierung des Kellers mit Feuchteschäden und der notwendigen Abdichtung - Sonnenschutz an den Fenstern der Südseite in Abstimmung mit dem Denkmalamt - Blendschutz für ausgewählte Räume (für Smartboard- oder Projektornutzung) - Barrierefreie Erschließung des Gebäudes mit Einbau/Anbau einer Aufzugsanlage - Barrierefreie, für GE-Klassen geeignete Sanitärräume herstellen einschl. Wickelbereich - Erhöhung der Anzahl der Sanitärräume (getrennte Toilette, Wasch- und Vorräume für Jungen und Mädchen jeweils im EG, im 1. OG nur Mädchen, im 2. OG nur Jungen) - Anpassung von zwei Räumen an Bedürfnisse der GE-Kinder - Akustische Maßnahmen in Fluren, Mensa und GE-Klassenräumen, ggf. Schallschutz-Ertüchtigung der Fenster und Türen aufgrund besonderer Empfindlichkeit der GE-Kinder sowie zum Schutz des Personals - Herrichtung eines Ruheraumes bzw. abtrennbarem Bereich für reizüberforderte Kinder - Ersetzen von Glastüren im Gebäude zur Erhöhung der Sicherheit - Erstellen von AMOK-Übersichtsplänen und Türbeschilderung mit Vereinheitlichung der Raumnummerierung - Prüfung und ggf. Erneuerung der Fußbodenbeläge und der Deckenverkleidung je nach Ergebnis der Schadstoffuntersuchung - Prüfung und ggf. Sanierung der Dachflächen und evtl. Bestückung mit PV-Anlage (nach entsprechender statischer Untersuchung) - Ggf. Verstärkung der Deckenbalkenlage nach statischer Untersuchung des Gebäudes Besondere Leistungen: - Baustelleneinrichtungsplan, insbesondere unter Beachtung des Abfallmanagements (Zufahrtsmöglichkeiten, Lagerflächen) in LPh 2 - Präsentationsleistung zur Darstellung der Varianten mit und ohne Änderung der Gebäudekubatur des Anbaus in Lph 2 - Aufstellen einer vertieften Kostenschätzung nach Positionen einzelner Gewerke - Untersuchen der beiden Varianten: Aufstockung Anbau vs. Erhalt aktueller Kubatur nach verschiedenen Anforderungen einschl. Kostenbewertung in Lph 2 - Bauablaufplan unter speziellen Anforderungen, v.a. Berücksichtigung des laufenden Betriebs während der Baumaßnahme in Lph 3 - Mitwirken bei Beschaffung nachbarschaftlicher Zustimmung bzgl. Rückschnitt Fassadenbegrünung in Lph 4 Folgende Termine sind zu beachten: LPh 1 (VPU): I.Quartal 2027 LPh 2 und 3: III. Quartal 2027 LPh 4: IV. Quartal 2027 LPh 5: III. Quartal 2028 LPh 6 und 7: IV. Quartal 2028 Baubeginn: I. Quartal 2029 Baufertigstellung: I. Quartal 2031 Grundlage der Beauftragung ist das gültige Vertragsmuster IV 410.H F der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen für Architektenleistungen einschließlich AVB (abrufbar unter: https://www.berlin.de/sen/sbw/service/rechtsvorschriften/bereich-bauen/anweisung-bau-abau/). Die Planungs- und Arbeitssprache ist deutsch.
- Land Berlin vertr. durch BA Mitte v. Berlin
Leistungen der Objektplanung Gebäude für die Gesamtsanierung des Hortgebäudes der Gesundbrunnen-Grundschule in der Prinzenallee 9, 13357 Berlin
Der Auftrag beinhaltet Architektenleistungen entsprechend der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) Teil 3 Objektplanung Abschnitt 1 Gebäude und Innenräume. Es ist beabsichtigt, die Leistungsphasen (LPh) 1 bis 9 gemäß § 34 HOAI ganz oder teilweise sowie besondere Leistungen zu vergeben. Die Leistungen werden stufenweise beauftragt, mit Vertragsschluss zunächst LPh 1 bis 2, im Anschluss folgen weitere Leistungen nach § 5 des Vertrags. Dies beinhaltet: LPh 1 Grundlagenermittlung LPh 2 Vorplanung LPh 3 Entwurfsplanung LPh 4 Genehmigungsplanung LPh 5 Ausführungsplanung LPh 6 Vorbereitung der Vergabe LPh 7 Mitwirkung bei der Vergabe LPh 8 Objektüberwachung, Bauüberwachung, Dokumentation und LPh 9 Objektbetreuung. Der Bezirk Mitte plant auf dem Standort der Gesundbrunnen-Grundschule in der Prinzenallee 9, 13357 Berlin, eine Gesamtsanierung des Bauteils 2 (Hortgebäude). Dabei sollen die Sanitäranlagen umgebaut und ergänzt werden, die Haustechnik soll instandgesetzt werden, Barrierefreiheit für das Gebäude (u.a. durch An-/Einbau eines Aufzuges) geschaffen werden, Brandschutz-, AMOK- sowie Akustikkonzepte erstellt und umgesetzt werden und eine energetische Fenstersanierung einschl. Sonnenschutz erfolgen. Des Weiteren sind kleinere Umbauarbeiten im Innenraum sowie eine Schadstoffsanierung notwendig. Während der Baumaßnahmen sollen Mensa, Toiletten und GE-Klassen (Klassen mit dem Förderschwerpunkt „Geistige Entwicklung“) in Container auf dem Schulhof ausgelagert werden. Zudem soll das Dach nach Möglichkeit Photovoltaik-Elemente erhalten. Es sind Leistungen der Objektplanung Gebäude Leistungsphase 1 bis 9 gem. § 34 HOAI zu erbringen. Weiterhin ist angedacht den aktuell eingeschossigen Gebäudeteil am Ost-Giebel wieder in den dreigeschossigen Zustand von 1951 zurückzuführen. In den zusätzlichen Räumen sollen die Aufzugsanlage, Sanitäranlagen und ggf. die GE-Klassen untergebracht werden. Die Finanzierung für die Wiederherstellung ist noch in Klärung. Daher wird die Wiederherstellung als optionales Leistungspaket angefragt. Der aktuell geschätzte Kostenrahmen nach Grobkostenschätzung (KG 300/400), ohne Wiederherstellung Giebelseite Ost, beträgt 7.306.657 Euro brutto. Das Hortgebäude der Gesundbrunnen-Grundschule wurde zwischen 1893 und 1894 als 9. Realschule von Hermann Blankenstein und Paul Hesse erbaut. Das in Backsteinbauweise errichtete Gebäude gehört zu den typischen Schulbauten des Stadtbaurats Hermann Blankenstein. Es steht mit dem gesamten Ensemble aus Hauptgebäude, Turnhalle und Dienstwohngebäude unter Denkmalschutz. Das Gebäude wird für schulische Zwecke – Unterrichtsräume, Hort und Mensa – genutzt. Zukünftig sollen im Gebäude auch Integrationsklassen mit GE-Kindern untergebracht werden. Folgende Maßnahmen sind geplant: - Energetische Ertüchtigung des Gebäudes mit Wiederaufarbeitung der Fenster und der Fassade in Abstimmung mit dem Denkmalamt - Sanierung des Kellers mit Feuchteschäden und der notwendigen Abdichtung - Sonnenschutz an den Fenstern der Südseite in Abstimmung mit dem Denkmalamt - Blendschutz für ausgewählte Räume (für Smartboard- oder Projektornutzung) - Barrierefreie Erschließung des Gebäudes mit Einbau/Anbau einer Aufzugsanlage - Barrierefreie, für GE-Klassen geeignete Sanitärräume herstellen einschl. Wickelbereich - Erhöhung der Anzahl der Sanitärräume (getrennte Toilette, Wasch- und Vorräume für Jungen und Mädchen jeweils im EG, im 1. OG nur Mädchen, im 2. OG nur Jungen) - Anpassung von zwei Räumen an Bedürfnisse der GE-Kinder - Akustische Maßnahmen in Fluren, Mensa und GE-Klassenräumen, ggf. Schallschutz-Ertüchtigung der Fenster und Türen aufgrund besonderer Empfindlichkeit der GE-Kinder sowie zum Schutz des Personals - Herrichtung eines Ruheraumes bzw. abtrennbarem Bereich für reizüberforderte Kinder - Ersetzen von Glastüren im Gebäude zur Erhöhung der Sicherheit - Erstellen von AMOK-Übersichtsplänen und Türbeschilderung mit Vereinheitlichung der Raumnummerierung - Prüfung und ggf. Erneuerung der Fußbodenbeläge und der Deckenverkleidung je nach Ergebnis der Schadstoffuntersuchung - Prüfung und ggf. Sanierung der Dachflächen und evtl. Bestückung mit PV-Anlage (nach entsprechender statischer Untersuchung) - Ggf. Verstärkung der Deckenbalkenlage nach statischer Untersuchung des Gebäudes Besondere Leistungen: - Baustelleneinrichtungsplan, insbesondere unter Beachtung des Abfallmanagements (Zufahrtsmöglichkeiten, Lagerflächen) in LPh 2 - Präsentationsleistung zur Darstellung der Varianten mit und ohne Änderung der Gebäudekubatur des Anbaus in Lph 2 - Aufstellen einer vertieften Kostenschätzung nach Positionen einzelner Gewerke - Untersuchen der beiden Varianten: Aufstockung Anbau vs. Erhalt aktueller Kubatur nach verschiedenen Anforderungen einschl. Kostenbewertung in Lph 2 - Bauablaufplan unter speziellen Anforderungen, v.a. Berücksichtigung des laufenden Betriebs während der Baumaßnahme in Lph 3 - Mitwirken bei Beschaffung nachbarschaftlicher Zustimmung bzgl. Rückschnitt Fassadenbegrünung in Lph 4 Folgende Termine sind zu beachten: LPh 1 (VPU): I.Quartal 2027 LPh 2 und 3: III. Quartal 2027 LPh 4: IV. Quartal 2027 LPh 5: III. Quartal 2028 LPh 6 und 7: IV. Quartal 2028 Baubeginn: I. Quartal 2029 Baufertigstellung: I. Quartal 2031 Grundlage der Beauftragung ist das gültige Vertragsmuster IV 410.H F der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen für Architektenleistungen einschließlich AVB (abrufbar unter: https://www.berlin.de/sen/sbw/service/rechtsvorschriften/bereich-bauen/anweisung-bau-abau/). Die Planungs- und Arbeitssprache ist deutsch.
- München Klinik gGmbH
MüK - KS EWP OPL Gebäude
Die München Klinik gGmbH (MÜK) beabsichtigt die Realisierung eines dreiteiligen Gebäudekomplexes auf dem Gelände des Klinikums Schwabing (Baufeld Haus 77). Das Projekt umfasst drei Bestandteile mit unterschiedlichen Nutzerprofilen. Elternhaus: Am Standort Schwabing ist es geplant, ein Elternhaus als Neubau zu errichten. Das Elternhaus hilft Familien aus nah und fern, dass sie bei ihren schwer kranken Kindern in der Nähe bleiben können. Ein Zuhause auf Zeit für Familien, deren Kinder in der München Kinderklinik Schwabing behandelt werden. Hierzu ist eine Stiftung bereit, das Elternhaus gänzlich aus Spendenmitteln zu planen (ab LP 5), zu bauen und zu finanzieren. Das Elternhaus wird komplett von der München Klinik gGmbH medientechnisch versorgt. Wirtschaftshof: Mit dem Neubau der Kinderklinik wurde im ersten Schritt ein Wirtschaftshof zur Versorgung der Klinik errichtet. Die Entsorgung (jeglichen Klinikmüll sammeln und abtransportieren) ist aktuell noch in Haus 27 untergebracht, das Gebäude wird jedoch an die LHM zurückgegeben. Aufgrund des neuen Medizinkonzeptes MüK20++ und dem Bedarf des Elternhauses kommt es zu einer Neuverteilung der Flächen, ohne die die Errichtung des Elternhauses nicht möglich wäre. Um den Wirtschaftshof beim Haus 27 zu kompensieren, am Standort zu zentralisieren und die dringend notwendigen Wirtschafsflächen aufbauen zu können, wird der Wirtschaftshof im Zuge dieses Projektes realisiert. Weiterhin wird ein logistikfähiger Tunnelgang vom Wirtschaftshof an die Tunnelverbindung der MüK angeschlossen. Gefahrstofflager wird eventuell auch im Wirtschaftshof verortet,. Zentrale Energieversorgung: Teile und Anlagen der zentralen Energieversorgung in Klinikum Schwabing sollen im Projektumfang (Wirtschaftshof) aufgenommen werden. Es werden zukünftig Häuser und Strukturen am Campus an die LHM abgegeben werden, welche zentrale Anlagentechniken (Kälte, Heizung, TW, ELT, Rohrpost) beherbergen, die vorher neu verortet werden müssen. Parkhaus: Im Zuge der Errichtung des Elternhauses soll nicht nur ein Wirtschaftshof, sondern auch ein Parkhaus entstehen, um die angespannte Parksituation zu entschärfen. Das Parkhaus wird als Split-Level-Bau mit offener Fassade errichtet, die eine natürliche Belüftung gewährleistet. Es entstehen 198 Stellplätze, darunter ein barrierefreier Stellplatz. Die Zufahrt erfolgt über das Erdgeschoss. Hier ist auch das Ladesäulenkonzept der München Klinik gGmbH zu berücksichtigen. Der AG beabsichtigt, die notwendigen Leistungen nach HOAI zu beauftragen. Die Machbarkeitsstudie Hochbau liegt vor, siehe Anlage. Die Beauftragung der Leistungen erfolgt stufenweise, wobei kein Anspruch auf einen vollständigen Abruf aller Leistungsphasen und auf eine vollständige bauliche Umsetzung der angesetzten anrechenbaren Kosten besteht. Aus einem Einzelabruf der Leistungsphasen kann der AN keine Erhöhung des angebotenen Honorars oder sonstigen Ansprüche geltend machen. Aufgrund der unterschiedlichen Realisierungsmodelle ergeben sich folgende Besonderheiten. - Elternhaus: Beauftragung der Objektplanung nur bis einschließlich LPH 4. Danach erfolgt die Übergabe an die Stiftung zur weiteren Planung und Realisierung, vrs. durch einen Generalübernehmer (GÜ). - Wirtschaftshof & Parkhaus: stufenweise Beauftragung bis LPH 9. - Vorabmaßnahme Baugrube: Die Baugrube inkl. Bodenplatte wird als einheitliche Maßnahme für alle drei Gebäude vorab durch die Stiftung errichtet. Die Ingenieurleistungen hierfür (Verbau) werden separat vergeben; der AN hat hierbei die notwendigen Koordinations- und Zuarbeitungsleistungen zu erbringen. Einzelne Stufen: - LPH 1-2 (soweit noch erforderlich) und LPH 3-4 - LPH 5 - LPH 6-7 - LPH 8 - LPH 9 Die überschlägig ermittelten Kosten für die KG 100 - 700, belaufen sich vorläufig auf insgesamt 25,017 Mio EUR brutto inkl. Nebenkosten (21,417 Mio EUR brutto ohne KG 700). Grobgeschätzte Kosten (Kostenrahmen): - Elternhaus: ca. 10,0 Mio EUR brutto inkl. Nebenkosten, finanziert durch eine Stiftung; MüK gGmbH: Grundstückseigner + Vertragspartner, steuert die Baumaßnahme vollumfänglich - Parkhaus: ca. 7,57 Mio EUR brutto inkl. NK - Wirtschaftshof: ca. 7,23 Mio EUR brutto inkl. NK Die Details der Kostenschätzung ist der Anlage zu entnehmen. Mit der Leistungserbringung ist sofort nach Auftragserteilung zu beginnen. Besondere Leistungen: a) Einarbeitung in die Machbarkeitsstudie inkl. mehrerer Ortsbesichtigungen. b) Verwendungsnachweis (Kostenfeststellung bis zur 3. Ebene nach DIN 276, Erläuterungsbericht, Übersicht zur Vergabe- und Auftragsabwicklung etc. - gem. Vorgaben der Regierung von Oberbayern) c) Antrag auf Vorbescheid d) Förderantrag (- gem. Vorgaben der Regierung von Oberbayern) e) Mitwirkung an der Teilbaugenehmigung zusätzlich zur Baugenehmigung. f) Mitwirkung bei der Erstellung und Fortschreibung eines Raumbuchs. Weitere besondere Leistungen werden nur nach Bedarf beauftragt. Die Abstimmung der zu erbringenden (Teil-)Leistungen erfolgt in Abstimmung mit dem AG und dem Planungsteam.
- München Klinik gGmbHFrist: 22. Apr.
MüK - KS EWP OPL Gebäude
Die München Klinik gGmbH (MÜK) beabsichtigt die Realisierung eines dreiteiligen Gebäudekomplexes auf dem Gelände des Klinikums Schwabing (Baufeld Haus 77). Das Projekt umfasst drei Bestandteile mit unterschiedlichen Nutzerprofilen. Elternhaus: Am Standort Schwabing ist es geplant, ein Elternhaus als Neubau zu errichten. Das Elternhaus hilft Familien aus nah und fern, dass sie bei ihren schwer kranken Kindern in der Nähe bleiben können. Ein Zuhause auf Zeit für Familien, deren Kinder in der München Kinderklinik Schwabing behandelt werden. Hierzu ist eine Stiftung bereit, das Elternhaus gänzlich aus Spendenmitteln zu planen (ab LP 5), zu bauen und zu finanzieren. Das Elternhaus wird komplett von der München Klinik gGmbH medientechnisch versorgt. Wirtschaftshof: Mit dem Neubau der Kinderklinik wurde im ersten Schritt ein Wirtschaftshof zur Versorgung der Klinik errichtet. Die Entsorgung (jeglichen Klinikmüll sammeln und abtransportieren) ist aktuell noch in Haus 27 untergebracht, das Gebäude wird jedoch an die LHM zurückgegeben. Aufgrund des neuen Medizinkonzeptes MüK20++ und dem Bedarf des Elternhauses kommt es zu einer Neuverteilung der Flächen, ohne die die Errichtung des Elternhauses nicht möglich wäre. Um den Wirtschaftshof beim Haus 27 zu kompensieren, am Standort zu zentralisieren und die dringend notwendigen Wirtschafsflächen aufbauen zu können, wird der Wirtschaftshof im Zuge dieses Projektes realisiert. Weiterhin wird ein logistikfähiger Tunnelgang vom Wirtschaftshof an die Tunnelverbindung der MüK angeschlossen. Gefahrstofflager wird eventuell auch im Wirtschaftshof verortet,. Zentrale Energieversorgung: Teile und Anlagen der zentralen Energieversorgung in Klinikum Schwabing sollen im Projektumfang (Wirtschaftshof) aufgenommen werden. Es werden zukünftig Häuser und Strukturen am Campus an die LHM abgegeben werden, welche zentrale Anlagentechniken (Kälte, Heizung, TW, ELT, Rohrpost) beherbergen, die vorher neu verortet werden müssen. Parkhaus: Im Zuge der Errichtung des Elternhauses soll nicht nur ein Wirtschaftshof, sondern auch ein Parkhaus entstehen, um die angespannte Parksituation zu entschärfen. Das Parkhaus wird als Split-Level-Bau mit offener Fassade errichtet, die eine natürliche Belüftung gewährleistet. Es entstehen 198 Stellplätze, darunter ein barrierefreier Stellplatz. Die Zufahrt erfolgt über das Erdgeschoss. Hier ist auch das Ladesäulenkonzept der München Klinik gGmbH zu berücksichtigen. Der AG beabsichtigt, die notwendigen Leistungen nach HOAI zu beauftragen. Die Machbarkeitsstudie Hochbau liegt vor, siehe Anlage. Die Beauftragung der Leistungen erfolgt stufenweise, wobei kein Anspruch auf einen vollständigen Abruf aller Leistungsphasen und auf eine vollständige bauliche Umsetzung der angesetzten anrechenbaren Kosten besteht. Aus einem Einzelabruf der Leistungsphasen kann der AN keine Erhöhung des angebotenen Honorars oder sonstigen Ansprüche geltend machen. Aufgrund der unterschiedlichen Realisierungsmodelle ergeben sich folgende Besonderheiten. - Elternhaus: Beauftragung der Objektplanung nur bis einschließlich LPH 4. Danach erfolgt die Übergabe an die Stiftung zur weiteren Planung und Realisierung, vrs. durch einen Generalübernehmer (GÜ). - Wirtschaftshof & Parkhaus: stufenweise Beauftragung bis LPH 9. - Vorabmaßnahme Baugrube: Die Baugrube inkl. Bodenplatte wird als einheitliche Maßnahme für alle drei Gebäude vorab durch die Stiftung errichtet. Die Ingenieurleistungen hierfür (Verbau) werden separat vergeben; der AN hat hierbei die notwendigen Koordinations- und Zuarbeitungsleistungen zu erbringen. Einzelne Stufen: - LPH 1-2 (soweit noch erforderlich) und LPH 3-4 - LPH 5 - LPH 6-7 - LPH 8 - LPH 9 Die überschlägig ermittelten Kosten für die KG 100 - 700, belaufen sich vorläufig auf insgesamt 25,017 Mio EUR brutto inkl. Nebenkosten (21,417 Mio EUR brutto ohne KG 700). Grobgeschätzte Kosten (Kostenrahmen): - Elternhaus: ca. 10,0 Mio EUR brutto inkl. Nebenkosten, finanziert durch eine Stiftung; MüK gGmbH: Grundstückseigner + Vertragspartner, steuert die Baumaßnahme vollumfänglich - Parkhaus: ca. 7,57 Mio EUR brutto inkl. NK - Wirtschaftshof: ca. 7,23 Mio EUR brutto inkl. NK Die Details der Kostenschätzung ist der Anlage zu entnehmen. Mit der Leistungserbringung ist sofort nach Auftragserteilung zu beginnen. Besondere Leistungen: a) Einarbeitung in die Machbarkeitsstudie inkl. mehrerer Ortsbesichtigungen. b) Verwendungsnachweis (Kostenfeststellung bis zur 3. Ebene nach DIN 276, Erläuterungsbericht, Übersicht zur Vergabe- und Auftragsabwicklung etc. - gem. Vorgaben der Regierung von Oberbayern) c) Antrag auf Vorbescheid d) Förderantrag (- gem. Vorgaben der Regierung von Oberbayern) e) Mitwirkung an der Teilbaugenehmigung zusätzlich zur Baugenehmigung. f) Mitwirkung bei der Erstellung und Fortschreibung eines Raumbuchs. Weitere besondere Leistungen werden nur nach Bedarf beauftragt. Die Abstimmung der zu erbringenden (Teil-)Leistungen erfolgt in Abstimmung mit dem AG und dem Planungsteam.
- Frist: 14. Apr.
MüK - KS EWP Fachplanung Technische Ausrüstung ELT
Gegenstand des Auftrags ist Fachplanung Technische Ausrüstung, stufenweise Leistungsphasen 1-9, gem. §§ 53 ff. HOAI, Anlage 15 (Fachplanung ELT: Anlagengruppen 4-6) (ELT) für das oben genannte Bauvorhaben am Standort Schwabing. Die München Klinik gGmbH (MÜK) beabsichtigt die Realisierung eines dreiteiligen Gebäudekomplexes auf dem Gelände des Klinikums Schwabing (Baufeld Haus 77). Das Projekt umfasst drei Bestandteile mit unterschiedlichen Nutzerprofilen. Elternhaus: Am Standort Schwabing ist es geplant, ein Elternhaus als Neubau zu errichten. Das Elternhaus hilft Familien aus nah und fern, dass sie bei ihren schwer kranken Kindern in der Nähe bleiben können. Ein Zuhause auf Zeit für Familien, deren Kinder in der München Kinderklinik Schwabing behandelt werden. Hierzu ist die Stiftung "Wir helfen München" bereit, das Elternhaus gänzlich aus Spendenmitteln zu planen (ab LP 5), zu bauen und zu finanzieren. Das Elternhaus wird komplett von der München Klinik gGmbH medientechnisch versorgt. Wirtschaftshof: Mit dem Neubau der Kinderklinik wurde im ersten Schritt ein Wirtschaftshof zur Versorgung der Klinik errichtet. Die Entsorgung (jeglichen Klinikmüll sammeln und abtransportieren) ist aktuell noch in Haus 27 untergebracht, das Gebäude wird jedoch an die LHM zurückgegeben. Aufgrund des neuen Medizinkonzeptes MüK20++ und dem Bedarf des Elternhauses kommt es zu einer Neuverteilung der Flächen, ohne die die Errichtung des Elternhauses nicht möglich wäre. Um den Wirtschaftshof beim Haus 27 zu kompensieren, am Standort zu zentralisieren und die dringend notwendigen Wirtschafsflächen aufbauen zu können, wird der Wirtschaftshof im Zuge dieses Projektes realisiert. Weiterhin wird ein logistikfähiger Tunnelgang vom Wirtschaftshof an die Tunnelverbindung der MüK angeschlossen. Gefahrstofflager wird eventuell auch im Wirtschaftshof verortet,. Zentrale Energieversorgung: Teile und Anlagen der zentralen Energieversorgung in Klinikum Schwabing sollen im Projektumfang (Wirtschaftshof) aufgenommen werden. Es werden zukünftig Häuser und Strukturen am Campus an die LHM abgegeben werden, welche zentrale Anlagentechniken (Kälte, Heizung, TW, ELT, Rohrpost) beherbergen, die vorher neu verortet werden müssen. Parkhaus: Im Zuge der Errichtung des Elternhauses soll nicht nur ein Wirtschaftshof, sondern auch ein Parkhaus entstehen, um die angespannte Parksituation zu entschärfen. Das Parkhaus wird als Split-Level-Bau mit offener Fassade errichtet, die eine natürliche Belüftung gewährleistet. Es entstehen 198 Stellplätze, darunter ein barrierefreier Stellplatz. Die Zufahrt erfolgt über das Erdgeschoss. Hier ist auch das Ladesäulenkonzept der München Klinik gGmbH zu berücksichtigen. Der AG beabsichtigt, die notwendigen Leistungen nach HOAI zu beauftragen. Die Machbarkeitsstudie Hochbau liegt vor, siehe Anlage. Die Beauftragung der Leistungen erfolgt stufenweise, wobei kein Anspruch auf einen vollständigen Abruf aller Leistungsphasen und auf eine vollständige bauliche Umsetzung der angesetzten anrechenbaren Kosten besteht. Aus einem Einzelabruf der Leistungsphasen kann der AN keine Erhöhung des angebotenen Honorars oder sonstigen Ansprüche geltend machen. Aufgrund der unterschiedlichen Realisierungsmodelle ergeben sich folgende Besonderheiten. - Elternhaus: Beauftragung der Fachplanung ELT nur bis einschließlich LPH 4. Danach erfolgt die Übergabe an die Stiftung zur weiteren Planung und Realisierung, vrs. durch einen Generalübernehmer (GÜ). - Wirtschaftshof & Parkhaus: stufenweise Beauftragung bis LPH 9. - Vorabmaßnahme Baugrube: Die Baugrube inkl. Bodenplatte wird als einheitliche Maßnahme für alle drei Gebäude vorab durch die Stiftung errichtet. Die Ingenieurleistungen hierfür (Verbau) werden separat vergeben; der AN hat hierbei die notwendigen Koordinations- und Zuarbeitungsleistungen zu erbringen. Einzelne Stufen: - LPH 1-2 (soweit noch erforderlich) und LPH 3-4 - LPH 5 - LPH 6-7 - LPH 8 - LPH 9 Die überschlägig ermittelten Kosten für die KG 100 - 700, belaufen sich vorläufig auf insgesamt 25,017 Mio EUR brutto inkl. Nebenkosten (21,417 Mio EUR brutto ohne KG 700). Grobgeschätzte Kosten (Kostenrahmen): - Elternhaus: ca. 10,0 Mio EUR brutto inkl. Nebenkosten, finanziert durch die Stiftung "Wir helfen München"; MüK gGmbH: Grundstückseigner + Vertragspartner, steuert die Baumaßnahme vollumfänglich - Parkhaus: ca. 7,57 Mio EUR brutto inkl. NK - Wirtschaftshof: ca. 7,23 Mio EUR brutto inkl. NK Die Details der Kostenschätzung ist der Anlage zu entnehmen. Mit der Leistungserbringung ist sofort nach Auftragserteilung zu beginnen. Besondere Leistungen: a) Einarbeitung in die Machbarkeitsstudie inkl. mehrerer Ortsbesichtigungen. b) Verwendungsnachweis (Kostenfeststellung bis zur 3. Ebene nach DIN 276, Erläuterungsbericht, Übersicht zur Vergabe- und Auftragsabwicklung etc. - gem. Vorgaben der Regierung von Oberbayern) c) Antrag auf Vorbescheid d) Förderantrag (- gem. Vorgaben der Regierung von Oberbayern) e) Mitwirkung an der Teilbaugenehmigung zusätzlich zur Baugenehmigung. f) Mitwirkung bei der Erstellung und Fortschreibung eines Raumbuchs. Weitere besondere Leistungen werden nur nach Bedarf beauftragt. Die Abstimmung der zu erbringenden (Teil-)Leistungen erfolgt in Abstimmung mit dem AG und dem Planungsteam.
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