Kompaktkehrmaschine 4m³
Beschaffung einer Kompaktkehrmaschine, zugelassen als selbstfahrendes Arbeitsgerät. Das Fahrzeug muss über ein Behältervolumen von mindestens 4 m³ verfügen. Die technische Ausstattung muss den Anforderungen der StVZO der Bundesrepublik Deutschland entsprechen.
Angebotsfrist:28. April 2026
Typ:Ausschreibung