Kommunikationslösung
Gegenstand der vorliegenden Beschaffung sind folgende Leistungen: Bereitstellung und Betrieb einer umfassenden Kommunikationslösung, bestehend aus: * einer holistischen Omnikanal-Contact-Center-Plattform mit dem Betriebsmodell Software as a Service (Omnikanal-Plattform), * einer Session Border Controller (SBC) Lösung m...
Typ:Ausschreibung
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Inhalt auf einen Blick
Gegenstand der vorliegenden Beschaffung sind folgende Leistungen: Bereitstellung und Betrieb einer umfassenden Kommunikationslösung, bestehend aus: * einer holistischen Omnikanal-Contact-Center-Plattform mit dem Betriebsmodell Software as a Service (Omnikanal-Plattform), * einer Session Border Controller (SBC) Lösung mit dem Betriebsmo...
- Ausschreibungstyp: Ausschreibung
- Auftraggeber: Techniker Krankenkasse
- Veröffentlicht: 20. April 2026
- Frist: Nicht angegeben
Ausschreibungsbeschreibung
Gegenstand der vorliegenden Beschaffung sind folgende Leistungen: Bereitstellung und Betrieb einer umfassenden Kommunikationslösung, bestehend aus: * einer holistischen Omnikanal-Contact-Center-Plattform mit dem Betriebsmodell Software as a Service (Omnikanal-Plattform), * einer Session Border Controller (SBC) Lösung mit dem Betriebsmodell Systemlieferung (vgl. Nr. 4), * einer Unified Communications (UC) Lösung mit dem Betriebsmodell Systemlieferung Einzelheiten vgl. Vergabeunterlagen.
Weiterführende Details
Nach Registrierung stehen Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung strukturiert bereit.
- Kernanforderungen der Ausschreibung priorisiert aufbereitet
- Fristen, Eignungskriterien und Unterlagen in einem Ablauf
- Hinweise zur strukturierten Angebotsvorbereitung
- Passende Folgeausschreibungen automatisch entdecken
Dokumente und Anhänge
1 Datei erfasst- Bekanntmachung
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9- Techniker Krankenkasse
Kommunikationslösung
Gegenstand der vorliegenden Beschaffung sind folgende Leistungen: Bereitstellung und Betrieb einer umfassenden Kommunikationslösung, bestehend aus: * einer holistischen Omnikanal-Contact-Center-Plattform mit dem Betriebsmodell Software as a Service (Omnikanal-Plattform), * einer Session Border Controller (SBC) Lösung mit dem Betriebsmodell Systemlieferung (vgl. Nr. 4), * einer Unified Communications (UC) Lösung mit dem Betriebsmodell Systemlieferung Einzelheiten vgl. Vergabeunterlagen.
- Techniker Krankenkasse
Kommunikationslösung
Beschaffung einer Kommunikationslösung bestehend aus: einer Omnikanal-Contact-Center-Plattform (SaaS), einer Session Border Controller (SBC) Lösung (Systemlieferung) sowie einer Unified Communications (UC) Lösung (Systemlieferung).
- Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare SicherheitBonnFrist: 07. Mai
Lieferung Session Boarder Controller (SBC) - Firewall für neue TK-Anlage -
Die bestehende Telekommunikationsinfrastruktur des Bundesministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) soll modernisiert und an aktuelle technische, organisatorische und sicherheitsrelevante Anforderungen angepasst werden. Im Zuge der Einführung einer Innovaphone-Telefonanlage wird ein Session-Border-Controller benötigt, der die Anbindung an SIP-Trunk sowie ggf. vorhandene ISDN- oder analoge Leitungen sicherstellt. Der Session-Border-Controller muss eine zuverlässige, ausfallsichere und interoperable Verbindung zwischen dem Netzbetreiber, der Innovaphone-PBX und weiteren internen Kommunikationskomponenten gewährleisten. Der Audiocodes Mediant 500 wird als technische Lösung vorgesehen, da er die erforderlichen Funktionen hinsichtlich Signalisierung, Medienverarbeitung, Sicherheitsmechanismen und Verwaltungsfunktionen erfüllt. Die zu vergebende Leistung umfasst nach Maßgabe der Nr. 3 der Leistungsbeschreibung (Dokument 03.01 der Vergabeunterlagen): Lieferung von 8 Stück Audiocodes Mediant 500 Enterprise Session Border Controller (ESBC)mit 2 Active/Standby pairs of GE einschließlich aller benötigten Lizenzen: 3.1 Redundanzpaar 1 - Bonn Redundante Ausführung 120 Sprachkanäle, 5 Jahre Softwareservice, 5 Jahre Hardwareaustauschservice 3.1.1 2 Stück Enterprise Session Border Controller Mediant 500 Mediant 500 ESBC mit 1 x E1/T1 Schnittstelle und 4- Gigabit-Schnittstellen mit einer 1+1-Redundanzkonfiguration 3.1.2 24 Stück Session Border Controller Sessions - Lizenz SBC-Sitzungslizenz-Upgrade für 10 zusätzliche Sitzungen bei einer Gesamtzahl der Sitzungen im Bereich von 10 bis 250 Sitzungen 3.1.3 2 Stück One Voice Operations Center- Lizenz OVOC-Lizenz für die Verwaltung eines einzelnen Mediant 500 im One Voice Operation Center von AudioCodes 3.1.4 2 Stück Software-Support 5 Jahre Channel Managed Packaged Service (CHAMPS) Level 3 & 4 mit Unterstützung des Herstellers, Laufzeit 5 Jahre auf Position 3.1.2 und 3.1.3. 3.1.5 2 Stück Hardware-Support 5 Jahre CHAMPS Advanced Hardware Austauschservice (AHR) Laufzeit 5 Jahre. 3.2 Redundanzpaar 2 - Bonn Redundante Ausführung 90 Sprachkanäle, 5 Jahre Softwareservice, 5 Jahre Hardwareaustauschservice 3.2.1 2 Stück Enterprise Session Border Controller Mediant 500 Mediant 500 ESBC mit 1 x E1/T1 Schnittstelle und 4- Gigabit-Schnittstellen mit einer 1+1-Redundanzkonfiguration 3.2.2 18 Stück Session Border Controller Sessions - Lizenz SBC-Sitzungslizenz-Upgrade für 10 zusätzliche Sitzungen bei einer Gesamtzahl der Sitzungen im Bereich von 10 bis 250 Sitzungen 3.2.3 2 Stück One Voice Operations Center- Lizenz OVOC-Lizenz für die Verwaltung eines einzelnen Mediant 500 im One Voice Operation Center von AudioCodes 3.2.4 2 Stück Software-Support 5 Jahre Channel Managed Packaged Service (CHAMPS) Level 3 & 4 mit Unterstützung des Herstellers, Laufzeit 5 Jahre auf Position 3.2.2 und 3.2.3. 3.2.5 2 Stück Hardware-Support 5 Jahre CHAMPS Advanced Hardware Austauschservice (AHR) Laufzeit 5 Jahre. 3.3 Redundanzpaar 3 - Berlin Redundante Ausführung 90 Sprachkanäle, 5 Jahre Softwareservice, 5 Jahre Hardwareaustauschservice 3.3.1 2 Stück Enterprise Session Border Controller Mediant 500 Mediant 500 ESBC mit 1 x E1/T1 Schnittstelle und 4- Gigabit-Schnittstellen mit einer 1+1-Redundanzkonfiguration 3.3.2 18 Stück Session Border Controller Sessions - Lizenz SBC-Sitzungslizenz-Upgrade für 10 zusätzliche Sitzungen bei einer Gesamtzahl der Sitzungen im Bereich von 10 bis 250 Sitzungen 3.3.3 2 Stück One Voice Operations Center- Lizenz OVOC-Lizenz für die Verwaltung eines einzelnen Mediant 500 im One Voice Operation Center von AudioCodes 3.3.4 2 Stück Software-Support 5 Jahre Channel Managed Packaged Service (CHAMPS) Level 3 & 4 mit Unterstützung des Herstellers, Laufzeit 5 Jahre auf Position 3.3.2 und 3.3.3. 3.3.5 2 Stück Hardware-Support 5 Jahre CHAMPS Advanced Hardware Austauschservice (AHR) Laufzeit 5 Jahre. 3.4 Redundanzpaar 4 - Berlin Redundante Ausführung 30 Sprachkanäle, 5 Jahre Softwareservice, 5 Jahre Hardwareaustauschservice 3.4.1 2 Stück Enterprise Session Border Controller Mediant 500 Mediant 500 ESBC mit 1 x E1/T1 Schnittstelle und 4- Gigabit-Schnittstellen mit einer 1+1-Redundanzkonfiguration 3.4.2 6 Stück Session Border Controller Sessions - Lizenz SBC-Sitzungslizenz-Upgrade für 10 zusätzliche Sitzungen bei einer Gesamtzahl der Sitzungen im Bereich von 10 bis 250 Sitzungen 3.4.3 2 Stück One Voice Operations Center- Lizenz OVOC-Lizenz für die Verwaltung eines einzelnen Mediant 500 im One Voice Operation Center von AudioCodes 3.4.4 2 Stück Software-Support 5 Jahre Channel Managed Packaged Service (CHAMPS) Level 3 & 4 mit Unterstützung des Herstellers, Laufzeit 5 Jahre auf Position 3.4.2 und 3.4.3. 3.4.5 2 Stück Hardware-Support 5 Jahre CHAMPS Advanced Hardware Austauschservice (AHR) Laufzeit 5 Jahre. Die angebotene Hardware muss den zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe einschlägigen geltenden bzw. jeweils zur Anwendung kommenden Gesetzen, Verordnungen und Richtlinien, insbesondere den europäischen Normen (EN), DIN-Normen, Unfallverhütungs- und Arbeitsschutzvorschriften entsprechen und eine CE-Kennzeichnung aufweisen. Die Lieferung hat frei Verwendungsstelle für die Hardware zu erfolgen, inklusive Vertragen. Die Aufteilung der Hardware-Lieferung auf die Standorte des BMUKN in Bonn und Berlin ergibt sich aus Nr. 3 der Leistungsbeschreibung. Lieferorte sind Stresemannstr. 128-130 (Anfahrt über Erna-Berger-Str.) in 10117 Berlin und im Robert-Schuman-Platz 3 (Anfahrt über Heinrich von Stephan-Str.), 53175 Bonn. Der Lieferort ist ebenerdig zu erreichen. Die Lieferung der Lizenzen erfolgt per Mail.
- Thüringer Staatslotterie AöR
Direktvergabe Anpassungen der Software des Zentralsystems der TSL. Erweiterung um Lotterie „Doppelte Sieben“.
Im Rahmen der Beschaffung wird die Brightstar Lottery PLC (BSL) beauftragt, die bestehende Software des Zentralsystems so anzupassen, dass die Kommunikation mit den Draw Centern den neuen geltenden Anforderungen entspricht. Der Meldeweg wird hierbei auf unternehmensübergreifende Schnittstellen umgestellt. Konkret liegt der Fall hier so, dass die Implementierung der Software zwingend von BSL durchgeführt werden muss. Alle Generalverwaltungsaufgaben werden hinsichtlich der Wartung und Instandhaltung des Zentralsystems (Aurora) von BSL übernommen. Die zugehörige Systemlandschaft (Softwarekomponenten) zählt gänzlich zum geistigen Eigentum von BSL. Die notwendigen Tätigkeiten zur Implementierung der Software schließen eine Mitwirkung durch ein fremdes Unternehmen aus. Hier gelten zum einen die Zugriffsrechte, Rechte am geistigen Eigentum (besonders die Sourcecodes bspw. der Schnittstellen und Spielscheine) und zum anderen die Sicherstellung der Verfügbarkeit des Systems. Bei der Beauftragung Dritter würden gewerbliche Schutzrechte oder andere ausschließliche Rechte von BSL verletzt, denn die Implementierung kann z.B. nur durch Zugriff auf den Quellcode von BSL durchgeführt werden (§ 14 Abs. 4 Nr. 2 Buchstabe c) VgV). Eine marktbeherrschende Stellung von BSL in diesem Bereich ist nicht gegeben (§ 19 Abs. 4 GWB). Die beschriebene Implementation der Schnittstellen kann aus technischer Sicht nur durch eine Änderung am Quellcode erbracht werden. Alleiniger Rechteinhaber an der Software des Zentralsystem ist BSL. Rechte, die einen Zugriff auf den Quellcode erlauben, wurden der TSL vertraglich nicht eingeräumt und werden auch zukünftig bei BSL verbleiben. BSL räumt der TSL lediglich ein Einfaches, örtlich und zeitlich unbeschränktes Nutzungsrecht für die Software ein. Die TSL ist nicht berechtigt die Software zu bearbeiten, weiterzuentwickeln und/oder weiter zu veräußern sowie an Dritte zu lizensieren. Andere Unternehmen, die durch BSL einen vertraglich zugesicherten Zugriff auf den Quellcode der Software haben, sind am Markt nicht vorhanden. Jegliche Anpassung des Systems ist, ebenso wie die Behebung von Fehlern und die Wartung der Software für die TSL unverzichtbar. Sie dienen dem ordnungsgemäßen und wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb des Unternehmens. Diese Tätigkeiten können somit aufgrund des fehlenden Zugriffs auf den Quellcode weder von der TSL selbst noch von anderen dritten Unternehmen vorgenommen werden. Es kommt hierfür nur die alleinige Quellcodeinhaberin, BSL, in Betracht. Zudem kann auch auf die Alternative b) „kein Wettbewerb aus technischen Gründen“ abgestellt werden. Denn es ist anerkannt, dass die technische Alleinstellung sich insbesondere auch aus der Ausführung eines früheren Auftrags ergeben kann, z. B. bei der Erweiterung oder Modifikation von Bestandssystemen; bei der Vergabe entsprechender Anschlussaufträge werden die Leistungsspezifikation getragen von dem Bestreben, Kompatibilität mit dem Bestandssystem herzustellen (vgl. Kulartz in Kulartz/Kus/Marx/Portz/Prie0, Kommentar zur VgV, 1. Aufl. 2017, § 14, Rdn. 49 m.w.N.). In dem vorliegenden Fall handelt es sich um eine Erweiterung des bestehenden Lotterie Zentralsystem um eine Spielkomponente. Das gesamte System wurde im Jahre 2018 bereits erneuert.
- Thüringer Staatslotterie AöRSuhl
Direktvergabe Anpassungen der Software des Zentralsystems der TSL. Erweiterung um Lotterie „Doppelte Sieben“.
Im Rahmen der Beschaffung wird die Brightstar Lottery PLC (BSL) beauftragt, die bestehende Software des Zentralsystems so anzupassen, dass die Kommunikation mit den Draw Centern den neuen geltenden Anforderungen entspricht. Der Meldeweg wird hierbei auf unternehmensübergreifende Schnittstellen umgestellt. Konkret liegt der Fall hier so, dass die Implementierung der Software zwingend von BSL durchgeführt werden muss. Alle Generalverwaltungsaufgaben werden hinsichtlich der Wartung und Instandhaltung des Zentralsystems (Aurora) von BSL übernommen. Die zugehörige Systemlandschaft (Softwarekomponenten) zählt gänzlich zum geistigen Eigentum von BSL. Die notwendigen Tätigkeiten zur Implementierung der Software schließen eine Mitwirkung durch ein fremdes Unternehmen aus. Hier gelten zum einen die Zugriffsrechte, Rechte am geistigen Eigentum (besonders die Sourcecodes bspw. der Schnittstellen und Spielscheine) und zum anderen die Sicherstellung der Verfügbarkeit des Systems. Bei der Beauftragung Dritter würden gewerbliche Schutzrechte oder andere ausschließliche Rechte von BSL verletzt, denn die Implementierung kann z.B. nur durch Zugriff auf den Quellcode von BSL durchgeführt werden (§ 14 Abs. 4 Nr. 2 Buchstabe c) VgV). Eine marktbeherrschende Stellung von BSL in diesem Bereich ist nicht gegeben (§ 19 Abs. 4 GWB). Die beschriebene Implementation der Schnittstellen kann aus technischer Sicht nur durch eine Änderung am Quellcode erbracht werden. Alleiniger Rechteinhaber an der Software des Zentralsystem ist BSL. Rechte, die einen Zugriff auf den Quellcode erlauben, wurden der TSL vertraglich nicht eingeräumt und werden auch zukünftig bei BSL verbleiben. BSL räumt der TSL lediglich ein Einfaches, örtlich und zeitlich unbeschränktes Nutzungsrecht für die Software ein. Die TSL ist nicht berechtigt die Software zu bearbeiten, weiterzuentwickeln und/oder weiter zu veräußern sowie an Dritte zu lizensieren. Andere Unternehmen, die durch BSL einen vertraglich zugesicherten Zugriff auf den Quellcode der Software haben, sind am Markt nicht vorhanden. Jegliche Anpassung des Systems ist, ebenso wie die Behebung von Fehlern und die Wartung der Software für die TSL unverzichtbar. Sie dienen dem ordnungsgemäßen und wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb des Unternehmens. Diese Tätigkeiten können somit aufgrund des fehlenden Zugriffs auf den Quellcode weder von der TSL selbst noch von anderen dritten Unternehmen vorgenommen werden. Es kommt hierfür nur die alleinige Quellcodeinhaberin, BSL, in Betracht. Zudem kann auch auf die Alternative b) „kein Wettbewerb aus technischen Gründen“ abgestellt werden. Denn es ist anerkannt, dass die technische Alleinstellung sich insbesondere auch aus der Ausführung eines früheren Auftrags ergeben kann, z. B. bei der Erweiterung oder Modifikation von Bestandssystemen; bei der Vergabe entsprechender Anschlussaufträge werden die Leistungsspezifikation getragen von dem Bestreben, Kompatibilität mit dem Bestandssystem herzustellen (vgl. Kulartz in Kulartz/Kus/Marx/Portz/Prie0, Kommentar zur VgV, 1. Aufl. 2017, § 14, Rdn. 49 m.w.N.). In dem vorliegenden Fall handelt es sich um eine Erweiterung des bestehenden Lotterie Zentralsystem um eine Spielkomponente. Das gesamte System wurde im Jahre 2018 bereits erneuert.
- Land Hessen, vertreten durch die Hessische Zentrale für Datenverarbeitung
E-Versorgungsauskunft (HMdF)
Ziel der vorliegenden Ausschreibung ist der Abschluss eines EVB-IT Dienstvertrages über die Beschaffung von Entwicklungs- und Wartungsleistungen der E-Versorgungsauskunft als SAP-Lösung zur Integration in das bestehende Landesreferenzmodell Personalwesen ((LRM PW), SAP HCM und SAP S4/HANA (H4S4)). Die Entwicklung muss unverzüglich (max. 2-4 Wochen) nach Zuschlagserteilung beginnen. Der Beschaffungsgegenstand umfasst sowohl die abschließende Entwicklung des Frontends und einer dem Backend vorgelagerten Berechnungslogik nebst der während der Vertragslaufzeit anfallenden Wartung und Pflege einschließlich Supportleistungen und Fehlerbehebungen. Dazu soll auch im jeweils zu vereinbarenden Umfang die Durchführung von Weiterentwicklungen (z.B. aufgrund von Rechtsänderungen) gehören. Die bereitgestellte Lösung muss jedoch mindestens für ein Customizing (Anpassung und Überarbeitung für die Belange der Hessischen Landesverwaltung) durch den Landesdienstleister Hessisches Competence Center für Neue Verwaltungssteuerung (HCC) geöffnet sein. Die Implementierung der Lösung in die Systemlandschaft der Hessischen Landesverwaltung erfolgt federführend durch das HCC im Auftrag des Hessischen Ministeriums des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz (HMdI). Die Implementierung in die hessische Landesverwaltung muss ebenfalls durch den zukünftigen Auftragnehmer unterstützt werden. Sie soll unmittelbar nach Abschluss der Entwicklungsleistungen beginnen und ca. 6-9 Monate dauern. Damit soll ein erster Wirkbetrieb ab Anfang 2027 sichergestellt sein. Für die Entwicklungs- und Implementierungsleistungen legt der Auftraggeber einen Aufwand von 500 Personentagen und für Wartung und Pflege einschließlich Supportleistungen und Fehlerbehebungen einen Aufwand von 200 Personentagen für die maximale Vertragslaufzeit (siehe Ziffer 2.4 der Leistungsbeschreibung) zugrunde. Eine Mindestabnahmemenge wird nicht vereinbart. Die derzeitige Fallzahl für jährlich - bislang manuell - zu bearbeitende Versorgungsauskünfte liegt bei etwa 4.000. Antragsberechtigt sind grundsätzlich alle etwa 100.000 Beamten der hessischen Landesverwaltung. Bislang ist die Anzahl an Auskunftsanträgen insgesamt pro Person limitiert. Mit Einführung der E-Versorgungsauskunft wird diese Begrenzung aufgehoben werden, da das neue elektronische Verfahren im Versorgungsdezernat des RP Kassel keinen manuellen Mehraufwand mehr erzeugen wird. Somit ist von deutlich steigenden Abfragen von E-Versorgungsauskünften auszugehen. Nähere Informationen sind der Datei "Leistungsbeschreibung" auf der Vergabeplattform zu entnehmen.
- Klinikum Chemnitz gGmbH; c/o Klinikum Chemnitz Logistik- und Wirtschaftsgesellschaft mbH
Lieferung/Bereitstellung eines cloudbasierten Softwaresystems zur Zeiterfassung (Zeitwirtschaft - ZWS) & Personaleinsatzplanung (PEP) für ärztlichen Dienst, pflegerischen Dienst & weitere Dienstarten
Gegenstand des Vergabeverfahrens ist die Bereitstellung einer cloudbasierten Softwarelösung (Software as a Service) zur Zeiterfassung (Zeitwirtschaft – ZWS) und Personaleinsatzplanung (PEP) für den ärztlichen Dienst (ca. 720 Mitarbeiter:innen), den pflegerischen Dienst (ca. 2.180 Mitarbei-ter:innen) und weitere Dienstarten (ca. 1.372 Mitarbeiter:innen – medizinisch-technischer Dienst, Funktionsdienst, Verwaltungsdienst, Personal der Ausbildungsstätten). Zusätzlich müssen auch ca. 500 interne sowie ca. 300 externe Schüler:innen im System geführt werden. Es wird ausdrücklich eine marktverfügbare Standardlösung ausgeschrieben, die durch Parametrierung auf die Bedarfe der Auftraggeberin anpassbar ist. Individuallösungen oder Eigenentwicklungen sind ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für die bidirektionale Schnittstelle zur bestehenden SAP ERP R/3 HCM-Infrastruktur sowie zur neuen SAP S/4HANA-Umgebung. Weitere Anforderungen an Implementierung, Parametrierung, Schulungen und Prozessstandardisierung sind Bestandteil der Vergabeunterlagen bzw. des Leistungsverzeichnisses. Die Software muss insbesondere folgende Aufgabenbereiche abdecken und ist in einer integrierten Gesamtlösung bereitzustellen: -Personaleinsatzplanung inkl. Urlaubs- und Abwesenheitsmanagement (PEP) -Zeitwirtschaft (ZWS) -Vorbereitende Lohnabrechnung durch Bildung tarifvertraglich relevanter Lohnarten in Stunden- oder €-Werten -Employee Self Service (ESS) -Manager Self Service (MSS) -Reporting und Statistiken Das Zusammenwirken dieser Aufgabenbereiche ist für eine effiziente und zeitgemäße Personaleinsatzplanung, -steuerung und -abrechnung unabdingbar. Aus diesem Grund müssen diese Aufgaben eng verknüpft sein und sollen sich aus technologischer Sicht und aus Nutzersicht als eine Einheit darstellen. Die Lösung muss problemlos in die im KC vorliegende IT Infrastruktur (SAP ERP R/3 HCM & SAP S/4HANA HCM & SAP IS-H/i.s.h.med) eingebunden werden können und zwingend über standardisierte Schnittstellen (aktueller Stand der Technik) mit den bereits genutzten Softwarelösungen kommunizieren. Über die Schnittstellen müssen sowohl Stammdaten, als auch An- und Abwesenheits- sowie Lohndaten uni- und bidirektional (je nach Datenart) fließen. Die Schnittstelle muss zwingend mit Änderungsdatensätzen arbeiten (zu ändernde Datensätze im SAP werden gelöscht und neu angelegt oder mit neuen Datensätzen überschrieben), um den höchsten Grad der Automatisierung zu gewährleisten und die Notwendigkeit manuellen Eingreifens bestmöglich zu minimieren. Zur Abbildung reibungsloser Prozesse muss die PEP Lösung einen konsistenten, sicheren und medienbruchfreien Datenaustausch sicherstellen. Gerade für die Abrechnung der Mitarbeiter ist dies unerlässlich und würde bei Ausbleiben den Betrieb des KC nachhaltig negativ beeinträchtigen. Eine möglichst automatisierte Übernahme erforderlicher Daten aus den Altsystemen muss sichergestellt werden. Die neue PEP-Lösung muss Daten aus dem IS-H/i.s.h.med importieren, in Personalbedarf wandeln und in die Einsatzplanung integrieren können. Mit Hilfe der PEP-Lösung müssen die aktuell am Klinikum Chemnitz für die korrekte Lohnabrechnung aller Dienstarten benötigten Lohnarten entsprechend der tariflichen Regelungen erzeugt und zeitgesteuert an das Lohn- und Gehaltssystem SAP HCM übergeben werden. Im ärztlichen Tarifvertrag müssen aktuell 39 unterschiedliche Lohnarten, im nichtärztlichen Tarifvertrag 32 Lohnarten abgebildet werden. Teilweise entstehen Lohnarten mitarbeiterindividuell und abhängig von unterschiedlichen Bedingungen wie Abteilung, Qualifikation des Mitarbeiters, individuelle Vereinbarung. Gerade bei Rufdiensten kommt es vor, dass innerhalb eines Bereichs Rufdienste nach einer festen Pauschale oder nach den tarifvertraglichen Regelungen vergütet werden. Die Softwarelösung muss in der Lage sein, diese Konstellationen auch untermonatig abzubilden (siehe hierzu auch Leistungsverzeichnis) Die Anbindung der Mitarbeiter an die neue PEP-Softwarelösung soll in vorher festgelegten Wellen erfolgen. Demnach muss sichergestellt sein, dass ein Teil der Mitarbeiter weiter am SAP PEP und andere Mitarbeiter an der neuen PEP-Lösung geführt werden. Der Auftragnehmer muss sicherstellen, dass für den Zeitraum der Implementierung und des Rollouts beide Systeme parallel produktiv funktionieren und sich nicht gegenseitig beeinflussen. Die in 2026 geplante S/4HANA-Migration des SAP ERP R/3 HCM (Unicode-Umstellung, Datenbankmigration und S/4-Anwendung) ist zwingend zu berücksichtigen. Dies betrifft sowohl das Projektmanagement, als auch die Funktion (bidirektionale Integration mit den Altsystemen HCM und ERP und dem Migrationsziel, keine PEP-Funktion Pflege nach S/4HANA-Migration im HCM). Zusätzlich ist eine Integration mit dem Parallelprojekt S/4HANA-Migration erforderlich. Die PEP-Lösung soll auf der aktuellen SAP HCM Version ECC 8 eingeführt werden. Beginnend 2026 soll der Umstieg des SAP ERP R/3 HCM auf SAP S/4HANA HCM erfolgen und damit auch die Migration der PEP-Software auf das neue System. Demnach wird vorausgesetzt, dass der Auftragnehmer die Schnittstellen seiner Softwarelösung bereits erfolgreich von SAP ECC auf S/4HANA migriert hat und alle geforderten Funktionen vollumfänglich auch in der Integration mit einem S/4HANA System (HCM und ERP) zur Verfügung stehen. Für die Beschaffung wird ein projektspezifischer EVB-IT-Cloudvertrag & -Dienstvertrag geschlossen. Der Vertragsentwurf ist Teil dieser Veröffentlichung sowie der Vergabeunterlagen zum Erstangebot und kann durch den Auftraggeber im Rahmen der Vergabeverhandlungen weiter konkretisiert werden. Die Beschaffung erfolgt für eine Mindestvertragslaufzeit von 36 Monaten nach Herstellung der Betriebsbereitschaft. Hiernach verlängert sich der Vertrag jeweils um ein Jahr, falls dieser nicht sechs Monate vor Vertragsende von einer Partei gekündigt wird. Einzelheiten hierzu ergeben sich auch aus den Vergabeunterlagen der späteren Angebotsphase bzw. Angebotsphasen.
- Generalsekretariat, P+IZürich
Common Data Environment für Projekt Informationsmodell (BIM CDE PIM)
Die Baudirektion des Kantons Zürich führt im Rahmen des Programms BIM@BD die Methode Building Information Modeling (BIM) über die Ämter ARE, TBA, HBA und IMA ein. Ziel ist es, die Bau- und Bewirtschaftungsprozesse durch die digitale Durchgängigkeit von Daten und Dokumenten über alle Lebenszyklusphasen effizienter zu gestalten und die Qualität und Vollständigkeit von Daten zu erhöhen. Im Rahmen des Stufenmodells (Stufe 1) des Programms ist die Beschaffung einer modernen BIM CDE (Common Data Environment = Umgebung für die Zusammenarbeit mit Daten) mit einem Schwerpunkt auf Nutzerakzeptanz und Wirtschaftlichkeit vorgesehen. Die BIM CDE bildet die Softwarelösung zur Abbildung der digitalisierten Prozesse für die Zusammenarbeit mit strukturierten Bauwerksinformationen. Sie ermöglicht den geführten Austausch von Daten während der Planungs- und der Bauphase und deren Übertragung in die bestehenden Umsysteme für den Immobilienbetrieb. Die BIM CDE ist als Zusammenspiel zweier Softwarelösungen konzipiert: 1. Die BIM CDE PIM (Projekt Informationsmodell) dient dem Daten- und Informationsaustausch der Ämter mit externen Projektteams in laufenden Projekten. Entsprechend ist hier mit einer Vielzahl von Usern mit unterschiedlichen fachlichen Hintergründen zu rechnen, was eine einfache und intuitive Benutzungsführung erforderlich macht. Die BIM CDE PIM bietet Funktionalitäten, die für die Umsetzung von BIM Anwendungsfällen notwendig sind. Die BIM CDE PIM ist Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung. 2. Die BIM CDE DIP (Daten Integrationsplattform) ist als Expertensystem konzipiert und wird ausschliesslich von internen, geschulten Fachpersonen genutzt. Die Lösung dient der Abholung der Projektdaten aus der BIM CDE PIM und deren Aufbereitung für die Übertragung in die bestehenden Zielsysteme der Baudirektion. Die Beschaffung der BIM CDE DIP ist für das Jahr 2026 vorgesehen und ist nicht Bestandteil dieser Ausschreibung. Zwei Lose Die vorliegende Ausschreibung BIM CDE PIM ist in zwei Lose aufgeteilt. - Los 1 CDE PIM optimal nutzbar für Hochbauprojekte - Los 2 CDE PIM optimal nutzbar für Tiefbauprojekte Es ist erwünscht, dass Anbieter je ein Angebot auf beide Lose einreichen. Ziel ist, eine gemeinsame BIM CDE-Lösung für Hochbau und Tiefbau zu finden. Für die resultierende Synergie stellt die Bewertung Zusatzpunkte bereit. Jedoch besteht auch die Möglichkeit, zwei unterschiedliche Produkte zu bezuschlagen. Das Evaluationsverfahren erfolgt – vereinfacht beschrieben – in drei Schritten. In einem ersten Schritt werden alle eingereichten Angebote daraufhin geprüft, ob sie die generellen Teilnahmevoraussetzungen erfüllen. Angebote, welche diese Voraussetzungen nicht erfüllen, werden vom weiteren Verfahren ausgeschlossen. Im zweiten Schritt erfolgt die Bewertung der verbleibenden Angebote anhand der definierten Eignungskriterien und der Zuschlagskriterien. Auf dieser Grundlage wird eine vorläufige Rangfolge erstellt. Im dritten Schritt werden diejenigen Angebote umfassend geprüft und bewertet, welche auf Basis der vorläufigen Bewertung rechnerisch noch eine realistische Chance auf den Zuschlag haben. Diese vertiefte Prüfung umfasst einen PoC (Proof of Concept) und daran anschliessend eine Produktpräsentation durch den Anbieter. Die für den PoC eingeladenen Anbieter erhalten ein Paket mit Testdaten, mit denen sie ihre Lösung konfigurieren und einer Auswahl an Testusern zum Live-Test zur Verfügung stellen. In der nachgelagerten Produktpräsentation liegen dann bereits erste Erfahrungswerte, Feedback zum ersten Eindruck und zur Benutzerfreundlichkeit vor und können mit dem Anbieter im Frageteil thematisiert werden. Dieser Ablauf ist bewusst gewählt, da eine intuitive Benutzbarkeit für die BIM CDE PIM enorm wichtig ist. Die Ergebnisse werden zu einer Gesamtbewertung zusammengefasst. Option «Datenklassifikation vertraulich» Besondere Beachtung ist den Anforderungen an die Informationssicherheit zu schenken. Die angebotene Lösung muss mindestens die Anforderungen der Datenklassifizierung «intern» erfüllen. Werden zusätzlich die Anforderungen für die Nutzung für Daten der Datenklassifizierung «vertraulich» erfüllt, erhält der Anbieter Zusatzpunkte. Weitere Informationen siehe Lastenheft.
- Generalsekretariat, P+IZürich
Common Data Environment für Projekt Informationsmodell (BIM CDE PIM)
Die Baudirektion des Kantons Zürich führt im Rahmen des Programms BIM@BD die Methode Building Information Modeling (BIM) über die Ämter ARE, TBA, HBA und IMA ein. Ziel ist es, die Bau- und Bewirtschaftungsprozesse durch die digitale Durchgängigkeit von Daten und Dokumenten über alle Lebenszyklusphasen effizienter zu gestalten und die Qualität und Vollständigkeit von Daten zu erhöhen. Im Rahmen des Stufenmodells (Stufe 1) des Programms ist die Beschaffung einer modernen BIM CDE (Common Data Environment = Umgebung für die Zusammenarbeit mit Daten) mit einem Schwerpunkt auf Nutzerakzeptanz und Wirtschaftlichkeit vorgesehen. Die BIM CDE bildet die Softwarelösung zur Abbildung der digitalisierten Prozesse für die Zusammenarbeit mit strukturierten Bauwerksinformationen. Sie ermöglicht den geführten Austausch von Daten während der Planungs- und der Bauphase und deren Übertragung in die bestehenden Umsysteme für den Immobilienbetrieb. Die BIM CDE ist als Zusammenspiel zweier Softwarelösungen konzipiert: 1. Die BIM CDE PIM (Projekt Informationsmodell) dient dem Daten- und Informationsaustausch der Ämter mit externen Projektteams in laufenden Projekten. Entsprechend ist hier mit einer Vielzahl von Usern mit unterschiedlichen fachlichen Hintergründen zu rechnen, was eine einfache und intuitive Benutzungsführung erforderlich macht. Die BIM CDE PIM bietet Funktionalitäten, die für die Umsetzung von BIM Anwendungsfällen notwendig sind. Die BIM CDE PIM ist Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung. 2. Die BIM CDE DIP (Daten Integrationsplattform) ist als Expertensystem konzipiert und wird ausschliesslich von internen, geschulten Fachpersonen genutzt. Die Lösung dient der Abholung der Projektdaten aus der BIM CDE PIM und deren Aufbereitung für die Übertragung in die bestehenden Zielsysteme der Baudirektion. Die Beschaffung der BIM CDE DIP ist für das Jahr 2026 vorgesehen und ist nicht Bestandteil dieser Ausschreibung. Zwei Lose Die vorliegende Ausschreibung BIM CDE PIM ist in zwei Lose aufgeteilt. - Los 1 CDE PIM optimal nutzbar für Hochbauprojekte - Los 2 CDE PIM optimal nutzbar für Tiefbauprojekte Es ist erwünscht, dass Anbieter je ein Angebot auf beide Lose einreichen. Ziel ist, eine gemeinsame BIM CDE-Lösung für Hochbau und Tiefbau zu finden. Für die resultierende Synergie stellt die Bewertung Zusatzpunkte bereit. Jedoch besteht auch die Möglichkeit, zwei unterschiedliche Produkte zu bezuschlagen. Das Evaluationsverfahren erfolgt – vereinfacht beschrieben – in drei Schritten. In einem ersten Schritt werden alle eingereichten Angebote daraufhin geprüft, ob sie die generellen Teilnahmevoraussetzungen erfüllen. Angebote, welche diese Voraussetzungen nicht erfüllen, werden vom weiteren Verfahren ausgeschlossen. Im zweiten Schritt erfolgt die Bewertung der verbleibenden Angebote anhand der definierten Eignungskriterien und der Zuschlagskriterien. Auf dieser Grundlage wird eine vorläufige Rangfolge erstellt. Im dritten Schritt werden diejenigen Angebote umfassend geprüft und bewertet, welche auf Basis der vorläufigen Bewertung rechnerisch noch eine realistische Chance auf den Zuschlag haben. Diese vertiefte Prüfung umfasst einen PoC (Proof of Concept) und daran anschliessend eine Produktpräsentation durch den Anbieter. Die für den PoC eingeladenen Anbieter erhalten ein Paket mit Testdaten, mit denen sie ihre Lösung konfigurieren und einer Auswahl an Testusern zum Live-Test zur Verfügung stellen. In der nachgelagerten Produktpräsentation liegen dann bereits erste Erfahrungswerte, Feedback zum ersten Eindruck und zur Benutzerfreundlichkeit vor und können mit dem Anbieter im Frageteil thematisiert werden. Dieser Ablauf ist bewusst gewählt, da eine intuitive Benutzbarkeit für die BIM CDE PIM enorm wichtig ist. Die Ergebnisse werden zu einer Gesamtbewertung zusammengefasst. Option «Datenklassifikation vertraulich» Besondere Beachtung ist den Anforderungen an die Informationssicherheit zu schenken. Die angebotene Lösung muss mindestens die Anforderungen der Datenklassifizierung «intern» erfüllen. Werden zusätzlich die Anforderungen für die Nutzung für Daten der Datenklassifizierung «vertraulich» erfüllt, erhält der Anbieter Zusatzpunkte. Weitere Informationen siehe Lastenheft.
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
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- Bis wann läuft die Angebotsfrist?
- Für diese Bekanntmachung ist aktuell keine konkrete Angebotsfrist angegeben.
- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist Techniker Krankenkasse.
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- In der Regel benötigen Sie Leistungsbeschreibung, Eignungsnachweise, Fristenhinweise und ggf. Formblätter. Auf auftrag.ai werden diese Punkte priorisiert dargestellt.