Kleine kommunaler Geräteträger II
Rahmenvereinbarung zur Lieferung von kleinen kommunalen Geräteträgern sowie Anbaugeräte. Die ausgeschriebene Leistung beinhaltet zudem eine Kaufberatung, die auch eine Vorführung der zu liefernden kleinen kommunalen Geräteträger und Anbaugeräte beinhaltet sowie auch eine Prüfung, ob beim Besteller bereits vorhandene An...
Angebotsfrist:22. Juni 2026
Typ:Ausschreibung
Ohne Kreditkarte · Sofortiger Zugang
Inhalt auf einen Blick
Rahmenvereinbarung zur Lieferung von kleinen kommunalen Geräteträgern sowie Anbaugeräte. Die ausgeschriebene Leistung beinhaltet zudem eine Kaufberatung, die auch eine Vorführung der zu liefernden kleinen kommunalen Geräteträger und Anbaugeräte beinhaltet sowie auch eine Prüfung, ob beim Besteller bereits vorhandene Anbaugeräte weiterv...
- Ausschreibungstyp: Ausschreibung
- Auftraggeber: Generalzolldirektion Zentrale Beschaffungsstelle der Bundesfinanzverwaltung
- Veröffentlicht: 09. April 2026
- Frist: 22. Juni 2026
Ausschreibungsbeschreibung
Rahmenvereinbarung zur Lieferung von kleinen kommunalen Geräteträgern sowie Anbaugeräte. Die ausgeschriebene Leistung beinhaltet zudem eine Kaufberatung, die auch eine Vorführung der zu liefernden kleinen kommunalen Geräteträger und Anbaugeräte beinhaltet sowie auch eine Prüfung, ob beim Besteller bereits vorhandene Anbaugeräte weiterverwendet werden können.
Weiterführende Details
Nach Registrierung stehen Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung strukturiert bereit.
- Kernanforderungen der Ausschreibung priorisiert aufbereitet
- Fristen, Eignungskriterien und Unterlagen in einem Ablauf
- Hinweise zur strukturierten Angebotsvorbereitung
- Passende Folgeausschreibungen automatisch entdecken
Dokumente und Anhänge
49 Dateien erfasst- PDF Notice (BUL)
- PDF Notice (SPA)
- PDF Notice (CES)
- PDF Notice (DAN)
- PDF Notice (DEU)
- PDF Notice (EST)
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Audiovisuelle Medientechnik
An ihren drei Standorten in Frankfurt a.M., Berlin und Bonn möchte die KfW jeweils Teile ihrer Räumlichkeiten mit Medientechnik neu ausstatten bzw. vorhandene Medientechnik modernisieren. Der Auftragnehmer (im Folgenden: AN) wird auf rahmenvertraglicher Grundlage für die KfW tätig. Gegenstand der Rahmenvereinbarung sind folgende Leistungen. Beauftragt die KfW diese, vergibt sie während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung einen entsprechenden Einzelauftrag an den AN, der dann verpflichtet ist, die beauftragte Leistung auszuführen: (1) Verkauf und Lieferung neuer audiovisueller Geräte (Insbesondere: Displays, Projektoren und/oder LED-Screens). (2) Verkauf und Lieferung neuer Audiogeräte (Insbesondere: Funk-Mikrofone, Mischpulte, Lautsprecher und Audiosignaltechnik). (3) Verkauf und Lieferung der in der Leistungsbeschreibung bezeichneten Hard- und Softwarekomponenten des Herstellers Crestron für die Steuerung, die Bild- und Tonübertragung, das Monitoring und den Support der in Ziff. (1) bezeichneten audiovisuellen medientechnischen Geräte. (4) Installation, Integration (Programmierung, Einmessung etc.) und betriebsfertige Übergabe gelieferter neuer audiovisueller medientechnischer Geräte sowie etwaiger neuer Komponenten von Crestron in die vorhandene medientechnische Infrastruktur der KfW inklusive Aushändigung der zugehörigen Dokumentation. (5) Fallweise Prüfung, Wartung und gegebenenfalls Instandsetzung der bereits in der KfW vorhandenen sowie der neu gelieferten medientechnischen Geräte und etwaigen Crestron-Komponenten. (6) Umrüstung oder Modernisierung von in den Räumlichkeiten der KfW bereits vorhandenen medientechnischen Geräten und Crestron-Komponenten (Planung und Durchführung). (7) Mit den vorbezeichneten Installations-, Wartungs- und Modernisierungstätigkeiten verbundene Projektkoordination und Abstimmung mit anderen Gewerken sowie technologiebezogene Beratung. Beides in enger Zusammenarbeit mit den Beteiligten der KfW - insbesondere aus der IT, dem Bau- und Gebäudemanagement sowie den Fachbereichen und dem externen Fachplanungsbüro Firma hmpartner, Düsseldorf. Einzelaufträge können einzelne oder mehrere der o.g. Leistungen umfassen und sowohl Einzelkomponenten als auch komplexe Systeme beinhalten. Für die Steuerung, die Bild- und Tonübertragung, das Monitoring und den Support ihrer audiovisuellen Geräte nutzt die KfW ein MMS-System der Firma Crestron. Deshalb hat der AN, soweit er neue MMS-Komponenten für audiovisuelle Geräte liefert, ausschließlich die in der Leistungsbeschreibung vorgegebenen Produkte des Herstellers Crestron zu verwenden und müssen zudem vom AN gelieferte neue audiovisuelle Geräte mit dem MMS-System von Crestron kompatibel sein. UHF-Mikrofonsysteme müssen in das Frequenzmanagement der KfW integrierbar und zur Betriebssicherheit untereinander (zwischen Räumen oder Gebäuden) austauschbar sein. Weitere Einzelheiten zur geschuldeten Leistung sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen. Das maximale Auftragsvolumen aller Einzelaufträge über die o.g. Leistungen, welche auf Basis der ausgeschriebenen Rahmenvereinbarung beauftragt werden, beträgt 6.500.000,-- € ohne Umsatzsteuer. Dieser Wert stellt eine verbindliche Obergrenze dar. Die KfW schätzt, dass sie Einzelaufträge im Umfang von insgesamt 4.510.000,-- € netto vergeben wird. Wie sich Obergrenze und geschätzter Bedarf jeweils im Detail auf die Leistungen (1) bis (7), auf die Vertragsjahre der Rahmenvereinbarung sowie auf die verschiedenen Standorte der KfW genau verteilen, lässt sich nicht vorab antizipieren. Weder das angegebene maximale Auftragsvolumen noch der mitgeteilte geschätzte Bedarf begründen eine Abnahmeverpflichtung der KfW. Der AN hat weder Anspruch darauf, dass die KfW die Obergrenze tatsächlich voll ausschöpft, noch kann er verlangen, dass die KfW ihn in einem bestimmten Mindestumfang mit Leistungen aus der Rahmenvereinbarung betraut.
- Landeshauptstadt Potsdam, Bereich Vergabemanagement
Rahmenvertrag Steuerberatungsleistungen für die Landeshauptstadt Potsdam
2.1 Steuerliche Beratung der LHP Das Leistungsspektrum umfasst insb. in folgenden Bereichen den Abruf von Beratungsleistungen, welche tlw. kurzfristig bzw. mit einer schnellen Reaktionszeit zu erbringen sind: - Beratung der LHP zu komplexen steuerlichen Angelegenheiten, die die Stadt selbst und als Anteilseignerin betreffen; - Beratung zur Gestaltung von Geschäftsvorfällen und Planungsvorhaben mit dem Ergebnis der Optimierung der Steuerlast für die LHP; - Prüfung von steuerlichen Sachverhalten in Zusammenhang mit dem Treuhandvermögen (Entwicklungs-/Sanierungsgebiete) der LHP - Beratung bei Vertragsgestaltungen, auch von Sponsoringsachverhalten, unter steuerrechtlichen Gesichtspunkten; - Vorbereitung & Begleitung während der Betriebsprüfung, Bearbeiten von komplexen Prüfungsanfragen und Beurteilung von Prüfungsfeststellungen der Betriebsprüfung des Finanzamtes sowie Überprüfung der Umsetzung von Prüfungsfeststellungen in den betroffenen Bereichen der LHP; - Führen von Rechtsbehelfsverfahren sowie ggfs. die Vertretung der LHP im Klageverfahren vor Gericht; - Beratung in Zusammenhang mit Lohnsteuerangelegenheiten in Abstimmung mit der Personalabteilung; - Prüfung von steuerlichen Sachverhalten in Zusammenhang mit der Neubesteuerung der öf. Hand (Inkrafttreten des § 2b UStG) - Beratung bei Verhandlungen inkl. ggf. Abstimmungen mit der Finanzverwaltung insb.im Zusammenhang mit dem Inkrafttreten des § 2b UStG für die LHP; - Mitwirkung bei der Etablierung eines TCMS bei der LHP sowie dessen Weiterentwicklung - Beratung bei der Einrichtung neuer Betriebe gewerblicher Art und Beratung inkl. steuerrechtliche Würdigung von Sachverhalten bei bereits bestehenden bzw. zukünftigen BgA Die Beratungen können insbesondere folgende Einzelleistungen umfassen: - Feststellung des Sachverhaltes - Erstberatung - Klärung von (Steuer-)Rechtsfragen - Prüfung und Anpassung von Vertragsentwürfen - Besprechungen mit Leitungskräften und Mitarbeitern aus den jeweiligen Geschäftsbereichen - Handlungsempfehlungen in Form von Stellungnahmen oder Gutachten Die LHP hat derzeit 17 BgA, wovon 4 den Gemeinnützigkeitsstatus haben. Die LHP ist mit ihren BgA steuerpflichtig. Aufgrund dessen beinhaltet das Leistungsspektrum auch die - Deklarationsarbeiten, wie z.B. Erstellung von Steuererklärungen, Jahresabschlüssen mit Plausibilitätsbeurteilung bzw. Schwerpunktprüfung (inklusive Erstellungsbericht) und E-Bilanzen bei Bilanzierungspflicht sowie die elektronische Übermittlung der Unterlagen an die Finanzverwaltung. Der Arbeitsaufwand wird auf ca. 339 Stunden pro Jahr geschätzt. Somit ist von einem Arbeitsaufwand von ca. 1357 Stunden über die gesamte Vertragslaufzeit (01.05.2026 - 30.04.2030, § 6 Rahmenvertrag zu Steuerberatungsleistungen) auszugehen. Hierbei ist es grundsätzlich nicht möglich, genauere Aussagen darüber zu tätigen, zu welchem Zeitpunkt innerhalb des Kalenderjahres es zur Beauftragung der ausgeschriebenen Leistungen kommen wird. Für den Zeitpunkt der Erstellung der Steuererklärungen gelten die gesetzlichen Abgabefristen unter Berücksichtigung bestimmter Fristverlängerungen durch das Finanzamt. Präsenzzeiten am Ort des Auftraggebers sind insbesondere während der Erstellung der steuerlichen Jahresabschlüsse, regelmäßigen Arbeitsgesprächen und bei Besprechungen im Rahmen von Betriebsprüfungen vorgesehen. Die Vor-Ort-Termine werden auf 5 bis 10 Tage pro Jahr mit einem Zeitaufwand von 2 bis 8 Stunden pro Tag geschätzt. Die Deklarationsarbeiten bzw. der Compliance-Anteil und der Anteil an der allgemeinen steuerlichen Beratung in Bezug auf alle anfallenden Arbeiten wird auf jeweils die Hälfte des Arbeitsumfangs geschätzt. 2.2 Schulungen Die Beratungsleistungen umfassen bei Abruf auch Schulungsleistungen inkl. der Erstellung von Schulungsunterlagen. Auf dieser Grundlage sind im Falle eines Abrufs Schulungen für die städtischen Mitarbeitenden durchzuführen. Die Schulungsunterlagen beinhalten dabei insb, Angaben über die Vermittlung des Lehrstoffes, wie z. B. ausführliche schriftliche Erläuterungen zum Inhalt und zur Didaktik, eine Präsentation und ggf. weiteres Video- oder Audiomaterial. Der AN erstellt passend zu den Schulungen zusätzlich ein Skript, das den Lernstoff vollständig wiedergibt und Übungsaufgaben zur Lernkontrolle anbietet. Die Schulungen sind digital über eine DSGVO-konforme Anwendung des Auftragnehmers durchzuführen. Fragen, die während der Schulungen aufkommen, sind inkl. Antworten schriftlich zu dokumentieren. Zusätzlich sind die Schulungen als Musterschulungen aufzuzeichnen, um sie im Intranet der AG im Videoformat zu veröffentlichen. Die Datenschutzrechte der Teilnehmenden sind in diesem Zusammenhang zu wahren. Folgende Teilbereiche sind zu schulen: - Grundlagen der Besteuerung von BgA - Umsatzsteuer: Voranmeldung & Jahreserklärung - Vermietung und Verpachtung bei juristischen Personen des öf. Rechts - Umsatzsteuerliche Behandlung von Auslandssachverhalten (Reverse-Charge-Verfahren, innergemeinschaftlicher Erwerb, Einfuhrumsatzsteuer) Es wird von einem Schulungstermin à 4 Stunden pro Jahr ausgegangen (Planmenge).
- Landeshauptstadt Potsdam, Bereich VergabemanagementFrist: 08. Mai
Rahmenvertrag Steuerberatungsleistungen für die Landeshauptstadt Potsdam
2.1 Steuerliche Beratung der LHP Das Leistungsspektrum umfasst insb. in folgenden Bereichen den Abruf von Beratungsleistungen, welche tlw. kurzfristig bzw. mit einer schnellen Reaktionszeit zu erbringen sind: - Beratung der LHP zu komplexen steuerlichen Angelegenheiten, die die Stadt selbst und als Anteilseignerin betreffen; - Beratung zur Gestaltung von Geschäftsvorfällen und Planungsvorhaben mit dem Ergebnis der Optimierung der Steuerlast für die LHP; - Prüfung von steuerlichen Sachverhalten in Zusammenhang mit dem Treuhandvermögen (Entwicklungs-/Sanierungsgebiete) der LHP - Beratung bei Vertragsgestaltungen, auch von Sponsoringsachverhalten, unter steuerrechtlichen Gesichtspunkten; - Vorbereitung & Begleitung während der Betriebsprüfung, Bearbeiten von komplexen Prüfungsanfragen und Beurteilung von Prüfungsfeststellungen der Betriebsprüfung des Finanzamtes sowie Überprüfung der Umsetzung von Prüfungsfeststellungen in den betroffenen Bereichen der LHP; - Führen von Rechtsbehelfsverfahren sowie ggfs. die Vertretung der LHP im Klageverfahren vor Gericht; - Beratung in Zusammenhang mit Lohnsteuerangelegenheiten in Abstimmung mit der Personalabteilung; - Prüfung von steuerlichen Sachverhalten in Zusammenhang mit der Neubesteuerung der öf. Hand (Inkrafttreten des § 2b UStG) - Beratung bei Verhandlungen inkl. ggf. Abstimmungen mit der Finanzverwaltung insb.im Zusammenhang mit dem Inkrafttreten des § 2b UStG für die LHP; - Mitwirkung bei der Etablierung eines TCMS bei der LHP sowie dessen Weiterentwicklung - Beratung bei der Einrichtung neuer Betriebe gewerblicher Art und Beratung inkl. steuerrechtliche Würdigung von Sachverhalten bei bereits bestehenden bzw. zukünftigen BgA Die Beratungen können insbesondere folgende Einzelleistungen umfassen: - Feststellung des Sachverhaltes - Erstberatung - Klärung von (Steuer-)Rechtsfragen - Prüfung und Anpassung von Vertragsentwürfen - Besprechungen mit Leitungskräften und Mitarbeitern aus den jeweiligen Geschäftsbereichen - Handlungsempfehlungen in Form von Stellungnahmen oder Gutachten Die LHP hat derzeit 17 BgA, wovon 4 den Gemeinnützigkeitsstatus haben. Die LHP ist mit ihren BgA steuerpflichtig. Aufgrund dessen beinhaltet das Leistungsspektrum auch die - Deklarationsarbeiten, wie z.B. Erstellung von Steuererklärungen, Jahresabschlüssen mit Plausibilitätsbeurteilung bzw. Schwerpunktprüfung (inklusive Erstellungsbericht) und E-Bilanzen bei Bilanzierungspflicht sowie die elektronische Übermittlung der Unterlagen an die Finanzverwaltung. Der Arbeitsaufwand wird auf ca. 339 Stunden pro Jahr geschätzt. Somit ist von einem Arbeitsaufwand von ca. 1357 Stunden über die gesamte Vertragslaufzeit (01.05.2026 - 30.04.2030, § 6 Rahmenvertrag zu Steuerberatungsleistungen) auszugehen. Hierbei ist es grundsätzlich nicht möglich, genauere Aussagen darüber zu tätigen, zu welchem Zeitpunkt innerhalb des Kalenderjahres es zur Beauftragung der ausgeschriebenen Leistungen kommen wird. Für den Zeitpunkt der Erstellung der Steuererklärungen gelten die gesetzlichen Abgabefristen unter Berücksichtigung bestimmter Fristverlängerungen durch das Finanzamt. Präsenzzeiten am Ort des Auftraggebers sind insbesondere während der Erstellung der steuerlichen Jahresabschlüsse, regelmäßigen Arbeitsgesprächen und bei Besprechungen im Rahmen von Betriebsprüfungen vorgesehen. Die Vor-Ort-Termine werden auf 5 bis 10 Tage pro Jahr mit einem Zeitaufwand von 2 bis 8 Stunden pro Tag geschätzt. Die Deklarationsarbeiten bzw. der Compliance-Anteil und der Anteil an der allgemeinen steuerlichen Beratung in Bezug auf alle anfallenden Arbeiten wird auf jeweils die Hälfte des Arbeitsumfangs geschätzt. 2.2 Schulungen Die Beratungsleistungen umfassen bei Abruf auch Schulungsleistungen inkl. der Erstellung von Schulungsunterlagen. Auf dieser Grundlage sind im Falle eines Abrufs Schulungen für die städtischen Mitarbeitenden durchzuführen. Die Schulungsunterlagen beinhalten dabei insb, Angaben über die Vermittlung des Lehrstoffes, wie z. B. ausführliche schriftliche Erläuterungen zum Inhalt und zur Didaktik, eine Präsentation und ggf. weiteres Video- oder Audiomaterial. Der AN erstellt passend zu den Schulungen zusätzlich ein Skript, das den Lernstoff vollständig wiedergibt und Übungsaufgaben zur Lernkontrolle anbietet. Die Schulungen sind digital über eine DSGVO-konforme Anwendung des Auftragnehmers durchzuführen. Fragen, die während der Schulungen aufkommen, sind inkl. Antworten schriftlich zu dokumentieren. Zusätzlich sind die Schulungen als Musterschulungen aufzuzeichnen, um sie im Intranet der AG im Videoformat zu veröffentlichen. Die Datenschutzrechte der Teilnehmenden sind in diesem Zusammenhang zu wahren. Folgende Teilbereiche sind zu schulen: - Grundlagen der Besteuerung von BgA - Umsatzsteuer: Voranmeldung & Jahreserklärung - Vermietung und Verpachtung bei juristischen Personen des öf. Rechts - Umsatzsteuerliche Behandlung von Auslandssachverhalten (Reverse-Charge-Verfahren, innergemeinschaftlicher Erwerb, Einfuhrumsatzsteuer) Es wird von einem Schulungstermin à 4 Stunden pro Jahr ausgegangen (Planmenge).
- Kreispolizeibehörde MettmannMettmannFrist: 30. Apr.
LZPD NRW / Beschaffung eines Systems zur Datenbankübergreifenden Analyse und Recherche (DAR II)
Der Auftraggeber betreibt das IT-Verfahren DAR (Datenbankübergreifende Analyse- und Recherche), mit welchem in unterschiedlichen Datenbeständen der Polizei NRW gesucht, recherchiert und analysiert werden kann. Es besteht die Absicht der Neubeschaffung des Systems auf dem neusten technischen Stand (DAR II). Die zu beschaffende Analysesoftware muss auf performante Weise in der Lage sein, in unterschiedlichen Daten bereits vorhandener strukturierter und unstrukturierter Datenquellen zu suchen, zu recherchieren und Analysen durchzuführen. Das DAR II soll insoweit den aktuellen und zukünftig absehbaren kriminalfachlichen Anforderungen gerecht werden und neueste technologische und ermittlungstaktische Möglichkeiten abbilden. Es muss die technischen und rechtlichen Rahmenbedingungen, insbesondere die nationalen und internationalen Bestimmungen sowie die Bestimmungen zu Löschungspflichten, den Regeln der hypothetischen Datenneuerhebung und dem Kernbereichsschutz vollumfänglich erfüllen und regelmäßig angepasst werden. Es muss die Belange des Datenschutzes erfüllen und zukünftige Änderungen rechtsverbindlich umsetzen können. Ziel ist es, ein ausreichend dimensioniertes, skalierbares Analysesystem für eine nicht beschränkte Anzahl von Anwendern zu erhalten, welches ständig wachsende Datenvolumina performant verarbeiten kann. Mit der 8. Novelle des Polizeigesetzes Nordrhein-Westfalens entfällt das Verbot des Einsatzes künstlicher Intelligenz und Möglichkeiten des Dataminings werden eröffnet. Die zu beschaffende Lösung soll das entstehende Potenzial bedienen und die Möglichkeiten des Einsatzes künstlicher Intelligenz, insbesondere in Form der Nutzerunterstützung, der Effizienzsteigerung und bei der Erstellung von nicht personenbezogenen Analysen für die Polizei NRW eröffnen. Die Beschaffung umfasst im Wesentlichen die folgenden Leistungen: - Erwerb einer Analysesoftware für die datenbankübergreifende Analyse und Recherche, welche grundsätzlich in einer bestehenden IT-Umgebung installiert werden kann. Dies beinhaltet ein Produktiv-, Entwicklungs- und Testsystem, welche in die bestehende IT-Infrastruktur der Polizei NRW eingebunden werden soll. - Optional: Die Bereitstellung einer zentralen Datenintegrationsplattform zur Integration der bestehenden Datenquellen. - Optional: Die Bereitstellung von Auswertungs- und Analysefunktionalitäten basierend auf dem Einsatz künstlicher Intelligenz. - Unterstützung des zentralen Fortbildungsträgers des Landes bei der Vorbereitung und Durchführung von Schulungsmaßnahmen. Im Rahmen des Verfahrens behält sich der Auftraggeber vor, eine Teststellung des Systems durchzuführen. In jedem Fall erfolgt eine Systemdemonstration der Bieter im Rahmen der Bietergespräche. Mit einem voraussichtlichen Ende des Vergabeverfahrens ist im Oktober 2026 zu rechnen.
- gematik GmbH
Implementierung Personalmanagementsystem (PMS)
Das Ziel der Beschaffung ist der Abschluss eines Vertrages über die Einführung und den Betrieb eines Personalmanagementsystems als Cloud-basierte Software-as-a-Service (SaaS)-Lösung sowie Unterstützungsleistungen für die Datenmigration aus dem bestehenden Personalmanagementsystem und - je nach Bedarf des Auftraggebers - die Erbringung von Beratungs- bzw. Entwicklungsleistungen. Mit dem avisierten Personalmanagementsystem soll die gematik in die Lage versetzt werden, mittels einer entsprechend geeigneten und hochqualitativen SaaS-Lösung Führungs-, Recruiting-, Personal-Admin- und Controlling-Aufgaben zu erfüllen. Zudem muss das Personalmanagementsystem intuitiv und benutzerfreundlich sein, da damit das Self-Service-Angebot für die Mitarbeitenden erweitert werden soll. Insgesamt wird mithin eine deutliche Ressourcenentlastung mit Blick auf Personalprozesse sowie der Ausbau einer transparenten Ressourcen- und Personalplanung in einer effizienteren und personalkostensparenden Organisation angestrebt. Des Weiteren erwartet die gematik ein Zusammenarbeitsverhältnis, das von hoher Kundenorientierung und Zuverlässigkeit auf beiden Seiten geprägt ist. Neben der Bereitstellung des Personalmanagementsystems benötigt die gematik daher vom Auftragnehmer sowohl einen adäquaten Kundensupport, als auch Beratungsleistungen zu neuen Funktionen sowie Unterstützung bei der Digitalisierung zukünftiger Personalmanagementprozesse. Der Auftragnehmer muss vor diesem Hintergrund mit personellen und technischen Ressourcen gewährleisten, dass er auch kurzfristig zur Erfüllung der Vertragsinhalte in der Lage ist. Die Beratungs- und Unterstützungsbedarfe werden anlassbezogen in Rücksprache zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber geplant und umgesetzt. Der aktuelle Vertrag für das derzeit eingesetzte Personalmanagementsystem läuft prognostisch zum 30.06.2026 aus. Dahingehend wird ein nahtloser Übergang vom Bestandssystem auf ein neues Personalmanagementsystem angestrebt. Der Auftraggeber geht insofern davon aus, dass die notwendigen Migrationsleistungen innerhalb eines Zeitraums von maximal 6 Monaten ab Zuschlagserteilung abgeschlossen werden können. Verzögert sich die Zuschlagserteilung, kann das demnach dazu führen, dass der Zieltermin (01.06.2026, um einen Parallelbetrieb von einem Monat zu gewährleisten) entsprechend verschoben werden muss. Folglich hat der Auftragnehmer in der Systemintegrationsplanung ausreichend Zeit für die Unterstützung in der Migrations- und Testphase (Übernahme der Personalstammdaten sowie Dokumente) in Abstimmung mit dem Auftraggeber einzuplanen. Folgende Leistungen sind vom künftigen Auftragnehmer zu erbringen: 1. Initiale Leistungen (Setup) - Bereitstellung des Personalmanagementsystems gem. den Anforderungen des Auftraggebers: o Vorbereitung der Implementierung des Personalmanagementsystems: Konzeptions- und Planungsleistungen o initiale Einrichtung und Konfiguration der Lösung - Planung und Begleitung der Daten-Migration aus dem bestehenden Personalmanagementsystem - Unterstützung während der sog. "Go-Live-Phase" - Durchführung von Schulungen und Bereitstellung von Schulungsmaterialien (bspw. Videoerläuterungen) 2. Fortlaufende Leistungen (Software-as-a-Service, nachfolgend: "SaaS") - Betriebsleistungen: o Technischer Betrieb und Hosting der SaaS-Lösung o Allgemeine Technische Dokumentation - Wartung und Pflege des Personalmanagementsystems als SaaS o Monitoring, Fehleranalyse und deren Beseitigung innerhalb definierter SLA-Zeiten o Kundensupport 3. Sonstige Leistungen (Leistungen auf Abruf) - Beratungsleistungen (bspw. Beratung zur Implementierung der gematik Human Resources (HR)-Prozesse) - Sonstige Entwicklungsleistungen (bspw. Implementierung von Schnittstellen) 4. Leistungen bei Vertragsende - Erbringung von Leistungen, die erforderlich sind, um einen neuen Auftragnehmer oder den Auftraggeber in die Lage zu versetzen, die Leistungen zu übernehmen. 5. Leistungen im Rahmen des Projektmanagements - Der Auftragnehmer muss zudem über ein fortlaufendes Projekt- und Qualitätsmanagement verfügen, das insbesondere folgende Teilleistungen umfasst: - Teilnahme an Kick-Offs, Workshops, und sonstigen regelmäßigen Projektmeetings - Protokollführung - Vor- und Nachbereitung von und ähnliche unterstützende Leistungen im Rahmen von Projektmeetings nach Vorgaben des AG - NICHT Bestandteil der Leistungen des Auftragnehmers ist hingegen die technische Anbindung des ausgeschriebenen Personalmanagementsystems zu dem aktuellen Zeiterfassungstool. Weitere Details zur Leistung und die Anforderungen ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung (Anlage-02 der Vergabeunterlagen), dem Anforderungskatalog (Anlage-09a) und dem EVB-IT-Cloud Kriterienkatalog (Anlage-11a der Vergabeunterlagen). Die Bewerber haben insbesondere den Anforderungskatalog und die darin enthaltenen MUSS-Anforderungen bereits im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs dahingehend zu prüfen, ob sie die Anforderungen einhalten können. Stellt sich bei einem Bewerber, der zur Angebotsabgabe aufgefordert wurde, im Rahmen der Angebotsprüfung heraus, dass er eine oder mehrere MUSS-Anforderungen nicht einhalten kann, ist sein Angebot zwingend vom Vergabeverfahren auszuschließen!
- Umweltbundesamt, Referat Z 1.5Dessau-RoßlauFrist: 04. Juni
FKZ 3726 15 102 0 - Mehr Umwelt- und Lebensqualität in urbanen Räumen: Kommunen bei der Umsetzung von Umweltzielen im Kontext gleichzeitiger Transformationen unterstützen
Refo-Plan 2026: „Mehr Umwelt- und Lebensqualität in urbanen Räumen: Kommunen bei der Umsetzung von Umweltzielen im Kontext gleichzeitiger Transformationen unterstützen“ Viele deutsche Kommunen stehen vor der Herausforderung, gleich mehrere tiefgreifende Transformationen zu bewältigen: dazu gehören die Mobilitätswende, Energie- und Wärmewende, die Bauwende sowie die Klimaanpassung. Der Sanierungsbedarf von Wohn- und Nichtwohngebäuden sowie von kommunalen Einrichtungen und Infrastrukturen ist hoch, was die Chance bietet, die genannten Transformationen mit den notwendigen Sanierungen zu verbinden. Vor diesem Hintergrund und gleichzeitig knapper werdender Haushaltsmittel in den Kommunen bedarf es einer integrierten Betrachtung, Priorisierung und Operationalisierung von Zielen und konkreten Hinweisen zur umweltverträglichen Umsetzung. Dafür benötigen Kommunen und weitere relevante Akteure (z. B. Eigenbetriebe, Wohnungsbaugesellschaften) Unterstützungsangebote, insbesondere zum erfolgsversprechenden Praxistransfer. Das Projekt soll anhand konkreter Praxisfalluntersuchungen erarbeiten, wie Kommunen verschiedene ökologische Transformationsprozesse synergetisch und effizient angehen können. Dabei soll identifiziert werden, welche Instrumente und Maßnahmen gleichzeitig mehrere ökologische Transformationen adressieren und daher prioritär umgesetzt werden müssten. Im Fokus stehen kleine und mittelgroße deutsche Städte, da diese von den bereits erwähnten Engpässen in besonderem Maße betroffen sind und demnach Unterstützung benötigen. Von zentralem Interesse ist die Systematisierung, ggf. Weiterentwicklung und letztlich Übertragung der bereits vorliegenden, zumeist theoretischen und idealtypischen Erkenntnisse, auf praktische Modellfälle. Dabei steht insbesondere eine breite Differenzierung im Mittelpunkt, die möglichst viele verschiedene Rahmenbedingungen, die in deutschen Kommunen vorherrschen, berücksichtigt. Dies beinhaltet zum Beispiel Verwaltungsstrukturen, föderale Rahmenbedingungen, finanzielle Ausstattung und Fördermittel, kommunalpolitische Situation und personelle Kapazitäten. Das Vorhaben soll in enger Zusammenarbeit mit Akteuren aus der Praxis stattfinden. Wesentlicher Teil des Vorhabens ist demnach die frühzeitige und anschließend immanente Zusammenführung und Diskussion von Positionen, Erfahrungen und Wissen relevanter Akteursgruppen, sodass die Ergebnisse insbesondere eine hohe Nutzbarkeit und Anwendung in der Praxis finden. Das Vorhaben enthält zudem die Ausrichtung einer größeren Konferenz im Kontext „Urbaner Umweltschutz“ und ein Arbeitspaket zur Überarbeitung der entsprechenden Themen-Webseite.
- Stadt Haldensleben - Zentrale VergabestelleFrist: 24. Apr.
Lieferung eines Allrad-Geräteträgers
Nationale Ausschreibung nach UVgO Öffentliche Ausschreibung Vergabenr.: Ö-13/401/26 1. Zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle, zuschlagserteilende Stelle: Name und Anschrift: Stadt Haldensleben - Zentrale Vergabestelle Markt 20-22 39340 Haldensleben Deutschland Telefonnummer: +49 3904-479-1511 Telefaxnummer: / E-Mail-Adresse: zentrale.vergabestelle@haldensleben.de Internet-Adresse: https://www.haldensleben.de Zuschlagserteilende Stelle: Siehe oben 2. Verfahrensart (§ 8 UVgO): Verfahrensart: Öffentliche Ausschreibung 3. Angebote können abgegeben werden: elektronisch in Textform Anschrift zur Einreichung schriftlicher Angebote: ENTFÄLLT- (es sind ausschließlich elektronische Angebote zugelassen) 4. Zugriff auf Vergabeunterlagen: Maßnahmen zum Schutz der Vertraulichkeit und die Informationen zum Zugriff auf die Vergabeunterlagen (§ 29 Abs. 3 UVgO): Entfällt (siehe 9.). 5. Art und Umfang sowie Ort der Leistung: : Lieferleistung Menge und Umfang: Lieferung eines multifunktionalen Allrad-Geräteträgers: zulässiges Gesamtgewicht: max. 7,5 t Fahrzeug für Rechtsverkehr mit Rechtslenkung ca. 150 PS Dreiseiten-Kipper geeignet für: Sinkkastenreinigung mit häufigem Stopp an Go kommunalen Winterdienst vorwiegend im innerstädtischen Bereich Kehrarbeiten mit Vorbau-Kehrmaschine Transportfahrten vorwiegend, aber nicht ausschließlich auf öffentlichen Straßen perspektivisch aufrüstbar auf: Mähen Wässern mit Anbaugerät Sinkkastenreiniger: zum Aufbau auf der Ladefläche des Geräteträgers hydraulisch angetriebene Seilwinde mit Kippvorrichtung zum Auskippen der Schachteimer auf die Ladefläche geeignet für: Entleerung Schachteimer nach DIN 4052 Bitte beachten!!! Inzahlungnahme Geräteträger einschließlich Anbaugerät Sinkkastenreiniger ist Bestandteil der Vergabe. Die Einzelheiten entnehmen Sie bitte dem Leistungsverzeichnis. Ort der Leistung: Stadt Haldensleben Markt 20-22 39340 Haldensleben Deutschland 6. Losaufteilung: Losweise Vergabe: Nein 7. Nebenangebote sind nicht zugelassen 8. Etwaige Bestimmungen über die Ausführungsfrist: Beginn der Ausführungsfrist: 01.07.2026 Ende der Ausführungsfrist: 30.10.2026 Bemerkung zur Ausführungsfrist: Lieferung bis spätestens Ende Oktober 2026. Bitte beachten Sie, dass der konkrete Liefertermin innerhalb des Ausführungszeitraumes liegen muss und dieser vorab mit dem zuständigen Fachbereich (Stadtwirtschaft) abgestimmt werden muss. 9. Elektronische Adresse, unter der die Teilnahmewettbewerbsunterlagen/Vergabeunterlagen abgerufen werden können: unter (URL:): https://www.evergabe.de/unterlagen/54321-Tender-19d43532c72-1b784e1fdaa59e 10. Ablauf der Angebots- und Bindefrist: Angebote sind einzureichen bis: 24.04.2026 11:00 Ablauf der Bindefrist: 09.06.2026 11. Höhe der etwa geforderten Sicherheitsleistungen: : / 12. Wesentliche Zahlungsbedingungen: : Innerhalb von 30 Tagen nach Eingang der prüfbaren Rechnung 13. Ggf. mit dem Angebot vorzulegende Unterlagen zur Eignungsprüfung des Bewerbers: : Angebotschreiben Erklärung nach Abschnitt 1 Basisparagraphen Eigenerklärung zur Eignung 14. Angabe der Zuschlagskriterien: Der niedrigste Preis: Ja 15. Sonstiges: Wir weisen darauf hin, dass im Rahmen der Abforderung fehlender Unterlagen das Bestbieterprinzip Anwendung findet. Für die fristgerechte Nachreichung der erforderlichen Dokumente wird ein Zeitfenster von 5 Kalendertagen eingeräumt. Sollte der Bestbieter die geforderten Unterlagen nicht innerhalb der genannten Frist vollständig vorlegen, erfolgt eine entsprechende Verständigung des zweitplatzierten Bieters. Dieser hat dann auch die Möglichkeit, mit einer Frist von 5 Kalendertagen, die geforderten Unterlagen einzureichen. Des Weiteren sind etwaige Nachunternehmer bereits mit Abgabe des Angebots im Formblatt 233 "Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen" zu benennen. Dabei sind für jeden Nachunternehmer der jeweilige Leistungsbereich, eine Beschreibung der auszuführenden Leistung sowie der vollständige Name des Nachunternehmers anzugeben. Die Inzahlungnahme des Altfahrzeugs ist Bestandteil dieser Vergabe!!! Für Bieter und Nachunternehmer gilt: Kommt das Angebot in die engere Wahl müssen die in der Eigenerklärung zur Eignung getätigten Angaben durch folgende Nachweise und/oder Bescheinigungen bestätigt werden: Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug Eintragung in das Berufsregister z. Bsp. in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen ggf. entsprechend dem Willen des Ausstellers im ORIGINAL aktuelle Bescheinigung in Steuersachen des Finanzamtes ggf. entsprechend dem Willen des Ausstellers im ORIGINAL (nicht älter als 1 Jahr) mind. drei vergleichbare Referenzen aus den letzten bis zu fünf abgeschlossenen Geschäftsjahren mit folgenden Angaben: Auftraggeber und Ansprechpartner; Art der ausgeführten Leistung; Ausführungszeitraum; Leistungsumfang bzw. Auftragssumme Erklärung zur Zahl der in den letzten 3 Jahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen, mit extra ausgewiesenem Leitungs- personal Weitere geforderte Nachweise/Eignungsnachweise, die zwingend mit dem Angebot einzureichen sind: Darüber hinaus müssen von allen Bietern (einschl. Nachunternehmer) folgende Unterlagen mit dem Angebot eingereicht werden: Bewerbererklärung Eigenerklärungen zur Eignung der Stadt Haldensleben Eigenerklärung zum Nachunternehmereinsatz Die Vordrucke liegen den Vergabeunterlagen bei. Auf gesondertes Verlangen ist die Kalkulation über Abgabe der FBL 223, Aufgliederung der Einheitspreise, und die Angaben zur Preiskalkulation entsprechend dem FBL 221/222 nachzuweisen. Eine nicht Erfüllung dieser Anforderungen führt zur Nichteignung und damit zum Ausschluss. ACHTUNG ! Die Vergabeunterlagen können unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt unter www.evergabe.de abgerufen werden. Es besteht keine Pflicht zur Registrierung auf der Vergabeplattform. Über Änderungen der Vergabeunterlagen, Nachsendungen, Bieterfragen, Antwortschreiben u.ä. werden Sie jedoch nur bei vorheriger Registrierung automatisch unterrichtet. Andernfalls sind Sie verpflichtet, sich eigenständig die erforderlichen Informationen zu verschaffen. Die vom Bewerber/ Bieter im Verlauf des Vergabeverfahrens - auf Anforderung - mitgeteilten personenbezogenen Daten werden nach den geltenden Datenschutzbestimmungen, streng vertraulich behandelt und ausschließlich zum Zwecke der Durchführung des Vergabeverfahrens genutzt. Diese Angaben sind Voraussetzung für die Berücksichtigung der Bewerbung/des Angebotes. Angesichts des Umstands, dass bereits mit der Abforderung von Unterlagen personenbezogene Daten erfasst werden, willigt der Bewerber/Bieter bereits mit der Abforderung in die Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten zum Zwecke der Antragsbearbeitung ein. Die Einwilligung ist freiwillig und erfolgt unbeschadet des Rechts zum Widerruf mit Wirkung für die Zukunft, sofern dem keine Rechtsgründe entgegenstehen. Die Nichteinwilligung kann jedoch zur Folge haben, dass die Bearbeitung der Bewerbung/des Angebotes und damit die Berücksichtigung im Vergabeverfahren unmöglich werden. Kommunaltechnik,Landtechnik
- Wetteraukreis
Bodenbelagsarbeiten (Kautschuk) i. R. d. Sanierung der Fensteranlagen, der Akustikdecken und der IT-Verkabelung an der Geschwister-Scholl-Schule in Niddatal - Assenheim
Allgemeine Bau-Beschreibung: Im Rahmen der geplanten Maßnahme an der Geschwister- Scholl- Schule, in Niddatal- Assenheim sollen mehrere Gebäude saniert und dem aktuellen Standard des Wetteraukreises angepasst werden. Die Maßnahme wird dabei in mehrere aufeinander folgende Bauabschnitte untergliedert. Die Sanierungsmaßnahme beinhaltet bauliche und anlagentechnische Anpassungen in den folgenden Leistungsbereichen: - Fenster- einschl. Sonnenschutzanlagen - Akustikdecken inkl. Beleuchtung - IT- Standardverkabelung ohne digitale Ausstattung, inkl. Stromversorgung - Brandschutz - Grundlegende Sanierung Sanitäre Installation - Grundlegende Sanierung Heizungsanlage ohne Wärmeerzeugung - Bodenbeläge Fenster, die überaltert oder beschädigt sind werden ausgetauscht. Im Zuge dieser Maßnahme wird auch der Sonnenschutz, in Form von neuen Sonnenschutzanlagen, Lamellen- Raffstoren, berücksichtigt. Die Arbeiten der Fenstersanierung wurden bereits beauftragt. In Klassen in denen keine ausreichend akustisch wirksame Decke vorhanden ist, werden diese ausgetauscht. Unter Berücksichtigung des Schadstoffgutachtens, werden die alten Decken durch neue Akustikdecken (Rasterdecken 62.5x625cm) ersetzt. Dabei wird auch die Integration der Haustechnik, z. Bsp. Beleuchtung und Sicherheitsbeleuchtung, berücksichtigt und dem aktuellen Standard angepasst. Die Maßnahme beinhaltet das Fortführen der IT- Verkabelung und Abgleich der aktuellen IT-Anforderungen und IT- Standards des Wetteraukreises. Dabei wird die Stromversorgung und Installation in den Klassenräumen dem Standard des Wetteraukreises angepasst. Die brandschutztechnische Ertüchtig beinhaltet vor allem das Herstellen des 2. baulichen Rettungsweges, für die Kopfklasse im 1. Obergeschoss, sowie diverser Räume im Erdgeschoss. Des Weiteren erfolgt die Herstellung eines notwenigen Flures im 2. Obergeschoss des Gebäudes B1 und C1. Zudem ist der Austausch von Innentüren ebenfalls Bestandteil der Maßnahme. Zusätzlich zu den Ertüchtigungsmaßnahmen erfolgt eine Umnutzung der Lehrküche (Geb. D) zu einem Büroraum. Trotz der umfangreichen Sanierungsarbeiten bleiben die Gebäudekubatur und das Erscheinungsbild der Fassade, bis auf die neuen Ausgangstüren unverändert. Eine Veränderung der Schmutz- und Regenwasserleitungen ist nicht geplant. Auch die derzeitige Wärmeversorgung ist nicht Bestandteil der Sanierungsmaßnahme. Die Arbeiten werden bei laufendem Schulbetrieb durchgeführt. Gewerke-Beschreibung: ca. 1962 m² Beseitigen alter Bodenbeläge ca. 925 m Rückbau Sockel ca. 925 m Montage neuer Sockel ca. 1.962 m² Vorbehandeln, Ausgleich von Unebenheiten 2x ca. 2.143 Verlegen Kautschuk Bodenbelag Ausführungsfristen: Beginn der baulichen Umsetzung: 19. KW 2026 Baufertigstellung: 30. KW 2027 Der überwiegende Teil der Leistung ist zwingend während der Sommerferien des Landes Hessens in den Jahren 2026 und 2027 zu erbringen. Der Auftragnehmer hat sicherzustellen, dass in beiden genannten Zeiträumen mehrere Kolonnen gleichzeitig eingesetzt werden können, um eine parallele Ausführung der Arbeiten zu gewährleisten.
- ANregiomed Anstalt des öffentlichen Rechts
vergA_ANregiomed_Erneuerung Energiezentrale
Die ANregiomed gKU führt momentan Modernisierungsmaßnahmen am Klinikumsstandort Ansbach in der Escherichstraße durch. Die Bauabschnitte (BA) 5 und 6 umfassen Sanierungs- sowie Abbruch- und anschließende Neubaumaßnahmen. Die Versorgung aller Gebäude mit Wärme für Heizung und Warmwasserbereitung, erweitert um den BA 6, erfolgt aus der bestehenden Energiezentrale. . Ergebnis eines Energiekonzeptes war, dass die momentane Wärmeversorgung der Bestandsgebäude (aus der bestehenden Energiezentrale) nicht dem Stand der Technik und nicht den aktuellen und zukünftigen Anforderungen des Klinikums entsprechen. Die Wärmeversorgung erfolgt mittels Niederdruckdampfkesseln und entsprechend hohen Temperaturen im Verteilnetz. Ein Großteil der ehemaligen Dampfverbraucher (Sterilisation, etc.) wurde bereits die letzten Jahre ausgelagert und auch der letzte Dampfverbraucher (Küche) fällt Anfang 2025 weg. . Zudem haben die ND-Dampfkessel ihr Lebensende nahezu erreicht. Ein Leittechniksystem für Monitoring und optimierten Betrieb ist ebenfalls nicht vorhanden. Aufgrund der hohen Temperaturen im Verteilnetz kann die Einbindung von Wärme aus zwei Biogas-BHKW nur im Rücklauf erfolgen und deren Potential v.a. im Sommer nicht voll ausgeschöpft werden. Entsprechend steht, unabhängig von der zukünftigen Versorgung des BA6, die Modernisierung der bestehenden Energiezentrale zur Versorgung der Bestandsgebäude dringend an. . Der Neubau BA6 wird mittels einer eigenen Strangleitung an die zentrale Wärmeversorgung angeschlossen, die Unterverteilung mit Frischwasserstation und Strangverteilung erfolgt gesondert im BA 6. . Mit der vorliegenden Machbarkeitsuntersuchung sollte eine nachhaltige, zukunftsträchtige und sichere Wärmeversorgung für den Gesamtstandort inkl. des Neubaus BA6 aus einer gemeinsamen Energiezentrale am derzeitigen Standort mit optimierter Erzeuger- und Verteilstruktur konzeptioniert werden. . Nach dem Wegfall des letzten Dampfverbrauchers 2025 können die ND-Dampfkessel, sowie der bereits außer Betrieb befindliche HD-Dampfkessel, rückgebaut werden. Stattdessen erfolgt der Einbau einer den Anforderungen des Klinikstandortes entsprechend dimensionierten Doppelkesselanlage (Erdgas/Heizöl) zur Erzeugung von Heizwasser (VL/RL in den Verteilkreisen ca. 80/60°C). Diese Kesselanlage (Schritt 1) versorgt das Klinikum in einer Überganszeit bis zur Einbindung erneuerbarer Wärmelieferungen mit Wärme und dient im Endausbau des Konzepts als Redundanz bzw. Ausfallsicherheit. Durch die Absenkung der Temperaturen im Verteilnetz geht eine Verlustminimierung einher und es besteht zudem die Möglichkeit, die bestehende Wärmelieferung aus Biogas-BHKWs und/oder anderer Erzeuger (Schritt 2) direkt einzubinden und deren Potential voll auszuschöpfen. Mit der Umstellung der Wärmeerzeugung gehen sekundäre Maßnahmen wie etwa Prüfung und Umbau der Verteilstruktur der Energiezentrale, Einbindung von Pufferspeichern, Umstellung der Warmwassererzeugung auf Frischwasserstationen und die Implementierung eines MSR-Systems einher. . Nach dem Umbau der Energiezentrale sieht ein zweiter Schritt die Einbindung von erneuerbar gewonnener Wärme in die Wärmeversorgung vor. Diese soll nach derzeitigem Stand in unmittelbarer Nähe zum Klinikum nördlich bei den bestehenden BHKW-Anlagen (Fremdbetreiber) errichtet werden. Die Einbindung erfolgt zentral über die bestehende, modernisierte Energiezentrale. . Die Machbarkeitsstudie weist folgende Kosten der Kostengruppen 300, 400 und 500 (Stand 2024) aus: - Kostenschätzung Energiezentrale: 3.437.422 EUR brutto - Kostenschätzung Energiezentrale Außenbereich Biomasse: 2.323.600 EUR brutto - (Alternative Kostenschätzung Energiezentrale Außenbereich Luft-Wärmepumpe: 2.257.305 EUR brutto) . Das Projekt unterliegt u.a. aufgrund der bereits laufenden Modernisierungsmaßnahmen einem sehr engen zeitlichen Rahmen. Planungsergebnisse bis LP 3 sind bis April 2026 zu gewährleisten. . Mit vorliegendem Verfahren werden die Planungsleistungen des Leistungsbildes Technische Ausrüstung Anlagengruppen 1, 2 und 8 nach HOAI vergeben. Es werden außerdem (optionale) Besondere Leistungen vergeben. Mit den Leistungen ist im Anschluss an das Verfahren zu beginnen. Die Leistungen werden stufen- und bauabschnittsweise abgerufen und vergeben. Die Leistungsphasen 1-2 zunächst über das gesamte Projekt/alle Bauabschnitte zu bearbeiten. Die Beauftragung weiterer Stufen setzt außerdem eine gesicherte Förderung/Finanzierung voraus. . Weiterführende Informationen sind der Machbarkeitsstudie zu entnehmen.
- Kreis Offenbach - FD Gebäudewirtschaft
Kreis Offenbach, Sanierung und Neubau der Dreieichschule in Langen Leistungen der Ausstattungsplanung nach dem Leistungsbild Planung Innenraum gemäß §§ 33 ff. HOAI, LPH 1-9
Diese Beschreibung taucht bei der Los-Beschreibung auf, hier also Infos das Los bzw. den Auftrag betreffend, als Ergänzung zum Feld ganz oben. Vergeben werden die Leistungen der Ausstattungsplanung nach dem Leistungsbild Planung Innenraum gemäß §§ 33 ff. HOAI, LPH 1-9 mit teilweise angepassten Teilleistungssätzen sowie besondere Leistungen. Für die Ausstattungsplanung werden drei Objekte gebildet. Objekt 1 umfasst die Fachklassenräume. Hier wird vom Auftraggeber eine umfassende Fachklassenplanung (lose und feste Möblierung) erwartet, inkl. der Planung für die technische Ausrüstung ab zu definierenden Übergabepunkten. Die anrechenbaren Kosten sind mit 300.000 € kalkuliert worden. Das Objekt wird in die Honorarzone IV eingeordnet. Objekt 2 umfasst die Ausstattungsplanung für die Bestandsmöbel aus dem Bestandsbau und den Containeranlagen sowie die Umzugsplanung für die Objekte. Als anrechenbaren Kosten für die Honorierung werden 50% des Neubeschaffungswert pro Klassenraum definiert. Aktuell wird von schätzungsweise 506.250,00 € anrechenbaren Kosten für den Bestand ausgegangen. Die Leistungen für das Objekt 2 werden in HZ III eingeordnet. Als Objekt 3 sind Ersatzbeschaffungen von loser Möblierung sowie die Planung von Bau- und Montageleistungen für festverbaute Einrichtung erfasst, soweit diese gemäß Schnittstellenabstimmung zur Ausstattungsplanung gehört. Aktuell wird hier von anrechenbaren Kosten von 158.760 € ausgegangen. Das Objekt 3 wird in HZ III eingeordnet. Die Leistungen der Ausstattungsplanung sind in intensiver Abstimmung und Kooperation mit dem Schulbetreiber und der Schulleitung zu erbringen. Zudem wird ein intensiver Austausch mit der Objektplanung Gebäude und den weiteren Fachplanungs-/Beratungsleistungen (insb. Technische Ausrüstung) - die separat ausgeschrieben wurden - erwartet. Die Schnittstellen sind gemeinsam abzustimmen. Es ist eine stufenweise Beauftragung vorgesehen. Die einzelnen Projektstufen werden nach Projektfortschritt sukzessive abgerufen. Sollte der Auftraggeber entscheiden, dass das Projekt oder einzelne Objekte nach Abschluss einer Projektstufe beendet wird, erfolgt kein weiterer Abruf. Ein Anspruch des Auftragnehmers zum Abruf weiterer Projektstufen besteht nicht. Die Nutzungsfläche umfasst insgesamt etwa 10.000 qm (NUF Bestandsgebäude und NUF Erweiterungsgebäude). Es soll die Planung der Ausstattung erfolgen, in den Bestandsgebäuden u.a. für Unterrichts-/Schulungs-/Verwaltungs-/Sozialräume, sowie für den Mensabereich, unter Weiterverwendung vorhandene (technischer) Ausstattung. Die Planung der losen Ausstattung soll allen Anforderungen an eine moderne Schule gerecht werden. Gültige Vorschriften in Bezug auf Sicherheit, Umweltverträglichkeit und Ergonomie sind zu berücksichtigen (insb. bei der Erstellung von Leistungsverzeichnissen). Es sind sowohl (Teil-)Ausstattungen für den allgemeinen als auch für den Fachunterricht (u.a. im Bereich Chemie, Physik, Biologie wie auch Musik und Kunst) abzustimmen und auszuschreiben. Die Lieferung und Aufstellung neu angeschaffter Möbel im Objekt (ggf. zunächst im neu zu errichtenden Interimsstandort, nach Abschluss der baulichen Maßnahmen dann in den sanierten/umgebauten Bestandgebäuden oder in den Erweiterungsbau) sind zu koordinieren sowie das Raumbuch fortzuschreiben. Die Umzugsplanung für das von Auslagerungen betroffene Mobiliar/Gegenstände (zum Interimsstandort sowie zurück in die sanierten Bestandsgebäude) ist Bestandteil der beauftragten Leistungen. Die Schnittstelle zwischen Ausstattungsplanung und Planung Interim (Teil der Leistung der Objektplanung Gebäude) ist mit Leistungsbeginn festzulegen. Grundsätzlich sind die Einbaumöbel (zB. Teeküchen) und sonstige fest installierte Ausstattungen außerhalb der naturwissenschaftlichen Fachklassen bereits als Grundleistungen bei der Objektplanung Gebäude beauftragt. Sollten Konzept bedingt Montage oder Bauleistungen von Baukonstruktive Einbauten (KG381) durch die Ausstattungsplanung erfolgen, ist dies frühzeitig mit der Objektplanung Gebäude abzustimmen und entsprechende Möblierungspläne mit farblicher Kennzeichnung der Zuständigkeiten dem Auftraggeber vorzulegen.
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
- Wie kann ich mich auf diese Ausschreibung bewerben?
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- Bis wann läuft die Angebotsfrist?
- Die Angebotsfrist endet am 22. Juni 2026.
- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist Generalzolldirektion Zentrale Beschaffungsstelle der Bundesfinanzverwaltung.
- Welche Unterlagen sind für den Start relevant?
- In der Regel benötigen Sie Leistungsbeschreibung, Eignungsnachweise, Fristenhinweise und ggf. Formblätter. Auf auftrag.ai werden diese Punkte priorisiert dargestellt.