Kita Holzerath - Los 05 Freianlagen
Die gegenwärtigen Räumlichkeiten der Kindertagesstätte Holzerath befinden sich im Erd- und Untergeschoss des Gemeindehauses von Holzerath (Altbau). Im Obergeschoß (Dachgeschoß) verfügt die Ortsgemeinde über einen großen Versammlungs- und Gymnastikraum mit Küche und Sanitäranlagen, der von den Ortsvereinen und der Kita ...
Typ:Ausschreibung
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Inhalt auf einen Blick
Die gegenwärtigen Räumlichkeiten der Kindertagesstätte Holzerath befinden sich im Erd- und Untergeschoss des Gemeindehauses von Holzerath (Altbau). Im Obergeschoß (Dachgeschoß) verfügt die Ortsgemeinde über einen großen Versammlungs- und Gymnastikraum mit Küche und Sanitäranlagen, der von den Ortsvereinen und der Kita regelmäßig genutz...
- Ausschreibungstyp: Ausschreibung
- Auftraggeber: Ortsgemeinde Holzerath
- Veröffentlicht: 07. Mai 2026
- Frist: Nicht angegeben
- Thema: Landschaftsarchitektur
Ausschreibungsbeschreibung
Die gegenwärtigen Räumlichkeiten der Kindertagesstätte Holzerath befinden sich im Erd- und Untergeschoss des Gemeindehauses von Holzerath (Altbau). Im Obergeschoß (Dachgeschoß) verfügt die Ortsgemeinde über einen großen Versammlungs- und Gymnastikraum mit Küche und Sanitäranlagen, der von den Ortsvereinen und der Kita regelmäßig genutzt wird. Der Jugendraum befindet sich ebenfalls in diesem Obergeschoss. Andere Räumlichkeiten für Vereinsaktivitäten und Versammlungen stehen nicht zur Verfügung, sodass eine Erweiterung der Kita im Bestand gänzlich unmöglich ist. Zurzeit verfügt die Kita Holzerath über 4 Gruppen mit insgesamt bis zu 80 Plätzen, darunter eine provisorische Gruppe im Bewegungsraum (Untergeschoß). Die Kita hat noch eine befristete Betriebserlaubnis bis zum 31.12.2027. Ferner wurde als Teil der Übergangslösung vereinbart, dass die Kita als Ersatz für den Bewegungsraum im Untergeschoss bis auf Weiteres den Gemeindesaal im Dachgeschoss des Gebäudes nutzen kann. In den Bedarfsplanungsgesprächen, im März 2019 und Februar 2021, mit den Landes- und Kreisjugendämter wurde festgehalten, dass die dauerhafte Einrichtung einer 4. Gruppe zwingend erforderlich und die Gesamtkapazität auf insgesamt 95 (Kinder-)Plätze aufzustocken sei. Gefordert wurde des Weiteren die räumliche Trennung zwischen Kita- und Gemeindeflächen sowie separate Zugänge im Sinne der Inklusion und stark frequentierter Räume auf einer Ebene vorzuhalten. Die neuen räumlichen Gegebenheiten sollen den Anforderungen einer inklusiven Pädagogik und den Bedürfnissen aller Nutzer Rechnung tragen. Der neue Kita-Spielplatz soll auf einem Teil der großen befestigten Fläche (Erdgeschoss-Niveau) und den angrenzenden Grün- und Böschungsbereichen entsprechend der vorherrschenden Topographie gestaltet werden. Die Spielflächen im Freien sollen mit möglichst vielseitigen, vor allem natürlichen Spielangeboten ausgestattet und in die pädagogische Arbeit voll einbezogen werden. Spielgeräte sollen möglichst vielfältigen Anregungscharakter besitzen. Auf vorbeschriebener Basis sowie den sonstigen amtlichen Richtlinien, erarbeitete das mit der Gebäude- und Innenraumplanung beauftragte Architekturbüro einen mit allen bisherigen Beteiligten abgestimmten Vorentwurf (Leistungsphase 2 der HOAI) aus. Hieran sind die Fachplanungen auszurichten und zu bewerkstelligen. Energie- und Medienabrechnungen sollen nutzerdifferenziert ermittelbar sein. Für das Zuwendungsverfahren (Förderung und Bewilligungsverfahren) der geplanten Investitions- und Instandhaltungsmaßnahmen sind die Kostenermittlungsstufen (DIN 276) nach Umbau Bürgerhaus (UB) sowie Kita (UK), Erweiterung Bürgerhaus (EB) sowie Kita (EK), Umbau der gemeinschaftlich genutzten Bereiche des Bürgerhauses und der Kita (UBK) entsprechend der farblich angelegten Flächen in den den Vergabeunterlagen beigefügten Gebäudegrundrissen abzugrenzen. Die derzeit angenommenen Kosten (Kostenschätzung vom 04.02.2025) verteilen sich für die KG 500 wie folgt auf die vier Bauabschnitte: - Erweiterung Gemeindehaus: 93.958,80 EUR - Umbau Gemeindehaus: 0,00EUR - Erweiterung Kita: 149.809,61 EUR - Umbau Kita: 23.099,13 EUR Die prognostizierten Gesamtkosten für die Kostengruppe 500 betragen demnach 266.867,54 EUR. Die Kosten für "Umbau Gemeindehaus" sind in der Kostenschätzung "Erweiterung Gemeindehaus" enthalten. Bei allen Planungsleistungen ist bereits im Rahmen der Planung eine Aufteilung der Kosten in die vier Bauabschnitte Erweiterung Kita, Umbau Kita, Erweiterung Gemeindehaus und Umbau Gemeindehaus zu berücksichtigen, so dass die spätere Abrechnung und Mittelverwendung gegenüber den Zuschussgebern entsprechend vorgenommen werden kann.
Weiterführende Details
Nach Registrierung stehen Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung strukturiert bereit.
- Kernanforderungen der Ausschreibung priorisiert aufbereitet
- Fristen, Eignungskriterien und Unterlagen in einem Ablauf
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Dokumente und Anhänge
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Für die Kindertagesstätten der Stadt Hagenbach zeichnet sich ein Fehlbedarf an Kita-Plätzen ab. Aufgrund eines neuen Baugebietes der Stadt Hagenbach wird von einem Bedarf von zwei weiteren Gruppen ausgegangen. Die fehlende Kita-Plätze sollen künftig in der Einrichtung im ehemaligen Hauptschulgebäude untergebracht werden. Es ist geplant, die Kindertagesstätte in das erste Obergeschoss zu erweitern. Im Erdgeschoss werden die zwei bestehenden Gruppenräume neu strukturiert und jeweils mit einem Nebenraum und einem Funktionsraum verbunden. Diese Gruppenraumstruktur wird auch in das erste Obergeschoss übernommen. Somit ist die zukünftige 4-gruppige Kita auf zwei Stockwerke verteilt. Die neuen Räumlichkeiten für den Schülerhort werden im zweiten Obergeschoss realisiert. Das Gebäude wird seit über 50 Jahren genutzt und befindet sich im bauzeitlichen Zustand. Eine vollumfängliche Sanierung ist notwendig, so dass das Gebäude den heutigen Standards entspricht. Die Anforderungen an den Brandschutz, die Barrierefreiheit, die Trinkwasserhygiene sowie dem Unfallschutz und Arbeitsschutz sollen hierbei unter Beachtung der aktuell geltenden Vorschriften und Gesetze berücksichtigt und umgesetzt werden. Die Bedarfe der Kindertagesstätte Kinderland und des Schülerhorts werden vorrangig im Gebäude berücksichtigt. Die darüber hinaus noch zur Verfügung stehenden Flächen im Gebäude möchte die Stadt Hagenbach in Zukunft möglichst flexibel nutzen können, so dass Leerstand vermieden werden kann. Dies betrifft hauptsächlich die Flächen im dritten Obergeschoss und im Kellergeschoss die als Multifunktionsräume umgeplant werden sollen da das Vereins- und Kulturleben sowie die Ehrenamtsarbeit in Hagenbach weiter aufrechterhalten und gefördert werden soll. Eine energetische Sanierung unter Einhaltung des GEG und eine Erneuerung der Gebäudetechnik sollen die Energieeffizienz des Gebäudes verbessern und den Energieverbrauch bzw. die CO2-Emissionen reduzieren. Hier muss jedoch auch die Gebäudetechnik unterstützend mithelfen. Für das Gebäude soll eine effiziente Wärmeversorgung geplant werden. Zur Entscheidung sollen der Stadt Hagenbach zukunftsfähige und sparsame Möglichkeiten zur Wärmeversorgung nebst Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen aufgezeigt werden. Die bestehende Wärmeversorgung ist über 25 Jahre alt und aufgrund der geänderten Versorgungssituation der angrenzenden Gebäude nun viel zu groß dimensioniert. Aktuell wird das Gebäude nur noch mit Erdgas beheizt. Im Keller stehen zwei stillgelegten Öltanks. Diese sollen im Zuge der Baumaßnahmen entfernt werden. Auch die komplette Heizungsinstallation ist bauzeitlich und muss erneuert werden. Bereits im Jahr 2022 wurde eine Heizleitung schadhaft, die einen erheblichen Wasserschaden im Gebäude verursacht hat. Die Sanitärinstallation ist für alle Bereiche neu zu planen. Auf allen Ebenen sollen Sanitäranlagen geplant werden. Zusätzlich sind Küchen und Teeküchen für die Nutzer zu berücksichtigen. Für das Gebäude ist keine zentrale Lüftungsanlage vorgesehen. Jedoch könnten dezentrale Lüftungsgeräte für einige Räume sinnvoll sein. Dies soll im Rahmen der Konzeptentwicklung beurteilt werden. Eine Grobbemessung und Auslegungen der notwendigen Luftmengen in Verbindung mit eventuell technischen Geräten oder einer natürlich möglichen Lüftung soll den notwendigen Luftwechsel sicherstellen und auch Feuchteschäden infolge der energetischen Sanierung vermeiden. Weitere Informationen sind einer den Vergabeunterlagen beigefügten detaillierten Projektbeschreibung zu entnehmen.
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Für die Kindertagesstätten der Stadt Hagenbach zeichnet sich ein Fehlbedarf an Kita-Plätzen ab. Aufgrund eines neuen Baugebietes der Stadt Hagenbach wird von einem Bedarf von zwei weiteren Gruppen ausgegangen. Die fehlende Kita-Plätze sollen künftig in der Einrichtung im ehemaligen Hauptschulgebäude untergebracht werden. Es ist geplant, die Kindertagesstätte in das erste Obergeschoss zu erweitern. Im Erdgeschoss werden die zwei bestehenden Gruppenräume neu strukturiert und jeweils mit einem Nebenraum und einem Funktionsraum verbunden. Diese Gruppenraumstruktur wird auch in das erste Obergeschoss übernommen. Somit ist die zukünftige 4-gruppige Kita auf zwei Stockwerke verteilt. Die neuen Räumlichkeiten für den Schülerhort werden im zweiten Obergeschoss realisiert. Das Gebäude wird seit über 50 Jahren genutzt und befindet sich im bauzeitlichen Zustand. Eine vollumfängliche Sanierung ist notwendig, so dass das Gebäude den heutigen Standards entspricht. Die Anforderungen an den Brandschutz, die Barrierefreiheit, die Trinkwasserhygiene sowie dem Unfallschutz und Arbeitsschutz sollen hierbei unter Beachtung der aktuell geltenden Vorschriften und Gesetze berücksichtigt und umgesetzt werden. Die Bedarfe der Kindertagesstätte Kinderland und des Schülerhorts werden vorrangig im Gebäude berücksichtigt. Die darüber hinaus noch zur Verfügung stehenden Flächen im Gebäude möchte die Stadt Hagenbach in Zukunft möglichst flexibel nutzen können, so dass Leerstand vermieden werden kann. Dies betrifft hauptsächlich die Flächen im dritten Obergeschoss und im Kellergeschoss die als Multifunktionsräume umgeplant werden sollen da das Vereins- und Kulturleben sowie die Ehrenamtsarbeit in Hagenbach weiter aufrechterhalten und gefördert werden soll. Eine energetische Sanierung unter Einhaltung des GEG und eine Erneuerung der Gebäudetechnik sollen die Energieeffizienz des Gebäudes verbessern und den Energieverbrauch bzw. die CO2-Emissionen reduzieren. Hier muss jedoch auch die Gebäudetechnik unterstützend mithelfen. Im Gebäude muss die komplette Beleuchtung erneuert werden. Sämtliche Elektroinstallationen sind zu erneuern. Eine Netzwerkverkabelung ist zu berücksichtigen. Hier ist ein gewisser Automationsgrad auszuführen, der durch automatische Regelungen den Komfort erhöht und ein angenehmes Raumklima schafft. Durch die Automatisierung soll auch der Energieverbrauch im Gebäude reduziert werden. Beleuchtung, Belüftung und Heizung sollen an die Bedürfnisse der Nutzer angepasst werden können. Zusätzlich sollen mögliche Sicherheitskomponenten integriert werden, zur Verhinderung von Vandalismus, Einbrüchen oder Bränden. Das Gebäude soll einen Aufzug über alle Geschosse erhalten, um die Barrierefreiheit sicherzustellen. Weitere Informationen sind einer den Vergabeunterlagen beigefügten detaillierten Projektbeschreibung zu entnehmen.
Erweiterung PP2 und Umbau PP7 - Objektplanung Freianlagen Teil 3, Abschnitt 2, §§ 38 ff. nach HOAI 2021, Leistungsphasen 1 bis 9
Der Landkreis Fürth beabsichtigt die Neugestaltung und Fertigstellung der Bestandsgebäude im Pinderpark 2 und 4 („PP2“ und „PP4“) und die Generalsanierung (ausgenommen Fassade) und den Umbau eines großen Teils des Bürogebäudes im Pinderpark 5-7 („PP7“), zu einem modernen Verwaltungsgebäude. Der Bürokomplex PP7 wurde im Mai 2024 durch den Landkreis Fürth angekauft – die Sanierung und der Umbau soll zeitnah erfolgen. Der Landkreis hat die Räumlichkeiten erworben, um seine Verwaltung an seinem Standort im Pinderpark in Zirndorf zusammenzuführen. Die aktuell noch genutzten Flächen am Stresemannplatz in Fürth werden nach der Sanierung und dem Umzug aufgelöst. Bei dem neu erworbenen Objekt handelt es sich um ein unterkellertes Gebäude mit Erdgeschoss und drei Obergeschossen. In etwa die Hälfte des Gebäudes ist für Büro-, Praxis-, Laden- und Lagerflächen vermietet. Die zweite Hälfte wurde bis Mai durch eine Firma für Damenmode genutzt und soll für die Verwaltung des Landkreises Fürth saniert und umgebaut werden. Die Gebäudeteile sollen auch die Verwaltungseinheiten, die ursprünglich im Bauteil PP2 (im Pinderpark 2) untergebracht werden sollten, aufnehmen. Die ursprünglich geplante Erweiterung des bestehenden Verwaltungsgebäudes PP2 wurde nach dem Erwerb von PP7, nach der Fertigstellung des Untergeschosses und der Tiefgarage, gestoppt. Das geplante Baufeld ist immer noch Baustelle und umschließt neben dem eigentlichen Erweiterungsbau auch Teile des Kundenparkplatzes und des Platzes / Haupteingangs vor dem Verwaltungsgebäude von PP2. Die Planungsleistungen umfassen die Einpassung des nicht fertiggestellten Erweiterungsbaus und die Neugestaltung des Vorplatzes des neuen Haupteingangs. Der Gebäudekomplex PP4 umfasst aktuell auch Verwaltungseinheiten des Landkreises, die in die Gebäude PP2 und PP7 integriert werden sollen. Zur weiteren Nutzung des Gebäudes, müssen die umliegenden Erschließungen umgeplant und ertüchtigt werden. Gegenstand der Vergabe sind die Leistungen der Objektplanung Freianlagen Teil 3, Abschnitt 2, §§ 38 ff nach HOAI 2021, Leistungsphasen 1 bis 9
- Stadt Lahr
Vergabe von Planungsleistungen für den Umbau einer Schule zur KiTa für die Fachplanung Tragwerksplanung (§§49-52 HOAI)
Die Alte Schule Reichenbach soll im Zuge ihrer Umnutzung zu einer Kindertagesstätte umfassend saniert und für die neue Nutzung umgestaltet werden. Dazu erfolgt eine bauliche Trennung vom angrenzenden Alten Rathaus. Während die Alte Schule künftig ausschließlich als Kita genutzt wird, bleibt das Alte Rathaus weiterhin in Nutzung durch den Jugendclub und Vereine. Die Maßnahmen im Gebäude des Alten Rathauses sind nicht Bestandteil dieses Vergabeverfahrens. Das Bestandsgebäude liegt im Stadtteil Lahr-Reichenbach. Auf demselben Grundstück befinden sich zudem die Neue Schule, die Turnhalle sowie die Ortsverwaltung. Vorgesehen sind fünf Gruppen, davon drei Ü3- und zwei U3-Gruppen im Erd- und Obergeschoss. Zudem besteht die Option, im Dachgeschoss bei steigendem Bedarf eine sechste Gruppe einzurichten. Das Bestandsgebäude weist deutliche Abnutzungserscheinungen und eine veraltete technische Ausstattung auf. Durch die geplante Umnutzung mit Kernsanierung wird das ortsbildprägende Gebäude einer neuen Nutzung zugeführt und in seiner Substanz gesichert. Im Zuge der Maßnahme werden die Raumstrukturen an die Anforderungen moderner Kindertagesstätten angepasst. Entstehen sollen Gruppen- und Schlafräume, ein Bewegungsraum, eine Küche mit Bistro sowie Verwaltungs- und Nebenräume. Diese Raumstruktur schafft ein kindgerechtes und funktionales Umfeld, das Sicherheit, pädagogische Qualität und Alltagstauglichkeit miteinander verbindet. Ein neuer Anbau mit Haupttreppe und Aufzug stellt die barrierefreie Erschließung des Gebäudes sicher und gewährleistet zugleich den zweiten Rettungsweg. Damit werden die Anforderungen an Sicherheit und Barrierefreiheit erfüllt und die Erschließungsstruktur sinnvoll ergänzt. Der Einbau neuer Fenster, die brandschutzgerechte Ertüchtigung der bestehenden Bauteile und die Erneuerung der technischen Gebäudeausstattung (Elektro, Heizung, Sanitär, Lüftung) sichern die langfristige Nutzbarkeit und den Werterhalt des Gebäudes. Mit der Umnutzung der Alten Schule Reichenbach entsteht ein modernes und zukunftsfähiges Betreuungsangebot für Kinder im Stadtteil. Die Maßnahme deckt den bestehenden und künftigen Bedarf an Betreuungsplätzen, stärkt die soziale Infrastruktur vor Ort und erhöht die Attraktivität des Stadtteils insgesamt. Um diesen Umbau durchführen zu können, werden Planungsleistungen für die Tragwerksplanung ausgeschrieben.
- Ortsgemeinde KlidingKlidingFrist: 19. Mai
VG Ulmen, Kliding - Erweiterung Bürgerhaus Kliding und Umgestaltung Außenanlagen - Objektplanung Freianlagen
1. AUSGANGSSITUATION Die Ortsgemeinde Kliding plant die Erweiterung des bestehenden Bürgerhauses. Ziel ist es, das Gebäude funktional zu verbessern, barrierefrei auszubauen und die Außenanlagen neu zu gestalten. Der bestehende, stark sanierungsbedürftige Toilettentrakt sowie die Pausenhofüberdachung sind rückzubauen, um Platz für einen neuen Erweiterungsbau zu schaffen. Dieser soll alle erforderlichen Räumlichkeiten enthalten. Das bestehende Bürgerhaus (ohne Toilettenanlage) ist von der Maßnahme nicht betroffen. Es sind lediglich kleinere Anpassungsarbeiten an der Bestandsfassade im Übergangsbereich zum Neubau geplant. Der bisher genutzte, jedoch nicht barrierefreie Saal im Obergeschoss des Gebäudes soll zukünftig nicht mehr verwendet werden. Im Zuge der Maßnahme wird auch der verbleibende (unbebaute) ca. 350 Quadratmeter große Außenbereich des Bürgerhauses einer umfangreichen Sanierung und Neugestaltung unterzogen. Hier ist z.B. eine Stützmauer zum angrenzenden Nachbar abgängig und muss ersetz werden. 2. PROJEKTUMFANG UND MAßNAHMEN 2.1 Abbrucharbeiten 2.2 Erweiterungsbau - Neue Nutzungseinheit 2.3 Nutzungsausschluss des alten Saals im Obergeschoss 2.4 Neugestaltung der Außenanlagen Die Außenanlagen sollen funktional, barrierefrei und optisch ansprechend neugestaltet werden. Folgende Maßnahmen sind geplant: - Neuerrichtung der Stützmauer mittels Winkelstützwänden - Erneuerung der Oberflächenentwässerung einschließlich Hofabläufen und Drainageleitungen - Herstellung einer Hoffläche aus versickerungsfähigem Pflaster - Pflanzung von bis zu zwei Bäumen mit dazugehörigen Sitzmöglichkeiten - Errichtung einer Einfriedung und Absturzsicherung aus Doppelstabmattenzaun mit einer Höhe von ca. 1,50 m - Herstellung einer seitlichen Zufahrt sowie eines Abstellplatzes für einen Getränkeanhänger 3. ZIELSETZUNG DER PLANUNG Die Planungsleistungen sollen eine funktionale, nachhaltige und wirtschaftliche Lösung sicherstellen. Wichtige Planungsziele sind: - Verbesserung der Barrierefreiheit - Optimierte Nutzung der Räumlichkeiten für Veranstaltungen und Vereinsaktivitäten - Harmonische Einbindung des Neubaus und der Außenanlagen in den Bestand. Es soll ein ganzheitliches Entwurfskonzept erarbeitet werden, so dass Bestandsgebäude, Erweiterungsbau und Außenanlagen eine Einheit mit abgestimmter Formensprache und Funktionalitäten erhalten. - Langlebige, pflegearme und versickerungsfähige sowie attraktive Gestaltung der Außenflächen. - Berücksichtigung aller relevanten Normen und Anforderungen (insbesondere Barrierefreiheit, Brandschutz, DIN-Normen, kommunale Vorgaben). 4. BESONDERE HINWEISE - Die Gemeinde strebt eine wirtschaftliche Bauweise mit hoher Dauerhaftigkeit an. - Variantenuntersuchungen sind erwünscht (z. B. Dachform, Material der Fassaden, Entwässerungskonzept). Es soll ein Förderantrag aus dem I-Stock auf Basis der vom AN zu erstellenden Entwurfsplanung und Kostenberechnung gestellt werden. Für den Bauablauf stellt der Auftraggeber folgende Anforderungen in zeitlicher Hinsicht: Die Planungsleistungen bis Leistungsphase 3 (Entwurfsplanung einschließlich der Kostenberechnung) müssen bis zum 30.09.2026 vollständig erbracht sein. Der Fördermittelantrag wird anschließend auf Grundlage der zuvor erstellten Unterlagen durch die VG Ulmen bearbeitet und muss bis spätestens zum 15.10.2026 bei der Kreisverwaltung Cochem-Zell eingereicht werden. In der Regel beläuft sich die Bearbeitungszeit des Antrages auf ca. 6 Monate. Sofern dem Antrag stattgegeben und einer Förderung zugestimmt wird, ist mit einer Fortführung der weiteren Planungsleistungen zwischen Anfang bis Mitte 2027 zu rechnen. Aufgrund der Nichteinschätzbarkeit der Bearbeitungsdauer des Förderantrages und des Bauantrages können die Termine für weitere Leistungen erst mit Beauftragung dieser weiteren Leistungen einvernehmlich festgelegt werden. Es wird derzeit von einer Gesamtprojektlaufzeit von ca. 36 Monaten ausgegangen. Der Aufwand für das Anfertigen von Bestandsaufmassen der Außenanlagen (Freianlagen) und des alten Bürgerhauses (Gebäude und Innenräume) wird im Rahmen der angebotenen besonderen Leistungen abgerechnet. Das Aufmaß des alten Bürgerhauses dient u.a. der Darstellungen des Gesamtkomplexes im Kontext der Neubauplanung sowie der Digitalisierung des Gebäudebestandes.
- Ortsgemeinde KlidingKlidingFrist: 19. Mai
VG Ulmen, Kliding - Erweiterung Bürgerhaus Kliding und Umgestaltung Außenanlagen - Objektplanung Freianlagen
1. AUSGANGSSITUATION Die Ortsgemeinde Kliding plant die Erweiterung des bestehenden Bürgerhauses. Ziel ist es, das Gebäude funktional zu verbessern, barrierefrei auszubauen und die Außenanlagen neu zu gestalten. Der bestehende, stark sanierungsbedürftige Toilettentrakt sowie die Pausenhofüberdachung sind rückzubauen, um Platz für einen neuen Erweiterungsbau zu schaffen. Dieser soll alle erforderlichen Räumlichkeiten enthalten. Das bestehende Bürgerhaus (ohne Toilettenanlage) ist von der Maßnahme nicht betroffen. Es sind lediglich kleinere Anpassungsarbeiten an der Bestandsfassade im Übergangsbereich zum Neubau geplant. Der bisher genutzte, jedoch nicht barrierefreie Saal im Obergeschoss des Gebäudes soll zukünftig nicht mehr verwendet werden. Im Zuge der Maßnahme wird auch der verbleibende (unbebaute) ca. 350 Quadratmeter große Außenbereich des Bürgerhauses einer umfangreichen Sanierung und Neugestaltung unterzogen. Hier ist z.B. eine Stützmauer zum angrenzenden Nachbar abgängig und muss ersetz werden. 2. PROJEKTUMFANG UND MAßNAHMEN 2.1 Abbrucharbeiten 2.2 Erweiterungsbau - Neue Nutzungseinheit 2.3 Nutzungsausschluss des alten Saals im Obergeschoss 2.4 Neugestaltung der Außenanlagen Die Außenanlagen sollen funktional, barrierefrei und optisch ansprechend neugestaltet werden. Folgende Maßnahmen sind geplant: - Neuerrichtung der Stützmauer mittels Winkelstützwänden - Erneuerung der Oberflächenentwässerung einschließlich Hofabläufen und Drainageleitungen - Herstellung einer Hoffläche aus versickerungsfähigem Pflaster - Pflanzung von bis zu zwei Bäumen mit dazugehörigen Sitzmöglichkeiten - Errichtung einer Einfriedung und Absturzsicherung aus Doppelstabmattenzaun mit einer Höhe von ca. 1,50 m - Herstellung einer seitlichen Zufahrt sowie eines Abstellplatzes für einen Getränkeanhänger 3. ZIELSETZUNG DER PLANUNG Die Planungsleistungen sollen eine funktionale, nachhaltige und wirtschaftliche Lösung sicherstellen. Wichtige Planungsziele sind: - Verbesserung der Barrierefreiheit - Optimierte Nutzung der Räumlichkeiten für Veranstaltungen und Vereinsaktivitäten - Harmonische Einbindung des Neubaus und der Außenanlagen in den Bestand. Es soll ein ganzheitliches Entwurfskonzept erarbeitet werden, so dass Bestandsgebäude, Erweiterungsbau und Außenanlagen eine Einheit mit abgestimmter Formensprache und Funktionalitäten erhalten. - Langlebige, pflegearme und versickerungsfähige sowie attraktive Gestaltung der Außenflächen. - Berücksichtigung aller relevanten Normen und Anforderungen (insbesondere Barrierefreiheit, Brandschutz, DIN-Normen, kommunale Vorgaben). 4. BESONDERE HINWEISE - Die Gemeinde strebt eine wirtschaftliche Bauweise mit hoher Dauerhaftigkeit an. - Variantenuntersuchungen sind erwünscht (z. B. Dachform, Material der Fassaden, Entwässerungskonzept). Es soll ein Förderantrag aus dem I-Stock auf Basis der vom AN zu erstellenden Entwurfsplanung und Kostenberechnung gestellt werden. Für den Bauablauf stellt der Auftraggeber folgende Anforderungen in zeitlicher Hinsicht: Die Planungsleistungen bis Leistungsphase 3 (Entwurfsplanung einschließlich der Kostenberechnung) müssen bis zum 30.09.2026 vollständig erbracht sein. Der Fördermittelantrag wird anschließend auf Grundlage der zuvor erstellten Unterlagen durch die VG Ulmen bearbeitet und muss bis spätestens zum 15.10.2026 bei der Kreisverwaltung Cochem-Zell eingereicht werden. In der Regel beläuft sich die Bearbeitungszeit des Antrages auf ca. 6 Monate. Sofern dem Antrag stattgegeben und einer Förderung zugestimmt wird, ist mit einer Fortführung der weiteren Planungsleistungen zwischen Anfang bis Mitte 2027 zu rechnen. Aufgrund der Nichteinschätzbarkeit der Bearbeitungsdauer des Förderantrages und des Bauantrages können die Termine für weitere Leistungen erst mit Beauftragung dieser weiteren Leistungen einvernehmlich festgelegt werden. Es wird derzeit von einer Gesamtprojektlaufzeit von ca. 36 Monaten ausgegangen. Der Aufwand für das Anfertigen von Bestandsaufmassen der Außenanlagen (Freianlagen) und des alten Bürgerhauses (Gebäude und Innenräume) wird im Rahmen der angebotenen besonderen Leistungen abgerechnet. Das Aufmaß des alten Bürgerhauses dient u.a. der Darstellungen des Gesamtkomplexes im Kontext der Neubauplanung sowie der Digitalisierung des Gebäudebestandes.
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- Ortsgemeinde Kliding
VG Ulmen, Kliding - Erweiterung Bürgerhaus Kliding und Umgestaltung Außenanlagen - Objektplanung Freianlagen
1. AUSGANGSSITUATION Die Ortsgemeinde Kliding plant die Erweiterung des bestehenden Bürgerhauses. Ziel ist es, das Gebäude funktional zu verbessern, barrierefrei auszubauen und die Außenanlagen neu zu gestalten. Der bestehende, stark sanierungsbedürftige Toilettentrakt sowie die Pausenhofüberdachung sind rückzubauen, um Platz für einen neuen Erweiterungsbau zu schaffen. Dieser soll alle erforderlichen Räumlichkeiten enthalten. Das bestehende Bürgerhaus (ohne Toilettenanlage) ist von der Maßnahme nicht betroffen. Es sind lediglich kleinere Anpassungsarbeiten an der Bestandsfassade im Übergangsbereich zum Neubau geplant. Der bisher genutzte, jedoch nicht barrierefreie Saal im Obergeschoss des Gebäudes soll zukünftig nicht mehr verwendet werden. Im Zuge der Maßnahme wird auch der verbleibende (unbebaute) ca. 350 Quadratmeter große Außenbereich des Bürgerhauses einer umfangreichen Sanierung und Neugestaltung unterzogen. Hier ist z.B. eine Stützmauer zum angrenzenden Nachbar abgängig und muss ersetz werden. 2. PROJEKTUMFANG UND MAßNAHMEN 2.1 Abbrucharbeiten 2.2 Erweiterungsbau - Neue Nutzungseinheit 2.3 Nutzungsausschluss des alten Saals im Obergeschoss 2.4 Neugestaltung der Außenanlagen Die Außenanlagen sollen funktional, barrierefrei und optisch ansprechend neugestaltet werden. Folgende Maßnahmen sind geplant: - Neuerrichtung der Stützmauer mittels Winkelstützwänden - Erneuerung der Oberflächenentwässerung einschließlich Hofabläufen und Drainageleitungen - Herstellung einer Hoffläche aus versickerungsfähigem Pflaster - Pflanzung von bis zu zwei Bäumen mit dazugehörigen Sitzmöglichkeiten - Errichtung einer Einfriedung und Absturzsicherung aus Doppelstabmattenzaun mit einer Höhe von ca. 1,50 m - Herstellung einer seitlichen Zufahrt sowie eines Abstellplatzes für einen Getränkeanhänger 3. ZIELSETZUNG DER PLANUNG Die Planungsleistungen sollen eine funktionale, nachhaltige und wirtschaftliche Lösung sicherstellen. Wichtige Planungsziele sind: - Verbesserung der Barrierefreiheit - Optimierte Nutzung der Räumlichkeiten für Veranstaltungen und Vereinsaktivitäten - Harmonische Einbindung des Neubaus und der Außenanlagen in den Bestand. Es soll ein ganzheitliches Entwurfskonzept erarbeitet werden, so dass Bestandsgebäude, Erweiterungsbau und Außenanlagen eine Einheit mit abgestimmter Formensprache und Funktionalitäten erhalten. - Langlebige, pflegearme und versickerungsfähige sowie attraktive Gestaltung der Außenflächen. - Berücksichtigung aller relevanten Normen und Anforderungen (insbesondere Barrierefreiheit, Brandschutz, DIN-Normen, kommunale Vorgaben). 4. BESONDERE HINWEISE - Die Gemeinde strebt eine wirtschaftliche Bauweise mit hoher Dauerhaftigkeit an. - Variantenuntersuchungen sind erwünscht (z. B. Dachform, Material der Fassaden, Entwässerungskonzept). Es soll ein Förderantrag aus dem I-Stock auf Basis der vom AN zu erstellenden Entwurfsplanung und Kostenberechnung gestellt werden. Für den Bauablauf stellt der Auftraggeber folgende Anforderungen in zeitlicher Hinsicht: Die Planungsleistungen bis Leistungsphase 3 (Entwurfsplanung einschließlich der Kostenberechnung) müssen bis zum 30.09.2026 vollständig erbracht sein. Der Fördermittelantrag wird anschließend auf Grundlage der zuvor erstellten Unterlagen durch die VG Ulmen bearbeitet und muss bis spätestens zum 15.10.2026 bei der Kreisverwaltung Cochem-Zell eingereicht werden. In der Regel beläuft sich die Bearbeitungszeit des Antrages auf ca. 6 Monate. Sofern dem Antrag stattgegeben und einer Förderung zugestimmt wird, ist mit einer Fortführung der weiteren Planungsleistungen zwischen Anfang bis Mitte 2027 zu rechnen. Aufgrund der Nichteinschätzbarkeit der Bearbeitungsdauer des Förderantrages und des Bauantrages können die Termine für weitere Leistungen erst mit Beauftragung dieser weiteren Leistungen einvernehmlich festgelegt werden. Es wird derzeit von einer Gesamtprojektlaufzeit von ca. 36 Monaten ausgegangen. Der Aufwand für das Anfertigen von Bestandsaufmassen der Außenanlagen (Freianlagen) und des alten Bürgerhauses (Gebäude und Innenräume) wird im Rahmen der angebotenen besonderen Leistungen abgerechnet. Das Aufmaß des alten Bürgerhauses dient u.a. der Darstellungen des Gesamtkomplexes im Kontext der Neubauplanung sowie der Digitalisierung des Gebäudebestandes.
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
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