KEZO Ersatzneubau KVA
Das Projekt KEZO 2028 bezeichnet den Ersatzneubau der neuen KVA mit einer Kapazität von 120'000 t/a in einer Linie. Das Projekt besteht unter anderem aus den verfahrenstechnischen Hauptlosen «Feuerung und Kessel (Los 1)», «Rauchgasreinigung (Los 2)» und «Wasser-Dampf-Kreislauf (Los 3)».
Typ:Ausschreibung
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Inhalt auf einen Blick
Das Projekt KEZO 2028 bezeichnet den Ersatzneubau der neuen KVA mit einer Kapazität von 120'000 t/a in einer Linie. Das Projekt besteht unter anderem aus den verfahrenstechnischen Hauptlosen «Feuerung und Kessel (Los 1)», «Rauchgasreinigung (Los 2)» und «Wasser-Dampf-Kreislauf (Los 3)».
- Ausschreibungstyp: Ausschreibung
- Auftraggeber: Ramboll AG
- Veröffentlicht: 04. Mai 2026
- Frist: Nicht angegeben
- Thema: Turbinen
Ausschreibungsbeschreibung
Das Projekt KEZO 2028 bezeichnet den Ersatzneubau der neuen KVA mit einer Kapazität von 120'000 t/a in einer Linie. Das Projekt besteht unter anderem aus den verfahrenstechnischen Hauptlosen «Feuerung und Kessel (Los 1)», «Rauchgasreinigung (Los 2)» und «Wasser-Dampf-Kreislauf (Los 3)».
Weiterführende Details
Nach Registrierung stehen Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung strukturiert bereit.
- Kernanforderungen der Ausschreibung priorisiert aufbereitet
- Fristen, Eignungskriterien und Unterlagen in einem Ablauf
- Hinweise zur strukturierten Angebotsvorbereitung
- Passende Folgeausschreibungen automatisch entdecken
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2- Zweckverband Abfallverwertung Südhessen (ZAS)
Rückbau / Entkernung und Demontage der maschinen- und apparatetechnischen Einrichtungen der vollständigen Verbrennungslinie 1 im Müllheizkraftwerk Darmstadt
Der Rückbau- und die Demontage der Verbrennungslinie des Müllheizkraftwerkes Darmstadt umfasst die vollständige verfahrenstechnische Apparate- und Anlagentechnik einschließlich Rohrleitungssysteme der Müllverbrennungslinie 1 vom Müllaufgabetrichter, Feuerung/Kessel und Schlackeaustrag bis einschließlich der zugehörigen kompletten Rauchgasreinigungsline mit Sprühtrockner, E-Filter (Entkernen), Wäscher, Rohrleitungen, Saugzuggebläsen und Rückbau/Demontage der Katalytischen Rauchgasreinigung sowie weiterer verfahrenstechnischer Nebeneinrichtungen. Zu den Leistungen gehören die vorauslaufenden Schadstoffentfernungen, insbesondere KMF und Asbest einschließlich der erforderlichen Maßnahmen zum Arbeits-/Umweltschutz für die Rückbauarbeiten. Der Rückbau-/Demontageumfang beschränkt sich auf die verfahrenstechnischen Anlagenkomponenten, die mineralische Bausubstanz (Stahlbeton, Wände) und sonstige Einrichtungsgegenstände sind grundsätzlich nicht Bestandteil der Leistungen. Der Rückbau/ die Demontage erfolgt unter Laufendem Betrieb der Müllverbrennungslinie 3 und der Inbetriebnahme der neuen Müllverbrennungslinie 4. Zusätzlich finden gleichzeitig zum Rückbau noch weitere dringende Montagen und Inbetriebsetzungen von anderen Anlagenbereichen des Gesamtprojektes statt, die überwiegend direkt neben den Rückbereichen liegen. Der Arbeitsraum ist in vertikaler wie auch horizontaler Lage sehr eng begrenzt, teilweise weniger als 1m Abstand zur neuen Verbrennungslinie 4 und der Bestandsanlage. Demontage und Hubarbeiten sind in bis zu 40 Meter Höhe durchzuführen. Entsprechende Gerüst und Hilfs-/Hebezeuge sind durch den Auftragnehmer zu stellen. Beim Rückbau bestehen sehr hohe Anforderungen dahingehend, dass keine noch in Betrieb befindlichen Anlagenteile bzw. Anlagensysteme beschädigt oder in ihrer Funktion beeinträchtigt werden. Eine vorauslaufende KMF-Sanierung insbesondere bei den Isolierungen der wärmeführenden Anlagenteile ist notwendig. Weiterhin ist mit Asbest z.B. bei Abstandshaltern und Flanschverbindungen zu rechnen. Die erforderlichen vollständigen Arbeits- und Umweltschutzmaßnahmen, Gefährdungsanalysen, einschließlich deren eigenverantwortlichen Überwachung sind durch den Auftragnehmer zu erbringen; einschließlich des Einholens der erforderlichen behördlichen Anmeldungen und Freigaben. Der Betrieb der Müllverbrennungsanlage (hier: Weiterbetrieb der Linie 3 und Inbetriebnahme der Müllverbrennungslinie 4) darf durch die anstehenden Rückbau- und Demontagearbeiten der Linie 1 unter keinen Umständen (Entsorgungssicherheit, kritische Infrastruktur Wärme und Energie) behindert / beeinträchtigt oder einschränkt werden; die Inbetriebnahme der Linie 4 darf durch die Rückbau-/Demontagearbeiten der Linie 1 nicht behindert (betriebstechnisch / terminkritisch) werden. Um dies sicherzustellen bzw. Betriebszuverlässigkeit auch während der Rückbauarbeiten zu gewährleisten, sind detaillierte Kenntnisse über Abfallverbrennungsanlagen und deren Funktionsweise im Detail unabdingbar. Zu den Rückbau-/Demontageleistungen gehört auch die vollständig eigenverantwortliche Entsorgung der Abfälle (Schrotte, nicht gefährliche und gefährliche Abfälle) durch den AN. Im Übrigen behält sich der AG vor, den AN im Verlauf der Beauftragung auch mit weiteren Leistungen im Zusammenhang mit dem Rückbau der Müllverbrennungslinie 1 zu beauftragen. Aufgrund der besonderen Anforderungen an den Rückbau der Verbrennungslinie 1 im laufenden Betrieb ist der Nachweis der Leistungsfähigkeit im Rahmen der späteren Interessensbestätigungsphase insbesondere durch folgende Unterlagen / Dokumente zu erbringen, welche die jeweiligen Mindestanforderungen erfüllen müssen: - Nachweis der Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb - Nachweis der Qualifikation des Personals mit: Fachkunde gem. TRGS 524, Anlage 2 A (Fachkunde für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit in kontaminierten Bereichen) und der Fachkunde gem. TRGS 524, Anlage 2 B. (Fachkunde für Tätigkeiten mit Gebäudeschadstoffen), Fachkunde nach TRGS 521 (KMF), TRGS 551, TRGS 519, 558 Mindestens drei vergleichbare Referenzen zum Rückbau von Anlagen einer Verbrennungseinrichtung in den letzten fünf Jahren (2021 bis 2025) sowie des laufenden Jahres. Die Rückbaumaßnahmen in den benannten Referenzen müssen zum Zeitpunkt der späteren Frist für die Interessenbestätigung vollständig / weitestgehend abgeschlossen sein. Davon muss mindestens eine Referenz über den Rückbau einer kompletten Linie einer Abfallverbrennungsanlage für Siedlungsabfälle / vergleichbare Abfälle (Feuerungsanlage, Dampfkessel und Rauchgasreinigungsanlage) im laufenden Entsorgungsbetrieb einer mehrlinigen Anlage bestehen, wobei die rückzubauende Feuerungsanlage (Kessel) in einem gemeinsamen Kesselhaus der mehrlinigen Anlage stehen. Als vergleichbar gelten nur Referenzen welche folgende Anforderungen erfüllen: - Gegenstand der Referenz ist eine Verbrennungseinrichtung wie Kraftwerk, Heizkraftwerk, Heizwerk, einschließlich zugehöriger Dampfkessel und Rauchgasreinigungslinie mit Einsatz von Siedlungsabfällen oder vergleichbaren Abfällen oder festen Einsatzstoffen (z.B. Kohle, Koks, Petrokoks, Holz); bei Teilrückbau: Mindestens eine vollständige Linie mit Verbrennungseinrichtung, Dampfkessel und Rauchgasreinigung - Gegenstand der Referenz muss auch die Schadstoffentfrachtung (insbesondere KMF und Asbest) sein. Am Auftrag interessierte Unternehmen werden hiermit gemäß § 36 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 SektVO aufgefordert, ihr Interesse am Auftrag bis zum 05.06.2026 12:00 MESZ mitzuteilen (Interessenbekundung). Der Auftraggeber fordert zu gegebener Zeit alle Unternehmen, die auf diese Veröffentlichung eine Interessensbekundung übermittelt haben, zur Bestätigung ihres Interesses an einer weiteren Teilnahme auf (Aufforderung zur Interessensbestätigung). Mit der Aufforderung zur Interessensbestätigung wird der Teilnahmewettbewerb eingeleitet. Vor diesem Hintergrund erfolgt keine Auftragsbekanntmachung nach § 35 SektVO.
- Zweckverband Abfallverwertung Südhessen (ZAS)Frist: 03. Juni
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Der Rückbau/ die Demontage erfolgt unter Laufendem Betrieb der Müllverbrennungslinie 3 und der Inbetriebnahme der neuen Müllverbrennungslinie 4. Zusätzlich finden gleichzeitig zum Rückbau noch weitere dringende Montagen und Inbetriebsetzungen von anderen Anlagenbereichen des Gesamtprojektes statt, die überwiegend direkt neben den Rückbereichen liegen. Der Arbeitsraum ist in vertikaler wie auch horizontaler Lage sehr eng begrenzt, teilweise weniger als 1m Abstand zur neuen Verbrennungslinie 4 und der Bestandsanlage. Demontage und Hubarbeiten sind in bis zu 40 Meter Höhe durchzuführen. Entsprechende Gerüst und Hilfs-/Hebezeuge sind durch den Auftragnehmer zu stellen. Beim Rückbau bestehen sehr hohe Anforderungen dahingehend, dass keine noch in Betrieb befindlichen Anlagenteile bzw. Anlagensysteme beschädigt oder in ihrer Funktion beeinträchtigt werden. Eine vorauslaufende KMF-Sanierung insbesondere bei den Isolierungen der wärmeführenden Anlagenteile ist notwendig. Weiterhin ist mit Asbest z.B. bei Abstandshaltern und Flanschverbindungen zu rechnen. Die erforderlichen vollständigen Arbeits- und Umweltschutzmaßnahmen, Gefährdungsanalysen, einschließlich deren eigenverantwortlichen Überwachung sind durch den Auftragnehmer zu erbringen; einschließlich des Einholens der erforderlichen behördlichen Anmeldungen und Freigaben. Der Betrieb der Müllverbrennungsanlage (hier: Weiterbetrieb der Linie 3 und Inbetriebnahme der Müllverbrennungslinie 4) darf durch die anstehenden Rückbau- und Demontagearbeiten der Linie 1 unter keinen Umständen (Entsorgungssicherheit, kritische Infrastruktur Wärme und Energie) behindert / beeinträchtigt oder einschränkt werden; die Inbetriebnahme der Linie 4 darf durch die Rückbau-/Demontagearbeiten der Linie 1 nicht behindert (betriebstechnisch / terminkritisch) werden. Um dies sicherzustellen bzw. Betriebszuverlässigkeit auch während der Rückbauarbeiten zu gewährleisten, sind detaillierte Kenntnisse über Abfallverbrennungsanlagen und deren Funktionsweise im Detail unabdingbar. Zu den Rückbau-/Demontageleistungen gehört auch die vollständig eigenverantwortliche Entsorgung der Abfälle (Schrotte, nicht gefährliche und gefährliche Abfälle) durch den AN. Im Übrigen behält sich der AG vor, den AN im Verlauf der Beauftragung auch mit weiteren Leistungen im Zusammenhang mit dem Rückbau der Müllverbrennungslinie 1 zu beauftragen. Aufgrund der besonderen Anforderungen an den Rückbau der Verbrennungslinie 1 im laufenden Betrieb ist der Nachweis der Leistungsfähigkeit im Rahmen der späteren Interessensbestätigungsphase insbesondere durch folgende Unterlagen / Dokumente zu erbringen, welche die jeweiligen Mindestanforderungen erfüllen müssen: - Nachweis der Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb - Nachweis der Qualifikation des Personals mit: Fachkunde gem. TRGS 524, Anlage 2 A (Fachkunde für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit in kontaminierten Bereichen) und der Fachkunde gem. TRGS 524, Anlage 2 B. (Fachkunde für Tätigkeiten mit Gebäudeschadstoffen), Fachkunde nach TRGS 521 (KMF), TRGS 551, TRGS 519, 558 Mindestens drei vergleichbare Referenzen zum Rückbau von Anlagen einer Verbrennungseinrichtung in den letzten fünf Jahren (2021 bis 2025) sowie des laufenden Jahres. Die Rückbaumaßnahmen in den benannten Referenzen müssen zum Zeitpunkt der späteren Frist für die Interessenbestätigung vollständig / weitestgehend abgeschlossen sein. Davon muss mindestens eine Referenz über den Rückbau einer kompletten Linie einer Abfallverbrennungsanlage für Siedlungsabfälle / vergleichbare Abfälle (Feuerungsanlage, Dampfkessel und Rauchgasreinigungsanlage) im laufenden Entsorgungsbetrieb einer mehrlinigen Anlage bestehen, wobei die rückzubauende Feuerungsanlage (Kessel) in einem gemeinsamen Kesselhaus der mehrlinigen Anlage stehen. Als vergleichbar gelten nur Referenzen welche folgende Anforderungen erfüllen: - Gegenstand der Referenz ist eine Verbrennungseinrichtung wie Kraftwerk, Heizkraftwerk, Heizwerk, einschließlich zugehöriger Dampfkessel und Rauchgasreinigungslinie mit Einsatz von Siedlungsabfällen oder vergleichbaren Abfällen oder festen Einsatzstoffen (z.B. Kohle, Koks, Petrokoks, Holz); bei Teilrückbau: Mindestens eine vollständige Linie mit Verbrennungseinrichtung, Dampfkessel und Rauchgasreinigung - Gegenstand der Referenz muss auch die Schadstoffentfrachtung (insbesondere KMF und Asbest) sein. Am Auftrag interessierte Unternehmen werden hiermit gemäß § 36 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 SektVO aufgefordert, ihr Interesse am Auftrag bis zum 05.06.2026 12:00 MESZ mitzuteilen (Interessenbekundung). Der Auftraggeber fordert zu gegebener Zeit alle Unternehmen, die auf diese Veröffentlichung eine Interessensbekundung übermittelt haben, zur Bestätigung ihres Interesses an einer weiteren Teilnahme auf (Aufforderung zur Interessensbestätigung). Mit der Aufforderung zur Interessensbestätigung wird der Teilnahmewettbewerb eingeleitet. Vor diesem Hintergrund erfolgt keine Auftragsbekanntmachung nach § 35 SektVO.
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
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- Der Auftraggeber ist Ramboll AG.
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