Kauf einer elektrischen Kompaktkehrmaschine
Die Entsorgungs- und Baubetrieb AöR der Stadt Worms benötigt zur Erfüllung der ihm übertragenen Aufgabe der Straßenreinigung eine 2 m³ - Kehrmaschine mit elektrischemn Antrieb
Angebotsfrist:12. Mai 2026
Typ:Ausschreibung
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Inhalt auf einen Blick
Die Entsorgungs- und Baubetrieb AöR der Stadt Worms benötigt zur Erfüllung der ihm übertragenen Aufgabe der Straßenreinigung eine 2 m³ - Kehrmaschine mit elektrischemn Antrieb
- Ausschreibungstyp: Ausschreibung
- Auftraggeber: Stadtverwaltung Worms, Abt. 6.4 Zentrale Ausschreibungsstelle und Dienste
- Veröffentlicht: 09. April 2026
- Frist: 12. Mai 2026
- Thema: Baumaschinen
Ausschreibungsbeschreibung
Die Entsorgungs- und Baubetrieb AöR der Stadt Worms benötigt zur Erfüllung der ihm übertragenen Aufgabe der Straßenreinigung eine 2 m³ - Kehrmaschine mit elektrischemn Antrieb
Weiterführende Details
Nach Registrierung stehen Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung strukturiert bereit.
- Kernanforderungen der Ausschreibung priorisiert aufbereitet
- Fristen, Eignungskriterien und Unterlagen in einem Ablauf
- Hinweise zur strukturierten Angebotsvorbereitung
- Passende Folgeausschreibungen automatisch entdecken
Dokumente und Anhänge
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7- Entsorgungs- und Baubetrieb AöR der Stadt Worms
Projektsteuerung Salamander-Quartier
Gegenstand der Beschaffung sind Projektsteuerungsleistungen für das Bauprojekt "Salamander-Quartier" in Worms. Die Auftraggeberin beabsichtigt auf dem "Salamandergelände" in Worms ein Dienstleistungszentrum mit neu zu errichtenden Gebäudekomplexen für verschiedene Nutzungen zu schaffen. Unter anderem sollen zentrale Standorte für die Berufsfeuerwehr Worms und für den Entsorgungs- und Baubetrieb des Auftraggebers geschaffen werden. Das Vorhaben ist als Multiprojekt mit insgesamt sechs funktional und baulich differenzierten, aber eng miteinander verzahnten Teilprojekten konzipiert: 1. Erschließung des Gesamtgrundstücks 2. Parkierungsanlage 3. Hauptverwaltung ebwo AöR 4. Entsorgungsbetrieb 5. Baubetrieb mit Werkstätten 6. Hauptfeuerwache mit Leitstelle und Katastrophenschutz Die Realisierung soll in mehreren Bauabschnitten bis Ende 2031 erfolgen. Es werden Grundleistungen der Projektsteuerungsleistungen gemäß AHO, Heft 9, Projektstufen 1 bis 4, in sämtlichen Handlungsbereichen (A Organisation, Information, Koordination und Dokumentation; B Qualitäten und Quantitäten; C Kosten und Finanzierung; D Termine, Kapazitäten und Logistik; E Verträge und Versicherungen) beauftragt. Außerdem soll der Auftrag besondere Leistungen unter anderem in den Bereichen Value-Engineering, Planprüfung, BIM-Management/BIM-Beratung, Nachhaltigkeitsmanagement, Technisches Inbetriebnahmemanagement, Fördermittelscreening, Stakeholdermanagement und Risikomanagement umfassen. Es ist eine stufenweise Beauftragung der Leistungen vorgesehen. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung aller Leistungen besteht nicht.
- KMG Klinikum Thüringen Brandenburg GmbHFrist: 11. Mai
SMD_BTC: Baugrobreinigung
Die KMG Kliniken Thüringen-Brandenburg GmbH errichtet am Standort Sömmerda den Ersatzneubau „Bauteil C“ für das dortige Klinikum. Gegenstand des Verfahrens ist das Gewerk Baugrobreinigung: In der frühen Ausbauphase sind wiederholte Reinigungsleistungen auf einer Gesamtfläche von ca. 4.000 m² netto und ebenfalls wiederholt in der späten Ausbauphase zu erbringen. Darüber hinaus umfasst der Leistungsumfang die Bauzwischen‑ und Baugrobreinigung eines Flachdaches mit ca. 870 m² sowie von Außenanlagen mit bis zu 1.300 m². Die Reinigungen sind jeweils an den Baufortschritt anzupassen und unter Berücksichtigung des laufenden Baubetriebs durchzuführen. Weiterer Bestandteil der Leistung ist die Beseitigung und fachgerechte Entsorgung von Bau‑ und Abfällen. Hierzu zählen ca. 56 m³ Bauschutt sowie verschiedene Bauabfälle, insbesondere Holz der Abfallkategorie A I bis III (ca. 2,0 t), Glas (ca. 2,1 t), Kunststoff (ca. 4,2 t), Styrodur (ca. 1,25 t), Mineralwolle (ca. 2,95 t), Bitumengemische (ca. 0,25 t) sowie gemischte Bauabfälle (ca. 9,6 t). Die Leistung umfasst auch die Gestellung, Vorhaltung, Abfuhr und Entsorgung von Schuttcontainern für sortenreine Bauabfälle, bestehend aus einem Container mit 5,0 m³, zwei Containern mit 7,0 m³ sowie 38 Containern mit 10,0 m³, jeweils mit Deckel. Zum Leistungsumfang gehören außerdem Maßnahmen zur Sauberhaltung der Baustelle, einschließlich der Lieferung und des Einsatzes von Sauberlauf‑Wabenmatten (2 Stück) sowie deren Vorhaltung über insgesamt ca. 80 Stück‑Wochen. Ergänzend sind Sonderreinigungs‑ und Hygienemaßnahmen im Zusammenhang mit Taubenkot und Taubenabwehr auszuführen. Diese umfassen eine Vorabdesinfektion kontaminierter Flächen mit ca. 150 m², die Reinigung von Anflugstellen einschließlich Maßnahmen zur Taubenabwehr auf ca. 150 m², die Taubenkotreinigung auf Betondecken (ca. 1,5 m² fugenbreit und 15 m² flächig) sowie die anschließende Desinfektion der gereinigten Flächen in gleichem Umfang. Zusätzlich sind Schutznetze aus Nylon auf einer Fläche von ca. 72 m² zu liefern und anzubringen. Alle Leistungen sind fachgerecht, unter Einhaltung der geltenden Arbeitsschutz‑, Umwelt‑ und Entsorgungsvorschriften sowie in enger Abstimmung mit der Bauleitung auszuführen.
- Bildungszentren des Baugewerbes e.V.Frist: 30. Apr.
Los 4 Lieferung von elektrischen Siebmaschinen zur regelmäßigen Aufbereitung von Übungsmörtel in der Ausbildung
Nationale Ausschreibung nach UVgO Öffentliche Ausschreibung Vergabenr.: Los 4-We-2026-21LX894I 1. Zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle, zuschlagserteilende Stelle: Name und Anschrift: Bildungszentren des Baugewerbes e.V. Bökendonk 15-17 47809 Krefeld Deutschland Telefonnummer: 02151515520 Telefaxnummer: 02151515590 E-Mail-Adresse: vergabe@bzb.de Internet-Adresse: www.bzb.de Zuschlagserteilende Stelle: Siehe oben 2. Verfahrensart (§ 8 UVgO): Verfahrensart: Öffentliche Ausschreibung 3. Angebote können abgegeben werden: schriftlich elektronisch in Textform elektronisch mit fortgeschrittener Signatur elektronisch mit qualifizierter Signatur Anschrift zur Einreichung schriftlicher Angebote: Siehe oben 4. Zugriff auf Vergabeunterlagen: 4. Maßnahmen zum Schutz der Vertraulichkeit und die Informationen zum Zugriff auf die Vergabeunterlagen (§ 29 Abs. 3): Entfällt (siehe 9.). 5. Art und Umfang sowie Ort der Leistung: : Es werden 3 elektrische Siebmaschinen zur regelmäßigen Reinigung und Aufbereitung von Übungsmörteln, die von Lehrlingen in der praktischen Unterweisung während der Ausbildung im Bauhandwerk benutzt werden, zur Lieferung an das BZB Wesel benötigt. Menge und Umfang: Die Bildungszentren des Baugewerbes e.V. sind eine Organisation in der Aus- und Weiterbildung im Baugewerbe. Die originäre Aufgabe ist die Durchführung der überbetrieblichen Lehrlingsunterweisung für 10 verschiedene Ausbildungsberufe des Bauhandwerks im Handwerkskammerbezirk Düsseldorf. Jährlich durchlaufen über 1.000 verschiedene Lehrlinge und Auszubildende überbetriebliche Lehrgänge und praktische Unterweisungskurse an den 3 Standorten Krefeld, Düsseldorf und Wesel. Mit der öffentlichen Ausschreibung werden neue Ausstattungsgegenstände als Ersatz oder als Ergänzung der bestehenden Ausstattung für die Durchführung der praktischen Unterweisungen mit Lehrlingen und weiteren Teilnehmenden im Rahmen einer Dualen Ausbildung und Qualifizierung an dem Standort BZB Krefeld ausgeschrieben. Die Ausschreibung umfasst mehrere Lose und Vergaben und sieht den Kauf und die Lieferung von neuen ungebrauchten Ausstattungsgegenständen vor. Anlieferung muss zum Standort BZB Krefeld, Bökendonk 15-17, 47809 Krefeld erfolgen. Die Beschaffung über die öffentliche Ausschreibung wird anteilig gefördert durch Finanzmittel des Landes NRW und des Bundes. Der BZB e.V. trägt einen Eigenanteil von 40%. Der Sitz der Geschäftsführung des BZB e.V. ist Krefeld. Die Geschäftsführung obliegt Herrn Thomas Murauer. Weitere Informationen sind unter www.bzb.de zu finden. Ort der Leistung: Bildungszentren des Baugwerbes e.V. BZB Wesel Am Schepersfeld 33a 46485 Wesel 6. Losaufteilung: Losweise Vergabe: Nein Angebote sind möglich für: die Gesamtleistung 7. Nebenangebote sind nicht zugelassen 8. Etwaige Bestimmungen über die Ausführungsfrist: Beginn der Ausführungsfrist: 01.07.2026 Ende der Ausführungsfrist: 17.08.2026 Bemerkung zur Ausführungsfrist: Nach Vergabe und Beauftragung können die Ausstattungsgegenstände ab dem 01.07.2026 nach vorheriger Absprache mit dem Auftraggeber an das BZB Krefeld geliefert werden. Die Lieferungen sollen, wenn nicht belastbare Gründe bestehen, bis spätenstens 17.08.2026 abgeschlossen sein. 9. Elektronische Adresse, unter der die Teilnahmewettbewerbsunterlagen/Vergabeunterlagen abgerufen werden können: https://www.evergabe.de/unterlagen/54321-Tender-19d2eed1b99-11de5a7ce70140c 10. Ablauf der Angebots- und Bindefrist: Angebote sind einzureichen bis: 30.04.2026 24:00 Ablauf der Bindefrist: 01.06.2026 11. Höhe der etwa geforderten Sicherheitsleistungen: : 12. Wesentliche Zahlungsbedingungen: : Bei Vorlage einer prüffähigen und positionsgerechten Rechnung innerhalb von 21 Tagen ohne Abzug 13. Ggf. mit dem Angebot vorzulegende Unterlagen zur Eignungsprüfung des Bewerbers: : 1. Formelle Angebotsunterlagen (zwingend) Das ausgefüllte Angebotsschreiben: Das Angebotsschreiben ist der Kern des Angebots, der alle geforderten Preise und Angaben enthält. Es muss unterschrieben sein (bzw. bei elektronischer Abgabe die geforderte Signatur/Textform erfüllen). 2. Leistungsbeschreibung / Leistungsverzeichnis: Die ausgefüllten Unterlagen, in denen der Bieter seine Preise und technischen Parameter einträgt. 3. Eigenerklärungen zur Eignung 4. Produktbeschreibungen oder technische Datenblätter zu den zu liefernden Artikeln Es wird dringend empfohlen, alle in der Ausschreibung geforderten Unterlagen direkt mit dem Angebot einzureichen, um das Risiko eines Ausschlusses durch Ermessensentscheidung des Auftraggebers zu vermeiden. 14. Angabe der Zuschlagskriterien: Der niedrigste Preis: Nein Wirtschaftlich günstigstes Angebot in Bezug auf die nachstehenden Kriterien: 1 Preis (80%) 15. Sonstiges: Baumaschinen
- Kreis SteinburgFrist: 26. Apr.
Öffentl. Dienstleistungsaufträge | Personenverkehrsdienste mit Kraftfahrzeugen im TN Nord (Los 1), Ost (Los 2) und West (Los 3)
Öffentliche Vorankündigung nach Art. 7 Abs. 2 Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 über die Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrages für das Teilnetz Nord im Kreis Steinburg im Bereich des Hamburger Verkehrsverbundes. Der ÖPNV-Aufgabenträger Kreis Steinburg beabsichtigt als zuständige Behörde (§ 2 Abs. 4 ÖPNVG i. V. m. § 8a Abs. 1 Satz 2 PBefG) einen Dienstleistungsauftrag mit einer Laufzeit von zwölf Jahren wettbewerblich zu vergeben. Über die ggü. den Festlegungen des RNVP verlängerte Vertragslaufzeit wird die Amortisationsdauer der mit dem Einstieg in den emissionsfreien Verkehr verbundenen Investitionen berücksichtigt. Die Betriebsaufnahme erfolgt zum 01.01.2028. Der Auftrag umfasst die hvv-Linien 6150, 6151, 6160, 6161, 6162, 616x (neue Linie Vaale-Schenefeld), 6170, 6171, 6172 und 6173. Die Fahrplanleistung beträgt ca. 898.000 Fpl-km pro Jahr. Die im Rahmen des Auftrages zu erfüllenden Anforderungen bezüglich des Fahrplanes sind in den Dokumenten unter folgendem Link veröffentlicht: https://www.öpnv-steinburg.de/index.php?id=1280 Zum aktuellen Stand werden zur Verkehrsspitze in Summe 17 Fahrzeuge benötigt, davon 15 Solo- und zwei Gelenkbusse. Das Verkehrsunternehmen hat die für die dauerhafte Abdeckung der Fahrgastnachfrage erforderliche Anzahl (inkl. Reservefahrzeuge) an ausreichend dimensionierten Fahrzeugen vorzuhalten und einzusetzen. Zur Sicherstellung eines funktionsfähigen Wettbewerbs sowie eines stabilen Betriebs in der Anlaufphase (1. und 2. Betriebsjahr) gelten folgende ggü. dem RNVP abweichende Anforderungen zum Fahrzeugeinsatz: Das Durchschnittsalter der eingesetzten Fahrzeuge soll 12 Jahre nicht überschreiten. Die Fahrzeuge dürfen nicht älter als 14 Jahre sein. Perspektivische Anpassungen an die im Regionalen Nahverkehrsplan 2025 – 2029 (RNVP) definierten Standards bleiben bei entsprechender Verfügbarkeit von Finanzmitteln über Zubestellungen vertraglich möglich. Mit der Neuvergabe der Verkehrsleistungen erfolgt der Einstieg in den emissionsfreien Fahrbetrieb, wobei ein gegenüber den Festlegungen des RNVP (Kap. 8) abweichender Einstiegspfad gewählt wird, der die Leistungsfähigkeit der Marktteilnehmer, die verfügbaren Finanzressourcen und insbesondere den verbleibenden zeitlichen Vorlauf berücksichtigt. Es sind die Mindestanforderungen des SaubFahrzeugBeschG umzusetzen, sodass über die Vertragslaufzeit mindestens 32,5 % der Fahrzeugflotte emissionsfrei (z.B. Elektrobusse) betrieben werden. Weitere 32,5 % der Flotte werden als „saubere“ Fahrzeuge (z.B. Betrieb mit HVO-Kraftstoff) gefordert. Eine Möglichkeit der Erfüllung besteht darin, dass ab Betriebsbeginn 2028 zunächst 67,5 % der (ggf. gebrauchten) Fahrzeuge mit herkömmlichem Diesel und 32,5 % der Fahrzeuge mit HVO-Kraftstoff betrieben werden. Zum dritten Betriebsjahr (also ab 01.01.2030) sind dann 40 % der Fahrzeuge emissionsfrei zu betreiben, um die gesetzliche Quote über die Vertragslaufzeit zu erfüllen. Diese emissionsfreien Fahrzeuge ersetzen dann anteilig die konventionellen Dieselbusse. Zur anteiligen Finanzierung dieser Investitionen plant der Kreis Steinburg die Beantragung von Fördermitteln nach der jeweils aktuellen „Richtlinie zur Förderung von Bussen mit alternativen Antrieben im Personenverkehr“ des Bundesministeriums für Verkehr. Der Kreis behält sich im Falle der wettbewerblichen Vergabe das Recht vor, dass die Quoten dieses Teilnetzes mit denen der anderen Teilnetze verrechnet werden. Damit wäre es möglich, dass der Kreis bei einem Teilnetz einen geringeren Anteil an emissionsfreien Fahrzeugen fordert, wenn im Gegenzug für ein anderes Teilnetz eine höhere Quote erreicht wird. Zum aktuellen Stand geht der Kreis davon aus, dass die Mindestquote an emissionsfreien Fahrzeugen pro Teilnetz zwischen 25 % und 40 % schwankt. Für den Fall eines eigenwirtschaftlichen Antrags nach § 12, Abs. 6 PBefG sind die geforderten Mindestquoten nach SaubFahrzeugBeschG für jedes Teilnetz einzuhalten.
- Klärschlammverwertung Schwandorf gKUSchwandorfFrist: 13. Mai
Planungsleistungen - Errichtung einer Klärschlammmonoverbrennungsanlage (KVA)
Der Zweckverband Thermische Klärschlammverwertung Schwandorf (ZTKS) betreibt am Standort des Müllkraftwerks Schwandorf eine Klärschlammtrocknungsanlage (KTA), welche auf eine maximale Trocknungsleistung von 50.000 Mg/a mechanisch entwässerten Klärschlamm ausgelegt ist. In der KTA werden ausschließlich Klärschlämme aus der kommunalen Abwasserreinigung mit der Abfallschlüsselnummer 19 08 05 angenommen. Der TS-Gehalt der angenommenen Schlämme liegt im Mittel bei etwa 25 %. In der KTA erfolgt eine Volltrocknung der Schlämme auf einen End-TS-Gehalt von ca. 90 bis 95 %. Im Auslegungsfall entstehen in der KTA damit etwa 13.500 Mg Trockengut pro Jahr. Um in Zukunft die thermische Verwertung der im Verbandsgebiet anfallenden Klärschlämme selbst organisieren und zudem den rechtlichen Vorgaben zur Phosphorrückgewinnung entsprechen zu können, beabsichtigen der Zweckverband Müllverwertung Schwandorf (ZMS) und der ZTKS eine eigene Klärschlammmonoverbrennungsanlage in unmittelbarer Nähe zur bestehenden Trocknungsanlage und zum Müllkraftwerk des ZMS in Schwandorf zu errichten. Zur Erfüllung dieser Aufgaben haben die beiden Zweckverbände ein gemeinsames Kommunalunternehmen gegründet. Der Name des Kommunalunternehmens lautet „Klärschlammverwertung Schwandorf - gKU, AdöR“. Für den Bau der geplanten Klärschlammmonoverbrennungsanlage sind die nachfolgenden grundsätzlichen Rahmenbedingungen festgelegt worden: - Ausschließliche Erzeugung von Prozessdampf zur Einspeisung in das am Standort vorhandene Dampfnetz (Dampfparameter: 6 bar(a), 158 °C, Sattdampf) bei möglichst optimaler Energieausbeute. Es ist insbesondere keine Errichtung einer Dampfturbine zur Verstromung des erzeugten Dampfs vorgesehen. - Keine Errichtung eines zusätzlichen Schlammtrockners, stattdessen thermische Verwertung des in der vorhandenen Trocknungsanlage anfallenden Trockenguts. - Es ist ein autothermer Betrieb der Anlage vorgesehen, keine regelmäßige Zufeuerung von Erdgas oder Heizöl (abgesehen von An- und Abfahrvorgängen oder Stützfeuerung im Bedarfsfall). - Für den Bau der Anlage steht ein freies bzw. in Teilen noch frei zu machendes Baufeld zur Verfügung (ca. 11.500 m²). - Verwertung von Klärschlämmen mit unterschiedlichen Zusammensetzungen aus bis zu ca. 100 kommunalen Kläranlagen aller Ausbaugrößen. Unabhängig davon sollen weiterhin nur Klärschlämme aus der kommunalen Abwasserreinigung mit der Abfallschlüsselnummer 19 08 05 verwertet werden. - Erzeugung einer separaten, phosphorhaltigen Aschefraktion, welche für eine nachgelagerte Phosphorrückgewinnung geeignet ist. Zur Errichtung der Klärschlammmonoverbrennungsanlage werden daher Generalplaner-Ingenieurleistungen in den Leistungsbildern Verkehrsanlagen, Ingenieurbauwerke, Technische Ausrüstung und Tragwerksplanung, sowie Leistungen der Projektsteuerung für das Projekt einschließlich der organisatorischen Koordination der Bearbeitung als auch der Informationsaustausch und die Kommunikation mit den in der Leistungsbeschreibung genannten Projektbeteiligten benötigt. Die Leistungen sollen gestuft gemäß den Beauftragungsstufen in den Vergabeunterlagen beauftragt werden. Neben den Grundleistungen werden auch Besondere und sonstige Leistungen vergeben, welche in der Leistungsbeschreibung dargestellt sind. Folgende Eckpunkte sind für die Ausführung der Planungsleistung zu berücksichtigen: - Leistungsbeginn Planungsleistungen: 01.11.2026 - Fertigstellung und Einreichung des Genehmigungsantrags: bis 08/2028 - Fertigstellung der Planung und der Leistungsverzeichnisse für die Altlasten-sanierung: bis 06/2028 - Fertigstellung der Planung und der Leistungsverzeichnisse für die Verkehrsanlagen: bis 12/2028 - Fertigstellung der Planung und der Leistungsverzeichnisse für die Verfahrenstechnik: bis 02/2029 - Fertigstellung der Planung und der Leistungsverzeichnisse für die Bautechnik: bis 08/2029 - Montage, Inbetriebnahme, Probebetrieb, Abnahme: bis 07/2033
- Klärschlammverwertung Schwandorf gKU
Planungsleistungen - Errichtung einer Klärschlammmonoverbrennungsanlage (KVA)
Der Zweckverband Thermische Klärschlammverwertung Schwandorf (ZTKS) betreibt am Standort des Müllkraftwerks Schwandorf eine Klärschlammtrocknungsanlage (KTA), welche auf eine maximale Trocknungsleistung von 50.000 Mg/a mechanisch entwässerten Klärschlamm ausgelegt ist. In der KTA werden ausschließlich Klärschlämme aus der kommunalen Abwasserreinigung mit der Abfallschlüsselnummer 19 08 05 angenommen. Der TS-Gehalt der angenommenen Schlämme liegt im Mittel bei etwa 25 %. In der KTA erfolgt eine Volltrocknung der Schlämme auf einen End-TS-Gehalt von ca. 90 bis 95 %. Im Auslegungsfall entstehen in der KTA damit etwa 13.500 Mg Trockengut pro Jahr. Um in Zukunft die thermische Verwertung der im Verbandsgebiet anfallenden Klärschlämme selbst organisieren und zudem den rechtlichen Vorgaben zur Phosphorrückgewinnung entsprechen zu können, beabsichtigen der Zweckverband Müllverwertung Schwandorf (ZMS) und der ZTKS eine eigene Klärschlammmonoverbrennungsanlage in unmittelbarer Nähe zur bestehenden Trocknungsanlage und zum Müllkraftwerk des ZMS in Schwandorf zu errichten. Zur Erfüllung dieser Aufgaben haben die beiden Zweckverbände ein gemeinsames Kommunalunternehmen gegründet. Der Name des Kommunalunternehmens lautet „Klärschlammverwertung Schwandorf - gKU, AdöR“. Für den Bau der geplanten Klärschlammmonoverbrennungsanlage sind die nachfolgenden grundsätzlichen Rahmenbedingungen festgelegt worden: - Ausschließliche Erzeugung von Prozessdampf zur Einspeisung in das am Standort vorhandene Dampfnetz (Dampfparameter: 6 bar(a), 158 °C, Sattdampf) bei möglichst optimaler Energieausbeute. Es ist insbesondere keine Errichtung einer Dampfturbine zur Verstromung des erzeugten Dampfs vorgesehen. - Keine Errichtung eines zusätzlichen Schlammtrockners, stattdessen thermische Verwertung des in der vorhandenen Trocknungsanlage anfallenden Trockenguts. - Es ist ein autothermer Betrieb der Anlage vorgesehen, keine regelmäßige Zufeuerung von Erdgas oder Heizöl (abgesehen von An- und Abfahrvorgängen oder Stützfeuerung im Bedarfsfall). - Für den Bau der Anlage steht ein freies bzw. in Teilen noch frei zu machendes Baufeld zur Verfügung (ca. 11.500 m²). - Verwertung von Klärschlämmen mit unterschiedlichen Zusammensetzungen aus bis zu ca. 100 kommunalen Kläranlagen aller Ausbaugrößen. Unabhängig davon sollen weiterhin nur Klärschlämme aus der kommunalen Abwasserreinigung mit der Abfallschlüsselnummer 19 08 05 verwertet werden. - Erzeugung einer separaten, phosphorhaltigen Aschefraktion, welche für eine nachgelagerte Phosphorrückgewinnung geeignet ist. Zur Errichtung der Klärschlammmonoverbrennungsanlage werden daher Generalplaner-Ingenieurleistungen in den Leistungsbildern Verkehrsanlagen, Ingenieurbauwerke, Technische Ausrüstung und Tragwerksplanung, sowie Leistungen der Projektsteuerung für das Projekt einschließlich der organisatorischen Koordination der Bearbeitung als auch der Informationsaustausch und die Kommunikation mit den in der Leistungsbeschreibung genannten Projektbeteiligten benötigt. Die Leistungen sollen gestuft gemäß den Beauftragungsstufen in den Vergabeunterlagen beauftragt werden. Neben den Grundleistungen werden auch Besondere und sonstige Leistungen vergeben, welche in der Leistungsbeschreibung dargestellt sind. Folgende Eckpunkte sind für die Ausführung der Planungsleistung zu berücksichtigen: - Leistungsbeginn Planungsleistungen: 01.11.2026 - Fertigstellung und Einreichung des Genehmigungsantrags: bis 08/2028 - Fertigstellung der Planung und der Leistungsverzeichnisse für die Altlasten-sanierung: bis 06/2028 - Fertigstellung der Planung und der Leistungsverzeichnisse für die Verkehrsanlagen: bis 12/2028 - Fertigstellung der Planung und der Leistungsverzeichnisse für die Verfahrenstechnik: bis 02/2029 - Fertigstellung der Planung und der Leistungsverzeichnisse für die Bautechnik: bis 08/2029 - Montage, Inbetriebnahme, Probebetrieb, Abnahme: bis 07/2033
- Landeshauptstadt Wiesbaden, Der Magistrat, Hochbauamt
Sanierung, Umbau und Erweiterung Grundschule Schelmengraben inkl. Interimscontaineranlage, Wiesbaden; Fachplanung Technische Ausrüstung ALG 4+5, LPH 1-9
Ausgangssituation / Aufgabenstellung Die Grundschule Schelmengraben ist eine 4-zügige Grundschule mit Eingangsstufe. Das Gebäude besteht aus 2 Bauteilen, welche in den Jahren 1973 und 1975 errichtet wurden. Die vorhandenen räumlichen Kapazitäten der Grundschule Schelmengraben reichen nicht aus, um den künftigen Rechtsanspruch auf eine Ganztagsbetreuung zu erfüllen. Des Weiteren befindet sich das Bestandsgebäude in einem sanierungsbedürftigen Zustand. Die Grundschule Schelmengraben soll deshalb saniert und um ca. 600 m² HNF gemäß Raumprogrammvorgabe erweitert werden. Eine Mensa für ca. 450 Essen in drei Schichten soll gebaut werden. Es ist vorgesehen den Bestand zu einer "Clusterschule" umzubauen. Detaillierte und ausführliche Angaben sind der beigefügten Leistungsbeschreibung samt zugehörigen Anlagen (Anlage 02a) zu entnehmen. Gegenstand der zu beauftragenden Leistung Fachplanung technische Ausrüstung, der Sanierung, des Umbaus und der Erweiterung der Grundschule Schelmengraben der Anlagengruppen 4+5 gem. HOAI 2013, in der Fassung 2021, Teil 4, Abschnitt 2, § 53-56, Leistungsphasen 1-9 Grundleistungen, sowie folgende Besondere Leistungen: -Planungsleistungen für die technische Erschließung der Interimscontaineranlage (Annahme 3 Wochen), baubegleitende Abstimmungen inkl. Teilnahme an Ortsterminen zur Abstimmung der Ausführung (Annahme 5 Einzeltage auf Abruf) -Rügen von nach der Abnahme festgestellten Mängeln und Überwachen der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist für die Leistungsphase 9 -Mitwirken bei den gewerkspezifischen Planungs- und Kostendaten für eine Objektdatei oder Kostenrichtwerte -Vorschläge für die Betriebsoptimierung und zur Senkung des Medien- und Energieverbrauchs -Lieferung von Berichten in digitaler Form. -Erstellen sämtlicher Planzeichnungen in 2D nach Vorgaben CAFM Hochbauamt -Lieferung aller Pläne, Zeichnungen zusätzlich DIN-gemäß digital (DXF-/DWG-/3D-Modell- / BIM-Modell) sowie sonstiger Dokumente in Word, Excel und PDF oder anderweitiger vorheriger Absprache mit der AG. -Die Landeshauptstadt Wiesbaden arbeitet mit dem CAFM-System Archibus und benötigt hierfür eine passende Nummerierung und Zuordnung von architektonischen und technischen Objekten. Die Codierung der Pläne, der Räume, die Benennung der Türen und Fenstern und weiteren architektonischen und technischen Objekten hat deshalb nach Angaben des Sachgebiets CAFM des AG zu erfolgen. Fenster und Türen müssen auf getrennten Layern liegen, ebenso wie 3D-Polylinien. Weiterführende ausführliche Informationen über die zu beautragenden Leistungen sind dieser beigefügten Aufgaben- und Leistungsbeschreibung nebst zugehörigen Anlagen (Anlagen 02a) zu entnehmen. Weitere Planungsleistungen sind nicht Gegenstand dieses Vergabeverfahrens. Die Grundleistungen werden auf der Grundlage der HOAI 2013, in der Fassung 2021, vergütet. Eine Unterschreitung des Basishonorarsatzes bzw. Überschreitung des Oberen Honorarsatzes, sowie eine Abweichung zu den übrigen Honorarsätzen, ist zulässig. Wenn gewünscht sind diese durch die Angabe eines Nachlasses im Honorarangebot (prozentual und absolut) anzugeben und bei Bedarf im Anschreiben zu erläutern. Die Besonderen Leistungen werden auf Grundlage des von Ihnen abgegebenen Angebotes pauschal vergütet. Optionen Es erfolgt ein stufenweiser Leistungsabruf (Optionen), vorbehaltlich der Gremienbeschlüsse zur weiteren Umsetzung des Projektes sowie der Entscheidung der AG im weiteren Projektverlauf: Stufe I: LPH 1-3, Stufe II: LPH 4, Stufe III: LPH 5-7, Stufe IV: LPH 8-9 Mit dem Zuschlag in diesem Vergabeverfahren werden zunächst folgende Leistungen abgerufen: Stufe I: LPH 1-3 Der Auftragnehmer sichert zu, die weiteren Leistungen zu erbringen, wenn seit der Fertigstellung der letzten übertragenen Leistung nicht mehr als 6 Monate vergangen sind und der Auftraggeber die Übertragung rechtzeitig, d. h. mindestens 4 Wochen vorher, angekündigt hat. Die Beauftragung der weiteren Stufen oder Abschnitte erfolgt in schriftlicher Form. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf den Abruf von einzelnen und / oder sämtlichen Stufen und kann aus einem Nichtabruf auch keine weitergehenden Ansprüche (z. B. auf Schadensersatz oder Honorarerhöhung) herleiten. Projekttermine: Beginn der Leistungserbringung: sofort nach Auftragserteilung Abschluss Leistungsphase 3: ca. Juli 2026 (= Bereitstellung Unterlagen für die Plausibilitätsprüfung) Abschluss Plausibilitätsprüfung: ca. Ende Oktober 2026 Abschluss LPH 4:ca. Oktober 2026 (= Einreichung Bauantrag) Ausführungsbeschluss Stvv ca. November 2026-Januar 2027 Beginn LPH 5: ca. Februar 2027 Abschluss LPH 5: ca. August 2027 Abschluss LPH 6/7: ca. August 2028 Baubeginn: 11.08.2028 Bezugsfertige Fertigstellung: ca. August 2030 Containeranlage: (Schulcontainer): Beginn der Leistungserbringung: ca. Februar 2026 Abschluss Leistungsphase 3: ca. Juli 2026 (= Bereitstellung Unterlagen für die Plausibilitätsprüfung) Abschluss Plausibilitätsprüfung: ca. Ende Oktober 2026 Abschluss LPH 4: ca. Oktober 2026 (= Einreichung Bauantrag) Ausführungsbeschluss Stvv ca. November 2026-Januar 2027 Beginn LPH 5: ca. Februar 2027 Abschluss LPH 5: ca. März 2027 Abschluss LPH 6/7: ca. Dezember 2027 Baubeginn Container Schule: ca. Januar 2028 Bezugsfertige Fertigstellung Container Schule: 03.07.2028 Bei den angegebenen Daten der Leistungserbringung handelt es sich um Richtwerte. Es ist im Einzelnen zu prüfen, ob der Baubeginn früher als angegeben erfolgen kann.
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
- Wie kann ich mich auf diese Ausschreibung bewerben?
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- Bis wann läuft die Angebotsfrist?
- Die Angebotsfrist endet am 12. Mai 2026.
- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist Stadtverwaltung Worms, Abt. 6.4 Zentrale Ausschreibungsstelle und Dienste.
- Welche Unterlagen sind für den Start relevant?
- In der Regel benötigen Sie Leistungsbeschreibung, Eignungsnachweise, Fristenhinweise und ggf. Formblätter. Auf auftrag.ai werden diese Punkte priorisiert dargestellt.