Kalte Nahwärme Lahausen
Die Gemeinde Weyhe ersetzt die Gasheizung am Schul- und Kita-Standort Lahausen durch ein Kaltes Nahwärmenetz. Geplant ist die Errichtung von ca. 45 Erdsonden zur Wärmeversorgung. Zusätzlich umfasst das Projekt die energetische Sanierung der betroffenen gemeindlichen Gebäude.
Angebotsfrist:12. Mai 2026
Typ:Ausschreibung
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Inhalt auf einen Blick
Die Gemeinde Weyhe ersetzt die Gasheizung am Schul- und Kita-Standort Lahausen durch ein Kaltes Nahwärmenetz. Geplant ist die Errichtung von ca. 45 Erdsonden zur Wärmeversorgung. Zusätzlich umfasst das Projekt die energetische Sanierung der betroffenen gemeindlichen Gebäude.
- Ausschreibungstyp: Ausschreibung
- Auftraggeber: Gemeinde Weyhe - Der Bürgermeister
- Veröffentlicht: 14. April 2026
- Frist: 12. Mai 2026
Ausschreibungsbeschreibung
Die Gemeinde Weyhe ersetzt die Gasheizung am Schul- und Kita-Standort Lahausen durch ein Kaltes Nahwärmenetz. Geplant ist die Errichtung von ca. 45 Erdsonden zur Wärmeversorgung. Zusätzlich umfasst das Projekt die energetische Sanierung der betroffenen gemeindlichen Gebäude.
Weiterführende Details
Nach Registrierung stehen Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung strukturiert bereit.
- Kernanforderungen der Ausschreibung priorisiert aufbereitet
- Fristen, Eignungskriterien und Unterlagen in einem Ablauf
- Hinweise zur strukturierten Angebotsvorbereitung
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Dokumente und Anhänge
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- WiBau Gesellschaft mbH
Brüder-Grimm-Schule - Sanierung Bestand und Erweiterung an zweitem Standort, Wiesbaden; Fachplanung Technische Ausrüstung ALG 4+5, LPH 1-9
AUSGANGSSITUATION Die Brüder-Grimm-Schule ist eine im Wiesbadener Stadtteil Mainz-Kostheim gelegene 2 bis 3-zügige Grundschule. Aufgrund der steigenden Schülerzahlen soll die Schule um zwei Züge in allen Jahrgangsstufen zu einer dauerhaft 4-zügigen Grundschule erweitert werden. Laut Prognose werden sich für den Schulbezirk die Schülerzahlen und Zahl der Lehrkräfte erhöhen, hinzu kommt weiteres pädagogisches Personal und Verwaltungskräfte. Aufgrund dieser steigenden Zahlen besteht für die allgemeine Grundschule gemäß Musterraumprogramm der LHW ein zusätzlicher Raumbedarf von 740 m² Nutzfläche = ca. 1.260 m² BGF (ohne Berücksichtigung der Flächen für Schulsport). Standort 1 - Brüder-Grimm-Schule (Schiersteiner Straße 34, 55246 Mainz-Kostheim) Grundstücksfläche ca. 10.247 m² Bruttogrundfläche gesamt ca. 4.210 m² (Schulgebäude) Gebäude 1.1 - Schulhauptgebäude ca. 3.250 m² Bruttogrundfläche Gebäude 1.2 - Betreuung Sterntaler ca. 620 m² Bruttogrundfläche Gebäude 1.3 - Betreuung / Mensa ca. 340 m² Bruttogrundfläche Gebäude 1.4 - Schulsporthalle ca. 593 m² Bruttogrundfläche Einschränkungen aufgrund Einzelkulturdenkmalstatus der Bestandsgebäude. Standort 2 - ehemalige Albert-Schweitzer-Schule (Passauer Straße 48, 55246 Mainz-Kostheim) Grundstücksfläche ca. 6.407 m² Bruttogrundfläche gesamt ca. 1.200 m² (Schulgebäude) Gebäude 2.1 - Schulhauptgebäude ca. 1.200 m² Bruttogrundfläche Gebäude 2.2 - Verbindungsbau ca. 140 m² Bruttogrundfläche Gebäude 2.3 - Turnhalle ca. 380 m² Bruttogrundfläche Gebäude 2.4 - Pavillons Einschränkungen aufgrund Denkmalschutzes der Bestandsgebäude. Umsetzung der Alternative 4 aus der Machbarkeitsstudie vom 01.11.2022 für die Erweiterung der Brüder-Grimm-Schule (Standort 1) durch Aktivierung der ehemaligen Albert-Schweitzer-Schule (Standort 2) mit Ziel Flächenerweiterung für eine 4-zügige Grundschule mit Ganztagesprofil. Energetische Sanierung Hauptgebäude Standort 1+2 für die Anpassung an zeitgemäße pädagogische Konzepte und Anforderungen für Clusterbildung und Inklusion. Ausgleich der Flächendefizite (Differenzierungsräume, Lehrerarbeitsplätze, Beratungs- und Besprechungsräume) durch Nutzung der Flurflächen, Neuaufteilung Grundrisszuschnitte und Anpassung des baulichen Brandschutzes in "Compartments" oder Nutzungseinheiten kleiner 400 m² unter Einhaltung Anforderungen an den Denkmalschutz. Standort 1 Flächenerweiterung Nebengebäude 1.2 durch Nutzungsänderung ehemalige Hausmeister-wohnung, Neuaufteilung der Grundrisszuschnitte zu Klassenräumen für Unterricht und Ganztagsbetreuung. Umbau und Modernisierung Nebengebäude 1.3 Mensa. Energetische Sanierung für die bestehenden Gebäude unter Anforderungen an den Denkmalschutz. Standort 2 Neubau Sporthalle mit einem Feld in Holzbauweise mit dem Anspruch eines nachhaltigen, zukunftsfähigen Gebäudekonzepts unter Verwendung möglichst vieler CO2-neutraler Baustoffe gemäß BNB-Verfahren. Bevorzugte Errichtung als modulare oder serielle Fertigung mit möglichst über den Lebenszyklus niedrigen Lebenszykluskosten (insbesondere hinsichtlich der Betriebs- und Instandhaltungskosten) für den Eigentümer und Betreiber. Das Ziel der Zertifizierung gem. BNB-Verfahren soll mind. 75 % Erfüllungsgrad sein. Detaillierte und ausführliche Angaben sind der beigefügten Leistungsbeschreibung samt zugehörigen Anlagen (Anlage 02a) zu entnehmen. GEGENSTAND DER ZU BEAUFTRAGENDEN LEISTUNG Technische Ausrüstung gem. HOAI 2013, in der Fassung 2021, Anlagengruppen 4+5, Teil 4, Abschnitt 2, §§ 53-56 - Leistungsphasen 1-9. Besondere Leistung: LPH 5: Prüfen und Anerkennen von Schalplänen des Tragwerksplaners auf Übereinstimmung mit Schlitz- und Durchbruchsplanung LPH 1-8: Zuarbeit für den BNB-Koordinator über alle LPH zu Gewerken ELT mit Nachhaltigkeitskriterien für Unterrichtsgebäude, z.B. Angaben für Erstellung Kriterienkatalog für Ökologische, Ökonomische, Soziokulturelle und technische Qualitäten. Generell ist der Zusatzaufwand für die Zuarbeit für den BNB-Koordinator (Bewertungssystem für nachhaltiges Bauen) über die gesamten Leistungsphasen zu berücksichtigen und gesondert nach Leistungsphasen zu bepreisen. Das Ziel der Zertifizierung gem. BNB-Verfahren soll mind. 75 % Erfüllungsgrad für Neubau sein (Siehe Beschluss LNB in der Anlage). Weiterführende ausführliche Informationen über die zu beauftragenden Leistungen sind der beigefügten Aufgaben- und Leistungsbeschreibung nebst zugehörigen Anlagen (Anlagen 02a) zu entnehmen. Weitere Planungsleistungen sind nicht Gegenstand dieses Vergabeverfahrens. Die Grundleistungen werden auf der Grundlage der HOAI 2013, in der Fassung 2021, vergütet. Eine Unterschreitung des Basishonorarsatzes bzw. Überschreitung des Oberen Honorarsatzes, sowie eine Abweichung zu den übrigen Honorarsätzen, ist zulässig. Wenn gewünscht sind diese durch die Angabe eines Nachlasses im Honorarangebot (prozentual und absolut) anzugeben und bei Bedarf im Anschreiben zu erläutern. Die Besonderen Leistungen werden auf Grundlage des von Ihnen abgegebenen Angebotes pauschal vergütet. Es ist geplant, die Ausführungsarbeiten nach einzelnen Gewerken zu vergeben. TERMINE Beginn der Leistungserbringung: ca. August 2025 / direkt nach Zuschlagserteilung Abschluss Leistungsphase 3: ca. Januar 2026 (= Bereitstellung Unterlagen für die Plausibilitätsprüfung) Abschluss Plausibilitätsprüfung: ca. April 2026 Abschluss LPH 4: ca. Mai 2026 (= Einreichung Bauantrag) Abschluss LPH 5: ca. Oktober 2026 Abschluss LPH 6-7: ca. November 2026 Baubeginn: ca. Juli 2027 Fertigstellung: ca. September 2029
- WiBau Gesellschaft mbH
Brüder-Grimm-Schule - Sanierung Bestand und Erweiterung an zweitem Standort, Wiesbaden; Fachplanung Technische Ausrüstung ALG 1-3+8, LPH 1-9
AUSGANGSSITUATION Die Brüder-Grimm-Schule ist eine im Wiesbadener Stadtteil Mainz-Kostheim gelegene 2 bis 3-zügige Grundschule. Aufgrund der steigenden Schülerzahlen soll die Schule um zwei Züge in allen Jahrgangsstufen zu einer dauerhaft 4-zügigen Grundschule erweitert werden. Laut Prognose werden sich für den Schulbezirk die Schülerzahlen und Zahl der Lehrkräfte erhöhen, hinzu kommt weiteres pädagogisches Personal und Verwaltungskräfte. Aufgrund dieser steigenden Zahlen besteht für die allgemeine Grundschule gemäß Musterraumprogramm der LHW ein zusätzlicher Raumbedarf von 740 m² Nutzfläche = ca. 1.260 m² BGF (ohne Berücksichtigung der Flächen für Schulsport). Standort 1 -Brüder-Grimm-Schule (Schiersteiner Straße 34, 55246 Mainz-Kostheim) Grundstücksfläche ca. 10.247 m² Bruttogrundfläche gesamt ca. 4.210 m² (Schulgebäude) Gebäude 1.1 - Schulhauptgebäude ca. 3.250 m² Bruttogrundfläche Gebäude 1.2 - Betreuung Sterntaler ca. 620 m² Bruttogrundfläche Gebäude 1.3 - Betreuung / Mensa ca. 340 m² Bruttogrundfläche Gebäude 1.4 - Schulsporthalle ca. 593 m² Bruttogrundfläche Einschränkungen aufgrund Einzelkulturdenkmalstatus der Bestandsgebäude. Standort 2 -ehemalige Albert-Schweitzer-Schule (Passauer Straße 48, 55246 Mainz-Kostheim) Grundstücksfläche ca. 6.407 m² Bruttogrundfläche gesamt ca. 1.200 m² (Schulgebäude) Gebäude 2.1 - Schulhauptgebäude ca. 1.200 m² Bruttogrundfläche Gebäude 2.2 - Verbindungsbau ca. 140 m² Bruttogrundfläche Gebäude 2.3 - Turnhalle ca. 380 m² Bruttogrundfläche Gebäude 2.4 - Pavillons Einschränkungen aufgrund Denkmalschutzes der Bestandsgebäude. Umsetzung der Alternative 4 aus der Machbarkeitsstudie vom 01.11.2022 für die Erweiterung der Brüder-Grimm-Schule (Standort 1) durch Aktivierung der ehemaligen Albert-Schweitzer-Schule (Standort 2) mit Ziel Flächenerweiterung für eine 4-zügige Grundschule mit Ganztagesprofil. Energetische Sanierung Hauptgebäude Standort 1+2 für die Anpassung an zeitgemäße pädagogische Konzepte und Anforderungen für Clusterbildung und Inklusion. Ausgleich der Flächendefizite (Differenzierungsräume, Lehrerarbeitsplätze, Beratungs- und Besprechungsräume) durch Nutzung der Flurflächen, Neuaufteilung Grundrisszuschnitte und Anpassung des baulichen Brandschutzes in "Compartments" oder Nutzungseinheiten kleiner 400 m² unter Einhaltung Anforderungen an den Denkmalschutz. Standort 1 Flächenerweiterung Nebengebäude 1.2 durch Nutzungsänderung ehemalige Hausmeister-wohnung, Neuaufteilung der Grundrisszuschnitte zu Klassenräumen für Unterricht und Ganztagsbetreuung. Umbau und Modernisierung Nebengebäude 1.3 Mensa. Energetische Sanierung für die bestehenden Gebäude unter Anforderungen an den Denkmalschutz. Standort 2 Neubau Sporthalle mit einem Feld in Holzbauweise mit dem Anspruch eines nachhaltigen, zukunftsfähigen Gebäudekonzepts unter Verwendung möglichst vieler CO2-neutraler Baustoffe gemäß BNB-Verfahren. Bevorzugte Errichtung als modulare oder serielle Fertigung mit möglichst über den Lebenszyklus niedrigen Lebenszykluskosten (insbesondere hinsichtlich der Betriebs- und Instandhaltungskosten) für den Eigentümer und Betreiber. Das Ziel der Zertifizierung gem. BNB-Verfahren soll mind. 75 % Erfüllungsgrad sein. Detaillierte und ausführliche Angaben sind der beigefügten Leistungsbeschreibung samt zugehörigen Anlagen (Anlage 02a) zu entnehmen. GEGENSTAND DER ZU BEAUFTRAGENDEN LEISTUNG Technische Ausrüstung gem. HOAI 2013, in der Fassung 2021, Anlagengruppen 1-3 und 8, Teil 4, Abschnitt 2, §§ 53-56 - Leistungsphasen 1-9. Besondere Leistung: LPH 5: Prüfen und Anerkennen von Schalplänen des Tragwerksplaners auf Übereinstimmung mit Schlitz- und Durchbruchsplanung LPH 1-8: Zuarbeit für den BNB-Koordinator zu Gewerken Heizung, Lüftung, Sanitär mit Nachhaltigkeitskriterien für Unterrichtsgebäude, z.B. Angaben für die Erstellung eines Kriterienkataloges für ökologische, ökonomische, soziokulturelle und technische Qualitäten. Generell ist der Zusatzaufwand für die Zuarbeit für den BNB-Koordinator (Bewertungssystem für nachhaltiges Bauen) über die gesamten Leistungsphasen zu berücksichtigen und gesondert nach Leistungsphasen zu bepreisen. Das Ziel der Zertifizierung gem. BNB-Verfahren soll mind. 75 % Erfüllungsgrad für Neubau sein (Siehe Beschluss LNB in der Anlage). Weiterführende ausführliche Informationen über die zu beauftragenden Leistungen sind der beigefügten Aufgaben- und Leistungsbeschreibung nebst zugehörigen Anlagen (Anlagen 02a) zu entnehmen. Weitere Planungsleistungen sind nicht Gegenstand dieses Vergabeverfahrens. Die Grundleistungen werden auf der Grundlage der HOAI 2013, in der Fassung 2021, vergütet. Eine Unterschreitung des Basishonorarsatzes bzw. Überschreitung des Oberen Honorarsatzes, sowie eine Abweichung zu den übrigen Honorarsätzen, ist zulässig. Wenn gewünscht sind diese durch die Angabe eines Nachlasses im Honorarangebot (prozentual und absolut) anzugeben und bei Bedarf im Anschreiben zu erläutern. Die Besonderen Leistungen werden auf Grundlage des von Ihnen abgegebenen Angebotes pauschal vergütet. Es ist geplant, die Ausführungsarbeiten nach einzelnen Gewerken zu vergeben. TERMINE Beginn der Leistungserbringung: ca. August 2025 / direkt nach Zuschlagserteilung Abschluss Leistungsphase 3: ca. Januar 2026 ( = Bereitstellung Unterlagen für die Plausibilitätsprüfung) Abschluss Plausibilitätsprüfung: ca. April 2026 Abschluss LPH 4: ca. Mai 2026 (= Einreichung Bauantrag) Abschluss LPH 5: ca. Oktober 2026 Abschluss LPH 6-7: ca. November 2026 Baubeginn: ca. Juli 2027 Fertigstellung: ca. September 2029
- Wetteraukreis
Bodenbelagsarbeiten (Kautschuk) i. R. d. Sanierung der Fensteranlagen, der Akustikdecken und der IT-Verkabelung an der Geschwister-Scholl-Schule in Niddatal - Assenheim
Allgemeine Bau-Beschreibung: Im Rahmen der geplanten Maßnahme an der Geschwister- Scholl- Schule, in Niddatal- Assenheim sollen mehrere Gebäude saniert und dem aktuellen Standard des Wetteraukreises angepasst werden. Die Maßnahme wird dabei in mehrere aufeinander folgende Bauabschnitte untergliedert. Die Sanierungsmaßnahme beinhaltet bauliche und anlagentechnische Anpassungen in den folgenden Leistungsbereichen: - Fenster- einschl. Sonnenschutzanlagen - Akustikdecken inkl. Beleuchtung - IT- Standardverkabelung ohne digitale Ausstattung, inkl. Stromversorgung - Brandschutz - Grundlegende Sanierung Sanitäre Installation - Grundlegende Sanierung Heizungsanlage ohne Wärmeerzeugung - Bodenbeläge Fenster, die überaltert oder beschädigt sind werden ausgetauscht. Im Zuge dieser Maßnahme wird auch der Sonnenschutz, in Form von neuen Sonnenschutzanlagen, Lamellen- Raffstoren, berücksichtigt. Die Arbeiten der Fenstersanierung wurden bereits beauftragt. In Klassen in denen keine ausreichend akustisch wirksame Decke vorhanden ist, werden diese ausgetauscht. Unter Berücksichtigung des Schadstoffgutachtens, werden die alten Decken durch neue Akustikdecken (Rasterdecken 62.5x625cm) ersetzt. Dabei wird auch die Integration der Haustechnik, z. Bsp. Beleuchtung und Sicherheitsbeleuchtung, berücksichtigt und dem aktuellen Standard angepasst. Die Maßnahme beinhaltet das Fortführen der IT- Verkabelung und Abgleich der aktuellen IT-Anforderungen und IT- Standards des Wetteraukreises. Dabei wird die Stromversorgung und Installation in den Klassenräumen dem Standard des Wetteraukreises angepasst. Die brandschutztechnische Ertüchtig beinhaltet vor allem das Herstellen des 2. baulichen Rettungsweges, für die Kopfklasse im 1. Obergeschoss, sowie diverser Räume im Erdgeschoss. Des Weiteren erfolgt die Herstellung eines notwenigen Flures im 2. Obergeschoss des Gebäudes B1 und C1. Zudem ist der Austausch von Innentüren ebenfalls Bestandteil der Maßnahme. Zusätzlich zu den Ertüchtigungsmaßnahmen erfolgt eine Umnutzung der Lehrküche (Geb. D) zu einem Büroraum. Trotz der umfangreichen Sanierungsarbeiten bleiben die Gebäudekubatur und das Erscheinungsbild der Fassade, bis auf die neuen Ausgangstüren unverändert. Eine Veränderung der Schmutz- und Regenwasserleitungen ist nicht geplant. Auch die derzeitige Wärmeversorgung ist nicht Bestandteil der Sanierungsmaßnahme. Die Arbeiten werden bei laufendem Schulbetrieb durchgeführt. Gewerke-Beschreibung: ca. 1962 m² Beseitigen alter Bodenbeläge ca. 925 m Rückbau Sockel ca. 925 m Montage neuer Sockel ca. 1.962 m² Vorbehandeln, Ausgleich von Unebenheiten 2x ca. 2.143 Verlegen Kautschuk Bodenbelag Ausführungsfristen: Beginn der baulichen Umsetzung: 19. KW 2026 Baufertigstellung: 30. KW 2027 Der überwiegende Teil der Leistung ist zwingend während der Sommerferien des Landes Hessens in den Jahren 2026 und 2027 zu erbringen. Der Auftragnehmer hat sicherzustellen, dass in beiden genannten Zeiträumen mehrere Kolonnen gleichzeitig eingesetzt werden können, um eine parallele Ausführung der Arbeiten zu gewährleisten.
- Kreis PaderbornPaderbornFrist: 13. Mai
Aufstockung Liebfrauengymnasium, Objektplanung
Gleichzeitig sind bestehende Raumdefizite auszugleichen, die durch den Einbau einer Mensa, den Ausbau der Ganztagsbetreuung sowie brandschutzbedingte Nutzungsanpassungen entstanden sind. Durch die Umstellung auf G9 wird mit einem Anstieg der Schülerzahl um ca. 110 Schülerinnen und Schüler gerechnet. Hieraus ergibt sich ein zusätzlicher Bedarf an Klassenräumen, Nebenräumen und Sanitärflächen. Zur Deckung dieses Bedarfs ist die Aufstockung des bestehenden Schulgebäudes um ein weiteres Geschoss vorgesehen. Ergänzend sind Maßnahmen zur energetischen Sanierung der Gebäudehülle, Anpassungen in den Bestandsgeschossen, die Erweiterung der Treppenhäuser sowie die barrierefreie Erschließung durch den Einbau eines Aufzugs geplant. Die Aufstockung umfasst ca. 1.427 m² Netto-Raumfläche. Vorgesehen sind zwölf Klassenräume, von denen zwei mittels mobiler Trennwände zu größeren Einheiten zusammenschaltbar sind, ein Lehrerzimmer, ein Kopier- und Lagerraum, zwei Schüler-WC-Anlagen, zwei Lehrer-WC-Anlagen, ein rollstuhlgerechtes WC sowie ein Putzmittelraum. In den Bestandsgeschossen werden die Raumstrukturen in den betroffenen Bereichen entsprechend angepasst. Die Aufstockung erfolgt in Leichtbauweise mit einer WDVS-Fassade. Geplant sind Kunststofffenster mit Dreifachverglasung sowie Raffstores in den Klassenräumen. Das Dach wird als flach geneigtes Holzsatteldach ausgeführt; die oberste Geschossdecke erhält eine zusätzliche Dämmung. Die Installation einer Photovoltaikanlage wird vorbereitet. Im Innenausbau sind leichte Trennwände, Holztüren in Stahlzargen, Wand- und Deckenflächen mit Vlies und Anstrich sowie schwimmender Estrich mit Linoleumbelag oder vergleichbarem Belag vorgesehen. Die Treppen zwischen dem 2. und 3. Obergeschoss werden in Stahlbeton mit Kunststeinbelag, analog zum Bestand, hergestellt. Im Bestandsgebäude sind die energetische Sanierung der Fassade, der Austausch der Fenster, die Installation von Sonnenschutzanlagen, die Erneuerung des Flachdachaufbaus der Brücke sowie die Umstrukturierung von Räumen und die Erneuerung von Wand-, Boden- und Deckenoberflächen vorgesehen. Eine statische Voruntersuchung bestätigt die grundsätzliche Machbarkeit der Aufstockung in Leichtbauweise. Die Wärmeversorgung erfolgt über die vorhandene Heizungsanlage. Die Lüftung ist als natürliche Fensterlüftung vorgesehen. Die Sanitäranlagen werden an die bestehende Leitungsführung angeschlossen. Planung und Realisierung Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Vergabe der Leistungsphasen 5 bis 8 der Objektplanung gemäß HOAI. Die Leistungsphasen 1 bis 4 sind weitgehend abgeschlossen. Der Bauantrag befindet sich derzeit in Prüfung der Bauaufsicht. Schwerpunkt der Beauftragung ist somit die Überführung der Entwurfsplanung in eine ausführungsreife Planung, die Vorbereitung und Mitwirkung bei der Vergabe der Bauleistungen sowie die Bauüberwachung. Der Auftragnehmer übernimmt die Koordination aller an der Maßnahme beteiligten Fachplaner, insbesondere der Tragwerksplanung, der Technischen Gebäudeausrüstung, der Freianlagenplanung sowie der Fachplanungen für Brandschutz, Schall- und Wärmeschutz. Ziel ist eine wirtschaftliche, qualitativ hochwertige und termingerechte Umsetzung der Maßnahme im laufenden Schulbetrieb. Bei der weiteren Planung sind die bestehenden Vorgaben, Entwurfsentscheidungen und genehmigten Unterlagen zugrunde zu legen. Gleichzeitig sind die Anforderungen an Barrierefreiheit, flexible pädagogische Nutzungskonzepte, energetische Effizienz und nachhaltige Bauweise zu berücksichtigen. Sämtliche einschlägigen gesetzlichen und technischen Vorgaben, insbesondere zu Brandschutz, Energieeinsparung und Schallschutz, sind einzuhalten. Die Leistungen sind so zu erbringen, dass eine reibungslose Bauausführung gewährleistet ist, die Abläufe des Schulbetriebs möglichst wenig beeinträchtigt werden und die Projektziele hinsichtlich Qualität, Kosten und Terminen eingehalten werden. Bewertung und Gewichtung: Die Auswahl der Bewerber zur Angebotsphase erfolgt anhand eines gewichteten Punktesystems. Bewertet werden ausschließlich die mit dem Teilnahmeantrag eingereichten und prüffähigen Unterlagen. Die Bewertung dient der Ermittlung der drei bis sechs Bewerber mit der höchsten Gesamtpunktzahl, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden. Die Gesamtpunktzahl wird anhand folgender Berechnungsformel ermittelt: Gesamtpunktzahl = (Punktzahl Kriterium 1 × Gewichtung Kriterium 1) + (Punktzahl Kriterium 2 × Gewichtung Kriterium 2) + (Punktzahl Kriterium 3 × Gewichtung Kriterium 3) usw. Die maximal erreichbare Gesamtpunktzahl beträgt 9,0 Punkte. Mit Abschluss der Eignungsprüfung werden die drei bis sechs bestbewerteten Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert. Mit dieser Aufforderung beginnt die Angebotsphase gemäß Abschnitt III. Näheres sh. Vergabeunterlagen.
- Kreis PaderbornPaderbornFrist: 18. Mai
Aufstockung Liebfrauengymnasium, Objektplanung
Gleichzeitig sind bestehende Raumdefizite auszugleichen, die durch den Einbau einer Mensa, den Ausbau der Ganztagsbetreuung sowie brandschutzbedingte Nutzungsanpassungen entstanden sind. Durch die Umstellung auf G9 wird mit einem Anstieg der Schülerzahl um ca. 110 Schülerinnen und Schüler gerechnet. Hieraus ergibt sich ein zusätzlicher Bedarf an Klassenräumen, Nebenräumen und Sanitärflächen. Zur Deckung dieses Bedarfs ist die Aufstockung des bestehenden Schulgebäudes um ein weiteres Geschoss vorgesehen. Ergänzend sind Maßnahmen zur energetischen Sanierung der Gebäudehülle, Anpassungen in den Bestandsgeschossen, die Erweiterung der Treppenhäuser sowie die barrierefreie Erschließung durch den Einbau eines Aufzugs geplant. Die Aufstockung umfasst ca. 1.427 m² Netto-Raumfläche. Vorgesehen sind zwölf Klassenräume, von denen zwei mittels mobiler Trennwände zu größeren Einheiten zusammenschaltbar sind, ein Lehrerzimmer, ein Kopier- und Lagerraum, zwei Schüler-WC-Anlagen, zwei Lehrer-WC-Anlagen, ein rollstuhlgerechtes WC sowie ein Putzmittelraum. In den Bestandsgeschossen werden die Raumstrukturen in den betroffenen Bereichen entsprechend angepasst. Die Aufstockung erfolgt in Leichtbauweise mit einer WDVS-Fassade. Geplant sind Kunststofffenster mit Dreifachverglasung sowie Raffstores in den Klassenräumen. Das Dach wird als flach geneigtes Holzsatteldach ausgeführt; die oberste Geschossdecke erhält eine zusätzliche Dämmung. Die Installation einer Photovoltaikanlage wird vorbereitet. Im Innenausbau sind leichte Trennwände, Holztüren in Stahlzargen, Wand- und Deckenflächen mit Vlies und Anstrich sowie schwimmender Estrich mit Linoleumbelag oder vergleichbarem Belag vorgesehen. Die Treppen zwischen dem 2. und 3. Obergeschoss werden in Stahlbeton mit Kunststeinbelag, analog zum Bestand, hergestellt. Im Bestandsgebäude sind die energetische Sanierung der Fassade, der Austausch der Fenster, die Installation von Sonnenschutzanlagen, die Erneuerung des Flachdachaufbaus der Brücke sowie die Umstrukturierung von Räumen und die Erneuerung von Wand-, Boden- und Deckenoberflächen vorgesehen. Eine statische Voruntersuchung bestätigt die grundsätzliche Machbarkeit der Aufstockung in Leichtbauweise. Die Wärmeversorgung erfolgt über die vorhandene Heizungsanlage. Die Lüftung ist als natürliche Fensterlüftung vorgesehen. Die Sanitäranlagen werden an die bestehende Leitungsführung angeschlossen. Planung und Realisierung Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Vergabe der Leistungsphasen 5 bis 8 der Objektplanung gemäß HOAI. Die Leistungsphasen 1 bis 4 sind weitgehend abgeschlossen. Der Bauantrag befindet sich derzeit in Prüfung der Bauaufsicht. Schwerpunkt der Beauftragung ist somit die Überführung der Entwurfsplanung in eine ausführungsreife Planung, die Vorbereitung und Mitwirkung bei der Vergabe der Bauleistungen sowie die Bauüberwachung. Der Auftragnehmer übernimmt die Koordination aller an der Maßnahme beteiligten Fachplaner, insbesondere der Tragwerksplanung, der Technischen Gebäudeausrüstung, der Freianlagenplanung sowie der Fachplanungen für Brandschutz, Schall- und Wärmeschutz. Ziel ist eine wirtschaftliche, qualitativ hochwertige und termingerechte Umsetzung der Maßnahme im laufenden Schulbetrieb. Bei der weiteren Planung sind die bestehenden Vorgaben, Entwurfsentscheidungen und genehmigten Unterlagen zugrunde zu legen. Gleichzeitig sind die Anforderungen an Barrierefreiheit, flexible pädagogische Nutzungskonzepte, energetische Effizienz und nachhaltige Bauweise zu berücksichtigen. Sämtliche einschlägigen gesetzlichen und technischen Vorgaben, insbesondere zu Brandschutz, Energieeinsparung und Schallschutz, sind einzuhalten. Die Leistungen sind so zu erbringen, dass eine reibungslose Bauausführung gewährleistet ist, die Abläufe des Schulbetriebs möglichst wenig beeinträchtigt werden und die Projektziele hinsichtlich Qualität, Kosten und Terminen eingehalten werden. Bewertung und Gewichtung: Die Auswahl der Bewerber zur Angebotsphase erfolgt anhand eines gewichteten Punktesystems. Bewertet werden ausschließlich die mit dem Teilnahmeantrag eingereichten und prüffähigen Unterlagen. Die Bewertung dient der Ermittlung der drei bis sechs Bewerber mit der höchsten Gesamtpunktzahl, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden. Die Gesamtpunktzahl wird anhand folgender Berechnungsformel ermittelt: Gesamtpunktzahl = (Punktzahl Kriterium 1 × Gewichtung Kriterium 1) + (Punktzahl Kriterium 2 × Gewichtung Kriterium 2) + (Punktzahl Kriterium 3 × Gewichtung Kriterium 3) usw. Die maximal erreichbare Gesamtpunktzahl beträgt 9,0 Punkte. Mit Abschluss der Eignungsprüfung werden die drei bis sechs bestbewerteten Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert. Mit dieser Aufforderung beginnt die Angebotsphase gemäß Abschnitt III. Näheres sh. Vergabeunterlagen.
- Kreis PaderbornPaderbornFrist: 13. Mai
Aufstockung Liebfrauengymnasium, Fachplanung Statik, Bauphysik
Gleichzeitig sind bestehende Raumdefizite auszugleichen, die durch den Einbau einer Mensa, den Ausbau der Ganztagsbetreuung sowie brandschutzbedingte Nutzungsanpassungen entstanden sind. Durch die Umstellung auf G9 wird mit einem Anstieg der Schülerzahl um ca. 110 Schülerinnen und Schüler gerechnet. Hieraus ergibt sich ein zusätzlicher Bedarf an Klassenräumen, Nebenräumen und Sanitärflächen. Zur Deckung dieses Bedarfs ist die Aufstockung des bestehenden Schulgebäudes um ein weiteres Geschoss vorgesehen. Ergänzend sind Maßnahmen zur energetischen Sanierung der Gebäudehülle, Anpassungen in den Bestandsgeschossen, die Erweiterung der Treppenhäuser sowie die barrierefreie Erschließung durch den Einbau eines Aufzugs geplant. Die Aufstockung umfasst ca. 1.427 m² Netto-Raumfläche. Vorgesehen sind zwölf Klassenräume, von denen zwei mittels mobiler Trennwände zu größeren Einheiten zusammenschaltbar sind, ein Lehrerzimmer, ein Kopier- und Lagerraum, zwei Schüler-WC-Anlagen, zwei Lehrer-WC-Anlagen, ein rollstuhlgerechtes WC sowie ein Putzmittelraum. In den Bestandsgeschossen werden die Raumstrukturen in den betroffenen Bereichen entsprechend angepasst. Die Aufstockung erfolgt in Leichtbauweise mit einer WDVS-Fassade. Geplant sind Kunststofffenster mit Dreifachverglasung sowie Raffstores in den Klassenräumen. Das Dach wird als flach geneigtes Holzsatteldach ausgeführt; die oberste Geschossdecke erhält eine zusätzliche Dämmung. Die Installation einer Photovoltaikanlage wird vorbereitet. Im Innenausbau sind leichte Trennwände, Holztüren in Stahlzargen, Wand- und Deckenflächen mit Vlies und Anstrich sowie schwimmender Estrich mit Linoleumbelag oder vergleichbarem Belag vorgesehen. Die Treppen zwischen dem 2. und 3. Obergeschoss werden in Stahlbeton mit Kunststeinbelag, analog zum Bestand, hergestellt. Im Bestandsgebäude sind die energetische Sanierung der Fassade, der Austausch der Fenster, die Installation von Sonnenschutzanlagen, die Erneuerung des Flachdachaufbaus der Brücke sowie die Umstrukturierung von Räumen und die Erneuerung von Wand-, Boden- und Deckenoberflächen vorgesehen. Eine statische Voruntersuchung bestätigt die grundsätzliche Machbarkeit der Aufstockung in Leichtbauweise. Die Wärmeversorgung erfolgt über die vorhandene Heizungsanlage. Die Lüftung ist als natürliche Fensterlüftung vorgesehen. Die Sanitäranlagen werden an die bestehende Leitungsführung angeschlossen. Planung und Realisierung Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Vergabe der Leistungsphasen 5 bis 7 der Planungsdisziplin Statik und Bauphysik (Wärmeschutz, Bauakustik, Raumakustik) gemäß HOAI. Der Bauantrag befindet sich derzeit in Prüfung der Bauaufsicht. Bei der weiteren Planung sind die bestehenden Vorgaben, Entwurfsentscheidungen und genehmigten Unterlagen zugrunde zu legen. Gleichzeitig sind die Anforderungen an Barrierefreiheit, flexible pädagogische Nutzungskonzepte, energetische Effizienz und nachhaltige Bauweise zu berücksichtigen. Sämtliche einschlägigen gesetzlichen und technischen Vorgaben, insbesondere zu Brandschutz, Energieeinsparung und Schallschutz, sind einzuhalten. Die Leistungen sind so zu erbringen, dass eine reibungslose Bauausführung gewährleistet ist, die Abläufe des Schulbetriebs möglichst wenig beeinträchtigt werden und die Projektziele hinsichtlich Qualität, Kosten und Terminen eingehalten werden. Vertraulichkeit Mit der Teilnahme verpflichten sich Bewerber, alle im Verfahren erhaltenen Informationen vertraulich zu behandeln und ausschließlich für das Vergabeverfahren und gegebenenfalls die Auftragsdurchführung zu nutzen. Eine Weitergabe an Dritte ist nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung erlaubt. Bewerber haften für Schäden, die durch unbefugte Weitergabe entstehen, und stellen den Auftraggeber von entsprechenden Ansprüchen frei. Grundsätze der Eignungsprüfung Bei der Beurteilung der technischen und wirtschaftlichen Eignung werden ausschließlich die vom Bieter im Rahmen der Teilnahmeanträge eingereichten und geforderten Nachweise herangezogen. Die Bewertung erfolgt nach einheitlichen Maßstäben und nachvollziehbaren, diskriminierungsfreien Kriterien. Alle Angebote werden gleichbehandelt und anhand derselben Bewertungsgrundlagen geprüft. Im Teilnahmeantrag sind die für die Eignungsprüfung erforderlichen Informationen und Nachweise einzureichen. Darüber hinaus sind auch diejenigen Nachunternehmer zu benennen, die im Auftragsfall zur Leistungserbringung vorgesehen sind, ohne dass deren Kapazitäten im Wege der Eignungsleihe gemäß § 47 VgV in Anspruch genommen werden (Nachunternehmer ohne Eignungsleihe). Für diese Nachunternehmer sind keine Eignungsnachweise vorzulegen, sofern sie nicht zur Erfüllung der Eignungskriterien herangezogen werden. Ein Unternehmen, das im Wege der Eignungsleihe zur Erfüllung der Eignungskriterien herangezogen wird, nimmt im Rahmen der Eignungsprüfung eine bewerbergleiche Stellung ein. Eine Mehrfachverwendung derselben Eignungsressourcen im selben Vergabeverfahren ist ausgeschlossen. Eine Addition von Referenzen mehrerer Mitglieder innerhalb derselben Leistungsphase findet nicht statt. Die Auswahl der Bewerber zur Angebotsphase erfolgt anhand eines gewichteten Punktesystems. Bewertet werden ausschließlich die mit dem Teilnahmeantrag eingereichten und prüffähigen Unterlagen. Die Bewertung dient der Ermittlung der drei bis sechs Bewerber mit der höchsten Gesamtpunktzahl, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden. Die Gesamtpunktzahl wird anhand folgender Berechnungsformel ermittelt: Gesamtpunktzahl = (Punktzahl Kriterium 1 × Gewichtung Kriterium 1) + (Punktzahl Kriterium 2 × Gewichtung Kriterium 2) + (Punktzahl Kriterium 3 × Gewichtung Kriterium 3) usw. Die maximal erreichbare Gesamtpunktzahl beträgt 9,0 Punkte. Mit Abschluss der Eignungsprüfung werden die drei bis sechs bestbewerteten Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert. Mit dieser Aufforderung beginnt die Angebotsphase gemäß Abschnitt III. Näheres sh. Vergabeunterlagen.
- Regionalverband SaarbrückenFrist: 11. Mai
Aus- und Erweiterungsbau Gemeinschaftsschule Peter Wust in Püttlingen; hier: Planungsleistungen für Objektplanung Gebäude (Los 1)
Die geplante Baumaßnahme ist auf dem Grundstück der Gemeinschaftsschule Peter Wust in Püttlingen vorgesehen. Die bestehende Schulgebäudeanlage wurde ca. 1960 errichtet und umfasst einen mehrgeschossigen Gebäudekomplex, welcher sich in die Gebäudeteile A-F gliedert. Diese Gebäudeteile sind baulich, teils mit Höhenunterschieden miteinander verbunden. Das Gebäudeteil C wurde im Jahr 1998 als Erweiterungsbau ergänzt. Die Gebäudeteile A und B verfügen teilweise über eine Unterkellerung. Die Bruttogrundfläche des Bestands beträgt ca. 5.300 m². Der bauliche Zustand der Bestandgebäude entspricht im Wesentlichen dem Baujahr sowie dem Stand der jeweiligen Erweiterungen. 1998 ist der Erweiterungsbau C entstanden. Gebäudeteil A und B wurde ca. 2014 auf der Vor-/ und Rückseite mit WDVS versehen. Ebenfalls hat in diesem Zuge eine Erneuerung der Fenster stattgefunden. Die Schulgebäude wurden fortlaufend instandgehalten; punktuelle Modernisierungen und Sanierungsmaßnahmen sind im Hinblick auf eine zukünftige Nutzung als reine Ganztagsschule jedoch erforderlich. Derzeit wird an der Schule sowohl Halbtagsschulbetrieb als auch Ganztagsschulbetrieb angeboten. Gemäß aktueller Planung soll ab dem Schuljahr 2025/2026 mit dem Eintritt der neuen 5. Klassen schrittweise eine Umstellung auf einen durchgängigen Ganztagsschulbetrieb erfolgen. Ebenfalls im Besitz des Regionalverbandes befindet sich das Grundstück „Ismertstraße 2“, Dieses ist derzeit mit einem sanierungsbedürftigen Wohngebäude bebaut, welches bauseits abgebrochen wird. Diese Fläche soll in Zukunft als Parkplatz zur Verfügung stehen. Planungsaufgabe (allgemein): Raumplanerisches Konzept zur Erweiterung und funktionalen Umstrukturierung einer schulischen Bildungseinrichtung im Rahmen der Einführung des gebundenen Ganztagsbetriebs. Der Umbau kann voraussichtlich parallel zum Unterrichtsbetrieb der Schule durchgeführt werden. Diese Umstrukturierung startete bereits mit einer 5er-Klasse und soll auf eine 3-zügige Struktur im gebundenen Ganztag aufwachsen. Am Standort werden dann ca.450 Schülerinnen und Schüler unterrichtet werden. Zielsetzung: Die Schule soll auf ein gebundenes Ganztagsmodell umgestellt werden, wofür ein Erweiterungsneubau sowie Umstrukturierungen im Bestand notwendig sind. Die Baumaßnahmen finden voraussichtlich im laufenden Schulbetrieb statt. Die Möglichkeit einer Unterteilung in Bauabschnitte ist zu berücksichtigen. Raumstruktur/Unterricht: Es soll eine Clusterstruktur umgesetzt werden: Pro Jahrgang (5-9) sind 3 Unterrichtsräume, 1 Differenzierungsraum, eine Lernlandschaft und ein Teamraum vorgesehen; für Jahrgangsstufe 10 mindestens 2 Unterrichtsräume. Zusätzlich werden eine Lernwerkstatt und ein DaZ-Raum benötigt. Mensa/Betreuung: Die Mensa muss vergrößert werden (2-Schichten-Betrieb, gleichzeitige Ausgabe durch 2 Personen). Verwaltung/Personal: Ein größeres Lehrerzimmer sowie die Prüfung und Ergänzung der Sanitäranlagen sind erforderlich; im Damenbereich werden zwei separate WCs für Integrationshelferinnen benötigt. Multifunktionsraum: Ein ca. 120 m² großer Funktionsraum im Erdgeschoss nahe der Verwaltung (auch als Konferenz-/Besprechungsraum nutzbar) wird angestrebt; größere Veranstaltungen sollen im Speisesaal stattfinden. Fachbereiche: • Naturwissenschaften, Werkstätten, Sport, Bibliothek: Lage im Bestand bleibt erhalten. • Kunst: Ein zusätzlicher Kunstraum ist einzuplanen. • Musik: 1 großer Musiksaal. • Informatik: 1 Informatikraum. Bestandsgebäude: Bauteil A bietet das größte Umstrukturierungspotenzial; Bauteile B und C sind begrenzt umstrukturierbar. Biologiesaal und chemische Vorbereitungs-/Lagerzone sind zu erhalten. Die Aula wird künftig auch als Konferenz-/Besprechungsbereich genutzt (trennbar für Parallelbetrieb mit FTGS). Barrierefreiheit: Eine oder mehrere Aufzugsanlagen sind zur vollständigen barrierefreien Erschließung aller Schulbereiche zwingend vorzusehen. Außenbereich: Ein jahrgangsgerechtes Pausenareal mit Spiel- und Bewegungszonen ist geplant. Die vorhandenen Platanen im rückwärtigen Bereich sind möglichst zu erhalten (gemäß DIN 18920 und RAS-LP4); bei Unumgänglichkeit ist eine fachgerechte Umsetzung innerhalb des Grundstücks vorzusehen. Weitere Details sind der Projektbeschreibung des Auftraggebers vom 07.04.2026 zu entnehmen (siehe Vergabeunterlagen). Fristen: • Planungsbeginn: unmittelbar nach Beauftragung • Baubeginn: 01.03.2028 • Gesamt-Fertigstellung: bis spätestens 01.03.2031
- Ortsgemeinde Kliding
VG Ulmen, Kliding - Erweiterung Bürgerhaus Kliding und Umgestaltung Außenanlagen - Objektplanung Gebäude
1. AUSGANGSSITUATION Die Ortsgemeinde Kliding plant die Erweiterung des bestehenden Bürgerhauses. Ziel ist es, das Gebäude funktional zu verbessern, barrierefrei auszubauen und die Außenanlagen neu zu gestalten. Der bestehende, stark sanierungsbedürftige Toilettentrakt sowie die Pausenhofüberdachung sind rückzubauen, um Platz für einen neuen Erweiterungsbau zu schaffen. Dieser soll alle erforderlichen Räumlichkeiten enthalten. Das bestehende Bürgerhaus (ohne Toilettenanlage) ist von der Maßnahme nicht betroffen. Es sind lediglich kleinere Anpassungsarbeiten an der Bestandsfassade im Übergangsbereich zum Neubau geplant. Der bisher genutzte, jedoch nicht barrierefreie Saal im Obergeschoss des Gebäudes soll zukünftig nicht mehr verwendet werden. Im Zuge der Maßnahme wird auch der Außenbereich des Bürgerhauses einer umfangreichen Sanierung und Neugestaltung unterzogen. Hier ist z.B. eine Stützmauer zum angrenzenden Nachbar abgängig und muss ersetz werden. 2. PROJEKTUMFANG UND MAßNAHMEN 2.1 Abbrucharbeiten - Rückbau des bestehenden Toilettentrakts. - Abbruch der vorhandenen Pausenhofüberdachung - Abbruch der vorhandenen Schwarzdecke - Abbruch der umlaufenden Stützmauer aus Beton - Rückbau der bestehenden Entwässerungsrinnen, Abläufe und zugehöriger Leitungen. 2.2 Erweiterungsbau - Neue Nutzungseinheit Der Anbau soll ebenerdig und vollständig barrierefrei errichtet werden und folgende Nutzungsbereiche umfassen: - Neue Toilettenanlage, einschließlich eines barrierefreien WCs - Küche mit einer Nutzfläche von ca. 25 m2. - Nebenraum der Küche mit ca. 10-15 m2 Nutzfläche - Stuhllager zur Unterbringung von Tischen und ca. 150 Stühlen - Großer Saal mit einer Nutzfläche von ca. 175 m2 - Großer Fenstertürenbereich mit hoher Transparenz zum Innenhof zur Verbesserung der Belichtung und Öffnung des Saals - Dachform: optional Pultdach oder Flachdach (im Rahmen der Planung zu prüfen) 2.3 Nutzungsausschluss des alten Saals im Obergeschoss Der Saal im Obergeschoss des Bestandsgebäudes soll nicht weiter genutzt werden. Er ist funktional in die Planung des neuen Nutzungskonzepts einzubeziehen (z. B. Fragen der Erschließung, Brandschutzanpassungen, mögliche Umnutzung oder Stilllegung). 2.4 Neugestaltung der Außenanlagen Die Außenanlagen sollen funktional, barrierefrei und optisch ansprechend neugestaltet werden. Folgende Maßnahmen sind geplant: - Neuerrichtung der Stützmauer mittels Winkelstützwänden - Erneuerung der Oberflächenentwässerung einschließlich Hofabläufen und Drainageleitungen - Herstellung einer Hoffläche aus versickerungsfähigem Pflaster - Pflanzung von bis zu zwei Bäumen mit dazugehörigen Sitzmöglichkeiten - Errichtung einer Einfriedung und Absturzsicherung aus Doppelstabmattenzaun mit einer Höhe von ca. 1,50 m - Herstellung einer seitlichen Zufahrt sowie eines Abstellplatzes für einen Getränkeanhänger 3. ZIELSETZUNG DER PLANUNG Die Planungsleistungen sollen eine funktionale, nachhaltige und wirtschaftliche Lösung sicherstellen. Wichtige Planungsziele sind: - Verbesserung der Barrierefreiheit - Optimierte Nutzung der Räumlichkeiten für Veranstaltungen und Vereinsaktivitäten - Harmonische Einbindung des Neubaus und der Außenanlagen in den Bestand. Es soll ein ganzheitliches Entwurfskonzept erarbeitet werden, so dass Bestandsgebäude, Erweiterungsbau und Außenanlagen eine Einheit mit abgestimmter Formensprache und Funktionalitäten erhalten. - Langlebige, pflegearme und versickerungsfähige sowie attraktive Gestaltung der Außenflächen. - Berücksichtigung aller relevanten Normen und Anforderungen (insbesondere Barrierefreiheit, Brandschutz, DIN-Normen, kommunale Vorgaben). 4. BESONDERE HINWEISE - Die Gemeinde strebt eine wirtschaftliche Bauweise mit hoher Dauerhaftigkeit an. - Variantenuntersuchungen sind erwünscht (z. B. Dachform, Material der Fassaden, Entwässerungskonzept). Es soll ein Förderantrag aus dem I-Stock auf Basis der vom AN zu erstellenden Entwurfsplanung und Kostenberechnung gestellt werden. Für den Bauablauf stellt der Auftraggeber folgende Anforderungen in zeitlicher Hinsicht: Die Planungsleistungen bis Leistungsphase 3 (Entwurfsplanung einschließlich der Kostenberechnung) müssen bis zum 30.09.2026 vollständig erbracht sein. Der Fördermittelantrag wird anschließend auf Grundlage der zuvor erstellten Unterlagen durch die VG Ulmen bearbeitet und muss bis spätestens zum 15.10.2026 bei der Kreisverwaltung Cochem-Zell eingereicht werden. In der Regel beläuft sich die Bearbeitungszeit des Antrages auf ca. 6 Monate. Sofern dem Antrag stattgegeben und einer Förderung zugestimmt wird, ist mit einer Fortführung der weiteren Planungsleistungen zwischen Anfang bis Mitte 2027 zu rechnen. Aufgrund der Nichteinschätzbarkeit der Bearbeitungsdauer des Förderantrages und des Bauantrages können die Termine für weitere Leistungen erst mit Beauftragung dieser weiteren Leistungen einvernehmlich festgelegt werden. Es wird derzeit von einer Gesamtprojektlaufzeit von ca. 36 Monaten ausgegangen. Das Planungshonorar für den Abbruch der bestehenden Toilettenanlage und der Pausenhofüberdachung ist Bestandteil des Leistungsbildes Gebäude und Innenräume und wurde bereits in den anrechenbaren Kosten für die Gebäudeplanung angemessen berücksichtigt. Es wird daher nicht gesondert vergütet. Der Aufwand für das Anfertigen von Bestandsaufmassen der Außenanlagen (Freianlagen) und des alten Bürgerhauses (Gebäude und Innenräume) wird im Rahmen der angebotenen besonderen Leistungen abgerechnet. Das Aufmaß des alten Bürgerhauses dient u.a. der Darstellungen des Gesamtkomplexes im Kontext der Neubauplanung sowie der Digitalisierung des Gebäudebestandes. Der Auftraggeber führt wegen Überschreitung des maßgeblichen Schwellenwertes bei Addition der geschätzten Auftragsvolumina der Planungsleistungen ein EU-weites Vergabeverfahren durch. Die weiteren für die Erweiterung des Bürgerhauses und die Umgestaltung der Außenanlagen erforderlichen Planungsleistungen werden gesondert vergeben.
- Ortsgemeinde KlidingKlidingFrist: 04. Mai
VG Ulmen, Kliding - Erweiterung Bürgerhaus Kliding und Umgestaltung Außenanlagen - Objektplanung Gebäude
1. AUSGANGSSITUATION Die Ortsgemeinde Kliding plant die Erweiterung des bestehenden Bürgerhauses. Ziel ist es, das Gebäude funktional zu verbessern, barrierefrei auszubauen und die Außenanlagen neu zu gestalten. Der bestehende, stark sanierungsbedürftige Toilettentrakt sowie die Pausenhofüberdachung sind rückzubauen, um Platz für einen neuen Erweiterungsbau zu schaffen. Dieser soll alle erforderlichen Räumlichkeiten enthalten. Das bestehende Bürgerhaus (ohne Toilettenanlage) ist von der Maßnahme nicht betroffen. Es sind lediglich kleinere Anpassungsarbeiten an der Bestandsfassade im Übergangsbereich zum Neubau geplant. Der bisher genutzte, jedoch nicht barrierefreie Saal im Obergeschoss des Gebäudes soll zukünftig nicht mehr verwendet werden. Im Zuge der Maßnahme wird auch der Außenbereich des Bürgerhauses einer umfangreichen Sanierung und Neugestaltung unterzogen. Hier ist z.B. eine Stützmauer zum angrenzenden Nachbar abgängig und muss ersetz werden. 2. PROJEKTUMFANG UND MAßNAHMEN 2.1 Abbrucharbeiten - Rückbau des bestehenden Toilettentrakts. - Abbruch der vorhandenen Pausenhofüberdachung - Abbruch der vorhandenen Schwarzdecke - Abbruch der umlaufenden Stützmauer aus Beton - Rückbau der bestehenden Entwässerungsrinnen, Abläufe und zugehöriger Leitungen. 2.2 Erweiterungsbau - Neue Nutzungseinheit Der Anbau soll ebenerdig und vollständig barrierefrei errichtet werden und folgende Nutzungsbereiche umfassen: - Neue Toilettenanlage, einschließlich eines barrierefreien WCs - Küche mit einer Nutzfläche von ca. 25 m2. - Nebenraum der Küche mit ca. 10-15 m2 Nutzfläche - Stuhllager zur Unterbringung von Tischen und ca. 150 Stühlen - Großer Saal mit einer Nutzfläche von ca. 175 m2 - Großer Fenstertürenbereich mit hoher Transparenz zum Innenhof zur Verbesserung der Belichtung und Öffnung des Saals - Dachform: optional Pultdach oder Flachdach (im Rahmen der Planung zu prüfen) 2.3 Nutzungsausschluss des alten Saals im Obergeschoss Der Saal im Obergeschoss des Bestandsgebäudes soll nicht weiter genutzt werden. Er ist funktional in die Planung des neuen Nutzungskonzepts einzubeziehen (z. B. Fragen der Erschließung, Brandschutzanpassungen, mögliche Umnutzung oder Stilllegung). 2.4 Neugestaltung der Außenanlagen Die Außenanlagen sollen funktional, barrierefrei und optisch ansprechend neugestaltet werden. Folgende Maßnahmen sind geplant: - Neuerrichtung der Stützmauer mittels Winkelstützwänden - Erneuerung der Oberflächenentwässerung einschließlich Hofabläufen und Drainageleitungen - Herstellung einer Hoffläche aus versickerungsfähigem Pflaster - Pflanzung von bis zu zwei Bäumen mit dazugehörigen Sitzmöglichkeiten - Errichtung einer Einfriedung und Absturzsicherung aus Doppelstabmattenzaun mit einer Höhe von ca. 1,50 m - Herstellung einer seitlichen Zufahrt sowie eines Abstellplatzes für einen Getränkeanhänger 3. ZIELSETZUNG DER PLANUNG Die Planungsleistungen sollen eine funktionale, nachhaltige und wirtschaftliche Lösung sicherstellen. Wichtige Planungsziele sind: - Verbesserung der Barrierefreiheit - Optimierte Nutzung der Räumlichkeiten für Veranstaltungen und Vereinsaktivitäten - Harmonische Einbindung des Neubaus und der Außenanlagen in den Bestand. Es soll ein ganzheitliches Entwurfskonzept erarbeitet werden, so dass Bestandsgebäude, Erweiterungsbau und Außenanlagen eine Einheit mit abgestimmter Formensprache und Funktionalitäten erhalten. - Langlebige, pflegearme und versickerungsfähige sowie attraktive Gestaltung der Außenflächen. - Berücksichtigung aller relevanten Normen und Anforderungen (insbesondere Barrierefreiheit, Brandschutz, DIN-Normen, kommunale Vorgaben). 4. BESONDERE HINWEISE - Die Gemeinde strebt eine wirtschaftliche Bauweise mit hoher Dauerhaftigkeit an. - Variantenuntersuchungen sind erwünscht (z. B. Dachform, Material der Fassaden, Entwässerungskonzept). Es soll ein Förderantrag aus dem I-Stock auf Basis der vom AN zu erstellenden Entwurfsplanung und Kostenberechnung gestellt werden. Für den Bauablauf stellt der Auftraggeber folgende Anforderungen in zeitlicher Hinsicht: Die Planungsleistungen bis Leistungsphase 3 (Entwurfsplanung einschließlich der Kostenberechnung) müssen bis zum 30.09.2026 vollständig erbracht sein. Der Fördermittelantrag wird anschließend auf Grundlage der zuvor erstellten Unterlagen durch die VG Ulmen bearbeitet und muss bis spätestens zum 15.10.2026 bei der Kreisverwaltung Cochem-Zell eingereicht werden. In der Regel beläuft sich die Bearbeitungszeit des Antrages auf ca. 6 Monate. Sofern dem Antrag stattgegeben und einer Förderung zugestimmt wird, ist mit einer Fortführung der weiteren Planungsleistungen zwischen Anfang bis Mitte 2027 zu rechnen. Aufgrund der Nichteinschätzbarkeit der Bearbeitungsdauer des Förderantrages und des Bauantrages können die Termine für weitere Leistungen erst mit Beauftragung dieser weiteren Leistungen einvernehmlich festgelegt werden. Es wird derzeit von einer Gesamtprojektlaufzeit von ca. 36 Monaten ausgegangen. Das Planungshonorar für den Abbruch der bestehenden Toilettenanlage und der Pausenhofüberdachung ist Bestandteil des Leistungsbildes Gebäude und Innenräume und wurde bereits in den anrechenbaren Kosten für die Gebäudeplanung angemessen berücksichtigt. Es wird daher nicht gesondert vergütet. Der Aufwand für das Anfertigen von Bestandsaufmassen der Außenanlagen (Freianlagen) und des alten Bürgerhauses (Gebäude und Innenräume) wird im Rahmen der angebotenen besonderen Leistungen abgerechnet. Das Aufmaß des alten Bürgerhauses dient u.a. der Darstellungen des Gesamtkomplexes im Kontext der Neubauplanung sowie der Digitalisierung des Gebäudebestandes. Der Auftraggeber führt wegen Überschreitung des maßgeblichen Schwellenwertes bei Addition der geschätzten Auftragsvolumina der Planungsleistungen ein EU-weites Vergabeverfahren durch. Die weiteren für die Erweiterung des Bürgerhauses und die Umgestaltung der Außenanlagen erforderlichen Planungsleistungen werden gesondert vergeben.
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- Der Auftraggeber ist Gemeinde Weyhe - Der Bürgermeister.
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