Kabeltiefbau Haren-Lathen
Zwischen den Bahnhöfen Haren und Lathen soll ein neues Fernmeldekabel verlegt werden. Dafür müssen Gleisquerungen und ein teil des Kabelkanals neu erstellt werden. Zwischen dem Bf Haren km 270,400 und Bf Lathen km 279,040 soll das Streckenfernmelde-kabel F46“ F3363(2931.5.01) erneuert werden. Bei der Teilerneuerung der...
Angebotsfrist:19. Mai 2026
Typ:Ausschreibung
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Inhalt auf einen Blick
Zwischen den Bahnhöfen Haren und Lathen soll ein neues Fernmeldekabel verlegt werden. Dafür müssen Gleisquerungen und ein teil des Kabelkanals neu erstellt werden. Zwischen dem Bf Haren km 270,400 und Bf Lathen km 279,040 soll das Streckenfernmelde-kabel F46“ F3363(2931.5.01) erneuert werden. Bei der Teilerneuerung der Kabelanlage sind...
- Ausschreibungstyp: Ausschreibung
- Auftraggeber: DB InfraGO AG – Geschäftsbereich Fahrweg (Bukr 16)
- Veröffentlicht: 15. Mai 2026
- Frist: 19. Mai 2026
- Thema: Elektroinstallation
- Bauobjekt: Glasfaser- / Telekomnetz
Bauobjekt-Klassifikation
- Glasfaser- / TelekomnetzHauptobjekt
Ausschreibungsbeschreibung
Zwischen den Bahnhöfen Haren und Lathen soll ein neues Fernmeldekabel verlegt werden. Dafür müssen Gleisquerungen und ein teil des Kabelkanals neu erstellt werden. Zwischen dem Bf Haren km 270,400 und Bf Lathen km 279,040 soll das Streckenfernmelde-kabel F46“ F3363(2931.5.01) erneuert werden. Bei der Teilerneuerung der Kabelanlage sind die vorhandenen Kabelführungssysteme zu nutzen. In Bereichen ohne – oder ohne verfügbarem – Kabelführungssystem werden diese neu errichtet bzw. ergänzt.
Weiterführende Details
Nach Registrierung stehen Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung strukturiert bereit.
- Kernanforderungen der Ausschreibung priorisiert aufbereitet
- Fristen, Eignungskriterien und Unterlagen in einem Ablauf
- Hinweise zur strukturierten Angebotsvorbereitung
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Dokumente und Anhänge
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5- DB InfraGO AG – Geschäftsbereich Fahrweg (Bukr 16)Frist: 19. Mai
Kabeltiefbau Haren-Lathen
Erneuerung des Streckenfernmeldekabels F46 F3363 zwischen den Bahnhöfen Haren (km 270,400) und Lathen (km 279,040). Der Auftrag umfasst Kabeltiefbauarbeiten, die Erstellung von Gleisquerungen sowie die teilweise Neuerrichtung oder Ergänzung von Kabelführungssystemen, sofern keine vorhandenen Systeme genutzt werden können.
- DB InfraGO AG – Geschäftsbereich Fahrweg (Bukr 16)Frankfurt MainFrist: 19. Mai
Kabeltiefbau Haren-Lathen
Erneuerung des Streckenfernmeldekabels F46 F3363 zwischen den Bahnhöfen Haren (km 270,400) und Lathen (km 279,040). Der Auftrag umfasst Kabeltiefbauarbeiten, die Erstellung von Gleisquerungen sowie die teilweise Neuerrichtung oder Ergänzung von Kabelführungssystemen, sofern keine vorhandenen Systeme genutzt werden können.
- HB Gemeinde Brunnthal
Baumeister- und Erdarbeiten
Projektbeschreibung: Für die Gemeinde Brunnthal ist die Erweiterung der Grundschule geplant. Die Grundschule besteht aus mehreren Gebäuden, die in mehreren Bauabschnitten errichtet wurde. Da sich die Schule im Dorfbereich auf einem engen Grundstück befindet, wird versucht, so wenig zusätzliche Fläche wie möglich zu bebauen, was wiederum zu reduzierten Außenflächen führt. Zudem sind die statischen Gegebenheiten der Bestandsbauten zu berücksichtigen. Das Projekt teilt sich in zwei Bauabschnitte. Gliederung baulicher Maßnahmen: Bauteil Norden: Die nördliche Bebauung im Bereich des Haupteingangs der Schule. Zwischenbau: Der Knotenpunkt der Bestandsgebäude, erfolgt durch Rückbau und Neubau. Bauteil Innenhof: Seitlicher Anbau im Bereich des Innenhofs. Bauteil Süden – Gebäude „C“: Umbauarbeiten im Bestandsgebäude. Erläuterung Bauteil Norden: Untergeschoss: Im Neubau entstehen ein Heizraum und ein Pelletbunker in Stahlbetonbauweise. Im Bestand werden Fenster aus brandschutztechnischen Gründen ausgemauert, der Töpferofenraum angepasst und der bestehende Heizraum zurückgebaut, um einen barrierefreien Zugang zu schaffen. Dafür sind neue Brandschutzwände, Türen und ein neuer Bodenaufbau erforderlich. Zudem wird die Lüftung im Flur ergänzt, weshalb die abgehängte Decke erneuert werden muss. Erdgeschoss: Im Neubau entstehen neue Flächen für Sekretariat sowie Direktor- und Konrektorbüro. Tragende Wände werden überwiegend in Massivholzbauweise erstellt, ergänzt durch Stahlbeton und Trockenbau. Fenster und Türen werden als Holz-Alu- bzw. hochgedämmte Metallkonstruktionen ausgeführt. Im Bestand werden Klassenräume durch Trockenbauwände ergänzt, neue Sanitär- und Nebenräume geschaffen sowie Flur, Lüftung und Treppengeländer erneuert. Die Fassade erhält eine hinterlüftete Holzfassade mit mineralischer Dämmung. Obergeschoss: Im Neubau entstehen zwei Klassenräume in Massivholzbauweise mit Holzkastendecken und integrierter Akustik. Im Bestand wird die Belichtung eines Klassenzimmers nach Westen verlegt. Dafür werden bestehende Fenster geschlossen und neue Fenster eingebaut. Zusätzlich entstehen neue Türöffnungen mit Schallschutztüren zur Sicherstellung des zweiten Rettungswegs. Auch hier wird die Fassade gedämmt und mit Holz verkleidet. Dachgeschoss: Ein bestehendes Giebelfenster wird aufgrund eines neuen Abgaskamins geschlossen. Erläuterung Bauteil Zwischenbau: Abbruch und Neubau: Der bestehende Zwischenbau wird vollständig abgebrochen und neu errichtet. Zwischen Turnhalle und Gebäude „A“ entstehen neue Fundamente, Stahlbetonstützen und Decken. Der ehemalige Innenhof wird zu einem Atrium umgestaltet und erweitert die Aufenthaltsflächen. Erd- und Obergeschoss: Durch den Rückbau bestehender Wände entfallen bisherige Direktions- und Garderobenflächen. Stattdessen werden neue Sanitär- und Garderobenbereiche mit Trockenbauwänden, neuen Türen und Oberlichtern geschaffen. Erläuterung Bauteil Innenhof Untergeschoss: Ein unterirdischer Verbindungsbau aus Stahlbeton ermöglicht den barrierefreien Zugang zwischen den Gebäuden A und C. Zusätzlich wird ein Aufzugsschacht angebaut und bestehende Wände erhalten neue Brandschutztüren. Erd- und Obergeschoss: Der südliche Verbindungsgang wird abgebrochen und in Holzbauweise neu errichtet. Im Neubau entstehen Räume für Musik, Mittagsbetreuung, Gruppen und Garderoben in Massivholzbauweise mit Holzkastendecken und integrierter Akustik. Fenster und Türen werden als Holz-Alu-Konstruktionen ausgeführt. Dachgeschoss: Durch ein neues Satteldach kann die Dachfläche gedämmt werden. Der Aufzugsschacht wird bis in den Dachraum geführt. Giebelwände entstehen in Massivholzbauweise, Brandwand und Aufzugskopf in Stahlbeton. Eine Brandschutzwand trennt den Treppenhausbereich. Erläuterung Bauteil Süden – Gebäude „C“ Untergeschoss: Zur brandschutztechnischen Trennung werden neue Trockenbauwände mit Brandschutztüren errichtet. Der bestehende Einbringschacht wird geschlossen und neue Durchbrüche erhalten Brandschutztüren. Erdgeschoss: Für notwendige Brandabschnitte werden Teile der Decken geöffnet und anschließend wieder geschlossen. Fenster- und Türöffnungen zum Innenhof werden teilweise ausgemauert und neue Öffnungen hergestellt. Zusätzlich entsteht ein neues Lehrer-WC. Obergeschoss: Neue Garderobenflächen werden geschaffen und durch eine zusätzliche Schallschutztür ergänzt. Eine neue Stahltreppe verbindet Ober- und Dachgeschoss. Aufgrund der Dachverlängerung werden bestehende RWA-Fenster zurückgebaut und neue Öffnungen in die Dachfläche integriert. Lage und Erschließung: Allgemein: Über Haupteingangsseitig (Nord) entlang der Kirchstockacher Straße über die Schulstraße. Die Grundstücksgrenze reicht von der Kirchstockacher Straße bis an alle anliegenden Flurstücke. Die Schule muss in weiten Teilen weiterhin voll funktionsfähig sein. Es sind entsprechende Vorsichtsmaßnahmen vorzusehen und einzuplanen! Bauabschnitt 1: (Innenhof - südlicher Teil) Zufahrt erfolgt über die Haupteingangsseitig (Nord) an der Schulstraße. Eine Zufahrt der Baufahrzeuge ist entlang der Grundstücksgrenze (West) vorgesehen und ermöglicht während der Bauphase die Nutzung. Stellflächen für Baucontainer, Fahrzeuge und Kran sind im Innenhof vorgesehen. Ein entsprechender Bauzaun wird vorgesehen. Die Kranabstellplätze sind mit ca. 6x6m vorgesehen. Bauabschnitt 2: (Innenhof - nördlicher Teil) Zufahrt erfolgt über die Haupteingangsseitig (Nord) an der Schulstraße. Die Zufahrt der Baufahrzeuge ist entlang der Grundstücksgrenze (Nord) vorgesehen und ermöglicht während der Bauphase die Nutzung. Stellflächen für Baucontainer, Fahrzeuge und bis zu zwei Kränen sind auf dem nördlich gegenüberliegenden Parkflächen eingeplant. Ein entsprechender Umbau des Bauzaunes wird vorgesehen. Die Kranabstellplätze sind mit ca. 6x6m vorgesehen.
- Land Rheinland-Pfalz, vertreten durch das Ministerium der Finanzen, vertreten durch die Zentrale des LBB, vertreten durch die LBB-Niederlassung Landau, vertreten durch die NiederlassungsleitungLandau
Rechnungshof Rheinland-Pfalz, Brandschutzmaßnahme - Fachplanung Technische Ausrüstung, Anlagengruppe 4 und 5
Die Planungen der Brandschutzmaßnahme wurden für die Gewerke der KG 400 Elektrotechnik bereits bis zur Haushaltsunterlage Bau (HU-Bau) bzw. bis zum Ende der LPH 3 (Entwurfsplanung) erstellt. Die im Erläuterungsbericht (HU-Bau) beschriebenen Maßnahmen umfassen die Sanierung und Erneuerung von brandschutztechnisch qualifizierten Wand- und Deckendurchführungen in den Elektrogewerken. Typische, gehäuft auftretende brandschutztechnische Mängel in den Gebäuden sind: -Einzelne Kabel und Kabelbündel wurden ohne Abschottungsmaßnahmen durch Wände hindurchgeführt. -Vorhandene Kabeltrassen sind nicht geschottet bzw. die Schottung ist nicht so gekennzeichnet (Bezeichnungsschild), dass ein vollständiger, nachvollziehbarer Verwendbarkeitsnachweis vorliegt. Aufgrund der vorhandenen zahlreichen unterschiedlichen Fabrikate und Typen von Kabelschotts ist eine nachträgliche Identifikation hier praktisch ausgeschlossen. In einigen Bereichen müssen im Zuge der Brandschutzsanierung zerstörende Maßnahmen stattfinden, sodass festgestellt werden kann welche Rohrmaterialien verbaut sind. Ein Umwelttechnischer Bericht zur Gebäudeschadstofferkundung liegt vor. Es wurde festgestellt, das künstliche Mineralfasern ("alte" Mineralwolle, Herstellung vor dem Jahr 2000) verbaut sind und in einem Bereich asbesthaltige Rohrhüllen verbaut wurden. Die Arbeiten der Fachplanung Technische Ausrüstung umfassen im Einzelnen: Anlagegruppe 4 - Starkstromanlagen: ermittelte Baukosten 214.734,91 EUR -Die Elektrotechnischen Anlagen und Installationen sind im Bestand und werden nicht verändert oder erneuert. Allerdings ist es erforderlich, geringfügige Erweiterungen vorzunehmen. -Gemäß den brandschutztechnischen Anforderungen von Wänden und Decken werden Durchdringungen für Installationszwecke durch diese nachträglich verschlossen. -Elektroverteilungen in (notwendigen) Treppenräumen müssen brandschutztechnisch abgeschottet werden. -Feuer- und Rauchabschlusstüren mit elektrischer Offenhaltung werden mit neuen Zuleitungen und eigener Absicherung nachgerüstet. -Im Rahmen der Sanierungsmaßnahme ist es erforderlich, dass gekennzeichnete Wände brandschutz-technisch saniert bzw. ertüchtigt werden. An diesen Wänden muss die vorhandene Elektroinstallation zurückgebaut werden. Die Neuinstallation, in Anlehnung an die Bestandsinstallation, erfolgt unter Beachtung des neuen Wandaufbaus. In den Trockenbauwänden, die brandschutztechnische Anforderungen haben, werden Brandschutzhohlwanddosen nachgerüstet. -Rückbau einer elektrischen Sonnenschutzanlage, um Fenster als Notausstieg zu nutzen. -Eine Installation von neuen Beleuchtungskörpern ist nicht vorgesehen und erfolgt ausschließlich im Rahmen der brandschutztechnischen Sanierung und nur bei Notwendigkeit. -In allen Gebäuden werden die Rettungswege mit Rettungszeichenleuchten mit Einzelbatterie gekennzeichnet. Die Leuchten werden nicht funkvernetzt und ohne eine zentrale BUS-Überwachung ausgeführt. -Für die Erweiterung der Unterverteilungen und Nachrüstung von zusätzlichen Stromkreisen für die Sicherheitsbeleuchtung und Hausalarmanlage, sind alle vorhandenen Unterverteilungen zu sichten, prüfen und messen mit Erstellung eines Prüfprotokolls und Nachrüsten eines Fehlerstromschutzschalters für Steckdosenstromkreise. -Mangelhaft ausgeführte Durchführungen, durch Wände und Decken mit brandschutztechnischen Anforderungen, der Elektroinstallationen gliedern sich wie folgt: -Einzelkabeldurchführungen ohne bzw. mit nicht fachgerechter Schottung und -Durchführungen von Kabelbündeln und Kombischotts ohne bzw. mit nicht fachgerechter Schottung. Vorhandene Brandschottungen, die nicht vorschriftsmäßig gekennzeichnet sind, werden ebenfalls in die Sanierungsmaßnahme einbezogen, da kein vollständiger Verwendbarkeits- bzw. Zulassungsnachweis vorliegt. Anlagegruppe 5 - Fernmelde- und informationstechnische Anlagen: ermittelte Baukosten 66.261,58 EUR -Im Gebäude E soll eine Sprechanlage versetzt werden. Das vorhandene Haustelefon-Wandgerät einschl. der Kanäle werden demontiert/zurückgebaut. Am Leitungsauslass in der Wand wird eine Schwachstrom-Steckvorrichtung zum Anschluss der Zuleitung zum neuen Haustelefon-Tischgerät installiert. -Gemäß Brandschutzkonzept ist für die Gebäude eine Personenwarnanlage nicht erforderlich. Eine hausinterne Alarmierung im Gefahrenfall wird mit einer Hausalarmanlage realisiert. -Zusätzlich werden in den Fluren und Treppenräumen automatische Melder mit DIN-Tongeber installiert. In Treppenräumen und an Ausgängen im Verlauf von Flucht- und Rettungswegen werden Handmelder, Farbe BLAU mit der Aufschrift HAUSALARM, installiert. -Die Hausalarmanlagen mit jeweils einer Zentrale für Gebäude A-B und einer Zentrale für das Gebäude D-E sind mit den automatischen und den Handmelder funkvernetzt und nach EN 54-25 zertifiziert. Automatische Melder werden mit integriertem DIN-Ton-Signalgebern ausgeführt Alle Melder, automatische und Handmelder, sind batteriebetrieben. -Die Zentralen benötigen einen 230V-Anschluss und können mit einem GSM-Modul zur Weiterleitung von Nachrichten als SMS- oder E-Mail ausgestattet werden. Eine 12 Stunden Notstromversorgung ist integriert. - Durch eine Funkfeldmessung wird über die Notwendigkeit einer Reichweitenverstärkung des Funksignals mit einer oder mehreren Relaisstationen entschieden. -Mit zusätzlichen Funk-Sirenen besteht die Möglichkeit der Signalisierung einer Gefahr mit DIN-Ton auch in Bereichen, in denen keine automatischen Melder installiert sind oder die aus anderen Gründen akustische Defizite haben. -Der Installationsort von RWA-Anlagen ist in den Planunterlagen dargestellt. Für diese Anlagen sind zusätzliche Auslösetaster nachzurüsten. Die Installationsorte der Auslösetaster und neu anzuschließende RWA-Anlagen sind aus den Planunterlagen ersichtlich. -Für die Sicherheitstechnik ist ein Wartungsvertrag mit Jährlicher Wartung, Inspektion und Instandsetzung der Anlage auszuschreiben.
- Land Rheinland-Pfalz, vertreten durch das Ministerium der Finanzen, vertreten durch die Zentrale des LBB, vertreten durch die LBB-Niederlassung Landau, vertreten durch die NiederlassungsleitungLandauFrist: 08. Juni
Rechnungshof Rheinland-Pfalz, Brandschutzmaßnahme - Fachplanung Technische Ausrüstung, Anlagengruppe 4 und 5
Die Planungen der Brandschutzmaßnahme wurden für die Gewerke der KG 400 Elektrotechnik bereits bis zur Haushaltsunterlage Bau (HU-Bau) bzw. bis zum Ende der LPH 3 (Entwurfsplanung) erstellt. Die im Erläuterungsbericht (HU-Bau) beschriebenen Maßnahmen umfassen die Sanierung und Erneuerung von brandschutztechnisch qualifizierten Wand- und Deckendurchführungen in den Elektrogewerken. Typische, gehäuft auftretende brandschutztechnische Mängel in den Gebäuden sind: -Einzelne Kabel und Kabelbündel wurden ohne Abschottungsmaßnahmen durch Wände hindurchgeführt. -Vorhandene Kabeltrassen sind nicht geschottet bzw. die Schottung ist nicht so gekennzeichnet (Bezeichnungsschild), dass ein vollständiger, nachvollziehbarer Verwendbarkeitsnachweis vorliegt. Aufgrund der vorhandenen zahlreichen unterschiedlichen Fabrikate und Typen von Kabelschotts ist eine nachträgliche Identifikation hier praktisch ausgeschlossen. In einigen Bereichen müssen im Zuge der Brandschutzsanierung zerstörende Maßnahmen stattfinden, sodass festgestellt werden kann welche Rohrmaterialien verbaut sind. Ein Umwelttechnischer Bericht zur Gebäudeschadstofferkundung liegt vor. Es wurde festgestellt, das künstliche Mineralfasern ("alte" Mineralwolle, Herstellung vor dem Jahr 2000) verbaut sind und in einem Bereich asbesthaltige Rohrhüllen verbaut wurden. Die Arbeiten der Fachplanung Technische Ausrüstung umfassen im Einzelnen: Anlagegruppe 4 - Starkstromanlagen: ermittelte Baukosten 214.734,91 EUR -Die Elektrotechnischen Anlagen und Installationen sind im Bestand und werden nicht verändert oder erneuert. Allerdings ist es erforderlich, geringfügige Erweiterungen vorzunehmen. -Gemäß den brandschutztechnischen Anforderungen von Wänden und Decken werden Durchdringungen für Installationszwecke durch diese nachträglich verschlossen. -Elektroverteilungen in (notwendigen) Treppenräumen müssen brandschutztechnisch abgeschottet werden. -Feuer- und Rauchabschlusstüren mit elektrischer Offenhaltung werden mit neuen Zuleitungen und eigener Absicherung nachgerüstet. -Im Rahmen der Sanierungsmaßnahme ist es erforderlich, dass gekennzeichnete Wände brandschutz-technisch saniert bzw. ertüchtigt werden. An diesen Wänden muss die vorhandene Elektroinstallation zurückgebaut werden. Die Neuinstallation, in Anlehnung an die Bestandsinstallation, erfolgt unter Beachtung des neuen Wandaufbaus. In den Trockenbauwänden, die brandschutztechnische Anforderungen haben, werden Brandschutzhohlwanddosen nachgerüstet. -Rückbau einer elektrischen Sonnenschutzanlage, um Fenster als Notausstieg zu nutzen. -Eine Installation von neuen Beleuchtungskörpern ist nicht vorgesehen und erfolgt ausschließlich im Rahmen der brandschutztechnischen Sanierung und nur bei Notwendigkeit. -In allen Gebäuden werden die Rettungswege mit Rettungszeichenleuchten mit Einzelbatterie gekennzeichnet. Die Leuchten werden nicht funkvernetzt und ohne eine zentrale BUS-Überwachung ausgeführt. -Für die Erweiterung der Unterverteilungen und Nachrüstung von zusätzlichen Stromkreisen für die Sicherheitsbeleuchtung und Hausalarmanlage, sind alle vorhandenen Unterverteilungen zu sichten, prüfen und messen mit Erstellung eines Prüfprotokolls und Nachrüsten eines Fehlerstromschutzschalters für Steckdosenstromkreise. -Mangelhaft ausgeführte Durchführungen, durch Wände und Decken mit brandschutztechnischen Anforderungen, der Elektroinstallationen gliedern sich wie folgt: -Einzelkabeldurchführungen ohne bzw. mit nicht fachgerechter Schottung und -Durchführungen von Kabelbündeln und Kombischotts ohne bzw. mit nicht fachgerechter Schottung. Vorhandene Brandschottungen, die nicht vorschriftsmäßig gekennzeichnet sind, werden ebenfalls in die Sanierungsmaßnahme einbezogen, da kein vollständiger Verwendbarkeits- bzw. Zulassungsnachweis vorliegt. Anlagegruppe 5 - Fernmelde- und informationstechnische Anlagen: ermittelte Baukosten 66.261,58 EUR -Im Gebäude E soll eine Sprechanlage versetzt werden. Das vorhandene Haustelefon-Wandgerät einschl. der Kanäle werden demontiert/zurückgebaut. Am Leitungsauslass in der Wand wird eine Schwachstrom-Steckvorrichtung zum Anschluss der Zuleitung zum neuen Haustelefon-Tischgerät installiert. -Gemäß Brandschutzkonzept ist für die Gebäude eine Personenwarnanlage nicht erforderlich. Eine hausinterne Alarmierung im Gefahrenfall wird mit einer Hausalarmanlage realisiert. -Zusätzlich werden in den Fluren und Treppenräumen automatische Melder mit DIN-Tongeber installiert. In Treppenräumen und an Ausgängen im Verlauf von Flucht- und Rettungswegen werden Handmelder, Farbe BLAU mit der Aufschrift HAUSALARM, installiert. -Die Hausalarmanlagen mit jeweils einer Zentrale für Gebäude A-B und einer Zentrale für das Gebäude D-E sind mit den automatischen und den Handmelder funkvernetzt und nach EN 54-25 zertifiziert. Automatische Melder werden mit integriertem DIN-Ton-Signalgebern ausgeführt Alle Melder, automatische und Handmelder, sind batteriebetrieben. -Die Zentralen benötigen einen 230V-Anschluss und können mit einem GSM-Modul zur Weiterleitung von Nachrichten als SMS- oder E-Mail ausgestattet werden. Eine 12 Stunden Notstromversorgung ist integriert. - Durch eine Funkfeldmessung wird über die Notwendigkeit einer Reichweitenverstärkung des Funksignals mit einer oder mehreren Relaisstationen entschieden. -Mit zusätzlichen Funk-Sirenen besteht die Möglichkeit der Signalisierung einer Gefahr mit DIN-Ton auch in Bereichen, in denen keine automatischen Melder installiert sind oder die aus anderen Gründen akustische Defizite haben. -Der Installationsort von RWA-Anlagen ist in den Planunterlagen dargestellt. Für diese Anlagen sind zusätzliche Auslösetaster nachzurüsten. Die Installationsorte der Auslösetaster und neu anzuschließende RWA-Anlagen sind aus den Planunterlagen ersichtlich. -Für die Sicherheitstechnik ist ein Wartungsvertrag mit Jährlicher Wartung, Inspektion und Instandsetzung der Anlage auszuschreiben.
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
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- Bis wann läuft die Angebotsfrist?
- Die Angebotsfrist endet am 19. Mai 2026.
- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist DB InfraGO AG – Geschäftsbereich Fahrweg (Bukr 16).
- Welche Unterlagen sind für den Start relevant?
- In der Regel benötigen Sie Leistungsbeschreibung, Eignungsnachweise, Fristenhinweise und ggf. Formblätter. Auf auftrag.ai werden diese Punkte priorisiert dargestellt.