K36 Erneuerung Fahrbahn BA 4 (Abschnitt 20) - K36 -BA4- Abs. 20 Stat. 1040 - Abs. 20 Stat. 1600
Vollständige Erneuerung des Straßenkörpers auf einer Fläche von ca. 3.600 m² sowie Instandsetzung der vorhandenen Oberflächenentwässerung auf einer Länge von ca. 500 m, bestehend aus Rohrleitungen, Schächten und Abläufen.
Angebotsfrist:30. April 2026
Typ:Ausschreibung
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Inhalt auf einen Blick
Vollständige Erneuerung des Straßenkörpers auf einer Fläche von ca. 3.600 m² sowie Instandsetzung der vorhandenen Oberflächenentwässerung auf einer Länge von ca. 500 m, bestehend aus Rohrleitungen, Schächten und Abläufen.
- Ausschreibungstyp: Ausschreibung
- Auftraggeber: Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr - Geschäftsbereich Aurich
- Veröffentlicht: 15. April 2026
- Frist: 30. April 2026
- Thema: Straßenbau
Ausschreibungsbeschreibung
Vollständige Erneuerung des Straßenkörpers auf einer Fläche von ca. 3.600 m² sowie Instandsetzung der vorhandenen Oberflächenentwässerung auf einer Länge von ca. 500 m, bestehend aus Rohrleitungen, Schächten und Abläufen.
Weiterführende Details
Nach Registrierung stehen Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung strukturiert bereit.
- Kernanforderungen der Ausschreibung priorisiert aufbereitet
- Fristen, Eignungskriterien und Unterlagen in einem Ablauf
- Hinweise zur strukturierten Angebotsvorbereitung
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Dokumente und Anhänge
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Deckensanierung der L830 zwischen Warendorf/Milte und Ostbevern (Stat. 0,000 bis 2,430). Umfang: Baustelleneinrichtung, Erneuerung von 20 Leitpfosten, 34 Baumschutzmaßnahmen, 460 m3 Bankettarbeiten, 6.105 m Fahrbahnrandfreilegung, 2.560 m2 Oberbodenarbeiten, Reinigung von 1.425 m Randeinfassung und 55 Abläufen, Instandsetzung von 6 Schächten. Asphaltarbeiten: ca. 22.890 m2 Fräsen, 3.300 m3 Aufnahme (Fahrbahn), 1.060 m2 pechhaltige Befestigung, 135 t Entsorgung gefährlicher Abfälle, Radwegsanierung, Rinnen- und Bordsteinarbeiten, Frostschutzschicht sowie umfangreicher Asphalteinbau (Trag-, Binder- und Deckschichten) inkl. Markierung und Beschilderung.
- DEGES Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH
A 44, VKE D061, Ratingen - Velbert im Abschnitt A 3 - L 156 - Prüfingenieur Los 2 Regenwasserbehandlungsanlage (RWBA), Rohrvortrieb, Rohrbrücke & Schächte
Das Projekt "A 44 Ratingen - Velbert im Abschnitt A 3 - L 156" umfasst den Neubau eines Teilstückes der A 44. Der planfestgestellte und für die Bauaufgabe gegenständliche Streckenabschnitt der A 44 beginnt westlich des Autobahndreiecks Ratingen-Ost (A 3 / A 44) bei Bau km 13+130,000 (Südseite) bzw. 13+640,000 (Nordseite) und endet im Bereich der Anschlussstelle Heiligenhaus (A 44 / B 227) bei circa Bau km 19+500. Der Neubauabschnitt verbindet das westliche Teilstück der A 44 einschließlich des Flughafen- und Messeanschlusses Düsseldorf mit dem bestehenden Teilstück der A 44 im Osten, der so genannten Nordumgehung Velbert. Durch den Lückenschluss der A 44 wird eine durchgehende Ost-West-Verbindung für den überörtlichen Verkehr zwischen Essen und Mönchengladbach geschaffen. Das im Streckenabschnitt befindliche Autobahndreick (AD) Ratingen-Ost wird in ein Autobahnkreuz (AK) umgebaut. LB RWBA Brachter Straße Die Regenwasserbehandlungs- und Rückhalteanlage Brachter Straße (ASB-ING 4707 409) befindet sich südöstlich des AK Ratingen-Ost und wird für die Behandlung des Oberflächenabflusses eines Teilstücks des Neubauabschnittes der A 44 und Teile der A 3 errichtet. Die RWBA besteht aus drei offenen Becken in Stahlbetonbauweise, die als wasserundurchlässige Betonkonstruktionen (WUB-KO) ausgeführt werden. Die Beckenanlagen werden zur dauerhaften Auftriebs-sicherung durch Mikropfähle, deren Pfahlköpfe in den Beckensohlen eingespannt sind, im darunter liegenden Baugrund rückverankert. Die Beckenanlagen erfüllen unterschiedliche Funktionen als Leichtflüssigkeitsabscheider (LFA), Retentionsbodenfilterbecken (RBF) und Regenrückhaltebecken (RRB). Für weitere Informationen siehe Leistungsbeschreibung. LB Verbau RWBA Der Baugrubenverbau zur Herstellung der RWBA Brachter Straße wird als überschnittene Bohrpfahlwand ausgeführt. Infolge des hoch anstehenden Grundwassers werden die Bohrpfahlwände als wasserundurchlässige Konstruktion ausgebildet. Für alle bewehrten und unbewehrten Bohrpfähle kommt ein Beton der Druckfestigkeitsklasse C 25/30 (bewehrt: XC2, XF1, WA; unbewehrt: X0, XF1) in Verbindung mit einem Betonstahl B 500 B zum Einsatz. Für weitere Informationen siehe Leistungsbeschreibung. LB Rohrvortrieb Der Sammelkanal DN 1600 (ASB-ING 4707 409) aus Stahlbeton wird im Rohrvortriebsverfahren grabenlos auf einer Länge von ca. 230 m unterhalb der Verbindungsrampe Düsseldorf-Köln und der A 3 hergestellt. Das Längsgefälle des Kanals beträgt 1 ‰. Die Vortriebsrohe mit einem Außendruchemsser von 1970 mm werden als Fertigteile aus einem Beton mit einer Druckfestigkeitsklasse C 45/55 (XF2, XA2, XD2, WA) in Verbindung mit einem Betonstahl B 500 B gefertigt. Der durch Oberflächenabwässer beaufschlagte Kanal ist in seiner betrieblichen Funktion planmäßig keinen erhöhten chemischen oder mechanischen Angriffen ausgesetzt. Für weitere Informationen siehe Leistungsbeschreibung. LB Rohrbrücke Die einfeldrige Rohrbrücke (ASB-ING 4607 511) in Stahlbauweise überführt den Vorflutkanal DN 300 hinter dem Bestandsschachtbauwerk E 1 über ein Siepental (tiefes Kerbtal). Die Fachwerktrogbrücke besitzt eine Stützweite von 21,76 m und eine konstante Konstruktionshöhe von 1,19 m. Die Breite des Überbaus beträgt 1,34 m. Die Rohrbrücke besitzt einen geradlinigen Verlauf und eine Längsneigung von 1%. Beim Überbau kommt ein Baustahl der Sorte S 235 zum Einsatz. Der Fachwerktrog wird aus Hohlprofilen zusammengeschweißt. Der Ausbau der Fachwerkbrücke erfolgt mittels Gitterrosten. Der Überbau wird auf Stahlbetonwinkeln aus einem Beton der Druckfestigkeitsklasse C 25/30 (XF1, XC2) in Verbindung mit einem Betonstahl B 500 B flach gegründet. Die Auflagerbank stellen die Schäfte der Stahlbetonwinkel dar, deren Höhe in Abhängigkeit zum Erreichen der frostischeren Gründungsebene festgelegt wurde. Die Lagerung erfolgt mittels insgesamt drei längs verschieblichen und einem allseits festen Lager, wodurch lediglich Verformungen in Längsrichtung möglich sind. Für weitere Informationen siehe Leistungsbeschreibung. LB Schachtbauwerke Das Schachtbauwerk AS4 wird nördlich der Sonderanlage (SAL) in Stahlbetonbauweise zur Zusammenführung der beiden Abflüsse der SAL und der Regenwasserbehandlungsanlage Brachter Straße (RBWA) errichtet. Bei dem Schacht handelt es sich um ein überschüttetes Bauwerk, welches aus einem Beton der Druckfestigkeitsklasse C 30/37 (XC4, XF2, XD2, XA2) in Verbindung mit einem Betonstahl B 500 B erstellt wird. In das Schachtbauwerk ist die bestehende Abflussleitung (DN 1500) der SAL zu integrieren und innerhalb des Schachtbauwerks ab der Höhe der Kämpfer zu einem Gerinne aufzutrennen. Das geöffnete DN 1500er Rohr ist mittels Profilbeton der Druckfestigkeitsklasse C 35/45 (XD2, XF2, XA2) in das Schachtbauwerk einzubetten. Für die Einführung der Ablfussleitungen, Leerrohre und den Zugang zum Schacht sind mehrere Öffnungen in den Wänden sowie der Decke vorgesehen. Auf der Schachtdecke werden um die Einstieggsöffnung herum Schachtfertigteile bis zur Geländeoberkante aufgesetzt. Für weitere Informationen siehe Leistungsbeschreibung.
- Ortsgemeinde Kliding
VG Ulmen, Kliding - Erweiterung Bürgerhaus Kliding und Umgestaltung Außenanlagen - Objektplanung Gebäude
1. AUSGANGSSITUATION Die Ortsgemeinde Kliding plant die Erweiterung des bestehenden Bürgerhauses. Ziel ist es, das Gebäude funktional zu verbessern, barrierefrei auszubauen und die Außenanlagen neu zu gestalten. Der bestehende, stark sanierungsbedürftige Toilettentrakt sowie die Pausenhofüberdachung sind rückzubauen, um Platz für einen neuen Erweiterungsbau zu schaffen. Dieser soll alle erforderlichen Räumlichkeiten enthalten. Das bestehende Bürgerhaus (ohne Toilettenanlage) ist von der Maßnahme nicht betroffen. Es sind lediglich kleinere Anpassungsarbeiten an der Bestandsfassade im Übergangsbereich zum Neubau geplant. Der bisher genutzte, jedoch nicht barrierefreie Saal im Obergeschoss des Gebäudes soll zukünftig nicht mehr verwendet werden. Im Zuge der Maßnahme wird auch der Außenbereich des Bürgerhauses einer umfangreichen Sanierung und Neugestaltung unterzogen. Hier ist z.B. eine Stützmauer zum angrenzenden Nachbar abgängig und muss ersetz werden. 2. PROJEKTUMFANG UND MAßNAHMEN 2.1 Abbrucharbeiten - Rückbau des bestehenden Toilettentrakts. - Abbruch der vorhandenen Pausenhofüberdachung - Abbruch der vorhandenen Schwarzdecke - Abbruch der umlaufenden Stützmauer aus Beton - Rückbau der bestehenden Entwässerungsrinnen, Abläufe und zugehöriger Leitungen. 2.2 Erweiterungsbau - Neue Nutzungseinheit Der Anbau soll ebenerdig und vollständig barrierefrei errichtet werden und folgende Nutzungsbereiche umfassen: - Neue Toilettenanlage, einschließlich eines barrierefreien WCs - Küche mit einer Nutzfläche von ca. 25 m2. - Nebenraum der Küche mit ca. 10-15 m2 Nutzfläche - Stuhllager zur Unterbringung von Tischen und ca. 150 Stühlen - Großer Saal mit einer Nutzfläche von ca. 175 m2 - Großer Fenstertürenbereich mit hoher Transparenz zum Innenhof zur Verbesserung der Belichtung und Öffnung des Saals - Dachform: optional Pultdach oder Flachdach (im Rahmen der Planung zu prüfen) 2.3 Nutzungsausschluss des alten Saals im Obergeschoss Der Saal im Obergeschoss des Bestandsgebäudes soll nicht weiter genutzt werden. Er ist funktional in die Planung des neuen Nutzungskonzepts einzubeziehen (z. B. Fragen der Erschließung, Brandschutzanpassungen, mögliche Umnutzung oder Stilllegung). 2.4 Neugestaltung der Außenanlagen Die Außenanlagen sollen funktional, barrierefrei und optisch ansprechend neugestaltet werden. Folgende Maßnahmen sind geplant: - Neuerrichtung der Stützmauer mittels Winkelstützwänden - Erneuerung der Oberflächenentwässerung einschließlich Hofabläufen und Drainageleitungen - Herstellung einer Hoffläche aus versickerungsfähigem Pflaster - Pflanzung von bis zu zwei Bäumen mit dazugehörigen Sitzmöglichkeiten - Errichtung einer Einfriedung und Absturzsicherung aus Doppelstabmattenzaun mit einer Höhe von ca. 1,50 m - Herstellung einer seitlichen Zufahrt sowie eines Abstellplatzes für einen Getränkeanhänger 3. ZIELSETZUNG DER PLANUNG Die Planungsleistungen sollen eine funktionale, nachhaltige und wirtschaftliche Lösung sicherstellen. Wichtige Planungsziele sind: - Verbesserung der Barrierefreiheit - Optimierte Nutzung der Räumlichkeiten für Veranstaltungen und Vereinsaktivitäten - Harmonische Einbindung des Neubaus und der Außenanlagen in den Bestand. Es soll ein ganzheitliches Entwurfskonzept erarbeitet werden, so dass Bestandsgebäude, Erweiterungsbau und Außenanlagen eine Einheit mit abgestimmter Formensprache und Funktionalitäten erhalten. - Langlebige, pflegearme und versickerungsfähige sowie attraktive Gestaltung der Außenflächen. - Berücksichtigung aller relevanten Normen und Anforderungen (insbesondere Barrierefreiheit, Brandschutz, DIN-Normen, kommunale Vorgaben). 4. BESONDERE HINWEISE - Die Gemeinde strebt eine wirtschaftliche Bauweise mit hoher Dauerhaftigkeit an. - Variantenuntersuchungen sind erwünscht (z. B. Dachform, Material der Fassaden, Entwässerungskonzept). Es soll ein Förderantrag aus dem I-Stock auf Basis der vom AN zu erstellenden Entwurfsplanung und Kostenberechnung gestellt werden. Für den Bauablauf stellt der Auftraggeber folgende Anforderungen in zeitlicher Hinsicht: Die Planungsleistungen bis Leistungsphase 3 (Entwurfsplanung einschließlich der Kostenberechnung) müssen bis zum 30.09.2026 vollständig erbracht sein. Der Fördermittelantrag wird anschließend auf Grundlage der zuvor erstellten Unterlagen durch die VG Ulmen bearbeitet und muss bis spätestens zum 15.10.2026 bei der Kreisverwaltung Cochem-Zell eingereicht werden. In der Regel beläuft sich die Bearbeitungszeit des Antrages auf ca. 6 Monate. Sofern dem Antrag stattgegeben und einer Förderung zugestimmt wird, ist mit einer Fortführung der weiteren Planungsleistungen zwischen Anfang bis Mitte 2027 zu rechnen. Aufgrund der Nichteinschätzbarkeit der Bearbeitungsdauer des Förderantrages und des Bauantrages können die Termine für weitere Leistungen erst mit Beauftragung dieser weiteren Leistungen einvernehmlich festgelegt werden. Es wird derzeit von einer Gesamtprojektlaufzeit von ca. 36 Monaten ausgegangen. Das Planungshonorar für den Abbruch der bestehenden Toilettenanlage und der Pausenhofüberdachung ist Bestandteil des Leistungsbildes Gebäude und Innenräume und wurde bereits in den anrechenbaren Kosten für die Gebäudeplanung angemessen berücksichtigt. Es wird daher nicht gesondert vergütet. Der Aufwand für das Anfertigen von Bestandsaufmassen der Außenanlagen (Freianlagen) und des alten Bürgerhauses (Gebäude und Innenräume) wird im Rahmen der angebotenen besonderen Leistungen abgerechnet. Das Aufmaß des alten Bürgerhauses dient u.a. der Darstellungen des Gesamtkomplexes im Kontext der Neubauplanung sowie der Digitalisierung des Gebäudebestandes. Der Auftraggeber führt wegen Überschreitung des maßgeblichen Schwellenwertes bei Addition der geschätzten Auftragsvolumina der Planungsleistungen ein EU-weites Vergabeverfahren durch. Die weiteren für die Erweiterung des Bürgerhauses und die Umgestaltung der Außenanlagen erforderlichen Planungsleistungen werden gesondert vergeben.
- Ortsgemeinde KlidingKlidingFrist: 04. Mai
VG Ulmen, Kliding - Erweiterung Bürgerhaus Kliding und Umgestaltung Außenanlagen - Objektplanung Gebäude
1. AUSGANGSSITUATION Die Ortsgemeinde Kliding plant die Erweiterung des bestehenden Bürgerhauses. Ziel ist es, das Gebäude funktional zu verbessern, barrierefrei auszubauen und die Außenanlagen neu zu gestalten. Der bestehende, stark sanierungsbedürftige Toilettentrakt sowie die Pausenhofüberdachung sind rückzubauen, um Platz für einen neuen Erweiterungsbau zu schaffen. Dieser soll alle erforderlichen Räumlichkeiten enthalten. Das bestehende Bürgerhaus (ohne Toilettenanlage) ist von der Maßnahme nicht betroffen. Es sind lediglich kleinere Anpassungsarbeiten an der Bestandsfassade im Übergangsbereich zum Neubau geplant. Der bisher genutzte, jedoch nicht barrierefreie Saal im Obergeschoss des Gebäudes soll zukünftig nicht mehr verwendet werden. Im Zuge der Maßnahme wird auch der Außenbereich des Bürgerhauses einer umfangreichen Sanierung und Neugestaltung unterzogen. Hier ist z.B. eine Stützmauer zum angrenzenden Nachbar abgängig und muss ersetz werden. 2. PROJEKTUMFANG UND MAßNAHMEN 2.1 Abbrucharbeiten - Rückbau des bestehenden Toilettentrakts. - Abbruch der vorhandenen Pausenhofüberdachung - Abbruch der vorhandenen Schwarzdecke - Abbruch der umlaufenden Stützmauer aus Beton - Rückbau der bestehenden Entwässerungsrinnen, Abläufe und zugehöriger Leitungen. 2.2 Erweiterungsbau - Neue Nutzungseinheit Der Anbau soll ebenerdig und vollständig barrierefrei errichtet werden und folgende Nutzungsbereiche umfassen: - Neue Toilettenanlage, einschließlich eines barrierefreien WCs - Küche mit einer Nutzfläche von ca. 25 m2. - Nebenraum der Küche mit ca. 10-15 m2 Nutzfläche - Stuhllager zur Unterbringung von Tischen und ca. 150 Stühlen - Großer Saal mit einer Nutzfläche von ca. 175 m2 - Großer Fenstertürenbereich mit hoher Transparenz zum Innenhof zur Verbesserung der Belichtung und Öffnung des Saals - Dachform: optional Pultdach oder Flachdach (im Rahmen der Planung zu prüfen) 2.3 Nutzungsausschluss des alten Saals im Obergeschoss Der Saal im Obergeschoss des Bestandsgebäudes soll nicht weiter genutzt werden. Er ist funktional in die Planung des neuen Nutzungskonzepts einzubeziehen (z. B. Fragen der Erschließung, Brandschutzanpassungen, mögliche Umnutzung oder Stilllegung). 2.4 Neugestaltung der Außenanlagen Die Außenanlagen sollen funktional, barrierefrei und optisch ansprechend neugestaltet werden. Folgende Maßnahmen sind geplant: - Neuerrichtung der Stützmauer mittels Winkelstützwänden - Erneuerung der Oberflächenentwässerung einschließlich Hofabläufen und Drainageleitungen - Herstellung einer Hoffläche aus versickerungsfähigem Pflaster - Pflanzung von bis zu zwei Bäumen mit dazugehörigen Sitzmöglichkeiten - Errichtung einer Einfriedung und Absturzsicherung aus Doppelstabmattenzaun mit einer Höhe von ca. 1,50 m - Herstellung einer seitlichen Zufahrt sowie eines Abstellplatzes für einen Getränkeanhänger 3. ZIELSETZUNG DER PLANUNG Die Planungsleistungen sollen eine funktionale, nachhaltige und wirtschaftliche Lösung sicherstellen. Wichtige Planungsziele sind: - Verbesserung der Barrierefreiheit - Optimierte Nutzung der Räumlichkeiten für Veranstaltungen und Vereinsaktivitäten - Harmonische Einbindung des Neubaus und der Außenanlagen in den Bestand. Es soll ein ganzheitliches Entwurfskonzept erarbeitet werden, so dass Bestandsgebäude, Erweiterungsbau und Außenanlagen eine Einheit mit abgestimmter Formensprache und Funktionalitäten erhalten. - Langlebige, pflegearme und versickerungsfähige sowie attraktive Gestaltung der Außenflächen. - Berücksichtigung aller relevanten Normen und Anforderungen (insbesondere Barrierefreiheit, Brandschutz, DIN-Normen, kommunale Vorgaben). 4. BESONDERE HINWEISE - Die Gemeinde strebt eine wirtschaftliche Bauweise mit hoher Dauerhaftigkeit an. - Variantenuntersuchungen sind erwünscht (z. B. Dachform, Material der Fassaden, Entwässerungskonzept). Es soll ein Förderantrag aus dem I-Stock auf Basis der vom AN zu erstellenden Entwurfsplanung und Kostenberechnung gestellt werden. Für den Bauablauf stellt der Auftraggeber folgende Anforderungen in zeitlicher Hinsicht: Die Planungsleistungen bis Leistungsphase 3 (Entwurfsplanung einschließlich der Kostenberechnung) müssen bis zum 30.09.2026 vollständig erbracht sein. Der Fördermittelantrag wird anschließend auf Grundlage der zuvor erstellten Unterlagen durch die VG Ulmen bearbeitet und muss bis spätestens zum 15.10.2026 bei der Kreisverwaltung Cochem-Zell eingereicht werden. In der Regel beläuft sich die Bearbeitungszeit des Antrages auf ca. 6 Monate. Sofern dem Antrag stattgegeben und einer Förderung zugestimmt wird, ist mit einer Fortführung der weiteren Planungsleistungen zwischen Anfang bis Mitte 2027 zu rechnen. Aufgrund der Nichteinschätzbarkeit der Bearbeitungsdauer des Förderantrages und des Bauantrages können die Termine für weitere Leistungen erst mit Beauftragung dieser weiteren Leistungen einvernehmlich festgelegt werden. Es wird derzeit von einer Gesamtprojektlaufzeit von ca. 36 Monaten ausgegangen. Das Planungshonorar für den Abbruch der bestehenden Toilettenanlage und der Pausenhofüberdachung ist Bestandteil des Leistungsbildes Gebäude und Innenräume und wurde bereits in den anrechenbaren Kosten für die Gebäudeplanung angemessen berücksichtigt. Es wird daher nicht gesondert vergütet. Der Aufwand für das Anfertigen von Bestandsaufmassen der Außenanlagen (Freianlagen) und des alten Bürgerhauses (Gebäude und Innenräume) wird im Rahmen der angebotenen besonderen Leistungen abgerechnet. Das Aufmaß des alten Bürgerhauses dient u.a. der Darstellungen des Gesamtkomplexes im Kontext der Neubauplanung sowie der Digitalisierung des Gebäudebestandes. Der Auftraggeber führt wegen Überschreitung des maßgeblichen Schwellenwertes bei Addition der geschätzten Auftragsvolumina der Planungsleistungen ein EU-weites Vergabeverfahren durch. Die weiteren für die Erweiterung des Bürgerhauses und die Umgestaltung der Außenanlagen erforderlichen Planungsleistungen werden gesondert vergeben.
- Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg, DS Frankfurt (Oder)
L386 Netzergänzung, 2. und 3. BA - BOL (Strecke und BW), örtl. BÜ (Strecke und Sickerbecken), SiGeKo und sachliche Prüfung der Nachträge
1.1. Allgemeine Beschreibung Die Maßnahme befindet sich im Land Brandenburg, im Landkreis Oder-Spree, in der Gemeinde Grünheide (Mark). Der ansässige Automobilhersteller hat für die geplante Service- & Logistikerweiterung eine geänderte Straßenplanung in Auftrag gegeben. Diese nördliche Anbindung des Automobilherstellers soll über die geplante L 386 zwischen der Anschlussstelle Freienbrink Nord der Bundesautobahn A10 im Westen und der L23 im Osten als Netzergänzung erfolgen. Des Weiteren soll die heutige L23 höhenfrei über die Bahntrasse Berlin - Frankfurt (Oder) geführt werden. Auf Grund der prognostizierten Steigerung des Straßenverkehrs bei gleichzeitiger Erhöhung des Verkehrs auf der Schiene und der damit verbundenen Erhöhung der Schrankenschließzeiten ist eine Beseitigung des Bahnübergangs (BÜ) der L23 mit der Strecke Berlin -Frankfurt (Oder) am Haltepunkt Fangschleuse und einen Ersatz durch eine niveaufreie Querung erforderlich. Die vorliegende Unterlage umfasst den Neubau der L386 in drei Bauabschnitten. Die Baumaßnahme verläuft ab der A10 (ca. L386 Bau-km 0+000) in östlicher Richtung zum Anschluss der neu gebauten L386 Der 1.BA. (Bau-km 2+450 bis 2+850 ist nicht Bestandteil dieses Vertrages. Zur Vertragsleistung gehören der 2. BA von 2+450km bis 1+650km; Länge 800m und 3. BA von 1+650km bis 0km; Länge 1.650m. Im Zuge der Straßenbaumaßnahme ist die Errichtung der Brückenbauwerke BW 5 und BW 7 einschließlich der Stützwände für die Rampen. Das BW 8 "Bahnhofszugang Unterführung" bei km 0+494 wird im Vorfeld fertiggestellt und wird mit der neuen L386 überbaut. Das Bauwerk 3, neue Bahnquerung TESLA, wird durch dritte zeitgleich errichtet und kann ab 2027 überbaut werden. Die bestehende Baustraße stellt die Erreichbarkeit der parallellaufenden Projekte L386 sicher, bis das Vorhaben L386 Netzergänzung vollständig errichtet ist. Nach Fertigstellung der L386 verliert die Baustraße ihre Funktion bzw. übergibt die Erschließungsfunktion an die L386. Weiter wird die Phase 4 inklusive einer Mittelstreifenüberfahrt die Hauptfahrbahn L 386 mit einer temporären Verbindung die vorhandene Anschlussstelle A10 Freienbrink Nord verbinden. Die ausgeschriebene Bauleistung umfasst ebenfalls den Restrückbau der gemeinsam genutzten Baustraße von km 0+000 bis km 2+200 einschließlich Kanalbau, Wendestelle, Dammbau der Behelfsbrücke sowie den Rückbau des Stiches A der Baustraße. Der Grundwasserflurabstand befindet sich zwischen 5 und 7,5 m. Schutzgebiete wie FFH, NSG und §30-Biotope BNatSchG sind nicht betroffen. Gegenstand der Bauverträge sind folgende Leistungsteile: - Los 12 BW 5 einschließlich Stützwände für die Bauwerksrampen - Los 13.1 BW 7.1 Spundwand - Los 13.2 BW 7 einschließlich Stützwände für die Bauwerksrampen - Los 20 Strecke und Teilrückbau Baustraße.2.BA - Los 21 Fahrzeug-Rückhaltesystem (FRS) 2.BA - Los 22 Markierung und Beschilderung 2.BA - Los 23 Wegweisende Beschilderung 2.BA - Los 25 Verkehrssicherung Inbetriebnahme 2.BA - Los 30 Strecke und Teilrückbau Baustraße.3.BA - Los 31 Fahrzeug-Rückhaltesystem (FRS) 3.BA - Los 32 Markierung und Beschilderung 3.BA - Los 33 Wegweisende Beschilderung 3.BA Gegenstand des Vertrages der OBL, der öBÜ und dem SiGeKo sind die oben angegeben Lose und sachliche Prüfung von Nachträgen. 1.2. Aussagen zur überwachenden Baumaßnahme Die Baumaßnahmen umfassen den Bau des zweiten und dritten Bauabschnittes der L386 bis über das Bauwerk 3. Die Errichtung eines offenes Sicker-, Regenrückhaltebecken (Bauwerk 06), sowie der provisorischen Straßenanbindung AS Freienbrink Nord. 2. Bearbeitungsgrundlagen/ Planungsstand Art und Umfang der Baumaßnahme ist der beiliegenden Baubeschreibung zu entnehmen. Die Bauleistungen beginnen nach derzeitigem Planungsstand im Juni 2026 und sollen im November 2027 fertiggestellt sein. Bei der Erstellung Ihres Angebotes ist der vorgenannte Zeitraum zuzüglich der Zeit für die vorbehaltslose Annahme der Schlussrechnungen vom Auftragnehmer Bau zu berücksichtigen. Die Leistung ist bis zu 3 Monaten nach dem Bauende anzubieten. Weitergehende Angaben finden Sie aufgrund der Zeichenbegrenzung in der Leistungsbeschreibung.
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
- Wie kann ich mich auf diese Ausschreibung bewerben?
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- Bis wann läuft die Angebotsfrist?
- Die Angebotsfrist endet am 30. April 2026.
- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr - Geschäftsbereich Aurich.
- Welche Unterlagen sind für den Start relevant?
- In der Regel benötigen Sie Leistungsbeschreibung, Eignungsnachweise, Fristenhinweise und ggf. Formblätter. Auf auftrag.ai werden diese Punkte priorisiert dargestellt.