Juristische Begleitung der Umsetzung des neuen EU-Klimaziels und Fortentwicklung Klimaschutzrecht
Das Vorhaben dient der Unterstützung des BMUKN im Rahmen seiner Ressortzuständigkeit. Im Einzelnen sind folgende Leistungen zu erbringen: Arbeitspaket 1 (AP 1): Prüfungen im Zusammenhang mit EU-Dossiers AP 1.1: Erstellung von rechtlichen Gutachten, Hintergrundpapieren und Präsentationen (ggf. inkl. Vorführung als Video...
Typ:Ausschreibung
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Inhalt auf einen Blick
Das Vorhaben dient der Unterstützung des BMUKN im Rahmen seiner Ressortzuständigkeit. Im Einzelnen sind folgende Leistungen zu erbringen: Arbeitspaket 1 (AP 1): Prüfungen im Zusammenhang mit EU-Dossiers AP 1.1: Erstellung von rechtlichen Gutachten, Hintergrundpapieren und Präsentationen (ggf. inkl. Vorführung als Videokonferenz) zur Kl...
- Ausschreibungstyp: Ausschreibung
- Auftraggeber: Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit
- Veröffentlicht: 22. April 2026
- Frist: Nicht angegeben
Ausschreibungsbeschreibung
Das Vorhaben dient der Unterstützung des BMUKN im Rahmen seiner Ressortzuständigkeit. Im Einzelnen sind folgende Leistungen zu erbringen: Arbeitspaket 1 (AP 1): Prüfungen im Zusammenhang mit EU-Dossiers AP 1.1: Erstellung von rechtlichen Gutachten, Hintergrundpapieren und Präsentationen (ggf. inkl. Vorführung als Videokonferenz) zur Klärung von Vorfragen der relevanten EU-Dossiers (15 Papiere à 10 DIN-A4-Seiten; im Falle der optionalen Verlängerung der Laufzeit: bis zu 5 weitere Papiere à 10 DIN-A4-Seiten). AP 1.2: Erstellung von Kurzgutachten oder ad-hoc Prüfungen zur Bewertung von Regelungs- und Maßnahmenvorschlägen, Strategiepapieren oder sonstigen fachlichen Beiträgen zur Weiterentwicklung des europäischen Klimaschutzrechtsrahmens (Kurzgutachten und ad-hoc-Prüfungen: 30 Papiere mit jeweils ca. 5 DIN-A4-Seiten; im Falle der optionalen Verlängerung der Laufzeit: bis zu 10 weitere Papiere à 5 DIN-A4-Seiten). Arbeitspaket 2 (AP 2): Prüfungen im Zusammenhang mit der nationalen Umsetzung europäischen Rechts und der allgemeinen Fortentwicklung des nationalen Rechts AP 2.1: Erstellung von rechtlichen und ggf. ökonomischen Gutachten, Hintergrundpapieren und Präsentationen sowie von Regelungsoptionen der gesetzlichen Umsetzung der europäischen Vorgaben im nationalen Klimaschutz-, Energie- und Fachrecht und für die allgemeine Fortentwicklung des nationalen klimaschutzrelevanten Rechtsrahmens, einschließlich Energierecht und einschließlich damit verbundener Wechselwirkungen zu anderen Fachgesetzen etwa aus dem Immissionsschutz-, Kreislaufwirtschafts- oder Planungsrecht, sowie durch neue klimaschutzrechtliche Gesetzesvorhaben (23 Gutachten à 10 DIN-A4-Seiten; im Falle der optionalen Verlängerung der Laufzeit: bis zu 7 weitere Papiere à 10 DIN-A4-Seiten). AP 2.2: Erstellung von Kurzgutachten oder ad-hoc Prüfungen zur Bewertung von Regelungs- und Maßnahmenvorschlägen zu o.g. Themen (20 Kurzgutachten mit jeweils ca. 5 DIN-A4-Seiten; im Falle der optionalen Verlängerung der Laufzeit: bis zu 8 weitere Papiere à 5 DIN-A4-Seiten). Die AG‘in soll eine Reihe von Leistungen aus den unter AP 1 und AP 2 genannten Themenfeldern bei Bedarf (optional) abrufen können. Optionale Leistungen werden jeweils einzeln bis zur maximalen Stückzahl durch die AG‘in abgefordert. Innerhalb der einzelnen Option behält sich die AG‘in vor, die jeweils beschriebene Leistung nur teilweise abzurufen. Folgende optionale Leistungen sollen bei Bedarf in den Arbeitspaketen 1-2 von der AG‘in ab-gerufen werden können: Optionale Leistung: Arbeitspaket 3 (AP 3) AP 3.1: Gutachten Bis zu 9 Gutachten à ca. 10 DIN-A4-Seiten; anzufertigen innerhalb von 3 Wochen nach Abforderung durch die AG‘in; im Falle der optionalen Verlängerung der Laufzeit: bis zu 3 weitere Papiere à 10 DIN-A4-Seiten, anzufertigen innerhalb von 3 Wochen nach Abforderung. AP 3.2: Kurzgutachten Bis zu 15 Kurzgutachten à ca. 5 DIN-A4-Seiten, anzufertigen innerhalb von 2 Wochen nach Abforderung durch die AG‘in; im Falle der optionalen Verlängerung der Laufzeit: bis zu 5 weitere Papiere à 5 DIN-A4-Seiten, anzufertigen innerhalb von 2 Wochen nach Abforderung. AP 3.3: Workshops 5 jeweils eintägige Veranstaltungen mit ca. 6 Stunden Dauer und ca. 20 Teilnehmenden, ohne Reisekosten; im Falle der optionalen Verlängerung der Laufzeit: eine weitere eintägige Veranstaltung mit ca. 6 Stunden Dauer und ca. 20 Teilnehmenden, ohne Reisekosten. Die Workshops können Teilnehmende aus verschiedenen Hintergründen zusammenbringen. Sie dienen der Heranziehung praktischer Perspektiven zwecks gemeinsamer Erarbeitung relevanter Forschungsergebnisse
Weiterführende Details
Nach Registrierung stehen Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung strukturiert bereit.
- Kernanforderungen der Ausschreibung priorisiert aufbereitet
- Fristen, Eignungskriterien und Unterlagen in einem Ablauf
- Hinweise zur strukturierten Angebotsvorbereitung
- Passende Folgeausschreibungen automatisch entdecken
Dokumente und Anhänge
1 Datei erfasst- Bekanntmachung
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Juristische Begleitung der Umsetzung des neuen EU-Klimaziels und Fortentwicklung Klimaschutzrecht
Das Vorhaben dient der Unterstützung des BMUKN im Rahmen seiner Ressortzuständigkeit. Im Einzelnen sind folgende Leistungen zu erbringen: Arbeitspaket 1 (AP 1): Prüfungen im Zusammenhang mit EU-Dossiers AP 1.1: Erstellung von rechtlichen Gutachten, Hintergrundpapieren und Präsentationen (ggf. inkl. Vorführung als Videokonferenz) zur Klärung von Vorfragen der relevanten EU-Dossiers (15 Papiere à 10 DIN-A4-Seiten; im Falle der optionalen Verlängerung der Laufzeit: bis zu 5 weitere Papiere à 10 DIN-A4-Seiten). AP 1.2: Erstellung von Kurzgutachten oder ad-hoc Prüfungen zur Bewertung von Regelungs- und Maßnahmenvorschlägen, Strategiepapieren oder sonstigen fachlichen Beiträgen zur Weiterentwicklung des europäischen Klimaschutzrechtsrahmens (Kurzgutachten und ad-hoc-Prüfungen: 30 Papiere mit jeweils ca. 5 DIN-A4-Seiten; im Falle der optionalen Verlängerung der Laufzeit: bis zu 10 weitere Papiere à 5 DIN-A4-Seiten). Arbeitspaket 2 (AP 2): Prüfungen im Zusammenhang mit der nationalen Umsetzung europäischen Rechts und der allgemeinen Fortentwicklung des nationalen Rechts AP 2.1: Erstellung von rechtlichen und ggf. ökonomischen Gutachten, Hintergrundpapieren und Präsentationen sowie von Regelungsoptionen der gesetzlichen Umsetzung der europäischen Vorgaben im nationalen Klimaschutz-, Energie- und Fachrecht und für die allgemeine Fortentwicklung des nationalen klimaschutzrelevanten Rechtsrahmens, einschließlich Energierecht und einschließlich damit verbundener Wechselwirkungen zu anderen Fachgesetzen etwa aus dem Immissionsschutz-, Kreislaufwirtschafts- oder Planungsrecht, sowie durch neue klimaschutzrechtliche Gesetzesvorhaben (23 Gutachten à 10 DIN-A4-Seiten; im Falle der optionalen Verlängerung der Laufzeit: bis zu 7 weitere Papiere à 10 DIN-A4-Seiten). AP 2.2: Erstellung von Kurzgutachten oder ad-hoc Prüfungen zur Bewertung von Regelungs- und Maßnahmenvorschlägen zu o.g. Themen (20 Kurzgutachten mit jeweils ca. 5 DIN-A4-Seiten; im Falle der optionalen Verlängerung der Laufzeit: bis zu 8 weitere Papiere à 5 DIN-A4-Seiten). Die AG‘in soll eine Reihe von Leistungen aus den unter AP 1 und AP 2 genannten Themenfeldern bei Bedarf (optional) abrufen können. Optionale Leistungen werden jeweils einzeln bis zur maximalen Stückzahl durch die AG‘in abgefordert. Innerhalb der einzelnen Option behält sich die AG‘in vor, die jeweils beschriebene Leistung nur teilweise abzurufen. Folgende optionale Leistungen sollen bei Bedarf in den Arbeitspaketen 1-2 von der AG‘in ab-gerufen werden können: Optionale Leistung: Arbeitspaket 3 (AP 3) AP 3.1: Gutachten Bis zu 9 Gutachten à ca. 10 DIN-A4-Seiten; anzufertigen innerhalb von 3 Wochen nach Abforderung durch die AG‘in; im Falle der optionalen Verlängerung der Laufzeit: bis zu 3 weitere Papiere à 10 DIN-A4-Seiten, anzufertigen innerhalb von 3 Wochen nach Abforderung. AP 3.2: Kurzgutachten Bis zu 15 Kurzgutachten à ca. 5 DIN-A4-Seiten, anzufertigen innerhalb von 2 Wochen nach Abforderung durch die AG‘in; im Falle der optionalen Verlängerung der Laufzeit: bis zu 5 weitere Papiere à 5 DIN-A4-Seiten, anzufertigen innerhalb von 2 Wochen nach Abforderung. AP 3.3: Workshops 5 jeweils eintägige Veranstaltungen mit ca. 6 Stunden Dauer und ca. 20 Teilnehmenden, ohne Reisekosten; im Falle der optionalen Verlängerung der Laufzeit: eine weitere eintägige Veranstaltung mit ca. 6 Stunden Dauer und ca. 20 Teilnehmenden, ohne Reisekosten. Die Workshops können Teilnehmende aus verschiedenen Hintergründen zusammenbringen. Sie dienen der Heranziehung praktischer Perspektiven zwecks gemeinsamer Erarbeitung relevanter Forschungsergebnisse
- Bundesrepublik Deutschland vertreten durch Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR
Rahmenvertrag für die Erstellung naturschutzfachlicher Unterlagen u. Gutachten im Bundesbau
Im Zuge von Baumaßnahmen der Bundesrepublik Deutschland sind vorhabenbezogen versch. naturschutzfachliche Gutachten erforderlich. Dies sind u. a. Gutachten zum Artenschutz, ggf. mit Umweltbaubegleitung (anteilig nach Auftragswert ca. 35%), zur Eingriffsregelung (anteilig nach Auftragswert ca. 35%), zur FFH-Verträglichkeit (anteilig nach Auftragswert ca. 10%), sonstige Gutachten (anteilig nach Auftragswert ca. 10%) und Umweltverträglichkeitsprüfungen (anteilig nach Auftragswert ca. 10%). Es soll ein Rahmenvertrag mit einer Laufzeit von zwei Jahren und der Option der zweimaligen Verlängerung um jeweils ein Jahr geschlossen werden. Die einzelnen Gutachten werden dann im Einzelauftrag vergeben. Bietergemeinschaften sind im Vergabeverfahren zugelassen. Der Auftragswert für diese Leistungen beläuft sich auf ca. 1.100.000 € (Netto mit NK) / Jahr, wobei der Mittelwert einer Einzelbeauftragung i. d. R. ca. 20.000 € (Netto mit NK) betragen wird. Diese Summen sind Schätzwerte, aus denen kein Auftragsanspruch hergeleitet werden kann. Die Leistungsanfragen werden sich auf Baumaßnahmen des Bundes beziehen. Erforderliche Vorabstimmungen sind durch den AN mit zuständigen Behörden und / oder sonstigen Institutionen bis zum Einvernehmen zu führen und dem AG für die weitere Veranlassung der Benehmensherstellung durch die Baudienststelle der GMSH in genehmigungsfähiger und signierter Form zur Verfügung zu stellen. Es ist mit ca. 60 Gutachten pro Jahr zu rechnen. Die Leistungen können nach Bedarf in Summe wie auch als Einzelteilleistungen abgerufen werden. Eine „1. Reaktionszeit“ von 5 Tagen wird vorausgesetzt. Die Zeitnachweise für Leistungen nach Aufwand sind gemäß dem Einzelauftrag für jede Einzelteilleistung detailliert vorzulegen. Der Zeitnachweis erfolgt nur für einen mittleren Stundensatz und einen mittleren Stundensatz für Nachtarbeit. Im Rahmen der Leistungserbringung sind auch Ortsbegehungen erforderlich. Zu berücksichtigen ist hierbei, dass diese ggf. a) zu unterschiedlichen Tages- und Jahreszeiten, b) auf unwegsamem Gelände mit z. T. dichtem Bewuchs, c) an, auf und in Gebäuden sowie d) auf Liegenschaften mit z. T. hohen Sicherheitsanforderungen durchzuführen sind. Außendienstmitarbeiter benötigen daher ggf. die Sicherheitsüberprüfung SÜ 2. Diese kann nach Zuschlagserteilung für die betreffenden Mitarbeiter beantragt werden. Für vor-Ort-Termine wird eine Anfahrtspauschale vereinbart, die Reisezeiten und Reisekosten der Mitarbeiter enthält. Die Erforderlichkeit des vor-Ort-Termins wird ggf. überprüft. Die durchzuführenden Arbeiten sind in den spezifischen Leistungspflichten aufgeführt. Es wird ein Angebot erwartet für die ersten zwei Jahre für 20.000 h mittlerer Stundensatz, 1.000 h mittlerer Stundensatz bei Nachtarbeit, Nebenkosten, 600 x Pauschale für Reisekosten pro Vor-Ort-Einsatz gemäß Vertrag. Für die Option der Verlängerung wird ein weiteres Angebot für die genannten Punkte erwartet. Die Honorare dürfen abweichen. Für die Verlängerungsoption wird ein weiteres Angebot zu den oben genannten Punkten erwartet.
- DeltaPort GmbH & Co. KGWeselFrist: 11. Mai
Vergabeverfahren Railport Hafen Emmelsum
1. Die Konzession wird im Rahmen eines Erbbaurechtsvertrages eingeräumt werden. Die für die Errichtung und den Betrieb des Railports zur Verfügung stehende Fläche ist ca. 4,6 ha groß. Der konkrete Flächenbedarf und damit die konkreten Abmessungen der des zukünftigen Konzessionsgrundstücks sowie der Verlauf der Eisenbahninfrastruktur auf diesem sind im Rahmen der Verhandlungen festzulegen. Der (dann) Konzessionärin soll ermöglicht werden, ggf. (soweit erforderlich) aus öffentlichen Mitteln Zuwendungen für die Umsetzung der Maßnahme zu beantragen bzw. zu erhalten. Die konkrete Vertragsgestaltung wird sich daher u. a. an den Vorgaben der entsprechenden Zuwendungsbedingungen orientieren. Die Laufzeit der Konzession wird vor diesem Hintergrund im Fall einer Beantragung von Zuwendungen mindestens den entsprechenden Förderzeitraum umfassen. 2. Der Hafen Emmelsum muss im Rahmen der Konzessionsdurchführung den Charakter eines öffentlichen Hafens beibehalten. Die (dann) Konzessionärin ist aus diesem Grunde zum diskriminierungsfreien Betrieb des ihr überlassenen Konzessionsgrundstücks und der darauf befindlichen Bauwerke und Anlagen verpflichtet. Sie hat die Umschlagleistungen diskriminierungsfrei und transparent auch Dritten gegenüber anzudienen. 3. Der Erbbaurechtsvertrag wird das Recht und die Pflicht enthalten, innerhalb einer zu verhandelnden angemessenen Frist die vertraglich zu vereinbarende Bebauung (mind. Oberflächenbefestigung und zweigleisige Eisenbahninfrastruktur) zu errichten und im Anschluss für die Dauer der Vertragslaufzeit diskriminierungsfrei zu betreiben. 4. Im Rahmen des Erbbaurechtsvertrages werden Mindestvorgaben, insbesondere auch zur Finanzierung/Beleihung von DeltaPort gestellt. Insbesondere sind angemessene Tilgungen der mit den Grundschulden abzusichernden Darlehen (für die Errichtung von Bauwerken und Anlagen) verpflichtend. Die Weiterveräußerung an geschlossene Fonds o.ä. mit einer kürzeren Laufzeit als der Erbbaurechtsvertrag wird ausgeschlossen. 5. DeltaPort stellt Mindestanforderungen an das geplante Ansiedlungskonzept, deren Einhaltung der Bieter bereits im Rahmen des Teilnahmeantrages zu belegen hat. Die Mindestanforderungen an den Betrieb des Konzessionsgrundstücks werden erfüllt, wenn a) ein Betrieb des Dienstleistungsgewerbes im hafenorientierten Güterverkehr (Spedition, Umschlag und Lagerung, Handel und auch temperaturgeführte Güterdistribution) angesiedelt wird ("hafenaffine Ansiedlung"), b) welcher (eigenen oder diskriminierungsfrei disponierter Dritt-) Umschlag über den Verkehrsträger Hafenbahn im Rahmen eines Intermodal-Netzwerkes durchführt und generiert und c) welcher mindestens eine zweigleisige Eisenbahninfrastruktur mit einer Länge von ca. 700 m errichtet und diese zum vorgenannten Zweck betreibt. 6. Zum Nachweis der Einhaltung der vorgenannten Mindestanforderungen sind die nachfolgenden dargestellten Grundstücks- und Projektangaben bereits mit dem Teilnahmeantrag einzureichen: a) Betriebskonzept (max. 2 DIN A4 Seiten); b) Nachvollziehbare Darstellung der zu erwartenden Umschlagzahlen (straßen-, wasser- und bahnseitig) im Betriebskonzept; c) Beabsichtigter Baubeginn und Inbetriebnahme; d) Anzahl der Arbeitsplätze, die geschaffen werden sollen; e) Beabsichtigtes Investitionsvolumen für Infrastrukturen; f) Beabsichtigtes Investitionsvolumen für Suprastruktur; g) Bedarf an dinglichen Sicherheiten; h) Angabe zur Genehmigungsbedürftigkeit des Vorhabens nach Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG); i) Angabe, ob besondere sicherheitstechnische Anforderungen beim Betrieb gestellt würden. 7. Der für die Dauer dieser Konzession zu erbringende verpflichtende Betrieb der zu errichtenden Bauwerke und Anlagen / des "Railports" wird von DeltaPort als "kritische Aufgabe" in entsprechender Anwendung des § 47 Sektorenverordnung (SektVO) eingeordnet. Diese Leistungen sind daher von der (dann) Konzessionärin selbst auszuführen. Eine Ausführung dieser Aufgaben durch Drittunternehmen ist unzulässig. Ein Rückgriff auf Nachunternehmer zum Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit für den Betrieb des Konzessionsgrundstücks ist daher ebenfalls nicht zulässig.
- Landeshauptstadt Potsdam, Bereich Vergabemanagement
Rahmenvertrag Steuerberatungsleistungen für die Landeshauptstadt Potsdam
2.1 Steuerliche Beratung der LHP Das Leistungsspektrum umfasst insb. in folgenden Bereichen den Abruf von Beratungsleistungen, welche tlw. kurzfristig bzw. mit einer schnellen Reaktionszeit zu erbringen sind: - Beratung der LHP zu komplexen steuerlichen Angelegenheiten, die die Stadt selbst und als Anteilseignerin betreffen; - Beratung zur Gestaltung von Geschäftsvorfällen und Planungsvorhaben mit dem Ergebnis der Optimierung der Steuerlast für die LHP; - Prüfung von steuerlichen Sachverhalten in Zusammenhang mit dem Treuhandvermögen (Entwicklungs-/Sanierungsgebiete) der LHP - Beratung bei Vertragsgestaltungen, auch von Sponsoringsachverhalten, unter steuerrechtlichen Gesichtspunkten; - Vorbereitung & Begleitung während der Betriebsprüfung, Bearbeiten von komplexen Prüfungsanfragen und Beurteilung von Prüfungsfeststellungen der Betriebsprüfung des Finanzamtes sowie Überprüfung der Umsetzung von Prüfungsfeststellungen in den betroffenen Bereichen der LHP; - Führen von Rechtsbehelfsverfahren sowie ggfs. die Vertretung der LHP im Klageverfahren vor Gericht; - Beratung in Zusammenhang mit Lohnsteuerangelegenheiten in Abstimmung mit der Personalabteilung; - Prüfung von steuerlichen Sachverhalten in Zusammenhang mit der Neubesteuerung der öf. Hand (Inkrafttreten des § 2b UStG) - Beratung bei Verhandlungen inkl. ggf. Abstimmungen mit der Finanzverwaltung insb.im Zusammenhang mit dem Inkrafttreten des § 2b UStG für die LHP; - Mitwirkung bei der Etablierung eines TCMS bei der LHP sowie dessen Weiterentwicklung - Beratung bei der Einrichtung neuer Betriebe gewerblicher Art und Beratung inkl. steuerrechtliche Würdigung von Sachverhalten bei bereits bestehenden bzw. zukünftigen BgA Die Beratungen können insbesondere folgende Einzelleistungen umfassen: - Feststellung des Sachverhaltes - Erstberatung - Klärung von (Steuer-)Rechtsfragen - Prüfung und Anpassung von Vertragsentwürfen - Besprechungen mit Leitungskräften und Mitarbeitern aus den jeweiligen Geschäftsbereichen - Handlungsempfehlungen in Form von Stellungnahmen oder Gutachten Die LHP hat derzeit 17 BgA, wovon 4 den Gemeinnützigkeitsstatus haben. Die LHP ist mit ihren BgA steuerpflichtig. Aufgrund dessen beinhaltet das Leistungsspektrum auch die - Deklarationsarbeiten, wie z.B. Erstellung von Steuererklärungen, Jahresabschlüssen mit Plausibilitätsbeurteilung bzw. Schwerpunktprüfung (inklusive Erstellungsbericht) und E-Bilanzen bei Bilanzierungspflicht sowie die elektronische Übermittlung der Unterlagen an die Finanzverwaltung. Der Arbeitsaufwand wird auf ca. 339 Stunden pro Jahr geschätzt. Somit ist von einem Arbeitsaufwand von ca. 1357 Stunden über die gesamte Vertragslaufzeit (01.05.2026 - 30.04.2030, § 6 Rahmenvertrag zu Steuerberatungsleistungen) auszugehen. Hierbei ist es grundsätzlich nicht möglich, genauere Aussagen darüber zu tätigen, zu welchem Zeitpunkt innerhalb des Kalenderjahres es zur Beauftragung der ausgeschriebenen Leistungen kommen wird. Für den Zeitpunkt der Erstellung der Steuererklärungen gelten die gesetzlichen Abgabefristen unter Berücksichtigung bestimmter Fristverlängerungen durch das Finanzamt. Präsenzzeiten am Ort des Auftraggebers sind insbesondere während der Erstellung der steuerlichen Jahresabschlüsse, regelmäßigen Arbeitsgesprächen und bei Besprechungen im Rahmen von Betriebsprüfungen vorgesehen. Die Vor-Ort-Termine werden auf 5 bis 10 Tage pro Jahr mit einem Zeitaufwand von 2 bis 8 Stunden pro Tag geschätzt. Die Deklarationsarbeiten bzw. der Compliance-Anteil und der Anteil an der allgemeinen steuerlichen Beratung in Bezug auf alle anfallenden Arbeiten wird auf jeweils die Hälfte des Arbeitsumfangs geschätzt. 2.2 Schulungen Die Beratungsleistungen umfassen bei Abruf auch Schulungsleistungen inkl. der Erstellung von Schulungsunterlagen. Auf dieser Grundlage sind im Falle eines Abrufs Schulungen für die städtischen Mitarbeitenden durchzuführen. Die Schulungsunterlagen beinhalten dabei insb, Angaben über die Vermittlung des Lehrstoffes, wie z. B. ausführliche schriftliche Erläuterungen zum Inhalt und zur Didaktik, eine Präsentation und ggf. weiteres Video- oder Audiomaterial. Der AN erstellt passend zu den Schulungen zusätzlich ein Skript, das den Lernstoff vollständig wiedergibt und Übungsaufgaben zur Lernkontrolle anbietet. Die Schulungen sind digital über eine DSGVO-konforme Anwendung des Auftragnehmers durchzuführen. Fragen, die während der Schulungen aufkommen, sind inkl. Antworten schriftlich zu dokumentieren. Zusätzlich sind die Schulungen als Musterschulungen aufzuzeichnen, um sie im Intranet der AG im Videoformat zu veröffentlichen. Die Datenschutzrechte der Teilnehmenden sind in diesem Zusammenhang zu wahren. Folgende Teilbereiche sind zu schulen: - Grundlagen der Besteuerung von BgA - Umsatzsteuer: Voranmeldung & Jahreserklärung - Vermietung und Verpachtung bei juristischen Personen des öf. Rechts - Umsatzsteuerliche Behandlung von Auslandssachverhalten (Reverse-Charge-Verfahren, innergemeinschaftlicher Erwerb, Einfuhrumsatzsteuer) Es wird von einem Schulungstermin à 4 Stunden pro Jahr ausgegangen (Planmenge).
- Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium des Innern und für Heimat, vertreten durch das Beschaffungsamt des BMIFrist: 22. Apr.
B 24.10 - 0492/25/VV : 1
Art und Gegenstand der Leistung Der Konzessionsgeber beabsichtigt die Vergabe einer Dienstleistungskonzession für den eigenwirtschaftlichen Betrieb der Kantine des Bundeskriminalamts Wiesbaden in der Liegenschaft W1 Gegenstand der Konzession ist insbesondere: • Zubereitung und Verkauf von Speisen für Mitarbeitende • Sicherstellung eines regelmäßigen Mittagsangebots (mindestens drei Menülinien täglich: Tagesgericht I, Tagesgericht II Ovo-lacto-vegetarisch; hinzu kommt das Salat- und Dessertangebot • Organisation des gesamten Küchen- und Ausgabebetriebs • Der Konzessionsnehmer handelt im eigenen Namen und auf eigene Rechnung. Standort und Rahmenbedingungen Anzahl der regelmäßig zu versorgenden Personen: ca. 120 Der Konzessionsgeber stellt dem Konzessionsnehmer die Infrastruktur (ausgestattete Küche) zur Verpflegung der Beschäftigten kostenfrei zur Verfügung. Es wird keine Pacht gegenüber dem Konzessionsnehmer erhoben. Die Kosten für Strom, Heizung und Wasser werden durch den Konzessionsgeber getragen. Durch den Konzessionsgeber sind die Mindestöffnungszeiten wie folgt vorgegeben: Mo-Fr 11:00-14:00 Uhr Dem Konzessionsnehmer bleibt es vorbehalten, darüberhinausgehende regelmäßige Öffnungszeiten anzubieten. Einmal festgelegt Öffnungszeiten dürfen nur in Abstimmung mit dem Konzessionsgeber verändert werden. Ein Anspruch auf Mindestabnahmemengen besteht nicht. Teilnahmebedingungen Teilnehmen können Unternehmen, welche zum Nachweis der technischen und finanziellen Leistungsfähigkeit einen bestehenden angemessenen Haftpflichtversicherungsschutz nachweisen oder bestätigen, sich im Fall der Auftragserteilung, zu verpflichten eine entsprechende Haftpflichtversicherung abzuschließen. Weiter müssen teilnehmende Unternehmen zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit mindestens zwei geeignete Referenzen im Bezug zur gegenständlichen Leistung einreichen. Die Leistungsfähigkeit für den hiesigen Auftragsgegenstand und die dafür relevanten Erfahrungen müssen in den Referenzen dargestellt werden. Nähere Informationen dazu können in den Vergabeunterlagen eingesehen werden, welche in Kürze veröffentlicht werden. Zudem müssen die Bewerber das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. § 26 KonzVgV, § 154 GWV i.V.m. §§123 oder 124 GWB sowie gem. Artikel 5K der Verordnung (EU)833/2014 bestätigen. Wirtschaftliche Rahmenbedingungen Der Betrieb erfolgt eigenwirtschaftlich. Der Konzessionsnehmer trägt das Betriebs- und Verwertungsrisiko. Voraussichtlicher Umsatz für die Vertragslaufzeit von max. 5 Jahren (Schätzung): ca. 888.500 EUR netto (Schätzung bezieht sich nur auf die Mittagsverpflegung). Ein Zuschuss seitens des Konzessionsgebers in Höhe von 20% (i.V.m. Qualitätsanforderungen) ist jeweils für an Beschäftigte ausgegebene zubereitete Mittagsmahlzeit gem. Richtlinien für Kantinen bei Dienststellen des Bundes ist vorgesehen. Laufzeit Geplante Vertragslaufzeit: vier Jahre Optionale Verlängerung: einmal um ein Jahr Qualitätsanforderungen (Grundzüge) Erwartet werden insbesondere: • Speisenangebot gemäß DGE Standards • Berücksichtigung vegetarischer/veganer Angebote • Einhaltung lebensmittelrechtlicher Vorschriften • Nachhaltigkeitsaspekte gemäß Maßnahmenprogramm Nachhaltigkeit • Angemessenes Preis-Leistungs-Verhältnis für Mitarbeitende • Die konkreten Anforderungen werden in den Vergabeunterlagen näher beschrieben. Geplanter Ablauf: Das Konzessionsvergabeverfahren wird in Kürze veröffentlicht. Weitere Informationen werden mit der Veröffentlichung der Vergabeunterlagen bekannt gegeben.
- Landeshauptstadt Potsdam, Bereich Vergabemanagement
Rahmenvertrag Steuerberatungsleistungen für die Landeshauptstadt Potsdam
2.1 Steuerliche Beratung der LHP Das Leistungsspektrum umfasst insb. in folgenden Bereichen den Abruf von Beratungsleistungen, welche tlw. kurzfristig bzw. mit einer schnellen Reaktionszeit zu erbringen sind: - Beratung der LHP zu komplexen steuerlichen Angelegenheiten, die die Stadt selbst und als Anteilseignerin betreffen; - Beratung zur Gestaltung von Geschäftsvorfällen und Planungsvorhaben mit dem Ergebnis der Optimierung der Steuerlast für die LHP; - Prüfung von steuerlichen Sachverhalten in Zusammenhang mit dem Treuhandvermögen (Entwicklungs-/Sanierungsgebiete) der LHP - Beratung bei Vertragsgestaltungen, auch von Sponsoringsachverhalten, unter steuerrechtlichen Gesichtspunkten; - Vorbereitung & Begleitung während der Betriebsprüfung, Bearbeiten von komplexen Prüfungsanfragen und Beurteilung von Prüfungsfeststellungen der Betriebsprüfung des Finanzamtes sowie Überprüfung der Umsetzung von Prüfungsfeststellungen in den betroffenen Bereichen der LHP; - Führen von Rechtsbehelfsverfahren sowie ggfs. die Vertretung der LHP im Klageverfahren vor Gericht; - Beratung in Zusammenhang mit Lohnsteuerangelegenheiten in Abstimmung mit der Personalabteilung; - Prüfung von steuerlichen Sachverhalten in Zusammenhang mit der Neubesteuerung der öf. Hand (Inkrafttreten des § 2b UStG) - Beratung bei Verhandlungen inkl. ggf. Abstimmungen mit der Finanzverwaltung insb.im Zusammenhang mit dem Inkrafttreten des § 2b UStG für die LHP; - Mitwirkung bei der Etablierung eines TCMS bei der LHP sowie dessen Weiterentwicklung - Beratung bei der Einrichtung neuer Betriebe gewerblicher Art und Beratung inkl. steuerrechtliche Würdigung von Sachverhalten bei bereits bestehenden bzw. zukünftigen BgA Die Beratungen können insbesondere folgende Einzelleistungen umfassen: - Feststellung des Sachverhaltes - Erstberatung - Klärung von (Steuer-)Rechtsfragen - Prüfung und Anpassung von Vertragsentwürfen - Besprechungen mit Leitungskräften und Mitarbeitern aus den jeweiligen Geschäftsbereichen - Handlungsempfehlungen in Form von Stellungnahmen oder Gutachten Die LHP hat derzeit 17 BgA, wovon 4 den Gemeinnützigkeitsstatus haben. Die LHP ist mit ihren BgA steuerpflichtig. Aufgrund dessen beinhaltet das Leistungsspektrum auch die - Deklarationsarbeiten, wie z.B. Erstellung von Steuererklärungen, Jahresabschlüssen mit Plausibilitätsbeurteilung bzw. Schwerpunktprüfung (inklusive Erstellungsbericht) und E-Bilanzen bei Bilanzierungspflicht sowie die elektronische Übermittlung der Unterlagen an die Finanzverwaltung. Der Arbeitsaufwand wird auf ca. 339 Stunden pro Jahr geschätzt. Somit ist von einem Arbeitsaufwand von ca. 1357 Stunden über die gesamte Vertragslaufzeit (01.05.2026 - 30.04.2030, § 6 Rahmenvertrag zu Steuerberatungsleistungen) auszugehen. Hierbei ist es grundsätzlich nicht möglich, genauere Aussagen darüber zu tätigen, zu welchem Zeitpunkt innerhalb des Kalenderjahres es zur Beauftragung der ausgeschriebenen Leistungen kommen wird. Für den Zeitpunkt der Erstellung der Steuererklärungen gelten die gesetzlichen Abgabefristen unter Berücksichtigung bestimmter Fristverlängerungen durch das Finanzamt. Präsenzzeiten am Ort des Auftraggebers sind insbesondere während der Erstellung der steuerlichen Jahresabschlüsse, regelmäßigen Arbeitsgesprächen und bei Besprechungen im Rahmen von Betriebsprüfungen vorgesehen. Die Vor-Ort-Termine werden auf 5 bis 10 Tage pro Jahr mit einem Zeitaufwand von 2 bis 8 Stunden pro Tag geschätzt. Die Deklarationsarbeiten bzw. der Compliance-Anteil und der Anteil an der allgemeinen steuerlichen Beratung in Bezug auf alle anfallenden Arbeiten wird auf jeweils die Hälfte des Arbeitsumfangs geschätzt. 2.2 Schulungen Die Beratungsleistungen umfassen bei Abruf auch Schulungsleistungen inkl. der Erstellung von Schulungsunterlagen. Auf dieser Grundlage sind im Falle eines Abrufs Schulungen für die städtischen Mitarbeitenden durchzuführen. Die Schulungsunterlagen beinhalten dabei insb, Angaben über die Vermittlung des Lehrstoffes, wie z. B. ausführliche schriftliche Erläuterungen zum Inhalt und zur Didaktik, eine Präsentation und ggf. weiteres Video- oder Audiomaterial. Der AN erstellt passend zu den Schulungen zusätzlich ein Skript, das den Lernstoff vollständig wiedergibt und Übungsaufgaben zur Lernkontrolle anbietet. Die Schulungen sind digital über eine DSGVO-konforme Anwendung des Auftragnehmers durchzuführen. Fragen, die während der Schulungen aufkommen, sind inkl. Antworten schriftlich zu dokumentieren. Zusätzlich sind die Schulungen als Musterschulungen aufzuzeichnen, um sie im Intranet der AG im Videoformat zu veröffentlichen. Die Datenschutzrechte der Teilnehmenden sind in diesem Zusammenhang zu wahren. Folgende Teilbereiche sind zu schulen: - Grundlagen der Besteuerung von BgA - Umsatzsteuer: Voranmeldung & Jahreserklärung - Vermietung und Verpachtung bei juristischen Personen des öf. Rechts - Umsatzsteuerliche Behandlung von Auslandssachverhalten (Reverse-Charge-Verfahren, innergemeinschaftlicher Erwerb, Einfuhrumsatzsteuer) Es wird von einem Schulungstermin à 4 Stunden pro Jahr ausgegangen (Planmenge).
- Stadt Sandersdorf-BrehnaFrist: 21. Mai
Rahmenvertrag zur Durchführung von Microsoft Officeschulungen
Nationale Ausschreibung nach UVgO Öffentliche Ausschreibung Vergabenr.: 159_SSB_01-2026-0008 1. Zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle, zuschlagserteilende Stelle: Name und Anschrift: Stadt Sandersdorf-Brehna Bahnhofstraße 2 06792 Sandersdorf-Brehna Deutschland Telefonnummer: +49 3493-801180 Telefaxnummer: +49 3493-80434 E-Mail-Adresse: ines.oguz@sandersdorf-brehna.de Internet-Adresse: http://www.sandersdorf-brehna.de Zuschlagserteilende Stelle: Siehe oben 2. Verfahrensart (§ 8 UVgO): Verfahrensart: Öffentliche Ausschreibung 3. Angebote können abgegeben werden: elektronisch in Textform elektronisch mit fortgeschrittener Signatur elektronisch mit qualifizierter Signatur Anschrift zur Einreichung schriftlicher Angebote: ENTFÄLLT- (es sind ausschließlich elektronische Angebote zugelassen) 4. Zugriff auf Vergabeunterlagen: Maßnahmen zum Schutz der Vertraulichkeit und die Informationen zum Zugriff auf die Vergabeunterlagen (§ 29 Abs. 3 UVgO): Entfällt (siehe 9.). 5. Art und Umfang sowie Ort der Leistung: : Durchführung von Microsoft Office Schulungen auf Abruf Menge und Umfang: Gegenstand des Rahmenvertrages ist die bedarfsabhängige Durchführung praxisorientierter Schulungen in den Programmen Microsoft Excel, Microsoft Word, Microsoft PowerPoint sowie Microsoft Outlook für unterschiedliche Nutzergruppen (insbesondere Bereich Verwaltung sowie Bereich Kitas und Horte). Der Rahmenvertrag dient der flexiblen Beauftragung einzelner Schulungsmaßnahmen nach Bedarf. Ein Anspruch auf vollständige Abnahme der geschätzten Gesamtmenge besteht nicht. Die Schulungen werden als Präsenzveranstaltungen durchgeführt und umfassen ein- sowie zweitägige Schulungen. Der Auftragnehmer übernimmt sämtliche Leistungen zur Durchführung der Schulungen, insbesondere: Durchführung der Schulungen durch qualifiziertes Personal Bereitstellung der technischen Ausstattung (insbesondere Laptops inkl. Software je Teilnehmer) Aufbau, Transport und Einrichtung der technischen Infrastruktur je Schulungsdurchführung optional: Bereitstellung geeigneter Schulungsräume inkl. PC-Arbeitsplätzen Der geschätzte Leistungsumfang beträgt insgesamt ca. 36 Schulungstage, verteilt auf unterschiedliche Schulungsformate. Die tatsächliche Inanspruchnahme erfolgt jedoch ausschließlich nach Bedarf im Rahmen einzelner Abrufe. Die Teilnehmerzahl je Schulung beträgt in der Regel 8 bis 10 Personen, maximal 15 Personen. Der Rahmenvertrag wird für einen bestimmten Zeitraum geschlossen. Abrufe erfolgen während der Vertragslaufzeit durch die Auftraggeberin. Die Leistung wird als Gesamtleistung vergeben. Eine Losaufteilung erfolgt nicht. Ort der Leistung: Ring der Chemiearbeiter 20, 06792 Sandersdorf 6. Losaufteilung: Losweise Vergabe: Nein 7. Nebenangebote sind nicht zugelassen 8. Etwaige Bestimmungen über die Ausführungsfrist: Beginn der Ausführungsfrist: 01.07.2026 Ende der Ausführungsfrist: 30.12.2026 Bemerkung zur Ausführungsfrist: Der Vertrag hat eine Laufzeit bis 31.12.2026. Die Auftraggeberin behält sich eine Verlängerung des Rahmenvertrages um ein weiteres Jahr vor. Die Ausübung der Verlängerungsoption steht unter dem Vorbehalt der gesicherten Finanzierung der hierfür erforderlichen Haushaltsmittel. Eine Verlängerung erfolgt nur, sofern die entsprechenden finanziellen Mittel im jeweiligen Haushaltsjahr zur Verfügung stehen und bewilligt sind. Ein Anspruch des Auftragnehmers auf Verlängerung des Vertrages besteht nicht. Die Entscheidung über die Vertragsverlängerung liegt ausschließlich bei der Auftraggeberin. Die Mitteilung über die Inanspruchnahme der Verlängerungsoption erfolgt spätestens bis 30.11.2026 vor Ablauf der Vertragslaufzeit. 9. Elektronische Adresse, unter der die Teilnahmewettbewerbsunterlagen/Vergabeunterlagen abgerufen werden können: unter (URL:): https://www.evergabe.de/unterlagen/54321-Tender-19c4bcd19a1-5d79274c2f8b98a7 10. Ablauf der Angebots- und Bindefrist: Angebote sind einzureichen bis: 21.05.2026 10:00 Ablauf der Bindefrist: 29.06.2026 11. Höhe der etwa geforderten Sicherheitsleistungen: : 12. Wesentliche Zahlungsbedingungen: : 30 Tage netto 13. Ggf. mit dem Angebot vorzulegende Unterlagen zur Eignungsprüfung des Bewerbers: : 1. Befähigung zur Berufsausübung a) Nachweis der Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister oder eine Kopie der Gewerbeanmeldung bzw. eine Bestätigung des Finanzamtes über die freiberufliche Tätigkeit b) Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (z. B. Schwere Verfehlungen, Insolvenz, Steuer- oder Sozialversicherungsrückstände) vorliegen 2. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit a) Angabe des Gesamtumsatzes sowie des spezifischen Umsatzes im Bereich "EDV-/Office-Schulungen" der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (Eigenerklärung ausreichend) b) Nachweis über eine bestehende Betriebs- oder Berufshaftpflichtversicherung für Personenschäden - 1,5 Mio. EUR für Sachschäden - 1,0 Mio. EUR für Vermögensschäden - 0,25 Mio. EUR alternativ: Abgabe einer Eigenerklärung, dass im Falle der Auftragserteilung eine entsprechende Versicherung abgeschlossen oder eine bestehende Versicherung auf die geforderten Summen erhöht wird. 3. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit a) Falls die Schulung beim Anbieter stattfindet: Eigenerklärung, dass geeignete Schulungsräume (inkl. Hardware, Softwarelizenzen und Sanitäranlagen) zur Verfügung stehen Der Auftraggeber behält sich die Anforderung entsprechender Nachweise (z. B. aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigungen) vor. 14. Angabe der Zuschlagskriterien: Der niedrigste Preis: Nein Wirtschaftlich günstigstes Angebot in Bezug auf die nachstehenden Kriterien: 1 Preis (40%), 2 Qualität (60%), 2.1 Trainererfahrung (30%), 2.2 Ausbildung und fachliche Qualifikation (30%), 2.3 Schulungskonzept (Beispielkonzept) (20%), 2.4 Methodik und Didaktik (20%) 15. Sonstiges: Lehrgänge/ Schulungen,Fortbildung/ Personalschulung
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
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- Für diese Bekanntmachung ist aktuell keine konkrete Angebotsfrist angegeben.
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- Der Auftraggeber ist Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit.
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