Jungbestands- und Schlagpflege im Westlichen Schwarzwald für ForstBW
Jungbestands- und Schlagpflege im Westlichen Schwarzwald für ForstBW. Die Vergabe umfasst die Pflege von Jungbeständen und Schlägen im Westlichen Schwarzwald. Der Umfang der Leistung beträgt 1.000 ha. Die Leistung ist auf 3 Jahre befristet. Die Vergabe erfolgt in 3 Lose. Die Losgrößen betragen jeweils 333,33 ha. Die Le...
Typ:Ausschreibung
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Inhalt auf einen Blick
Jungbestands- und Schlagpflege im Westlichen Schwarzwald für ForstBW. Die Vergabe umfasst die Pflege von Jungbeständen und Schlägen im Westlichen Schwarzwald. Der Umfang der Leistung beträgt 1.000 ha. Die Leistung ist auf 3 Jahre befristet. Die Vergabe erfolgt in 3 Lose. Die Losgrößen betragen jeweils 333,33 ha. Die Leistung ist an den...
- Ausschreibungstyp: Ausschreibung
- Auftraggeber: Forst Baden-Württemberg AöR - Betriebsleitung
- Veröffentlicht: 12. Mai 2026
- Frist: Nicht angegeben
- Thema: Forstwirtschaft
Ausschreibungsbeschreibung
Jungbestands- und Schlagpflege im Westlichen Schwarzwald für ForstBW. Die Vergabe umfasst die Pflege von Jungbeständen und Schlägen im Westlichen Schwarzwald. Der Umfang der Leistung beträgt 1.000 ha. Die Leistung ist auf 3 Jahre befristet. Die Vergabe erfolgt in 3 Lose. Die Losgrößen betragen jeweils 333,33 ha. Die Leistung ist an den Standorten Freiburg, Lörrach und Breisach auszuführen. Die Vergabefrist ist der 15.06.2024.
Weiterführende Details
Nach Registrierung stehen Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung strukturiert bereit.
- Kernanforderungen der Ausschreibung priorisiert aufbereitet
- Fristen, Eignungskriterien und Unterlagen in einem Ablauf
- Hinweise zur strukturierten Angebotsvorbereitung
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Dokumente und Anhänge
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10- Bundesamt für StrahlenschutzSalzgitterFrist: 05. Mai
Vertrag über die Unterhalts- und Glasreinigung am Standort Berlin Los 2 Glasreinigung
Das BfS am Standort Berlin-Karlshorst benötigt für 3 Jahre Leistungen zur Unterhaltsreinigung sowie zur Glas-, Rahmen- und Fensterreinigung in dem den Vertragsunterlagen zu entnehmenden Umfang. Die Aufteilung des Auftrags erfolgt dabei in zwei Losen. Die Leistungen für die Unterhaltsreinigung Los 1 unter der Verfahrensnummer 1145/25, erfolgen dabei auf Basis eines Vertrages, der im Schwerpunkt werkvertraglich geprägt ist, daneben jedoch auch dienstvertragliche Elemente beinhaltet. Eine Besonderheit stellt die vertragliche Pflicht zur Erbringung der angebotenen Stundenzahlen durch den Bieter dar. Die Leistungen für die Glas-, Rahmen- und Fensterreinigung Los 2 erfolgen dabei auf Basis eines Rahmenabrufvertrags. Die Schätzmengen sind 2 Abrufe pro Kalenderjahr, jeweils im Frühjar und Herbst. Näheres entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen.
- Landkreis Osnabrück - Abt. 13.3 Zentrale Vergabestelle - im Auftrag der Gemeinde Bad Essen
Technische Ausrüstung (HLS/ELT)
Im Rahmen der Neustrukturierung der freiwilligen Feuerwehr beabsichtigt die Gemeinde Bad Essen den Neubau von drei Feuerwehrgerätehäusern im Gemeindegebiet an den Standorten Rabber, Lintorf und Linne. Die Neubauten sollen ressourcensparend mehr oder weniger zeitgleich bzw. in möglichst geringen Abständen erfolgen. Für die drei Feuerwehrgerätehäuser wird ein guter, mittlerer Qualitätsstandard angestrebt, der sich an den aktuellen technischen, funktionalen und sicherheitsrelevanten Anforderungen orientiert. Dabei soll eine wirtschaftliche und praxisbewährte Ausführung umgesetzt werden, die den geltenden Normen und Richtlinien entspricht. Im Jahr 2026 soll unmittelbar nach Auftragsvergabe mit der Planung begonnen werden und die Ausführung im Jahr 2027 beginnen. Die Feuerwehrgerätehäuser sollen bis zum Jahr 2028 fertig gestellt sein. Für alle drei Feuerwehren benötigt die Gemeinde die zeitgleiche Erbringung der Planungsleistungen. Das Feuerwehrgerätehaus Rabber-Brockhausen soll auf einem gemeindeeigenen Grundstück errichtet werden. Die Fahrzeughalle soll 4 Einstellplätze für Einsatzfahrzeuge umfassen. Das Gebäude muss für rd. 50 Kameraden und rd. 10 Kameradinnen geplant und ausgerichtet werden. Im Unterschied hierzu sollen die Feuerwehrgerätehäuser an den Standorten Lintorf und Linne jeweils rd. 85 Kameraden und Kameradinnen sowie jeweils 5 Einstellplätze für Einsatzfahrzeuge umfassen. Die avisierten Grundstücke für diese beiden Feuerwehrgerätehäuser stehen noch nicht im Eigentum der Gemeinde. Derzeit befinden sich die Grundstückskaufverträge in der Abwicklung. Im Rahmen der Projektvorbereitung für den Neubau der drei Feuerwehrgerätehäuser wurde ein örtliches Büro mit der Durchführung einer Machbarkeitsstudie - beschränkt auf das geplante Feuerwehrgerätehaus Rabber-Brockhausen - beauftragt. Für die Standorte Linne und Lintorf gilt das in der Machbarkeitsstudie entwickelte Konzept einschließlich des abgestimmten Raumprogramms und der funktionalen Standards ebenfalls als Grundlage für die weitere Planung und Ausführung. Die erarbeiteten Unterlagen und Ergebnisse sowie abweichende Vorgaben für die größeren Standorte Lintorf und Linne sind den Vergabeunterlagen beigefügt. In der Planung sollen folgende Kriterien Berücksichtigung (Standort Rabber-Brockhausen, "Basiskonzept") finden: - Neubau eines Feuerwehrgerätehauses mit einer Fahrzeughalle (4 Einstellplätze) - Ein Sozialtrakt - Umkleiden für 50 Kameraden und 10 Kameradinnen - Stellplätze gem. der Bauordnung, mindestens jedoch für ca. 29 Einsatzkräfte - Resilientes, wartungsarmes Gebäude - Flexibilität in Bezug auf zukünftige Entwicklungen - Minimierte Investitions- und Unterhaltskosten - Minimale CO2-Emissionen in Bauphase und Betrieb - Optimierter Raumkomfort - Freie Wahl hinsichtlich der Konstruktionsbauweise und Dachausbildung - Barrierearmut - Der Freifläche zugeordnet: Geräteraum zur Pflege der Grünanlagen und für den Winterdienst; Standort für Müllbehältnisse Die Feuerwehrgerätehäuser sind entsprechend den aktuellen Anforderungen (z.B. GEG 2025, FUK Niedersachsen, DGUV, ASR, etc.) sowie unter Berücksichtigung zukünftiger Entwicklungen zu planen. Grundlage bildet das Raumprogramm, das alle für den Betrieb erforderlichen Funktions- und Nebenräume umfasst. Ergänzend zu dem Basiskonzept ergeben sich für die Standorte Linne und Lintorf weitere/abweichende Anforderungen. Diese sind den beigefügten Standortbeschreibungen zu entnehmen. Nach aktueller Kostenschätzung nach DIN 276 ist für das Feuerwehrgerätehaus Rabber-Brockhausen mit Kosten in Höhe von insgesamt ca. 3.298.269,80 EUR brutto (KG 300, 400 und 700) zu rechnen. Auf Grundlage der Kostenschätzung der Machbarkeitsstudie, unter Berücksichtigung der abweichenden Anforderungen aus den Standortbeschreibungen sind am Standort "Linne" mit Kosten in Höhe von insgesamt ca. 4.300.000 EUR brutto (KG 300, 400 und 700) und am Standort "Lintorf" mit 5.500.000 EUR brutto (KG 300, 400 und 700) zu rechnen. Gegenstand der zu vergebenden Leistung sind die Planungsleistungen der * Objektplanung für Gebäude und Innenräume (§§ 33 ff. HOAI), Leistungsphasen 1 bis 9 (Los 1), * Fachplanung der Tragwerksplanung (§§ 49 ff. HOAI), Leistungsphasen 1 bis 6 (Los 2) sowie * Fachplanung der Technischen Ausrüstung (§§ 53 ff. HOAI), Leistungsphasen 1 bis 9 für: - Anlagengruppe 1 (Abwasser- und Wasseranlagen exkl. Gasanlagen) - Anlagengruppe 2 (Wärmeversorgungsanlagen) - Anlagengruppe 3 (Lufttechnische Anlagen) - Anlagengruppe 4 (Starkstromanlagen) - Anlagengruppe 5 (Fernmelde- und informationstechnische Anlagen) - Anlagengruppe 6 (Förderanlagen) - Anlagengruppe 7 (Nutzungsspezifische oder verfahrenstechnische Anlagen) - Anlagengruppe 8 (Gebäudeautomation) (Los 3) Besondere Leistungen: Leistungen zum Brandschutz gemäß AHO Schriftenreihe Nr. 17 (Stand 2022), Leistungsphasen 1 bis 4. Der Auftraggeber beabsichtigt eine stufenweise Beauftragung der Leistungen: Lose 1 und 3: 1. Stufe: Leistungsphasen 1 - 3 2. Stufe: Leistungsphasen 4 - 5 3. Stufe: Leistungsphasen 6 - 7 4. Stufe: Leistungsphasen 8 - 9 Los 2: 1. Stufe: Leistungsphasen 1 - 3 2. Stufe: Leistungsphasen 4 3. Stufe: Leistungsphasen 5 - 6 Der Auftraggeber beauftragt zunächst jeweils nur die Stufe 1 und behält sich vor, die weiteren Stufen weiter zu beauftragen. Es besteht kein Anspruch auf weitere Beauftragung, noch können daraus sonstige vertragliche Verpflichtungen für den Auftraggeber entstehen. Es erfolgt somit eine Aufteilung der Planungsleistungen in drei Lose. Eine Angebotsabgabe ist auf nur ein Los wie auch auf mehrere/alle Lose zulässig.
- Landkreis Osnabrück - Abt. 13.3 Zentrale Vergabestelle - im Auftrag der Gemeinde Bad Essen
Gemeinde Bad Essen / Neubau von drei Feuerwehrgerätehäusern - Los 1: Objektplanung Gebäude und Innenräume | Los 2: Tragwerksplanung | Los 3: Technische Ausrüstung (HLS/ELT)
Im Rahmen der Neustrukturierung der freiwilligen Feuerwehr beabsichtigt die Gemeinde Bad Essen den Neubau von drei Feuerwehrgerätehäusern im Gemeindegebiet an den Standorten Rabber, Lintorf und Linne. Die Neubauten sollen ressourcensparend mehr oder weniger zeitgleich bzw. in möglichst geringen Abständen erfolgen. Für die drei Feuerwehrgerätehäuser wird ein guter, mittlerer Qualitätsstandard angestrebt, der sich an den aktuellen technischen, funktionalen und sicherheitsrelevanten Anforderungen orientiert. Dabei soll eine wirtschaftliche und praxisbewährte Ausführung umgesetzt werden, die den geltenden Normen und Richtlinien entspricht. Im Jahr 2026 soll unmittelbar nach Auftragsvergabe mit der Planung begonnen werden und die Ausführung im Jahr 2027 beginnen. Die Feuerwehrgerätehäuser sollen bis zum Jahr 2028 fertig gestellt sein. Für alle drei Feuerwehren benötigt die Gemeinde die zeitgleiche Erbringung der Planungsleistungen. Das Feuerwehrgerätehaus Rabber-Brockhausen soll auf einem gemeindeeigenen Grundstück errichtet werden. Die Fahrzeughalle soll 4 Einstellplätze für Einsatzfahrzeuge umfassen. Das Gebäude muss für rd. 50 Kameraden und rd. 10 Kameradinnen geplant und ausgerichtet werden. Im Unterschied hierzu sollen die Feuerwehrgerätehäuser an den Standorten Lintorf und Linne jeweils rd. 85 Kameraden und Kameradinnen sowie jeweils 5 Einstellplätze für Einsatzfahrzeuge umfassen. Die avisierten Grundstücke für diese beiden Feuerwehrgerätehäuser stehen noch nicht im Eigentum der Gemeinde. Derzeit befinden sich die Grundstückskaufverträge in der Abwicklung. Im Rahmen der Projektvorbereitung für den Neubau der drei Feuerwehrgerätehäuser wurde ein örtliches Büro mit der Durchführung einer Machbarkeitsstudie - beschränkt auf das geplante Feuerwehrgerätehaus Rabber-Brockhausen - beauftragt. Für die Standorte Linne und Lintorf gilt das in der Machbarkeitsstudie entwickelte Konzept einschließlich des abgestimmten Raumprogramms und der funktionalen Standards ebenfalls als Grundlage für die weitere Planung und Ausführung. Die erarbeiteten Unterlagen und Ergebnisse sowie abweichende Vorgaben für die größeren Standorte Lintorf und Linne sind den Vergabeunterlagen beigefügt. In der Planung sollen folgende Kriterien Berücksichtigung (Standort Rabber-Brockhausen, "Basiskonzept") finden: - Neubau eines Feuerwehrgerätehauses mit einer Fahrzeughalle (4 Einstellplätze) - Ein Sozialtrakt - Umkleiden für 50 Kameraden und 10 Kameradinnen - Stellplätze gem. der Bauordnung, mindestens jedoch für ca. 29 Einsatzkräfte - Resilientes, wartungsarmes Gebäude - Flexibilität in Bezug auf zukünftige Entwicklungen - Minimierte Investitions- und Unterhaltskosten - Minimale CO2-Emissionen in Bauphase und Betrieb - Optimierter Raumkomfort - Freie Wahl hinsichtlich der Konstruktionsbauweise und Dachausbildung - Barrierearmut - Der Freifläche zugeordnet: Geräteraum zur Pflege der Grünanlagen und für den Winterdienst; Standort für Müllbehältnisse Die Feuerwehrgerätehäuser sind entsprechend den aktuellen Anforderungen (z.B. GEG 2025, FUK Niedersachsen, DGUV, ASR, etc.) sowie unter Berücksichtigung zukünftiger Entwicklungen zu planen. Grundlage bildet das Raumprogramm, das alle für den Betrieb erforderlichen Funktions- und Nebenräume umfasst. Ergänzend zu dem Basiskonzept ergeben sich für die Standorte Linne und Lintorf weitere/abweichende Anforderungen. Diese sind den beigefügten Standortbeschreibungen zu entnehmen. Nach aktueller Kostenschätzung nach DIN 276 ist für das Feuerwehrgerätehaus Rabber-Brockhausen mit Kosten in Höhe von insgesamt ca. 3.298.269,80 EUR brutto (KG 300, 400 und 700) zu rechnen. Auf Grundlage der Kostenschätzung der Machbarkeitsstudie, unter Berücksichtigung der abweichenden Anforderungen aus den Standortbeschreibungen sind am Standort "Linne" mit Kosten in Höhe von insgesamt ca. 4.300.000 EUR brutto (KG 300, 400 und 700) und am Standort "Lintorf" mit 5.500.000 EUR brutto (KG 300, 400 und 700) zu rechnen. Gegenstand der zu vergebenden Leistung sind die Planungsleistungen der * Objektplanung für Gebäude und Innenräume (§§ 33 ff. HOAI), Leistungsphasen 1 bis 9 (Los 1), * Fachplanung der Tragwerksplanung (§§ 49 ff. HOAI), Leistungsphasen 1 bis 6 (Los 2) sowie * Fachplanung der Technischen Ausrüstung (§§ 53 ff. HOAI), Leistungsphasen 1 bis 9 für: - Anlagengruppe 1 (Abwasser- und Wasseranlagen exkl. Gasanlagen) - Anlagengruppe 2 (Wärmeversorgungsanlagen) - Anlagengruppe 3 (Lufttechnische Anlagen) - Anlagengruppe 4 (Starkstromanlagen) - Anlagengruppe 5 (Fernmelde- und informationstechnische Anlagen) - Anlagengruppe 6 (Förderanlagen) - Anlagengruppe 7 (Nutzungsspezifische oder verfahrenstechnische Anlagen) - Anlagengruppe 8 (Gebäudeautomation) (Los 3) Besondere Leistungen: Leistungen zum Brandschutz gemäß AHO Schriftenreihe Nr. 17 (Stand 2022), Leistungsphasen 1 bis 4. Der Auftraggeber beabsichtigt eine stufenweise Beauftragung der Leistungen: Lose 1 und 3: 1. Stufe: Leistungsphasen 1 - 3 2. Stufe: Leistungsphasen 4 - 5 3. Stufe: Leistungsphasen 6 - 7 4. Stufe: Leistungsphasen 8 - 9 Los 2: 1. Stufe: Leistungsphasen 1 - 3 2. Stufe: Leistungsphasen 4 3. Stufe: Leistungsphasen 5 - 6 Der Auftraggeber beauftragt zunächst jeweils nur die Stufe 1 und behält sich vor, die weiteren Stufen weiter zu beauftragen. Es besteht kein Anspruch auf weitere Beauftragung, noch können daraus sonstige vertragliche Verpflichtungen für den Auftraggeber entstehen. Es erfolgt somit eine Aufteilung der Planungsleistungen in drei Lose. Eine Angebotsabgabe ist auf nur ein Los wie auch auf mehrere/alle Lose zulässig.
- Stadt Bad Oeynhausen über Kreis Minden-LübbeckeMinden
Naturnahe Umgestaltung der unteren Werre, Umsetzungsschritt 1 - Pflege- und Entwicklungsplan
Die Städte Bad Oeynhausen und Löhne beabsichtigen eine naturnahe und hochwassersichere Gestaltung der unteren Werre von Flusskilometer 4,4 bis 9,0 im Einfluss- und Rückstaubereich des Sielwehres. Das Wehr soll in eine Sohlgleite umgestaltet und der Wasserspiegel oberhalb abgesenkt werden. Das Gewässerprofil soll erheblich verbreitert und die Gewässersohle im derzeitigen Rückstaubereich aufgehöht werden. Das Gesamtprojekt untergliedert sich in zwei Umsetzungsschritte: - Umsetzungsschritt 1: Fluss-km 4,4 bis 5,7 - Umsetzungsschritt 2: Fluss-km 5,7 bis 9,0 Das Planfeststellungsverfahren für den Umsetzungsschritt 1 ist abgeschlossen. Ein Planfeststellungsbeschluss des Kreis Minden-Lübbecke sowie ein Zuwendungsbescheid der Bezirksregierung Detmold liegen vor. Die Ausführungsplanung wurde erarbeitet und die Vergabe der wesentlichen Arbeiten zur baulichen Umsetzung des Projektes ist erfolgt. Mit der Durchführung der Arbeiten wurde am 01.09.2025 begonnen. Gemäß Planfeststellungsbeschluss ist für das rund 17,5 ha umfassende Vorha-bengebiet des Umsetzungsschrittes 1 ein Pflege- und Entwicklungsplan aufzustellen. Dieser soll die Entwicklungsziele zur Errei-chung des guten Zustandes der Werre und ihrer Aue konkretisiert und die zur Zielerreichung notwendigen Detailmaßnahmen aufführen. Gemäß Bauzeitenplan werden die Arbeiten im westlichen Baufeld mit der Anla-ge flächiger Flutrinnen und Gewässerprofilen überwiegend in 2026 und im öst-lichen Baufeld mit Errichtung einer breiten rauen Gleite im 3. Quartal 2027 ab-geschlossen. Vor dem Hintergrund der relativ langen Bauzeit und der Größe des Vorhabengebietes muss in einzelnen, dann bereits umgestalteten Abschnitten schon während der Bauphase mit der Maßnahmenumsetzung begonnen werden. Die weitere Entwicklung im Vorhabengebiet ist zu dokumentieren und in enger Abstimmung mit den projektbeteiligten Behörden weiterzuentwickeln. Die Bearbeitungszeit endet nach Abschluss der Gesamtmaßnahme voraussichtlich Anfang 2028 und beträgt somit etwa 2 Jahre. Neben den Grundleistungen sind verschiedene Besondere Leistungen zu erbringen. Diese erfordern u.a. vertiefende Kenntnisse insbesondere in der Analyse sich vollziehender floristischer Sukzessionsprozesse.
- Stadt Bad Oeynhausen über Kreis Minden-Lübbecke
Naturnahe Umgestaltung der unteren Werre, Umsetzungsschritt 1 - Pflege- und Entwicklungsplan
Die Städte Bad Oeynhausen und Löhne beabsichtigen eine naturnahe und hochwassersichere Gestaltung der unteren Werre von Flusskilometer 4,4 bis 9,0 im Einfluss- und Rückstaubereich des Sielwehres. Das Wehr soll in eine Sohlgleite umgestaltet und der Wasserspiegel oberhalb abgesenkt werden. Das Gewässerprofil soll erheblich verbreitert und die Gewässersohle im derzeitigen Rückstaubereich aufgehöht werden. Das Gesamtprojekt untergliedert sich in zwei Umsetzungsschritte: - Umsetzungsschritt 1: Fluss-km 4,4 bis 5,7 - Umsetzungsschritt 2: Fluss-km 5,7 bis 9,0 Das Planfeststellungsverfahren für den Umsetzungsschritt 1 ist abgeschlossen. Ein Planfeststellungsbeschluss des Kreis Minden-Lübbecke sowie ein Zuwendungsbescheid der Bezirksregierung Detmold liegen vor. Die Ausführungsplanung wurde erarbeitet und die Vergabe der wesentlichen Arbeiten zur baulichen Umsetzung des Projektes ist erfolgt. Mit der Durchführung der Arbeiten wurde am 01.09.2025 begonnen. Gemäß Planfeststellungsbeschluss ist für das rund 17,5 ha umfassende Vorha-bengebiet des Umsetzungsschrittes 1 ein Pflege- und Entwicklungsplan aufzustellen. Dieser soll die Entwicklungsziele zur Errei-chung des guten Zustandes der Werre und ihrer Aue konkretisiert und die zur Zielerreichung notwendigen Detailmaßnahmen aufführen. Gemäß Bauzeitenplan werden die Arbeiten im westlichen Baufeld mit der Anla-ge flächiger Flutrinnen und Gewässerprofilen überwiegend in 2026 und im öst-lichen Baufeld mit Errichtung einer breiten rauen Gleite im 3. Quartal 2027 ab-geschlossen. Vor dem Hintergrund der relativ langen Bauzeit und der Größe des Vorhabengebietes muss in einzelnen, dann bereits umgestalteten Abschnitten schon während der Bauphase mit der Maßnahmenumsetzung begonnen werden. Die weitere Entwicklung im Vorhabengebiet ist zu dokumentieren und in enger Abstimmung mit den projektbeteiligten Behörden weiterzuentwickeln. Die Bearbeitungszeit endet nach Abschluss der Gesamtmaßnahme voraussichtlich Anfang 2028 und beträgt somit etwa 2 Jahre. Neben den Grundleistungen sind verschiedene Besondere Leistungen zu erbringen. Diese erfordern u.a. vertiefende Kenntnisse insbesondere in der Analyse sich vollziehender floristischer Sukzessionsprozesse.
- Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der BundeswehrBonnFrist: 10. Juni
W0535 - Vergabe über die bewirtschaftete Betreuung am StO Hardheim
Der Auftragnehmer (AN) verpflichtet sich, die bewirtschaftete Betreuung des Kasinos in Carl-Schurz-Kaserne Hardheim (Liegenschaft), wie im Einzelnen in der Leistungsbeschreibung in Anhang 1 zum Dienstleistungsvertrag festgelegt, auszuführen und durch eigenverantwortliche betriebswirtschaftliche Planung einschließlich eigenem Waren- und Personaleinsatz sicherzustellen. Für die Erbringung der geforderten Dienstleistung erhält der AN eine monatliche Vergütung, deren Höhe und Kalkulation vom AN in seinem Angebot zur Vergabe anzugeben ist. Die durch den AN im Rahmen des Kasinobetriebs erwirtschafteten Einnahmen verbleiben ebenfalls bei ihm; erst wenn der von ihm innerhalb eines Kalenderjahres erzielte Umsatz zuzüglich der vom Auftraggeber (AG) gezahlten Vergütung die für den Kasinobetrieb entstehenden Kosten übersteigt, reduziert sich die Vergütung durch den AG um einen Teil des die Kosten übersteigenden Betrages. Die Vertragslaufzeit beträgt fünf Jahre (mit zweimaliger Verlängerungsmöglichkeit um jeweils 1 Jahr). Als Leistungsbeginn ist aktuell 15. Januar 2027 vorgesehen; Letzterer wird ausdrücklich nicht zugesichert, sondern kann sich im Verlauf des Vergabeverfahrens verschieben. Leistungsgegenstand ist die Bereitstellung eines attraktiven gastronomischen Angebots durch den AN, bei dem neben truppenorientierten Speisen eine Atmosphäre geschaffen wird, die zum Verweilen einlädt und ein geselliges Miteinander ermöglicht. Für den Betrieb des Kasinos werden dem AN vom AG Räumlichkeiten (einschließl. Außenanlage) und darin befindliches Liegenschaftsmaterial zur Verfügung gestellt. Die Überlassung erfolgt unentgeltlich, d. h. es wird kein Mietzins erhoben. Auch die Kosten für die durch den AG erbrachten Liegenschaftsbetriebsleistungen (Facility Management wie z. B. Medienversorgung (Wasser, Strom, Wärme), Abwasserentsorgung sowie Abfallentsorgung) übernimmt der AG. Einzelheiten sind in den Regelungen zur Überlassung von Liegenschaften der Bundeswehr an Dritte als Auftragnehmer [RÜL] (Anhang 3 zum Dienstleistungsvertrag) geregelt. Die Ausstattung der Gasträume des Kasinos erfolgt durch den AN auf dessen Kosten. Auch ist der AN verantwortlich für die Anschaffung von Gläsern, Geschirr und Besteck, des Kassensystems sowie des Kantinenwagens. Der AN hat bestimmte Gerichte und Getränke zu vertraglich festgelegten Preisen anzubieten (siehe Anhang 9 zum Dienstleistungsvertrag, Basissortiment). Die Preise werden jährlich im Februar an die Preisentwicklung angepasst. Die Verfügbarkeit des Basissortiments ist sicherzustellen. Bei allen über die Gerichte des Basissortiments hinausgehenden Gerichten ist der AN in der Preisgestaltung frei. Einzelheiten sind den Vertragsdokumenten, insbesondere dem Dienstleistungsvertrag und der Leistungsbeschreibung in Anhang 1 zum Dienstleistungsvertrag, zu entnehmen.
- Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der BundeswehrBonnFrist: 10. Juni
W0535 - Vergabe über die bewirtschaftete Betreuung am StO Hardheim
Der Auftragnehmer (AN) verpflichtet sich, die bewirtschaftete Betreuung des Kasinos in Carl-Schurz-Kaserne Hardheim (Liegenschaft), wie im Einzelnen in der Leistungsbeschreibung in Anhang 1 zum Dienstleistungsvertrag festgelegt, auszuführen und durch eigenverantwortliche betriebswirtschaftliche Planung einschließlich eigenem Waren- und Personaleinsatz sicherzustellen. Für die Erbringung der geforderten Dienstleistung erhält der AN eine monatliche Vergütung, deren Höhe und Kalkulation vom AN in seinem Angebot zur Vergabe anzugeben ist. Die durch den AN im Rahmen des Kasinobetriebs erwirtschafteten Einnahmen verbleiben ebenfalls bei ihm; erst wenn der von ihm innerhalb eines Kalenderjahres erzielte Umsatz zuzüglich der vom Auftraggeber (AG) gezahlten Vergütung die für den Kasinobetrieb entstehenden Kosten übersteigt, reduziert sich die Vergütung durch den AG um einen Teil des die Kosten übersteigenden Betrages. Die Vertragslaufzeit beträgt fünf Jahre (mit zweimaliger Verlängerungsmöglichkeit um jeweils 1 Jahr). Als Leistungsbeginn ist aktuell 15. Januar 2027 vorgesehen; Letzterer wird ausdrücklich nicht zugesichert, sondern kann sich im Verlauf des Vergabeverfahrens verschieben. Leistungsgegenstand ist die Bereitstellung eines attraktiven gastronomischen Angebots durch den AN, bei dem neben truppenorientierten Speisen eine Atmosphäre geschaffen wird, die zum Verweilen einlädt und ein geselliges Miteinander ermöglicht. Für den Betrieb des Kasinos werden dem AN vom AG Räumlichkeiten (einschließl. Außenanlage) und darin befindliches Liegenschaftsmaterial zur Verfügung gestellt. Die Überlassung erfolgt unentgeltlich, d. h. es wird kein Mietzins erhoben. Auch die Kosten für die durch den AG erbrachten Liegenschaftsbetriebsleistungen (Facility Management wie z. B. Medienversorgung (Wasser, Strom, Wärme), Abwasserentsorgung sowie Abfallentsorgung) übernimmt der AG. Einzelheiten sind in den Regelungen zur Überlassung von Liegenschaften der Bundeswehr an Dritte als Auftragnehmer [RÜL] (Anhang 3 zum Dienstleistungsvertrag) geregelt. Die Ausstattung der Gasträume des Kasinos erfolgt durch den AN auf dessen Kosten. Auch ist der AN verantwortlich für die Anschaffung von Gläsern, Geschirr und Besteck, des Kassensystems sowie des Kantinenwagens. Der AN hat bestimmte Gerichte und Getränke zu vertraglich festgelegten Preisen anzubieten (siehe Anhang 9 zum Dienstleistungsvertrag, Basissortiment). Die Preise werden jährlich im Februar an die Preisentwicklung angepasst. Die Verfügbarkeit des Basissortiments ist sicherzustellen. Bei allen über die Gerichte des Basissortiments hinausgehenden Gerichten ist der AN in der Preisgestaltung frei. Einzelheiten sind den Vertragsdokumenten, insbesondere dem Dienstleistungsvertrag und der Leistungsbeschreibung in Anhang 1 zum Dienstleistungsvertrag, zu entnehmen.
- Land Baden-Württemberg, vertreten durch das Regierungspräsidium Freiburg, Landesbetrieb Gewässer, Referat 53.3
Planungsleistungen RHR Wyhl/Weisweil: T1 - Objektplanung: Brunnen, Brunnenstuben, Druckleitungen, Pegel
Das Regierungspräsidium Freiburg beabsichtigt die Erstellung des planfestgestellten Rückhalteraums Wyhl/Weisweil am Rhein. Hierfür sind entsprechende Planungsleistungen zur erbringen. In einem ersten Ausschreibungspaket werden die folgenden Planungsleistungen ausgeschrieben: Objektplanung Ingenieurbauwerke zur Erstellung von Grundwasserentnahmebrunnen, Objektplanung Steuerpegel, Objektplanung Ingenieurbauwerke Rohrleitungen zur Ableitung des entnommenen Grundwassers. Besondere Leistungen wie die örtliche Bauüberwachung der Ingenieurbauwerke und die Betreuung von geotechnischen Untersuchungen. Sie umfassen alle Leistungen jeweils von der Ausführungsplanung bis zur Fertigstellung, sowie die Objektbetreuung. Es erfolgt eine stufenweise Vergabe. /// Erstellung der Ausschreibungsunterlagen bis Ende November 2027. Fertigstellung der Baumaßnahmen: Ende 2030. /// Der geplante Rückhalteraum Wyhl/Weisweil beansprucht die vor dem Bau und Inbetriebnahme der Staustufe Rhinau im Jahre 1964 überfluteten Auewälder auf deutscher Seite zwischen Rhein-km 241,200 und Rhein-km 248,690. Nach Norden hin schließt sich von Rhein-km 248,690 bis zur Leopoldkanalmündung bei Rhein-km 253,400 der Abströmbereich an. Dieser Teilbereich des geplanten Rückhalteraumes wird noch heute von großen Hochwasserabflüssen über das Wehr Rhinau überflutet. Er liegt im südlichsten Teil auf der Gemarkung der Gemeinde Sasbach, im nördlichen Teil auf den Gemarkungen der Gemeinden Wyhl und Weisweil und der Auslauf auf der Gemarkung der Gemeinde Weisweil und Gemarkung Oberhausen (Gemeinde Rheinhausen). Die dem Rückhalteraum zu zuordnende Fläche beträgt 595 ha. Davon werden bis zu 560 ha, überwiegend bewaldete Fläche bei einem Einsatz zum Hochwasserrückhalt überflutet. Der Abströmbereich mit rückverlegtem HWD IV hat eine Fläche von 480 ha. Die Gesamtfläche, die im Zusammenhang mit dem Betrieb des Rückhalteraumes hydraulisch zu untersuchen war, beträgt somit rund 1.075 ha. /// Der geplante Rückhalteraum ist in zwei Teilräume aufgeteilt, die durch die Wyhler Rheinstraße voneinander getrennt werden. Im Norden grenzt die Weisweiler Rheinstraße den Rückhaltraum von der bereits bestehenden Überflutungsfläche des Rheins südlich des Leopoldskanals ab, die für den Rückhalteraum als Abströmbereich genutzt wird. Der Zufluss aus dem Rhein erfolgt bei Betrieb des Rückhalteraums über insgesamt drei Einlassbauwerke im Rheinseitendamm der Stauhaltung Rhinau. Das Rheinwasser, dass durch die südlichen Einlassbauwerke einströmt, durchfließt den südlichen Teilraum (Teilraum 1) und fließt durch die Durchlassbauwerke in der Wyhler Rheinstraße ab in den nördlichen Teilraum (Teilraum 2). In Teilraum 2 kommt zusätzlich zu den Abflüssen aus Teilraum 1 der Zufluss aus dem Rhein durch das nördliche Einlassbauwerk. Im Norden des Teilraumes 2 fließt der gesamte Abfluss durch die Durchlassbauwerke in der Weisweiler Rheinstraße aus dem Rückhalteraum in den Abströmbereich und von dort in den Restrhein zurück. Zum Betrieb des RHR WW gehören neben den Flutungen zum Hochwasserrückhalt (Retention) auch die ökologischen Flutungen im Rahmen der naturschutzrechtlichen Verpflichtungen gemäß Planfeststellungsbeschluss. Der Einsatz des RHR WW zum Hochwasserrückhalt findet im statistischen Mittel alle 10 Jahre oder seltener statt. Die Ökologischen Flutungen erfolgen, abhängig von den Rheinhochwässern auf einem deutlich niedrigeren Niveau an im Mittel 57 Tagen pro Jahr. /// Bei Betrieb des RHR WW steigen die Grundwasserstände außerhalb des Rückhalteraums im Be-reich der Ortslagen aber auch der landwirtschaftlichen Kulturen an. Der zusätzliche schadbringende Anstieg des Grundwassers ist gemäß Planfeststellungsbeschluss zu vermeiden. Hierzu sind unterschiedliche Maßnahmen vorgesehen: - Zum Schutz der Gebäude in der Ortslage Wyhl ist entlang des Ortsrandes der Bau von 11 Grundwasserentnahmebrunnen geplant, mit denen der Anstieg des Grundwasserspiegels im Betriebsfall des Retentionsraumes verhindert bzw. so begrenzt werden kann, dass keine Schäden auftreten. / - für den Schutz der Einrichtungen des Freizeitgeländes Wyhl - Kuhwaide und Wyhler Mühle gegen betriebsbedingt ansteigende Grundwasserstände sieht insgesamt fünf Schutzbrunnen vorgesehen. Diese sind hinsichtlich ihrer Lage so optimiert, dass die betriebsbedingten Veränderungen nicht zur Beeinträchtigung der Nutzung des Freizeitgeländes durch oberflächliche Grundwasseraustritte führen. Aufgrund der Nähe zum Überflutungsraum können die Grundwasseranstiege aber nicht flächendeckend vermieden werden. Die vorhandenen Keller sind bereits gegen hohe Grundwasserstände geschützt, da sie im Grundwasserschwankungsbereich liegen, oder müssen, wenn ein Nachteil nachzuweisen ist, vom Vorhabenträger in Rücksprache mit dem Eigentümer umgebaut werden. / — Zum Schutz der Gebäude in der Ortslage Weisweil ist überwiegend im Westen und im Nordwesten der Gemeinde der Bau von insgesamt 14 Grundwasserentnahmebrunnen geplant, mit denen der Anstieg des Grundwasserspiegels im Betriebsfall des Retentionsraumes verhindert bzw. so begrenzt werden kann, dass keine betriebsbedingten Schäden auftreten. / - Das Gesamtkonzept zum Schutz vor ansteigendem Grundwasser umfasst neben dem Bau der beschriebenen Grundwasserhaltungsanlage Weisweil den teilweisen Ausbau von Oberflächengewässern zwischen Weisweil und dem HWD IV und damit verbunden den Bau des Pumpwerkes Weisweil. / Das PW Weisweil und des kundeneigenes und zu errichten-des Infrastrukturnetzes ist nicht Teil dieser Ausschreibung. /// Die hier ausgeschriebenen Leistungen umfassen die Planungsleistungen der genannten Grundwasserhaltungen. Vom RP Freiburg wird es aus fachlicher Sicht als unbedingt notwendig erachtet, dass die Anlagenteile Brunnen und die Ableitungen gemeinsam geplant und intensiv aufeinander abgestimmt werden. Hierzu zählt auch die technische Ausrüstung der Brunnen und Steuerpegel, welche in einem anderen Los (Fachplanung Elektro- und Steuertechnik) geplant wird.
- Land Baden-Württemberg, vertreten durch das Regierungspräsidium Freiburg, Landesbetrieb Gewässer, Referat 53.3
Planungsleistungen RHR Wyhl/Weisweil: T1 - Objektplanung: Brunnen, Brunnenstuben, Druckleitungen, Pegel
Das Regierungspräsidium Freiburg beabsichtigt die Erstellung des planfestgestellten Rückhalteraums Wyhl/Weisweil am Rhein. Hierfür sind entsprechende Planungsleistungen zur erbringen. In einem ersten Ausschreibungspaket werden die folgenden Planungsleistungen ausgeschrieben: Objektplanung Ingenieurbauwerke zur Erstellung von Grundwasserentnahmebrunnen, Objektplanung Steuerpegel, Objektplanung Ingenieurbauwerke Rohrleitungen zur Ableitung des entnommenen Grundwassers. Besondere Leistungen wie die örtliche Bauüberwachung der Ingenieurbauwerke und die Betreuung von geotechnischen Untersuchungen. Sie umfassen alle Leistungen jeweils von der Ausführungsplanung bis zur Fertigstellung, sowie die Objektbetreuung. Es erfolgt eine stufenweise Vergabe. /// Erstellung der Ausschreibungsunterlagen bis Ende November 2027. Fertigstellung der Baumaßnahmen: Ende 2030. /// Der geplante Rückhalteraum Wyhl/Weisweil beansprucht die vor dem Bau und Inbetriebnahme der Staustufe Rhinau im Jahre 1964 überfluteten Auewälder auf deutscher Seite zwischen Rhein-km 241,200 und Rhein-km 248,690. Nach Norden hin schließt sich von Rhein-km 248,690 bis zur Leopoldkanalmündung bei Rhein-km 253,400 der Abströmbereich an. Dieser Teilbereich des geplanten Rückhalteraumes wird noch heute von großen Hochwasserabflüssen über das Wehr Rhinau überflutet. Er liegt im südlichsten Teil auf der Gemarkung der Gemeinde Sasbach, im nördlichen Teil auf den Gemarkungen der Gemeinden Wyhl und Weisweil und der Auslauf auf der Gemarkung der Gemeinde Weisweil und Gemarkung Oberhausen (Gemeinde Rheinhausen). Die dem Rückhalteraum zu zuordnende Fläche beträgt 595 ha. Davon werden bis zu 560 ha, überwiegend bewaldete Fläche bei einem Einsatz zum Hochwasserrückhalt überflutet. Der Abströmbereich mit rückverlegtem HWD IV hat eine Fläche von 480 ha. Die Gesamtfläche, die im Zusammenhang mit dem Betrieb des Rückhalteraumes hydraulisch zu untersuchen war, beträgt somit rund 1.075 ha. /// Der geplante Rückhalteraum ist in zwei Teilräume aufgeteilt, die durch die Wyhler Rheinstraße voneinander getrennt werden. Im Norden grenzt die Weisweiler Rheinstraße den Rückhaltraum von der bereits bestehenden Überflutungsfläche des Rheins südlich des Leopoldskanals ab, die für den Rückhalteraum als Abströmbereich genutzt wird. Der Zufluss aus dem Rhein erfolgt bei Betrieb des Rückhalteraums über insgesamt drei Einlassbauwerke im Rheinseitendamm der Stauhaltung Rhinau. Das Rheinwasser, dass durch die südlichen Einlassbauwerke einströmt, durchfließt den südlichen Teilraum (Teilraum 1) und fließt durch die Durchlassbauwerke in der Wyhler Rheinstraße ab in den nördlichen Teilraum (Teilraum 2). In Teilraum 2 kommt zusätzlich zu den Abflüssen aus Teilraum 1 der Zufluss aus dem Rhein durch das nördliche Einlassbauwerk. Im Norden des Teilraumes 2 fließt der gesamte Abfluss durch die Durchlassbauwerke in der Weisweiler Rheinstraße aus dem Rückhalteraum in den Abströmbereich und von dort in den Restrhein zurück. Zum Betrieb des RHR WW gehören neben den Flutungen zum Hochwasserrückhalt (Retention) auch die ökologischen Flutungen im Rahmen der naturschutzrechtlichen Verpflichtungen gemäß Planfeststellungsbeschluss. Der Einsatz des RHR WW zum Hochwasserrückhalt findet im statistischen Mittel alle 10 Jahre oder seltener statt. Die Ökologischen Flutungen erfolgen, abhängig von den Rheinhochwässern auf einem deutlich niedrigeren Niveau an im Mittel 57 Tagen pro Jahr. /// Bei Betrieb des RHR WW steigen die Grundwasserstände außerhalb des Rückhalteraums im Be-reich der Ortslagen aber auch der landwirtschaftlichen Kulturen an. Der zusätzliche schadbringende Anstieg des Grundwassers ist gemäß Planfeststellungsbeschluss zu vermeiden. Hierzu sind unterschiedliche Maßnahmen vorgesehen: - Zum Schutz der Gebäude in der Ortslage Wyhl ist entlang des Ortsrandes der Bau von 11 Grundwasserentnahmebrunnen geplant, mit denen der Anstieg des Grundwasserspiegels im Betriebsfall des Retentionsraumes verhindert bzw. so begrenzt werden kann, dass keine Schäden auftreten. / - für den Schutz der Einrichtungen des Freizeitgeländes Wyhl - Kuhwaide und Wyhler Mühle gegen betriebsbedingt ansteigende Grundwasserstände sieht insgesamt fünf Schutzbrunnen vorgesehen. Diese sind hinsichtlich ihrer Lage so optimiert, dass die betriebsbedingten Veränderungen nicht zur Beeinträchtigung der Nutzung des Freizeitgeländes durch oberflächliche Grundwasseraustritte führen. Aufgrund der Nähe zum Überflutungsraum können die Grundwasseranstiege aber nicht flächendeckend vermieden werden. Die vorhandenen Keller sind bereits gegen hohe Grundwasserstände geschützt, da sie im Grundwasserschwankungsbereich liegen, oder müssen, wenn ein Nachteil nachzuweisen ist, vom Vorhabenträger in Rücksprache mit dem Eigentümer umgebaut werden. / — Zum Schutz der Gebäude in der Ortslage Weisweil ist überwiegend im Westen und im Nordwesten der Gemeinde der Bau von insgesamt 14 Grundwasserentnahmebrunnen geplant, mit denen der Anstieg des Grundwasserspiegels im Betriebsfall des Retentionsraumes verhindert bzw. so begrenzt werden kann, dass keine betriebsbedingten Schäden auftreten. / - Das Gesamtkonzept zum Schutz vor ansteigendem Grundwasser umfasst neben dem Bau der beschriebenen Grundwasserhaltungsanlage Weisweil den teilweisen Ausbau von Oberflächengewässern zwischen Weisweil und dem HWD IV und damit verbunden den Bau des Pumpwerkes Weisweil. / Das PW Weisweil und des kundeneigenes und zu errichten-des Infrastrukturnetzes ist nicht Teil dieser Ausschreibung. /// Die hier ausgeschriebenen Leistungen umfassen die Planungsleistungen der genannten Grundwasserhaltungen. Vom RP Freiburg wird es aus fachlicher Sicht als unbedingt notwendig erachtet, dass die Anlagenteile Brunnen und die Ableitungen gemeinsam geplant und intensiv aufeinander abgestimmt werden. Hierzu zählt auch die technische Ausrüstung der Brunnen und Steuerpegel, welche in einem anderen Los (Fachplanung Elektro- und Steuertechnik) geplant wird.
- Frist: 15. Apr.
Dienstleistungen im Bereich IT-Infrastrukturdienste in mehreren Losen (8 Lose)
Gegenstand der Ausschreibung ist die Ermittlung eines Auftragnehmers je Los (8 Lose) für die Erbringung von IT-Dienstleistungen für die Auftraggeberin im Bereich IT-Infrastrukturdienste sowohl für den laufenden Betrieb als auch für anstehende Projekte durch entsprechend qualifizierte Consultants mit unterschiedlichen Qualifikationsstufen. Die Ausschreibung umfasst folgende Leistungen (pro Jahr): Los 1: - Rolle 1: System Engineer VMware - Remote und Vor Ort: 800 PT pro Rolle - Rolle 2: Virtualisierungsspezialist/in - Remote und Vor Ort: 200 PT pro Rolle - Rolle 3: Cloud Infrastructure Engineer - Remote und Vor Ort: 400 PT pro Rolle - Rolle 4: Cloud Systems Administrator (Cloud Operations Engineer) - Remote und Vorort: 600 PT pro Rolle - Rolle 5: Service Manager/in Infrastructure as a Service (IaaS) - Remote und Vor Ort: 400 PT pro Rolle Los 2: - Rolle 1: System Administrator/in Windows Server und Windows Server Dienste - Remote und Vor Ort: 600 PT pro Rolle - Rolle 2: System Administrator/in Active Directory - Remote und Vor Ort: 600 PT pro Rolle - Rolle 3: System Administrator/in Exchange - Remote und Vor Ort: 600 PT pro Rolle Los 3: - Rolle 1: Datenbankadministrator/in Oracle Engineered Systems - Remote und Vor Ort: 1.000 PT pro Rolle Los 4: - Rolle 1 Plattform- und Basissysteme - Linux OS - Remote und Vor Ort: 1000 PT pro Rolle - Rolle 2 Plattform- und Basissysteme - Middleware Remote und Vor Ort: 1000 PT pro Rolle - Rolle 3 Automatisierung - Remote und Vor Ort: 1000 PT pro Rolle Los 5: - Rolle 1: MS/Citrix VDI Spezialist/in - Remote und Vor Ort: 200 PT pro Rolle - Rolle 2: MS/Citrix Architekt/in - Remote und Vor Ort: 200 PT pro Rolle - Rolle 3: MS/NetScaler-Gateway Spezialist/in - Remote und Vor Ort: 200 PT pro Rolle Los 6.1: - Rolle 1: Technische Projektleitung - Remote und Vor Ort: 400 PT pro Rolle - Rolle 2: Technisches Consulting - Remote und Vor Ort: 400 PT pro Rolle - Rolle 3: Technisches Consulting - Remote und Vor Ort: 400 PT pro Rolle - Rolle 3: Technisches Consulting (Montag bis Freitag, 18:00 - 22:00 Uhr): 8 PT pro Rolle - Rolle 3: Technisches Consulting (Samstag, Sonntag und Feiertage, 07:00 - 18:00 Uhr): 5 PT pro Rolle - Rolle 4. Technisches Consulting - Remote und Vor Ort: 400 PT pro Rolle - Rolle 4: Technisches Consulting (Montag bis Freitag, 18:00 - 22:00 Uhr): 8 PT pro Rolle - Rolle 4: Technisches Consulting (Samstag, Sonntag und Feiertage, 07:00 - 18:00 Uhr): 5 PT pro Rolle - Rolle 5: Technische Projektunterstützung - Remote und Vor Ort: 200 PT pro Rolle - Rolle 6: IT Assistenz - Remote und Vor Ort: 600 PT pro Rolle Los 6.2: - Rolle 1: Technische Projektleitung - Remote und Vor Ort: 400 PT pro Rolle - Rolle 2: Technisches Consulting - Remote und Vor Ort: 400 PT pro Rolle - Rolle 3: Technisches Consulting - Remote und Vor Ort: 400 PT pro Rolle - Rolle 3: Technisches Consulting (Montag bis Freitag, 18:00 - 22:00 Uhr): 8 PT pro Rolle - Rolle 3: Technisches Consulting (Samstag, Sonntag und Feiertage, 07:00 - 18:00 Uhr): 5 PT pro Rolle - Rolle 4. Technisches Consulting - Remote und Vor Ort: 400 PT pro Rolle - Rolle 4: Technisches Consulting (Montag bis Freitag, 18:00 - 22:00 Uhr): 8 PT pro Rolle - Rolle 4: Technisches Consulting (Samstag, Sonntag und Feiertage, 07:00 - 18:00 Uhr): 5 PT pro Rolle - Rolle 5: Technische Projektunterstützung - Remote und Vor Ort: 200 PT pro Rolle - Rolle 6: IT Assistenz - Remote und Vor Ort: 600 PT pro Rolle Los 7: - Rolle 1: Automation: Technische Projektberatung und Unterstützung - Remote und Vor Ort: 1000 PT pro Rolle - Rolle 2: Cloud, Container: Technische Projektberatung und Unterstützung - Remote und Vor Ort: 1000 PT pro Rolle - Rolle 3: Keycloak, Open LDAP: Technische Projektberatung und Unterstützung - Remote und Vor Ort: 1000 PT pro Rolle Los 8: - Rolle 1: System Administrator/in: Backup Spezialist/in - Remote und Vor Ort: 600 PT pro Rolle - Rolle 2: System Administrator/in: Storage Systeme - Remote und Vor Ort: 600 PT pro Rolle Die Vertragslaufzeit beginnt mit Zuschlagserteilung und beträgt, sofern vorher keine Kündigung erfolgt, zunächst 24 Monate (Mindestvertragslaufzeit). Die Auftraggeberin behält sich vor, den Vertrag zweimalig um jeweils ein Jahr zu verlängern (optionale Vertragszeiträume). Die Mindestvertragslaufzeit verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, sofern nicht drei Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit eine Kündigung durch die Auftraggeberin erfolgt. Für den zweiten optionalen Verlängerungszeitraum gilt selbiges. Der Vertrag endet in jedem Fall mit dem Erreichen der maximalen Gesamtauftragsgrenze (je Los): - Los 1 - Virtualisierung und Cloud-Infrastrukturbetrieb: 11.059.200,00 EUR netto; 13.160.448,00 EUR brutto (inkl. optionaler Leistungen) - Los 2 - Microsoft Produkte: 8.294.400,00 EUR netto; 9.870.336,00 EUR brutto (inkl. optionaler Leistungen) - Los 3 - Oracle: 4.608.000,00 EUR netto; 5.483.520,00 EUR brutto (inkl. optionaler Leistungen) - Los 4 - Open Source Server: 13.824.000,00 EUR netto; 16.450.560,00 EUR brutto (inkl. optionaler Leistungen) - Los 5 - CITRIX: 2.764.800,00 EUR netto; 3.290.112,00 EUR brutto (inkl. optionaler Leistungen) - Los 6.1 und Los 6.2 jeweils - Technisches Projektmanagement: 11.174.400,00 EUR netto; 13.297.536,00 EUR brutto (inkl. optionaler Leistungen) - Los 7 - Open Source, Automation, Container und Cloud: 13.824.000,00 EUR netto; 16.450.560,00 EUR brutto (inkl. optionaler Leistungen) - Los 8 - Backup und Storage: 5.529.600,00 EUR netto; 6.580.224,00 EUR brutto (inkl. optionaler Leistungen) Die geschätzte Abnahmemenge je Los ist der Anlage 3.x zum Vertrag - Preisblatt zu entnehmen. Wird der Auftragswert durch eine Auftragsänderung während der Vertragslaufzeit gem. § 132 GWB erhöht, so endet der Vertrag mit dem Erreichen dieses neuen Auftragswertes. Vom Vertragsende unberührt bleibt die Verpflichtung des Auftragnehmers zur vertragskonformen Leistungserbringung der im Vertragszeitraum erfolgten Beauftragungen.
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
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- Der Auftraggeber ist Forst Baden-Württemberg AöR - Betriebsleitung.
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