Jahreskabelbedarf 2026
Ausgeschrieben wird der Jahreskabelbedarf 2026 für die Stadtwerke Achim AG. Die Ausschreibung erfolgt in gesamt 6 Losen. Kurze Beschreibung: Die Abnahme erfolgt nach Abruf in 1 (Lose 1 bis 4 sowie Los 6) bzw. in max. 2 Abrufen (gilt nur für Los 5) bis 31.12.2026. Die Belieferung soll (möglichst) auf pfandfreien Gebinde...
Angebotsfrist:16. April 2026
Typ:Ausschreibung
Ohne Kreditkarte · Sofortiger Zugang
Inhalt auf einen Blick
Ausgeschrieben wird der Jahreskabelbedarf 2026 für die Stadtwerke Achim AG. Die Ausschreibung erfolgt in gesamt 6 Losen. Kurze Beschreibung: Die Abnahme erfolgt nach Abruf in 1 (Lose 1 bis 4 sowie Los 6) bzw. in max. 2 Abrufen (gilt nur für Los 5) bis 31.12.2026. Die Belieferung soll (möglichst) auf pfandfreien Gebinden erfolgen. Der A...
- Ausschreibungstyp: Ausschreibung
- Auftraggeber: Stadtwerke Achim AG
- Veröffentlicht: 07. April 2026
- Frist: 16. April 2026
- Auftragswert: 13.150.300 €
Ausschreibungsbeschreibung
Ausgeschrieben wird der Jahreskabelbedarf 2026 für die Stadtwerke Achim AG. Die Ausschreibung erfolgt in gesamt 6 Losen. Kurze Beschreibung: Die Abnahme erfolgt nach Abruf in 1 (Lose 1 bis 4 sowie Los 6) bzw. in max. 2 Abrufen (gilt nur für Los 5) bis 31.12.2026. Die Belieferung soll (möglichst) auf pfandfreien Gebinden erfolgen. Der Auftragswert wird auf gesamt 131.503,00 EUR EUR geschätzt.
Weiterführende Details
Nach Registrierung stehen Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung strukturiert bereit.
- Kernanforderungen der Ausschreibung priorisiert aufbereitet
- Fristen, Eignungskriterien und Unterlagen in einem Ablauf
- Hinweise zur strukturierten Angebotsvorbereitung
- Passende Folgeausschreibungen automatisch entdecken
Dokumente und Anhänge
1 Datei erfasst- Bekanntmachung.pdf
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10- Land Baden-Württemberg vertreten durch die IT Baden-WürttembergFrist: 15. Apr.
Dienstleistungen im Bereich IT-Infrastrukturdienste in mehreren Losen (8 Lose)
Gegenstand der Ausschreibung ist die Ermittlung eines Auftragnehmers je Los (8 Lose) für die Erbringung von IT-Dienstleistungen für die Auftraggeberin im Bereich IT-Infrastrukturdienste sowohl für den laufenden Betrieb als auch für anstehende Projekte durch entsprechend qualifizierte Consultants mit unterschiedlichen Qualifikationsstufen. Die Ausschreibung umfasst folgende Leistungen (pro Jahr): Los 1: - Rolle 1: System Engineer VMware - Remote und Vor Ort: 800 PT pro Rolle - Rolle 2: Virtualisierungsspezialist/in - Remote und Vor Ort: 200 PT pro Rolle - Rolle 3: Cloud Infrastructure Engineer - Remote und Vor Ort: 400 PT pro Rolle - Rolle 4: Cloud Systems Administrator (Cloud Operations Engineer) - Remote und Vorort: 600 PT pro Rolle - Rolle 5: Service Manager/in Infrastructure as a Service (IaaS) - Remote und Vor Ort: 400 PT pro Rolle Los 2: - Rolle 1: System Administrator/in Windows Server und Windows Server Dienste - Remote und Vor Ort: 600 PT pro Rolle - Rolle 2: System Administrator/in Active Directory - Remote und Vor Ort: 600 PT pro Rolle - Rolle 3: System Administrator/in Exchange - Remote und Vor Ort: 600 PT pro Rolle Los 3: - Rolle 1: Datenbankadministrator/in Oracle Engineered Systems - Remote und Vor Ort: 1.000 PT pro Rolle Los 4: - Rolle 1 Plattform- und Basissysteme - Linux OS - Remote und Vor Ort: 1000 PT pro Rolle - Rolle 2 Plattform- und Basissysteme - Middleware Remote und Vor Ort: 1000 PT pro Rolle - Rolle 3 Automatisierung - Remote und Vor Ort: 1000 PT pro Rolle Los 5: - Rolle 1: MS/Citrix VDI Spezialist/in - Remote und Vor Ort: 200 PT pro Rolle - Rolle 2: MS/Citrix Architekt/in - Remote und Vor Ort: 200 PT pro Rolle - Rolle 3: MS/NetScaler-Gateway Spezialist/in - Remote und Vor Ort: 200 PT pro Rolle Los 6.1: - Rolle 1: Technische Projektleitung - Remote und Vor Ort: 400 PT pro Rolle - Rolle 2: Technisches Consulting - Remote und Vor Ort: 400 PT pro Rolle - Rolle 3: Technisches Consulting - Remote und Vor Ort: 400 PT pro Rolle - Rolle 3: Technisches Consulting (Montag bis Freitag, 18:00 - 22:00 Uhr): 8 PT pro Rolle - Rolle 3: Technisches Consulting (Samstag, Sonntag und Feiertage, 07:00 - 18:00 Uhr): 5 PT pro Rolle - Rolle 4. Technisches Consulting - Remote und Vor Ort: 400 PT pro Rolle - Rolle 4: Technisches Consulting (Montag bis Freitag, 18:00 - 22:00 Uhr): 8 PT pro Rolle - Rolle 4: Technisches Consulting (Samstag, Sonntag und Feiertage, 07:00 - 18:00 Uhr): 5 PT pro Rolle - Rolle 5: Technische Projektunterstützung - Remote und Vor Ort: 200 PT pro Rolle - Rolle 6: IT Assistenz - Remote und Vor Ort: 600 PT pro Rolle Los 6.2: - Rolle 1: Technische Projektleitung - Remote und Vor Ort: 400 PT pro Rolle - Rolle 2: Technisches Consulting - Remote und Vor Ort: 400 PT pro Rolle - Rolle 3: Technisches Consulting - Remote und Vor Ort: 400 PT pro Rolle - Rolle 3: Technisches Consulting (Montag bis Freitag, 18:00 - 22:00 Uhr): 8 PT pro Rolle - Rolle 3: Technisches Consulting (Samstag, Sonntag und Feiertage, 07:00 - 18:00 Uhr): 5 PT pro Rolle - Rolle 4. Technisches Consulting - Remote und Vor Ort: 400 PT pro Rolle - Rolle 4: Technisches Consulting (Montag bis Freitag, 18:00 - 22:00 Uhr): 8 PT pro Rolle - Rolle 4: Technisches Consulting (Samstag, Sonntag und Feiertage, 07:00 - 18:00 Uhr): 5 PT pro Rolle - Rolle 5: Technische Projektunterstützung - Remote und Vor Ort: 200 PT pro Rolle - Rolle 6: IT Assistenz - Remote und Vor Ort: 600 PT pro Rolle Los 7: - Rolle 1: Automation: Technische Projektberatung und Unterstützung - Remote und Vor Ort: 1000 PT pro Rolle - Rolle 2: Cloud, Container: Technische Projektberatung und Unterstützung - Remote und Vor Ort: 1000 PT pro Rolle - Rolle 3: Keycloak, Open LDAP: Technische Projektberatung und Unterstützung - Remote und Vor Ort: 1000 PT pro Rolle Los 8: - Rolle 1: System Administrator/in: Backup Spezialist/in - Remote und Vor Ort: 600 PT pro Rolle - Rolle 2: System Administrator/in: Storage Systeme - Remote und Vor Ort: 600 PT pro Rolle Die Vertragslaufzeit beginnt mit Zuschlagserteilung und beträgt, sofern vorher keine Kündigung erfolgt, zunächst 24 Monate (Mindestvertragslaufzeit). Die Auftraggeberin behält sich vor, den Vertrag zweimalig um jeweils ein Jahr zu verlängern (optionale Vertragszeiträume). Die Mindestvertragslaufzeit verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, sofern nicht drei Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit eine Kündigung durch die Auftraggeberin erfolgt. Für den zweiten optionalen Verlängerungszeitraum gilt selbiges. Der Vertrag endet in jedem Fall mit dem Erreichen der maximalen Gesamtauftragsgrenze (je Los): - Los 1 - Virtualisierung und Cloud-Infrastrukturbetrieb: 11.059.200,00 EUR netto; 13.160.448,00 EUR brutto (inkl. optionaler Leistungen) - Los 2 - Microsoft Produkte: 8.294.400,00 EUR netto; 9.870.336,00 EUR brutto (inkl. optionaler Leistungen) - Los 3 - Oracle: 4.608.000,00 EUR netto; 5.483.520,00 EUR brutto (inkl. optionaler Leistungen) - Los 4 - Open Source Server: 13.824.000,00 EUR netto; 16.450.560,00 EUR brutto (inkl. optionaler Leistungen) - Los 5 - CITRIX: 2.764.800,00 EUR netto; 3.290.112,00 EUR brutto (inkl. optionaler Leistungen) - Los 6.1 und Los 6.2 jeweils - Technisches Projektmanagement: 11.174.400,00 EUR netto; 13.297.536,00 EUR brutto (inkl. optionaler Leistungen) - Los 7 - Open Source, Automation, Container und Cloud: 13.824.000,00 EUR netto; 16.450.560,00 EUR brutto (inkl. optionaler Leistungen) - Los 8 - Backup und Storage: 5.529.600,00 EUR netto; 6.580.224,00 EUR brutto (inkl. optionaler Leistungen) Die geschätzte Abnahmemenge je Los ist der Anlage 3.x zum Vertrag - Preisblatt zu entnehmen. Wird der Auftragswert durch eine Auftragsänderung während der Vertragslaufzeit gem. § 132 GWB erhöht, so endet der Vertrag mit dem Erreichen dieses neuen Auftragswertes. Vom Vertragsende unberührt bleibt die Verpflichtung des Auftragnehmers zur vertragskonformen Leistungserbringung der im Vertragszeitraum erfolgten Beauftragungen.
- Amt für Recht, Vergabe und VersicherungenFrist: 18. Mai
BIM_Merianstr.
Beschreibung: Die in den 1970er Jahren errichtete Schule in Stahlbetonskelettbauweise soll abgerissen werden und durch einen Neubau auf dem bestehenden Grundstück ersetzt werden. Die Baumaßnahme besteht aus einer Gesamtschule für zur Zeit circa 1660 Schülerinnen und Schüler und einer 6-Feld.Sporthalle. Umgesetzt wird das Projekt unter laufendem Betrieb. Die Bestandsschule wird in Gänze als Interim genutzt. Detaillierte Beschreibung der Beschaffung Das Schulgebäude der Heinrich-Böll-Gesamtschule in Chorweiler wurde 1974/75 in 3-geschossiger Stahlbetonskelettbauweise errichtet. Es handelt sich um eine achtzügige Gesamtschule inklusive 6-Feld-Sporthalle. Das Schulgebäude hat die Abmessungen 188,0 m x 44,0 m. Die Schule wurde für circa 3.100 Schüler konzipiert. Derzeit werden 1660 Schülerinnen und Schüler beschult. Gebäude / Nutzung: Im Erdgeschoss befinden sich der Eingangsbereich, die Verwaltung, die Aula und die Ganztageseinrichtungen. Die Klassenräume liegen vorwiegend im 1. OG, die Fachräume im UG. Die Mensa befindet sich im abgesenkten Bereich des UG. Die Gesamtschule soll nach 50 Jahren Betriebszeit abgerissen und als Clusterschule neu erbaut werden. Beginnend mit dem Abriss der Turnhalle soll Platz geschaffen werden für ein 4 bis 5 geschossiges Schulgebäude. Der Altbau wird in Gänze als Interimsschulgebäude genutzt. Die gesamte Durchführung der Baumaßnahme inklusive Abbruch, Schadstoffsanierung, Neubau von Schulgebäude und Sporthalle sowie die Herstellung von Infrastruktur und Außenanlagen, soll durch einen Totalunternehmer (TU) erfolgen. Vorab wird eine Interimssporthalle, auf einem Grundstück nord-westlich der Gesamtschule gelegen, errichtet. Die Fertigstellung dieser Turnhalle ist die Voraussetzung für einen Abriss der Bestandshalle. Dies ist eine rein informative Mitteilung und nicht Bestandteil dieser Ausschreibung. Die Planung ist grundsätzlich unter Anwendung der BIM-Methodik zu erbringen. Der Leistungsumfang hinsichtlich BIM ergibt sich aus den Leistungsbeschreibungen und der vertragsgegenständlichen AIA des AG. Der Auftragnehmer schuldet über sämtliche Maßnahmen und Auftragsstufen hinweg eine Leistung, welche die Anforderungen der AlA des AG erfüllt. Die Bauherrin beabsichtigt, die Planung des Neubaus von Beginn an mit der BIM-Methodik umzusetzen. Hierfür sucht die Auftraggeberin einen BIM - Qualitätsmanager. Es ist vorgesehen den BIM-Manager sowie den BIM-Gesamtkoordinator beim Totalunternehmer anzusiedeln. Der BIM-gestützte Planungsprozess soll von Beginn an darauf ausgerichtet werden, dass im Ergebnis neben einem hervorragenden Gebäude auch ein digitales Gebäudemodell vorliegt, über das das gesamte Facility-Management einschließlich der Instandhaltung des Gebäudes unterstützt und umgesetzt werden kann. Die Beauftragung erfolgt stufenweise. Ein Rechtsanspruch auf Weiterbeauftragung besteht nicht.
- Verkehrsverbund Tirol GesmbHInnsbruckFrist: 09. Mai
Berichtigung der Vorinformation Nr. 215592-2025, (ABl./S 66/2025 vom 03.04.2025) zur Vergabe von Verkehrsdienstleistungen über den Betrieb eines Kraftfahrlinienverkehrs im Rahmen des Regiobus Osttirol
Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einer Partei pro Los für Verkehrsdienstleistungen über den Betrieb eines Kraftfahrlinienverkehrs (voraussichtlicher Betriebsbeginn Dezember 2027) mit einer Laufzeit von 10 Jahren. Los 1 Stadtbus Lienz: Zur Ausschreibung gelangen die Verkehrsleistungen der Linien: 999-1 Gaimberg – Lienz Bahnhof – Tristach 999-2 Amlach – Lienz Bahnhof – Lienz Gymnasium 999-3 Lienz Falkensteinerweg – Lienz Bahnhof – Thurn 999-S Lienz – Amlach - Tristach voraussichtliche jährliche Fahrplankilometer: rund 185.000 Fahrplankilometer Los 2 Regiobus Iseltal: Zur Ausschreibung gelangen die Verkehrsleistungen der Linien: 900N Lienz . St. Johann i.W. – Matrei 940 Lienz – Debant – Dölsach – Nikolsdorf 941 Lienz – Peggetz – Nußdorf – Debant – Lavant/Nikolsdorf 942 Lienz – Debant – Dölsach – Nikolsdorf 950X Lienz – Huben – Matrei i.O. – Felbertauern – Mittersill – Kitzbühel 951 Lienz – Huben – Matei i.O. – Prägraten – Hinterbichl 952 Huben – Kals a.G. Taurer – Lucknerhaus 953 Huben – Hopfgarten - St. Veit – St. Jabok i.D – Staller Sattel 954 Lienz – Oberdrum – Oberlienz – Ainet – Schlaiten 998 St. Veit i.D. – Innerstandsbrücke – Egg voraussichtliche jährliche Fahrplankilometer: rund 1.567.000 Fahrplankilometer Los 3 Regiobus Pustertal: Zur Ausschreibung gelangen die Verkehrsleistungen der Linien: 901N Sillian – Lienz – Nikolsdorf 961 Lienz – Leisach – Thal – Mittewald – Abfaltersbach – Sillian 962 Lienz – Leisach – Assling – Anras – Abfaltersbach 965 St. Lorenzen i.L – Maria Luggau – Obertilliach – Kartitsch – Sillian 966 Innervilgraten – Außervillgraten – Sillian voraussichtliche jährliche Fahrplankilometer: rund 820.000 Fahrplankilometer Die tatsächlich zur Ausschreibung gelangende Verkehrsdienstleistung je Los, insbesondere die Höhe der jährlichen Fahrplankilometer sowie die Aufteilung der Linien auf Lose kann aufgrund von regionalen Anforderungen entsprechend geändert werden. Darüber hinaus geht der Auftraggeber von einer Änderung von bis zu 30% der derzeit geschätzten jährlichen Fahrplankilometer aus. Diese Änderungen werden gegebenenfalls jeweils durch Folge-Abrufe aus der Rahmenvereinbarung beauftragt. Darüber hinaus können aus der Rahmenvereinbarung Leistungen jeweils pro Los bis zu einem Maximalvolumen in Höhe jenes dreifachen Gesamt-Angebotspreises abgerufen werden, der in der zweiten Stufe angeboten wird; sofern der oben angegebene Prozentsatz jeweils pro Abruf überschritten wird, müssen die Leistungen im Rahmen dieses Maximalvolumens jeweils nach einem Aufruf zum Wettbewerb abgerufen werden. Grundsätzlich plant der AG, den Betrieb mit Dieselbussen. Der AG behält sich aber vor - bei Vorliegen der Rahmenbedingungen - für alle oder nur einen Teil der Linien sowie für die ganze oder einen Teil der Laufzeit andere Antriebsformen in die Ausschreibung mitaufzunehmen. Die Vergabe der oben angeführten Verkehrsdienstleistung erfolgt im Rahmen eins zweistufige Vergabeverfahrens nach Österreichischen Bundesvergabegesetzes.
- SEG Stadtentwicklungsgesellschaft Wiesbaden mbHFrist: 16. Apr.
Gemeindezentrum Nordenstadt; Neubau einer Multifunktionshalle, der Ortsverwaltung mit Bürgersaal sowie Standorte der FFW mit Parkdeck; Fachplanung Tragwerksplanung, Wärmeschutz, Bauakustik, LPH 1-9
Nordenstadt ist einer der östlichen Stadtteile der Landeshauptstadt Wiesbaden mit derzeit ca. 9.500 Einwohnern. Aufgrund der zugleich verkehrsgünstigen und bereits ländlich geprägten Lage (Nähe Autobahnnetz in Richtung Frankfurt a. Main), der guten Infrastruktur und ÖPNV Anbindung an die Wiesbadener Innenstadt ist Nordenstadt ein vor allem auch bei jungen Familien beliebter Stadtteil. Mit einer großflächigen Erweiterung im Westen des Stadtteils, dem "Wohngebiet Hainweg", hat die Landeshauptstadt Wiesbaden auf den stark steigenden Wohnraumflächenbedarf reagiert. Auf 21 ha sind seit Inkrafttreten des Bebauungsplanes Anfang 2017 entlang des großzügigen, mit Ortskern und Landschaft vernetzten Quartierspark "Hainpark" 650 Wohneinheiten entstanden. Neben zukunftsweisenden Wohnformen und qualitätsvollen öffentlichen Räumen, wurde die Nutzungsstruktur des neuen Wohngebietes durch eine leistungsfähige öffentliche Infrastruktur ergänzt, zu der zwei Kindertagesstätten und ein Seniorenheim gehören. Weitere Infos entnehmen Sie der Aufgabenbeschreibung. GEGENSTAND DER ZU BEAUFTRAGENDEN LEISTUNG Fachplanung Tragwerksplanung gem. §§ 49-52 HOAI 2021, Grundleistungen und Besondere Leistungen gem. Teilleistungstabelle als Anlage 1.1 zum Vertragsentwurf. Weitere Besondere Leistungen sind in der Anlage 1.2 beschrieben und werden separat vergütet. Die bereits vorliegenden Ergebnisse der Voruntersuchungen werden im Honorar der Leistungsphase 2 wie folgt berücksichtigt: LPH 2: 8% anstatt 10%. Kalkulationsgrundlage für das Angebot sind die geschätzten Nettobaukosten gem. Anlage 1 zur Aufgabenbeschreibung. Gegenstand des zu schließenden Vertrages sind die Grundleistungen auf Basis der HOAI 2021 für die Leistungsphasen 1-6. Weiterführende ausführliche Informationen über die zu beauftragenden Leistungen sind der beigefügten Aufgaben- und Leistungsbeschreibung nebst zugehörigen Anlagen (Anlagen 02a) zu entnehmen. OPTIONEN Es erfolgt ein stufenweiser Abruf der Leistungen vorbehaltlich der Gremienbeschlüsse zur weiteren Umsetzung des Projektes sowie der Entscheidung der AG im weiteren Projektverlauf: Stufe I: LPH 1 - 4 Nach dem Beschluss der auf Grundlage des Entwurfes erarbeiteten Grundsatzvorlage, nach Vorlage des Ergebnisses der Plausibilitätsprüfung durch das Revisionsamt der Landeshauptstadt Wiesbaden und Beschluss der Ausführungsvorlage durch die Stadtverordnetenversammlung/ Gremienbeschluss können zunächst folgende Leistungen abgerufen werden. Stufe II: LPH 5 - 8 Die weiteren Bearbeitungsstufen / Leistungsphasen stehen somit unter Gremienvorbehalt und können nur mit Zustimmung des von Seiten des AG zu beantragenden notwendigen Gremienbeschlusses erfolgen. Der AN hat keinen Anspruch auf den Abruf von einzelnen Leistungen bzw. sämtlichen Leistungsstufen. Eine detaillierte Aufstellung der Grundleistungen und der aus Sicht des AG erforderlichen besonderen Leistungen ist im Verfahren zur Verfügung gestellt. Die Abrechnung der Nebenkosten ist als Prozentsatz bezogen auf das Nettohonorar anzugeben. PROJEKTTERMINE: Beginn der Leistungserbringung: unmittelbar nach Zuschlagserteilung Abschluss Leistungsphase 3: ca. Dezember 2026 (= Bereitstellung Unterlagen für die Plausibilitätsprüfung) Abschluss Plausibilitätsprüfung: ca. März 2027 Abschluss LPH 4: ca. März 2027 (= Einreichung Bauantrag) Baubeginn: ca. März 2028 Bezugsfertige Fertigstellung: ca. Mai 2031
- Stadt Bernau bei BerlinFrist: 03. Mai
Reinigung von öffentlichen Grünflächen und Spielplätzen der Stadt Bernau bei Berlin
§ 1 Allgemeines (1) Die Stadt Bernau bei Berlin beabsichtigt die Leistung der Reinigung und Unterhaltung von Stadtflächen zu vergeben. (2) Auskünfte über Arbeiten, Planunterlagen, Baustellenbesichtigungstermin erfolgen über den Auftraggeber Stadt Bernau bei Berlin, Dezernat IV, Amt 70.2, Frau Bartaune, Tel. 03338 - 365 328. § 2 Gegenstand der Leistung (1) Die zu vergebene Leistung beinhaltet Reinigungsarbeiten von öffentlichen Grünflächen, Parks und von städtischen Stadtplätzen. (2) Die Leistungen werden in Gebietslose (Lose) aufgeteilt. Der genaue Leistungsinhalt ist dem entsprechenden Leistungsverzeichnis zu entnehmen. (3) Die Teilnahme an dem Vergabeverfahren kann sich auf ein einzelnes, mehrere oder sämtliche Gebietslose beziehen. Übersicht der Gebietslose zur Reinigung der öffentlichen Grünanlagen und Spielplätze: LOS 1: Stadtflächen entlang der Stadtmauer LOS 2: Stadtflächen innerhalb der Stadtmauer LOS 3: Stadtflächen zwischen Stadtmauer und Bahnstrecke LOS 4: Stadtflächen nördlich der Bundesstraße (B2) und Mühlenstraße LOS 5: Stadtflächen südlich der Bahnstrecke LOS 6: Stadtflächen südlich Mühlenstraße/Oranienburger Straße Die Bieter können jeweils für einzelne, mehrere oder auch für alle Gebietslose Angebote abgeben. Die Angebotsabgabe hat losweise (LOS 1 bis LOS 6) zu erfolgen. Für jedes einzelne Gebietslos ist somit ein eigenständiges Angebot über den jeweiligen Projektraum des Vergabeverfahrens einzureichen. § 3 Ort und Zeitraum der Leistungserbringung (1) Die zur Reinigung ausgeschriebenen Flächen befinden sich in den Stadtgrenzen der Stadt Bernau bei Berlin.. (2) Die Flächengrößen beziffern die derzeitige Gesamtgröße, auf der die Leistungen ganzjährig zu erbringen sind. Die Fläche kann sich im Leistungszeitraum durch Zu- oder Abgänge verändern. (3) Die erforderlichen Teilleistungen sind nach Absprache mit dem Auftraggeber rechtzeitig auszuführen. Die Ausführung jeder Teilleistung ist dem Auftraggeber wöchentlich in Textform anzuzeigen. Die Ausführungsmitteilung vom Auftragnehmer an den Auftraggeber soll a. Angaben zum Auftrag (Maßnahmenbezeichnung), b. Angaben des Auftragnehmers (allg. Kontaktdaten, Ansprechpartner) und c. Beschreibung der erbrachten Leistung (Konkrete Tätigkeit, Umfang der Leistungsausführung, Datum und Ort der Leistungsausführung) enthalten. (4) Der Auftraggeber gerät in Verzug, wenn die nach dem Kalender (Turnusplan) bestimmte Leistung nicht durchgeführt wurde. § 4 Qualitätsanforderungen (1) Der Auftragnehmer hat die vorgeschriebenen Sicherheitsvorschriften einzuhalten. Er hat erforderliche Maßnahmen zu treffen und treffen zu lassen. Dies gilt für den gesamten Leistungszeitraum. Er trägt sämtliche Maßnahmen eigenverantwortlich. (2) Bei der Durchführung sind insbesondere die jeweiligen naturschutzrechtlichen Regelungen zum Artenschutz zu beachten. (3) Bei Arbeiten im Kronentrauf- und Wurzelbereich von Bäumen ist neben der BarBaumSchVO die DIN 18 920 zu beachten. (4) Beim Einsatz maschineller Technik (speziell bestimmte Geräte wie Laubbläser, Laubsammler, Freischneider, Graskantenschneider) ist auf die Einhaltung der Einsatzzeiten nach der Ordnungsbehördlichen Verordnung i.V.m. der 32. BImschV zu achten. Hier sind die Betriebsregelungen aus § 7 hervorzuheben. § 5 Ausführungsbedingungen und Besonderheiten (1) An Samstagen ist der Einsatz von maschineller Technik nur nach vorheriger Absprache mit dem Auftraggeber gestattet. (2) Die Durchführung der Einzelleistungen erfolgt von März bis Ende November. Eine Ausnahme stellt das Jahr 2026 dar, da der Leistungsbeginn von der Zuschlagserteilung abhängt. Übersicht der Durchführung der Einzelleistungen: 2026: voraussichtlich Juni bis Ende November 2027: März bis Ende November 2028: März bis Ende November 2029: März bis Ende November (3) Feiertage und Stadtfeste sind im Pflegeplan zu berücksichtigen. Nach Auftragsvergabe werden im Zuge der Anlaufberatung alle nennenswerten Veranstaltungen mitgeteilt. Bei Änderungen wird der Auftraggeber den Auftragnehmer in Textform unverzüglich informieren, um entsprechende terminliche Planungen bzw. Änderungen im Pflegeplan vornehmen zu können. (4) Die Zufahrten und Zugänge dürfen nicht beschädigt oder verändert werden. Die Arbeiten bzw. Hilfsmittel sind den Gegebenheiten anzupassen. Beschädigungen sind dem Auftraggeber anzuzeigen und werden kostenpflichtig in Rechnung gestellt. (5) Der Auftragnehmer sowie dessen Nachauftragnehmer sind verpflichtet, Listen über die auf der Baustelle beschäftigten Arbeitnehmer zu führen. Die Listen sind auf Verlangen des Auftraggebers vorzulegen. Es wird vorausgesetzt, dass das beschäftige Personal bzw. der Vorarbeiter die deutsche Sprache beherrschen. Die reibungslose Kommunikation aufgrund von Sprachbarrieren müssen durch den Auftragnehmer sichergestellt werden. (6) Das Lagern von Material im Gehweg- oder Straßenbereich ist dem Ordnungsamt anzuzeigen. Dies gilt nicht für Tagesarbeiten, ausschließlich bei Verkehrsbehinderungen u.ä. erforderliche Absicherungen von Baustellen sind ebenfalls dem Ordnungsamt anzuzeigen. Dem Auftragnehmer obliegt das Vorhalten sämtlicher Absperrungen und Verkehrsschilder. Notwendige straßenverkehrliche Anordnungen sind in den Einzelpreisen einzukalkulieren. (7) Fahrbahn und Gehwege sind täglich zum Arbeitsschluss freizugeben bzw. gründlich zu säubern. Sämtliche Beschädigungen an Ausstattungselementen, Geh- und Parkwegen, Teich- und Wasseranlagen sind dem Auftraggeber innerhalb von 3 Tagen anzuzeigen. (8) Unvorhersehbare Behinderungen auf ausgeschriebenen Flächen sind dem Auftraggeber innerhalb von 3 Tagen anzuzeigen. Der uneingeschränkte Fußgängerbetrieb muss gewährleistet werden. Gefahrenstellen sind unverzüglich abzusichern und dem Auftraggeber zu melden. Werkzeuge u.ä. sind sicher zu lagern und stets zu beaufsichtigen. (9) Rasen- und Grünflächen werden nicht beparkt. [...] Näheres ist den Vergabeunterlagen, insbesondere der Leistungsbeschreibung, zu entnehmen.
- Stadt Bernau bei BerlinFrist: 03. Mai
Reinigung von öffentlichen Grünflächen und Spielplätzen der Stadt Bernau bei Berlin
§ 1 Allgemeines (1) Die Stadt Bernau bei Berlin beabsichtigt die Leistung der Reinigung und Unterhaltung von Stadtflächen zu vergeben. (2) Auskünfte über Arbeiten, Planunterlagen, Baustellenbesichtigungstermin erfolgen über den Auftraggeber Stadt Bernau bei Berlin, Dezernat IV, Amt 70.2, Frau Bartaune, Tel. 03338 - 365 328. § 2 Gegenstand der Leistung (1) Die zu vergebene Leistung beinhaltet Reinigungsarbeiten von öffentlichen Grünflächen, Parks und von städtischen Stadtplätzen. (2) Die Leistungen werden in Gebietslose (Lose) aufgeteilt. Der genaue Leistungsinhalt ist dem entsprechenden Leistungsverzeichnis zu entnehmen. (3) Die Teilnahme an dem Vergabeverfahren kann sich auf ein einzelnes, mehrere oder sämtliche Gebietslose beziehen. Übersicht der Gebietslose zur Reinigung der öffentlichen Grünanlagen und Spielplätze: LOS 1: Stadtflächen entlang der Stadtmauer LOS 2: Stadtflächen innerhalb der Stadtmauer LOS 3: Stadtflächen zwischen Stadtmauer und Bahnstrecke LOS 4: Stadtflächen nördlich der Bundesstraße (B2) und Mühlenstraße LOS 5: Stadtflächen südlich der Bahnstrecke LOS 6: Stadtflächen südlich Mühlenstraße/Oranienburger Straße Die Bieter können jeweils für einzelne, mehrere oder auch für alle Gebietslose Angebote abgeben. Die Angebotsabgabe hat losweise (LOS 1 bis LOS 6) zu erfolgen. Für jedes einzelne Gebietslos ist somit ein eigenständiges Angebot über den jeweiligen Projektraum des Vergabeverfahrens einzureichen. § 3 Ort und Zeitraum der Leistungserbringung (1) Die zur Reinigung ausgeschriebenen Flächen befinden sich in den Stadtgrenzen der Stadt Bernau bei Berlin.. (2) Die Flächengrößen beziffern die derzeitige Gesamtgröße, auf der die Leistungen ganzjährig zu erbringen sind. Die Fläche kann sich im Leistungszeitraum durch Zu- oder Abgänge verändern. (3) Die erforderlichen Teilleistungen sind nach Absprache mit dem Auftraggeber rechtzeitig auszuführen. Die Ausführung jeder Teilleistung ist dem Auftraggeber wöchentlich in Textform anzuzeigen. Die Ausführungsmitteilung vom Auftragnehmer an den Auftraggeber soll a. Angaben zum Auftrag (Maßnahmenbezeichnung), b. Angaben des Auftragnehmers (allg. Kontaktdaten, Ansprechpartner) und c. Beschreibung der erbrachten Leistung (Konkrete Tätigkeit, Umfang der Leistungsausführung, Datum und Ort der Leistungsausführung) enthalten. (4) Der Auftraggeber gerät in Verzug, wenn die nach dem Kalender (Turnusplan) bestimmte Leistung nicht durchgeführt wurde. § 4 Qualitätsanforderungen (1) Der Auftragnehmer hat die vorgeschriebenen Sicherheitsvorschriften einzuhalten. Er hat erforderliche Maßnahmen zu treffen und treffen zu lassen. Dies gilt für den gesamten Leistungszeitraum. Er trägt sämtliche Maßnahmen eigenverantwortlich. (2) Bei der Durchführung sind insbesondere die jeweiligen naturschutzrechtlichen Regelungen zum Artenschutz zu beachten. (3) Bei Arbeiten im Kronentrauf- und Wurzelbereich von Bäumen ist neben der BarBaumSchVO die DIN 18 920 zu beachten. (4) Beim Einsatz maschineller Technik (speziell bestimmte Geräte wie Laubbläser, Laubsammler, Freischneider, Graskantenschneider) ist auf die Einhaltung der Einsatzzeiten nach der Ordnungsbehördlichen Verordnung i.V.m. der 32. BImschV zu achten. Hier sind die Betriebsregelungen aus § 7 hervorzuheben. § 5 Ausführungsbedingungen und Besonderheiten (1) An Samstagen ist der Einsatz von maschineller Technik nur nach vorheriger Absprache mit dem Auftraggeber gestattet. (2) Die Durchführung der Einzelleistungen erfolgt von März bis Ende November. Eine Ausnahme stellt das Jahr 2026 dar, da der Leistungsbeginn von der Zuschlagserteilung abhängt. Übersicht der Durchführung der Einzelleistungen: 2026: voraussichtlich Mitte Mai bis Ende November 2027: März bis Ende November 2028: März bis Ende November 2029: März bis Ende November (3) Feiertage und Stadtfeste sind im Pflegeplan zu berücksichtigen. Nach Auftragsvergabe werden im Zuge der Anlaufberatung alle nennenswerten Veranstaltungen mitgeteilt. Bei Änderungen wird der Auftraggeber den Auftragnehmer in Textform unverzüglich informieren, um entsprechende terminliche Planungen bzw. Änderungen im Pflegeplan vornehmen zu können. (4) Die Zufahrten und Zugänge dürfen nicht beschädigt oder verändert werden. Die Arbeiten bzw. Hilfsmittel sind den Gegebenheiten anzupassen. Beschädigungen sind dem Auftraggeber anzuzeigen und werden kostenpflichtig in Rechnung gestellt. (5) Der Auftragnehmer sowie dessen Nachauftragnehmer sind verpflichtet, Listen über die auf der Baustelle beschäftigten Arbeitnehmer zu führen. Die Listen sind auf Verlangen des Auftraggebers vorzulegen. Es wird vorausgesetzt, dass das beschäftige Personal bzw. der Vorarbeiter die deutsche Sprache beherrschen. Die reibungslose Kommunikation aufgrund von Sprachbarrieren müssen durch den Auftragnehmer sichergestellt werden. (6) Das Lagern von Material im Gehweg- oder Straßenbereich ist dem Ordnungsamt anzuzeigen. Dies gilt nicht für Tagesarbeiten, ausschließlich bei Verkehrsbehinderungen u.ä. erforderliche Absicherungen von Baustellen sind ebenfalls dem Ordnungsamt anzuzeigen. Dem Auftragnehmer obliegt das Vorhalten sämtlicher Absperrungen und Verkehrsschilder. Notwendige straßenverkehrliche Anordnungen sind in den Einzelpreisen einzukalkulieren. (7) Fahrbahn und Gehwege sind täglich zum Arbeitsschluss freizugeben bzw. gründlich zu säubern. Sämtliche Beschädigungen an Ausstattungselementen, Geh- und Parkwegen, Teich- und Wasseranlagen sind dem Auftraggeber innerhalb von 3 Tagen anzuzeigen. (8) Unvorhersehbare Behinderungen auf ausgeschriebenen Flächen sind dem Auftraggeber innerhalb von 3 Tagen anzuzeigen. Der uneingeschränkte Fußgängerbetrieb muss gewährleistet werden. Gefahrenstellen sind unverzüglich abzusichern und dem Auftraggeber zu melden. Werkzeuge u.ä. sind sicher zu lagern und stets zu beaufsichtigen. (9) Rasen- und Grünflächen werden nicht beparkt. [...] Näheres ist den Vergabeunterlagen, insbesondere der Leistungsbeschreibung, zu entnehmen.
- Stadt Bernau bei BerlinFrist: 03. Mai
Reinigung von öffentlichen Grünflächen und Spielplätzen der Stadt Bernau bei Berlin
§ 1 Allgemeines (1) Die Stadt Bernau bei Berlin beabsichtigt die Leistung der Reinigung und Unterhaltung von Stadtflächen zu vergeben. (2) Auskünfte über Arbeiten, Planunterlagen, Baustellenbesichtigungstermin erfolgen über den Auftraggeber Stadt Bernau bei Berlin, Dezernat IV, Amt 70.2, Frau Bartaune, Tel. 03338 - 365 328. § 2 Gegenstand der Leistung (1) Die zu vergebene Leistung beinhaltet Reinigungsarbeiten von öffentlichen Grünflächen, Parks und von städtischen Stadtplätzen. (2) Die Leistungen werden in Gebietslose (Lose) aufgeteilt. Der genaue Leistungsinhalt ist dem entsprechenden Leistungsverzeichnis zu entnehmen. (3) Die Teilnahme an dem Vergabeverfahren kann sich auf ein einzelnes, mehrere oder sämtliche Gebietslose beziehen. Übersicht der Gebietslose zur Reinigung der öffentlichen Grünanlagen und Spielplätze: LOS 1: Stadtflächen entlang der Stadtmauer LOS 2: Stadtflächen innerhalb der Stadtmauer LOS 3: Stadtflächen zwischen Stadtmauer und Bahnstrecke LOS 4: Stadtflächen nördlich der Bundesstraße (B2) und Mühlenstraße LOS 5: Stadtflächen südlich der Bahnstrecke LOS 6: Stadtflächen südlich Mühlenstraße/Oranienburger Straße Die Bieter können jeweils für einzelne, mehrere oder auch für alle Gebietslose Angebote abgeben. Die Angebotsabgabe hat losweise (LOS 1 bis LOS 6) zu erfolgen. Für jedes einzelne Gebietslos ist somit ein eigenständiges Angebot über den jeweiligen Projektraum des Vergabeverfahrens einzureichen. § 3 Ort und Zeitraum der Leistungserbringung (1) Die zur Reinigung ausgeschriebenen Flächen befinden sich in den Stadtgrenzen der Stadt Bernau bei Berlin.. (2) Die Flächengrößen beziffern die derzeitige Gesamtgröße, auf der die Leistungen ganzjährig zu erbringen sind. Die Fläche kann sich im Leistungszeitraum durch Zu- oder Abgänge verändern. (3) Die erforderlichen Teilleistungen sind nach Absprache mit dem Auftraggeber rechtzeitig auszuführen. Die Ausführung jeder Teilleistung ist dem Auftraggeber wöchentlich in Textform anzuzeigen. Die Ausführungsmitteilung vom Auftragnehmer an den Auftraggeber soll a. Angaben zum Auftrag (Maßnahmenbezeichnung), b. Angaben des Auftragnehmers (allg. Kontaktdaten, Ansprechpartner) und c. Beschreibung der erbrachten Leistung (Konkrete Tätigkeit, Umfang der Leistungsausführung, Datum und Ort der Leistungsausführung) enthalten. (4) Der Auftraggeber gerät in Verzug, wenn die nach dem Kalender (Turnusplan) bestimmte Leistung nicht durchgeführt wurde. § 4 Qualitätsanforderungen (1) Der Auftragnehmer hat die vorgeschriebenen Sicherheitsvorschriften einzuhalten. Er hat erforderliche Maßnahmen zu treffen und treffen zu lassen. Dies gilt für den gesamten Leistungszeitraum. Er trägt sämtliche Maßnahmen eigenverantwortlich. (2) Bei der Durchführung sind insbesondere die jeweiligen naturschutzrechtlichen Regelungen zum Artenschutz zu beachten. (3) Bei Arbeiten im Kronentrauf- und Wurzelbereich von Bäumen ist neben der BarBaumSchVO die DIN 18 920 zu beachten. (4) Beim Einsatz maschineller Technik (speziell bestimmte Geräte wie Laubbläser, Laubsammler, Freischneider, Graskantenschneider) ist auf die Einhaltung der Einsatzzeiten nach der Ordnungsbehördlichen Verordnung i.V.m. der 32. BImschV zu achten. Hier sind die Betriebsregelungen aus § 7 hervorzuheben. § 5 Ausführungsbedingungen und Besonderheiten (1) An Samstagen ist der Einsatz von maschineller Technik nur nach vorheriger Absprache mit dem Auftraggeber gestattet. (2) Die Durchführung der Einzelleistungen erfolgt von März bis Ende November. Eine Ausnahme stellt das Jahr 2026 dar, da der Leistungsbeginn von der Zuschlagserteilung abhängt. Übersicht der Durchführung der Einzelleistungen: 2026: voraussichtlich Mitte Mai bis Ende November 2027: März bis Ende November 2028: März bis Ende November 2029: März bis Ende November (3) Feiertage und Stadtfeste sind im Pflegeplan zu berücksichtigen. Nach Auftragsvergabe werden im Zuge der Anlaufberatung alle nennenswerten Veranstaltungen mitgeteilt. Bei Änderungen wird der Auftraggeber den Auftragnehmer in Textform unverzüglich informieren, um entsprechende terminliche Planungen bzw. Änderungen im Pflegeplan vornehmen zu können. (4) Die Zufahrten und Zugänge dürfen nicht beschädigt oder verändert werden. Die Arbeiten bzw. Hilfsmittel sind den Gegebenheiten anzupassen. Beschädigungen sind dem Auftraggeber anzuzeigen und werden kostenpflichtig in Rechnung gestellt. (5) Der Auftragnehmer sowie dessen Nachauftragnehmer sind verpflichtet, Listen über die auf der Baustelle beschäftigten Arbeitnehmer zu führen. Die Listen sind auf Verlangen des Auftraggebers vorzulegen. Es wird vorausgesetzt, dass das beschäftige Personal bzw. der Vorarbeiter die deutsche Sprache beherrschen. Die reibungslose Kommunikation aufgrund von Sprachbarrieren müssen durch den Auftragnehmer sichergestellt werden. (6) Das Lagern von Material im Gehweg- oder Straßenbereich ist dem Ordnungsamt anzuzeigen. Dies gilt nicht für Tagesarbeiten, ausschließlich bei Verkehrsbehinderungen u.ä. erforderliche Absicherungen von Baustellen sind ebenfalls dem Ordnungsamt anzuzeigen. Dem Auftragnehmer obliegt das Vorhalten sämtlicher Absperrungen und Verkehrsschilder. Notwendige straßenverkehrliche Anordnungen sind in den Einzelpreisen einzukalkulieren. (7) Fahrbahn und Gehwege sind täglich zum Arbeitsschluss freizugeben bzw. gründlich zu säubern. Sämtliche Beschädigungen an Ausstattungselementen, Geh- und Parkwegen, Teich- und Wasseranlagen sind dem Auftraggeber innerhalb von 3 Tagen anzuzeigen. (8) Unvorhersehbare Behinderungen auf ausgeschriebenen Flächen sind dem Auftraggeber innerhalb von 3 Tagen anzuzeigen. Der uneingeschränkte Fußgängerbetrieb muss gewährleistet werden. Gefahrenstellen sind unverzüglich abzusichern und dem Auftraggeber zu melden. Werkzeuge u.ä. sind sicher zu lagern und stets zu beaufsichtigen. (9) Rasen- und Grünflächen werden nicht beparkt. [...] Näheres ist den Vergabeunterlagen, insbesondere der Leistungsbeschreibung, zu entnehmen.
- Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung GmbH - UFZ, Abt. Einkauf, Permoserstraße 15, 04318 LeipzigFrist: 17. Apr.
Vhv 041_26 UFZ - Rahmenvereinbarung für Konferenzmöbel (Tische und Stühle) mit passenden Transportgeräten
Veröffentlichung - HIER EIN AUSZUG - KOMPLETT siehe LINK Angefragt und Veröffentlicht: Donnerstag, 26.03.2026 Frist zur Einreichung von Bieterfragen:Mittwoch, 08.04.2026, 10:00 Uhr Veröffentlichung der Bieterfragen und Antworten:Freitag, 10.04.2026 Angebotsfrist:Freitag, 17.04.2026, 10:00 Uhr Bindefrist:Montag, 01.06.2026 Beschaffung betrifft eine Rahmenvereinbarung: Ja Losaufteilung vorgesehen: Nein Nebenangebote zugelassen:Nein Vergabeverfahren gemäß UVgO:Verhandlungsvergabe (Vhv) /Verfahrensnummer:Vhv 041_26 UFZ Beschaffungsgegenstand:Rahmenvereinbarung für Konferenzmöbel (Tische und Stühle) mit passenden Transportgeräten, wobei die Transportgeräte auch gleichzeitig als Lager-/Aufbewahrungvariante geeignet sind. Die in den Mindestkriterien benannten Mengen, stellen den Erstbeauftragungswert dieser Rahmenvereinbarung, welche eine Laufzeit von 6 Jahren und einem Maximalbetrag von 90.000,00 EUR netto hat, dar. Bitte benennen Sie für Abrufe, welche nach dem Erstbeauftragungswert möglich sind, pauschale Anlieferungskosten für die UFZ Standorte: Magdeburg, Leipzig und Halle. Die benannte finanzielle RV-Obergrenze bezieht sich auf die gesamte Dauer der Vereinbarung, ist abzüglich der Auftragssumme für den Erstbeauftragungswert und nicht als Auftragswert zu verstehen. Die Definition der Obergrenze dient der Einhaltung vergaberechtlicher Vorschriften und bedeutet, dass bei Erreichen dieser möglichen Obergrenze die Rahmenvereinbarung endet. Kurze Beschreibung:Für den Standort Magdeburg der Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung GmbH - UFZ werden für einen Veranstaltungsraum hochwertige Konferenztische und -stühle beschafft. Der auszustattende Raum wird u. a. auch für Repräsentationszwecke und Veranstaltungen mit Stakeholdern und Externen genutzt. Es ist vorgesehen, die angebotenen Produkte zu begutachten. Die Vor-Ort-Begutachtung der angebotenen Modelle soll in der 18. od. 19. KW 2026 am UFZ-Standort Magdeburg (Brückstraße 3a, 39114 Magdeburg) stattfinden. Dabei spielt die Farbgebung der bemusterten Modellen keine Rolle. Es müssen aber alle Funktionalitäten gemäß der Leistungsbeschreibung ersichtlich sein. Anzahl Erstbeauftragung:3 Möbelarten und 2 Transportvehikel Liefer- bzw. Leistungsort Erstbeauftragung:Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung GmbH – UFZ, Brückstraße 3a, 39114 Magdeburg Die Lieferung muss frei Verwendungsstelle erfolgen. Der Zugang ist ebenerdig bzw. mit Fahrstuhl erreichbar (Incoterms 2020: DPU entladen). Hinweis zur Angebotsabgabe:Jedes eingereichte Angebot muss detailliert aufgeschlüsselt sein (Komponenten mit Einzelpreisen, technische Datenblätter zur Verifizierung von Angaben), den angebotenen Gegenstand klar benennen und außerdem unter Einhaltung der Mindestanforderungen, folgende Angaben enthalten: ° Die Gesamtkosten für den benannten Beschaffungsgegenstand inklusive Anlieferung, Vor-Ort-Aufbau bzw. Installation, Inbetrieb- und Abnahme sowie die für den Betrieb notwendige Einweisung/Schulungen ° Optionale Positionen, welche unter dem Punk: "Zwingend als Option ist anzubieten" aufgelistet sind. Bieterfragen:Im Vergabeverfahren sind bis zum 08.04.2026, 10:00 Uhr Bieterfragen möglich. Die Fragen sind schriftlich per E-Mail mit dem Betreff: *Bieterfrage zu Vhv 041_26 UFZ* an Frau Nadine Parchwitz (nadine.parchwitz@ufz.de) und an Herrn Tilo Prenzel (tilo.prenzel@ufz.de) zu richten. Die Veröffentlichung der Fragen und Antworten wird bis zum 10.04.2026 erfolgen. WICHTIGER HINWEIS:Die Anfragen der Bewerber haben so rechtzeitig zu erfolgen, dass der Auftraggeber noch sechs Tage vor dem Ablauf der Angebotsfrist Auskunft erteilen kann. Ansonsten ist der Auftraggeber zu einer Beantwortung dieser Anfragen nicht verpflichtet. Spätestens ab Samstag, dem 11.04.2026 stehen Ihnen dann die veröffentlichten Fragen und Antworten zu Verfügung. Bitte informieren Sie sich, damit Ihr einzureichendes Angebot den Verfahrensbedingungen entspricht. Erläuterungen, Ergänzungen, alle Download-Dokumente finden Sie unter:https://www.ufz.de/index.php?de=34273 ES WERDEN KEINE DOKUMENTE VERSANDT.Bitte nutzen Sie den freien Zugang zu allen Unterlagen. LINK:https://www.ufz.de/index.php?de=34273&ek_data[mvc]=Ausschreibung/detailVergabe&ek_data[aseid]=1278 Konferenzmöbel, Tisch, Stuhl, Tische, Stühle
- Klinikum Garmisch-Partenkirchen GmbHFrist: 24. Apr.
Strukturverbesserung Erweiterung Klinikum Garmisch-Partenkirchen - Fachplanung Technische Ausrüstung HLSK LPH 5 – 9
Strukturverbesserung Erweiterung Klinikum Garmisch-Partenkirchen - Fachplanung Technische Ausrüstung HLSK LPH 5 – 9 // Das Klinikum Garmisch-Partenkirchen hat in nunmehr 53 Betriebsjahren zahlreiche Erweiterungen, Umstrukturierungen und Erneuerungen erfahren, die der medizinischen und medizintechnischen Entwicklung Rechnung getragen haben. Im letzten Bauabschnitt BA 7 lag der Fokus bei der Sanierung des Bettentraktes. In der aktuell im Jahr 2020 erarbeiteten Bestandsbewertung des Klinikums - sowohl aus baulicher als auch aus medizinischer Sicht - wurden notwendige Maßnahmen zur Sanierung und Strukturverbesserung identifiziert. Diese liegen schwerpunktmäßig in Strukturen und Flächen der Intensivmedizin, der Zentralen Notfallaufnahme wie auch der gegebenen Struktur des Mutter-Kind Zentrums mit Entbindung, Neonatologie und Kinderintensivmedizin. Darauf aufbauend wurde im nächsten Schritt ein Raum- und Funktionsprogramm mit Soll- Ist – Vergleich erstellt. Auf Basis dieser Flächenwerte wurden im Anschluss die Varianten der Ziel- und Entwicklungsplanung erarbeitet. Im Ergebnis ist festzustellen, dass die vorhandenen Schwachstellen und Flächendefizite nur mit Flächenzugewinn in einem Erweiterungsbauteil zu lösen sind. Mitzubeachten sind die Folgeschritte der Zielplanung, die nach heutigem Kenntnisstand ohne weitere Ersatzbauten mit den erforderlichen Rochaden möglich sein werden. -- Das Projekt Strukturverbesserung und Erweiterung Klinikum Garmisch-Partenkirchen (8. Bauabschnitt) umfasst folgende Bauteile: • Einen Erweiterungsbaukörper mit zwei unterirdischen und vier oberirdischen Geschossen • Die Anbindung der Ver- und Entsorgungsfunktionen an das Flursystem im UG • Ein neues Wertstoff- und Entsorgungszentrum für das gesamte Klinikum • Eine Elektrozentrale • Einen unterirdischen Verbindungsgang zwischen dem Klinikum und der geplanten Energiezentrale -- Das Bauvorhaben umfasst ebenfalls die Herstellung zahlreicher Provisorien zur temporären Unterbringung von während der Bauzeit zu verlagernden Funktionen (dem Wertstoffzentrum, der Kapelle, Verbindungsfluren usw.), bauliche Anpassungen und Ertüchtigungen im Bestand im Bereich des Anschlusses an das bestehende Klinikgebäude sowie umfassende Schutzmaßnahmen und infrastrukturelle Vorkehrungen zur Sicherstellung eines durchgängig funktionsfähigen, sicheren und reibungslosen Klinikbetriebs während der gesamten Bauausführung. -- Gegenstand des Auftrags sind die Leistungen der Fachplanung Technische Ausrüstung HLSK LPH 5 – 9 nach HOAI 2021. Die Beauftragung erfolgt nach den § 55 HOAI stufenweise. Im Auftragsfall wird als erste Stufe 1, die Leistungsphasen 5, 6 und 7 beauftragt. Über eine jeweils weitere Beauftragung der Leistungsstufen entscheidet der Auftraggeber im weiteren Verfahrensverlauf. Aus der stufenweisen Beauftragung können keine Forderungen auf die Übertragung weiterer Leistungsstufen oder weiterer Leistungen abgeleitet werden. Die Bauwerkskosten gem. DIN 276 in Euro brutto (nur KG 410,420,430, 470 sowie 480) sind auf ca. 30 Mio. Euro geschätzt. -- Der Planungsbeginn soll zeitnah nach der Auftragserteilung, voraussichtlich im Mai 2026 erfolgen. Baubeginn BA8 ist für den Mai 2027 vorgesehen, Inbetriebnahme geplant im April 2030 – Die besonderen Leistungen sind als Optionen ausgestaltet, die der Auftraggeber abrufen kann, zu deren Abruf er aber nicht verpflichtet ist. -- Der Vertrag wird sich am Vertragsmuster Certiform /Boorberg orientieren.
- Dortmunder Netz GmbHFrist: 17. Apr.
Beratungsleistungen strategische Beschaffung
Beschaffungsvorgänge der DEW21 und DONETZ werden derzeit überwiegend über den Konzerneinkauf der Dortmunder Stadtwerke AG (DSW21) abgewickelt. Zur Beschaffung von Dienstleistungen und Material werden Einzelbestellungen oder Abrufe aus Kontrakten (Rahmenverträgen) genutzt. Das Beschaffungswesen ist von der Bedarfsmeldung bis zur Abrechnung der Leistungen im SAP abgebildet und wir beispielsweise im Bereich Planung von Bau von Versorgungsnetzen durch weitere Systeme wie Extranet zur Kalkulation und Abrechnung von Bauleistungen unterstützt. Die Beschaffung mittels Einzelbestellungen sowie die Einrichtung von Kontrakten bzw. Rahmenverträgen wird vollständig über den Konzerneinkauf realisiert. Abrufe aus bestehenden Kontrakten bzw. Rahmenverträgen werden dezentral über die Fachbereiche der DEW21 und DONETZ als Bedarfsträger initiiert. Das über den Konzerneinkauf abgewickelte Beschaffungsvolumen der DEW21 und DONETZ umfasst insgesamt rund 120 bis 150 Mio. EUR pro Jahr. Jährlich werden etwa 3.100 Beschaffungsvorgänge über den Konzerneinkauf abgewickelt. Derzeit sind etwa 300 Rahmenverträge für Fremddienstleistungen und Materiallieferungen geschlossen. Die Laufzeit der Verträge variiert und kann zwischen einem und vier Jahren betragen. Teilweise werden Rahmenverträge mit Verlängerungsoption vereinbart, so dass sich die Laufzeit auf bis zu acht Jahre verlängern kann. Rahmenverträge werden grundsätzlich ohne Abnahmeverpflichtung geschlossen und stellen somit lediglich eine Abrechnungsbasis für wiederkehrende Fremdleistungen und Materiallieferungen dar. Zur Vorbereitung des organisatorischen und prozessualen Aufbaus einer strategischen Beschaffung wurden in einer Analysephase die Beschaffungsvorgänge bei DEW21 und DONETZ betrachtet. Die Betrachtung ist geschäftsbereichs- und spartenübergreifend erfolgt, so dass alle Unternehmensbereiche in die Betrachtung eingeflossen sind. Im Rahmen des Umsetzungsprojekts soll eine Fokussierung auf ausgewählte Handlungsfelder erfolgen. Diese Handlungsfelder sind im Rahmen des Umsetzungsprojektes zu Priorisieren und kurzfristige wie langfristige Einsparpotentiale heben. In der ersten Projektphase -Analysephase- wurden Handlungsfelder für die Umsetzung einer Strategischen Beschaffung in folgenden Bereichen identifiziert: - Bauleistungen (Hoch- und Tiefbau) sowie Schadensbeseitigung in Versorgungsnetzen der Sparten Gas, Wasser, Strom und Fernwärme - Stationsbau mit einem Schwerpunkt im Bereich Mittel- und Niederspannung - IT-Dienstleistungen sowie Beschaffung von Hard- und Software - Sales and Operation und Meter to cash, hier Dienstleistersteuerung/-entwicklung, Prozessoptimierung und Effizienzsteigerung Beschaffung - Indirekte Warengruppen wie Gebäudemanagement, Fuhrpark oder Beratungsleistungen im Bereich Unternehmensentwicklung, Prozessverbesserung oder rechtliche Fragestellungen Basis für den Aufbau bzw. für die Implementierung und Umsetzung einer Strategischen Beschaffung sind die Ergebnisse der Ende 2025 durchgeführten Analysephase. Die Umsetzungsphase soll mit einer Projektlaufzeit von. 12 Monate abgeschlossen werden. Das in der Analysephase identifizierte Einsparpotential beträgt etwa 5 bis 7,5 Mio. EUR . Dieses soll mindestens in der Umsetzungsphase durch konkrete Maßnahmen gehoben werden. Die konkret identifizierten Maßnahmenansätze der Analysephase werden mit Angebotsaufforderung zur Verfügung gestellt. Diese sind vorrangig im Rahmen des Umsetzungsprojekts auszugestalten und ggf. durch weitere Maßnahmen zu ergänzen. Für die Umsetzung einer Strategischen Beschaffung wird eine Koordinierungsstelle bei DEW21 aufgebaut, die als Bindeglied zwischen dem Konzerneinkauf der DSW21 und der DEW21 sowie DONETZ internen Bedarfsträgern agiert. Die Koordinationsstelle ist als Interimsstelle ausgelegt und wird mindestens bis zum Abschluss des Umsetzungsprojektes bei DEW21 verankert sein. Eine langfristige Ausprägung sowie eine Einordnung zur organisatorischen Verankerung sind im Rahmen des Umsetzungsprojektes zu beschreiben. Grundsätzlich ist ein Prozess zur strategischen Beschaffung innerhalb der DEW21 / DONETZ oder ggf. übergeordnet bei DSW21 zu implementieren. Beispielsweise sollen nachfolgende Anforderungen ausgestaltet und implementiert werden: Daten & Transparenz: - Beschreibung und Aufbau einer zentralen Stelle bzw. eines zentralen Berichtswesens für die Bereitstellung von Bestell-, Vertrags- und Lieferantendaten - Implementierung einheitlicher Reporting-Möglichkeiten mittels Standard-Reports und Visualisierung von Berichten in Dashboards Prozesse und Systeme: - IT-seitige Abbildung des Beschaffungsprozesses von der Bedarfsentstehung bis zum Abschluss des jeweiligen Beschaffungsprozesses - IT-gestützte Warengruppensystematik mittels Standardsystematik beispielsweise Anwendung von eClasses - Aufbau einer Lieferantenklassifizierung Steuerung und Analyse: - Beschreibung und Aufbau einer KPI-gestützte Steuerung von Beschaffungsprozessen - Aufbau eines Berichtswesens zum Monitoring des Wertbeitrages strategischer Beschaffungsprozesse - Einsatz von Analytik-Tools beispielsweise für Benchmarking von Beschafften Leistungen, Beschaffungsszenarien und Mustererkennung von Beschaffungsprozessen Zudem sollen weitere Anforderungen an die Prozesse, Organisation und Systeme beschrieben und kontinuierlich optimiert werden. Für Einzelheiten wird auf die Leistungsbeschreibung verwiesen. Es sind Kennzahlen zum Monitoring der Wertbeiträge der strategischen Beschaffungsaktivitäten zu entwickeln und ein Kennzahlensystem zur Fortschreibung und zum Monitoring des Erfolgs von Beschaffungsstrategien zur Implementierung vorzubereiten sowie umzusetzen. Im Übrigen wird auf die Leistungsbeschreibung verwiesen. Die Leistungsbeschreibung einschließlich seiner Anhänge enthält schutzbedürftige vertrauliche Informationen im Sinne des §5Abs.3 SektVO. Diese Unterlagen werden erst nach Vorlage einer vom Bewerber rechtsverbindlich unterzeichneten Vertraulichkeitsvereinbarung.
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
- Wie kann ich mich auf diese Ausschreibung bewerben?
- Erstellen Sie ein kostenloses Konto auf auftrag.ai. Danach sehen Sie alle Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung in einem strukturierten Ablauf.
- Bis wann läuft die Angebotsfrist?
- Die Angebotsfrist endet am 16. April 2026.
- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist Stadtwerke Achim AG.
- Welche Unterlagen sind für den Start relevant?
- In der Regel benötigen Sie Leistungsbeschreibung, Eignungsnachweise, Fristenhinweise und ggf. Formblätter. Auf auftrag.ai werden diese Punkte priorisiert dargestellt.