iThenticate
Plagiatssoftware iThenticate zur Überprüfung von Arbeiten, die Studierenden in Rahmen ihrer Studien anfertigen. Die Software wird über eine API an Stud.IP angebunden, sodass das Hochladen im Rahmen der Stud.IP-Nutzung erfolgen kann.
Typ:Ausschreibung
Ohne Kreditkarte · Sofortiger Zugang
Inhalt auf einen Blick
Plagiatssoftware iThenticate zur Überprüfung von Arbeiten, die Studierenden in Rahmen ihrer Studien anfertigen. Die Software wird über eine API an Stud.IP angebunden, sodass das Hochladen im Rahmen der Stud.IP-Nutzung erfolgen kann.
- Ausschreibungstyp: Ausschreibung
- Auftraggeber: Universität Trier
- Veröffentlicht: 21. April 2026
- Frist: Nicht angegeben
Ausschreibungsbeschreibung
Plagiatssoftware iThenticate zur Überprüfung von Arbeiten, die Studierenden in Rahmen ihrer Studien anfertigen. Die Software wird über eine API an Stud.IP angebunden, sodass das Hochladen im Rahmen der Stud.IP-Nutzung erfolgen kann.
Weiterführende Details
Nach Registrierung stehen Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung strukturiert bereit.
- Kernanforderungen der Ausschreibung priorisiert aufbereitet
- Fristen, Eignungskriterien und Unterlagen in einem Ablauf
- Hinweise zur strukturierten Angebotsvorbereitung
- Passende Folgeausschreibungen automatisch entdecken
Dokumente und Anhänge
1 Datei erfasst- Bekanntmachung.pdf
Ähnliche Bekanntmachungen
10- Entsorgungsbetriebe der Landeshauptstadt WiesbadenFrist: 24. Apr.
Lieferung und Montage von bis zu 30 Identsystemen für Sammelfahrzeuge
Der Auftraggeber beabsichtigt, bis zu 30 Sammelfahrzeuge mit Identsystemen zur Behälteridentifikation nach BDE-Norm auszurüsten. Alle Fahrzeuge verfügen über eine mechanische und elektrische Vorrüstung sowie eine Clean-Open-Schnittstelle. Die vorhandene Verkabelung ist zu prüfen und bei Bedarf zu ergänzen. Die hauseigene Entsorgungssoftware "EIS" soll beibehalten werden und der Datentransfer via REST-API-Schnittstelle oder Webservice im BDE-Truck-XML-Format erfolgen. Eine SAP-Schnittstelle muss gegeben, aber noch nicht aktiviert sein. Die Abfallbehälter im Stadtgebiet Wiesbaden sind bereits mit RFID Transponder Chip R134 FT read-only 134,2 kHz. FDX, DIN und BDE-konform ausgestattet. Die Systeme müssen voll kompatibel sein mit: - Delta- und Rotary-Liftern sowie Aufbauten der Firma Zöller-Kipper - Hecklader-Fahrzeugen und deren spezifischen Montagepunkten (MAN, Scania und Daimler-Truck) - BDE-konformen Transpondern - REST-API / Webservice nach BDE Truck-XML-Interface Die eingesetzten Monteure des Anbieters müssen aufgrund der zunehmenden Elektrisierung der Fahrzeuge eine Hochvoltschulung (S2) nachweisen um eigenständig an den Fahrzeugen der ELW arbeiten zu können. Derzeit sind sechs Fahrzeuge BEV-Müllfahrzeuge.
- Frist: 02. Apr.
Beschaffung von Bereitstellung und Betrieb einer Big-Blue-Button-Videokonferenzsystem-Umgebung einschl. technischen Supports
Das Schulportal Hessen (SPH) ist die vom Land bereitgestellte zentrale pädagogische Plattform für die hessischen Schulen. Derzeit sind ca. 1.120.000 Nutzende registriert. Das Schulportal besteht aus einem zentralen Login als Identitätsmanagement mit Single-Sign-On (IdM), einem Lernmanagementsystem (LernSys), der zentralen Weboberfläche zur pädagogischen Organisation (PaedOrg), dem Bildungsserver (BS) und einer On-Premise Lösung für die Verwaltung von pädagogischen Netzen in den Schulen (PaedNet). Seit September 2022 können die Nutzenden über das Schulportal Hessen das Open Source Videokonferenzsystem (VKS) Big Blue Button nutzen, welches vollständig in das User Interface in PaedOrg integriert wurde. Um die Nutzung des VKS datensicher zu realisieren, erfolgt die Planung und Anmeldung von Videokonferenzen dabei nicht über einen Link, sondern vollständig über das User-Interface des SPH. Benötigt wird die Bereitstellung des Videokonferenzsystems Big Blue Button (BBB) auf einer Infrastruktur, die im Basisbetrieb bis zu 30.000 und im erweiterten Betrieb bis zu 300.000 Nutzerinnen und Nutzern (concurrent User) gleichzeitig die Teilnahme an Videokonferenzen ohne Verringerung der Performance (vgl. Ziffer 4.2) ermöglicht. Alle Lehrkräfte (ca. 100.000) können mit Moderationsrechten teilnehmen. Alle Schülerinnen und Schüler (ca. 747.000) sowie deren Eltern (ca. 366.000) können nur mit eingeschränkten Rechten teilnehmen. Der jeweils vereinbarte Betriebszustand (Stufe 1 verpflichtend, Stufe 2 bei Beauftragung) muss vom Auftragnehmer während der gesamten Vertragslaufzeit bereitgestellt werden und wird unabhängig von der tatsächlichen Anzahl der Nutzerinnen und Nutzer mit einem monatlichen Pauschalpreis vergütet. Die Pauschale richtet sich dabei nach der Anzahl an maximal Nutzenden, welche ohne Performanceeinbußen das VKS (vgl. Ziffer 4.2 der Leistungsbeschreibung) nutzen können: Die Bereitstellung erfolgt stufenweise: Stufe 1 (Basis): Kapazität für bis zu 30.000 gleichzeitige Nutzende. Optionale Erweiterung innerhalb der Basisstufe in Schritten zwischen 10.000 und 90.000 gleichzeitigen Nutzenden Stufe 2 (optional): kurzfristige Erweiterung um 100.000 gleichzeitige Nutzende Der qualifizierte, deutschsprachige technische Support (second- und third-level), der von dem Auftragnehmer im Rahmen des Betriebs zu leisten ist, muss von Montag bis Freitag von 06:00 bis 20:00 Uhr via Hotline oder Ticketsystem erreichbar sein. Die Leistung umfasst folgende Komplexe: IT Architektur - Implementierung und Betrieb einer aus dem Internet nutzbaren Cloud-Architektur für bis zu 300.000 gleichzeitige Nutzenden unter Berücksichtigung der Anforderungen an Skalierbarkeit. - Die Kapazität im Cluster muss dynamisch auf alle Schulen verteilbar sein, sodass auch bei starker Nutzung durch einzelne Schulen. - Auf den Endgeräten der Landesverwaltung sind standardmäßig nur HTTP(S) über TCP 80 und 443 freigeschaltet. - Die Anzahl gleichzeitig nutzbarer Räume wird technisch nicht begrenzt. - Für jeden Videokonferenzraum wird eine an der Anzahl den Nutzenden orientierte Bandbreite von mindestens 0,5 Mbit/s pro Nutzerin bzw. Nutzer reserviert und zugesichert. - Software und Hardware-Infrastruktur müssen dem aktuellen Stand der Technik entsprechen. Anbindung an das Schulportal Hessen - Zwingende Anbindung an das IDM des Schulportals zur Steuerung von Identifikation und Berechtigung. - Automatisierte Erstellung von Klassen- und Lerngruppenräumen anhand der Unterrichtsverteilung im Verbund LUSD/Schulportal über die API. - Möglichkeit zum individuellen Anlegen von dauerhaften Videokonferenzräumen für Gremien (z. B. Lehrerkonferenzen) und Arbeitsgruppen (z. B. Steuergruppe Schulentwicklung). - eigene Slides; Aufzeichnungen dürfen nicht möglich sein; keine Telefoneinwahl; kein Learning-Dashboard; SPH-Logo muss standardmäßig in BBB eingerichtet werden API - Bereitstellung einer dokumentierten, quelloffenen XML-basierten Schnittstelle (API), die per Schlüssel/Zertifikat abgesichert ist. - Für jede nutzende Schule müssen individuelle Zugangsdaten zur API bereitgestellt werden (Mandantenfähigkeit), um eine gegenseitige Einsicht oder Nutzung der Räume und Daten zu verhindern. - Es muss die Möglichkeit zur Integration der API in weitere Bereiche des Schulportals Hessen bestehen. - Die technische Beratung und Unterstützung beim Zugriff auf die API (z. B. für andere Bereiche des Schulportals Hessen) muss sichergestellt werden. Datenschutz und Datensicherheit Leistungsorte Die Orte der Leistungserbringung sind Hessisches Ministerium für Kultus Bildung und Chancen Luisenplatz 10 65185 Wiesbaden Standort des SPH-Teams der Hessischen Lehrkräfteakademie Lahnstraße 61 35398 Gießen Bezugs- und abrufberechtigt sind ausschließlich das Hessische Ministeriums für Kultus, Bildung und Chancen sowie nachgeordnete Stellen im Auftrag. Weitere Details sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
- Klinikum der Stadt Ludwigshafen am Rhein gGmbH
vergebener Auftrag: Software für Systemintegration und digitalen Workflow in der Augenklinik
Im Zuge der voranschreitenden Digitalisierung im Krankenhaus muss in der Augenklinik eine Infrastruktur geschaffen werden, die einen durchgängigen Datenstrom der Patientendaten und einen digitalen Workflow ermöglicht. Das Klinikum Ludwigshafen beabsichtigt die Beschaffung einer Software für die Systemintegration und einen digitalen Workflow in der Augenklinik. Die Maßnahme ist integraler Bestandteil der Einführung der Digitalen Patientenakte im Klinikum Ludwigshafen. Ziel ist die vollständig digitale, strukturierte und medienbruchfreie Dokumentation ophthalmologischer Befunde im Rahmen des klinischen Behandlungsprozesses. Mit Siemens syngo Carbon (PACS), i.s.h.med (KIS) und ZEISS-OCT sind im Klinikum Ludwigshafen bereits die Komponenten für einen digitalen Workflow vorhanden, für ein integriertes "Abteilungsinformationssystem" der Augenheilkunde fehlt im Wesentlichen ein ophthalmologisches Daten-/Workflow-Frontend plus eine saubere Schnittstellenkonfiguration. ZEISS FORUM fungiert dabei als spezialisiertes Fachmodul zur strukturierten Befunderhebung und Verlaufsdarstellung, dessen Ergebnisse über standardisierte HL7-Schnittstellen in das führende Krankenhausinformationssystem i.s.h.med zurückgeführt und dort Bestandteil der elektronischen Patientenakte werden. Die Maßnahme erfüllt damit die Anforderungen des Fördertatbestands 3 (Digitale Pflege- und Behandlungsdokumentation). Die Maßnahme ist Teil der Einführung der Digitalen Akte und wird aus Fördermitteln des Krankenhauszukunftsgesetzes (KHZG, Fördertatbestand 3) gefördert. Ohne die Implementierung von ZEISS FORUM ist eine strukturierte, digitale und verlaufsbezogene Dokumentation ophthalmologischer Befunde im Rahmen der Digitalen Patientenakte nicht möglich. Die Maßnahme dient daher nicht primär der Bildarchivierung, sondern der digitalen Behandlungsdokumentation und Prozessintegration im Sinne des Fördertatbestands 3. Auf dem deutschen Markt sind in dieser Sparte außer Carl Zeiss Meditec Vertriebsgesellschaft mbH mit der Software ZEISS FORUM, die Firma Heidelberg Engineering mit der Software HEYEX 2 und die Firma Topcon mit z.B. den Produkten IMAGEnet 6, Maestro, Triton etc. etabliert. Jeder Hersteller bietet seine eigenen OCT-Geräte an, für die diese Softwareplattformen primär ausgelegt sind. Der Großteil der betriebenen und anzubindenden Medizingeräte der Augenklinik sind Geräte des Herstellers Zeiss. Alle ZEISS Geräte können nahtlos über die ZEISS FORUM Software angebunden werden. Diese ist im Klinikum Ludwigshafen bereits mit einer Installation und Lizenzen für drei neu gekaufte Geräte der Firma Zeiss in Betrieb und muss für die Systemintegration mit den notwendigen Schnittstellen ausgerüstet werden und für die zusätzlichen Gerate müssen die vorhandenen Lizenzen erweitert werden. Die beiden Alternativsysteme setzen voraus, dass die Modalitäten den DICOM-Export unterstützen. Jedoch ist auch dann eine vollumfängliche, "nahtlose" Nutzung von Zeiss-OCT-Daten in der Topcon-OCT-Software und der Heidelberg Engineering Software nicht vorgesehen. Die Systeme sind primär auf ihre jeweils eigenen, proprietären Datenformate ausgelegt. Damit sind die Softwarelösungen der beiden genannten Firmen auf die Auswertung der exportierten DICOM-Daten mit Standardfunktionen beschränkt. Zeiss-spezifische multimodale Auswertungsmodule (z.B. Glaucoma-Workplace, Retina-Workplace) werden ebenso wenig unterstützt wie der Datenaustausch des IOL-Masters mit den beiden OP-Mikroskopen. Letzterer stellt im Hinblick auf die Planung von Systemintegration und Workflow der Augenklinik eine der wesentlichen Schlüsselfunktionen dar. Hingegen können die weiteren in der Augenklinik betriebenen Geräte von Drittherstellern mit ZEISS FORUM über eine DICOM-Schnittstelle direkt in den Workflow integriert werden (betrifft: Heidelberg Sprectralis OCT, Absolu Sonographiegrat, letzteres derzeit in Beschaffung), bzw. nach einem Software-Upgrade (DICOM-Schnittstelle) angebunden werden (betrifft: Oculus Pentacam Hornhauttophographie). Es ergibt sich folgendes Zielbild für die IT-Architektur: - KIS i.s.h.med als führendes System für Patientenstammdaten, Termine, Diagnosen, Prozeduren, Verordnungen, Befunde und Abrechnung im Rahmen der Digitalen Akte. - ZEISS-OCT + ZEISS FORUM als augenspezifische Ebene: Geräteanbindung, OCT-Verlaufsdarstellung, spezielle Glaukom/AMD-Ansichten, Export in ePA/KIS/PACS. - Syngo Carbon dient ergänzend als Enterprise Imaging-Backbone, der alle DICOM-Bilder (inkl. OCT) klinikweit speichert und bereitstellt.
- Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung
Modellvorhaben der Raumordnung (MORO) - Planungsbeschleunigung in der Landes- und Regionalplanung durch modernes Verfahrensmanagement und Prozessdigitalisierung (Phase 1)
Die MORO-Studie dient der Bestandsaufnahme bereits eingeführter und geplanter verfahrensorientierter Beschleu- nigungsmaßnahmen von Bund, Ländern und Planungsregionen, insbesondere in den Bereichen Verfahrensmo- dernisierung und -digitalisierung sowie der Ermittlung von Praxiseinschätzungen über deren Wirksamkeit und Ef- fektivität. Die empirisch ausgerichtete Untersuchung soll die Ergebnisse des von 2020 bis 2022 durchgeführten MORO zur Planungsbeschleunigung (Zeitliche Optimierungsmöglichkeiten der Aufstellung / Teilfortschreibung von Regionalplänen) aufgreifen und im Rahmen der MORO-Studie – wo dies möglich ist – weiterführen. Waren die Ursachen für die langen Verfahrensdauern wichtiger Untersuchungsgegenstand der Vorstudie, so soll die jetzige MORO-Studie nicht die vielfältigen Gründe weiter vertiefen, sondern stattdessen die Umsetzung von Maßnahmen zur Planungsbeschleunigung und die Ableitung weiterer Potenziale in das Zentrum der Untersuchung stellen. Zwi- schenzeitlich auf Grundlage der Koalitionsvereinbarungen erfolgte Neuerungen im Raumordnungsrecht sind im Verlauf der Studienbearbeitung einzubeziehen. Mit dem Ziel einen fundierten Überblick zum Status quo zu erhalten, ist es zunächst die Aufgabe des Auftragneh- merteams (AN), eine systematische Literatur- und Dokumentenanalyse mit Fokus auf die Themen Planungsbe- schleunigung und Digitalisierung durchzuführen. Auf der Grundlage der Ergebnisse der Dokumentenanalyse führt der AN anschließend eine online-gestützte Befragung der Planungsträger und ergänzende Experteninterviews durch. Untersucht werden soll zum einen die Umsetzung von Maßnahmen der ROG-Novelle und zum anderen die Einführung und Umsetzung eigener Maßnahmen zur Beschleunigung, Vereinfachung und Digitalisierung von Pla- nungsverfahren in der Raumordnungsplanung. Außerdem soll auch erfasst werden, welche Effekte Beschleuni- gungsmaßnahmen in der Praxis bewirkt haben und welche Ideen zur weiteren Beschleunigung und Vereinfachung von Verfahren in der Raumordnung bestehen. Die Erkenntnisse aus den empirischen Untersuchungen sollen im weiteren Projektverlauf anhand von vier Fallstudien für besonders interessante Praxisbeispiele weiter vertieft wer- den. Bei der Auswahl der Fallstudien soll auf eine möglichst breite Ausrichtung geachtet werden, damit unterschied- liche Verfahrensaspekte und Maßnahmenbezüge abgedeckt werden können. Die Arbeit an den Fallstudien soll von der direkten Rückkopplung mit der Praxis profitieren. Die Studie soll insgesamt auch zur Vorbereitung eines Mo- dellvorhabens der Raumordnung mit Beteiligung von Modellregionen dienen (Phase 2). Die 2. Phase soll sich möglichst direkt an die MORO-Studie anschließen. Auf der Grundlage der zentralen Erkenntnisse der MORO-Studie werden vom AN spezifische Handlungsempfeh- lungen für die Ebenen der Raumordnungsplanung erarbeitet. Als fachliche Empfehlungen für die Gesetzgebung sollen konkrete Änderungs- und Ergänzungsvorschläge für das ROG sowie Landesplanungsgesetze ausformuliert werden. Außerdem sind fachliche Empfehlungen für die Gestaltung von Digitalisierungsprozessen (inkl. Vorschlä- gen zur Nutzung von KI) zu formulieren.
- Sprinkenhof GmbHFrist: 05. Mai
Elektrotechnik
Im Rahmen der Bauphase 2026 wird das Gebäude des Thalia Theaters elektrotechnisch modernisiert. Schwerpunkt sind die Erneuerung der Niederspannungsanlagen sowie der Beleuchtungssysteme, des Potentialausgleichs und die Anpassung der Brandmelde- und Durchsageanlagen in den Sanitär- und Garderobenbereichen. Die bestehenden Niederspannungsinstallationen vom Erdgeschoss bis 5. Obergeschoss werden demontiert und normgerecht neu installiert, unter Berücksichtigung der neuen Warmwasseraufbereitung mit Durchlauferhitzern. Kabelverlegung, Schalt- und Installationsgeräte sowie die Energieversorgung über die NSHV‑2 erfolgen nach DIN VDE. Die Beleuchtung wird vollständig erneuert: DALI-Leuchten in den Garderoben ermöglichen unterschiedliche Lichtszenen. Sicherheitsbeleuchtung inklusive Rettungswegkennzeichnung wird erweitert. Brandmelder und Lautsprecher werden neu verkabelt, Leitungsführungen für spätere Erweiterungen mit Funktionserhalt und Kabelreserven vorgesehen. Garderoben erhalten zusätzlich Lautstärkeregler für die Lautsprecher. Alle Arbeiten werden vor Inbetriebnahme nach DIN VDE geprüft, dokumentiert und protokolliert, sodass die elektrotechnische Ausstattung den aktuellen Normen entspricht. Das Leistungsverzeichnis der elektrotechnischen Arbeiten umfasst: - Demontage und normgerechte Neuinstallation der Niederspannungsanlagen unter Berücksichtigung des neuen Warmwassersystems, - Erneuerung der Beleuchtung in Sanitär- und Garderobenbereichen, inkl. LED- und DALI-Steuerung sowie Sicherheitsbeleuchtung, - Herstellung des Potentialausgleichs, - Anpassung und Verlängerung der Leitungen für Brandmelde- und Durchsageanlagen, inkl. Kabelreserven für spätere Erweiterungen, - Montage von Lautstärkereglern in Garderoben, - Prüfung, Dokumentation und Protokollierung aller elektrotechnischen Arbeiten gemäß DIN VDE. Wesentliche Arbeiten: Demontage bestehender Leitungen und Geräte, Verlegung und Anschluss neuer Niederspannungsleitungen, Montage von Schalt- und Installationsgeräten, Installation von Leuchten und Rettungswegkennzeichnung, Herstellung des Potentialausgleichs, Verlegung und Anschluss von Brandmelde- und Durchsageleitungen inklusive Kabelreserven, Installation von Lautstärkereglern, Funktionsprüfung der Anlagen.
- Flughafen Zürich AG - Zentraler EinkaufZürich-Flughafen
Digital Signage CMS
Die Soll-Situation soll stufenweise in vier Phasen erreicht werden und betrifft die Teile FIDS und «Non-Commercial», während der Teil «Commercial» abgegrenzt wird. In der ersten Phase wird das bisherige Digital Signage CMS (Kurz: DS-CMS) der FZAG durch eine cloudbasierte Software abgelöst wird. Die Phase 1.2 sieht die Integration von Wartezeitinformationen vor, während in der zweiten und dritten Phase, sofern möglich, das sogenannte FIDS integriert werden soll. In der vierten und letzten Phase sollen dann die bestehenden DS-Player (Appliances und Workstations) der FZAG durch neue DS-Player ersetzt werden. Phase 1.1 wird isoliert und vollständig abgeschlossen durchgeführt. Sie bildet die Grundlage für alle weiteren Schritte und ist nicht mit anderen Phasen kombinierbar. Phase 1.2 bis 4 können – abhängig von den Rahmenbedingungen und verfügbaren Ressourcen – entweder sequenziell (nacheinander) oder teilweise parallel umgesetzt werden. Die genaue Abfolge/Parallelisierung resp. Planung erfolgt in gemeinsamer Absprache zwischen FZAG und Anbieter. Phase 1.1: Ablösung DS-CMS (Non-Commercial) : In der ersten Phase (Unterphase 1.1) wird das aktuelle DS-CMS, welches OnPremise betrieben wird, durch eine neue cloudbasierte Software ersetzt. Dabei ist sicherzustellen, dass die Inhaltspublikation weiterhin über die bereits bei der FZAG eingesetzten DS-Player (Appliances sowie Windows Clients) auf den digitalen Anzeigen erfolgen kann. Gleichzeitig sind die bestehenden Quell- und Um- oder Fremdsysteme (Okta B2B, Webseiten, TV-Streams, Parkleitsystem) an das neue DS-CMS anzubinden. Phase 1.2: Integration Wartezeiten : In einer zweiten Unterphase muss zusätzlich das System «Xovis», welches Informationen zu Passagier-Wartezeiten zur Verfügung stellt, via sogenannte «ZRH Bridge» an das neue DS-CMS angebunden werden. Dabei ist sicherzustellen, dass die Wartezeitinformationen auf den digitalen Anzeigen publiziert werden können. Phasen 2 und 3: Integration FIDS; In den nächsten beiden Pha
- Lebenshilfe Ostholstein e.V.
Schülerbeförderung Schule am Papenmoor
Im Rahmen der vorliegenden Ausschreibung soll ein Vertragspartner ermittelt werden, der die Beförderung sehbehinderter, körperbehinderter, meist mehrfachbehinderter Kinder und Jugendlicher des Förderzentrums "Schule am Papenmoor" in der Zeit vom 17.08.2026 bis zum 04.08.28 mit der Option auf weitere 2 Jahre übernimmt. Insbesondere weisen wir zudem auf die Beförderung von Kindern und Jugendlichen mit selbst- und fremdverletzendem Verhalten aufgrund von neurodiversen Verhaltensweisen hin. Der im Verfahren ermittelte Auftragnehmer hat die Beförderung der Kinder und Jugendlichen nach einem individuell abzustimmenden und sich nach Bedarf verändernden Fahrplan und dem vorgegebenen Fahrtrhythmus zu gewährleisten. Gegenstand des zur Vergabe anstehenden Dienstleistungsauftrages ist die Beförderung behinderter Schülerinnen und Schüler ab dem 1. Halbjahr des Schuljahres 2026/2027 (erster Beförderungstag: 17.08.2026) zum Förderzentrum "Schule am Papenmoor" Am Kirchhof 10, 23611 Bad Schwartau sowie zu den Campusklassen des Förderzentrums an der "Grundschule Süsel" Am Schulzentrum 3, 23701 Süsel. Die zu erbringenden Dienstleistungen umfassen neben der Beförderung der Kinder zu den vorgenannten Schulstandorten auch die dazugehörige Fahrdienstorganisation. Die Beförderung erfolgt dabei an fünf Tagen pro Woche. Täglich sind drei Abfahrtszeiten vorgesehen: morgens zwischen ca. 6:30 und 7:00 Uhr mit einer Ankunft auf dem Schulhof um 8:10 Uhr, mittags um 13:00 Uhr sowie nachmittags um 15:35 Uhr. Zusätzlich können Sonderfahrten, beispielsweise im Rahmen von Klassenfahrten, nach individueller Absprache erforderlich sein. Aufgrund des 50-jährigen Schuljubiläums der Schule am Papenmoor findet am 26.09.2026 eine Sonderfahrt statt. Pro Jahr bestehen 20 Schließtage, an denen keine Beförderung stattfindet. Diese befinden sich in aller Regel innerhalb der Schulferien von Schleswig-Holstein. In den Ferienzeiten sind zwei Abfahrtszeiten vorgesehen, morgens sowie nachmittags nach einer Betreuungsdauer von etwa acht Stunden. In der schulfreien Zeit wird nicht im gleichen Umfang befördert werden müssen, wie zu Schulzeiten. Aktuell sind 150 Kinder zu befördern. Die Fahrten erfolgen innerhalb eines Radius von aktuell maximal 45 Kilometern (Ausgangspunkt Bad Schwartau) im Kreis Ostholstein. Von der Beförderung, die diese Ausschreibung betrifft, ausgenommen sind die Orte Stockelsdorf und Bad Schwartau. Ein Bestandteil des Leistungsumfangs ist die Beförderung von rollstuhlfahrenden Kindern, die nicht umgesetzt werden können, beispielsweise bei der Nutzung von E-Rollstühlen. Die Sicherung von Rollstühlen hat über geeignete Kraftknotenpunkte/Verzurrpunkte zu erfolgen, sodass entsprechend ausgestattete und technisch geeignete Fahrzeuge zwingend vorzuhalten sind. Im Bedarfsfall ist während der Beförderung eine Begleitperson zu stellen. Die Notwendigkeit einer Begleitung ergibt sich auf Grundlage einer fachlichen Stellungnahme und Bewertung durch die Lebenshilfe Ostholstein. Der Beförderungsdienstleister muss über fachliche Konzepte zur pädagogischen Grundhaltung bei der Begleitung von Einzelfällen verfügen. Zudem wird eine Selbstverpflichtung jeglicher mit den Kindern in Kontakt tretender Personen im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe erwartet, die Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses, sowie der Nachweis eines vorhanden Masernimpfschutzes im Vorwege des Beschäftigungsverhältnisses. Darüber hinaus sind ein Gewaltschutzkonzept, ein Interventionskonzept sowie ein Konzept zum Krisenmanagement vorzuhalten. Wir erwarten Sprachniveau C2 von jeglichen mit den Kindern in Kontakt tretenden Personen. Es wird vorausgesetzt, dass die Verpflichtungen aus dem Mindestlohngesetz sowie gegebenenfalls bestehende tarifliche Bindungen eingehalten werden. Die Verkehrstauglichkeit der eingesetzten Fahrzeuge ist sicherzustellen, ebenso die Funktionsfähigkeit von Rampen und sonstigen technischen Umbauten. Gesetzlich vorgeschriebene Prüffristen sind einzuhalten. Unterweisungen und arbeitsmedizinische Untersuchungen nach dem Arbeitsschutzgesetz müssen umgesetzt und nachgewiesen werden. Ebenso sind Einweisungen seitens des Dienstleisters für die eigenen Mitarbeitenden in die Bedienung von Hilfsmitteln, insbesondere von E-Rollstühlen, sowie Maßnahmen zur fachgerechten Ladungssicherung sicherzustellen. Die Haftung für die Ladungssicherung geht mit Übergabe der Kinder an den Beförderungsdienstleister auf diesen über.
- Lebenshilfe Ostholstein e.V.Frist: 11. Mai
Schülerbeförderung Schule am Papenmoor
Im Rahmen der vorliegenden Ausschreibung soll ein Vertragspartner ermittelt werden, der die Beförderung sehbehinderter, körperbehinderter, meist mehrfachbehinderter Kinder und Jugendlicher des Förderzentrums "Schule am Papenmoor" in der Zeit vom 17.08.2026 bis zum 04.08.28 mit der Option auf weitere 2 Jahre übernimmt. Insbesondere weisen wir zudem auf die Beförderung von Kindern und Jugendlichen mit selbst- und fremdverletzendem Verhalten aufgrund von neurodiversen Verhaltensweisen hin. Der im Verfahren ermittelte Auftragnehmer hat die Beförderung der Kinder und Jugendlichen nach einem individuell abzustimmenden und sich nach Bedarf verändernden Fahrplan und dem vorgegebenen Fahrtrhythmus zu gewährleisten. Gegenstand des zur Vergabe anstehenden Dienstleistungsauftrages ist die Beförderung behinderter Schülerinnen und Schüler ab dem 1. Halbjahr des Schuljahres 2026/2027 (erster Beförderungstag: 17.08.2026) zum Förderzentrum "Schule am Papenmoor" Am Kirchhof 10, 23611 Bad Schwartau sowie zu den Campusklassen des Förderzentrums an der "Grundschule Süsel" Am Schulzentrum 3, 23701 Süsel. Die zu erbringenden Dienstleistungen umfassen neben der Beförderung der Kinder zu den vorgenannten Schulstandorten auch die dazugehörige Fahrdienstorganisation. Die Beförderung erfolgt dabei an fünf Tagen pro Woche. Täglich sind drei Abfahrtszeiten vorgesehen: morgens zwischen ca. 6:30 und 7:00 Uhr mit einer Ankunft auf dem Schulhof um 8:10 Uhr, mittags um 13:00 Uhr sowie nachmittags um 15:35 Uhr. Zusätzlich können Sonderfahrten, beispielsweise im Rahmen von Klassenfahrten, nach individueller Absprache erforderlich sein. Aufgrund des 50-jährigen Schuljubiläums der Schule am Papenmoor findet am 26.09.2026 eine Sonderfahrt statt. Pro Jahr bestehen 20 Schließtage, an denen keine Beförderung stattfindet. Diese befinden sich in aller Regel innerhalb der Schulferien von Schleswig-Holstein. In den Ferienzeiten sind zwei Abfahrtszeiten vorgesehen, morgens sowie nachmittags nach einer Betreuungsdauer von etwa acht Stunden. In der schulfreien Zeit wird nicht im gleichen Umfang befördert werden müssen, wie zu Schulzeiten. Aktuell sind 150 Kinder zu befördern. Die Fahrten erfolgen innerhalb eines Radius von aktuell maximal 45 Kilometern (Ausgangspunkt Bad Schwartau) im Kreis Ostholstein. Von der Beförderung, die diese Ausschreibung betrifft, ausgenommen sind die Orte Stockelsdorf und Bad Schwartau. Ein Bestandteil des Leistungsumfangs ist die Beförderung von rollstuhlfahrenden Kindern, die nicht umgesetzt werden können, beispielsweise bei der Nutzung von E-Rollstühlen. Die Sicherung von Rollstühlen hat über geeignete Kraftknotenpunkte/Verzurrpunkte zu erfolgen, sodass entsprechend ausgestattete und technisch geeignete Fahrzeuge zwingend vorzuhalten sind. Im Bedarfsfall ist während der Beförderung eine Begleitperson zu stellen. Die Notwendigkeit einer Begleitung ergibt sich auf Grundlage einer fachlichen Stellungnahme und Bewertung durch die Lebenshilfe Ostholstein. Der Beförderungsdienstleister muss über fachliche Konzepte zur pädagogischen Grundhaltung bei der Begleitung von Einzelfällen verfügen. Zudem wird eine Selbstverpflichtung jeglicher mit den Kindern in Kontakt tretender Personen im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe erwartet, die Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses, sowie der Nachweis eines vorhanden Masernimpfschutzes im Vorwege des Beschäftigungsverhältnisses. Darüber hinaus sind ein Gewaltschutzkonzept, ein Interventionskonzept sowie ein Konzept zum Krisenmanagement vorzuhalten. Wir erwarten Sprachniveau C2 von jeglichen mit den Kindern in Kontakt tretenden Personen. Es wird vorausgesetzt, dass die Verpflichtungen aus dem Mindestlohngesetz sowie gegebenenfalls bestehende tarifliche Bindungen eingehalten werden. Die Verkehrstauglichkeit der eingesetzten Fahrzeuge ist sicherzustellen, ebenso die Funktionsfähigkeit von Rampen und sonstigen technischen Umbauten. Gesetzlich vorgeschriebene Prüffristen sind einzuhalten. Unterweisungen und arbeitsmedizinische Untersuchungen nach dem Arbeitsschutzgesetz müssen umgesetzt und nachgewiesen werden. Ebenso sind Einweisungen seitens des Dienstleisters für die eigenen Mitarbeitenden in die Bedienung von Hilfsmitteln, insbesondere von E-Rollstühlen, sowie Maßnahmen zur fachgerechten Ladungssicherung sicherzustellen. Die Haftung für die Ladungssicherung geht mit Übergabe der Kinder an den Beförderungsdienstleister auf diesen über.
- Lebenshilfe Ostholstein e.V.Bad SchwartauFrist: 11. Mai
Schülerbeförderung Schule am Papenmoor
Im Rahmen der vorliegenden Ausschreibung soll ein Vertragspartner ermittelt werden, der die Beförderung sehbehinderter, körperbehinderter, meist mehrfachbehinderter Kinder und Jugendlicher des Förderzentrums "Schule am Papenmoor" in der Zeit vom 17.08.2026 bis zum 04.08.28 mit der Option auf weitere 2 Jahre übernimmt. Insbesondere weisen wir zudem auf die Beförderung von Kindern und Jugendlichen mit selbst- und fremdverletzendem Verhalten aufgrund von neurodiversen Verhaltensweisen hin. Der im Verfahren ermittelte Auftragnehmer hat die Beförderung der Kinder und Jugendlichen nach einem individuell abzustimmenden und sich nach Bedarf verändernden Fahrplan und dem vorgegebenen Fahrtrhythmus zu gewährleisten. Gegenstand des zur Vergabe anstehenden Dienstleistungsauftrages ist die Beförderung behinderter Schülerinnen und Schüler ab dem 1. Halbjahr des Schuljahres 2026/2027 (erster Beförderungstag: 17.08.2026) zum Förderzentrum "Schule am Papenmoor" Am Kirchhof 10, 23611 Bad Schwartau sowie zu den Campusklassen des Förderzentrums an der "Grundschule Süsel" Am Schulzentrum 3, 23701 Süsel. Die zu erbringenden Dienstleistungen umfassen neben der Beförderung der Kinder zu den vorgenannten Schulstandorten auch die dazugehörige Fahrdienstorganisation. Die Beförderung erfolgt dabei an fünf Tagen pro Woche. Täglich sind drei Abfahrtszeiten vorgesehen: morgens zwischen ca. 6:30 und 7:00 Uhr mit einer Ankunft auf dem Schulhof um 8:10 Uhr, mittags um 13:00 Uhr sowie nachmittags um 15:35 Uhr. Zusätzlich können Sonderfahrten, beispielsweise im Rahmen von Klassenfahrten, nach individueller Absprache erforderlich sein. Aufgrund des 50-jährigen Schuljubiläums der Schule am Papenmoor findet am 26.09.2026 eine Sonderfahrt statt. Pro Jahr bestehen 20 Schließtage, an denen keine Beförderung stattfindet. Diese befinden sich in aller Regel innerhalb der Schulferien von Schleswig-Holstein. In den Ferienzeiten sind zwei Abfahrtszeiten vorgesehen, morgens sowie nachmittags nach einer Betreuungsdauer von etwa acht Stunden. In der schulfreien Zeit wird nicht im gleichen Umfang befördert werden müssen, wie zu Schulzeiten. Aktuell sind 150 Kinder zu befördern. Die Fahrten erfolgen innerhalb eines Radius von aktuell maximal 45 Kilometern (Ausgangspunkt Bad Schwartau) im Kreis Ostholstein. Von der Beförderung, die diese Ausschreibung betrifft, ausgenommen sind die Orte Stockelsdorf und Bad Schwartau. Ein Bestandteil des Leistungsumfangs ist die Beförderung von rollstuhlfahrenden Kindern, die nicht umgesetzt werden können, beispielsweise bei der Nutzung von E-Rollstühlen. Die Sicherung von Rollstühlen hat über geeignete Kraftknotenpunkte/Verzurrpunkte zu erfolgen, sodass entsprechend ausgestattete und technisch geeignete Fahrzeuge zwingend vorzuhalten sind. Im Bedarfsfall ist während der Beförderung eine Begleitperson zu stellen. Die Notwendigkeit einer Begleitung ergibt sich auf Grundlage einer fachlichen Stellungnahme und Bewertung durch die Lebenshilfe Ostholstein. Der Beförderungsdienstleister muss über fachliche Konzepte zur pädagogischen Grundhaltung bei der Begleitung von Einzelfällen verfügen. Zudem wird eine Selbstverpflichtung jeglicher mit den Kindern in Kontakt tretender Personen im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe erwartet, die Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses, sowie der Nachweis eines vorhanden Masernimpfschutzes im Vorwege des Beschäftigungsverhältnisses. Darüber hinaus sind ein Gewaltschutzkonzept, ein Interventionskonzept sowie ein Konzept zum Krisenmanagement vorzuhalten. Wir erwarten Sprachniveau C2 von jeglichen mit den Kindern in Kontakt tretenden Personen. Es wird vorausgesetzt, dass die Verpflichtungen aus dem Mindestlohngesetz sowie gegebenenfalls bestehende tarifliche Bindungen eingehalten werden. Die Verkehrstauglichkeit der eingesetzten Fahrzeuge ist sicherzustellen, ebenso die Funktionsfähigkeit von Rampen und sonstigen technischen Umbauten. Gesetzlich vorgeschriebene Prüffristen sind einzuhalten. Unterweisungen und arbeitsmedizinische Untersuchungen nach dem Arbeitsschutzgesetz müssen umgesetzt und nachgewiesen werden. Ebenso sind Einweisungen seitens des Dienstleisters für die eigenen Mitarbeitenden in die Bedienung von Hilfsmitteln, insbesondere von E-Rollstühlen, sowie Maßnahmen zur fachgerechten Ladungssicherung sicherzustellen. Die Haftung für die Ladungssicherung geht mit Übergabe der Kinder an den Beförderungsdienstleister auf diesen über.
- Frist: 30. Apr.
RZV Fortführungsvermessung nach BFR Vermessung Stetten akM
Am Standort Stetten a.k.M. sind in zwei Bereichen im Rahmen von Neu-, Um- und Rückbau der veränderte Bestand zu erfassen und in die Bestandsdokumentation zu übernehmen. Bereich 1 - umfasst die Kaserne mit Regenwasserbehandlungsanlage sowie Kläranlage Kohltal und WW-Thiergarten. Bereich 2 - umfasst den Standort- und Truppenübungsplatz inkl. dem Bereich Meßstetten und Ausfeuerstellungen. Folgende Arbeiten sind auszuführen: 1. Aufnahme am offenen Graben mit ein- bis zweimal wöchentlicher Erfassung vor Ort nach o.g. Erfassungsregeln inkl. Plausibilitätsprüfung. 2. Einheitliche Darstellung der Objekte bei der Visualisierung der Bestandsdaten sowohl in digitaler als auch in analoger Form zur Datenübergabe in das LgBestMod mit normbasiertem Datenmodell. Inkl. Vorhalten und Wartung der Software zur Datenübergabe in das LgBestMod mit normbasiertem Datenmodell. 3. Koordination und Absprache der Aufnahmen anhand der laufenden Baumaßnahmen mit den ausführenden Firmen. 4. Regelmäßige Pflege und Fortführung der Festpunktfelde. 5. Bauvermessung im geringen Umfang bis 2.500,00 € nach Abschätzung des Umfanges durch den AN in Abstimmung mit AG im Rahmen der Fortführungstermine, einschl. der Aufnahmegeräte. In den Richtlinien für die Durchführung von Bauaufgaben des Bundes (RBBau), Ausgabe 01.07.2024 wird im Abschnitt F3 unter anderem eine digitale Bestandsdokumentation von Außenanlagen auf Liegenschaften des Bundes gefordert. Die Liegenschaftsbestandsdokumentation erfolgt dabei einheitlich nach den Vorgaben und Festlegungen der Baufachlichen Richtlinien Liegenschaftsbestandsdokumentation (BFR LBestand). Die bestandsrelevanten topografischen und fachlichen Daten mit Raumbezug sind im Liegenschaftsbestandsmodell (LgBestMod) in einem Katalogwerk festgelegt. Neu-, Um- und Rückbau ist im Bestand zu erfassen und in die Bestandsdokumentation als Fortschreibung zu übernehmen. Damit bildet die Bestandsdokumentation eine aktuelle, verlässliche und einheitliche Grundlage für die im Rahmen der Planung, des Bauens und der Nutzung anfallenden vielfältigen Aufgaben. Das Liegenschaftsbestandsmodell (LgBestMod) legt den Umfang und die Struktur der Liegenschaftsbestandsdokumentation fest. Im Katalogwerk LgBestMod sind alle Festlegungen zum Datenmodell inklusive der zu verwendenden Signaturierung für die Planausgabe in einer einheitlichen Form dokumentiert. Geschätzte Kosten für 7 Jahre = 1.000.000 € netto Vertragslaufzeit Beginn: 01.08.2026 / Ende: 31.07.2033 Zuschlagskriterien: Die Entscheidung über die Auftragserteilung basiert projektbezogen auf folgenden Kriterien: 50 % Qualifikation und Erfahrung des mit der Ausführung des Auftrags betrauten Personals sowie deren Auslastung und Verfügbarkeit, davon - Berufserfahrung (50%) - Fachl. Qualifikation (20%) - Soziale Interaktion im Team (10%) - Auslastung und Verfügbarkeit (20%) 30 % Projektabwicklung, davon - Zu erwartende Leistung und Herangehensweise an die gestellte Aufgabe anhand der Präsentation eines Referenzobjekts (40%) - Methoden der Terminkontrolle/Kostenkontrolle (25%) - Methoden der Qualitätssicherung (25%) - Präsenz vor Ort (10%) 20 % Honorar Das Angebot mit der niedrigsten geprüften Honorarsumme erhält die Höchstpunktzahl. Siehe hierzu auch die Aufgabenbeschreibung in der Anlage. Die Bewerbung hat mit dem vom Auftraggeber vorgegebenen Teilnahmeantrag zu erfolgen. Der Teilnahmeantrag ist abrufbar unter der oben genannten Internetadresse. Dieses Verfahren wird unter der Vergabenummer 26-16008 durchgeführt. (Bei Rückfragen bitte angeben).
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
- Wie kann ich mich auf diese Ausschreibung bewerben?
- Erstellen Sie ein kostenloses Konto auf auftrag.ai. Danach sehen Sie alle Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung in einem strukturierten Ablauf.
- Bis wann läuft die Angebotsfrist?
- Für diese Bekanntmachung ist aktuell keine konkrete Angebotsfrist angegeben.
- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist Universität Trier.
- Welche Unterlagen sind für den Start relevant?
- In der Regel benötigen Sie Leistungsbeschreibung, Eignungsnachweise, Fristenhinweise und ggf. Formblätter. Auf auftrag.ai werden diese Punkte priorisiert dargestellt.