Instandsetzung Abluftkamine am Standort Gradestraße
Instandsetzung der Abluftkamine am Standort Gradestraße. Bei der Inspektion im Oktober 2025 wurden Schäden an Beschichtungen, Dichtungen und Seilabspannsystemen festgestellt, die vollumfänglich instand zu setzen sind.
Angebotsfrist:04. Juni 2026
Typ:Ausschreibung
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Inhalt auf einen Blick
Instandsetzung der Abluftkamine am Standort Gradestraße. Bei der Inspektion im Oktober 2025 wurden Schäden an Beschichtungen, Dichtungen und Seilabspannsystemen festgestellt, die vollumfänglich instand zu setzen sind.
- Ausschreibungstyp: Ausschreibung
- Auftraggeber: Berliner Stadtreinigungsbetriebe AöR (BSR)
- Veröffentlicht: 06. Mai 2026
- Frist: 04. Juni 2026
Ausschreibungsbeschreibung
Instandsetzung der Abluftkamine am Standort Gradestraße. Bei der Inspektion im Oktober 2025 wurden Schäden an Beschichtungen, Dichtungen und Seilabspannsystemen festgestellt, die vollumfänglich instand zu setzen sind.
Weiterführende Details
Nach Registrierung stehen Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung strukturiert bereit.
- Kernanforderungen der Ausschreibung priorisiert aufbereitet
- Fristen, Eignungskriterien und Unterlagen in einem Ablauf
- Hinweise zur strukturierten Angebotsvorbereitung
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Dokumente und Anhänge
2 Dateien erfasst- Bekanntmachung
- 25322406
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Der Tunnel Giswil befindet sich auf der N08 zwischen dem Halbanschluss 33 Giswil Süd und dem Vollanschluss 33 Giswil Nord. Er verfügt über eine Verkehrsröhre im Gegenverkehr sowie über einen Sicherheitsstollen.Er wurde im Jahr 2004 in Betrieb genommen und ist 2 Kilometer lang. Die in Betrieb stehenden Betriebs- und Sicherheitsausrüstungen BSA stammen grösstenteils aus der Bauzeit und müssen erneuert werden.Die Instandsetzung hat das Ziel, die BSA im Tunnel Giswil so weit zu erneuern und instand zu setzen, damit ein sicherer Betrieb bis mindestens zum Jahr 2040 gewährleistet ist. Das vorliegende Los 64 Funk beinhaltet folgende hauptsächlichen Lieferungen und Leistungen vorgesehen: • 1 Kopfstation Funk • 3 Tunnelstationen Funk • 2 Strahlungskabelabschnitte Fahrraum• 2 Strahlungskabelabschnitte SiSto• Anbindung Kopfstation an DAB+, Polycom, IP-Netz BSA GEX, Diversanlage und Einsprechanlage.• Mobilfunkversorgung Zentralen und SiSto• Demontage und Entsorgung der alten Anlage • Erbringung aller notwendiger Dienstleistungen
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MP-220041, N15-08/10 Instandsetzung BSA, Los 18 - Signalisation
Im Auftrag des Tiefbauamts Kt. SG, vertreten durch die Nationalstrassen Gebiet VI, und in Absprache mit dem ASTRA Filiale Winterthur wurden die Betriebs- und Sicherheitsausrüstungen (BSA) der NEB-Strecke N15 im Abschnitt 08/10 (Grenze ZH/SG ca. km 28.7 bis Reichenburg ca. km 47.5) im Jahr 2019 einer Zustandserfassung (ZE) unterzogen. Im Rahmen des NEB wurde die N15-08/10 per Januar 2020 von den Kantonen an den Bund übergeben. Das vorliegende Projekt "N15-08/10, Instandsetzung BSA" hat zum Ziel, die BSA so zu sanieren (Instand zu setzen), dass die Restlebensdauer der N15-08/10 bis zu einer geplanten Gesamtsanierung im Rahmen eines UPlaNS optimal ausgenutzt werden kann und ein sicherer Betrieb bis ca. 2035 (im Rahmen der Projektbearbeitung wurde eine mögliche Verzögerung des UPlaNS bis 2040 berücksichtigt) möglich ist. Im Hauptfokus sind deshalb lebenserhaltende Massnahmen sowie, wo nötig, der Ersatz von Anlagenteilen, um für die Gesamtanlage die Lebensdauer bis zur Gesamtsanierung zu überbrücken.Das vorliegende Los 18 beinhaltet: - Lieferung und Montage von 100 Signalständer und Fachwerkstützen- Lieferung und Montage von 325 statischen Signalen und Klappsignalen- Lieferung und Montage von gesteuerten Signalen:100 FLS42 PWS70 Wechselsignale LED20 Wechselsignal LED vollmatrix12 Blinker55 Ampeln9 Mattscheibensignalen40 innen ausgeleuchteten SignalenLieferung und Montage von 14 Verkehrsdatenerfassung (VDE):Lieferung und Anschluss von Querschnittsverkabelung der Signale
8/2010/S0617 - Rahmenvereinbarung über Wartung und Instandsetzung von IVECO + FAUN Fahrzeugen
Mit Abschluss der Rahmenvereinbarung (Laufzeit 4 Jahre) verpflichtet sich der Auftragnehmer, für Fahrzeuge des Herstellers Iveco u.a. Iveco Flugfeldwagen, Straßentankwagen, Eurotrakker, Iveco - Ungeschützte Verwundeten Transport (UVT) sowie allen weiteren in die Bundeswehr eingeführten Iveco Produkte( geschützt/ungeschützt), mit deren Baugruppen sowie Anbaugeräte (z.B. Ersatzradwinden, Aggregate, Kompressoren etc.) sowie Anhängerfahrzeuge der Bundeswehr und Feuerlöschfahrzeuge w.z.B des Herstellers FAUN Leistungen auszuführen: Durchführung von Wartungsarbeiten, Bedarfsinstandsetzungen, Unfallinstandsetzungen, Pannenservice sowie Prüfungen nach den einschlägigen Vorschriften des Herstellers und gesetzlich vorgeschriebene Prüfungen. Die Leistungserbringung erfolgt grundsätzlich im Werk/in der Werkstatt des Auftragnehmers. Im Bedarfs- bzw. Ausnahmefall muss eine Unterwegshilfe oder auch eine Instandsetzung am Standort des Gerätes möglich sein. (2) Die Auftragsleistung erstreckt sich über die Regionen Niedersachsen- Nordrhein-Westfallen. Eine schnelle Anbindung, bis zu 20 Km Entfernung, an die vielbefahrenen und genutzten Bundesstraßen A2 und A30 muss gegeben sein. Außerdem muss eine einfache Wegstrecke auf dem schnellsten Weg zum Standort Bückeburg von nicht mehr als 60 Km gewährleistet sein. Diese Vorgabe erfüllt den Ansatz der wirtschaftlichen Einplanung personeller und finanzieller Ressourcen bei der Beförderung der Fahrzeuge zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer. Des Weiteren ist eine Soforthilfe (werktags) an diesen Bundesstraßen und den Hauptverkehrsrouten bei Fahrzeugausfällen, Verlegungen und Kfz-Märschen wie z.B. zu dem Truppenübungsplatz Augustdorf sicherzustellen. (3) Der firmen- und vertragsgebundene Auftragnehmer wird in Ausnahmefällen, auf Verlangen Auftraggebers, im Rahmen seiner technischen und personellen Möglichkeiten auch andere als die im Absatz 1 genannten Fabrikate instand setzen. Soweit die vertraglichen Bindungen entgegenstehen, wird er sich um eine Zustimmung bemühen. Die Instandsetzungsleistungen sind nach den aktuellen Herstellerrichtlinien zu erbringen. (4) Der Auftragnehmer wird die bei der Durchführung der Instandsetzungsleistungen anfallenden Abfälle - dies können auch nicht mehr instandsetzungswürdige komplette Geräte bzw. deren Verpackungen sein - in eigener Verantwortung verwerten oder entsorgen. Er wird hierbei alle einschlägigen Rechtsvorschriften einhalten, alle Vorgaben des Auftraggebers beachten und den Auftraggeber, soweit dieser wegen einer Rechtsverletzung des Auftragnehmers in Anspruch genommen wird, von der Haftung freistellen. Die Abfallentsorgung umfasst die Abfallverwertung und die Abfallbeseitigung. Die Abfallverwertung hat grundsätzlich Vorrang. Diesem Vorrang hat der Auftragnehmer Rechnung zu tragen. Der Auftragnehmer wird alle ihm durch Rechtsvorschriften und behördliche Auflagen aufgegebenen sowie in betriebsinternen Weisungen vorgesehenen Unterlagen und Nachweise sorgsam führen (z.B. Nachweisbuch nach Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz) und diese jeweils auf Verlangen der Qualitätssicherung der Vergabestelle zur Einsichtnahme vorlegen mit dem Nachweis über die Abgabe aller Abfälle an zugelassene Entsorgungsunternehmen (Nachweisklärung). Darüber hinaus wird der Auftragnehmer - auch durch entsprechende Vereinbarungen in den Verträgen mit seinen Unterauftragnehmern (Entsorgern) - sicherstellen, dass dem Auftraggeber auf dessen Verlangen eine Nachprüfung des gesamten Entsorgungsweges ermöglicht wird. Die vollständige Leistungsbeschreibung wird mit den Unterlagen zur Verfügung gestellt
- Christliches Klinikum Unna gGmbHUnnaFrist: 18. Mai
CKU / Prüfleistungen für Standsicherheit
Die beiden Unnaer Krankenhäuser ehemaliges Evangelisches Krankenhaus Unna und ehemaliges Katharinen-Hospital Unna haben sich im Oktober 2020 im Rahmen einer gesellschaftsrechtlichen Fusion zum Christlichen Klinikum Unna (im weiteren Verlauf CKU genannt) unter dem Dach des Katholischen Hospitalverbund Hellweg gGmbH zusammengeschlossen und werden derzeit an zwei Standorten betrieben. Das ehemalige Evangelische Krankenhaus Unna wurde in Christliches Klinikum Standort West (in weiterem Verlauf CKUW genannt) und das ehemalige Katharinen-Hospital wurde in Christliches Klinikum Unna Mitte (im weiteren Verlauf CKUM genannt) umbenannt. Der gesellschaftsrechtlichen Fusion soll am Standort des CKUM ein vollumfängliches und bedarfsgerechtes Versorgungsangebot für Patienten unter Abbau von bisher noch vorhandenen Doppelvorhaltungen an einem zentralen Ort folgen. Mit den beantragten Fördermitteln aus dem Krankenhausstrukturfonds soll ein Erweiterungsneubau als Teilprojekt 1 (im weiterem Verlauf TP1 genannt) und eine Neu- bzw. Umstrukturierung des Bestandsgebäudes als Teilprojekt 2 (im weiteren Verlauf TP2 genannt) am Standort CKUM, der Liegenschaft an der Mozartstraße, 59423 Unna realisiert werden, in dem alle Abteilungen, die bisher auf zwei Standorte des CKU verteilt waren, zusammengeführt werden. Auf dem Grundstück befindet sich derzeit eine Personalwohnheim, das Familienforum, ein Gebäude, in welchem das CKU Bildungsangebote an Eltern bereitstellt, eine Stellplatzanlage für Mitarbeiter und Helikopterlandeplatz. Die Maßnahmen zur Errichtung des Neubaus sehen vor, die o.g. Gebäude abzubrechen und die Parkplatzanlage zurückzubauen. Das TP1 soll aus einem 7-geschossigen Hauptbaukörper bestehen, der sich entlang der Mozartstraße einfügt. In Richtung Beethovenring soll ein Parkhaus für Mitarbeiter, Besucher und Patienten entstehen, welches über die Mozartstraße erschlossen wird. Dieses Parkhaus ist nicht Bestandteil der Förderung und wird hier nur nachrichtlich erwähnt. Zwischen dem TP1 und dem Parkhaus soll der neue Haupteingang entstehen. Dieser wird über eine neue Wegesachse erschlossen. Ein neues Vordach verbindet das Parkhaus mit dem TP 1. Nach Fertigstellung und Inbetriebnahme des Erweiterungsbaus TP1 und des Parkhauses sollen die geplanten Umbaumaßnahmen im Bestand als TP2 durchgeführt werden. Die beantragte Größe BGF im Erweiterungsneubau beträgt ca. 29.500m² BGF, der BRI beläuft sich auf ca. 125.300m³. Die ausgeschriebenen Leistungen umfassen die vollständige Prüfung der Standsicherheit gemäß den geltenden Verwaltungsvorschriften in NRW und § 24 Abs. 2 der SV-VO 2009. Es sind hier die Prüfleistungen für das Teilprojekt 1 zu erbringen. Die Leistungsphase 3 ist im Wesentlichen abgeschlossen. Der Bauantrag wurde im Dezember 2025 eingereicht und der Baubeginn Erdarbeiten/ Rohbau ist ab 11/2026 avisiert. Aktuell erfolgen die Vorbereitungen zur Ausschreibung und Vergabe der Bauausführung. Die Leistungen der Prüfstatik werden nach Beauftragung kurzfristig erforderlich. Weitere Informationen können den Vergabeunterlagen entnommen werden.
- Christliches Klinikum Unna gGmbH
CKU / Prüfleistungen für Standsicherheit
Die beiden Unnaer Krankenhäuser ehemaliges Evangelisches Krankenhaus Unna und ehemaliges Katharinen-Hospital Unna haben sich im Oktober 2020 im Rahmen einer gesellschaftsrechtlichen Fusion zum Christlichen Klinikum Unna (im weiteren Verlauf CKU genannt) unter dem Dach des Katholischen Hospitalverbund Hellweg gGmbH zusammengeschlossen und werden derzeit an zwei Standorten betrieben. Das ehemalige Evangelische Krankenhaus Unna wurde in Christliches Klinikum Standort West (in weiterem Verlauf CKUW genannt) und das ehemalige Katharinen-Hospital wurde in Christliches Klinikum Unna Mitte (im weiteren Verlauf CKUM genannt) umbenannt. Der gesellschaftsrechtlichen Fusion soll am Standort des CKUM ein vollumfängliches und bedarfsgerechtes Versorgungsangebot für Patienten unter Abbau von bisher noch vorhandenen Doppelvorhaltungen an einem zentralen Ort folgen. Mit den beantragten Fördermitteln aus dem Krankenhausstrukturfonds soll ein Erweiterungsneubau als Teilprojekt 1 (im weiterem Verlauf TP1 genannt) und eine Neu- bzw. Umstrukturierung des Bestandsgebäudes als Teilprojekt 2 (im weiteren Verlauf TP2 genannt) am Standort CKUM, der Liegenschaft an der Mozartstraße, 59423 Unna realisiert werden, in dem alle Abteilungen, die bisher auf zwei Standorte des CKU verteilt waren, zusammengeführt werden. Auf dem Grundstück befindet sich derzeit eine Personalwohnheim, das Familienforum, ein Gebäude, in welchem das CKU Bildungsangebote an Eltern bereitstellt, eine Stellplatzanlage für Mitarbeiter und Helikopterlandeplatz. Die Maßnahmen zur Errichtung des Neubaus sehen vor, die o.g. Gebäude abzubrechen und die Parkplatzanlage zurückzubauen. Das TP1 soll aus einem 7-geschossigen Hauptbaukörper bestehen, der sich entlang der Mozartstraße einfügt. In Richtung Beethovenring soll ein Parkhaus für Mitarbeiter, Besucher und Patienten entstehen, welches über die Mozartstraße erschlossen wird. Dieses Parkhaus ist nicht Bestandteil der Förderung und wird hier nur nachrichtlich erwähnt. Zwischen dem TP1 und dem Parkhaus soll der neue Haupteingang entstehen. Dieser wird über eine neue Wegesachse erschlossen. Ein neues Vordach verbindet das Parkhaus mit dem TP 1. Nach Fertigstellung und Inbetriebnahme des Erweiterungsbaus TP1 und des Parkhauses sollen die geplanten Umbaumaßnahmen im Bestand als TP2 durchgeführt werden. Die beantragte Größe BGF im Erweiterungsneubau beträgt ca. 29.500m² BGF, der BRI beläuft sich auf ca. 125.300m³. Die ausgeschriebenen Leistungen umfassen die vollständige Prüfung der Standsicherheit gemäß den geltenden Verwaltungsvorschriften in NRW und § 24 Abs. 2 der SV-VO 2009. Es sind hier die Prüfleistungen für das Teilprojekt 1 zu erbringen. Die Leistungsphase 3 ist im Wesentlichen abgeschlossen. Der Bauantrag wurde im Dezember 2025 eingereicht und der Baubeginn Erdarbeiten/ Rohbau ist ab 11/2026 avisiert. Aktuell erfolgen die Vorbereitungen zur Ausschreibung und Vergabe der Bauausführung. Die Leistungen der Prüfstatik werden nach Beauftragung kurzfristig erforderlich. Weitere Informationen können den Vergabeunterlagen entnommen werden.
- Niedersächsische Landesforsten A.ö.R, NFA Seesen - Wegebaustützpunkt -Seesen
Instandsetzung- und Unterhaltungsarbeiten an Forstwegen
Forstlicher Wegebau im Anhalt an die Standardbauweisen des "ländlichen Wegebaus" nach Arbeitsblatt DWA-A 904, Ausgabe 2025 (RLW), FGSV Merkblatt "Erhaltung ländlicher Wege (2006)" und den für die Herstellung der Wegebefestigungen geltenden "Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für die Befestigung ländlicher Wege (ZTV LW 16, Ausgabe 2016), sowie "Technischen Lieferbedingungen für Gesteinskörnungen, Baustoffe, Baustoffgemische und Bauprodukte für den Bau ländlicher Wege (TL LW 16, Ausgabe 2016) in jeweils aktueller Version. Neu- und Ausbauten, Unterhaltung und Instandsetzungsarbeiten. Wasserbau an Fließ- und Stillgewässern und ingenieurbiologische Bauten nach dem Stand der Technik. Baustofftransporte. Anzuwendende Regelprofile und verbindliche Standardbaubeschreibungen sind der Anlage 14 zu entnehmen. Die dort verbal und in Form von Bauzeichnungen dargestellten baulichen Anlagen sind für den Auftragnehmer verbindlich und Basis aller erteilten Einzelarbeitsaufträge. Davon abweichend hergestellte bauliche Anlagen, ohne spezielle Beauftragung seitens des NLF-Wegebaustützpunktes, werden nicht abgenommen und gemäß § 2 (8) Nr.1 VOB/B nicht vergütet. Der Umfang der Leistung beinhaltet folgende Teilleistungen: a) Grader - Neu- und Ausbau inklusive Graben-/Banketträumung (schwere Profilierungsarbeiten) mit ca. 5-11 Übergängen zur Herstellung des Regelquerprofils (s.o.) auf naturfesten Wegen und Wegen mit einer vorhandenen Tragschicht aus Geröll oder grobem Mineralgemisch (0 - X, 0/150 mm). - Wegepflege: Einziehen von Mineralgemisch aus dem Bankett und der Wegemitte in 3 - 5 Arbeitsgängen. Gleichmäßige Verteilung des Materials auf der Fahrbahn. - Wegeunterhaltung: Maßnahmen am Wegekörper zur Substanzerhaltung ohne wesentliche Materialgaben (bis 100kg/qm); schwere Profilierungsarbeiten in 5 - 11 Arbeitsgängen, inklusive Banketträumung unter gleichzeitiger Nachprofilierung der Fahrbahn. Ziel ist die Wiederherstellung des Regelquerprofils unter größtmöglicher Schonung vorhandener Trag-/Deckschichten ohne Bearbeitung des Grabens/Spitzrinne, die ggfs. zuvor durch alternative Verfahren geräumt worden sind. Überschüssiges Material wird aus dem Wegekörper in den angrenzenden Seitenraum übergesetzt und dort flächig ausgestrichen oder am Fahrbahnrand im Schwad zum späteren Abtransport abgelagert nach Wahl des AG. - Wegeinstandsetzung: wie Unterhaltung, jedoch zusätzlich mit Einbau neuer (bauseitig gelieferter) Deckenbaustoffe (ab 100kg/qm). Reparatur von Tragschichten, Wiederherstellung des Querprofils, Beseitigung größerer Schäden. Gefordert wird ein gleichmäßiger, ebenflächiger Einbau im Regelprofil mit i.d.R. 5 Arbeitsgängen nach ZTV-LW. Folgende Mineralgemische kommen dabei regelmäßig zum Einbau: 0 - X, 0/150, 0/120, 0/75, 0/45, 0/32, 0/22, 0/11, 0/5 mm. - Neubau, Ausbau: Ausführung mit ca. 5-11 Übergängen zur Herstellung des Regelquerprofils auf naturfesten Wegen und Wegen mit einer vorhandenen Tragschicht aus Geröll oder grobem Mineralgemisch (0 - X, 0/150 mm). Ausschälen des Grabens im Rohplanum und/oder der Bankette, übersetzen des Materials in mehreren Arbeitsgängen auf die Talseite bzw. andere Wegeseite. Überschüssiges Material wird aus dem Wegekörper in den angrenzenden Seitenraum übergesetzt und dort flächig ausgestrichen oder am Fahrbahnrand im Schwad abgelagert zum späteren Abtransport nach Wahl des AG. Gefordert wird ein gleichmäßiger, ebenflächiger Einbau zugeführten Materials (> 100 kg/qm) im Regelprofil mit i.d.R. 5 Arbeitsgängen nach ZTV-LW. Folgende Mineralgemische kommen dabei regelmäßig zum Einbau: 0 - X, 0/150, 0/120, 0/75, 0/45, 0/32, 0/22, 0/11, 0/5 mm. Die Materiallieferung ist nicht Gegenstand dieser Position. - Gefordert wird ein selbstfahrender Allradgrader mit Knicklenkung, Frontschild und Heck- oder Mittelscharaufreißer in den angegebenen Leistungsklassen. b) Verdichtungsgeräte - Fachgerechtes Verdichten der profilierten Wege mit / ohne Zugabe von Baustoffen mittels zugelassenen Verdichtungsgeräten in 5 - 15 Arbeitsgängen. Dabei ist das o.g. Regelprofil zu erhalten. -> Tragschichten werden verdichtet mit Vibrationsanhängewalze in Kombination mit zugelassenem Zugfahrzeug oder Walzenzug* -> Deckschichten werden verdichtet mit Vibrationsanhängewalze in Kombination mit zugelassenem radgetriebenen Zugfahrzeug, Plattenverdichter oder Walzenzug* (* im Bergland kein Walzenzug) c) Baustofftransporte - Eigenständige Organisation der Baustofftransporte vom Lieferwerk auf die Baustelle. Der Einkauf im Lieferwerk erfolgt im Auftrag und auf Rechnung des Wegebaustützpunktes Seesen bzw. des Waldbesitzers. - Schütten erfolgt i.d.R. im gleichmäßigen Schwad unter Berücksichtigung der Steigungsstrecken. Heck- und/oder Seitenklappenbegrenzer sind zwingend erforderlich. Neu- und Ausbau von Wegen erfolgt im Längsschwad- oder Überkopfeinbau (längere Rückwärtsfahrt mit Last auf Rohplanum). Der Auftraggeber kann eine Mindesttransportmenge von bis zu 500 to pro Tag verlangen. Bei Schiffslöschung kann der Auftraggeber im Los 1.10 eine Transportmenge von bis zu 850 t / Tag einfordern, bei einer Transportentfernung bis zu 40 km. d) Bauhelfer - Manuelle Tätigkeiten ggfs. mit leichtem Gerät. e) Baggerarbeiten - Neu- und Ausbau von LKW-fähigen Wegen am Hang und in der Ebene nach Regelquerprofil (s. Anlage 14). Beherrschung des Bodenumlagerungsverfahrens. - Neubau und Unterhaltung/Instandsetzung von Rückewegen nach Anlage 14. Herstellung von Querabschlägen. - Verlegung und Einbau von Rahmenfertigteilen und Rohrdurchlässen. Sämtliche vorbereitenden Arbeiten im/am Wasser und Verlegen bis zur maximalen Tragkraft des Baggers. - Verlegung und Einbau von Stützmauern, Furten und Sohlgleiten. Fachgerechtes Setzen als Trockenmauerbauwerk aus groben Wasserbausteinen (Kantenlänge 60 bis 120 cm). Wenn im Los gefordert mittels Sortiergreifer. - Rodung von Wurzelstubben mit Zusatzgeräten wie Stubbenhaken oder technisch gleichwertig. - Baufeldvorbereitung und - räumung - Reisigräumung mittels Räumrechen o.ä. - Stemmarbeiten zur Wegevorbereitung mit Zusatzgeräten wie hydraulischen Stemmeinrichtungen oder technisch gleichwertig zur Beseitigung von Felsköpfen in Gräben, Böschungen und im Weg. - Anlage und Pflege von Wegegräben unter Beachtung des Längsnivellements mit angepassten Anbaulöffeln. - Abbrucharbeiten und Rückbau abgängiger Bauwerke (Durchlässe, Brücken, Stützmauern o.ä.) unter Beachtung ökologischer Belange. - Anlage von Versickerungen im Wegeseitenraum, Verladearbeiten, Mischen von Baustoffen. - Verlegen von Rohrdurchlässen bis 140 cm Durchmesser. - Überschüssiges Material wird aus dem Wegekörper in den angrenzenden Seitenraum übergesetzt und dort flächig ausgestrichen (keine Aufhaldung). - Voreinbau von Tragschichtmaterial "Überkopf": als Schüttkegel gekipptes Mineralgemisch umsetzen und in bislang unbefestigte Wegetrasse voreinbauen und verdichten mit Anhängewalze/Walzenzug (siehe b) - Laden von der Halde/aus der Wand: An der Rohstoffquelle (im Lieferwerk) aufladen von gelöstem Schottermaterial diverser Korngrößen auf bauseits bereitgestellte LKW - Aufhalden als Zwischenlager: vom LKW punktuell abgekipptes Material diverser Korngrößen seitlich in Mieten bis zu 250to zur Zwischenlagerung aufhalden. f) Planierraupe - Neu- und Ausbau von LKW-fähigen Wegen und Rückewegen am Hang und in der Ebene nach Regelprofil. Planieren von Flächen nach vorgegebenen Höhen. - Anlage von Querabschlägen. - Unterhaltung/Pflege von Rückewegen (Wiederherstellung Regelprofil und Wasserführung, Reisig abschieben). - Voreinbau von Geröll. g) Radlader - Baufeldvorbereitung und Reisigräumung. - Abtransport von Aushub und Beladung von LKW. - Laden von der Halde am Waldweg auf bauseits gestellte LKW und/oder Verbringen von Gestein (z.B. Kartoffelllesesteine) aus dem Zwischenlager auf die Baustelle. Dort flächig voreinbauen. - Aufnahme und Transport von Bankettmaterial, Verbringung, Abladen und flächiges Verteilen. - Verdichten von Bankettstreifen mit Anbauverdichter. h) Rüttelplatte mit Bediener Einrütteln von Baustoffen in geringem Umfang bei Unterhaltungsarbeiten an Wegen oder Einbau von Rahmenprofilteilen, Großdurchlässen (ab 1000 mm LW), sonstigen Bauwerken. i) Motorsäge mit Bediener Entfernen von holzigen Gewächsen und Bäumen. Nutzung der vollständigen persönlichen Schutzausrüstung für Arbeiten mit Motorsägen. Bediener muss mindestens ECC 1+2 (Europäisches Motorsägenzertifikat) vorweisen. j) Böschungsmulcher Schlepperanbaugerät mit mind. 5,50 m Ausleger und Schlegelmulcher mit 1,20 m Breite zum Mulchen von bis zu 10 cm starken holzigen Gewächsen bis 3,50 m Höhe im Wegeseiten- und Böschungsraum. k) Schlepper mit Wegebaufräse Zum Fräsen von ungebundenen und gebundenen (Asphalt) Fahrbahnbefestigungen. l) landwirtschaftliche Scheibenegge Zur Bearbeitung von verspurten Rückewegen. Wiederherstellung einer ebenen Bodenoberfläche. Inklusive leistungsfähiger Zugmaschine. m) Raddumper mit Dreh-Kippmulde Zum Transport von Schüttgütern und Boden innerhalb der Baustelle unter beengten Platz-Verhältnissen. n) Anbaugeräte (Anbaumulcher, Wallheckenschere, Kreissägeaggregat) mit Schlepper als Trägerfahrzeug Schlepperanbaugeräte mit mindestens 5,50 m Ausleger und Schlegelmulcher mit 1,20 m Breite bzw. Wallheckenschere oder Kreissägeaggregat zum Mulchen und Schneiden von bis zu 10 cm starken holzigen Gewächsen bis 3,50 m Höhe im Wegeseiten- und Böschungsraum. o) Bankettfertiger Bankettfertiger als selbstfahrendes Gerät oder als Schlepper bzw. Unimog mit Anbau-Bankettfertiger zum Einbau von Bankettstreifen an Asphaltfahrbahnen. Koordination: Der Auftragnehmer sorgt in Abstimmung mit der zuständigen Wegebaueinsatzleitung für eine fachgerechte Koordination aller Vorgänge auf der Baustelle. Ein Vorarbeiter (z.B. der Graderfahrer) wird dafür der Wegebaueinsatzleitung gegenüber namentlich benannt. Der Vorarbeiter muss über ausreichende sprachliche Deutschkenntnisse -Niveau B2- verfügen. Hinweis zur Altlastenproblematik: Für den Fall, dass im Zuge von Bauarbeiten auf vorher nicht bekannte Altlasten gestoßen wird, ist zeitnah die zuständige Wegebaueinsatzleitung zu benachrichtigen. Fachgerechte Vorkehrungen zur Beweissicherung und eine strikte Materialtrennung für die spätere Entsorgung sind in Absprache und nach Aufwand zu treffen. Konkretisierende Hinweise zu Arbeitsausführung und Rettungskette werden i.d.R. an jedem Bauobjekt durch den Wegebaustützpunkt für den Auftragnehmer bindend bei der Einweisung oder Bauvorbesprechung gegeben. Es bestehen besondere Regelungen zur losweisen Vergabe (vgl. Nr. 1.1.6.). 1.1.6. Teilung des Auftrages in Lose und Möglichkeit Angebote für eines, mehrere oder alle Lose einzureichen. Genauere Angaben hinsichtlich der technischen Ausrüstung siehe Leistungs-/Preisverzeichnis (Anlage 1). Der Gesamtauftrag wird in Losgruppen mit folgend dargestellten Losen unterteilt: Erläuterung Einsatzschlüssel: das angegebene prozentuale Verhältnis ist für den Abruf der Positionen in den angegebenen Forstbetrieben geplant. Gruppe 1 - Graderbauzug inklusive Antransport des Materials, Erdbau, alle Arbeiten nach 1.1.5. Los 1.12: NFÄ Göhrde, Oerrel (Einsatzschlüssel: 84% Göhrde, 16% Oerrel) Gruppe 2 - Sonstiger Erdbau und Wasserbau. Alle Arbeiten nach 1.1.5. Los 2.5: Wasserbau, Grabenunterhaltung, Verlegung von Durchlässen und sonstiger Erdbau im Harz Los 2.6: Grabenunterhaltung, Verlegung von Durchlässen in den NFÄ Neuhaus, Dassel und Münden
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- Die Angebotsfrist endet am 04. Juni 2026.
- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist Berliner Stadtreinigungsbetriebe AöR (BSR).
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