Instagram-Kanalbetreuung
Die Handwerkskammer Dresden sucht einen externen Dienstleister, um den Instagram-Kanal zu betreuen. Der Zielgruppe sind vor allem junge Menschen zwischen 14 und 25 Jahren, um sie für eine Ausbildung im Handwerk zu interessieren und zu motivieren. Die Betreuung soll auch Auszubildende und Fachkräfte über Karrieremöglich...
Angebotsfrist:12. Juni 2026
Typ:Ausschreibung
Ohne Kreditkarte · Sofortiger Zugang
Inhalt auf einen Blick
Die Handwerkskammer Dresden sucht einen externen Dienstleister, um den Instagram-Kanal zu betreuen. Der Zielgruppe sind vor allem junge Menschen zwischen 14 und 25 Jahren, um sie für eine Ausbildung im Handwerk zu interessieren und zu motivieren. Die Betreuung soll auch Auszubildende und Fachkräfte über Karrieremöglichkeiten im Handwer...
- Ausschreibungstyp: Ausschreibung
- Auftraggeber: Handwerkskammer Dresden
- Veröffentlicht: 12. Mai 2026
- Frist: 12. Juni 2026
- Thema: Online-Marketing
Ausschreibungsbeschreibung
Die Handwerkskammer Dresden sucht einen externen Dienstleister, um den Instagram-Kanal zu betreuen. Der Zielgruppe sind vor allem junge Menschen zwischen 14 und 25 Jahren, um sie für eine Ausbildung im Handwerk zu interessieren und zu motivieren. Die Betreuung soll auch Auszubildende und Fachkräfte über Karrieremöglichkeiten im Handwerk informieren. Die Leistung soll in Dresden erbracht werden.
Weiterführende Details
Nach Registrierung stehen Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung strukturiert bereit.
- Kernanforderungen der Ausschreibung priorisiert aufbereitet
- Fristen, Eignungskriterien und Unterlagen in einem Ablauf
- Hinweise zur strukturierten Angebotsvorbereitung
- Passende Folgeausschreibungen automatisch entdecken
Dokumente und Anhänge
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6KOPIE: Focus ON! 2026 - Maßnahme zur ganzheitlichen Betreuung nach 16k SGB II: - nach Rückversetzung
Zur Zielgruppe gehören junge Menschen unter 25 Jahren, die aufgrund diverser Problemlagen Schwierigkeiten haben, eine Ausbildung oder eine Beschäftigung aufzunehmen und zum Aufbau und zur Entwicklung ihrer Ausbildungs- bzw. Beschäftigungsfähigkeit eine ganzheitliche Betreuung benö-tigen. Das Ziel der Maßnahme ist, die Ausbildungs- und Beschäftigungsfähigkeit für junge Menschen unter 25 Jahren zu entwickeln. Hierbei sollen alltägliche und berufliche Handlungskompetenzen identifiziert, stabilisiert und ausgebaut werden. Die Maßnahme wird kreisweit für einen Zeitraum von 12 Monaten ausgeschrieben. Eine Aufteilung in Lose erfolgt nicht. Es sind zwei Optionszeitraume mit jeweils 12 Monaten vorgesehen. Eine gültige Trägerzertifizierung gem. § 178 SGB III muss vorliegen. Die Betreuung im Kreisgebiet soll flächendeckend sichergestellt werden. Die Betreuung erfolgt auf-suchend.
- Frist: 22. Apr.
Vergabe einer arbeitsmarktpolitischen Fördermaßnahme für Jugendliche und junge Erwachsene unter 25 Jahre
Die arbeitsmarktpolitische Maßnahme "Startbahn25" unterstützt seit 2013 im Landkreis Saarlouis junge Menschen unter 25 Jahren im SGB-II-Leistungsbezug bei der Stabilisierung ihrer Lebenssituation und der Heranführung an Ausbildung und Arbeitsmarkt. Durch Entwicklungen wie die Fluchtbewegungen infolge des Syrienkriegs und des Ukrainekriegs hat sich die Teilnehmendenstruktur verändert, wodurch höhere Unterstützungsbedarfe entstanden sind. Daher soll die Maßnahme auch ab 2026 fortgeführt und weiterentwickelt werden, insbesondere durch intensive Beratung, stärkere Kooperation mit regionalen Arbeitgebern und die Einbindung lokaler Netzwerke. Die Maßnahme wird gemeinsam vom Landkreis und dem Land umgesetzt und durch Mittel des Europäischen Sozialfonds (ESF) ergänzt. Diese Finanzierung ermöglicht zusätzliches Personal und eine intensivere Betreuung, z. B. durch aufsuchende Arbeit bei Fehlzeiten. Zielgruppe: Jugendliche und junge Erwachsene unter 25 Jahren im SGB II mit erheblichen Vermittlungshemmnissen, z. B. durch fehlende Schulabschlüsse, abgebrochene Ausbildungen, instabile Lebensverhältnisse, psychosoziale Belastungen oder Flucht-/Migrationshintergrund. Umfang: 120 Teilnehmendenplätze (mit möglicher Erhöhung um bis zu 15 %). Ziel der Maßnahme: Stabilisierung der persönlichen Situation Abbau von Vermittlungshemmnissen Heranführung an Ausbildung oder sozialversicherungspflichtige Beschäftigung langfristige berufliche und gesellschaftliche Integration Vermeidung dauerhaften Transferleistungsbezugs Die Maßnahme setzt dabei auf individuelle Betreuung, Netzwerkarbeit, digitale Beratung und Kompetenzförderung, um jungen Menschen eine nachhaltige berufliche Perspektive und selbstständige Lebensführung zu ermöglichen. Weitere Informationen & Leistungsanforderungen etc. entnehmen Sie bitte dem Leistungsverzeichnis.
- Landratsamt BautzenFrist: 19. Mai
Assistierte Ausbildung in Kombination mit Berufsausbildung in außerbetrieblichen Einrichtungen im kooperativen Modell
Leistungsgegenstand ist die Durchführung einer kombinierten Maßnahme bestehend aus Assistierter Ausbildung (AsA) und Berufsausbildung in außerbetrieblichen Einrichtungen im kooperativen Modell (BaE koop.). Sofern im Folgenden keine Differenzierung erfolgt, beziehen sich die Ausführungen gleichermaßen auf beide Maßnahmebereiche. Abweichende oder spezifische Bestimmungen werden jeweils gesondert ausgewiesen. Im Rahmen dieser Maßnahme ist durch den Auftragnehmer bei Bedarf ein nahtloser Übergang eines Teilnehmers von der AsA in die BaE koop. bzw. umgekehrt zu gewährleisten. Dieser begleitete Wechsel hat grundsätzlich in enger Abstimmung zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber zu erfolgen und wird individuell an die jeweilige Situation des Teilnehmenden angepasst. Die Assistierte Ausbildung in Kombination mit der Berufsausbildung in außerbetrieblichen Einrichtungen im kooperativen Modell soll im Rahmen dieser Ausschreibung als lernendes Projekt verstanden werden. Modifizierungen und Anpassungen sind in gemeinsamer Absprache möglich. a) AsA: Förderungsbedürftige junge Menschen und deren Ausbildungsbetriebe können während einer betrieblichen Berufsausbildung durch Maßnahmen der Assistierten Ausbildung mit dem Ziel des erfolgreichen Abschlusses der Berufsausbildung unterstützt werden. Förderungsbedürftige junge Menschen können auch während einer Einstiegsqualifizierung unterstützt werden, nach der vorzeitigen Lösung eines betrieblichen Berufsausbildungsverhältnisses bis zur Aufnahme einer weiteren betrieblichen oder außerbetrieblichen Ausbildung und nach erfolgreicher Beendigung einer mit ausbildungsbegleitenden Hilfen geförderten betrieblichen Berufsausbildung bis zur Begründung oder Festigung eines Arbeitsverhältnisses. Die jungen Menschen werden, auch im Betrieb, individuell und kontinuierlich unterstützt und sozialpädagogisch begleitet. Hierzu gehören Maßnahmen: 1. zum Abbau von Sprach- und Bildungsdefiziten 2. zur Förderung fachtheoretischer Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten und 3. zur Stabilisierung des Berufsausbildungsverhältnisses. Weitere Inhalte der AsA sind Maßnahmen zur Unterstützung der Ausbildungsbetriebe bei administrativen und organisatorischen Aufgaben im Zusammenhang mit der Durchführung der Ausbildung und zur Stabilisierung des Berufsausbildungsverhältnisses. b) BaE koop.: Außerbetriebliche Berufsausbildungen zielen darauf ab, Auszubildenden, die aufgrund einer Lernbeeinträchtigung oder sozialer Benachteiligungen besonderer Hilfen bedürfen, durch Berufsausbildung in einer außerbetrieblichen Einrichtung die Aufnahme, Fortsetzung sowie den erfolgreichen Abschluss einer Berufsausbildung zu ermöglichen. Im kooperativen Modell werden die fachpraktischen Ausbildungsinhalte unter Einbeziehung von persönlich und fachlich geeigneten Kooperationsbetrieben vermittelt. Dabei ist für jeden Teilnehmer gemäß den gesetzlichen Bestimmungen ein frühzeitiger Übergang in eine betriebliche Ausbildung anzustreben. Vorzugsweise sollen die Teilnehmer dabei in den Kooperationsbetrieb vermittelt werden. Dem Auftragnehmer obliegen die Koordinierung der Ausbildung, die sozialpädagogische Betreuung, die fachtheoretische Unterweisung und die Erteilung von Stützunterricht. Der Auftragnehmer hat die aktuell gültigen Ausbildungsordnungen/ Ausbildungsregelungen der einzelnen Berufsausbildungen anzuwenden. Im Vorfeld der außerbetrieblichen Berufsausbildung sollen die geplanten Teilnehmer im Rahmen einer individuellen Vorbereitungsphase – Eignungsfeststellung bei der Suche nach einem Kooperationsbetrieb und der organisatorischen Vorbereitung der Ausbildung unterstützt werden. Dazu stehen dem Auftragnehmer während des Zeitraums vom 01.08.2026 bis 31.10.2026 bis zu 20 sozialpädagogische Fachleistungsstunden je Teilnehmer zur Verfügung. In begründeten Einzelfällen können bei Bedarf und nach vorheriger Zustimmung durch den Auftraggeber mehr als 20 sozialpädagogische Fachleistungsstunden absolviert werden. Die Umsetzung dieser sozialpädagogischen Fachleistungsstunden kann im Falle eines späteren Beginns der BaE koop. eines Teilnehmers im Einzelfall und nach vorheriger Abstimmung zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber zu einem späteren Zeitpunkt (auch nach dem 31.10.2026) erfolgen. Zielgruppe: Zur Zielgruppe gehören – unabhängig von der erreichten Schulbildung – Jugendliche und junge Erwachsene ohne Berufsabschluss, die die allgemeine Schulpflicht erfüllt haben und die über die notwendige Ausbildungs- und Berufsreife verfügen. a) AsA: Zum förderungsfähigen Personenkreis der AsA gehören erwerbsfähige Leistungsberechtigte, die wegen in ihrer Person liegender Gründe ohne die Förderung eine Einstiegsqualifizierung oder eine Berufsausbildung nicht beginnen, fortsetzen oder erfolgreich beenden können. Junge Menschen mit Behinderung können an der Assistierten Ausbildung im Sinne der Inklusion teilnehmen. In begründeten Einzelfällen können im Rahmen der AsA auch junge Menschen gefördert werden, die zum Maßnahmebeginn noch nach einer dualen Ausbildung suchen, wenn zu erwarten ist, dass sie diese Unterstützung auch während der Ausbildung benötigen werden. Ebenso ist eine Förderung junger Menschen, die eine schulische Ausbildung absolvieren möglich, wenn sie langzeitarbeitslos sind oder das 25. Lebensjahr noch nicht erreicht haben und ihre berufliche Eingliederung auf Grund von schwerwiegenden Vermittlungshemmnissen besonders erschwert ist (§ 16f SGB II). Förderfähig sind ebenso Betriebe, die einen Teilnehmenden in betriebliche Ausbildung oder Einstiegsqualifizierung nehmen möchten oder einen Teilnehmenden in betriebliche Ausbildung übernommen haben. b) BaE koop.: Bei der BaE koop. gehören zum förderungsfähigen Personenkreis lernbeeinträchtigte und sozial benachteiligte Jugendliche, die wegen in ihrer Person liegenden Gründen ohne diese Förderung eine betriebliche Berufsausbildung auch mit der Unterstützung durch ausbildungsbegleitende Hilfen oder AsA nicht beginnen können und deswegen auf eine außerbetriebliche Berufsausbildung angewiesen sind. Förderfähig sind zudem junge Menschen, deren betriebliches oder außerbetriebliches Berufsausbildungsverhältnis vorzeitig gelöst worden ist und deren Eingliederung in betriebliche Berufsausbildung auch mit ausbildungsfördernden Leistungen aussichtslos ist, sofern zu erwarten ist, dass sie die Berufsausbildung erfolgreich abschließen können. Zeitlicher Umfang: Maßnahmenbeginn 01.09.2026, Maßnahmenende 28.02.2030. Die sozialpädagogischen Fachleistungsstunden zur Eignungsfeststellung der BaE koop. können während des Zeitraums vom 01.08.2026 bis 31.10.2026 (im Einzelfall auch zu einem späteren Zeitpunkt nach vorheriger Abstimmung) geleistet werden. a) AsA: Die Maßnahme erstreckt sich für die Teilnehmer ab Ausbildungsbeginn bis zum individuellen erfolgreichen Abschluss und beinhaltet die Unterstützung der Teilnehmenden und der Betriebe während der betrieblichen Ausbildung sowie die Vorbereitung des anschließenden Überganges in versicherungspflichtige Beschäftigung. b) BaE koop.: Für die Teilnehmer wird gemäß den gesetzlichen Bestimmungen ein frühzeitiger Übergang in eine betriebliche Ausbildung angestrebt. Rechtzeitig (in der Regel 4 Monate) vor Ende des ersten Ausbildungsjahres sind bei entsprechender Eignung Vermittlungsbemühungen zur Fortsetzung der Ausbildung im Betrieb einzuleiten. Die Maßnahme endet für den einzelnen Teilnehmer mit Übergang in eine betriebliche Ausbildung bzw. mit dem erfolgreichen Abschluss der außerbetrieblichen Ausbildung. Die kombinierte Maßnahme ist für insgesamt 16 Teilnehmerplätze zu konzipieren. Hierbei gibt es keine Vorgabe, wie viele dieser 16 Teilnehmerplätze für die AsA bzw. für die BaE koop. zu besetzen sind. Die Besetzung dieser 16 Teilnehmerplätze erfolgt durch den Auftraggeber nach Bedarf. Der Auftraggeber sichert dem Auftragnehmer für die Vertragslaufzeit vom 01.09.2026 bis 31.08.2027 eine Mindestvergütung für 12 Teilnehmerplätze zu. Der Auftraggeber sichert dem Auftragnehmer für die Vertragslaufzeit vom 01.09.2027 bis 31.08.2028 eine Mindestvergütung für 10 Teilnehmerplätze zu. Der Auftraggeber sichert dem Auftragnehmer für die Vertragslaufzeit vom 01.09.2028 bis 31.08.2029 eine Mindestvergütung für 6 Teilnehmerplätze zu. Hierbei gibt es jeweils keine Vorgabe, wie viele dieser Teilnehmerplätze für die AsA bzw. für die BaE koop. zu besetzen sind. Dies gilt auch im Falle einer nicht vollständigen Besetzung, sofern diese der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat. Im Falle einer vom Auftragnehmer zu vertretenden Unterbesetzung wird die Vergütung entsprechend gekürzt. Ab dem 01.09.2029 erhält der Auftragnehmer nur noch die teilnehmerbezogene Vergütung. Pro AsA-Teilnehmer sind mindestens 2 Stunden und maximal 6 Stunden (Zeitstunden) pro Woche aufzuwenden. Die Betreuung des AsA-Teilnehmers richtet sich nach dem individuellen Bedarf und umfasst dabei den Stütz- und Förderunterricht, die sozialpädagogische Begleitung und die Unterstützung der Ausbildungsbetriebe. Sofern im Einzelfall weniger als 2 Stunden pro Woche geleistet werden, sollen die ausgefallenen Betreuungszeiten zeitnah nachgeholt werden. Ist dies im Ausnahmefall nicht möglich, sind die Gründe zu dokumentieren und dem Auftraggeber zeitnah mitzuteilen. Eine aus Sicht des Auftragnehmers notwendige abweichende Betreuungsfrequenz im Sinne einer Unterschreitung ist schriftlich ausführlich zu begründen und benötigt die Zustimmung durch den Auftraggeber (Fallmanagement). Urlaubszeiten des Teilnehmers bleiben unberücksichtigt. Die Wochenstundenzahl der BaE-Teilnehmer beträgt einschließlich des Berufsschulunterrichtes 40 Zeitstunden ohne Pausen. Die wöchentliche Verteilung der Unterrichtsstunden orientiert sich am Ausbildungsrahmenplan. Die Schutzbestimmungen für Jugendliche, z.B. JArbSchG, sind zu beachten. Dies gilt insbesondere auch für Zeiten der betrieblichen Ausbildungsphasen. Bei einer Teilzeitausbildung des BaE-Teilnehmers reduziert sich die Anzahl der Wochenstunden beim Bildungsträger und im Betrieb anteilig. Im Rahmen dieser kombinierten Maßnahme sind Jugendliche und junge Erwachsene förderfähig, die eine Ausbildung oder Einstiegsqualifizierung im Freistaat Sachsen oder im grenznahen Bereich des angrenzenden Bundeslandes Brandenburg absolvieren. Sofern Jugendliche und junge Erwachsene eine Ausbildung oder Einstiegsqualifizierung in einem Bereich absolvieren, welcher nicht hiervon umfasst ist, findet im Vorfeld eine Abstimmung hinsichtlich der Förderfähigkeit des jeweiligen Einzelfalles zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer statt. Der Auftragnehmer hat die Teilnehmer der AsA und der BaE koop. in Wohnortnähe, ggf. auch in der Berufsschule oder im Ausbildungs- bzw. Kooperationsbetrieb, aufzusuchen und die Angebote vor Ort durchzuführen. Notwendige Fahrzeiten des Auftragnehmers sind bei der Kalkulation des Personalbedarfs zu berücksichtigen. Sofern es für die Teilnehmer zielführend ist, kann der Auftragnehmer die Maßnahmeangebote auch an seinen bestehenden Standorten umsetzen. Alle weiteren Einzelheiten sind den beigefügten Vergabeunterlagen zu entnehmen.; Orte der Leistungserbringung: Postleitzahl: 02625; Ort: Landkreis Bautzen; Land: Deutschland
- Gemeinde SchkopauFrist: 27. Apr.
Fachkraft für Arbeitssicherheit und Brandschutzbeauftragter
Nationale Ausschreibung nach UVgO Öffentliche Ausschreibung Vergabenr.: 2026-04 1. Zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle, zuschlagserteilende Stelle: Name und Anschrift: Gemeinde Schkopau Schulstraße 18 06258 Schkopau Deutschland Telefonnummer: 03461/7303521 Telefaxnummer: E-Mail-Adresse: Internet-Adresse: https://www.gemeinde-schkopau.de/ Zuschlagserteilende Stelle: Siehe oben 2. Verfahrensart (§ 8 UVgO): Verfahrensart: Öffentliche Ausschreibung 3. Angebote können abgegeben werden: elektronisch in Textform elektronisch mit fortgeschrittener Signatur elektronisch mit qualifizierter Signatur Anschrift zur Einreichung schriftlicher Angebote: ENTFÄLLT- (es sind ausschließlich elektronische Angebote zugelassen) 4. Zugriff auf Vergabeunterlagen: Maßnahmen zum Schutz der Vertraulichkeit und die Informationen zum Zugriff auf die Vergabeunterlagen (§ 29 Abs. 3 UVgO): Entfällt (siehe 9.). 5. Art und Umfang sowie Ort der Leistung: : Fachkraft für Arbeitssicherheit und Brandschutzbeauftragter Menge und Umfang: Die Gemeinde Schkopau beabsichtigt, die Leistungen einer Fachkraft für Arbeitssicherheit und zugleich Brandschutzbeauftragten ab dem 01.01.2027 mit einem kompetenten externen Dienstleister zu vergeben. Ort der Leistung: Gemeinde Schkopau Schulstraße 18 06258 Schkopau 6. Losaufteilung: Losweise Vergabe: Nein 7. Nebenangebote sind nicht zugelassen 8. Etwaige Bestimmungen über die Ausführungsfrist: Beginn der Ausführungsfrist: 01.01.2027 Ende der Ausführungsfrist: 31.12.2029 Bemerkung zur Ausführungsfrist: 9. Elektronische Adresse, unter der die Teilnahmewettbewerbsunterlagen/Vergabeunterlagen abgerufen werden können: unter (URL:): https://www.evergabe.de/unterlagen/54321-Tender-19d29fb80e0-5b557cfade04cd78 10. Ablauf der Angebots- und Bindefrist: Angebote sind einzureichen bis: 27.04.2026 10:30 Ablauf der Bindefrist: 22.05.2026 11. Höhe der etwa geforderten Sicherheitsleistungen: : 12. Wesentliche Zahlungsbedingungen: : Es werden keine Vorauszahlungen geleistet. 13. Ggf. mit dem Angebot vorzulegende Unterlagen zur Eignungsprüfung des Bewerbers: : Ggf. mit dem Angebot vorzulegende Unterlagen zur Eignungsprüfung des Bewerbers: Eigenerklärung zu Tariftreue, Mindestundenentgelt und Entgeltgleichheit (§ 11 TVergG LSA) Eigenerklärung zum Nachunternehmereinsatz (§ 14 Abs. 2 und Abs. 4 TVergG LSA) Vorlage der Präqualifizierungsbescheinigung des Unternehmer- und Lieferantenverzeichnisses (ULV) der Auftragsberatungsstelle Sachsen-Anhalt (www.pq-abst.de) oder einer anderen anerkannten Präqualifizierungsstelle oder Vorlage folgender gültiger Einzelnachweise: Bewerbererklärung Land Sachsen-Anhalt Aktueller Nachweis der Eintragung in das Handelsregister Gewerbeanmeldung/-ummeldung Unbedenklichkeitsbescheinigung der Sozialkasse Unbedenklichkeitsbescheinigung der BG Eigenerklärung, dass keine Ausschlußgründe gemäß §§ 123,124 GWB vorliegen Darüber hinaus einzureichende Unterlagen, die nicht Bestandteil der vorgenannten Präqualifizierungsbescheinigung des ULV sind: Bescheinigung über bestehende Haftpflichtversicherung mit branchenüblichen Deckungssummen Bei Bietergemeinschaften ist eine von allen Mitgliedern rechtsverbindliche unterschriebene Erklärung zur gesamtschuldnerische Haftung abzugeben. Für Nachunternehmer ist die Bewerbererklärung Sachsen- Anhalt ausgefüllt und unterschrieben einzureichen. Nachweis mind. 3 Referenzen vergleichbarer Leistungen Konzept über die vorgesehene Leistungserfüllung Lebenslauf Nachweis über anerkannte Ausbildung als Fachkraft für Arbeitssicherheit gemäß § 7 ASiG Nachweis über abgeschlossene Ausbildung zum Brandschutzbeauftragten gemäß DGUV Information 205-003 einschlägige Berufserfahrung, vorzugsweise in kommunalen Einrichtungen Nachweise über Fortbildungen 14. Angabe der Zuschlagskriterien: Der niedrigste Preis: Nein Wirtschaftlich günstigstes Angebot in Bezug auf die nachstehenden Kriterien: 1 Preis (30%), 2 Fachliche Qualität (35%), 3 Verfügbarkeit und Reaktionszeiten (20%), 4 Service und Zusatznutzen (10%), 5 Nachhaltigkeit und Organisation (5%) 15. Sonstiges: Der Auftraggeber wird für den Bieter, mit dem der Vertrag geschlossen werden soll, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister anfordern, um seine Zuverlässigkeit zu überprüfen. Der Bieter ist verpflichtet , sich regelmäßig über den aktuellen Verfahrensstand, insbesondere über etwaige Bieterinformationen, zu informieren. Mit der Abgabe des Angebots unterliegt der Bieter den Bestimmungen über nichtberücksichtigte Angebote (§46 Absatz 1 UVgO). Es gilt deutsches Recht. Arbeitstechnische Betreuung/ Arbeitssicherheit
- Landeshauptstadt Potsdam, Bereich VergabemanagementFrist: 18. Mai
Externe Unterstützung des IT-Supports der Landeshauptstadt Potsdam
Der Fachbereich Informations- und Kommunikationstechnologie (FB 54) der Landeshauptstadt Potsdam (LHP) spielt eine zentrale Rolle bei der Unterstützung der Geschäftsprozesse und der Sicherstellung einer hohen Verfügbarkeit und Qualität der benötigten IT-Dienstleistungen. Vor diesem Hintergrund sollen Teile des IT-Servicemanagements für die Stadtverwaltung (ca. 2800 Mitarbeiter) und die 51 öffentlichen Schulen (ca. 2100 Lehrende) an einen externen IT-Dienstleister ausgelagert werden, um die Servicequalität langfristig sicherstellen zu können und die internen Ressourcen zu entlasten. Der überwiegende Anteil der im Rahmen des Service-Desks zu erbringenden Leistungen entfällt auf den Remote-Support. Darüber hinaus umfassen die extern zu vergebenden Leistungen Tätigkeiten in den Bereichen IT-Systembetreuung, IT-Gerätemanagement sowie Logistik und Inventarisierung. Im Rahmen der Ticketbearbeitung kann bei Bedarf ein Vor-Ort-Einsatz durch den Auftraggeber beauftragt werden, insbesondere für Leistungen in den genannten Bereichen. Dabei ist sicherzustellen, dass vereinbarte Service-Level-Anforderungen des Service-Desks auch bei Vor-Ort-Einsätzen eingehalten werden. Die LHP sucht einen Auftragnehmer zur Übernahme von Tätigkeiten i.S.d. 1st-Level-Supports, Teilen des 2nd-Level-Supports, der Vor-Ort-Systembetreuung sowie Fernwartung und weiterer auf Abruf zu erbringenden Leistungen. Zu den Aufgaben gehören unter anderem die Betreuung einer Telefonhotline, die Annahme von schriftlichen Tickets für Störungs- und Bedarfsmeldungen (sogenannte Incidents und Changes) sowie Anwendungsfragen (Service Requests), deren Bearbeitung im 1st-Level-Support und, sofern notwendig, deren Zuordnung und Weiterleitung der Tickets zu den zuständigen Mitarbeitenden des 2nd-Level-Supports (eigenes Personal der LHP oder, je nach Zuständigkeit, Personal des Auftragsnehmers) im Fachbereich 54, oder bei weiteren beteiligten Dienstleistern. Da das Supportaufkommen auf Seiten der LHP-Verwaltung und der Schulen in Trägerschaft der LHP nur geschätzt werden kann, muss der Auftragnehmer in der Lage sein, Schwankungen bei der Anzahl von Anfragen an den 1st- und 2nd-Level-Support zu bewältigen. Außerdem kann die Anzahl der Schulstandorte im Laufe des Vertragszeitraumes ansteigen bzw. auf Grund von Baumaßnahmen können Änderungen an Schulstandorten zu ungeplanten IT-Servicemanagement-Bedarfen führen. Der Auftragnehmer wird für den Fachbereich 54 der LHP je einen Service-Desk für die Mitarbeitenden der Stadtverwaltung und die Nutzenden an den Schulen betreiben. Das Ziel ist es dabei, die beiden IT-Service-Desks als Single-Point-Of-Contact zwischen IT-Nutzenden und dem Fachbereich 54 (sowie beteiligter ext. Dienstleister) als Service-Provider in Anlehnung an ITIL 4 zu etablieren. Der Service-Desk soll dabei sowohl leistungsfähige Kommunikationsschnittstelle zwischen Nutzenden und der LHP als Anbieterin von IT-Services sein, als auch eine möglichst hohe Erstlösequote für eingehende Störungsmeldungen durch Beratung und Fernzugriff auf Systeme der Nutzenden erzielen. Neben den Leistungen im Bereich IT-Service-Desk werden Aufgaben in den Bereichen Vor-Ort-Systembetreuung, Unterstützung des Gerätemanagements und Entsorgung sowie Logistik und Inventarisierung als Leistungen ausgeschrieben. Im IT-Servicemanagement für die Schulen stellt die Erbringung von Vor-Ort-Supportleistungen für die 51 Schulen in Trägerschaft der LHP einen großen Leistungsbaustein dar. Auch in der Verwaltungs-IT ist die Erbringung von 2nd-Level-Tätigkeiten vorgesehen. Der Auftragnehmer wird mit eingeschränkten Rechten der IT-Administration versehen, sodass in diesem Rahmen anfallende 2nd-Level-Tätigkeiten in seinem Leistungsbild enthalten sind. Im Rahmen der Ticketbearbeitung im Service-Desk kann bei Bedarf ein Vor-Ort-Einsatz durch den Auftraggeber beauftragt werden. Darüber hinaus sollen weiterführende Tätigkeiten vom Auftragnehmer erbracht werden, die bislang ebenfalls Aufgabe des Fachbereichs 54 waren. Hierzu gehört der Aufbau von Hardware für die Stadtverwaltung, die Entsorgung von technischen Geräten, die Unterstützung bei Umzügen von IT-Technik sowie die physische Inventur zum Jahresabschluss. Erwartetes Ticketaufkommen: Verwaltungs-IT-Support: Das zu erwartende Ticketaufkommen für den Service Desk LHP (Verwaltung) kann aufgrund der bisherigen Tickets grob geschätzt werden. Die internen Statistiken des Ticketsystems der LHP-Verwaltungsnutzenden verzeichnen ein gleichbleibendes Niveau der jährlichen und täglichen Support-Tickets von ca. 4250 Support-Tickets pro Jahr. Dies entspricht somit ca. 18 Tickets pro Arbeitstag. Alle Tickets sind im First-Level zukünftig durch den Auftragnehmer zu bearbeiten. Im 2nd-Level entfallen ca. 70% der Tickets in den Verantwortungsbereich des Auftraggebers zur Bearbeitung. Zudem gehen täglich 50-70 Anrufe bei der Hotline mit Anfragen ein. Schul-IT-Support: Das zu erwartende Ticketaufkommen für den Service-Desk Schulen kann aufgrund der bisherigen Tickets nur grob geschätzt werden, da die Zahl der Clients in den Schulen aufgrund der Zunahme von mobilen Endgeräten weiter steigen wird. Im Jahr 2024 wurden 1215 Tickets im Service-Desk-Schule bearbeitet. Dies entspricht ca. 6 Tickets pro Arbeitstag. Alle Tickets sind im First-Level zukünftig durch den Auftragnehmer zu bearbeiten. Im 2nd-Level entfallen ca. 80% der Tickets in den Verantwortungsbereich des Auftragnehmers zur Bearbeitung. Servicezeiten Verwaltungs-IT: Montag bis Donnerstag von 07:00 bis 17:00 Uhr / Freitag von 07:00 bis 15:00 Uhr Servicezeiten Schul-IT: Montag bis Freitag von 07:00 bis 15:00 Uhr Weiterhin gelten die vereinbarten Service-Level-Agreements (SLAs) gem. Leistungsbeschreibung.
- Landesamt für Straßenbau und Verkehr, Niederlassung MeißenFrist: 27. Mai
B6_B101_B175 Meißen-Nossen, Unterhaltungspflege 2026-2029
Nationale Ausschreibung nach VOB/A Öffentliche Ausschreibung a) Name, Anschrift, Telefon-, Telefaxnummer sowie Emailadresse des Auftraggebers (Vergabestelle): Name und Anschrift: Landesamt für Straßenbau und Verkehr, Niederlassung Meißen Heinrich-Heine-Straße 23 c 01662 Meißen Deutschland Telefonnummer: Faxnummer: E-Mail: vergabelasuvmei@lasuv.sachsen.de b) Gewähltes Vergabeverfahren: Öffentliche Ausschreibung Vergabe-Nr.: 26-B133-25 c) ggf. Auftragsvergabe auf elektronischem Wege und Verfahren der Ver- und Entschlüsselung: Zugelassene Angebotsabgabe elektronisch in Textform mit fortgeschrittener/m Signatur/Siegel mit qualifizierter/m Signatur/Siegel d) Art des Auftrages: Art: Ausführung von Bauleistungen e) Ort der Ausführung: Maßnahmenflächen englang der Bundesstraßen B 6, B101 und B175 sowie in den Ortslagen Zadel, Kartzenberg, Karcha, Schleinitz, Mutzschwitz, Starbach, Nossen und Bodenbach, gemäß Übersichts- und Detailkarten Landkreis Meißen f) Art und : : B6_B101_B175 Meißen-Nossen, Unterhaltungspflege 2026-2029 : Einholung verkehrsrechtliche Anordnung Grobmengen: 2026 Mahd ohne Beräumung (Mulchmahd) 30.784 m² zweimalige Mahd mit Beräumung 38.964 m² Nachpflanzung Hochstamm 31 St Umpflanzung Obstbäume 4-jährig am Standort um 4 m 5 St Wässerungsgänge an 197 St 5 St Siedlungsabfall entfernen 7,5 m³ Erziehungsschnitt Obstbaum 185 St Erziehungsschnitt Jungbaum 55 St Gehölzbestand Verjüngen durch gruppenweise auf Stocksetzen 653 m Staundenkönterich entfernen durch 2x jährlich Ausgraben punktuell 50 m² 2027 Mahd ohne Beräumung (Mulchmahd) 30.784 m² zweimalige Mahd mit Beräumung 38.964 m² 3 Jahre Pflege und jährlich 10 x Wässerung von Hochstammpflanzungen 31 St Wässerungsgänge an 197 St Bestandbäume 4 St Siedlungsabfall entfernen 0,5 m³ Erziehungsschnitt Obstbaum 99 St Rückbau Wildverbisschnutzzaun 270 m Gehölzbestand Verjüngen durch gruppenweise auf Stocksetzen 1.689 m Staundenkönterich entfernen durch 2x jährlich Ausgraben punktuell 50 m² 2028 Mahd ohne Beräumung (Mulchmahd) 30.784 m² zweimalige Mahd mit Beräumung 41.269 m² 3 Jahre Pflege und jährlich 10 x Wässerung von Hochstammpflanzungen 31 St Wässerungsgänge an 215 St Bestandbäume 4 St Siedlungsabfall entfernen 0,5 m³ Erziehungsschnitt Obstbaum 185 St Erziehungsschnitt Jungbaum 55 St Staundenkönterich entfernen durch 2x jährlich Ausgraben punktuell 50 m² 2029 Mahd ohne Beräumung (Mulchmahd) 30.784 m² zweimalige Mahd mit Beräumung 41.269 m² 3 Jahre Pflege und jährlich 10 x Wässerung von Hochstammpflanzungen 31 St Wässerungsgänge an 215 St Bestandbäum 3 St Siedlungsabfall entfernen 0,5 m³ Erziehungsschnitt Obstbaum 116 St Gehölzbestand Verjüngen durch gruppenweise auf Stocksetzen 75 m Staundenkönterich entfernen durch 2x jährlich Ausgraben punktuell 50 m² g) Angaben über den Zweck der baulichen Anlage oder des Auftrages, wenn auch Planungsleistungen gefordert werden: Zweck der baulichen Anlage: Zweck des Auftrags: h) Falls der Auftrag in mehrere Lose aufgeteilt ist, Art und Umfang der einzelnen Lose und Möglichkeit, Angebote für ein, mehrere oder alle Lose einzureichen: Vergabe nach Losen: Nein i) Zeitpunkt, bis zu dem die Bauleistungen beendet werden sollen oder Dauer des Bauleistungsauftrags; sofern möglich Zeitpunkt, zu dem die Bauleistungen begonnen werden sollen: Beginn: Ende: 15.10.2029 sonstiges weitere Fristen: Baubeginn spätenstens 12 Werktage nach Zuschlagserteilung Einzelfristen für alle OZ's gemäß jeweiligem Leistungstext entsprechend Vergabeunterlagen und Leistungsverzeichnis j) gegebenenfalls Angaben nach § 8 Abs. 2 Nr. 3 VOB/A zur Nichtzulassung von Nebenangeboten: Nebenangebote sind: nicht zugelassen k) gegebenenfalls Angaben nach § 8 Absatz 2 Nummer 4 zur Nichtzulassung der Abgabe mehrerer Hauptangebote: Mehrere Hauptangebote sind: nicht zugelassen l) Name und Anschrift, Telefon- und Faxnummer, Email-Adresse der Stelle, bei der die Vergabeunterlagen und zusätzliche Unterlagen angefordert und eingesehen werden können; bei Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung auf einem Internetportal die Angabe einer Internetadresse, unter der die Vergabeunterlagen unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt abgerufen werden können; § 11 Absatz 7 VOB/A bleibt unberührt: Vergabeunterlagen werden elektronisch zur Verfügung gestellt. unter: https://www.evergabe.de/unterlagen/54321-Tender-19df678af38-4e30d194341552ec m) Gegebenenfalls Höhe und Bedingungen für die Zahlung des Betrags, der für die Unterlagen zu entrichten ist: Die Unterlagen werden kostenfrei abgegeben. o) Frist für den Eingang der Angebote und die Bindefrist: Ende der Angebotsfrist: 27.05.2026 10:00 Uhr Ablauf der Bindefrist am: 26.06.2026 p) Anschrift, an die die Angebote zu richten sind, gegebenenfalls auch Anschrift, an die Angebote elektronisch zu übermitteln sind: Adresse für elektronische Angebote (URL): https://www.evergabe.de Anschrift für schriftliche Angebote: -ENTFÄLLT- (es sind ausschließlich elektronische Angebote zugelassen) q) Sprache, in der die Angebote abgefasst sein müssen: Deutsch r) Die Zuschlagskriterien, sofern diese nicht in den Vergabeunterlagen genannt werden, und gegebenenfalls deren Gewichtung: Siehe Vergabeunterlagen s) Datum, Uhrzeit und Ort des Eröffnungstermins sowie Angabe, welche Personen bei der Eröffnung der Angebote anwesend sein dürfen: am: 27.05.2026 um: 10:00 Uhr Ort: Deutschland Personen, die bei der Eröffnung anwesend sein dürfen: entfällt t) Gegebenenfalls geforderte Sicherheiten: entfällt, siehe Vergabeunterlagen u) Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Hinweise auf die maßgeblichen Vorschriften, in denen sie enthalten sind: siehe Vergabeunterlagen v) Gegebenenfalls Rechtsform, die die Bietergemeinschaft nach der Auftragsvergabe haben muss: gesamtschuldnerisch haftende Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter w) Verlangte Nachweise für die Beurteilung der Eignung des Bewerbers oder Bieters: : Der Bieter hat zum Nachweis seiner Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit auf Verlangen Angaben gemäß § 6a VOB/A zu machen. mit dem Angebot vorzulegen: Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen bzw. der Leistungen anderer Unternehmen (Angabe Art und Umfang der zu vergebenden Leistungen) Eigenerklärung Eignung bei fehlender Präqualifikation für präqualifizierte Unternehmen: im Präqualifikationsverzeichnis mindestens 3 hinterlegte Referenzen über die Ausführung von Bauleistungen in den letzten fünf Jahren erbrachten wesentlichen Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Es bestehen besondere Anforderungen an die Referenzen, als vergleichbare Leistungen werden anerkannt: Obstbaumschnitt, Langstielmahd, Feldheckenpflege HINWEIS für präqualifizierte Unternehmen: im PQ-Verzeichnis fehlende Referenzen können aber auch zusätzlich MIT dem Angebot vorgelegt werden! Eine Nachforderung nach Angebotsöffnung ist jedoch nicht möglich, siehe Hinweisblatt in Vergabeunterlagen (Heftung 1) auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle: Nachweis der Betriebshaftpflichtversicherung (Besondere Erklärung des Bieters) Angaben und Nachweise nach § 6a Abs. 2 VOB/A für Bieter und Nachunternehmen bzw. andere Unternehmen der letzten drei Geschäftsjahre Ergänzung des Verzeichnisses der Nachunternehmerleistungen bzw. Verzeichnisses der Leistungen anderer Unternehmen um die Namen der Nachunternehmen Nachweis der Qualifikation des zu benennenden Verantwortlichen für Sicherungsarbeiten an Arbeitsstellen gemäß dem "Merkblatt über Rahmenbedingungen für erforderliche Fachkenntnisse zur Verkehrssicherung von Arbeitsstellen an Straßen (MVAS)" Vorlage mindestens drei geeigneter Referenzen über die Ausführung von Bauleistungen in den letzten fünf Jahren erbrachten wesentlichen Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Es bestehen besondere Anforderungen an die Referenzen, als vergleichbare Leistungen werden anerkannt: Obstbaumschnitt, Langstielmahd, Feldheckenpflege Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen. Der Auftraggeber fordert diesbezüglich eine der nachfolgenden Qualifikationen: Forstarbeiter mit Ausbildung, Obstgehölzschnitt/Baumschnitt; Obstbaumwart/Baumwart; Obstbaumpfleger, Streuobstfachwirt oder gleichwertig. Die Qualifikation ist durch Zeugnisse oder Zertifikate nachzuweisen. Dies gilt auch für zu beteiligende Nachunternehmer Beschreibung der technischen Ausrüstung des Unternehmens Erklärung, aus der hervorgeht, über welche Ausstattung, welche Geräte und welche technische Ausrüstung das Unternehmen für die Ausführung des Auftrags verfügt entsprechend Vergabeunterlagen x) Name und Anschrift der Stelle, an die sich der Bewerber oder Bieter zur Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen Vergabebestimmungen wenden kann: Nachprüfungsstelle (§ 21 VOB/A): Sächsisches Staatsministerium für Infrastruktur und Landesentwicklung Abteilung 6 Mobilität, Referat 63 Straßen- und Ingenieurbau Archivstraße 1 01097 Dresden Grünflächenpflege/ Grasmahd
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- Die Angebotsfrist endet am 12. Juni 2026.
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- Der Auftraggeber ist Handwerkskammer Dresden.
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