Ingenieurleistungen - M 119 Ländlicher Weg Hof Renz
Grundleistungen im Leistungsbild Verkehrsanlagen (LPH 4 bis 9) Besondere Leistungen im Leistungsbild Verkehrsanlagen (LPH 5 und 7 bis 9) Entwurfsvermessung Kontrollprüfungen, Sachbericht nach Fertigstellung - die vorliegenden Unterlagen bis zur LPH 3 und die Baugrunduntersuchung werden in Papierform zur Verfügung geste...
Angebotsfrist:13. Mai 2026
Typ:Ausschreibung
Ohne Kreditkarte · Sofortiger Zugang
Inhalt auf einen Blick
Grundleistungen im Leistungsbild Verkehrsanlagen (LPH 4 bis 9) Besondere Leistungen im Leistungsbild Verkehrsanlagen (LPH 5 und 7 bis 9) Entwurfsvermessung Kontrollprüfungen, Sachbericht nach Fertigstellung - die vorliegenden Unterlagen bis zur LPH 3 und die Baugrunduntersuchung werden in Papierform zur Verfügung gestellt Ausbau des lä...
- Ausschreibungstyp: Ausschreibung
- Auftraggeber: TG des BOV Poseritz I über StALU VP, Abt. 3
- Veröffentlicht: 29. April 2026
- Frist: 13. Mai 2026
Ausschreibungsbeschreibung
Grundleistungen im Leistungsbild Verkehrsanlagen (LPH 4 bis 9) Besondere Leistungen im Leistungsbild Verkehrsanlagen (LPH 5 und 7 bis 9) Entwurfsvermessung Kontrollprüfungen, Sachbericht nach Fertigstellung - die vorliegenden Unterlagen bis zur LPH 3 und die Baugrunduntersuchung werden in Papierform zur Verfügung gestellt Ausbau des ländlichen Weges (mit Auffahrten und Ausweichstellen) entsprechend den aktuellen Normen und Vorschriften - Ausbaulänge: ca. 236 m - Ausbaubreite: 3,00 m (zuzügl. beidseitig je ca. 0,75 m befahrbarer Seitenstreifen) - Ausbauart: Natursteinpflaster (mit vorhandenem und zusätzlichem Material) - vorhandene Wegbefestigung: Natursteinpflaster - beginnt im Bereich der Kreuzung der Wegeverbindung zwischen Swantow und der Landesstraße Nr. 29 an der vorhandenen Asphaltkante im Kreuzungsbereich - Bauende ist am Tor des Landwirtschaftsbetriebes Fuchs - notwendige Nebenanlagen (Entwässerungsanlagen, Baumschutz usw.) - kreuzende Durchlässe sind zu prüfen und ggf. zu erneuern - Lichtraumprofil / Fällarbeiten (Fällgenehmigung für 8 Eschen liegt vor) - Einleitung des Oberflächenwassers des Weges erfolgt in das Grundwasser als auch in den Teich - Ausgleich- und Ersatzpflanzungen - Die Pflasterstraße steht als Bestandteil der Hofanlage Renz unter Denkmalschutz (Nr. 623). Beim Umbau des Weges sollen die geborgenen Steine entsprechend der historischen Anordnung verlegt werden. Die UDB des Landkreises Vorpommern-Rügen ist frühzeitig mit einzubinden. ländlicher Wegebau, Straßenbau, Bauleistung
Weiterführende Details
Nach Registrierung stehen Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung strukturiert bereit.
- Kernanforderungen der Ausschreibung priorisiert aufbereitet
- Fristen, Eignungskriterien und Unterlagen in einem Ablauf
- Hinweise zur strukturierten Angebotsvorbereitung
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Dokumente und Anhänge
1 Datei erfasst- Bekanntmachung
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Ingenieurleistungen - M 16 Theerofenweg
Grundleistungen im Leistungsbild Verkehrsanlagen (LPH 1 bis 9) Besondere Leistungen im Leistungsbild Verkehrsanlagen (LPH 3, 5 und 7 bis 9) Entwurfsvermessung Baugrunduntersuchung und -beurteilung Kontrollprüfungen Sachbericht nach Fertigstellung Ausbau des ländlichen Weges (mit Auffahrten und Ausweichstellen) entsprechend den aktuellen Normen und Vorschriften - Ausbaulänge: ca. 875 m - Ausbaubreite: 3,00 m - Ausbauart: Betonspurbahn 1,00m/1,00m/1,00m (zuzügl. beidseitig je ca. 1,00 m befahrbarer Seitenstreifen) - vorhandene Wegbefestigung: unbefestigt - Bauanfang am Asphaltende Einfahrt Theerofen / Bauende am Zufluß des Latzigsees in Richtung Borken - einschließlich notwendiger Nebenanlagen (Entwässerungsanlagen, Baumschutz usw.) - kreuzende Durchlässe sind zu prüfen und ggf. zu erneuern (Erneuerung Durchlass am Latzigbach) - einschließlich Lichtraumprofil / ev. notwendige Fällarbeiten - Entwässerung mittels Wegeseitengräben oder -mulden und ggf. der Vorflut zuführen - notwendige Ausweichstellen und Auffahrten - vor Baubeginn ist eine schriftliche Genehmigung der unteren Denkmalschutzbehörde bzgl. des Bodendenkmals "Gemarkung Rothenklempenow, Fundplatz 19" einzuholen ländlicher Wegebau, Straßenbau, Bauleistung
- TG des BOV Poseritz I über StALU VP, Abt. 3Frist: 13. Mai
Ingenieurleistungen - Los 1: M 120 Ländlicher Weg Grüner Weg bei Swantow und Los 2: M 121 Ländlicher Weg nach Klein Grabow
Grundleistungen im Leistungsbild Verkehrsanlagen (LPH 4 bis 9) Besondere Leistungen im Leistungsbild Verkehrsanlagen (LPH 5 und 7 bis 9) Entwurfsvermessung Kontrollprüfungen, Sachbericht nach Fertigstellung - die vorliegenden Unterlagen bis zur LPH 3 und die Baugrunduntersuchung werden in Papierform zur Verfügung gestellt Los 1 und Los 2: - derzeitig unbefestigt - Entwässerung mittels Wegeseitengräben oder -mulden und ggf. der Vorflut zuführen - beidseitig je 0,75 m breiter befahrbarer Seitenstreifen - einschl. notwendiger Auf- und Überfahrten, Ausweichstellen - Durchlässe im Bereich der Wegetrasse sind zu prüfen und ggf. zu erneuern - Ausgleich und Ersatz erfolgt durch die Bepflanzung mit Bäumen Los 1: - ca. 448 m Grundhafter Ausbau in 3,00 m Breite als Betonspurbahn (1,00m/1,00m/1,00m) - Bauanfang ist an dem bereits ausgebauten Weg (Betonspurbahn) nördlich von Swantow und verläuft in östliche Richtung bis hinter das Wohngrundstück Renz Nr. 8 und 9 Los 2: - ca. 372 m Grundhafter Ausbau in 3,00 m Breite als Betonspurbahn (1,00m/1,00m/1,00m) - Bauanfang ist an dem bereits ausgebauten Asphaltweg in Höhe der Farm Grabow und verläuft in westliche Richtung bis zum Wohngrundstück Klein Grabow Nr. 4 ländlicher Wegebau, Straßenbau, Bauleistung
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Grundleistungen im Leistungsbild Verkehrsanlagen (LPH 1 bis 9) Besondere Leistungen im Leistungsbild Verkehrsanlagen (LPH 3, 5 und 7 bis 9) Entwurfsvermessung Baugrunduntersuchung und -beurteilung Kontrollprüfungen Sachbericht nach Fertigstellung Los 1 und Los 2: - derzeitig unbefestigt - Entwässerung mittels Wegeseitengräben oder -mulden und ggf. der Vorflut zuführen - beidseitig je 0,75 - 1 m breiter befahrbarer Seitenstreifen - einschl. notwendiger Auf- und Überfahrten - Durchlässe im Bereich der Wegetrasse sind zu prüfen und ggf. zu erneuern - Ausgleich und Ersatz erfolgt durch die Bepflanzung mit Bäumen Los 1: - ca. 120 m Grundhafter Ausbau in 3,50 m Breite in Asphaltbauweise - erschließt von der vorhandenen Asphaltstraße aus die landwirtschaftlichen Flächen und "Halbecks“ Hof - Durchlass L 10 des WBV am Bauende ist zu erneuern - einschl. Baumschutz, Fäll- und Rodungsarbeiten Los 2: - ca. 230 m Grundhafter Ausbau in 3,50 m Breite in Asphaltbauweise - erschließt von der vorhandenen Asphaltstraße aus die landwirtschaftlichen Flächen und den Lieschower Hof ländlicher Wegebau, Straßenbau, Bauleistung
- Gemeinde SteinachSteinachFrist: 22. Mai
Neubau Kläranlage Steinach - Ingenieurleistungen
Die Kläranlage Steinach (Scheibentauchkörperanlage) mit einer Endausbaugröße von 3.250 Einwohnerwerten (EW) ist verfahrenstechnisch für die Reinigungsleitung Kohlenstoffabbau ausgelegt. Gemäß Bescheid vom 9. August 2007, AZ: 42-6411/1 und 6411/3, letztmalig geändert mit Bescheid vom 27. September 2011, AZ.: 42-6411/1 und 6411/3, besteht die wasserrechtliche Erlaubnis für das Einleiten, des auf der Kläranlage Steinach behandelten Abwassers in die Kinsach sowie von Mischwasser aus den Entlastungsbauwerken, bis 31. Juli 2027.Aktuell ist die Kläranlage Steinach verfahrenstechnisch auf die Reinigungsleistung Kostenstoffabbau ausgelegt. Das ermittelte Mischverhältnis im Gewässer ergibt für die Kläranlage der Größenklasse 2 (1.000 – 5.000 EW) die Anforderungsstufe 2. Dementsprechend ist zukünftig Kohlenstoffabbau und Nitrifikation notwendig. Das bisherige Reinigungsverfahren kann nicht weiter betrieben werden. Da die vorhandene Kläranlage nicht wirtschaftlich ertüchtigt werden kann, plant die Gemeinde Steinach den Neubau der Kläranlage, unter Berücksichtigung der Entwicklung in den nächsten 20 Jahren. Nach aktuellem Stand umfasst das Einzugsgebiet der Kläranlage Steinach ca. 2.420 Einwohner, die an die Kläranlage angeschlossen sind. Fremdenverkehr, Hotels, Gasthöfe und Gewerbebetriebe sind gemäß den Angaben der Gemeinde berücksichtigt.Die Schmutzwassermengen für die einzelnen Gewerbe und Großabnehmer wurden anhand der Frischwasserverbräuche ermittelt. Mit Berücksichtigung von aktuellen Gewerbebetrieben und künftigen Anschlüssen von Baugebieten oder Gewerbeeinheiten ergibt sich eine Endausbaugröße für die Kläranlage Steinach von 3.900 Einwohnerwerten (EW).Gegenstand des Auftrags sind-Leistungen des Leistungsbildes Objektplanung Ingenieurbauwerke gemäß § 43 HOAI i.V.m. Anlage 12 Nummer 12.1 HOAI, Leistungsphase 1 bis 9-Leistungen des Leistungsbildes Fachplanung Tragwerksplanung gemäß § 51 HOAI i.V.m. Anlage 14 Nummer 14.1 HOAI, Leistungsphase 1 bis 6-Leistungen des Leistungsbildes Fachplanung Technische Ausrüstung gemäß § 55 HOAI i.V.m. Anlage 15 Nummer 15.1 HOAI, Anlagengruppen 1 – 4, 7, 8 ,Leistungsphase 1 bis 9Zusätzlich werden Besondere Leistungen beauftragt.Folgender Zeitrahmen ist für Planung und Bau vorgesehen:-Startgespräch September 2026-LPh 1-2 bis 03/2027-LPh 3-4 bis 10/2027 (vorzeitiger Baubeginn)-LPh 5-7 bis 03 /2028-Baubeginn Mitte 2028-Fertigstellung Ende 2029
- Gemeinde Steinach
Neubau Kläranlage Steinach - Ingenieurleistungen
Die Kläranlage Steinach (Scheibentauchkörperanlage) mit einer Endausbaugröße von 3.250 Einwohnerwerten (EW) ist verfahrenstechnisch für die Reinigungsleitung Kohlenstoffabbau ausgelegt. Gemäß Bescheid vom 9. August 2007, AZ: 42-6411/1 und 6411/3, letztmalig geändert mit Bescheid vom 27. September 2011, AZ.: 42-6411/1 und 6411/3, besteht die wasserrechtliche Erlaubnis für das Einleiten, des auf der Kläranlage Steinach behandelten Abwassers in die Kinsach sowie von Mischwasser aus den Entlastungsbauwerken, bis 31. Juli 2027.Aktuell ist die Kläranlage Steinach verfahrenstechnisch auf die Reinigungsleistung Kostenstoffabbau ausgelegt. Das ermittelte Mischverhältnis im Gewässer ergibt für die Kläranlage der Größenklasse 2 (1.000 – 5.000 EW) die Anforderungsstufe 2. Dementsprechend ist zukünftig Kohlenstoffabbau und Nitrifikation notwendig. Das bisherige Reinigungsverfahren kann nicht weiter betrieben werden. Da die vorhandene Kläranlage nicht wirtschaftlich ertüchtigt werden kann, plant die Gemeinde Steinach den Neubau der Kläranlage, unter Berücksichtigung der Entwicklung in den nächsten 20 Jahren. Nach aktuellem Stand umfasst das Einzugsgebiet der Kläranlage Steinach ca. 2.420 Einwohner, die an die Kläranlage angeschlossen sind. Fremdenverkehr, Hotels, Gasthöfe und Gewerbebetriebe sind gemäß den Angaben der Gemeinde berücksichtigt.Die Schmutzwassermengen für die einzelnen Gewerbe und Großabnehmer wurden anhand der Frischwasserverbräuche ermittelt. Mit Berücksichtigung von aktuellen Gewerbebetrieben und künftigen Anschlüssen von Baugebieten oder Gewerbeeinheiten ergibt sich eine Endausbaugröße für die Kläranlage Steinach von 3.900 Einwohnerwerten (EW).Gegenstand des Auftrags sind-Leistungen des Leistungsbildes Objektplanung Ingenieurbauwerke gemäß § 43 HOAI i.V.m. Anlage 12 Nummer 12.1 HOAI, Leistungsphase 1 bis 9-Leistungen des Leistungsbildes Fachplanung Tragwerksplanung gemäß § 51 HOAI i.V.m. Anlage 14 Nummer 14.1 HOAI, Leistungsphase 1 bis 6-Leistungen des Leistungsbildes Fachplanung Technische Ausrüstung gemäß § 55 HOAI i.V.m. Anlage 15 Nummer 15.1 HOAI, Anlagengruppen 1 – 4, 7, 8 ,Leistungsphase 1 bis 9Zusätzlich werden Besondere Leistungen beauftragt.Folgender Zeitrahmen ist für Planung und Bau vorgesehen:-Startgespräch September 2026-LPh 1-2 bis 03/2027-LPh 3-4 bis 10/2027 (vorzeitiger Baubeginn)-LPh 5-7 bis 03 /2028-Baubeginn Mitte 2028-Fertigstellung Ende 2029
- Stadt Bamberg / Zentrale Beschaffungs- und Vergabestelle im Auftrag von Bamberg Service Abteilung Entwässerung und Abteilung Straßen- und BrückenbauBamberg
Erschließung neues Gewerbegebiet „Am Sendelbach“, Bamberg – Objektplanung Ingenieurleistungen
Verfahrensgegenstand ist gemeinsame Beauftragung von a) Objektplanung Verkehrsanlagen nach HOAI, Teil 3, Abschnitt 4, §§ 45 ff. - Beauftragung der Grundleistungen der Leistungsphasen 1 – 3 + 5 – 9 - Stufenweise Beauftragung – vorerst nur Stufe 1 mit LPH 1 – 3 einschl. zugehöriger Besonderer Leistungen - Stufen gem. Vertragsmuster - Spezifische Besondere Leistungen: o LPH 1 – 4 ▪ Kostenaufteilung nach besonderen Anforderungen des AG über alle LPH ▪ SiGeKo ▪ Planungsbegleitende Vermessung gem. Anlage 1 HOAI Ziffer 1.4.2 für die LPH 2 (Geodätischer Raumbezug) und LPH 3 (Vermessungstechnische Grundlagen) o LPH 5 – 9 ▪ Bauvermessung der Verkehrsanlagen gem. Anlage 1 HOAI Ziffer 1.4.6 für LPH 2 (Absteckungsunterlagen) und LPH 3 (Bauvorbereitende Vermessung) ▪ Örtliche Bauüberwachung ▪ Koordination des Gesamtprojektes ▪ Überwachung der Mängelbeseitigung (LPH 9) ▪ Erstellung von Verkehrszeichenplänen ▪ SiGeKo Eine Beschreibung der Besonderen Leistungen kann der Anlage Nr. 7 zum Ing.Vertrag entnommen werden b) Objektplanung Ingenieurbauwerke nach HOAI, Teil 3, Abschnitt 3, §§ 41 ff., für den Kanalbau nach § 41 bzw. Anlage 12.2 Gruppe 2 - Beauftragung der Grundleistungen der Leistungsphasen 1 – 3 + 5 – 9 - Stufenweise Beauftragung – vorerst nur Stufe 1 mit LPH 1 – 3 einschl. zugehöriger Besonderer Leistungen - Stufen gem. Vertragsmuster - Spezifische Besondere Leistungen: o LPH 1 – 4: ▪ SiGeKo o LPH 5 – 9 ▪ Koordination des Gesamtprojektes (LPH 5) ▪ Prüfen und Werten von Nebenangeboten (LPH 7) ▪ SiGeKo (LPH 8) ▪ Erstellen von Bestandsplänen (LPH 8) ▪ Kostenaufteilung nach Anforderungen des AG ( LPH 8) ▪ Örtliche Bauüberwachung (LPH 8) ▪ Überwachung der Mängelbeseitigung (LPH 9) ▪ Bauvermessung der Verkehrsanlagen gem. Anlage 1 HOAI Ziffer 1.4.6 für LPH 2 (Absteckungsunterlagen) und LPH 3 (Bauvorbereitende Vermessung) ▪ Planungsbegleitende Vermessung gem. Anlage 1 HOAI Ziffer 1.4.2 für die LPH 2 (Geodätischer Raumbezug) und LPH 3 (Vermessungstechnische Grundlagen) Eine Beschreibung der Besonderen Leistungen kann der Anlage Nr. 6 zum Ing.Vertrag entnommen werden c) Übergeordnetes Die Beauftragung ist entsprechend der Bereitstellung der Finanzmittel und Förderzusagen beabsichtigt. Ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung, sowie die Beauftragung mit weiteren Stufen oder Besonderen Leistungen, besteht nicht. Die Zielfindungsphase nach BGB / LPH 0 ist mit den vorliegenden Unterlagen im VgV abgeschlossen. Es wurden noch keine Planungsleistungen nach HOAI Objektplanung erbracht. Die wesentlichen Informationen können den Vergabeunterlagen (Anlage 01+02+03) entnommen werden. Weitere Unterlagen werden den ausgewählten Bietern erst mit Einladung in Stufe 2 zur Verfügung gestellt. Hinweis: Mit Inkrafttreten der neuen Fassung der HOAI 2021 zum 01.01.2021 ist die Bindung an Mindest- und Höchstsätze aufgehoben. Die Honorartafeln der HOAI 2021 weisen Orientierungswerte aus. Das Honorar richtet sich nach der Vereinbarung, die die Vertragsparteien in Textform treffen. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass gemäß § 7 HOAI ein höheres oder niedrigeres Honorar als die in den Honorartafeln der HOAI festgelegten Orientierungswerte vereinbart werden kann. Sofern keine Vereinbarung getroffen wurde, gilt für die Grundleistungen der jeweilige Basishonorarsatz als vereinbart. Die angegebene Laufzeit ist geschätzt und ist abhängig von der späteren tatsächlichen Leistungserbringung und baulichen Umsetzung. Die Laufzeit beinhaltet nicht die Dauer für den Anspruch auf Mängelbeseitigung nach § 13 VOB/B.
- Stadt EschbornFrist: 05. Mai
Vergabe Ingenieurleistungen Bahnhofsumfeld Eschborn
Der Bahnhof Eschborn-Mitte ist bisher nicht barrierefrei erreichbar. Die Pläne der Deutschen Bahn sehen vor, im Zuge der Umgestaltung des Bahnhofes zwei Außenbahnsteige mit neuem Leitsystem, Beleuchtung und Lautsprechern auszustatten. Die Bahnsteige sollen neben Überdachungen im vorderen Bereich zusätzlich je zwei Wetterschutzhäuschen erhalten. Über Rampen mit geringer Steigung werden die Außenbahnsteige vom Bahnhofsumfeld erschlossen. Die vorhandene Personenunterführung wird erhalten, verbreitert und durch barrierefreie Rampen ergänzt. Der vorhandene Mittelbahnsteig wird zurückgebaut. Die zugehörigen Planungsleistungen wurden durch die Deutsche Bahn vergeben. Hier liegt aktuell die Entwurfsplanung vor. Diese befindet sich in der Abstimmungsphase. Die Entwurfsplanung sowie die noch zu erstellende Ausführungsplanung der Deutschen Bahn sind in der Planung des Bahnhofsumfelds entsprechend zu berücksichtigen. Die Stadt Eschborn plant in der Kernstadt am Bahnhof eine der zentralen städtebaulichen Maßnahmen und hat für das Bahnhofsumfeld eine Machbarkeitsstudie erstellen lassen, die eine Grundlage der weiterführenden Planungsleistungen darstellt. Die erarbeitete Vorzugsvariante ist den zur Verfügung gestellten Unterlagen beigefügt und beinhaltet eine beidseitige Erschließung des Bahnhofs Eschborn Mitte. Der Bahnbetrieb soll während der Baumaßnahme unter Teil- und Vollsperrungen geführt werden. Dementsprechend sind Zugangswege zum Bahnhof auch während des Baubetriebs stets zu ermöglichen. Es ist zu berücksichtigen, dass die Umsetzung der Maßnahme durch die Deutsche Bahn teilweise parallel zu den Tiefbauarbeiten dieses Vergabeverfahrens stattfinden sollen, so dass im Hinblick auf die Baustellenlogistik, bauzeitliche Fußgängerführung und den Busbetrieb erhöhte Anforderungen bestehen. Die im Zuge dieses Vergabeverfahrens zu vergebenden Ingenieurleistungen zur Gestaltung und Planung der öffentlichen Verkehrsflächen im Umfeld des Bahnhofs gehen über das Maß der Machbarkeitsstudie hinaus und betreffen auch die Verkehrsflächen in der "Schwalbacher Straße" und "Bahnhofsstraße" gemäß Markierung in den zur Verfügung gestellten Plänen, die grundhaft erneuert werden sollen. Die Verkehrsflächen sollen derart gestaltet werden, dass eine Verbesserung der Verkehrssituation erfolgt und eine Verkehrsfläche entsteht, welche die zukünftigen Anforderungen an Bahn, Bus und Rad- / Fußgängerverkehr und den motorisierten Verkehr erfüllt. Der Aufenthaltsqualität im Umfeld des Bahnhofes als einem der wesentlichen Orte der Stadt wird zentrale Bedeutung zugemessen, die sich auch in der Gestaltung der Verkehrsflächen, Bauten, Stadtmobiliar, Beleuchtung und Grünelementen wiederfinden soll. Hierbei sind folgende Leistungen zu erbringen: Verkehrsanlagen § 47 HOAI 2021, LP 1-3, 5+6 sowie örtliche Bauüberwachung als Besondere Leistung LP 8 Bauoberleitung gem. Leistungsbild Anlage 13 HOAI 2021. anrechenbare Kosten: 4.100.000,- € netto Besondere Leistungen: Erstellung Trassensummenplan, Fördermittelabwicklung, Erstellung Beschilderungs-, Markierungs- und Umleitungspläne, Teilnahme an Gremien- und Bürgerbeteiligungssitzungen, Visualisierung der Planungen. Im Gewerk der Entwässerung werden für die Hauptkanäle die noch zu erstellenden Sanierungskonzepte (Entwurfsplanung) dem AN übergeben. Für die Anschlussleitungen sind entsprechende Sanierungskonzepte vom AN zu erstellen und anzubieten. Die zugehörigen TV-Untersuchungsergebnisse werden dem AN übergeben. Im Bereich des Hauptkanals und der Anschlussleitungen sind für die Schadstellen, welche in offener Bauweise zu sanieren sind entsprechende Planungen zu erstellen, auszuschreiben und die Sanierung ist zu überwachen. Ingenieurbauwerke § 43 HOAI 2021 LP 1-3, 5+6, Erstellung Sanierungskonzepte, örtliche Bauüberwachung als besondere Leistung gem. Anlage 12 HOAI 2021 LP 8. anrechenbare Kosten 100.000,- € netto Weiterhin sind Bestandspläne für Kabelleerrrohre und die Entwässerung inkl. der zugehörigen Vermessung zu erstellen. Mit den Planungsleistungen soll im Oktober 2026 begonnen werden. Die baulicher Umsetzung soll im Sommer 2028 beginnen und im Jahr 2031 abgeschlossen werden (in Abhängigkeit von der Gewährung von Fördermitteln und der baulichen Umsetzung der DB-Maßnahme.
- Stadt Bad Iburg
Architekten- und Ingenieurleistungen für die folgende Maßnahme: Neubau 4,5-zügige Grundschule inkl. Mensa [Bad Iburg]
Der Auftrag umfasst freiberufliche Planungsleistungen. Folgende Leistungen sollen vergeben werden: - Gebäude und Innenräume (Leistungsphasen 1 - 9 gem. HOAI § 34 i. V. m. Anlage 10); - Freianlagenplanung (Leistungsphasen 1 - 9 gem. HOAI § 39 i.V.m. Anlage 11); - Tragwerksplanung (Leistungsphasen 1 - 6 gem. HOAI § 51 i. V. m. Anlage 14, inkl. Konstruktiver Brandschutz); - Technische Ausrüstung (Leistungsphasen 1 - 9 gem. HOAI § 55 i. V. m. Anlage 15, Anlagengruppen 1 - 8); - Bauphysik - Wärmeschutz und Energiebilanzierung gem. HOAI; - Bauphysik - Bauakustik / Schallschutz gem. HOAI; - Bauphysik - Raumakustik gem. HOAI; - Barrierefreikonzept gem. AHO; - Brandschutz gem. AHO; - SiGeKo. Die geforderten Leistungen orientieren sich an den Leistungsbildern der HOAI bzw. des AHO. Der Auftraggeber behält sich eine stufenweise und ggf. bauabschnittsweise Beauftragung vor. Ggf. anfallende Leistungen für Ingenieurbauwerke und Verkehrsanlagen sind optional im Leistungsumfang enthalten. Die Phase 0 ist noch nicht gänzlich abgeschlossen, eventuell anfallende Leistungen werden auf Basis der Stunden- bzw. Tagessätze vergütet. In Leistungsphase 2 wird eine Variantenbetrachtung erwartet, die die wirtschaftlichste Lösung in Bezug auf die Herstellungs- und Unterhaltskosten aufzeigt. Der Auftraggeber behält sich vor, die Maßnahme mit einem GU zu realisieren zu lassen. Die Leistungsphasen der Grundleistungen werden dann entsprechend reduziert.
- Magistrat der Stadt Steinbach im TaunusFrist: 27. Mai
Vergabe Ingenieurleistungen zum Ausbau der Straßen "Bornhohl", "Freier Platz", "Altkönigstraße" und "Kirchgasse"
Die Stadt Steinbach (Taunus) plant in der Kernstadt eine der zentralen städtebaulichen Maßnahmen. Hierbei sollen die Straßen „Bornhohl“, „Altkönigstraße“, „Kirchgasse“ und der „Freier Platz“ grundhaft erneuert werden. Bei den im Zuge dieses Vergabeverfahrens zu vergebenden Ingenieurleistungen zur Gestaltung und Planung der öffentlichen Verkehrsflächen wird der Aufenthaltsqualität im Bereich „Freier Platz“ / „Bornhohl“ / „Kirchgasse“ als einem der wesentlichen Orte der Stadt zentrale Bedeutung zugemessen, die sich auch in der Gestaltung der Verkehrsflächen, Bauten, Stadtmobiliar, Beleuchtung und Grünelementen wiederfinden soll. Die Verkehrsflächen müssen barrierefrei und gestalterisch anspruchsvoll geplant werden. Im Bereich des „Freien Platzes“ soll eine Offenlegung des „Steinbachs“ erfolgen, die gestalterisch Berücksichtigung finden muss. Im Gewerk der Ingenieurbauwerke ist eine Sanierung vorhandener Schadstellen an der Kanalisation im Ausbaubereich (Hauptkanäle) sowie defekter Anschlussleitungen im öffentlichen Bereich erforderlich. Weiterhin soll ein neuer Regenwasserkanal in der „Bornhohl“ vom „Freien Platz“ bis zur Altkönigstraße“ geplant und nebst der neuen Hausanschlüsse und Anschlussleitungen hergestellt werden. Für den Hauptkanal sind auf Grundlage zur Verfügung gestellter Sanierungskonzepte konkrete Maßnahme zu planen, auszuschreiben und die bauliche Umsetzung ist zu überwachen. Für die Anschlussleitungen (SSK und Kanal-Hausanschlüsse) sind anhand der TV-Untersuchungsergebnisse Sanierungskonzepte durch den AN zu erstellen und die Beseitigung der Mängel im öffentlichen Verkehrsraum ist ebenfalls zu planen, auszuschreiben und die Umsetzung zu überwachen. Für die neuen bzw. umgebauten Kanäle und Anschlussleitungen ist ein Bestandsplan zu erstellen inklusive erforderlicher Vermessungsleistungen. Die Stadt Steinbach (Taunus) möchte im Rahmen des Vergabeverfahrens ein Planungsbüro auswählen, das im Rahmen eines lösungsoffenen Planungsprozesses unter Beachtung der Rahmenbedingungen das bestmögliche Ergebnis erzielt. Hierbei werden Lösungen erwartet, die einen ganzheitlichen Ansatz verfolgen und bestenfalls ein funktionales, wirtschaftliches und gestalterisches Optimum erzielen. Seitens der Stadt Steinbach (Taunus) werden die gesamten Leistungen des Straßenbaus den Verkehrsanlagen zugeordnet. Weiterhin sind Bestandteile der anzubietenden Leistungen die Erstellung eines Trassensummenplans mit Darstellung aller vorhandenen und geplanten Leitungen in Abstimmung mit sämtlichen betroffenen Versorgungsträgern, die Erstellung von Umleitungs-, Beschilderungs- und Markierungsplänen für alle Bauzustände sowie den Endzustand in Abstimmung mit der Verkehrsbehörde der Stadt Steinbach (Taunus). Hierbei ist für den Trassensummenplan und die Verkehrsführungspläne zu beachten, dass die Ausführung der Maßnahme in 2 Abschnitten (2 separate Ausschreibungen) vorgesehen ist und in den beiden Abschnitten aufgrund von Zwangspunkten in der Verkehrsführung Unterabschnitte in der Abwicklung gebildet werden müssen. Für die Planung und Kommunikation sollen hochwertige 3D-Visualisierungen erstellt werden. Ziel ist eine realitätsnahe, zugleich abstrahierte Darstellung des Ausbaubereichs zur Verwendung in Öffentlichkeitsarbeit, politischen Gremien und Präsentationen. Verkehrsanlagen Von den in der HOAI geregelten Leistungen sollen Ingenieurleistungen im Gewerk der Verkehrsanlagen LP 1 – 3, 5 + 6 gem. § 47 HOAI 2021 beauftragt werden. Die Planungsleistung wird stufenweise beauftragt. Im ersten Schritt werden die LP 1 - 3 im Gewerk der Verkehrsanlagen, die Erstellung des Trassensummenplanes sowie die zugehörigen Visualisierungen und die Beschilderungs-, Markierungs- und Umleitungspläne beauftragt. Nach Zustimmung des Magistrats der Stadt Steinbach (Taunus) zur Planung und der notwendigen Gremienbeschlüsse ist vorgesehen die vertraglich optional vorgesehenen, weiterführenden Leistungsphasen inkl. der örtlichen Bauüberwachung zu beauftragen. Hierbei sind die Planungsarbeiten neben den Konzeptgesprächen mit den zuständigen Genehmigungsbehörden auch mit den Belangen der Versorgungsträger abzustimmen. Die Trassen der Versorgungsleitungen sind in die Ausführungspläne zu übernehmen. Bestandteil dieser Honoraranfrage ist auch die örtliche Bauüberwachung als besondere Leistung zur LP 8 Bauoberleitung gem. dem Leistungsbild gemäß Anlage 13 HOAI 2021. Für das Angebot ist für das gesamte Gewerk mit anrechenbaren Herstellkosten in Höhe von 3.600.000,- € (netto) zu rechnen. Ingenieurbauwerke Bei den notwendigen Ingenieurleistungen der Leistungsphase 1-3, 5 und 6 sollen alle Grundleistungen gem. § 43 HOAI 2021 sowie die örtliche Bauüberwachung (Besondere Leistung zur LP 8) gem. Anlage 12 LP 8 HOAI 2021 erbracht werden. Ebenso die Erstellung der Sanierungskonzepte für die Anschlussleitungen. Im Gewerk der Ingenieurbauwerke (Entwässerung) ist gemäß der Gesamthydraulik für die Stadt Steinbach (Taunus) die Neuerrichtung eines RW-Kanals auf einer Länge von ca. 240 m sowie die Neuerrichtung eines MW-Kanals auf einer Länge von ca. 195 m vorgesehen. An den Regenwasserkanal sind neue Hausanschlüsse auf die angrenzenden Grundstücke zu planen bzw. die neuen SSK sowie vorhandene Dachrinnen sollen an den Regenwasserkanal angeschlossen werden. Für die vorhandenen Hauptkanäle liegen die Sanierungskonzepte vor. Diese werden dem AN übergeben. Für die Anschlussleitungen sind entsprechende Sanierungskonzepte vom AN zu erstellen und anzubieten. Die zugehörigen TV-Untersuchungsergebnisse werden dem AN übergeben. Es werden ca. 160 Anschlussleitungen mit einer mittleren Länge von 8 m befahren. Für das Angebot ist für das gesamte Gewerk vorab mit anrechenbaren Herstellkosten in Höhe von 1.450.000,- € (netto) inkl. der Herstellung der neuen RW-Kanal-Anschlussleitungen zu rechnen. Davon entfallen auf die Sanierung des Hauptkanals sowie der Anschlussleitungen in offener Bauweise ca. 520.000,- € (netto).
- Gemeinde AltheimAltheimFrist: 28. Mai
Vergabe Objekt-/Fachplanungsleistungen Ersatzneubau Sporthalle Gemeinde Altheim
Die Gemeinde Altheim im Landkreis Biberach beabsichtigt einen Ersatzneubau einer Sporthalle für den Vereins-, Breiten- und Schulsport zu errichten. Dieser dient als Ersatz der bisherigen Sporthalle, die altersbedingt aufgegeben wird. Der Ersatzneubau soll eine Feldgröße von 36 m x 21 m umfassen. Der Ersatzneubau soll auf Teilflächen der Grundstücke der Flst.-Nr. 1213/0 und Flst.-Nr. 1210/0 der Gemarkung Altheim errichtet werden. Das Grundstück steht im Eigentum der Gemeinde Altheim. Die verkehrliche Erschließung erfolgt über einen Kreisverkehr mit direkter Anbindung an die Landesstraße L 277. Die neue Sporthalle ist am Standort von der Grundschule der Gemeinde Altheim aus in wenigen Minuten fußläufig erreichbar. Die bestehende Gemeindehalle stammt aus den 1970er Jahren und befindet sich in einem bautypisch veralteten Zustand. Diese soll bestehen bleiben und zu einem späteren Zeitpunkt grundlegend für eine Mehrzwecknutzung saniert werden. Für die neue Sporthalle ist ein Anbau mit einem Weichlandebereich (Schnitzelgrube) vorgesehen, um das Verletzungsrisiko zu mindern. Der ortsansässige Sportverein beheimatet eine Turnabteilung, welche ambitionierten Breitensport betreibt. Hobbyturnerinnen aus dem gesamten westlichen Landkreis Biberach üben in Altheim ihren Sport aus. Der Gemeinde liegen sowohl die Grundlagenermittlung, Vorplanung und Bestandteile der Entwurfsplanung der Objektplanung vor. Diese sind bei der Auftragsausführung vom jeweiligen Auftragnehmer zu beachten. Anpassungen hieran sind zulässig, soweit sie nachvollziehbare Einsparungsmöglichkeiten der Bau- und Betriebskosten beinhalten. Des Weiteren soll der Ersatzneubau der Sporthalle ca. 42 m x 37,50 m groß sein, eingeschossig, die Halle teilbar sein und zudem über einen Mehrzweckraum für Kleingruppen und Betreuung bei Turnieren verfügen. Es ist die Errichtung einer optionalen Schnitzelgrube für Turner, eine Tribüne für ca. 140 Zuschauer vorgesehen. Außerdem 4 Umkleiden und 2 Duschräume, Umkleide/Duschräume für Lehrer/Schiedsrichter sowie WC-Anlagen, 3 Geräteräume, Regieraum und Technikräume. Die Ausführung ist als Holzkonstruktion auf tragender Bodenplatte angedacht (Baugrundverbesserung erforderlich). Für das Dach und die Wände sind Sandwichpaneelen vorgesehen, in der Halle und im Mehrzweckraum soll flächenelastischer Sportboden verlegt werden, es soll 3-fach-Isoverglasung, Nahwärmeversorgung und Luftheizung/Betonkernaktivierung geben. Die Außenanlage muss weitgehend wassergebunden sein, außerdem soll es Stellplätze für Sport- und Turnierbetrieb geben, sowie Oberflächenwasserversickerung (Rigolen). Änderungen an den vorstehenden Ausführungsmerkmalen sind nach vorheriger Absprache mit der Gemeinde grundsätzlich denkbar, insbesondere zur Erfüllung etwaiger Vorgaben einschlägiger, staatlicher Förderprogramme. Der bisherige Planer wird sich nicht am Ausschreibungsverfahren beteiligen. Da der maßgebliche EU-Schwellenwert von 216.000 Euro netto der zu erwartenden Planerhonorare (Nettohonorarwert) gemäß HOAI 2021 überschritten wird, erfolgt die Vergabe der fortgesetzten Planungsleistungen im Wege dieser europaweiten Ausschreibung im Verhandlungsverfahren nach §§ 73 ff. Vergabeverordnung (VgV). Ausschreibungsgegenstand sind die nachfolgenden Architekten- und Ingenieurplanungsleistungen in Gestalt der Grundleistungen des jeweiligen Leistungsbildes nach HOAI 2021: • Objektplanung Gebäude ab LPh 3 bis LPh 9 (Los 1) gem. §§ 34 HOAI 2021 • Fachplanung Tragwerk ab LPh 1 bis LPh 6 (Los 2) gem. §§ 51 HOAI 2021 • Fachplanung Technische Ausrüstung HLS ab LPh 1 bis LPh 9 (Los 3) gem. §§ 55 HOAI 2021 • Fachplanung Technische Ausrüstung Elektro ab LPh 1 bis LPh 9 (Los 4) gem. §§ 55 HOAI 2021 Die Beauftragung erfolgt stufenweise bezüglich der Objektplanung zunächst für die LPh 3. Die Fachplanung Tragwerk sowie die Fachplanungen technische Ausrüstung HLS und Elektro erfolgt ebenfalls eine stufenweise Beauftragung zunächst für die LPh 1 bis zur LPh 3. Zwischen der Gemeinde Altheim als öffentlicher Auftraggeberin und dem jeweiligen Auftragnehmer je Los, der den Zuschlag erhält, kommt mit Zuschlagserteilung ein Architekten- bzw. Ingenieurvertrag gemäß den kommunalen Vertragsmustern des Kommunalen Vergabehandbuchs für kommunale Vertragsmuster und die Vergabe von Architekten- und Ingenieurleistungen – HKVM - des Boorberg Verlages in der Fassung Stand März 2021 unter Beachtung der Empfehlung der Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums über die Vergabe von Aufträgen im kommunalen Bereich (VergabeVwV) vom 05.12.2024, Az. 2-2242.0/21, dort Ziffer 2.3, zu Stande. Die Gemeinde Altheim hat Fördermittel sowohl nach der Verwaltungsvorschrift des Kultusministeriums Baden-Württemberg für die Förderung des Baus von kommunalen Sporthallen und Sportfreianlagen sowie nach der Verwaltungsvorschrift Ausgleichsstock sowie Bundesmittel aus dem Förderaufruf „SKS – Sanierung kommunaler Sportstätten“ als Gewährung einer Investitionshilfe beantragt. Der Gemeinde stehen maximal 5,25 Mio. EUR brutto für die Realisierung der neuen Sporthalle zur Verfügung (Kostenobergrenze). Diese ist bei der Ausführung der Planungsleistungen zwingend zu beachten. Die Vorgaben der vorstehenden Fördervorschriften haben die den Auftrag ausführenden Auftragnehmer zwingend zu beachten.
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
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- Die Angebotsfrist endet am 13. Mai 2026.
- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist TG des BOV Poseritz I über StALU VP, Abt. 3.
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- In der Regel benötigen Sie Leistungsbeschreibung, Eignungsnachweise, Fristenhinweise und ggf. Formblätter. Auf auftrag.ai werden diese Punkte priorisiert dargestellt.