Impfstoffe - Hepatitis AB, FSME, Tollwut
Gegenstand dieser Rahmenvereinbarung ist im Los 1 die Lieferung von Hepatitis AB Kombinationsimpfstoff, mit einer in Österreich gültigen Arzneimittelzulassung gemäß österreichischem Arzneimittelgesetz (AMG) idgF (inkl. Österreichischer Verordnungen) bzw. zu Grunde liegender EU-Rechtsnormen.
Angebotsfrist:21. April 2026
Typ:Ausschreibung
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Inhalt auf einen Blick
Gegenstand dieser Rahmenvereinbarung ist im Los 1 die Lieferung von Hepatitis AB Kombinationsimpfstoff, mit einer in Österreich gültigen Arzneimittelzulassung gemäß österreichischem Arzneimittelgesetz (AMG) idgF (inkl. Österreichischer Verordnungen) bzw. zu Grunde liegender EU-Rechtsnormen.
- Ausschreibungstyp: Ausschreibung
- Auftraggeber: Auftraggeber sind die Republik Österreich (Bund), die Bundesbeschaffung GmbH sowie alle weiteren Auftraggeber gemäß der den Ausschreibungsunterlagen beiliegenden Kundenliste, im Vergabeverfahren alle vertreten durch die Bundesbeschaffung GmbH.
- Veröffentlicht: 09. April 2026
- Frist: 21. April 2026
Ausschreibungsbeschreibung
Gegenstand dieser Rahmenvereinbarung ist im Los 1 die Lieferung von Hepatitis AB Kombinationsimpfstoff, mit einer in Österreich gültigen Arzneimittelzulassung gemäß österreichischem Arzneimittelgesetz (AMG) idgF (inkl. Österreichischer Verordnungen) bzw. zu Grunde liegender EU-Rechtsnormen.
Weiterführende Details
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Dokumente und Anhänge
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Abrollbehälter Hochleistungspumpenmodul (AB HPM) + Armaturen für HPM
LOS 1: Gegenstand dieses Vertrages ist die Regelung der Planung, Erstellung und des Bezuges von insgesamt sechs (6) Stück - inkl. Optionen zur Nachbeschaffung im Ersatzfall bei einer Außerbetriebnahme eines Abrollbehälter - identischen und baugleichen AB HPM, im Wesentlichen jeweils bestehend aus dem reinen Abrollbehälter (AB) und dem aufgebauten Hochleistungspumpenmodul samt etwaiger Beistellungen, entsprechend § 1 Ziff. 2 der Vertragsurkunde. Geschuldet sind die für den Feuerwehreinsatz jeweils vollständig zusammengestellten und bereiten Gesamtwerke "AB HPM" (im Folgenden auch als Produkt [Einzahl oder Mehrzahl] bezeichnet). Die zu erbringenden Leistungen werden in ihrer Gesamtheit Vertragsgegenstand; diese bilden nicht nur wirtschaftlich, sondern auch rechtlich eine Einheit. ====== LOS 2: Gegenstand der Rahmenvereinbarung ist die Regelung des Bezuges von Armaturen für Hochleistungspumpenmodule, im Weiteren bezeichnet als Produkt/e. Sie zeichnet den rechtlichen Rahmen zum Abschluss der jeweiligen Einzelkaufverträge.
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- Präsidium der Bayer. BereitschaftspolizeiBamberg
Lieferung von Persönlicher Schutzausstattung (PSA)
Gegenstand dieses Offenen Verfahrens ist eine Rahmenvereinbarung über die Lieferung von persönlicher Schutzausstattung (PSA) an die Bayerische Polizei. Die in der Artikelliste des Preisblattes des jeweiligen Loses (Anlage 4) aufgeführte Aufstellung gilt als anzubietendes Kernsortiment. Die in der Spalte „Menge“ aufgeführten Stückzahlangaben gelten als unverbindlicher Anhaltspunkt (Schätzmenge) für die während der gesamten Vertragsdauer zu liefernden Mengen. Diese Zahlen wurden vom Auftraggeber im Rahmen einer Bedarfsschätzung auf Grundlage der Abnahmezahlen der letzten Jahre vor bzw. nach der pandemischen Lage ermittelt. Sie spiegeln demnach den voraussichtlichen Bedarf und die voraussichtliche Abnahmemenge aus dem Vertrag insgesamt wider. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf die Abnahme während der vorgesehenen Vertragslaufzeit. Für die Kalkulation ist die geschätzte Abnahmemenge zu Grunde zulegen. Der Auftragnehmer ist bereit, im Bedarfsfall und nach Möglichkeit in Abstimmung mit dem Auftraggeber einzelne Artikel, die das Kernsortiment erweitern, in den Lieferumfang aufzunehmen. Hierbei handelt es sich um Artikel mit Bezug zum jeweiligen Kernsortiment, aber teilweise abweichenden Spezifikationen. Der Höchstwert über die maximale Vertragslaufzeit von vier Jahren beträgt für: Los 1: 1.100.000,00 € netto
- Zentrales Gebäudemanagement der Stadt MoersMoersFrist: 10. Mai
Realisierungswettbewerb "An- und Umbau Weißes Haus zum neuen Schlosstheater" in Moers - Objektplanung Gebäude und Innenräume
Der Wettbewerb wird als einphasiger, nichtoffener Realisierungswettbewerb mit vorgeschaltetem Auswahlverfahren nach RPW 2013 und anschließendem Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb gemäß § 14 (4) Pkt. 8 VgV ausgeschrieben. Das Wettbewerbsverfahren ist anonym. Für den Wettbewerb gelten außerdem die entsprechenden Bestimmungen der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV), insbesondere §§ 69 ff., §§ 78 ff. VgV, sowie das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), da der zu Beginn des Wettbewerbs geltende EU-Schwellenwert für Liefer- und Dienstleistungsaufträge von 216.000 EUR netto überschritten wird. Die Wettbewerbssprache ist deutsch. Die Architektenkammer Nordrhein-Westfalen sowie die Ingenieurkammer Bau NRW haben an der Vorbereitung des Wettbewerbs mitgewirkt und Kenntnis vom Inhalt der Auslobung und den Wettbewerbsbedingungen erhalten. Der Wettbewerb wird bis zum Versand der Auslobung bei der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen registriert. Die Ausloberin, die Preisgerichtsmitglieder, die Teilnehmenden, die Sachverständigen und Berater sowie die Vorprüfer erkennen durch die Teilnahme die Verfahrensbedingungen und -inhalte als verbindlich an. ___________________________________________________________________ Weitere Informationen können auch dem Bewerbermemorandum (siehe Vergabeunterlagen) entnommen werden. Hier finden sich auch alle nötigen Informationen zu z.B. Beurteilungskriterien des Preisgerichts, Terminen, Preisgericht und Wettbewerbssumme, sofern diese in dieser Bekanntmachung nicht dargestellt werden. ___________________________________________________________________ Der Wettbewerb richtet sich an Architekten oder Innenarchitekten (mit uneingeschränkter Bauvorlageberechtigung). Hinweis: Den Teilnehmenden wird dringend empfohlen, sich durch Fachplaner für Technische Ausrüstung bzw. Bauphysik beraten zu lassen. Die Beratungsleistung ist bei der Preisgeldberechnung berücksichtigt worden. ___________________________________________________________________ Im Anschluss an den Planungswettbewerb erfolgt die Vergabe der Planungsleistungen im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb nach § 14 Abs. 4 Pkt. 8 VgV. Die Ausloberin erklärt, soweit und sobald die dem Wettbewerb zugrunde liegende Aufgabe realisiert wird, im Anwendungsbereich der VgV zu verhandeln. ___________________________________________________________________ Teilnehmer am Verhandlungsverfahren ist zunächst der 1. Preisträger. Sollte mit dem 1. Preisträger keine Einigung erzielt werden, behält sich die Ausloberin Verhandlungen mit allen Preisträgern vor. Teilnehmer sind dann alle Preisträger, wie sie in der Verfassererklärung benannt wurden. Bei Bewerbergemeinschaften werden alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft beauftragt. ___________________________________________________________________ Im Rahmen des o.g. Verhandlungsverfahrens sollen die folgenden Leistungen vergeben werden: a) Objektplanung Gebäude und Innenräume nach § 34 HOAI (Honorarzone IV). Es werden mindestens die Planungsleistungen bis zum Abschluss der Leistungsphase 5 (Ausführungsplanung) vergeben, sofern kein wichtiger Grund der Beauftragung entgegensteht. Die auslobende Stelle behält sich die Beauftragung der weiteren Leistungsphasen vor. Die Vergabe der Leistungen ist in Form eines Stufenvertrags vorgesehen (Stufe 1: Lph 1-3; Stufe 2: Lph 4-5; Stufe 3: Lph 6-8; Stufe 4: LP 9). Die Ausloberin wird zu den Verhandlungen gemäß § 80 Abs. 1 VgV die Vorlage weiterer zum Nachweis der Eignung zur Teilnahme an dem Verhandlungsverfahren und zur Ausführung des Planungsauftrags erforderlicher Unterlagen verlangen.
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- Kreis Offenbach - FD Gebäudewirtschaft
Kreis Offenbach, Sanierung und Neubau der Dreieichschule in Langen Leistungen der Ausstattungsplanung nach dem Leistungsbild Planung Innenraum gemäß §§ 33 ff. HOAI, LPH 1-9
Diese Beschreibung taucht bei der Los-Beschreibung auf, hier also Infos das Los bzw. den Auftrag betreffend, als Ergänzung zum Feld ganz oben. Vergeben werden die Leistungen der Ausstattungsplanung nach dem Leistungsbild Planung Innenraum gemäß §§ 33 ff. HOAI, LPH 1-9 mit teilweise angepassten Teilleistungssätzen sowie besondere Leistungen. Für die Ausstattungsplanung werden drei Objekte gebildet. Objekt 1 umfasst die Fachklassenräume. Hier wird vom Auftraggeber eine umfassende Fachklassenplanung (lose und feste Möblierung) erwartet, inkl. der Planung für die technische Ausrüstung ab zu definierenden Übergabepunkten. Die anrechenbaren Kosten sind mit 300.000 € kalkuliert worden. Das Objekt wird in die Honorarzone IV eingeordnet. Objekt 2 umfasst die Ausstattungsplanung für die Bestandsmöbel aus dem Bestandsbau und den Containeranlagen sowie die Umzugsplanung für die Objekte. Als anrechenbaren Kosten für die Honorierung werden 50% des Neubeschaffungswert pro Klassenraum definiert. Aktuell wird von schätzungsweise 506.250,00 € anrechenbaren Kosten für den Bestand ausgegangen. Die Leistungen für das Objekt 2 werden in HZ III eingeordnet. Als Objekt 3 sind Ersatzbeschaffungen von loser Möblierung sowie die Planung von Bau- und Montageleistungen für festverbaute Einrichtung erfasst, soweit diese gemäß Schnittstellenabstimmung zur Ausstattungsplanung gehört. Aktuell wird hier von anrechenbaren Kosten von 158.760 € ausgegangen. Das Objekt 3 wird in HZ III eingeordnet. Die Leistungen der Ausstattungsplanung sind in intensiver Abstimmung und Kooperation mit dem Schulbetreiber und der Schulleitung zu erbringen. Zudem wird ein intensiver Austausch mit der Objektplanung Gebäude und den weiteren Fachplanungs-/Beratungsleistungen (insb. Technische Ausrüstung) - die separat ausgeschrieben wurden - erwartet. Die Schnittstellen sind gemeinsam abzustimmen. Es ist eine stufenweise Beauftragung vorgesehen. Die einzelnen Projektstufen werden nach Projektfortschritt sukzessive abgerufen. Sollte der Auftraggeber entscheiden, dass das Projekt oder einzelne Objekte nach Abschluss einer Projektstufe beendet wird, erfolgt kein weiterer Abruf. Ein Anspruch des Auftragnehmers zum Abruf weiterer Projektstufen besteht nicht. Die Nutzungsfläche umfasst insgesamt etwa 10.000 qm (NUF Bestandsgebäude und NUF Erweiterungsgebäude). Es soll die Planung der Ausstattung erfolgen, in den Bestandsgebäuden u.a. für Unterrichts-/Schulungs-/Verwaltungs-/Sozialräume, sowie für den Mensabereich, unter Weiterverwendung vorhandene (technischer) Ausstattung. Die Planung der losen Ausstattung soll allen Anforderungen an eine moderne Schule gerecht werden. Gültige Vorschriften in Bezug auf Sicherheit, Umweltverträglichkeit und Ergonomie sind zu berücksichtigen (insb. bei der Erstellung von Leistungsverzeichnissen). Es sind sowohl (Teil-)Ausstattungen für den allgemeinen als auch für den Fachunterricht (u.a. im Bereich Chemie, Physik, Biologie wie auch Musik und Kunst) abzustimmen und auszuschreiben. Die Lieferung und Aufstellung neu angeschaffter Möbel im Objekt (ggf. zunächst im neu zu errichtenden Interimsstandort, nach Abschluss der baulichen Maßnahmen dann in den sanierten/umgebauten Bestandgebäuden oder in den Erweiterungsbau) sind zu koordinieren sowie das Raumbuch fortzuschreiben. Die Umzugsplanung für das von Auslagerungen betroffene Mobiliar/Gegenstände (zum Interimsstandort sowie zurück in die sanierten Bestandsgebäude) ist Bestandteil der beauftragten Leistungen. Die Schnittstelle zwischen Ausstattungsplanung und Planung Interim (Teil der Leistung der Objektplanung Gebäude) ist mit Leistungsbeginn festzulegen. Grundsätzlich sind die Einbaumöbel (zB. Teeküchen) und sonstige fest installierte Ausstattungen außerhalb der naturwissenschaftlichen Fachklassen bereits als Grundleistungen bei der Objektplanung Gebäude beauftragt. Sollten Konzept bedingt Montage oder Bauleistungen von Baukonstruktive Einbauten (KG381) durch die Ausstattungsplanung erfolgen, ist dies frühzeitig mit der Objektplanung Gebäude abzustimmen und entsprechende Möblierungspläne mit farblicher Kennzeichnung der Zuständigkeiten dem Auftraggeber vorzulegen.
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
- Wie kann ich mich auf diese Ausschreibung bewerben?
- Erstellen Sie ein kostenloses Konto auf auftrag.ai. Danach sehen Sie alle Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung in einem strukturierten Ablauf.
- Bis wann läuft die Angebotsfrist?
- Die Angebotsfrist endet am 21. April 2026.
- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist Auftraggeber sind die Republik Österreich (Bund), die Bundesbeschaffung GmbH sowie alle weiteren Auftraggeber gemäß der den Ausschreibungsunterlagen beiliegenden Kundenliste, im Vergabeverfahren alle vertreten durch die Bundesbeschaffung GmbH..
- Welche Unterlagen sind für den Start relevant?
- In der Regel benötigen Sie Leistungsbeschreibung, Eignungsnachweise, Fristenhinweise und ggf. Formblätter. Auf auftrag.ai werden diese Punkte priorisiert dargestellt.