Hygiene-Beratungsleistungen für die Erstellung der Bauabschnittsplanung "Baustufe 4" der Universitätsmedizin Göttingen
In der BS 4 BAP sollen in einem Kapitel die grundlegenden Rahmenbedingungen der Krankenhaushygiene beschrieben werden - dies obliegt dem Auftragnehmer. Nach erfolgter Abgabe der Bauabschnittspla-nung bei der DBHN werden im Rahmen der Prüfung der Unterlage ggf. Abstimmungen erforderlich. Wei-terhin besteht ggf. auch nac...
Typ:Ausschreibung
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Inhalt auf einen Blick
In der BS 4 BAP sollen in einem Kapitel die grundlegenden Rahmenbedingungen der Krankenhaushygiene beschrieben werden - dies obliegt dem Auftragnehmer. Nach erfolgter Abgabe der Bauabschnittspla-nung bei der DBHN werden im Rahmen der Prüfung der Unterlage ggf. Abstimmungen erforderlich. Wei-terhin besteht ggf. auch nach erfolgreicher A...
- Ausschreibungstyp: Ausschreibung
- Auftraggeber: Baugesellschaft UMG mbH
- Veröffentlicht: 21. April 2026
- Frist: Nicht angegeben
Ausschreibungsbeschreibung
In der BS 4 BAP sollen in einem Kapitel die grundlegenden Rahmenbedingungen der Krankenhaushygiene beschrieben werden - dies obliegt dem Auftragnehmer. Nach erfolgter Abgabe der Bauabschnittspla-nung bei der DBHN werden im Rahmen der Prüfung der Unterlage ggf. Abstimmungen erforderlich. Wei-terhin besteht ggf. auch nach erfolgreicher Abgabe der BAP Lehre I Unterstützung für nicht vorhersehba-re Beratungsleistungen zu weiterführenden Prozessabstimmungen etc. Der Auftragsgegenstand unter-teilt sich daher in zwei Leistungspakete, wobei die Leistungen des Leistungspakets 2 optional beauftragt werden, insbesondere in Abhängigkeit und unter Vorbehalt der Förderfähigkeit sowie in Abstimmung auf die jeweiligen Bedarfe. Die einzelnen Leistungspakete setzen sich wie folgt zusammen: Leistungspaket 1: Beratungsleistungen zur Festlegung der hygienerelevanten Rahmenbedingungen für die BS 4 BAP Leistungspaket 2: Beratungsleistungen zu weiterführenden Prozessabstimmungen Im Übrigen verweisen wir auf die Anlage 02 Leistungsbeschreibung.
Weiterführende Details
Nach Registrierung stehen Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung strukturiert bereit.
- Kernanforderungen der Ausschreibung priorisiert aufbereitet
- Fristen, Eignungskriterien und Unterlagen in einem Ablauf
- Hinweise zur strukturierten Angebotsvorbereitung
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Dokumente und Anhänge
1 Datei erfasst- Bekanntmachung
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In der Lehre I BAP sollen in einem Kapitel die grundlegenden Rahmenbedingungen der Krankenhaushygi-ene beschrieben werden - dies obliegt dem Auftragnehmer. Nach erfolgter Abgabe der Bauabschnitts-planung bei der DBHN werden im Rahmen der Prüfung der Unterlage ggf. Abstimmungen erforderlich. Weiterhin besteht ggf. auch nach erfolgreicher Abgabe der Lehre I BAP Unterstützung für nicht vorher-sehbare Beratungsleistungen zu weiterführenden Prozessabstimmungen etc. Der Auftragsgegenstand unterteilt sich daher in zwei Leistungspakete, wobei die Leistungen des Leistungspakets 2 optional beauf-tragt werden, insbesondere in Abhängigkeit und unter Vorbehalt der Förderfähigkeit sowie in Abstim-mung auf die jeweiligen Bedarfe. Die einzelnen Leistungspakete setzen sich wie folgt zusammen: Leistungspaket 1: Beratungsleistungen zur Festlegung der hygienerelevanten Rahmenbedingungen für die Lehre I BAP Leistungspaket 2: Beratungsleistungen zu weiterführenden Prozessabstimmungen Im Übrigen verweisen wir auf die Anlage 02 Leistungsbeschreibung.
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Beratungsleistungen zur Krankenhaushygiene für die Bauabschnittsplanung 'Baustufe 4' der Universitätsmedizin Göttingen. Der Auftrag umfasst zwei Leistungspakete: 1. Festlegung der hygienerelevanten Rahmenbedingungen für die Bauabschnittsplanung. 2. Optionale Beratungsleistungen für weiterführende Prozessabstimmungen nach Abgabe der Unterlagen. Die Beauftragung des zweiten Pakets erfolgt bedarfsabhängig und unter Vorbehalt der Förderfähigkeit.
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Beratungsleistungen zur Krankenhaushygiene für die Bauabschnittsplanung (BAP) des Lehrgebäudes der Universitätsmedizin Göttingen. Der Auftrag umfasst zwei Leistungspakete: 1. Erstellung der hygienerelevanten Rahmenbedingungen für die Lehre I BAP sowie Abstimmungen bei der Prüfung der Unterlagen. 2. Optionale Unterstützung bei weiterführenden Prozessabstimmungen, abhängig von Förderfähigkeit und Bedarf.
- Freie und Hansestadt Hamburg, Landesbetrieb für Immobilienmanagement und GrundvermögenHamburg
Rahmenvertrag für Planungs- und Beratungsleistungen aus dem Bereich Städtebau
Der Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen (LIG) hat Bedarf an Planungs- und Beratungsleistungen im Bereich Städtebau. Davon umfasst sind Bestanderfassungen im Plangebiet (z. B. Topografie, Nutzungsstruktur im Ist-Zustand inkl. Erschließung etc.) sowie Standortanalysen, welche u. a. die Bewertung der Lage- und Standortqualität und die Nutzungsstrukturen des Umfelds umfasst. Weitere Leistungen beziehen sich auf Flächenplanungen und -konkretisierungen. Dies umfasst die Koordination von Fachgutachten sowie Planungs- und Vermessungsleistungen, Flächenplanungen auf Vorentwurfsbasis, vertiefende Erläuterungen der Vorentwürfe anhand von Modellen, Skizzen, Perspektiven und kleinmaßstäblichen Konkretisierungen, die Ermittlung von Kenndaten (z. B. GFZ/GRZ, BGF), die Beurteilung von Bauvorhaben, die Prüfung möglicher einschlägiger Ausnahmetatbestände (z. B. für eine Bebauung im Vordeichgelände im Sinne des Wasserrechts) sowie die Begleitung von Baureifmachungen. Des Weiteren sollen im Zusammenhang mit der Bearbeitung der vorstehenden Leistungen auch sog. prozessbegleitende Leistungen beauftragt werden können, wie beispielsweise die Abstimmung des Rahmenterminplans und der Festlegung ggf. notwendiger ergänzender Fachleistungen. Der LIG beabsichtigt, eine Rahmenvereinbarung über die vorstehend skizzierten Planungs- und Beratungsleistungen mit drei Unternehmen abzuschließen. Ein Anspruch auf die Erteilung von Einzelaufträgen (Leistungsabrufe) aufgrund dieser Rahmenvereinbarung besteht nicht. Die Ausübung der Rahmenvereinbarung ist begrenzt auf ein maximales Volumen von 1,0 Mio. Euro netto (Höchstwert).
- Landeshauptstadt Potsdam, Bereich Vergabemanagement
Rahmenvertrag Steuerberatungsleistungen für die Landeshauptstadt Potsdam
2.1 Steuerliche Beratung der LHP Das Leistungsspektrum umfasst insb. in folgenden Bereichen den Abruf von Beratungsleistungen, welche tlw. kurzfristig bzw. mit einer schnellen Reaktionszeit zu erbringen sind: - Beratung der LHP zu komplexen steuerlichen Angelegenheiten, die die Stadt selbst und als Anteilseignerin betreffen; - Beratung zur Gestaltung von Geschäftsvorfällen und Planungsvorhaben mit dem Ergebnis der Optimierung der Steuerlast für die LHP; - Prüfung von steuerlichen Sachverhalten in Zusammenhang mit dem Treuhandvermögen (Entwicklungs-/Sanierungsgebiete) der LHP - Beratung bei Vertragsgestaltungen, auch von Sponsoringsachverhalten, unter steuerrechtlichen Gesichtspunkten; - Vorbereitung & Begleitung während der Betriebsprüfung, Bearbeiten von komplexen Prüfungsanfragen und Beurteilung von Prüfungsfeststellungen der Betriebsprüfung des Finanzamtes sowie Überprüfung der Umsetzung von Prüfungsfeststellungen in den betroffenen Bereichen der LHP; - Führen von Rechtsbehelfsverfahren sowie ggfs. die Vertretung der LHP im Klageverfahren vor Gericht; - Beratung in Zusammenhang mit Lohnsteuerangelegenheiten in Abstimmung mit der Personalabteilung; - Prüfung von steuerlichen Sachverhalten in Zusammenhang mit der Neubesteuerung der öf. Hand (Inkrafttreten des § 2b UStG) - Beratung bei Verhandlungen inkl. ggf. Abstimmungen mit der Finanzverwaltung insb.im Zusammenhang mit dem Inkrafttreten des § 2b UStG für die LHP; - Mitwirkung bei der Etablierung eines TCMS bei der LHP sowie dessen Weiterentwicklung - Beratung bei der Einrichtung neuer Betriebe gewerblicher Art und Beratung inkl. steuerrechtliche Würdigung von Sachverhalten bei bereits bestehenden bzw. zukünftigen BgA Die Beratungen können insbesondere folgende Einzelleistungen umfassen: - Feststellung des Sachverhaltes - Erstberatung - Klärung von (Steuer-)Rechtsfragen - Prüfung und Anpassung von Vertragsentwürfen - Besprechungen mit Leitungskräften und Mitarbeitern aus den jeweiligen Geschäftsbereichen - Handlungsempfehlungen in Form von Stellungnahmen oder Gutachten Die LHP hat derzeit 17 BgA, wovon 4 den Gemeinnützigkeitsstatus haben. Die LHP ist mit ihren BgA steuerpflichtig. Aufgrund dessen beinhaltet das Leistungsspektrum auch die - Deklarationsarbeiten, wie z.B. Erstellung von Steuererklärungen, Jahresabschlüssen mit Plausibilitätsbeurteilung bzw. Schwerpunktprüfung (inklusive Erstellungsbericht) und E-Bilanzen bei Bilanzierungspflicht sowie die elektronische Übermittlung der Unterlagen an die Finanzverwaltung. Der Arbeitsaufwand wird auf ca. 339 Stunden pro Jahr geschätzt. Somit ist von einem Arbeitsaufwand von ca. 1357 Stunden über die gesamte Vertragslaufzeit (01.05.2026 - 30.04.2030, § 6 Rahmenvertrag zu Steuerberatungsleistungen) auszugehen. Hierbei ist es grundsätzlich nicht möglich, genauere Aussagen darüber zu tätigen, zu welchem Zeitpunkt innerhalb des Kalenderjahres es zur Beauftragung der ausgeschriebenen Leistungen kommen wird. Für den Zeitpunkt der Erstellung der Steuererklärungen gelten die gesetzlichen Abgabefristen unter Berücksichtigung bestimmter Fristverlängerungen durch das Finanzamt. Präsenzzeiten am Ort des Auftraggebers sind insbesondere während der Erstellung der steuerlichen Jahresabschlüsse, regelmäßigen Arbeitsgesprächen und bei Besprechungen im Rahmen von Betriebsprüfungen vorgesehen. Die Vor-Ort-Termine werden auf 5 bis 10 Tage pro Jahr mit einem Zeitaufwand von 2 bis 8 Stunden pro Tag geschätzt. Die Deklarationsarbeiten bzw. der Compliance-Anteil und der Anteil an der allgemeinen steuerlichen Beratung in Bezug auf alle anfallenden Arbeiten wird auf jeweils die Hälfte des Arbeitsumfangs geschätzt. 2.2 Schulungen Die Beratungsleistungen umfassen bei Abruf auch Schulungsleistungen inkl. der Erstellung von Schulungsunterlagen. Auf dieser Grundlage sind im Falle eines Abrufs Schulungen für die städtischen Mitarbeitenden durchzuführen. Die Schulungsunterlagen beinhalten dabei insb, Angaben über die Vermittlung des Lehrstoffes, wie z. B. ausführliche schriftliche Erläuterungen zum Inhalt und zur Didaktik, eine Präsentation und ggf. weiteres Video- oder Audiomaterial. Der AN erstellt passend zu den Schulungen zusätzlich ein Skript, das den Lernstoff vollständig wiedergibt und Übungsaufgaben zur Lernkontrolle anbietet. Die Schulungen sind digital über eine DSGVO-konforme Anwendung des Auftragnehmers durchzuführen. Fragen, die während der Schulungen aufkommen, sind inkl. Antworten schriftlich zu dokumentieren. Zusätzlich sind die Schulungen als Musterschulungen aufzuzeichnen, um sie im Intranet der AG im Videoformat zu veröffentlichen. Die Datenschutzrechte der Teilnehmenden sind in diesem Zusammenhang zu wahren. Folgende Teilbereiche sind zu schulen: - Grundlagen der Besteuerung von BgA - Umsatzsteuer: Voranmeldung & Jahreserklärung - Vermietung und Verpachtung bei juristischen Personen des öf. Rechts - Umsatzsteuerliche Behandlung von Auslandssachverhalten (Reverse-Charge-Verfahren, innergemeinschaftlicher Erwerb, Einfuhrumsatzsteuer) Es wird von einem Schulungstermin à 4 Stunden pro Jahr ausgegangen (Planmenge).
- Landeshauptstadt Potsdam, Bereich Vergabemanagement
Rahmenvertrag Steuerberatungsleistungen für die Landeshauptstadt Potsdam
2.1 Steuerliche Beratung der LHP Das Leistungsspektrum umfasst insb. in folgenden Bereichen den Abruf von Beratungsleistungen, welche tlw. kurzfristig bzw. mit einer schnellen Reaktionszeit zu erbringen sind: - Beratung der LHP zu komplexen steuerlichen Angelegenheiten, die die Stadt selbst und als Anteilseignerin betreffen; - Beratung zur Gestaltung von Geschäftsvorfällen und Planungsvorhaben mit dem Ergebnis der Optimierung der Steuerlast für die LHP; - Prüfung von steuerlichen Sachverhalten in Zusammenhang mit dem Treuhandvermögen (Entwicklungs-/Sanierungsgebiete) der LHP - Beratung bei Vertragsgestaltungen, auch von Sponsoringsachverhalten, unter steuerrechtlichen Gesichtspunkten; - Vorbereitung & Begleitung während der Betriebsprüfung, Bearbeiten von komplexen Prüfungsanfragen und Beurteilung von Prüfungsfeststellungen der Betriebsprüfung des Finanzamtes sowie Überprüfung der Umsetzung von Prüfungsfeststellungen in den betroffenen Bereichen der LHP; - Führen von Rechtsbehelfsverfahren sowie ggfs. die Vertretung der LHP im Klageverfahren vor Gericht; - Beratung in Zusammenhang mit Lohnsteuerangelegenheiten in Abstimmung mit der Personalabteilung; - Prüfung von steuerlichen Sachverhalten in Zusammenhang mit der Neubesteuerung der öf. Hand (Inkrafttreten des § 2b UStG) - Beratung bei Verhandlungen inkl. ggf. Abstimmungen mit der Finanzverwaltung insb.im Zusammenhang mit dem Inkrafttreten des § 2b UStG für die LHP; - Mitwirkung bei der Etablierung eines TCMS bei der LHP sowie dessen Weiterentwicklung - Beratung bei der Einrichtung neuer Betriebe gewerblicher Art und Beratung inkl. steuerrechtliche Würdigung von Sachverhalten bei bereits bestehenden bzw. zukünftigen BgA Die Beratungen können insbesondere folgende Einzelleistungen umfassen: - Feststellung des Sachverhaltes - Erstberatung - Klärung von (Steuer-)Rechtsfragen - Prüfung und Anpassung von Vertragsentwürfen - Besprechungen mit Leitungskräften und Mitarbeitern aus den jeweiligen Geschäftsbereichen - Handlungsempfehlungen in Form von Stellungnahmen oder Gutachten Die LHP hat derzeit 17 BgA, wovon 4 den Gemeinnützigkeitsstatus haben. Die LHP ist mit ihren BgA steuerpflichtig. Aufgrund dessen beinhaltet das Leistungsspektrum auch die - Deklarationsarbeiten, wie z.B. Erstellung von Steuererklärungen, Jahresabschlüssen mit Plausibilitätsbeurteilung bzw. Schwerpunktprüfung (inklusive Erstellungsbericht) und E-Bilanzen bei Bilanzierungspflicht sowie die elektronische Übermittlung der Unterlagen an die Finanzverwaltung. Der Arbeitsaufwand wird auf ca. 339 Stunden pro Jahr geschätzt. Somit ist von einem Arbeitsaufwand von ca. 1357 Stunden über die gesamte Vertragslaufzeit (01.05.2026 - 30.04.2030, § 6 Rahmenvertrag zu Steuerberatungsleistungen) auszugehen. Hierbei ist es grundsätzlich nicht möglich, genauere Aussagen darüber zu tätigen, zu welchem Zeitpunkt innerhalb des Kalenderjahres es zur Beauftragung der ausgeschriebenen Leistungen kommen wird. Für den Zeitpunkt der Erstellung der Steuererklärungen gelten die gesetzlichen Abgabefristen unter Berücksichtigung bestimmter Fristverlängerungen durch das Finanzamt. Präsenzzeiten am Ort des Auftraggebers sind insbesondere während der Erstellung der steuerlichen Jahresabschlüsse, regelmäßigen Arbeitsgesprächen und bei Besprechungen im Rahmen von Betriebsprüfungen vorgesehen. Die Vor-Ort-Termine werden auf 5 bis 10 Tage pro Jahr mit einem Zeitaufwand von 2 bis 8 Stunden pro Tag geschätzt. Die Deklarationsarbeiten bzw. der Compliance-Anteil und der Anteil an der allgemeinen steuerlichen Beratung in Bezug auf alle anfallenden Arbeiten wird auf jeweils die Hälfte des Arbeitsumfangs geschätzt. 2.2 Schulungen Die Beratungsleistungen umfassen bei Abruf auch Schulungsleistungen inkl. der Erstellung von Schulungsunterlagen. Auf dieser Grundlage sind im Falle eines Abrufs Schulungen für die städtischen Mitarbeitenden durchzuführen. Die Schulungsunterlagen beinhalten dabei insb, Angaben über die Vermittlung des Lehrstoffes, wie z. B. ausführliche schriftliche Erläuterungen zum Inhalt und zur Didaktik, eine Präsentation und ggf. weiteres Video- oder Audiomaterial. Der AN erstellt passend zu den Schulungen zusätzlich ein Skript, das den Lernstoff vollständig wiedergibt und Übungsaufgaben zur Lernkontrolle anbietet. Die Schulungen sind digital über eine DSGVO-konforme Anwendung des Auftragnehmers durchzuführen. Fragen, die während der Schulungen aufkommen, sind inkl. Antworten schriftlich zu dokumentieren. Zusätzlich sind die Schulungen als Musterschulungen aufzuzeichnen, um sie im Intranet der AG im Videoformat zu veröffentlichen. Die Datenschutzrechte der Teilnehmenden sind in diesem Zusammenhang zu wahren. Folgende Teilbereiche sind zu schulen: - Grundlagen der Besteuerung von BgA - Umsatzsteuer: Voranmeldung & Jahreserklärung - Vermietung und Verpachtung bei juristischen Personen des öf. Rechts - Umsatzsteuerliche Behandlung von Auslandssachverhalten (Reverse-Charge-Verfahren, innergemeinschaftlicher Erwerb, Einfuhrumsatzsteuer) Es wird von einem Schulungstermin à 4 Stunden pro Jahr ausgegangen (Planmenge).
- Landestalsperrenverwaltung des Freistaates Sachsen Betrieb Spree/Neiße
Aufbau Bewirtschaftungszentrale Lohsa, Vergabe von Planungsleistungen im Losverfahren (Lose 1-4), Hier: Los 4: Fachplanungs- und Beratungsleistungen Vermessung, Grund- und Besondere Fachplanungsleistungen der Ingenieurvermessung gem. Anlage 1, Punkt 1.4 HOAI 2021
Der Wasserhaushalt ist in den durch den Braunkohlenbergbau beeinflussten Flusseinzugsgebieten der Spree, der Lausitzer Neiße und Schwarzen Elster in der Lausitz sehr angespannt. Das vorhandene Wasserdargebot ist bereits aktuell nicht mehr ausreichend um die gestiegenen Anforderungen an die Ressource Wasser in den Flussgebieten jederzeit zu bedienen. Die Wasserknappheit wird durch den Klimawandel verschärft und zeigte sich bereits in den trockenen Jahren 2018 bis aktuell. Der kommende Kohleausstieg und der damit einhergehende Wegfall des Einleitens von Sümpfungswasser in die Oberflächengewässer (in Größenordnungen) spitzt die Lage zukünftig zusätzlich zu. Die zukünftige weitere Verknappung der Wasserressourcen erfordert eine strategische Bewirt- schaftung um das Wasserdargebot und den Wasserbedarf langfristig im Gleichgewicht zu hal- ten bzw. eine geregelte Neuordnung des Wasserhaushaltes zu gewährleisten. Dazu ist der Aufbau der Bewirtschaftungszentrale (BWZ) am Standort Lohsa zur nachhaltigen Bewirtschaftung der Talsperren, Speicher, Bergbaufolgeseen und Fließgewässer in den Flusseinzugsgebieten der Spree, der Lausitzer Neiße und Schwarzen Elster für die Lausitz erforderlich. Ziel der Bewirtschaftungszentrale ist, die technischen und räumlichen Voraussetzungen für eine zentrale Gewässerbewirtschaftung zur nachhaltigen und effektiven Nutzung der Dargebote für den proaktiven Erhalt der blau-grünen lnfrastruktur bereitzustellen. Dazu erfolgt der Neubau eines Gebäudes auf dem Gelände des LTV-Betriebsteils Spree/Neiße in Lohsa. Neben der Schaffung eines zentralen Leitstandes zur Steuerung der Verteilung des Wasserdargebotes zielt die Errichtung der Bewirtschaftungszentrale gleichzeitig auf die Bereitstellung von Arbeitsplätzen bzw. Funktionsbereichen für die mit diesen Steuerungs - bzw. Bewirtschaftungsaufgaben unmittelbar in Verbindung stehenden und zukünftig im Zuge des Kohleausstieges anwachsenden hoheitlichen Aufgaben. Die LTV Bewirtschaftungszentrale dient somit dem strategischen Wassermanagement zum Flächenerhalt im Einflussbereich der vom Kohleausstieg betroffenen Gewässer. Im Auftrag der Landestalsperrenverwaltung des Freistaates Sachsen, vertreten durch den Betrieb Spree/Neiße (Betrieb S/N), sollen die in der Aufgabenstellung beschriebenen Planungsleistungen für den Bau der Bewirtschaftungszentrale vergeben werden. Folgende Leistungen sollen mit dem Los 4 vergeben werden: Los 4: Fachplanungs- und Beratungsleistungen Vermessung, Grund- und Besondere Fachplanungsleistungen der Ingenieurvermessung gem. Anlage 1, Punkt 1.4 HOAI 2021 Auf Grundlage des Berichtes zur Grundlagenermittlung der Objektplanung LPH 1 und parallel zur Vorplanung sollen notwendige planungsbegleitende Ingenieurvmerssungsleistungen eingetaktet und durchgeführt werden. Durch den AN sind die ingenieurtechnischen Leistungen entsprechend des Leistungsbildes der planungsbegleitenden Ingenieurvermessung und entsprechenden Grundleistungen zu erbringen. Aktuell ist von einer erforderlichen Punktdichte von 204 bis 244 Punkten/ha auszugehen. Die hier geforderte Punktdichte und Honorarzonenzuordnung ist im Rahmen der Grundlagenermittlung zu überprüfen und ggf. notwendige Änderungen/Anpassungen im Ergebnis der Grundlagenermittlung anzumelden und zu begründen. Die Leistungen werden stufenweise wie folgt beauftragt: Projektstufe 1: (LPH 1-4) Soweit in dieser Aufgabenstellung oder den Vergabeunterlagen auf Technische Spezifikation (z. B. nationale Normen, mit denen europäische Normen umgesetzt werden; europäische technische Bewertungen; gemeinsame technische Spezifikationen; internationale Normen) Bezug genommen wird, werden auch ohne den ausdrücklichen Zusatz: „oder gleichwertig“, immer gleichwertige Technische Spezifikationen in Bezug genommen.
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
- Wie kann ich mich auf diese Ausschreibung bewerben?
- Erstellen Sie ein kostenloses Konto auf auftrag.ai. Danach sehen Sie alle Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung in einem strukturierten Ablauf.
- Bis wann läuft die Angebotsfrist?
- Für diese Bekanntmachung ist aktuell keine konkrete Angebotsfrist angegeben.
- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist Baugesellschaft UMG mbH.
- Welche Unterlagen sind für den Start relevant?
- In der Regel benötigen Sie Leistungsbeschreibung, Eignungsnachweise, Fristenhinweise und ggf. Formblätter. Auf auftrag.ai werden diese Punkte priorisiert dargestellt.