Hort Neuhardenberg (Kopie)
Das Bestandsgebäude wurde ca.1975 als Kindertagesstätte errichtet. Bauherr für die geplante Baumaßnahme "Anbau und Änderung Mehrgenerationenhaus mit Schulhort" ist die Gemeinde Neuhardenberg, vertreten durch das Amt Seelow Land, in 15306 Seelow Küstriner Straße 67. Anschrift: Friedrich-Engels-Straße 5d 15320 Neuhardenb...
Angebotsfrist:12. Mai 2026
Typ:Ausschreibung
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Inhalt auf einen Blick
Das Bestandsgebäude wurde ca.1975 als Kindertagesstätte errichtet. Bauherr für die geplante Baumaßnahme "Anbau und Änderung Mehrgenerationenhaus mit Schulhort" ist die Gemeinde Neuhardenberg, vertreten durch das Amt Seelow Land, in 15306 Seelow Küstriner Straße 67. Anschrift: Friedrich-Engels-Straße 5d 15320 Neuhardenberg Die Gemeinde ...
- Ausschreibungstyp: Ausschreibung
- Auftraggeber: Amtsverwaltung Seelow-Land
- Veröffentlicht: 09. April 2026
- Frist: 12. Mai 2026
- Thema: Fassade & Putz
Ausschreibungsbeschreibung
Das Bestandsgebäude wurde ca.1975 als Kindertagesstätte errichtet. Bauherr für die geplante Baumaßnahme "Anbau und Änderung Mehrgenerationenhaus mit Schulhort" ist die Gemeinde Neuhardenberg, vertreten durch das Amt Seelow Land, in 15306 Seelow Küstriner Straße 67. Anschrift: Friedrich-Engels-Straße 5d 15320 Neuhardenberg Die Gemeinde ist Eigentümerin der Grundstücke. Im Gebäude wurden seit der Errichtung mehrere Teilumbaumaßnahmen durchgeführt. Im Mehrgenerationenhaus befindet sich die Bürgerservicestelle des Amtes, die Bibliothek, Vereinsräume und Horträume. Für den Schulhort werden im Erdgeschoss und im Obergeschoss Räume genutzt, welche zuvor für einen Kindergarten genutzt wurden. Geplant ist: - Anbau Speiseraum mit Ausgabeküche - Erneuerung der noch ursprünglichen Fenster, die bereits erneuerten Fenster bleiben erhalten - Fensterbrüstungen auf die erforderliche Umwehrungshöhe von 1,10 m im Obergeschoss Südseite, - Außenliegender sommerlicher Wärmeschutz an der Südseite - Fenstertüren im Erdgeschoss verbreitern und in Fluchtrichtung aufschlagend ausbilden - Dämmung der Fassade gemäß GEG- Nachweis - Farbgestaltung Fassade unter Berücksichtigung der vorhandenen Rottöne (siehe Vorschlag) Abstimmung mit der Gemeinde und dem Denkmalschutz - Sockeldämmung, Traufstreifen - Erneuerung der Podeste/ Treppen - Geländemodellierung an der Südseite - Notentwässerung Dach gemäß DIN 1986-100 zur Vermeidung von Havarien bei Starkniederschlägen - Blitzschutz prüfen - erneuern - Brandschutzabschlüsse; Decke EG- Kriechkeller, Türöffnungen - Umbau Sanitärräume für Hortkinder - Raumakustikmaßnahmen; Decken- und Wandabsorber zur Verringerung der Nachhallzeit - Maler- und Bodenbelagsarbeiten - Elektroinstallation; brandschutztechnische und Kapazitäts- Ertüchtigung, Beleuchtung, Leitungsführung, - Heizungs- und Sanitärinstallation; Heizkörper anpassen, Sanitärinstallation, Leitungsertüchtigung
Weiterführende Details
Nach Registrierung stehen Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung strukturiert bereit.
- Kernanforderungen der Ausschreibung priorisiert aufbereitet
- Fristen, Eignungskriterien und Unterlagen in einem Ablauf
- Hinweise zur strukturierten Angebotsvorbereitung
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Dokumente und Anhänge
1 Datei erfasst- Bekanntmachung.pdf
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Hort Neuhardenberg
Anbau und Änderung einer Kindertagesstätte (ca. 1975) zum Mehrgenerationenhaus mit Schulhort in Neuhardenberg. Geplant sind: Anbau Speiseraum mit Ausgabeküche, Erneuerung alter Fenster, Fensterbrüstungserhöhung, sommerlicher Wärmeschutz, Fassadendämmung gemäß GEG, Farbgestaltung, Sockeldämmung, Treppenerneuerung, Notentwässerung, Blitzschutz, Brandschutz, Umbau Sanitärräume, Raumakustik, Maler- und Bodenarbeiten sowie Elektro-, Heizungs- und Sanitärinstallation.
- Stadt Erkrath, Fachbereich 30 - Zentrale VergabestelleFrist: 06. Mai
KiTa Karlstraße: Elektro- und Kommunikationstechnik
Art der Leistung Elektro- und Kommunikationstechnik Umfang der Leistung Die Versorgung erfolgt aus dem Niederspannungsnetz des örtlichen VNB. Zuständiger VNB: Stadtwerke Erkrath GmbH, Gruitener Straße 27 40699 Erkrath Die Messung erfolgt als halbdirekte Messung in einer Zählerplatzverteilung. Von der Zählerplatzverteilung wird die UV Erdgeschoss mit integrierter NSHV versorgt. Von der NSHV wird die UV Obergeschoss versorgt. Beleuchtung: Die Beleuchtung erfolgt durch die bereits mit dem Bauherrn abgestimmten und in diesem LV beschriebenen Leuchten. Auf Verlangen des AG oder der Bauleitung sind alle Leuchten vor Bestellung zu bemustern. Die Bemusterung erfolgt mit Originalleuchten und -Leuchtmitteln betriebsfertig an bis zu 3 festzulegenden Terminen. Die Kosten für die Bemusterung sind in die Einheitspreise einzurechnen eine separate Vergütung erfolgt nicht. Sonderleuchten sind von der Bemusterung ausgeschlossen bzw. können mittels Foto's oder ähnlichem bemustert werden. Sicherheitsbeleuchtung: Gemäß Auflage der Baugenehmigung und des Brandschutzkonzeptes ist eine Sicherheitsbeleuchtung nur für die westliche Außentreppe erforderlich. Die entsprechenden Leuchten sind Bestandteil dieses Leistungsverzeichnisses. Des Weiteren sind Rettungswegausgänge sowie die Kreuzungspunkte von Rettungswegen teilweise mit Sicherheitsleuchten mit Rettungszeichen in Dauerschaltung zu kennzeichnen. Die Leuchten werden als Einzelbatterieleuchten ausgeführt. Installation: Die Leitungsverlegung erfolgt in den Hohlräumen der Abhangdecken, in Leichtbau- und Holzwänden. Leitungsführungskanäle in den Holzbauwänden wurden bauseitig vorgesehen. Bei Sichtwänden sind diese als geschlossener Kabelkanal ausgeführt die entsprechende Verlegeart ist hierbei "einziehen" Für die Nichtsichtwände ist die Leitungsführung als offener Schlitz ausgeführt, die entsprechende Verlegeart ist hierbei "aP auf Holzwand". Alle Installationsgeräte sind bezüglich Fabrikats und Baureihe in gleicher Ausführung vorzusehen. Die Befestigung erfolgt ausschließlich mit Geräteschrauben oder systembedingten Befestigungsmethoden. Krallenbefestigung ist nicht zugelassen. Da das Gebäude vorwiegend in Holzbauweise erstellt wird, muss auf die zulassungskonforme Befestigung geachtet werden. Es sind Holzschrauben mit entsprechender Einschraubtiefe zu verwenden. Brandmelde- und Alarmierungsanlage: Das Gebäude wird mit einer Brandwarnanlage nach DIN VDE V 826-2 ausgestattet. Einbruchmeldeanlage Das Gebäude wird mit einer Einbruchmeldeanlage ausgestattet. Die Überwachung erfolgt mit Bewegungsmelder. Überwacht werden exponierte Räume im Erdgeschoss sowie die Flure im Erd- und Obergeschoss. Für eine ggf. später geplante Nachrüstung des Überwachungsumfangs werden Busleitungen auch durch alle nicht überwachte Räume mit Fenster geführt. Brandschutz Brandschutzanforderungen bestehen gem. Brandschutzkonzept an Wände (Flurtrennwände) und Decken (Decke über EG) in der Klassifizierung "Feuerhemmend" (F30). Geplant sind bei der Durchdringung dieser Bauteile bauaufsichtlich zugelassene Brandschutzschotts für brennbare und nicht brennbare Medienleitungen. Der Verschluss der Deckendurchbrüche mit Brandschutzanforderung ist Gegenstand der Leistungsbeschreibung. Strukturierte Gebäudeverkabelung: Das Gebäude wird mit einer strukturierten Gebäudeverkabelung min. Cat.7 ausgestattet. Erdung und Potentialausgleich: Das Gebäude wird mit einem Fundamenterder gemäß DIN und VDE ausgerüstet. Diese Leistung ist nicht Teil dieses Leistungsverzeichnisses Blitzschutz: Das Gebäude erhält eine Blitzschutzanlage gemäß DIN und VDE. Diese Leistung ist nicht Teil dieses Leistungsverzeichnisses. PV-Anlage: Das Gebäude erhält eine Aufdach-PV-Anlage. Diese Leistung ist nicht Teil dieses Leistungsverzeichnisses. Die Verlegung der Leitungen bis zum Netzanschlussverteiler, die Zuleitung für den potentialausgleich sowie die Vorhaltung des Zählerplatzes ist in diesem LV berücksichtigt. Die Abstimmung der Montage mit dem Errichter der PV-Anlage obliegt unter Moderation des Fachplaners dem Auftragnehmer und wird nicht gesondert vergütet.
- Wetteraukreis
Bodenbelagsarbeiten (Kautschuk) i. R. d. Sanierung der Fensteranlagen, der Akustikdecken und der IT-Verkabelung an der Geschwister-Scholl-Schule in Niddatal - Assenheim
Allgemeine Bau-Beschreibung: Im Rahmen der geplanten Maßnahme an der Geschwister- Scholl- Schule, in Niddatal- Assenheim sollen mehrere Gebäude saniert und dem aktuellen Standard des Wetteraukreises angepasst werden. Die Maßnahme wird dabei in mehrere aufeinander folgende Bauabschnitte untergliedert. Die Sanierungsmaßnahme beinhaltet bauliche und anlagentechnische Anpassungen in den folgenden Leistungsbereichen: - Fenster- einschl. Sonnenschutzanlagen - Akustikdecken inkl. Beleuchtung - IT- Standardverkabelung ohne digitale Ausstattung, inkl. Stromversorgung - Brandschutz - Grundlegende Sanierung Sanitäre Installation - Grundlegende Sanierung Heizungsanlage ohne Wärmeerzeugung - Bodenbeläge Fenster, die überaltert oder beschädigt sind werden ausgetauscht. Im Zuge dieser Maßnahme wird auch der Sonnenschutz, in Form von neuen Sonnenschutzanlagen, Lamellen- Raffstoren, berücksichtigt. Die Arbeiten der Fenstersanierung wurden bereits beauftragt. In Klassen in denen keine ausreichend akustisch wirksame Decke vorhanden ist, werden diese ausgetauscht. Unter Berücksichtigung des Schadstoffgutachtens, werden die alten Decken durch neue Akustikdecken (Rasterdecken 62.5x625cm) ersetzt. Dabei wird auch die Integration der Haustechnik, z. Bsp. Beleuchtung und Sicherheitsbeleuchtung, berücksichtigt und dem aktuellen Standard angepasst. Die Maßnahme beinhaltet das Fortführen der IT- Verkabelung und Abgleich der aktuellen IT-Anforderungen und IT- Standards des Wetteraukreises. Dabei wird die Stromversorgung und Installation in den Klassenräumen dem Standard des Wetteraukreises angepasst. Die brandschutztechnische Ertüchtig beinhaltet vor allem das Herstellen des 2. baulichen Rettungsweges, für die Kopfklasse im 1. Obergeschoss, sowie diverser Räume im Erdgeschoss. Des Weiteren erfolgt die Herstellung eines notwenigen Flures im 2. Obergeschoss des Gebäudes B1 und C1. Zudem ist der Austausch von Innentüren ebenfalls Bestandteil der Maßnahme. Zusätzlich zu den Ertüchtigungsmaßnahmen erfolgt eine Umnutzung der Lehrküche (Geb. D) zu einem Büroraum. Trotz der umfangreichen Sanierungsarbeiten bleiben die Gebäudekubatur und das Erscheinungsbild der Fassade, bis auf die neuen Ausgangstüren unverändert. Eine Veränderung der Schmutz- und Regenwasserleitungen ist nicht geplant. Auch die derzeitige Wärmeversorgung ist nicht Bestandteil der Sanierungsmaßnahme. Die Arbeiten werden bei laufendem Schulbetrieb durchgeführt. Gewerke-Beschreibung: ca. 1962 m² Beseitigen alter Bodenbeläge ca. 925 m Rückbau Sockel ca. 925 m Montage neuer Sockel ca. 1.962 m² Vorbehandeln, Ausgleich von Unebenheiten 2x ca. 2.143 Verlegen Kautschuk Bodenbelag Ausführungsfristen: Beginn der baulichen Umsetzung: 19. KW 2026 Baufertigstellung: 30. KW 2027 Der überwiegende Teil der Leistung ist zwingend während der Sommerferien des Landes Hessens in den Jahren 2026 und 2027 zu erbringen. Der Auftragnehmer hat sicherzustellen, dass in beiden genannten Zeiträumen mehrere Kolonnen gleichzeitig eingesetzt werden können, um eine parallele Ausführung der Arbeiten zu gewährleisten.
- Stadt Ranis über Verwaltungsgemeinschaft Ranis / ZiegenrückRanisFrist: 07. Apr.
Sanierung und Umbau "Altes Rathaus" zu 6 Wohneinheiten Lindenstraße 37, 07389 Ranis
Das Gebäude des "Alten Rathauses" ist ein Eckgebäude an der Kreuzung der Pößnecker Straße und der Lindenstraße. Es befindet sich im Stadtzentrum von Ranis und liegt im ausgewiesenen Sanierungsgebiet Altstadt und ist ortsbildprägend. Das Gebäude wird nicht mehr als Sitz der Stadtverwaltung Ranis genutzt und steht seit Oktober 1996 vollständig leer. Zum Erhalt des Gebäudes und der vorhandenen städtebaulichen Situation mit den historischen Raumkanten beabsichtigt die Stadt Ranis nach Sanierung und Umbau eine Umnutzung des Gebäudes zu Wohnzwecken (6 Wohneinheiten). Das Gebäude ist ein Eckgebäude an der Kreuzung der Pößnecker Straße und der Lindenstraße. Es befindet sich im Stadtzentrum von Ranis und liegt im ausgewiesenen Sanierungsgebiet Altstadt und ist ortsbildprägend. Auf Grund seiner exponierten Lage ist das Gebäude in seiner Nutzung als Büro- oder Wohnhaus als sehr attraktiv einzustufen. Das Gebäude in seinem jetzigen Erscheinungsbild kann eine an heutige Nutzungsanforderungen gestellte Qualität nicht bieten. Auf Grund der vorhandenen baulichen Substanz und der bisherigen Nutzung als Verwaltungsgebäude in allen Geschossen ist der Gebäudeteil an der Lindenstraße weiterhin in seiner Grundform nutzbar, bedarf jedoch einer vollumfänglichen Sanierung und Modernisierung. Der durch den beabsichtigten Abbruch des Seitenflügels entstehende Freiraum kann genutzt werden, um die barrierefreie Erschließung der Obergeschosse sowie die für die Wohnnutzung erforderlichen PkwStellplätze auf eigenem Grundstück herzustellen. Der gesamte Gebäudekomplex ist stark sanierungsbedürftig. Die Gebäudehülle wie auch das Innere des Gebäudes entsprechen nicht den heutigen Anforderungen des technischen Standards, der für eine weitere effektive Nutzung des Gebäudes erforderlich ist. Im Zuge von Sanierungsmaßnahmen sind baubegleitend statisch / konstruktive Bewertungen und Holzschutzuntersuchungen durch Fachplaner zwingend erforderlich. Kristalle an Teilen der Holzkonstruktion weisen auf chemische Belastungen der Hölzer mit Holzschutzmitteln hin. 2 Aufgabenstellung Sanierung und Umbau 2.1 Bauabschnitte Die Sanierung des Gebäudekomplexes soll in mehreren Bauabschnitten erfolgen: 1. Bauabschnitt Abbruch des Seitenflügels 2. Bauabschnitt Sanierung und Umbau des Haupthauses 2.2 Sanierungsmaßnahmen (2. Bauabschnitt) Erneuerung der Fenster und Außentüren Aufwertung der Außenwände entsprechend EnEV, Anbau der Balkonanlagen Heizungsinstallation, komplett neu, nach energetischem Konzept Elektroinstallation, komplett neu Sanitärinstallation, komplett neu Innenwände aufarbeiten bzw. neu errichten entspr. der Nutzung Innentüren, Aufarbeitung Bestand bzw. Ersatz Fußböden, Aufarbeitung Dielung Bestand, Erneuerung sämtlicher Beläge Decken, Aufarbeitung Bestand - Ersatzdecken neu Malermäßige Instandsetzung, komplett neu Instandsetzung der Außenanlagen 2.3 Umbaumaßnahmen bzgl. Nutzung (2. Bauabschnitt) Einordnung von 5 bis 6 Wohnungen (Vollgeschosse und Dachgeschoss) jede Wohnung mit Küche und Bad, nach Möglichkeit Balkon / Terrasse mind. 1 Wohnung mit barrierefreier Grundrissgestaltung nach DIN 18040-2 (ggf. "barrierefrei und uneingeschränkt mit dem Rollstuhl nutzbare Wohnung gemäß DIN 18040-2 "R") Zuordnung Abstellraum zu jeder Wohnung, da keine Kellernutzung Anbau eines neuen Treppenhauses mit Aufzugsschacht als barrierefreie Erschließung aller Geschosse Herstellung der für die Wohnnutzung erforderlichen Stellplätze auf dem Grundstück (1 Stellplatz / Wohnung) Baukosten (Brutto): KG 300 1.124.222,18 EUR KG 400 353.191,00 EUR KG 410 79.916,00 EUR KG 420 114.100,00 EUR KG 430 0,00 EUR KG 440 104.105,00 EUR KG 450 20.120,00 EUR KG 460 32.700,00 EUR
- Ortsgemeinde Kliding
VG Ulmen, Kliding - Erweiterung Bürgerhaus Kliding und Umgestaltung Außenanlagen - Objektplanung Gebäude
1. AUSGANGSSITUATION Die Ortsgemeinde Kliding plant die Erweiterung des bestehenden Bürgerhauses. Ziel ist es, das Gebäude funktional zu verbessern, barrierefrei auszubauen und die Außenanlagen neu zu gestalten. Der bestehende, stark sanierungsbedürftige Toilettentrakt sowie die Pausenhofüberdachung sind rückzubauen, um Platz für einen neuen Erweiterungsbau zu schaffen. Dieser soll alle erforderlichen Räumlichkeiten enthalten. Das bestehende Bürgerhaus (ohne Toilettenanlage) ist von der Maßnahme nicht betroffen. Es sind lediglich kleinere Anpassungsarbeiten an der Bestandsfassade im Übergangsbereich zum Neubau geplant. Der bisher genutzte, jedoch nicht barrierefreie Saal im Obergeschoss des Gebäudes soll zukünftig nicht mehr verwendet werden. Im Zuge der Maßnahme wird auch der Außenbereich des Bürgerhauses einer umfangreichen Sanierung und Neugestaltung unterzogen. Hier ist z.B. eine Stützmauer zum angrenzenden Nachbar abgängig und muss ersetz werden. 2. PROJEKTUMFANG UND MAßNAHMEN 2.1 Abbrucharbeiten - Rückbau des bestehenden Toilettentrakts. - Abbruch der vorhandenen Pausenhofüberdachung - Abbruch der vorhandenen Schwarzdecke - Abbruch der umlaufenden Stützmauer aus Beton - Rückbau der bestehenden Entwässerungsrinnen, Abläufe und zugehöriger Leitungen. 2.2 Erweiterungsbau - Neue Nutzungseinheit Der Anbau soll ebenerdig und vollständig barrierefrei errichtet werden und folgende Nutzungsbereiche umfassen: - Neue Toilettenanlage, einschließlich eines barrierefreien WCs - Küche mit einer Nutzfläche von ca. 25 m2. - Nebenraum der Küche mit ca. 10-15 m2 Nutzfläche - Stuhllager zur Unterbringung von Tischen und ca. 150 Stühlen - Großer Saal mit einer Nutzfläche von ca. 175 m2 - Großer Fenstertürenbereich mit hoher Transparenz zum Innenhof zur Verbesserung der Belichtung und Öffnung des Saals - Dachform: optional Pultdach oder Flachdach (im Rahmen der Planung zu prüfen) 2.3 Nutzungsausschluss des alten Saals im Obergeschoss Der Saal im Obergeschoss des Bestandsgebäudes soll nicht weiter genutzt werden. Er ist funktional in die Planung des neuen Nutzungskonzepts einzubeziehen (z. B. Fragen der Erschließung, Brandschutzanpassungen, mögliche Umnutzung oder Stilllegung). 2.4 Neugestaltung der Außenanlagen Die Außenanlagen sollen funktional, barrierefrei und optisch ansprechend neugestaltet werden. Folgende Maßnahmen sind geplant: - Neuerrichtung der Stützmauer mittels Winkelstützwänden - Erneuerung der Oberflächenentwässerung einschließlich Hofabläufen und Drainageleitungen - Herstellung einer Hoffläche aus versickerungsfähigem Pflaster - Pflanzung von bis zu zwei Bäumen mit dazugehörigen Sitzmöglichkeiten - Errichtung einer Einfriedung und Absturzsicherung aus Doppelstabmattenzaun mit einer Höhe von ca. 1,50 m - Herstellung einer seitlichen Zufahrt sowie eines Abstellplatzes für einen Getränkeanhänger 3. ZIELSETZUNG DER PLANUNG Die Planungsleistungen sollen eine funktionale, nachhaltige und wirtschaftliche Lösung sicherstellen. Wichtige Planungsziele sind: - Verbesserung der Barrierefreiheit - Optimierte Nutzung der Räumlichkeiten für Veranstaltungen und Vereinsaktivitäten - Harmonische Einbindung des Neubaus und der Außenanlagen in den Bestand. Es soll ein ganzheitliches Entwurfskonzept erarbeitet werden, so dass Bestandsgebäude, Erweiterungsbau und Außenanlagen eine Einheit mit abgestimmter Formensprache und Funktionalitäten erhalten. - Langlebige, pflegearme und versickerungsfähige sowie attraktive Gestaltung der Außenflächen. - Berücksichtigung aller relevanten Normen und Anforderungen (insbesondere Barrierefreiheit, Brandschutz, DIN-Normen, kommunale Vorgaben). 4. BESONDERE HINWEISE - Die Gemeinde strebt eine wirtschaftliche Bauweise mit hoher Dauerhaftigkeit an. - Variantenuntersuchungen sind erwünscht (z. B. Dachform, Material der Fassaden, Entwässerungskonzept). Es soll ein Förderantrag aus dem I-Stock auf Basis der vom AN zu erstellenden Entwurfsplanung und Kostenberechnung gestellt werden. Für den Bauablauf stellt der Auftraggeber folgende Anforderungen in zeitlicher Hinsicht: Die Planungsleistungen bis Leistungsphase 3 (Entwurfsplanung einschließlich der Kostenberechnung) müssen bis zum 30.09.2026 vollständig erbracht sein. Der Fördermittelantrag wird anschließend auf Grundlage der zuvor erstellten Unterlagen durch die VG Ulmen bearbeitet und muss bis spätestens zum 15.10.2026 bei der Kreisverwaltung Cochem-Zell eingereicht werden. In der Regel beläuft sich die Bearbeitungszeit des Antrages auf ca. 6 Monate. Sofern dem Antrag stattgegeben und einer Förderung zugestimmt wird, ist mit einer Fortführung der weiteren Planungsleistungen zwischen Anfang bis Mitte 2027 zu rechnen. Aufgrund der Nichteinschätzbarkeit der Bearbeitungsdauer des Förderantrages und des Bauantrages können die Termine für weitere Leistungen erst mit Beauftragung dieser weiteren Leistungen einvernehmlich festgelegt werden. Es wird derzeit von einer Gesamtprojektlaufzeit von ca. 36 Monaten ausgegangen. Das Planungshonorar für den Abbruch der bestehenden Toilettenanlage und der Pausenhofüberdachung ist Bestandteil des Leistungsbildes Gebäude und Innenräume und wurde bereits in den anrechenbaren Kosten für die Gebäudeplanung angemessen berücksichtigt. Es wird daher nicht gesondert vergütet. Der Aufwand für das Anfertigen von Bestandsaufmassen der Außenanlagen (Freianlagen) und des alten Bürgerhauses (Gebäude und Innenräume) wird im Rahmen der angebotenen besonderen Leistungen abgerechnet. Das Aufmaß des alten Bürgerhauses dient u.a. der Darstellungen des Gesamtkomplexes im Kontext der Neubauplanung sowie der Digitalisierung des Gebäudebestandes. Der Auftraggeber führt wegen Überschreitung des maßgeblichen Schwellenwertes bei Addition der geschätzten Auftragsvolumina der Planungsleistungen ein EU-weites Vergabeverfahren durch. Die weiteren für die Erweiterung des Bürgerhauses und die Umgestaltung der Außenanlagen erforderlichen Planungsleistungen werden gesondert vergeben.
- Ortsgemeinde KlidingKlidingFrist: 04. Mai
VG Ulmen, Kliding - Erweiterung Bürgerhaus Kliding und Umgestaltung Außenanlagen - Objektplanung Gebäude
1. AUSGANGSSITUATION Die Ortsgemeinde Kliding plant die Erweiterung des bestehenden Bürgerhauses. Ziel ist es, das Gebäude funktional zu verbessern, barrierefrei auszubauen und die Außenanlagen neu zu gestalten. Der bestehende, stark sanierungsbedürftige Toilettentrakt sowie die Pausenhofüberdachung sind rückzubauen, um Platz für einen neuen Erweiterungsbau zu schaffen. Dieser soll alle erforderlichen Räumlichkeiten enthalten. Das bestehende Bürgerhaus (ohne Toilettenanlage) ist von der Maßnahme nicht betroffen. Es sind lediglich kleinere Anpassungsarbeiten an der Bestandsfassade im Übergangsbereich zum Neubau geplant. Der bisher genutzte, jedoch nicht barrierefreie Saal im Obergeschoss des Gebäudes soll zukünftig nicht mehr verwendet werden. Im Zuge der Maßnahme wird auch der Außenbereich des Bürgerhauses einer umfangreichen Sanierung und Neugestaltung unterzogen. Hier ist z.B. eine Stützmauer zum angrenzenden Nachbar abgängig und muss ersetz werden. 2. PROJEKTUMFANG UND MAßNAHMEN 2.1 Abbrucharbeiten - Rückbau des bestehenden Toilettentrakts. - Abbruch der vorhandenen Pausenhofüberdachung - Abbruch der vorhandenen Schwarzdecke - Abbruch der umlaufenden Stützmauer aus Beton - Rückbau der bestehenden Entwässerungsrinnen, Abläufe und zugehöriger Leitungen. 2.2 Erweiterungsbau - Neue Nutzungseinheit Der Anbau soll ebenerdig und vollständig barrierefrei errichtet werden und folgende Nutzungsbereiche umfassen: - Neue Toilettenanlage, einschließlich eines barrierefreien WCs - Küche mit einer Nutzfläche von ca. 25 m2. - Nebenraum der Küche mit ca. 10-15 m2 Nutzfläche - Stuhllager zur Unterbringung von Tischen und ca. 150 Stühlen - Großer Saal mit einer Nutzfläche von ca. 175 m2 - Großer Fenstertürenbereich mit hoher Transparenz zum Innenhof zur Verbesserung der Belichtung und Öffnung des Saals - Dachform: optional Pultdach oder Flachdach (im Rahmen der Planung zu prüfen) 2.3 Nutzungsausschluss des alten Saals im Obergeschoss Der Saal im Obergeschoss des Bestandsgebäudes soll nicht weiter genutzt werden. Er ist funktional in die Planung des neuen Nutzungskonzepts einzubeziehen (z. B. Fragen der Erschließung, Brandschutzanpassungen, mögliche Umnutzung oder Stilllegung). 2.4 Neugestaltung der Außenanlagen Die Außenanlagen sollen funktional, barrierefrei und optisch ansprechend neugestaltet werden. Folgende Maßnahmen sind geplant: - Neuerrichtung der Stützmauer mittels Winkelstützwänden - Erneuerung der Oberflächenentwässerung einschließlich Hofabläufen und Drainageleitungen - Herstellung einer Hoffläche aus versickerungsfähigem Pflaster - Pflanzung von bis zu zwei Bäumen mit dazugehörigen Sitzmöglichkeiten - Errichtung einer Einfriedung und Absturzsicherung aus Doppelstabmattenzaun mit einer Höhe von ca. 1,50 m - Herstellung einer seitlichen Zufahrt sowie eines Abstellplatzes für einen Getränkeanhänger 3. ZIELSETZUNG DER PLANUNG Die Planungsleistungen sollen eine funktionale, nachhaltige und wirtschaftliche Lösung sicherstellen. Wichtige Planungsziele sind: - Verbesserung der Barrierefreiheit - Optimierte Nutzung der Räumlichkeiten für Veranstaltungen und Vereinsaktivitäten - Harmonische Einbindung des Neubaus und der Außenanlagen in den Bestand. Es soll ein ganzheitliches Entwurfskonzept erarbeitet werden, so dass Bestandsgebäude, Erweiterungsbau und Außenanlagen eine Einheit mit abgestimmter Formensprache und Funktionalitäten erhalten. - Langlebige, pflegearme und versickerungsfähige sowie attraktive Gestaltung der Außenflächen. - Berücksichtigung aller relevanten Normen und Anforderungen (insbesondere Barrierefreiheit, Brandschutz, DIN-Normen, kommunale Vorgaben). 4. BESONDERE HINWEISE - Die Gemeinde strebt eine wirtschaftliche Bauweise mit hoher Dauerhaftigkeit an. - Variantenuntersuchungen sind erwünscht (z. B. Dachform, Material der Fassaden, Entwässerungskonzept). Es soll ein Förderantrag aus dem I-Stock auf Basis der vom AN zu erstellenden Entwurfsplanung und Kostenberechnung gestellt werden. Für den Bauablauf stellt der Auftraggeber folgende Anforderungen in zeitlicher Hinsicht: Die Planungsleistungen bis Leistungsphase 3 (Entwurfsplanung einschließlich der Kostenberechnung) müssen bis zum 30.09.2026 vollständig erbracht sein. Der Fördermittelantrag wird anschließend auf Grundlage der zuvor erstellten Unterlagen durch die VG Ulmen bearbeitet und muss bis spätestens zum 15.10.2026 bei der Kreisverwaltung Cochem-Zell eingereicht werden. In der Regel beläuft sich die Bearbeitungszeit des Antrages auf ca. 6 Monate. Sofern dem Antrag stattgegeben und einer Förderung zugestimmt wird, ist mit einer Fortführung der weiteren Planungsleistungen zwischen Anfang bis Mitte 2027 zu rechnen. Aufgrund der Nichteinschätzbarkeit der Bearbeitungsdauer des Förderantrages und des Bauantrages können die Termine für weitere Leistungen erst mit Beauftragung dieser weiteren Leistungen einvernehmlich festgelegt werden. Es wird derzeit von einer Gesamtprojektlaufzeit von ca. 36 Monaten ausgegangen. Das Planungshonorar für den Abbruch der bestehenden Toilettenanlage und der Pausenhofüberdachung ist Bestandteil des Leistungsbildes Gebäude und Innenräume und wurde bereits in den anrechenbaren Kosten für die Gebäudeplanung angemessen berücksichtigt. Es wird daher nicht gesondert vergütet. Der Aufwand für das Anfertigen von Bestandsaufmassen der Außenanlagen (Freianlagen) und des alten Bürgerhauses (Gebäude und Innenräume) wird im Rahmen der angebotenen besonderen Leistungen abgerechnet. Das Aufmaß des alten Bürgerhauses dient u.a. der Darstellungen des Gesamtkomplexes im Kontext der Neubauplanung sowie der Digitalisierung des Gebäudebestandes. Der Auftraggeber führt wegen Überschreitung des maßgeblichen Schwellenwertes bei Addition der geschätzten Auftragsvolumina der Planungsleistungen ein EU-weites Vergabeverfahren durch. Die weiteren für die Erweiterung des Bürgerhauses und die Umgestaltung der Außenanlagen erforderlichen Planungsleistungen werden gesondert vergeben.
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
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- Bis wann läuft die Angebotsfrist?
- Die Angebotsfrist endet am 12. Mai 2026.
- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist Amtsverwaltung Seelow-Land.
- Welche Unterlagen sind für den Start relevant?
- In der Regel benötigen Sie Leistungsbeschreibung, Eignungsnachweise, Fristenhinweise und ggf. Formblätter. Auf auftrag.ai werden diese Punkte priorisiert dargestellt.