HdBA Mannheim
Ziel der Vergabe ist der Abschluss eines Vertrages über Winterdienstleistungen für den Vertragszeitraum vom 01.11.2026 bis 31.03.2030 durch den RIM Karlsruhe-Rastatt betreute Liegenschaft: Los 21: Hochschule der BA (HdBA) Mannheim, Seckenheimer Landstraße 16 Die vertraglich vereinbarten Winterdienstleistungen sind so a...
Typ:Ausschreibung
Ohne Kreditkarte · Sofortiger Zugang
Inhalt auf einen Blick
Ziel der Vergabe ist der Abschluss eines Vertrages über Winterdienstleistungen für den Vertragszeitraum vom 01.11.2026 bis 31.03.2030 durch den RIM Karlsruhe-Rastatt betreute Liegenschaft: Los 21: Hochschule der BA (HdBA) Mannheim, Seckenheimer Landstraße 16 Die vertraglich vereinbarten Winterdienstleistungen sind so auszuführen, dass ...
- Ausschreibungstyp: Ausschreibung
- Auftraggeber: Bundesagentur für Arbeit (BA), vertreten durch den Vorstand, hier vertreten durch die Leitung des Geschäftsbereiches Einkauf im BA-Service-Haus
- Veröffentlicht: 28. April 2026
- Frist: Nicht angegeben
Ausschreibungsbeschreibung
Ziel der Vergabe ist der Abschluss eines Vertrages über Winterdienstleistungen für den Vertragszeitraum vom 01.11.2026 bis 31.03.2030 durch den RIM Karlsruhe-Rastatt betreute Liegenschaft: Los 21: Hochschule der BA (HdBA) Mannheim, Seckenheimer Landstraße 16 Die vertraglich vereinbarten Winterdienstleistungen sind so auszuführen, dass eine Gefahr für Gesundheit und Leben der Nutzer dieser Flächen soweit wie möglich ausgeschlossen ist. Der Auftragnehmer (AN) muss sowohl personell als auch technisch in der Lage sein die Leistung auftragsgerecht zu erbringen. Die Winterdienstperiode umfasst grundsätzlich den Zeitraum vom 01.11. bis 31.03. jeden Jahres (witterungsbedingt erforderliche Winterdiensteinsätze außerhalb dieses Zeitraums sind nicht ausgeschlossen). Die Informationen bezüglich der Objektbesichtigungen (AnsprechpartnerInnen) befinden sich in der Leistungsbeschreibung unter Punkt I.6.
Weiterführende Details
Nach Registrierung stehen Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung strukturiert bereit.
- Kernanforderungen der Ausschreibung priorisiert aufbereitet
- Fristen, Eignungskriterien und Unterlagen in einem Ablauf
- Hinweise zur strukturierten Angebotsvorbereitung
- Passende Folgeausschreibungen automatisch entdecken
Dokumente und Anhänge
1 Datei erfasst- Bekanntmachung
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Ziel der Vergabe ist der Abschluss eines Vertrages über Winterdienstleistungen für den Vertragszeitraum vom 01.10.2026 bis 30.04.2030 durch den RIM Karlsruhe-Rastatt betreute Liegenschaft: Los 1: Heilbronn, Rosenbergstraße 50 Die vertraglich vereinbarten Winterdienstleistungen sind so auszuführen, dass eine Gefahr für Gesundheit und Leben der Nutzer dieser Flächen soweit wie möglich ausgeschlossen ist. Der Auftragnehmer (AN) muss sowohl personell als auch technisch in der Lage sein die Leistung auftragsgerecht zu erbringen. Die Winterdienstperiode umfasst grundsätzlich den Zeitraum vom 1.Oktober bis 30. April jeden Jahres (witterungsbedingt erforderliche Winterdiensteinsätze außerhalb dieses Zeitraums sind nicht ausgeschlossen). Die Informationen bezüglich der Objektbesichtigungen (AnsprechpartnerInnen) befinden sich in der Leistungsbeschreibung unter Punkt I.6.
- Landratsamt BautzenArnsdorfFrist: 21. Mai
Sicherung des historischen maritimen Erbens des FMS GERA und Instandsetzung der fischereilichen Einrichtungen
Gegenstand des Dienstleistungsvertrages ist die Sicherung des historischen maritimen Erbens des FMS GERA und Instandsetzung der fischereilichen Einrichtungen. Dieses Vorhaben wird aus Mitteln des Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds (EMFAF) der Europäischen Union gefördert. Es wird eine Preisobergrenze von 250.000,00 EUR (inkl. MwSt.) festgesetzt. Angebote, deren Angebotspreis über dieser Preisobergrenze liegen, werden zwingend von der weiteren Wertung ausgeschlossen. Die Kernaufgabe ist es, den letzten europäischen Seitentrawlers für die Nachwelt zu erhalten. Unter der Hand wird dabei natürlich einer, das Image des "Schaufensters" schädigenden, altersbedingten Havarieren oder Umweltschäden vorgebeugt, denn für die GERA gilt nach wie vor, dass sie die maritime Galionsfigur des "Schaufenster Fischereihafen" ist. Kein Schiff vermittelt das fischwirtschaftliche Erbe der Destination originaler und umfassender. Schließlich zielt das Projekt auf den Erhalt und die Inwertsetzung des soziokulturellen, maritimen und baulichen Erbes sowie dessen Nachnutzung mit fischwirtschaftlichem Bezug ein. Dies entspricht dem Ziel des EMFAF-Programms einer Förderung und Nutzung des sozialen und kulturellen fischereigeschichtlichen Erbes sowie dem Erhalt und der Verbesserung der Lebensqualität, in diesem Fall der Stadtgesellschaft wie auch der Besuchenden von auswärts. Gleichzeitig dient es der Wissensvermittlung und der generellen Information über den Fischfang und die spezielle Lebenskultur an Bord. Ebenso dient es der Sensibilisierung für die Qualität und die Spezifika des Grundnahrungsmittels Fisch. Die dadurch erzielte Stärkung der wirtschaftlichen und kulturellen Identität liegt im kollektiven Interesse eines Gemeinwesens. Das Projekt soll Gäste und Besucher an dieser Identitätsvermittlung teilhaben lassen. Ort der zu erbringenden Leistungen ist das Museumsschiff FMS "GERA". Für die auf dem Museumsschiff durchzuführenden Tätigkeiten ist eine Dockung erforderlich, da das Schiff nicht mehr aus eigenem Antrieb fahren kann. Der AN trägt die Gefahr des Transports. Die Kernaufgaben der Ausschreibung dienen dem Erhalt der Schwimmfähigkeit und des Erscheinungsbildes des letzten Seitentrawlers in Europa sowie der Instandsetzung wesentlicher Maschinen im Hinblick auf die Vermittlung des fischeigeschichtlichen Erbes für die Nachwelt. In diesem Zusammenhang bestehen die Hauptaufgaben des Auftrags in der Prüfung der Rumpfstärken und gegebenenfalls seiner Verstärkung an kritischen Stellen. In der Reinigung des Rumpfes, seiner Beschichtung sowie der Erneuerung des historischen Anstrichs. Weitere zentrale Aufgaben liegen in der abschließenden Abdichtung des Wellenkanals, der Gangbarmachung der Netzwinde, der Reparatur der Saugleitung in einem Kühlwassertank als Voraussetzung für einen Vorführbetrieb der Antriebsmaschinen sowie in der Reinigung der Maschinenraumbilge. Einzelheiten über die Art des Leistungsumfangs sind Ziffer 4 ff. der Leistungsbeschreibung zu entnehmen. Der Leistungszeitraum (Vertragsbeginn) für die Instandhaltungsarbeiten beginnt mit der Zuschlagserteilung, welche spätestens für den 07.07.2026 vorgesehen ist. Der Zeitraum für die Durchführung der Arbeiten gemäß Ziffer 4 ff. beträgt maximal 4 Wochen ab Vertragsbeginn; die Fertigstellung hat spätestens bis zum 30.09.2026 zu erfolgen. Ortsbesichtigung: Die Besichtigung des Museumsschiffs FMS "GERA", Fischkai ist Voraussetzung für die Teilnahme am Ausschreibungsverfahren. Eine Nichtteilnahme führt zum Ausschluss vom weiteren Verfahren. Die Bieter werden über den Ausschluss unverzüglich in Textform informiert. Die Teilnahme an der Ortsbesichtigung ist verpflichtend. Begründung: Die besonderen baulichen Merkmale des Museumsschiffs und die geforderte Instandhaltung dieses, können in dieser Leistungsbeschreibung nicht eindeutig und abschließend beschrieben werden. Hier kann der Bieter nur durch eine Ortsbesichtigung eine adäquate Einschätzung der Situation und des zu erbringenden Leistungs-Aufwandes vornehmen. Ein Vertreter des AG ist vor Ort und dokumentiert diese. Im Anschluss erhält der Bieter einen Nachweis (Anlage 3 - "Nachweis Teilnahme an der Objektbesichtigung") für die Teilnahme. Die Objektbesichtigungen finden voraussichtlich in dem Zeitraum vom 04.05.2026 bis 06.05.2026 jeweils in der Zeit von 09:00 bis max. 17:00 Uhr statt. Zur Koordination der Besichtigungstermine, benötigt der AG die verbindliche Anmeldung zur Teilnahme an der Objektbesichtigung per E-Mail an info@historisches-museum-bremerhaven.de bis spätestens 29.04.2026 eingehend bis 10:00 Uhr eines jeden Bieters. Die Teilnahme an der Objektbesichtigung ist auf maximal 2 Vertreter pro Bieter beschränkt und wird in Einzelterminen je Bieter durchgeführt. Die Bieter-Vertreter finden sich 10 Minuten vor dem vereinbarten Termin vor dem Museumsschiffs FMS "GERA", Fischkai ein. Für die Begehung ist ca. 1 Stunde einzuplanen. Details zur Begehung (Begehungsplan) werden Ihnen vor Ort ausgehändigt. Der/Die Vertreter des Bieters muss/müssen bei der Anmeldung namentlich benannt werden und sich vor Ort ausweisen können. Als Nachweis über die Teilnahme an der Objektbesichtigung ist die Anlage 3 "Nachweis Teilnahme an der Objektbesichtigung" vollständig ausgefüllt und unterzeichnet mit dem Angebot einzureichen.
- Magistrat der Stadt Bremerhaven - Historisches Museum
Sicherung des historischen maritimen Erbens des FMS GERA und Instandsetzung der fischereilichen Einrichtungen
Gegenstand des Dienstleistungsvertrages ist die Sicherung des historischen maritimen Erbens des FMS GERA und Instandsetzung der fischereilichen Einrichtungen. Dieses Vorhaben wird aus Mitteln des Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds (EMFAF) der Europäischen Union gefördert. Es wird eine Preisobergrenze von 250.000,00 EUR (inkl. MwSt.) festgesetzt. Angebote, deren Angebotspreis über dieser Preisobergrenze liegen, werden zwingend von der weiteren Wertung ausgeschlossen. Die Kernaufgabe ist es, den letzten europäischen Seitentrawlers für die Nachwelt zu erhalten. Unter der Hand wird dabei natürlich einer, das Image des "Schaufensters" schädigenden, altersbedingten Havarieren oder Umweltschäden vorgebeugt, denn für die GERA gilt nach wie vor, dass sie die maritime Galionsfigur des "Schaufenster Fischereihafen" ist. Kein Schiff vermittelt das fischwirtschaftliche Erbe der Destination originaler und umfassender. Schließlich zielt das Projekt auf den Erhalt und die Inwertsetzung des soziokulturellen, maritimen und baulichen Erbes sowie dessen Nachnutzung mit fischwirtschaftlichem Bezug ein. Dies entspricht dem Ziel des EMFAF-Programms einer Förderung und Nutzung des sozialen und kulturellen fischereigeschichtlichen Erbes sowie dem Erhalt und der Verbesserung der Lebensqualität, in diesem Fall der Stadtgesellschaft wie auch der Besuchenden von auswärts. Gleichzeitig dient es der Wissensvermittlung und der generellen Information über den Fischfang und die spezielle Lebenskultur an Bord. Ebenso dient es der Sensibilisierung für die Qualität und die Spezifika des Grundnahrungsmittels Fisch. Die dadurch erzielte Stärkung der wirtschaftlichen und kulturellen Identität liegt im kollektiven Interesse eines Gemeinwesens. Das Projekt soll Gäste und Besucher an dieser Identitätsvermittlung teilhaben lassen. Ort der zu erbringenden Leistungen ist das Museumsschiff FMS "GERA". Für die auf dem Museumsschiff durchzuführenden Tätigkeiten ist eine Dockung erforderlich, da das Schiff nicht mehr aus eigenem Antrieb fahren kann. Der AN trägt die Gefahr des Transports. Die Kernaufgaben der Ausschreibung dienen dem Erhalt der Schwimmfähigkeit und des Erscheinungsbildes des letzten Seitentrawlers in Europa sowie der Instandsetzung wesentlicher Maschinen im Hinblick auf die Vermittlung des fischeigeschichtlichen Erbes für die Nachwelt. In diesem Zusammenhang bestehen die Hauptaufgaben des Auftrags in der Prüfung der Rumpfstärken und gegebenenfalls seiner Verstärkung an kritischen Stellen. In der Reinigung des Rumpfes, seiner Beschichtung sowie der Erneuerung des historischen Anstrichs. Weitere zentrale Aufgaben liegen in der abschließenden Abdichtung des Wellenkanals, der Gangbarmachung der Netzwinde, der Reparatur der Saugleitung in einem Kühlwassertank als Voraussetzung für einen Vorführbetrieb der Antriebsmaschinen sowie in der Reinigung der Maschinenraumbilge. Einzelheiten über die Art des Leistungsumfangs sind Ziffer 4 ff. der Leistungsbeschreibung zu entnehmen. Der Leistungszeitraum (Vertragsbeginn) für die Instandhaltungsarbeiten beginnt mit der Zuschlagserteilung, welche spätestens für den 07.07.2026 vorgesehen ist. Der Zeitraum für die Durchführung der Arbeiten gemäß Ziffer 4 ff. beträgt maximal 4 Wochen ab Vertragsbeginn; die Fertigstellung hat spätestens bis zum 30.09.2026 zu erfolgen. Ortsbesichtigung: Die Besichtigung des Museumsschiffs FMS "GERA", Fischkai ist Voraussetzung für die Teilnahme am Ausschreibungsverfahren. Eine Nichtteilnahme führt zum Ausschluss vom weiteren Verfahren. Die Bieter werden über den Ausschluss unverzüglich in Textform informiert. Die Teilnahme an der Ortsbesichtigung ist verpflichtend. Begründung: Die besonderen baulichen Merkmale des Museumsschiffs und die geforderte Instandhaltung dieses, können in dieser Leistungsbeschreibung nicht eindeutig und abschließend beschrieben werden. Hier kann der Bieter nur durch eine Ortsbesichtigung eine adäquate Einschätzung der Situation und des zu erbringenden Leistungs-Aufwandes vornehmen. Ein Vertreter des AG ist vor Ort und dokumentiert diese. Im Anschluss erhält der Bieter einen Nachweis (Anlage 3 - "Nachweis Teilnahme an der Objektbesichtigung") für die Teilnahme. Die Objektbesichtigungen finden voraussichtlich in dem Zeitraum vom 04.05.2026 bis 06.05.2026 jeweils in der Zeit von 09:00 bis max. 17:00 Uhr statt. Zur Koordination der Besichtigungstermine, benötigt der AG die verbindliche Anmeldung zur Teilnahme an der Objektbesichtigung per E-Mail an info@historisches-museum-bremerhaven.de bis spätestens 29.04.2026 eingehend bis 10:00 Uhr eines jeden Bieters. Die Teilnahme an der Objektbesichtigung ist auf maximal 2 Vertreter pro Bieter beschränkt und wird in Einzelterminen je Bieter durchgeführt. Die Bieter-Vertreter finden sich 10 Minuten vor dem vereinbarten Termin vor dem Museumsschiffs FMS "GERA", Fischkai ein. Für die Begehung ist ca. 1 Stunde einzuplanen. Details zur Begehung (Begehungsplan) werden Ihnen vor Ort ausgehändigt. Der/Die Vertreter des Bieters muss/müssen bei der Anmeldung namentlich benannt werden und sich vor Ort ausweisen können. Als Nachweis über die Teilnahme an der Objektbesichtigung ist die Anlage 3 "Nachweis Teilnahme an der Objektbesichtigung" vollständig ausgefüllt und unterzeichnet mit dem Angebot einzureichen.
- Landratsamt BautzenArnsdorfFrist: 21. Mai
Sicherung des historischen maritimen Erbens des FMS GERA und Instandsetzung der fischereilichen Einrichtungen
Gegenstand des Dienstleistungsvertrages ist die Sicherung des historischen maritimen Erbens des FMS GERA und Instandsetzung der fischereilichen Einrichtungen. Dieses Vorhaben wird aus Mitteln des Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds (EMFAF) der Europäischen Union gefördert. Es wird eine Preisobergrenze von 250.000,00 EUR (inkl. MwSt.) festgesetzt. Angebote, deren Angebotspreis über dieser Preisobergrenze liegen, werden zwingend von der weiteren Wertung ausgeschlossen. Die Kernaufgabe ist es, den letzten europäischen Seitentrawlers für die Nachwelt zu erhalten. Unter der Hand wird dabei natürlich einer, das Image des "Schaufensters" schädigenden, altersbedingten Havarieren oder Umweltschäden vorgebeugt, denn für die GERA gilt nach wie vor, dass sie die maritime Galionsfigur des "Schaufenster Fischereihafen" ist. Kein Schiff vermittelt das fischwirtschaftliche Erbe der Destination originaler und umfassender. Schließlich zielt das Projekt auf den Erhalt und die Inwertsetzung des soziokulturellen, maritimen und baulichen Erbes sowie dessen Nachnutzung mit fischwirtschaftlichem Bezug ein. Dies entspricht dem Ziel des EMFAF-Programms einer Förderung und Nutzung des sozialen und kulturellen fischereigeschichtlichen Erbes sowie dem Erhalt und der Verbesserung der Lebensqualität, in diesem Fall der Stadtgesellschaft wie auch der Besuchenden von auswärts. Gleichzeitig dient es der Wissensvermittlung und der generellen Information über den Fischfang und die spezielle Lebenskultur an Bord. Ebenso dient es der Sensibilisierung für die Qualität und die Spezifika des Grundnahrungsmittels Fisch. Die dadurch erzielte Stärkung der wirtschaftlichen und kulturellen Identität liegt im kollektiven Interesse eines Gemeinwesens. Das Projekt soll Gäste und Besucher an dieser Identitätsvermittlung teilhaben lassen. Ort der zu erbringenden Leistungen ist das Museumsschiff FMS "GERA". Für die auf dem Museumsschiff durchzuführenden Tätigkeiten ist eine Dockung erforderlich, da das Schiff nicht mehr aus eigenem Antrieb fahren kann. Der AN trägt die Gefahr des Transports. Die Kernaufgaben der Ausschreibung dienen dem Erhalt der Schwimmfähigkeit und des Erscheinungsbildes des letzten Seitentrawlers in Europa sowie der Instandsetzung wesentlicher Maschinen im Hinblick auf die Vermittlung des fischeigeschichtlichen Erbes für die Nachwelt. In diesem Zusammenhang bestehen die Hauptaufgaben des Auftrags in der Prüfung der Rumpfstärken und gegebenenfalls seiner Verstärkung an kritischen Stellen. In der Reinigung des Rumpfes, seiner Beschichtung sowie der Erneuerung des historischen Anstrichs. Weitere zentrale Aufgaben liegen in der abschließenden Abdichtung des Wellenkanals, der Gangbarmachung der Netzwinde, der Reparatur der Saugleitung in einem Kühlwassertank als Voraussetzung für einen Vorführbetrieb der Antriebsmaschinen sowie in der Reinigung der Maschinenraumbilge. Einzelheiten über die Art des Leistungsumfangs sind Ziffer 4 ff. der Leistungsbeschreibung zu entnehmen. Der Leistungszeitraum (Vertragsbeginn) für die Instandhaltungsarbeiten beginnt mit der Zuschlagserteilung, welche spätestens für den 07.07.2026 vorgesehen ist. Der Zeitraum für die Durchführung der Arbeiten gemäß Ziffer 4 ff. beträgt maximal 4 Wochen ab Vertragsbeginn; die Fertigstellung hat spätestens bis zum 30.09.2026 zu erfolgen. Ortsbesichtigung: Die Besichtigung des Museumsschiffs FMS "GERA", Fischkai ist Voraussetzung für die Teilnahme am Ausschreibungsverfahren. Eine Nichtteilnahme führt zum Ausschluss vom weiteren Verfahren. Die Bieter werden über den Ausschluss unverzüglich in Textform informiert. Die Teilnahme an der Ortsbesichtigung ist verpflichtend. Begründung: Die besonderen baulichen Merkmale des Museumsschiffs und die geforderte Instandhaltung dieses, können in dieser Leistungsbeschreibung nicht eindeutig und abschließend beschrieben werden. Hier kann der Bieter nur durch eine Ortsbesichtigung eine adäquate Einschätzung der Situation und des zu erbringenden Leistungs-Aufwandes vornehmen. Ein Vertreter des AG ist vor Ort und dokumentiert diese. Im Anschluss erhält der Bieter einen Nachweis (Anlage 3 - "Nachweis Teilnahme an der Objektbesichtigung") für die Teilnahme. Die Objektbesichtigungen finden voraussichtlich in dem Zeitraum vom 04.05.2026 bis 06.05.2026 jeweils in der Zeit von 09:00 bis max. 17:00 Uhr statt. Zur Koordination der Besichtigungstermine, benötigt der AG die verbindliche Anmeldung zur Teilnahme an der Objektbesichtigung per E-Mail an info@historisches-museum-bremerhaven.de bis spätestens 29.04.2026 eingehend bis 10:00 Uhr eines jeden Bieters. Die Teilnahme an der Objektbesichtigung ist auf maximal 2 Vertreter pro Bieter beschränkt und wird in Einzelterminen je Bieter durchgeführt. Die Bieter-Vertreter finden sich 10 Minuten vor dem vereinbarten Termin vor dem Museumsschiffs FMS "GERA", Fischkai ein. Für die Begehung ist ca. 1 Stunde einzuplanen. Details zur Begehung (Begehungsplan) werden Ihnen vor Ort ausgehändigt. Der/Die Vertreter des Bieters muss/müssen bei der Anmeldung namentlich benannt werden und sich vor Ort ausweisen können. Als Nachweis über die Teilnahme an der Objektbesichtigung ist die Anlage 3 "Nachweis Teilnahme an der Objektbesichtigung" vollständig ausgefüllt und unterzeichnet mit dem Angebot einzureichen.
- Stadtverwaltung Geyer - BauamtFrist: 06. Mai
Winterdienstleistungen im Stadtgebiet 09468 Geyer
1) Zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle: Offizielle Bezeichnung: Stadtverwaltung Geyer - Bauamt; Straße, Hausnummer: Altmarkt 1; Postleitzahl: 09468; Ort: Geyer; Land: DE; Telefon: +49 3734610557; Fax: +49 3734610562; Internet-Adresse: www.stadt-geyer.com; E-Mail: antje.pemsel@stadt-geyer.com Den Zuschlag erteilende Stelle: s.o. Stelle, bei der die Angebote oder Teilnahmeanträge einzureichen sind: s.o. 2) Verfahrensart: Öffentliche Ausschreibung, Vergabenummer: WD-2026-01 3) Form, in der Teilnahmeanträge oder Angebote einzureichen sind: Angebote können schriftlich oder elektronisch abgegeben werden. 4) Ggf. in den Fällen des § 29 (3) die Maßnahmen zum Schutz der Vertraulichkeit und die Informationen zum Zugriff auf die Vergabeunterlagen: nicht angegeben 5) Art und Umfang der Leistung: Die Stadt Geyer beabsichtigt Winterdienstleistungen ab der Wintersaison 2026 / 2027 neu zu vergeben. Gemäß der Satzung über die Straßenreinigung und den Winterdienst der Stadt Geyer hat diese für die öffentlichen Straßen Wege und Plätze die Räum- und Streupflicht. Der Auftragnehmer (AN) leistet für die Laufzeit des Vertrages, nach witterungsbedingtem Bedarf, die Schneeräum- und Streudienste auf den städtischen Verkehrswegen und Plätzen. Dazu wurden verschiedene Räumbereiche gebildet. Durch diese Ausschreibung sollen die in der Anlage näher beschriebenen Bereiche 3 und 4 neu vergeben werden. Angebote können für einen oder beide Räumbereich abgegeben werden. Die Beauftragung erfolgt für jedes Gebiete einzeln an den jeweils preis- günstigsten Bieter. Sollte der Zuschlag für beide Räumbereiche an den gleichen Bieter erfolgen, wird der Auftrag im Winterdienstvertrag zusammengefasst. Der Vertragsabschluss soll zunächst für 3 Jahre erfolgen. Der Vertrag verlängert sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, wenn kein Kündigung erfolgt. Der AN verfolgt eigenständig die Wettervorhersagen und Wetterberichte des Deutschen Wetterdienstes. Bei entsprechenden plötzlichen Eisglättewarnungen, Niederschlags- vorhersagen oder angekündigten Schneeverwehungen, am Vorabend oder in der Nacht, trifft der Auftragnehmer selbständig die Entscheidung über die Notwendigkeit eines Einsatzes. Er ist verpflichtet, den Winterdienst eigenverantwortlich und unaufgefordert so durchzuführen, dass stets eine ordnungsgemäße und zeitgerechte Schneeräumung gewährleistet ist. Der verkehrssichere Zustand muss ausreichend gegeben sein. Bei entsprechender Witterung ist auch mehrmals am Tag auszurücken. Der AN gewährleistet eine kurzfristige Reaktionszeit (max. 1 Stunde) / kurze Entfernung Fuhrparksitz vom Erfüllungsstandort. Kosten für An- und Abfahrt werden nicht extra vergütet. Bei Ausfall eines Fahrzeuges während der Vertragslaufzeit ersetzt der AN es umgehend durch ein gleichwertiges Fahrzeug. Die dadurch entstehenden Kosten, auch für die erneute Umrüstung und Anpassung der Winterdienstgeräte und Ausstattungen trägt der AN. Der AN stellt für die Leistungserbringung erforderliche qualifizierte Personal zur Verfügung. Die Schnee- und Glättebeseitigung ist pro Wintersaison durchzuführen. Diese erstreckt sich jeweils vom 1.11. des Jahres bis zum 31.3. des Folgejahres, bei Bedarf jedoch bereits vom ersten bis zum letzten Schneefall bzw. Überfrieren auch außerhalb der definierten Wintersaison. Der AN teilt dem Auftraggeber (AG) eine Telefonnummer mit, unter der jederzeit eine zuständige Person zur Alarmierung von Winterdiensteinsätzen erreicht werden kann. Die Winterdienstmaßnahmen müssen werktags bis 7:00 Uhr bzw. an Sonn- und Feiertagen bis 9:00 Uhr von Schnee geräumt und bei Schnee- und Eisglätte gestreut sein, bei Erfordernis sind die Winterdienstmaßnahmen auch mehrfach am Tag durchzuführen. Für die Räumarbeiten sollen grundsätzlich der Örtlichkeit angepasste, umweltschonende Maschinen eingesetzt werden. Zur Bekämpfung der Winterglätte (auch bei Glättebildung ohne Schnee) ist Auftau-/Steinsalz als Streugut auf die Verkehrsflächen aufzubringen. Diese wird vom AG zur Verfügung gestell
- Stadtverwaltung Geyer - BauamtFrist: 06. Mai
Winterdienstleistungen im Stadtgebiet 09468 Geyer
1) Zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle: Offizielle Bezeichnung: Stadtverwaltung Geyer - Bauamt; Straße, Hausnummer: Altmarkt 1; Postleitzahl: 09468; Ort: Geyer; Land: DE; Telefon: +49 3734610557; Fax: +49 3734610562; Internet-Adresse: www.stadt-geyer.com; E-Mail: antje.pemsel@stadt-geyer.com Den Zuschlag erteilende Stelle: s.o. Stelle, bei der die Angebote oder Teilnahmeanträge einzureichen sind: s.o. 2) Verfahrensart: Öffentliche Ausschreibung, Vergabenummer: WD-2026-01 3) Form, in der Teilnahmeanträge oder Angebote einzureichen sind: Angebote können schriftlich oder elektronisch abgegeben werden. 4) Ggf. in den Fällen des § 29 (3) die Maßnahmen zum Schutz der Vertraulichkeit und die Informationen zum Zugriff auf die Vergabeunterlagen: nicht angegeben 5) Art und : Die Stadt Geyer beabsichtigt Winterdienstleistungen ab der Wintersaison 2026 / 2027 neu zu vergeben. Gemäß der Satzung über die Straßenreinigung und den Winterdienst der Stadt Geyer hat diese für die öffentlichen Straßen Wege und Plätze die Räum- und Streupflicht. Der Auftragnehmer (AN) leistet für die Laufzeit des Vertrages, nach witterungsbedingtem Bedarf, die Schneeräum- und Streudienste auf den städtischen Verkehrswegen und Plätzen. Dazu wurden verschiedene Räumbereiche gebildet. Durch diese Ausschreibung sollen die in der Anlage näher beschriebenen Bereiche 3 und 4 neu vergeben werden. Angebote können für einen oder beide Räumbereich abgegeben werden. Die Beauftragung erfolgt für jedes Gebiete einzeln an den jeweils preis- günstigsten Bieter. Sollte der Zuschlag für beide Räumbereiche an den gleichen Bieter erfolgen, wird der Auftrag im Winterdienstvertrag zusammengefasst. Der Vertragsabschluss soll zunächst für 3 Jahre erfolgen. Der Vertrag verlängert sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, wenn kein Kündigung erfolgt. Der AN verfolgt eigenständig die Wettervorhersagen und Wetterberichte des Deutschen Wetterdienstes. Bei entsprechenden plötzlichen Eisglättewarnungen, Niederschlags- vorhersagen oder angekündigten Schneeverwehungen, am Vorabend oder in der Nacht, trifft der Auftragnehmer selbständig die Entscheidung über die Notwendigkeit eines Einsatzes. Er ist verpflichtet, den Winterdienst eigenverantwortlich und unaufgefordert so durchzuführen, dass stets eine ordnungsgemäße und zeitgerechte Schneeräumung gewährleistet ist. Der verkehrssichere Zustand muss ausreichend gegeben sein. Bei entsprechender Witterung ist auch mehrmals am Tag auszurücken. Der AN gewährleistet eine kurzfristige Reaktionszeit (max. 1 Stunde) / kurze Entfernung Fuhrparksitz vom Erfüllungsstandort. Kosten für An- und Abfahrt werden nicht extra vergütet. Bei Ausfall eines Fahrzeuges während der Vertragslaufzeit ersetzt der AN es umgehend durch ein gleichwertiges Fahrzeug. Die dadurch entstehenden Kosten, auch für die erneute Umrüstung und Anpassung der Winterdienstgeräte und Ausstattungen trägt der AN. Der AN stellt für die Leistungserbringung erforderliche qualifizierte Personal zur Verfügung. Die Schnee- und Glättebeseitigung ist pro Wintersaison durchzuführen. Diese erstreckt sich jeweils vom 1.11. des Jahres bis zum 31.3. des Folgejahres, bei Bedarf jedoch bereits vom ersten bis zum letzten Schneefall bzw. Überfrieren auch außerhalb der definierten Wintersaison. Der AN teilt dem Auftraggeber (AG) eine Telefonnummer mit, unter der jederzeit eine zuständige Person zur Alarmierung von Winterdiensteinsätzen erreicht werden kann. Die Winterdienstmaßnahmen müssen werktags bis 7:00 Uhr bzw. an Sonn- und Feiertagen bis 9:00 Uhr von Schnee geräumt und bei Schnee- und Eisglätte gestreut sein, bei Erfordernis sind die Winterdienstmaßnahmen auch mehrfach am Tag durchzuführen. Für die Räumarbeiten sollen grundsätzlich der Örtlichkeit angepasste, umweltschonende Maschinen eingesetzt werden. Zur Bekämpfung der Winterglätte (auch bei Glättebildung ohne Schnee) ist Auftau-/Steinsalz als Streugut auf die Verkehrsflächen aufzubringen. Diese wird vom AG zur Verfügung gestellt. Der AN entnimmt dieses aus dem Silo an der Bahnhofstraße in Geyer. Das Salz darf nur für den Winterdienst lt. Vertrag entnommen bzw. verwendet werden. Der Auftragnehmer hat alle ausgeführten Arbeiten ordentlich zu dokumentieren bzw. nachzuweisen. Pro Fahrzeug ist ein Räum- und Streubuch Einsatzbuch nach Vorgabe durch den AG zu führen. Alle Rapporte sind wöchentlich und auf Verlangen des Auftraggebers sofort nach dem Einsatz einzureichen. Ort(e) der Leistungserbringung: Offizielle Bezeichnung: Stadtgebiet der Stadt Geyer; Postleitzahl: 09468; Ort: Geyer; Land: DE 6) Ggf. Anzahl, Größe und Art der einzelnen Lose: entfällt, da keine losweise Vergabe 7) Nebenangebote sind nicht zugelassen. 8) Etwaige Bestimmungen über die Ausführungsfrist: Beginn: 01.11.2026, Ende: 31.03.2028 9) Die Vergabeunterlagen werden auf der Vergabeplattform evergabe.de bereitgestellt. Ein unentgeltlicher Abruf ohne Registrierung ist möglich unter https://www.evergabe.de/unterlagen/3367982/zustellweg-auswaehlen. 10) Angebotsfrist: 06.05.2026, 14:00 Uhr; Bindefrist: 05.06.2026 11) Höhe etwa geforderter Sicherheitsleistungen: siehe Vergabeunterlagen 12) Wesentliche Zahlungsbedingungen oder Angabe der Unterlagen, in denen sie enthalten sind: beschrieben in den Vergabeunterlagen und im LV 13) Mit dem Angebot oder dem Teilnahmeantrag vorzulegenden Unterlagen, die der Auftraggeber für die Beurteilung der Eignung des Bewerbers oder Bieters und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen verlangt: nicht angegeben 14) Angabe der Zuschlagskriterien, sofern diese nicht in den Vergabeunterlagen genannt werden: entfällt, siehe Vergabeunterlagen Winterdienst
- Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG) - Hauptverwaltung HamburgN/AFrist: 27. Mai
Fensterinnenreinigung eines Verwaltungsgebäudes der VBG - Hauptverwaltung Hamurg-Barmbek
Art der Leistung Ziel der VBG (nachfolgend auch die "AG") ist es für die AG am Standort Hamburg-Barmbek (Hauptverwaltung), Massaquoipassage 1 in 22303 Hamburg, die Dienstleistung für Fensterinnenreinigung incl. Prallscheiben und Jalousien im Wege einer Öffentlichen Ausschreibung zu vergeben. Der Vertrag beginnt am 01.09.2026 und endet am 31.08.2028, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Durch eine einseitige Erklärung der AG ist eine zweimalige Verlängerungsoption für jeweils 24 Monate möglich. Die 1. Verlängerungsoption beginnt am 01.09.2028 und endet am 31.08.2030, die 2. Verlängerungsoption beginnt am 01.09.2030 und endet am 31.08.2032. Beide Verlängerungsoptionen enden, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Jede Verlängerungsoption bedarf der Schriftform. Die AG wird die Verlängerungsoption spätestens 4 Monate vor Ablauf der Regellaufzeit gegenüber dem AN schriftlich erklären. Eine Vertragsverlängerung über den 31.08.2032 hinaus ist grundsätzlich ausgeschlossen, es sei denn, es treten unvorhergesehene Ereignisse ein, die eine weitere, kurzfristige Vertragsverlängerung bedingen, wie z. B. die Aufhebung einer für diesen Leistungsgegenstand durchgeführten Ausschreibung oder Verzögerungen bei Bauverläufen. Sollte die AG das zu betreuende Gebäude oder Teile des Gebäudes (Untervermietung) nicht weiter betreiben, kann sie den Vertrag mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende des Kalendermonats gegenüber dem AN schriftlich kündigen. Das in den sonstigen gesetzlichen Bestimmungen geregelte Recht zur Beendigung des Vertrages aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Die Regelungen des BGB gelten unbenommen. Einer klarstellenden Regelung, dass eine außerordentliche Kündigung möglicherweise Schadensersatzansprüche nach sich zieht, ist daher nicht erforderlich. Die ersten sechs Monate der Vertragslaufzeit gelten als Probezeit. Falls in diesem Zeitraum von der VBG (AG) festgestellt werden sollte, dass die Leistungen des bezuschlagten (AN) nicht den gestellten Ansprüchen entsprechen, kann die AG innerhalb der Probezeit den Vertrag ohne Angabe von Gründen mit einer Frist von spätestens 14 Tagen zum Ende des Kalendermonats kündigen. Die Kündigung bedarf der Schriftform. Sofern der Vertrag aus diesem Vergabeverfahren aus besonderem Grund, insbesondere auch durch Insolvenz oder Kündigung, während der Probezeit beendet wird, behält sich die AG vor, den im Rang 2 und 3 nachfolgenden Bieter aus dem abgeschlossenen Vergabeverfahren für die Restlaufzeit zu beauftragen. Die Nachrückerklausel wird durch die AG nur binnen der Probezeit angewendet. Dabei würde nach schriftlicher Erklärung durch den Bieter auf Anfrage der AG die Beauftragung zu den im Rahmen dieses Vergabeverfahrens eingereichten Angebots- und Preisbedingungen erfolgen. Tritt die Nachrückerklausel nicht in Kraft, wird die Vergabestelle in diesem Fall eine erneute Ausschreibung der in Rede stehenden Leistungen durchführen. Daher ist es offensichtlich, dass sie von diesem Recht zur außerordentlichen Kündigung nur sehr zurückhaltend Gebrauch machen wird. Es ist also in keiner Weise zu erwarten, dass die Vergabestelle völlig grundlos eine außerordentliche Kündigung erklärt. Sie haben die Möglichkeit, das Objekt zwischen dem 04.05.2026 bis 08.05.2026 (Mo. - Fr.) zu besichtigen. Termine sind mit Frau Elena Fürle, Tel.: +49 (40) 51 46 25 81 (E-Mail: elena.fuerle@vbg.de) rechtzeitig zu vereinbaren. Eine Objektbesichtigung ist nicht verpflichtend. Allerdings weist die Vergabestelle darauf hin, dass aus ihrer Sicht eine vorherige Objektbesichtigung für eine sachgerechte Kalkulation erforderlich ist, da trotz sorgfältiger Erstellung der Vergabeunterlagen Umstände vorliegen könnten, die im Hinblick auf die Arbeitsorganisation eines Bieters zu Mehr- oder Minderaufwand führen könnten. Nachteile infolge einer versäumten Objektbesichtigung liegen im Risiko des Bieters; berechtigen insbesondere nicht zu Mehr- oder Ersatzansprüchen des Auftragnehmers und können keinen Anspruch des Auftragnehmers auf Vertragsanpassung oder -aufhebung begründen. Das Verwaltungsgebäude der VBG befindet sich in der Massaquoipassage 1 in 22305 Hamburg. Bei dem Gebäude handelt es sich um einen Neubau, der am 09.01.2017 von der VBG bezogen wurde. Das Gebäude liegt zentral im Hamburger Stadtteil Barmbek, unmittelbar am Bus-, U- und S-Bahnhof Barmbek. Im Norden verläuft die Drosselstraße, im Osten die Massaquoipassage und im Süden die Krüsistraße. Das Haus besteht aus drei Gebäudeteilen, zwei äußere fünfgeschossige Gebäudeteile "K" (Krüsistraße) und "D" (Drosselstraße) und das mittige fünfzehngeschossige Gebäudeteil (Turm) "M" (Massaquoipassage) umschließen. Im Gebäudebereich der VBG Hamburg arbeiten bis zu 600 Mitarbeiter in der Zeit von 06:00 Uhr bis 19:00 Uhr. Die ersten fünf Geschossebenen erstrecken sich über die gesamte Gebäudefläche und sind jeweils miteinander verbunden. Im Erdgeschoss befinden sich der Empfang, die Poststelle, das Betriebsrestaurant, die Cafeteria, einige Büroräume sowie die Kraft- und Sporträume mit Umkleiden und Duschen und einen Erste-Hilfe-Raum. In der 1. Etage sind sowohl Tagungs- und Konferenzbereiche mit einer Vorstandspantry als auch Büro- und Besprechungsräume. In allen anderen Etagen befinden sich im Wesentlichen Büro- und Besprechungsräume. Die Etagen 2 -14 sind identisch aufgebaut. Die einzelnen Etagen sind über Treppenhäuser und Aufzüge erreichbar. Die weiteren innenliegenden Gebäudeflächen im Erdgeschoss sind von der AG vermietet und gehören nicht zum Leistungsumfang. Die zu reinigende Bereiche befinden sich hauptsächlich in zugangsgeschützten Bereichen. Räume mit Sonderzutrittsbestimmungen werden nach vorheriger Absprache durch zutrittsberechtigtes Personal der AG geöffnet. Die Räume sind im Raumverzeichnis (s. "Raumverzeichnis") entsprechend gekennzeichnet. Das Reinigungspersonal hat vorbereitende Tätigkeiten frühestens 15 Minuten vor Beginn der Reinigungsarbeiten durchzuführen. Der Zutritt zum Gebäude ist ebenfalls 15 Minuten vor Beginn der Reinigungsarbeiten möglich. Umfang der Leistung Auftragsgegenstand ist die Glasflächen- und Fensterrahmenreinigung sowie Jalousien und Prallscheiben Reinigung am Verwaltungsgebäude der VBG am Standort Hamburg-Barmbek. Die Reinigung beinhaltet: - Glasinnenflächen der Lochfenster incl. Fensterrahmen, - Glasinnenflächen der Pfosten-Riegel-Fassaden incl. Fensterrahmen, - Glasinnenflächen der Prallscheiben, - Oberflächen der Jalousien mit dem Ziel optisch sauberer, trockener, staubfreier, schlieren freier und wasserfleckenfreier Glasflächen, Fensterrahmen, der Prallscheiben und der Pfosten-Riegel-Fassaden. Fensterbänke, Heizkörper, Einrichtungsgegenstände, Bodenbeläge und andere unter den Fenstern befindliche Objekte sind durch geeignete Maßnahmen (z. B. durch Abdecken) vor Verschmutzungen oder Beschädigungen zu schützen. Insbesondere ist abgelaufenes Schmutzwasser zügig und restlos zu entfernen. Der AN muss sicherstellen, dass er über umfassende, dem Stand der Technik entsprechende Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten sowie die erforderlichen Geräte, Maschinen und Mittel verfügt, um die jeweilige Leistung fachgerecht vorzubereiten und auszuführen. Für die Bedienung von Reinigungsmaschinen darf nur entsprechend geschultes und eingewiesenes Personal eingesetzt werden. Der AN stellt das erforderliche Reinigungspersonal für die Reinigungsarbeiten. Die Reinigungsarbeiten erfolgen 2-mal jährlich im Zeitraum März/April und September/Oktober und finden montags bis freitags (gesetzliche Feiertage in Hamburg sowie der 24.12. und 31.12. eines Jahres sind ausgenommen) in der Zeit montags bis donnerstags von 08:00 Uhr bis 17:00 Uhr, freitags von 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr statt. Die Glasreinigungsarbeiten sind in einem Zuge ohne Unterbrechung und max. eine Woche (Mo-Fr) durchzuführen. Die gesamte Grasfläche incl. Rahmen beträgt ca. 9.144 m2 (Glasflächen Fenster: 8.801,91 m2, Pfosten-Riegel-Fassade: 342,42 m2). Die Fensterelemente (breit) werden dreiseitig gereinigt. Die Fensterelemente (schmal) werden zweiseitig (Fensterelemente mit Prallscheiben) oder dreiseitig (Fensterelemente ohne Prallscheiben) gereinigt. Im Bereich der erdgeschossigen Nutzung Gastronomie und dem Haupteingang der AG ist eine Pfosten-Riegel-Konstruktion ausgeführt worden. Die Pfosten-Riegel-Konstruktion schließt die Fenster im 1.OG mit ein. Vereinzelt gibt es im 1.OG Fensterelemente, die von der Pfosten-Riegel-Konstruktion losgelöst sind. Ab dem 2.Obergeschoss handelt es sich um eine Lochfassade. Die Fensterelemente sind vorwiegend dreiteilig gegliedert. Die beiden äußeren, kleineren Flügel (Seitenflügel) sind aus schallschutztechnischen Gründen mit einer Prallscheibe vor den Öffnungsflügeln ausgestattet. Diese Seitenflügel dienen als individuelle Belüftungsmöglichkeit der Mitarbeiter. Der mittlere Flügel kann für Reinigungszwecke ebenfalls geöffnet werden. Die Fensterbankreinigung gehört nicht zu den Leistungen dieser Ausschreibung. Die Pfosten-Riegel-Fassade im Erdgeschoss (Bereich Empfang) wird mit Einsatz von Leiter gereinigt. Diese ist in der Technischen Regel zur Betriebssicherheitsverordnung (TRBS) 2121 Teil 2 geregelt. Die gesamte Grasfläche Jalousien beträgt ca. 3.534 m2. Jalousien Reinigung ist die Reinigung der Sonnenschutzlamellen und der Lamellenführungs-schienen inklusive der Innenauskleidung und Wandhalterung der Schienen mit dem Ziel optisch sauberer, trockener, staubfreier, schlieren freier und wasserfleckenfreier Lamellen und Führungsschienen. Vorsicht! Verletzungsgefahr an den Kanten der Flachlamellen! Flachlamellen bestehen aus dünnwandigem Material. An den Kanten der Flachlamellen kann es zu Schnittverletzungen an Händen und Unterarmen kommen. Beim Reinigen der Lamellen nicht über die Kanten streichen! Beim Reinigen nicht durch Lamellen hindurchstreifen! Die gesamte Grasfläche Prallscheiben beträgt ca. 1.813 m2. Prallscheiben Reinigung ist die Reinigung der Glasoberflächen (innen) mit dem Ziel optisch sauberer, trockener, staubfreier, schlieren freier und wasserfleckenfreier Flächen. Reinigungsmittel müssen entsprechend den Herstellervorschriften verarbeitet und gegebenenfalls mit geeigneten Dosiersystemen verdünnt werden. Der AN hat den Mitarbeitern sämtliche erforderlichen Materialien und Werkzeuge in ausreichender Qualität und Menge zur Verfügung zu stellen. Weiterhin sind die gesetzlichen Grundlagen wie z.B. Infektionsschutzgesetz, technische Regel für Arbeitsstätten, Arbeitsstättenverordnung, Chemikaliengesetz und Gefahrstoffverordnung nach jeweils aktuellem Stand, der AN hat sich bezüglich dieser Grundlagen ständig auf dem aktuellen Stand zu halten und seine Mitarbeiter entsprechend zu unterweisen, einzuhalten, um den allgemeinen Hygienezustand und den Gesundheitszustand für die Mitarbeiter der AG und seines eingesetzten Personals zu sichern .Der AN hat sämtliche geltenden Sicherheitsvorschriften (insbesondre die TRBS 2121, "Gefährdung von Beschäftigten durch Absturz" Teil 1 bis 4) für die zu erbringenden und beauftragten Leistungen zu befolgen und seine Mitarbeiter diesbezüglich ordnungsgemäß zu unterweisen. Reinigungsleistungen, deren Art und Umfang jeweils vorab von der AG festgelegt werden und die nicht in der beschriebenen Innenglasreinigung enthalten sind, werden separat schriftlich beauftragt und nach dem im Preisblatt angegebenen Stundenverrechnungssätzen zzgl. der Mehr-, Nacht-, Sonn- und Feiertagszuschläge gemäß Rahmentarifvertrag für gewerbliche Beschäftigte im Gebäudereiniger-Handwerk abgerechnet. Das Beseitigen von hartnäckigen Verschmutzungen auf Glasflächen, z. B. durch Bemalungen, Klebstoffe, Folien, Verkrustungen, Beläge etc., erfolgt gegen gesonderten Auftrag. Verschmutzungen, die durch die Glasreinigung erfolgen, sind durch den AN kostenfrei zu beseitigen. Bei einmaliger Sonderreinigung/Regieleistung erfolgt die, ggf. abschnittsweise, Abnahme spätestens drei Tage nach schriftlicher Meldung der Fertigstellung durch den AN. Die Abnahme kann nur an Arbeitstagen während der Servicezeit der AG.
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
- Wie kann ich mich auf diese Ausschreibung bewerben?
- Erstellen Sie ein kostenloses Konto auf auftrag.ai. Danach sehen Sie alle Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung in einem strukturierten Ablauf.
- Bis wann läuft die Angebotsfrist?
- Für diese Bekanntmachung ist aktuell keine konkrete Angebotsfrist angegeben.
- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist Bundesagentur für Arbeit (BA), vertreten durch den Vorstand, hier vertreten durch die Leitung des Geschäftsbereiches Einkauf im BA-Service-Haus.
- Welche Unterlagen sind für den Start relevant?
- In der Regel benötigen Sie Leistungsbeschreibung, Eignungsnachweise, Fristenhinweise und ggf. Formblätter. Auf auftrag.ai werden diese Punkte priorisiert dargestellt.