Hardwareausstattung Medienentwicklungsplan; hier: PC´s, ThinClients, Monitore und All-In-One PC´s
Beschaffung von Hardware im Rahmen des Medienentwicklungsplans: 38 Desktop-Rechner, 55 Terminal-Clients, 54 Monitore und 60 All-in-One-PCs. Detaillierte technische Anforderungen sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Angebotsfrist:29. Mai 2026
Typ:Ausschreibung
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Inhalt auf einen Blick
Beschaffung von Hardware im Rahmen des Medienentwicklungsplans: 38 Desktop-Rechner, 55 Terminal-Clients, 54 Monitore und 60 All-in-One-PCs. Detaillierte technische Anforderungen sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
- Ausschreibungstyp: Ausschreibung
- Auftraggeber: Kreis Unna - Der Landrat
- Veröffentlicht: 28. April 2026
- Frist: 29. Mai 2026
Ausschreibungsbeschreibung
Beschaffung von Hardware im Rahmen des Medienentwicklungsplans: 38 Desktop-Rechner, 55 Terminal-Clients, 54 Monitore und 60 All-in-One-PCs. Detaillierte technische Anforderungen sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Weiterführende Details
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Beschaffung von IT-Hardware: 15 Notebooks (14 Zoll) inkl. passendem Zubehör (USB-Maus, Tastatur, Tasche, Adapter, SD-Kartenleser), 5 USB-C Dockingstations, 6 Monitore (24 Zoll), 5 Smartphones (6,3 Zoll) und 4 Tablets (8 Zoll). Detaillierte Anforderungen und technische Spezifikationen sind der jeweiligen Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
- Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg, Abt. Beschaffung, Zahlstelle (K13)Frist: 05. Mai
Entwicklung einer modularen Leiststellensoftware
Nationale Ausschreibung nach UVgO Öffentliche Ausschreibung Vergabenr.: 2026/0136/K13_Ho 1. Zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle, zuschlagserteilende Stelle: Name und Anschrift: Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg, Abt. Beschaffung, Zahlstelle (K13) Universitätsplatz 2 39106 Magdeburg Deutschland Telefonnummer: Telefaxnummer: E-Mail-Adresse: Internet-Adresse: www.ovgu.de Zuschlagserteilende Stelle: Siehe oben 2. Verfahrensart (§ 8 UVgO): Verfahrensart: Öffentliche Ausschreibung 3. Angebote können abgegeben werden: elektronisch in Textform Anschrift zur Einreichung schriftlicher Angebote: ENTFÄLLT- (es sind ausschließlich elektronische Angebote zugelassen) 4. Zugriff auf Vergabeunterlagen: Maßnahmen zum Schutz der Vertraulichkeit und die Informationen zum Zugriff auf die Vergabeunterlagen (§ 29 Abs. 3 UVgO): Entfällt (siehe 9.). 5. Art und Umfang sowie Ort der Leistung: : Entwicklung einer modularen Leistellensoftware zur Überwachung von automatisierten Routenzügen Menge und Umfang: 1x Entwicklung einer modularen Leistellensoftware zur Überwachung von automatisierten Routenzügen geschätzter Auftragswert ca. 100 TEUR brutto. Die genauen Anforderungen sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen. Ort der Leistung: Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg FMB/ IEPS Universitätsplatz 2 39106 Magdeburg 6. Losaufteilung: Losweise Vergabe: Nein 7. Nebenangebote sind nicht zugelassen 8. Etwaige Bestimmungen über die Ausführungsfrist: Beginn der Ausführungsfrist: Ende der Ausführungsfrist: Bemerkung zur Ausführungsfrist: 9. Elektronische Adresse, unter der die Teilnahmewettbewerbsunterlagen/Vergabeunterlagen abgerufen werden können: unter (URL:): https://www.evergabe.de/unterlagen/54321-Tender-19da9a8af3f-5187788f1d1d2628 10. Ablauf der Angebots- und Bindefrist: Angebote sind einzureichen bis: 05.05.2026 14:19 Ablauf der Bindefrist: 01.06.2026 11. Höhe der etwa geforderten Sicherheitsleistungen: : 12. Wesentliche Zahlungsbedingungen: : Es gelten die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen - Teil B (VOL/B) https://www.ovgu.de/unimagdeburg_media/VOLB.pdf Es werden keine Vorauszahlungen geleistet. Zahlungsziel 30 Tage, gegen Rechnung. Es wird ausschließlich eine elektronische Rechnung (PDF, XRechnung oder ZUGFeRD) per Email akzeptiert (http://www.ovgu.de/erechnung.de). 13. Ggf. mit dem Angebot vorzulegende Unterlagen zur Eignungsprüfung des Bewerbers: : Erfahrung bei der Gestaltung, Konzeption und Umsetzung von Frontend-Komponenten für eine Betriebsleitstelle von automatisierten Fahrzeugen Erfahrung in der Gestaltung, Konzeption und Umsetzung von Datenbanken und ihrer Verknüpfung zu Webanwendungen Eigenerklärung gemäß § 123, 124 GWB 14. Angabe der Zuschlagskriterien: Der niedrigste Preis: Nein Wirtschaftlich günstigstes Angebot in Bezug auf die nachstehenden Kriterien: 1 Preis (60%), 2 Fachkunde (40%) 15. Sonstiges: 1.Folgende Erklärungen sind nach Aufforderung einzureichen und werden Vertragsbestandteil: Eigenerklärung zum TVergG-LSA § 11 Abs. 1, 3 und 5 zur Tariftreue, Mindeststundenentgelt und Entgeltgleichheit Eigenerklärung zum TVergG-LSA § 13, Abs. 1 zu den ILO Kernarbeitsnormen Eigenerklärung zum TVergG-LSA § 14, Abs. 2, 4 Nachunternehmer und Verleiher Eigenerklärung zum TVergG-LSA § 17 Abs. 1, 2 und 3 zur Nachweispflicht bei Kontrollen durch den Auftraggeber (Enthalten in den Vergabeunterlagen im Dokument "Ergänzende Vertragsbedingungen TVergGLSA.pdf") https://www.ovgu.de/unimagdeburg_media/Ergänzende_Vertragsbedingungen_TVergGLSA.pdf 2. Es gelten ausschließlich die "Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen "(VOL/B), Stand: Ausgabe 2003. https://www.ovgu.de/unimagdeburg_media/VOLB.pdf 3. Da nach einer Prüfung, des Verzeichnisses der für allgemeinverbindlich erklärten Tarifverträge und einer Abfrage beim Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung Sachsen-Anhalt, kein tarifvertraglich vereinbartes Entgelt (Tariflohn) für die Leistung als maßgeblich anzusehen ist, gilt entsprechend: Das für diese Vergabe geltende Mindeststundenendgeld das der Auftragnehmer seinen Mitarbeitern mind. Zahlen muss, beträgt laut § 11 Abs. 3 TVergG derzeit 15,49 € und berechnet sich anhand der Entgeltgruppe 1 Erfahrungsstufe 2 (inklusive Jahressonderzahlungen im Tarifgebiet Ost) des Tarifvertrages des öffentlichen Dienstes der Länder durch die Anzahl der Arbeitstage im jeweiligen Jahr. 4. Gem. TVergG-LSA § 17, Abs. 1 kann der öffentliche Auftraggeber Kontrollen durchführen, um die Einhaltung der aufgrund des Gesetzes auferlegten Vertragspflichten des Auftragnehmers und seiner Nachunternehmer zu überprüfen. Die Kontrolle wird vertraglich vereinbart (siehe Pkt. 4 der Ergänzenden Vertragsbedingungen zum TVergG LSA) 5.Hinweis zum Datenschutz: Die vom Auftraggeber erbetenen Angaben werden im Rahmen des Vergabeverfahrens und der Auftragsdurchführung verarbeitet und gespeichert, die gesetzlichen Archivierungszeiträume eingeschlossen. Der Bieter erklärt mit der Abgabe seines Angebotes hierzu sein Einverständnis. https://www.ovgu.de/datenschutzerklaerung.html 6.) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Rechtsnorm: § 19 TVergG LSA Labortechnik/ Messtechnik,Software,Programmierdienste,IT-Systemdienstleistungen,Beratung/ Gutachten/ Studie (IT)
- Dataport AöR
MFA am Client
Gegenstand der Beschaffung ist ein Rahmenvertrag zur Lieferung der nachfolgend beschriebenen Standardsoftware sowie damit verbundener Dienstleistung durch den Auftragnehmer: • Überlassung von Lizenzen einer Standardsoftware zur Realisierung einer Multifaktorauthentifizierung (MFA) an Endgeräten (Clients) für bis zu 100.000 Nutzer als Bestandteil des eigenen Produkts „MFA am Client“ • Die gelieferte Software-Lösung muss von Dataport im eigenen Rechenzentrum betrieben werden können (On Premise). • Die Softwarelizenzen müssen gegen regelmäßiges (Miete) oder gegen ein einmaliges (perpetual) Entgelt überlassen werden. • Dataport erhält das Recht seinerseits Nutzungsrechte an der Software gegen Entgelt an seine Kunden zu vergeben (Unterlizensierung). • Die Software muss unter Windows 11 lauffähig sein und eine Multifaktorauthentifizierung realisieren die mindestens mit Yubikeys und Smartcards funktioniert. • Die Software muss eine Mandantentrennung ermöglichen. • Die Software muss mehrere Active-Directory-Instanzen unterstützen, da Dataport eine Multi-AD-Domänenlandschaft betreibt. • Der Support muss in deutscher Sprache (schriftlich und mündlich) erfolgen. • Die gelieferte Lösung muss entsprechend § 4 BGG für Menschen mit Behinderungen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe auffindbar, zugänglich und nutzbar sein. Es müssen die relevanten Anforderungen gemäß BITV in Verbindung mit EN 301 549, insbesondere Kapitel 6 und die WCAG 2.1 A-Kriterien aus Kapitel 9 in der jeweils aktuellen Fassung erfüllen. Abweichungen sind ausschließlich zulässig, wenn sie in einem aktuellen Prüfbericht (Accessibility Conformance Report) als „Partially Supports“ dokumentiert sind. Darüber hinaus soll das System die Barrierefreiheit aller relevanten Komponenten – einschließlich Web-Oberflächen, Admin-Portale, Benutzerportale, Desktop- und Mobile-Apps, Dokumente & Medien sowie UC-/Meeting-Funktionen – nachweislich gemäß BITV in Verbindung mit EN 301 549 die WCAG 2.1 AA-Kriterien aus Kapitel 9 in der jeweils aktuellen Fassung erfüllen. Ein aktueller Prüfbericht (Accessibility Conformance Report) ist dem Angebot beizulegen. • Außerdem werden die Flexibilität der angebotenen Lösung in Bezug auf die Inter-operabilität mit anderen Anwendungen und die Möglichkeit, zukünftig neue Schnittstellen zu schaffen, bewertet. • Ein vorläufiger Entwurf der weiteren fachlichen und technischen Anforderungen an die zu liefernde Softwarelösung ist als Anlage beigefügt. Die detaillierte Leistungsbeschreibung sowie der finale Katalog der fachlichen und technischen Anforderungen an die Lösung werden nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs geeigneten Bietern zur Verfügung gestellt. Lieferung von mit der Softwarebeschaffung verbundenen Dienstleistungen für • Beratung bei und Lieferung von Informationen zur Herbeiführung der Betriebsbereitschaft, einschließlich der Konfiguration der Standardsoftware in Form eines Implementierungsprojekts • Durchführung von Schulungen und Lieferung von Schulungsunterlagen • Support (Hotline) und Störungsbehebung • Pflege der Software und Bereitstellung von Updates • Beratungsleistungen während der Laufzeit des Vertrages in Form eines Kontingents ohne Abnahmeverpflichtung.
- Frist: 13. Apr.
MFA am Client
Gegenstand der Beschaffung ist ein Rahmenvertrag zur Lieferung der nachfolgend beschriebenen Standardsoftware sowie damit verbundener Dienstleistung durch den Auftragnehmer: • Überlassung von Lizenzen einer Standardsoftware zur Realisierung einer Multifaktorauthentifizierung (MFA) an Endgeräten (Clients) für bis zu 100.000 Nutzer als Bestandteil des eigenen Produkts „MFA am Client“ • Die gelieferte Software-Lösung muss von Dataport im eigenen Rechenzentrum betrieben werden können (On Premise). • Die Softwarelizenzen müssen gegen regelmäßiges (Miete) oder gegen ein einmaliges (perpetual) Entgelt überlassen werden. • Dataport erhält das Recht seinerseits Nutzungsrechte an der Software gegen Entgelt an seine Kunden zu vergeben (Unterlizensierung). • Die Software muss unter Windows 11 lauffähig sein und eine Multifaktorauthentifizierung realisieren die mindestens mit Yubikeys und Smartcards funktioniert. • Die Software muss eine Mandantentrennung ermöglichen. • Die Software muss mehrere Active-Directory-Instanzen unterstützen, da Dataport eine Multi-AD-Domänenlandschaft betreibt. • Der Support muss in deutscher Sprache (schriftlich und mündlich) erfolgen. • Die gelieferte Lösung muss entsprechend § 4 BGG für Menschen mit Behinderungen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe auffindbar, zugänglich und nutzbar sein. Es müssen die relevanten Anforderungen gemäß BITV in Verbindung mit EN 301 549, insbesondere Kapitel 6 und die WCAG 2.1 A-Kriterien aus Kapitel 9 in der jeweils aktuellen Fassung erfüllen. Abweichungen sind ausschließlich zulässig, wenn sie in einem aktuellen Prüfbericht (Accessibility Conformance Report) als „Partially Supports“ dokumentiert sind. Darüber hinaus soll das System die Barrierefreiheit aller relevanten Komponenten – einschließlich Web-Oberflächen, Admin-Portale, Benutzerportale, Desktop- und Mobile-Apps, Dokumente & Medien sowie UC-/Meeting-Funktionen – nachweislich gemäß BITV in Verbindung mit EN 301 549 die WCAG 2.1 AA-Kriterien aus Kapitel 9 in der jeweils aktuellen Fassung erfüllen. Ein aktueller Prüfbericht (Accessibility Conformance Report) ist dem Angebot beizulegen. • Außerdem werden die Flexibilität der angebotenen Lösung in Bezug auf die Inter-operabilität mit anderen Anwendungen und die Möglichkeit, zukünftig neue Schnittstellen zu schaffen, bewertet. • Ein vorläufiger Entwurf der weiteren fachlichen und technischen Anforderungen an die zu liefernde Softwarelösung ist als Anlage beigefügt. Die detaillierte Leistungsbeschreibung sowie der finale Katalog der fachlichen und technischen Anforderungen an die Lösung werden nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs geeigneten Bietern zur Verfügung gestellt. Lieferung von mit der Softwarebeschaffung verbundenen Dienstleistungen für • Beratung bei und Lieferung von Informationen zur Herbeiführung der Betriebsbereitschaft, einschließlich der Konfiguration der Standardsoftware in Form eines Implementierungsprojekts • Durchführung von Schulungen und Lieferung von Schulungsunterlagen • Support (Hotline) und Störungsbehebung • Pflege der Software und Bereitstellung von Updates • Beratungsleistungen während der Laufzeit des Vertrages in Form eines Kontingents ohne Abnahmeverpflichtung.
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
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- Bis wann läuft die Angebotsfrist?
- Die Angebotsfrist endet am 29. Mai 2026.
- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist Kreis Unna - Der Landrat.
- Welche Unterlagen sind für den Start relevant?
- In der Regel benötigen Sie Leistungsbeschreibung, Eignungsnachweise, Fristenhinweise und ggf. Formblätter. Auf auftrag.ai werden diese Punkte priorisiert dargestellt.