Grundschule Bitburg-Süd - Los 31 - Landschaftsbauarbeiten (Außenanlagen, Schulhof)
Landschaftsbauarbeiten für die Außenanlagen und den Schulhof der Grundschule Bitburg-Süd. Im Zuge der Erweiterung des Schulhauptgebäudes und des Neubaus einer Sport- und Mehrzweckhalle (inkl. Teilunterkellerung) sind die Freianlagen auf dem 8.400 m² großen Grundstück zwischen Kirchweg, Borenweg und An der Südschule neu...
Typ:Ausschreibung
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Inhalt auf einen Blick
Landschaftsbauarbeiten für die Außenanlagen und den Schulhof der Grundschule Bitburg-Süd. Im Zuge der Erweiterung des Schulhauptgebäudes und des Neubaus einer Sport- und Mehrzweckhalle (inkl. Teilunterkellerung) sind die Freianlagen auf dem 8.400 m² großen Grundstück zwischen Kirchweg, Borenweg und An der Südschule neu zu gestalten. Di...
- Ausschreibungstyp: Ausschreibung
- Auftraggeber: Stadtverwaltung Bitburg
- Veröffentlicht: 16. April 2026
- Frist: Nicht angegeben
Ausschreibungsbeschreibung
Landschaftsbauarbeiten für die Außenanlagen und den Schulhof der Grundschule Bitburg-Süd. Im Zuge der Erweiterung des Schulhauptgebäudes und des Neubaus einer Sport- und Mehrzweckhalle (inkl. Teilunterkellerung) sind die Freianlagen auf dem 8.400 m² großen Grundstück zwischen Kirchweg, Borenweg und An der Südschule neu zu gestalten. Die Maßnahme folgt auf den Rückbau der alten Sporthalle und des Verbindungsbaus.
Weiterführende Details
Nach Registrierung stehen Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung strukturiert bereit.
- Kernanforderungen der Ausschreibung priorisiert aufbereitet
- Fristen, Eignungskriterien und Unterlagen in einem Ablauf
- Hinweise zur strukturierten Angebotsvorbereitung
- Passende Folgeausschreibungen automatisch entdecken
Dokumente und Anhänge
49 Dateien erfasst- PDF Notice (BUL)
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Die Grundschule Dachau Ost wird auf eine bis zu 7-zügige Grundschule im Lernhauskonzept mit Räumen für Ganztagesschule, eine 6-gruppige Horteinrichtung sowie eine Mensa für max. 480 Essen erweitert. Bei der hier ausgeschriebenen Baumaßnahme handelt es sich um die Herstellung der neuen Freianlagen für den Erweiterungs- bzw. Umbau der Grundschule Dachau-Ost. Der erste Bauabschnitt erstreckt sich auf die Pausenhofflächen nördlich, westlich und südöstlich des Neubaus an der Leipziger Straße. Bauzeit: ca. KW 20/2026 – KW 48/2026 Wesentliche Arbeiten: Ca. 1.500 m2 Rückbau und Entsorgung alter Belagsflächen Ca. 1.000 m2 Herstellung Betonplattenflächen Ca. 2.500m2 Herstellung Asphaltflächen Ca. 1.300m2 Herstellung Fertigrasen- und Wiesenansaatflächen Pflanzarbeiten Zaunarbeiten incl. Toranlagen Einbau Kletterlandschaften, Trampolinen, Scooterstellplätzen Aus bauablauftechnischen Gründen enthält die ausgeschriebene Maßnahme im Rahmen der Landschaftsbauarbeiten auch Arbeiten für Technische Außenanlagen (Unterirdische Entwässerungseinrichtungen und Außenanlagen Elektro).
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- Stadt Göttingen
Elektroinstallationsarbeiten nach DIN 18382
##Elektroinstallationsarbeiten nach DIN 18382 für die energetische Sanierung der Alttrakte (2 Sanierungsabschnitte) der Regenbogenschule ##Die Auftraggeberin lässt die zweigeschossiegen Bestandsgebäude mit Unterkellerung der Regenbogenschule auf dem Grundstück Harrenacker 1 in 37079 Göttingen - Elliehausen sanieren. Das Grundstück befindet sich etwa 6 km westlich des Stadtkerns Göttingen. Im Osten grenzt das Grundstück an die Diedershäuser Straße, im Norden an die Straße Harrenacker. Eine Zufahrt zum benachbarten Sportplatz grenzt das Schulgrundstück nach Westen ab. Das gesamte Schulgrundstück hat eine stark topographische Ausprägung: das Gelände steigt von der nordöstlichen Grundstücksecke nach Südwesten um etwa 10 m und vom Haupteingang bis zum Erweiterungsbau ca. 3,50 m an. Am südöstlichen Grundstücksrand fällt das Gelände um etwa 4 m zur Diedershäuser Str. ab. Diese Böschung ist dicht bewachsen und enthält einen schützenswerten Baumbestand. Es handelt sich hier um den zweiten Bauabschnitt der die Sanierung der beiden Bestandsgebäude der Regenbogenschule beinhaltet. Im ersten BA wurde bereits ein Erweiterungsbau im Süden des Grundstückes errichten und die umliegende Freianlage errichtet. Im Zuge des Bauvorhabens wurde das Treppenhaus des Südriegel abgebrochen und eine Verbindung zum Neubau hergestellt. Bei den Bestandsgebäuden handelt es sich um zwei Gebäuderiegel, die im nördlichen Teil des Grundstückes stehen. Westlich angrenzend befindet sich die Sporthalle der Göttinger Sport und Freizeit GmbH & Co. KG (GoeSF). Der nördliche Gebäuderiegel ist mit der Sporthalle verbunden. Der südliche Riegel wird hingegen durch einen circa 2,5 m breiten Weg von der Sporthalle getrennt. Der Weg führt zu dem Außengelände des Neubaus und verbindet durch eine Treppenanlage die Höhenunterschiede. Im Zuge der Sanierung der Riegel werden die Fassaden der Gebäude angepasst, Vorhandene Vordächer abgebrochen und neugebaut und Technische Anlagen ergänzt. ##wesentliche Ausführungsarbeiten sind: #- Installation von 2 Etagenverteilern #- Installation von 1 RWA-Anlage #- Erweiterung der ELA-Anlage #- Erweiterung der Brandmeldeanlage #- Verlegung von ca. 7.000m NHXMH-J Kabeln in den Größen 3x1,5 bis 5x4 #- Verlegung von ca. 200m NHXMH-J Kabeln in den Größen 5x10 bis 5x35 #- Installation von ca. 110m Geräteeinbaukanal #- Installation von 100 Steckdosen #- Installation von 30 Schalter / Tastern #- Installation von 120 Leuchten #- Verlegung von ca. 400m Datenleitungen #- Demontage von ca. 2700m Leitungen auf Trassen oder in Kanälen #- Demontage von ca. 100 Schalter/Steckdosen #- Demontage von ca. 100 Leuchten ##- Aufbau und Betrieb von Baustrom und Baubeleuchtung ##Bitte beachten Sie: Im Zuge der Sanierungsmaßnahme ist mit beengten Verhältnissen aufgrund mehrerer zeitgleich stattfindender Gewerkearbeiten zu rechnen. In Absprache mit der Auftraggeberin kann mit den Ausführungsarbeiten bereits unmittelbar nach Auftragserteilung begonnen werden, spätestens jedoch am 07.04.2026.
- Ortsgemeinde Kliding
VG Ulmen, Kliding - Erweiterung Bürgerhaus Kliding und Umgestaltung Außenanlagen - Objektplanung Gebäude
1. AUSGANGSSITUATION Die Ortsgemeinde Kliding plant die Erweiterung des bestehenden Bürgerhauses. Ziel ist es, das Gebäude funktional zu verbessern, barrierefrei auszubauen und die Außenanlagen neu zu gestalten. Der bestehende, stark sanierungsbedürftige Toilettentrakt sowie die Pausenhofüberdachung sind rückzubauen, um Platz für einen neuen Erweiterungsbau zu schaffen. Dieser soll alle erforderlichen Räumlichkeiten enthalten. Das bestehende Bürgerhaus (ohne Toilettenanlage) ist von der Maßnahme nicht betroffen. Es sind lediglich kleinere Anpassungsarbeiten an der Bestandsfassade im Übergangsbereich zum Neubau geplant. Der bisher genutzte, jedoch nicht barrierefreie Saal im Obergeschoss des Gebäudes soll zukünftig nicht mehr verwendet werden. Im Zuge der Maßnahme wird auch der Außenbereich des Bürgerhauses einer umfangreichen Sanierung und Neugestaltung unterzogen. Hier ist z.B. eine Stützmauer zum angrenzenden Nachbar abgängig und muss ersetz werden. 2. PROJEKTUMFANG UND MAßNAHMEN 2.1 Abbrucharbeiten - Rückbau des bestehenden Toilettentrakts. - Abbruch der vorhandenen Pausenhofüberdachung - Abbruch der vorhandenen Schwarzdecke - Abbruch der umlaufenden Stützmauer aus Beton - Rückbau der bestehenden Entwässerungsrinnen, Abläufe und zugehöriger Leitungen. 2.2 Erweiterungsbau - Neue Nutzungseinheit Der Anbau soll ebenerdig und vollständig barrierefrei errichtet werden und folgende Nutzungsbereiche umfassen: - Neue Toilettenanlage, einschließlich eines barrierefreien WCs - Küche mit einer Nutzfläche von ca. 25 m2. - Nebenraum der Küche mit ca. 10-15 m2 Nutzfläche - Stuhllager zur Unterbringung von Tischen und ca. 150 Stühlen - Großer Saal mit einer Nutzfläche von ca. 175 m2 - Großer Fenstertürenbereich mit hoher Transparenz zum Innenhof zur Verbesserung der Belichtung und Öffnung des Saals - Dachform: optional Pultdach oder Flachdach (im Rahmen der Planung zu prüfen) 2.3 Nutzungsausschluss des alten Saals im Obergeschoss Der Saal im Obergeschoss des Bestandsgebäudes soll nicht weiter genutzt werden. Er ist funktional in die Planung des neuen Nutzungskonzepts einzubeziehen (z. B. Fragen der Erschließung, Brandschutzanpassungen, mögliche Umnutzung oder Stilllegung). 2.4 Neugestaltung der Außenanlagen Die Außenanlagen sollen funktional, barrierefrei und optisch ansprechend neugestaltet werden. Folgende Maßnahmen sind geplant: - Neuerrichtung der Stützmauer mittels Winkelstützwänden - Erneuerung der Oberflächenentwässerung einschließlich Hofabläufen und Drainageleitungen - Herstellung einer Hoffläche aus versickerungsfähigem Pflaster - Pflanzung von bis zu zwei Bäumen mit dazugehörigen Sitzmöglichkeiten - Errichtung einer Einfriedung und Absturzsicherung aus Doppelstabmattenzaun mit einer Höhe von ca. 1,50 m - Herstellung einer seitlichen Zufahrt sowie eines Abstellplatzes für einen Getränkeanhänger 3. ZIELSETZUNG DER PLANUNG Die Planungsleistungen sollen eine funktionale, nachhaltige und wirtschaftliche Lösung sicherstellen. Wichtige Planungsziele sind: - Verbesserung der Barrierefreiheit - Optimierte Nutzung der Räumlichkeiten für Veranstaltungen und Vereinsaktivitäten - Harmonische Einbindung des Neubaus und der Außenanlagen in den Bestand. Es soll ein ganzheitliches Entwurfskonzept erarbeitet werden, so dass Bestandsgebäude, Erweiterungsbau und Außenanlagen eine Einheit mit abgestimmter Formensprache und Funktionalitäten erhalten. - Langlebige, pflegearme und versickerungsfähige sowie attraktive Gestaltung der Außenflächen. - Berücksichtigung aller relevanten Normen und Anforderungen (insbesondere Barrierefreiheit, Brandschutz, DIN-Normen, kommunale Vorgaben). 4. BESONDERE HINWEISE - Die Gemeinde strebt eine wirtschaftliche Bauweise mit hoher Dauerhaftigkeit an. - Variantenuntersuchungen sind erwünscht (z. B. Dachform, Material der Fassaden, Entwässerungskonzept). Es soll ein Förderantrag aus dem I-Stock auf Basis der vom AN zu erstellenden Entwurfsplanung und Kostenberechnung gestellt werden. Für den Bauablauf stellt der Auftraggeber folgende Anforderungen in zeitlicher Hinsicht: Die Planungsleistungen bis Leistungsphase 3 (Entwurfsplanung einschließlich der Kostenberechnung) müssen bis zum 30.09.2026 vollständig erbracht sein. Der Fördermittelantrag wird anschließend auf Grundlage der zuvor erstellten Unterlagen durch die VG Ulmen bearbeitet und muss bis spätestens zum 15.10.2026 bei der Kreisverwaltung Cochem-Zell eingereicht werden. In der Regel beläuft sich die Bearbeitungszeit des Antrages auf ca. 6 Monate. Sofern dem Antrag stattgegeben und einer Förderung zugestimmt wird, ist mit einer Fortführung der weiteren Planungsleistungen zwischen Anfang bis Mitte 2027 zu rechnen. Aufgrund der Nichteinschätzbarkeit der Bearbeitungsdauer des Förderantrages und des Bauantrages können die Termine für weitere Leistungen erst mit Beauftragung dieser weiteren Leistungen einvernehmlich festgelegt werden. Es wird derzeit von einer Gesamtprojektlaufzeit von ca. 36 Monaten ausgegangen. Das Planungshonorar für den Abbruch der bestehenden Toilettenanlage und der Pausenhofüberdachung ist Bestandteil des Leistungsbildes Gebäude und Innenräume und wurde bereits in den anrechenbaren Kosten für die Gebäudeplanung angemessen berücksichtigt. Es wird daher nicht gesondert vergütet. Der Aufwand für das Anfertigen von Bestandsaufmassen der Außenanlagen (Freianlagen) und des alten Bürgerhauses (Gebäude und Innenräume) wird im Rahmen der angebotenen besonderen Leistungen abgerechnet. Das Aufmaß des alten Bürgerhauses dient u.a. der Darstellungen des Gesamtkomplexes im Kontext der Neubauplanung sowie der Digitalisierung des Gebäudebestandes. Der Auftraggeber führt wegen Überschreitung des maßgeblichen Schwellenwertes bei Addition der geschätzten Auftragsvolumina der Planungsleistungen ein EU-weites Vergabeverfahren durch. Die weiteren für die Erweiterung des Bürgerhauses und die Umgestaltung der Außenanlagen erforderlichen Planungsleistungen werden gesondert vergeben.
- Ortsgemeinde KlidingKlidingFrist: 04. Mai
VG Ulmen, Kliding - Erweiterung Bürgerhaus Kliding und Umgestaltung Außenanlagen - Objektplanung Gebäude
1. AUSGANGSSITUATION Die Ortsgemeinde Kliding plant die Erweiterung des bestehenden Bürgerhauses. Ziel ist es, das Gebäude funktional zu verbessern, barrierefrei auszubauen und die Außenanlagen neu zu gestalten. Der bestehende, stark sanierungsbedürftige Toilettentrakt sowie die Pausenhofüberdachung sind rückzubauen, um Platz für einen neuen Erweiterungsbau zu schaffen. Dieser soll alle erforderlichen Räumlichkeiten enthalten. Das bestehende Bürgerhaus (ohne Toilettenanlage) ist von der Maßnahme nicht betroffen. Es sind lediglich kleinere Anpassungsarbeiten an der Bestandsfassade im Übergangsbereich zum Neubau geplant. Der bisher genutzte, jedoch nicht barrierefreie Saal im Obergeschoss des Gebäudes soll zukünftig nicht mehr verwendet werden. Im Zuge der Maßnahme wird auch der Außenbereich des Bürgerhauses einer umfangreichen Sanierung und Neugestaltung unterzogen. Hier ist z.B. eine Stützmauer zum angrenzenden Nachbar abgängig und muss ersetz werden. 2. PROJEKTUMFANG UND MAßNAHMEN 2.1 Abbrucharbeiten - Rückbau des bestehenden Toilettentrakts. - Abbruch der vorhandenen Pausenhofüberdachung - Abbruch der vorhandenen Schwarzdecke - Abbruch der umlaufenden Stützmauer aus Beton - Rückbau der bestehenden Entwässerungsrinnen, Abläufe und zugehöriger Leitungen. 2.2 Erweiterungsbau - Neue Nutzungseinheit Der Anbau soll ebenerdig und vollständig barrierefrei errichtet werden und folgende Nutzungsbereiche umfassen: - Neue Toilettenanlage, einschließlich eines barrierefreien WCs - Küche mit einer Nutzfläche von ca. 25 m2. - Nebenraum der Küche mit ca. 10-15 m2 Nutzfläche - Stuhllager zur Unterbringung von Tischen und ca. 150 Stühlen - Großer Saal mit einer Nutzfläche von ca. 175 m2 - Großer Fenstertürenbereich mit hoher Transparenz zum Innenhof zur Verbesserung der Belichtung und Öffnung des Saals - Dachform: optional Pultdach oder Flachdach (im Rahmen der Planung zu prüfen) 2.3 Nutzungsausschluss des alten Saals im Obergeschoss Der Saal im Obergeschoss des Bestandsgebäudes soll nicht weiter genutzt werden. Er ist funktional in die Planung des neuen Nutzungskonzepts einzubeziehen (z. B. Fragen der Erschließung, Brandschutzanpassungen, mögliche Umnutzung oder Stilllegung). 2.4 Neugestaltung der Außenanlagen Die Außenanlagen sollen funktional, barrierefrei und optisch ansprechend neugestaltet werden. Folgende Maßnahmen sind geplant: - Neuerrichtung der Stützmauer mittels Winkelstützwänden - Erneuerung der Oberflächenentwässerung einschließlich Hofabläufen und Drainageleitungen - Herstellung einer Hoffläche aus versickerungsfähigem Pflaster - Pflanzung von bis zu zwei Bäumen mit dazugehörigen Sitzmöglichkeiten - Errichtung einer Einfriedung und Absturzsicherung aus Doppelstabmattenzaun mit einer Höhe von ca. 1,50 m - Herstellung einer seitlichen Zufahrt sowie eines Abstellplatzes für einen Getränkeanhänger 3. ZIELSETZUNG DER PLANUNG Die Planungsleistungen sollen eine funktionale, nachhaltige und wirtschaftliche Lösung sicherstellen. Wichtige Planungsziele sind: - Verbesserung der Barrierefreiheit - Optimierte Nutzung der Räumlichkeiten für Veranstaltungen und Vereinsaktivitäten - Harmonische Einbindung des Neubaus und der Außenanlagen in den Bestand. Es soll ein ganzheitliches Entwurfskonzept erarbeitet werden, so dass Bestandsgebäude, Erweiterungsbau und Außenanlagen eine Einheit mit abgestimmter Formensprache und Funktionalitäten erhalten. - Langlebige, pflegearme und versickerungsfähige sowie attraktive Gestaltung der Außenflächen. - Berücksichtigung aller relevanten Normen und Anforderungen (insbesondere Barrierefreiheit, Brandschutz, DIN-Normen, kommunale Vorgaben). 4. BESONDERE HINWEISE - Die Gemeinde strebt eine wirtschaftliche Bauweise mit hoher Dauerhaftigkeit an. - Variantenuntersuchungen sind erwünscht (z. B. Dachform, Material der Fassaden, Entwässerungskonzept). Es soll ein Förderantrag aus dem I-Stock auf Basis der vom AN zu erstellenden Entwurfsplanung und Kostenberechnung gestellt werden. Für den Bauablauf stellt der Auftraggeber folgende Anforderungen in zeitlicher Hinsicht: Die Planungsleistungen bis Leistungsphase 3 (Entwurfsplanung einschließlich der Kostenberechnung) müssen bis zum 30.09.2026 vollständig erbracht sein. Der Fördermittelantrag wird anschließend auf Grundlage der zuvor erstellten Unterlagen durch die VG Ulmen bearbeitet und muss bis spätestens zum 15.10.2026 bei der Kreisverwaltung Cochem-Zell eingereicht werden. In der Regel beläuft sich die Bearbeitungszeit des Antrages auf ca. 6 Monate. Sofern dem Antrag stattgegeben und einer Förderung zugestimmt wird, ist mit einer Fortführung der weiteren Planungsleistungen zwischen Anfang bis Mitte 2027 zu rechnen. Aufgrund der Nichteinschätzbarkeit der Bearbeitungsdauer des Förderantrages und des Bauantrages können die Termine für weitere Leistungen erst mit Beauftragung dieser weiteren Leistungen einvernehmlich festgelegt werden. Es wird derzeit von einer Gesamtprojektlaufzeit von ca. 36 Monaten ausgegangen. 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Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
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- Bis wann läuft die Angebotsfrist?
- Für diese Bekanntmachung ist aktuell keine konkrete Angebotsfrist angegeben.
- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist Stadtverwaltung Bitburg.
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