Grundschule am Wald
Die zu reinigende Fläche (Unterhaltsreinigung; Grundreinigung) beträgt je Los ca. 7.200 bzw. 7.500 qm. Eine detaillierte Klassifizierung der Flächen sowie Beschreibung der zu erbringenden Leistungen enthalten die beigefügten Leistungsverzeichnisse und Kalkulationstabellen, welche an den "grün" unterlegten Feldern auszu...
Typ:Ausschreibung
Ohne Kreditkarte · Sofortiger Zugang
Inhalt auf einen Blick
Die zu reinigende Fläche (Unterhaltsreinigung; Grundreinigung) beträgt je Los ca. 7.200 bzw. 7.500 qm. Eine detaillierte Klassifizierung der Flächen sowie Beschreibung der zu erbringenden Leistungen enthalten die beigefügten Leistungsverzeichnisse und Kalkulationstabellen, welche an den "grün" unterlegten Feldern auszufüllen sind. Alle...
- Ausschreibungstyp: Ausschreibung
- Auftraggeber: Gemeinde Zeuthen
- Veröffentlicht: 09. März 2026
- Frist: Nicht angegeben
Ausschreibungsbeschreibung
Die zu reinigende Fläche (Unterhaltsreinigung; Grundreinigung) beträgt je Los ca. 7.200 bzw. 7.500 qm. Eine detaillierte Klassifizierung der Flächen sowie Beschreibung der zu erbringenden Leistungen enthalten die beigefügten Leistungsverzeichnisse und Kalkulationstabellen, welche an den "grün" unterlegten Feldern auszufüllen sind. Alle in einem Los benannten Objekte werden zusammengerechnet. Je Objekt ist seitens des Bieters eine Stundensatzkalkulation vorzulegen. Die Ermittlung des wirtschaftlichen Angebotes erfolgt je Los nach den bereits genannten Zuschlagskriterien. Es können Angebote für alle Lose abgegeben werden, jedoch kann der Zuschlag nur für maximal ein Los an einen Bieter erteilt werden. Gerundet wird auf eine Stelle nach dem Komma. Bei Punktgleichheit entscheidet der niedrigere Angebotspreis über die Zuschlagserteilung.
Weiterführende Details
Nach Registrierung stehen Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung strukturiert bereit.
- Kernanforderungen der Ausschreibung priorisiert aufbereitet
- Fristen, Eignungskriterien und Unterlagen in einem Ablauf
- Hinweise zur strukturierten Angebotsvorbereitung
- Passende Folgeausschreibungen automatisch entdecken
Dokumente und Anhänge
1 Datei erfasst- Bekanntmachung
Ähnliche Bekanntmachungen
4- Frist: 16. Apr.
Reinigungsleistungen in der Grundschule am Wald und Gesamtschule Paul Dessau
Die Gemeinde Zeuthen schreibt Reinigungsleistungen für die Grundschule am Wald und die Gesamtschule Paul Dessau aus. Die Zuschlagserteilung erfolgt auf das wirtschaftlichste Angebot basierend auf drei Kriterien: Preis (30%), Referenzen (35%) und produktive Stunden (35%). Für die Referenzbewertung sind bis zu fünf unterschriebene Bescheinigungen einzureichen. Bei Punktgleichheit entscheidet der niedrigere Angebotspreis.
- Gemeinde ZeuthenZeuthenFrist: 21. Apr.
Reinigungsleistungen in der Grundschule am Wald und Gesamtschule Paul Dessau
Die Gemeinde Zeuthen beabsichtigt, die Vergabe der Reinigungsleistungen in öffentlich genutzten Objekten der Gemeinde Zeuthen - Grundschule am Wald und Gesamtschule Paul Dessau auszuschreiben. Das wirtschaftlichste Angebot ermittelt sich folgendermaßen: 30% Preis (a) 35% Referenzen (b) 35% Produktive Stunden (c) Insgesamt werden je Angebot/Los maximal 100 Punkte vergeben. Davon entfallen jeweils 30 Punkte auf den Preis, 35 Punkte auf Referenzen sowie 35 Punkte auf die produktiven Stunden. Der Zuschlag wird gem. § 58 Abs. 1 VgV nach Maßgabe des § 127 GWB auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Das wirtschaftlichste Angebot ermittelt sich nach den oben genannten Zuschlagskriterien. Den Zuschlag erhält der Bieter, der für sein Angebot/Los die meisten Punkte erhalten hat. Bei Punktgleichheit entscheidet der niedrigere Angebotspreis über den Zuschlag. Die Vergabe der Punkte erfolgt nach den folgenden Bestimmungen: a. Preis: Maßgeblich ist die Summe der Angebotspreise hochgerechnet auf 12 Monate, für alle im Los enthaltenen Objekte. Der Bieter, der das Angebot mit dem geringsten Angebotspreis/Los (inklusive Umsatzsteuer) abgegeben hat, erhält die maximal mögliche Anzahl von 30 Punkten. 0 Punkte erhält ein fiktives Angebot mit dem Doppelten des niedrigsten Angebotspreises. Dazwischen wird linear interpoliert. b. Maßgeblich sind die von Auftraggebern ausgefüllten und unterschriebenen Referenzbescheinigungen. Von jedem Bieter werden bis zu fünf (5) Referenzbescheinigungen abgefordert. Es können nur solche Referenzen gewertet werden, die alle Angaben enthalten und durch die jeweilige Referenzgeber vollumfänglich bestätigt sind. Die in der Referenzbescheinigung gemachten Angaben sind für die Bewertung dieses Kriteriums maßgeblich und können nicht aus anderen Bestätigungen oder Bescheinigungen abgeleitet oder ergänzt werden. Weiterhin können diese Unterlagen nicht nachgefordert werden, weil es sich hierbei um wertungsrelevante Unterlagen handelt. c. Produktive Stunden: Maßgeblich ist die Summe alle kalkulierten produktiven Stunden je Los der Unterhaltsreinigung (produktive Stunden der Grundreinigung werden nicht gewertet), hochgerechnet auf 12 Monate, für alle im Los enthaltenen Objekte. Als Orientierungsrahmen für die Plausibilisierung und Bewertung der angebotenen produktiven Stunden werden Richt- und Zeitwerte der Gütegemeinschaft Gebäudereinigung e. V. (z. B. Reinigungsleistungskennzahlen Objektkategorie) herangezogen. Diese Werte dienen ausschließlich der Vergleichbarkeit und der Einschätzung der Angemessenheit der Angebote. Die Bieter haben mit ihrem Angebot die Anzahl der produktiven Stunden getrennt nach Objektkategorie anzugeben. Die für die Bewertung relevanten Stunden ergeben sich rechnerisch aus der Kalkulation und Addition im LV aller Räumlichkeiten, sofern die grün unterlegten Angaben vollständig vorgenommen wurden. Die maßgeblich produktiven Stunden werden in die entsprechende Zeile des Preisblattes auf dem Tabellenblatt "Zusammenfassung" übertragen und auf Jahreswerte durch Multiplikation mit 12 hochgerechnet. Die Punkte für die produktiven Stunden mit der Wichtung von 35 % (maximal 35 Punkte) werden wie folgt ermittelt: Aus den Angeboten derjenigen Bieter, die in die Wertung kommen, wird als Durchschnittswert der Medianwert für die produktiven Stunden gebildet. Dieser dient als Grundlage für die Bewertung. Die maximale Punktzahl erhält ein Bieter, wenn sein produktiver Stundeneinsatz +/- 5 % um den Medianwert liegt. Die weiteren Angebote werden ausgehend vom Medianwert um 10 %, dann abgestuft 15%, 20 %, 25% und 30 % bewertet. Ab einer Abweichung vom Median von mehr als 30 Prozent werden 0 Punkte für den produktiven Stundeneinsatz vergeben. Eine Beispiel Bewertungsmatrix mit frei gewählten Preisen, Punktwerten für vorgelegte Referenzen und Angaben zu produktiven Stunden ist zur Verdeutlichung der Bewertung beigefügt.
- Stadt WesselingFrist: 28. Mai
Unterhaltsreinigung und Grundreinigung der Liegenschaften der Stadt Wesseling 2026/2028
Die Ausschreibung bezieht sich auf die Leistungen: - Unterhaltsreinigung - Vertretungsreinigung - Glas-/Rahmenreinigung Die Leistungen fallen in drei Losen an. Die Aufteilung der Lose ist unter mengenmäßigen, örtlichen und fachlichen Gesichtspunkten erfolgt. Hinweis: Die Losbezeichnungen lauten bewusst Los 1, Los 3 und Los 6. Es handelt sich hierbei nicht um ein Versehen. Die Lose 2, 4 und 5 sind nicht Bestandteil dieser Vergabe. Details zu Intervallen, Arten und Umfängen der zu erbringenden Leistungen sind der Leistungsbe-schreibung nebst Anlagen insbesondere den Preisblättern zu entnehmen. Der Auftraggeber behält sich vor, die zu reinigenden Flächen und Intervalle ohne neues Vergabeverfahren im Rahmen des § 132 GWB Abs. 2 bis 4 zu erhöhen und/oder zu reduzieren. Die Abgabe von Angeboten kann für ein Los, mehrere oder alle Lose erfolgen. Innerhalb der Lose sind jedoch alle Objekte mit allen Einzelleistungen anzubieten. Die Vergabe der Leistungen erfolgt je Los. Die Einzelvergabe von Objekten ist nicht vorgesehen.
- Landesamt für Umweltschutz Sachsen-AnhaltHalle (Saale)Frist: 06. Mai
Unterhalts- und Glasreinigung der Standorte Reideburger Str. 47 und Reilstr. 72
Gegenstand der Ausschreibung ist die Durchführung von Unterhaltsreinigungsleistungen einschließlich der Lieferung und Bestückung von Sanitärverbrauchsmaterialien sowie Glasreinigungsleistungen an zwei Standorten des Landesamtes für Umweltschutz Sachsen-Anhalt in Halle (Saale). Die Leistungen sind in vier Lose aufgeteilt (Unterhalts- und Glasreinigung je Standort). Maßgeblich für Art und en sind das Leistungsverzeichnis sowie die Flächen- und Glasverzeichnisse der Vergabeunterlagen. Die Unterhaltsreinigung umfasst sämtliche in den Flächenverzeichnissen benannten Räume einschließlich Nebenflächen, Verkehrsflächen sowie Sanitärbereiche. Die Glasreinigung umfasst sämtliche im Glasverzeichnis aufgeführten Glasflächen einschließlich Rahmen, Falzen und angrenzenden Flächen, soweit diese üblicherweise im Rahmen einer Glasreinigung mitgereinigt werden. An beiden Standorten sind teilweise Laborbereiche zu reinigen. In diesen Bereichen bestehen erhöhte Anforderungen an Sicherheit, Verhalten und Arbeitsweise. Die Reinigung ist so zu organisieren und durchzuführen, dass der Laborbetrieb zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt wird. Der Auftragnehmer hat sicherzustellen, dass ausschließlich geeignetes und entsprechend unterwiesenes Personal eingesetzt wird und alle geltenden Sicherheits-, Verhaltens- und Zutrittsregelungen eingehalten werden. Für einzelne Glasflächen sind besondere Zugangsmittel (z. B. Hublift, fahrbare Gerüste oder vergleichbare Einrichtungen) erforderlich. Die Auswahl, Bereitstellung und der sichere Einsatz dieser Arbeitsmittel obliegen dem Auftragnehmer und sind in die Kalkulation einzubeziehen. Die Lieferung der für die Nutzung der Sanitärbereiche erforderlichen Verbrauchsmaterialien (insbesondere Toilettenpapier, Papierhandtücher, Seife sowie Müllbeutel) ist Bestandteil der Leistung. Die Bestückung der entsprechenden Spender erfolgt durch das Reinigungspersonal. Der Auftragnehmer hat eine kontinuierliche und bedarfsgerechte Versorgung sicherzustellen. Die Entsorgung des anfallenden Abfalls erfolgt entsprechend der vor Ort praktizierten Mülltrennung. Es ist sicherzustellen, dass getrennt erfasste Abfallfraktionen auch getrennt entsorgt werden. Die Leistung ist eigenverantwortlich so zu organisieren, dass die vertraglich geschuldete Qualität dauerhaft und vollständig erbracht wird. Hierzu hat der Auftragnehmer insbesondere ausreichend qualifiziertes Personal sowie geeignete Geräte, Maschinen und Reinigungsmittel einzusetzen. Die Kalkulation hat unter Berücksichtigung realistischer Zeitansätze zu erfolgen. Die Reinigungsleistungen erfolgen auf Grundlage eines mit dem Auftraggeber abzustimmenden Reinigungsplans, der insbesondere Reinigungszeiten, Reinigungsintervalle und Zugänglichkeiten berücksichtigt. Einschränkungen durch den laufenden Dienstbetrieb sind zu beachten. Die Glasreinigung ist regelmäßig zweimal jährlich (in der Regel Frühjahr und Herbst) durchzuführen. Die konkreten Termine sind rechtzeitig mit dem Auftraggeber abzustimmen. Zum Vertragsbeginn ist am Standort Reilstraße eine Grundreinigung definierter Bereiche (Keller, Erdgeschoss und 1. Obergeschoss) durchzuführen. Die eingesetzten Reinigungsmittel müssen den Anforderungen an Umwelt- und Gesundheitsverträglichkeit entsprechen (z. B. Ecolabel, Blauer Engel oder gleichwertig). Der Auftragnehmer hat den sach- und fachgerechten Einsatz der Produkte sicherzustellen. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass die in den Vergabeunterlagen enthaltenen Flächen-, Glas- und Leistungsangaben die maßgebliche Kalkulationsgrundlage darstellen. Die örtlichen Gegebenheiten, insbesondere Zugänglichkeiten, Nutzungsintensität sowie besondere Anforderungen einzelner Bereiche (z. B. Laborbereiche), sind vom Bieter eigenverantwortlich zu berücksichtigen. Den Bietern wird die Möglichkeit eingeräumt, die Objekte im Rahmen einer Besichtigung vor Angebotsabgabe in Augenschein zu nehmen. Es wird ausdrücklich empfohlen, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen, um sich ein vollständiges Bild der örtlichen Gegebenheiten und der daraus resultierenden Anforderungen an die Leistungserbringung zu verschaffen. Besichtigungstermine können nach vorheriger Abstimmung bis spätestens eine Woche vor Ablauf der Angebotsfrist, mithin bis zum 29.04., vereinbart und durchgeführt werden. Vor dem Hintergrund des engen zeitlichen Rahmens des Vergabeverfahrens sowie des zwingenden Vertragsbeginns zum 01.07.2026 wird darauf hingewiesen, dass eine Verlängerung der Angebotsfrist ausgeschlossen ist. Die Bieter sind daher gehalten, die Vergabeunterlagen vollständig und sorgfältig zu prüfen, offene Fragen rechtzeitig über die Bieterkommunikation zu klären sowie die Besichtigungsmöglichkeit frühzeitig wahrzunehmen.
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
- Wie kann ich mich auf diese Ausschreibung bewerben?
- Erstellen Sie ein kostenloses Konto auf auftrag.ai. Danach sehen Sie alle Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung in einem strukturierten Ablauf.
- Bis wann läuft die Angebotsfrist?
- Für diese Bekanntmachung ist aktuell keine konkrete Angebotsfrist angegeben.
- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist Gemeinde Zeuthen.
- Welche Unterlagen sind für den Start relevant?
- In der Regel benötigen Sie Leistungsbeschreibung, Eignungsnachweise, Fristenhinweise und ggf. Formblätter. Auf auftrag.ai werden diese Punkte priorisiert dargestellt.