Grünflächenjahrespflege im Stadtgebiet Kaarst 2026
as Stadtgebiet Kaarst ist in vier Pflegebezirke sowie zwei Pflegebereiche eingeteilt. Die zu erbringenden Leistungen beinhalten die Gehölzflächenpflege inklusive Laubsammlung, Pflege der Baumscheiben und den Rasenschnitt mit und ohne Aufnahme des Mähgutes im jeweiligen Pflegebezirk. Es handelt sich um öffentliche Grünf...
Typ:Ausschreibung
Ohne Kreditkarte · Sofortiger Zugang
Inhalt auf einen Blick
as Stadtgebiet Kaarst ist in vier Pflegebezirke sowie zwei Pflegebereiche eingeteilt. Die zu erbringenden Leistungen beinhalten die Gehölzflächenpflege inklusive Laubsammlung, Pflege der Baumscheiben und den Rasenschnitt mit und ohne Aufnahme des Mähgutes im jeweiligen Pflegebezirk. Es handelt sich um öffentliche Grünflächen, Flächen a...
- Ausschreibungstyp: Ausschreibung
- Auftraggeber: Stadt Kaarst - Der Bürgermeister
- Veröffentlicht: 09. April 2026
- Frist: Nicht angegeben
Ausschreibungsbeschreibung
as Stadtgebiet Kaarst ist in vier Pflegebezirke sowie zwei Pflegebereiche eingeteilt. Die zu erbringenden Leistungen beinhalten die Gehölzflächenpflege inklusive Laubsammlung, Pflege der Baumscheiben und den Rasenschnitt mit und ohne Aufnahme des Mähgutes im jeweiligen Pflegebezirk. Es handelt sich um öffentliche Grünflächen, Flächen an Kindergärten, Schulen, anderen städtischen Gebäuden und Sportanlagen sowie Straßenbegleitgrün. Die Leistungen Rasenschnitt mit und ohne Aufnahme sowie die Gehölzflächenpflege inklusive Aufnahme hat auf einem Teil der öffentlichen Grünflächen nach Pflegeklasse 2 extensiv zu erfolgen. Bei der extensiven Pflege sind die Pflegedurchgänge mit dem Ziel eines höheren Aufwuchses auf ein Mindestmaß zu reduzieren, wodurch sich der Arbeitsaufwand jedes einzelnen Pflegedurchganges erhöht. Die übrigen Flächen sind nach Pflegeklasse 1 intensiv zu pflegen. Im Pflegebereich Stadtpark + See hat die Pflege ausschließlich nach Pflegeklasse 1 zu erfolgen, um den repräsentativen Zustand der Fläche aufrecht zu erhalten. Dabei handelt es sich um die Reinigung der zu den Grünflächen gehörenden Fußwege, Reinigung der Uferlinie, Reinigung des Bachlaufes sowie um die Reinigung der Wasserflächen. Die Leistungen zur Grünflächenjahrespflege werden für den Zeitraum April 2026 bis 31.12.2026 ausgeschrieben. Es besteht die Option, den Vertrag bei Einvernehmen zu gleichen Konditionen nach dem ersten Pflegejahr bis zu 3 Mal um ein weiteres Jahr zu den ausgeschriebenen Konditionen bei Einvernehmen zu verlängern. Bei einer einvernehmlichen Vertragsverlängerung zu gleichen Konditionen für das Folgejahr sind die Leistungen ab dem 01.04.2027 bis 31.12.2027, 01.04.2028 bis 31.12.2028 sowie 01.04.2029 bis 31.12.2029 auszuführen. In der vegetationsschwachen Zeit vom 01.01.2027 bis 31.03.2027, 01.01.2028 bis 31.03.2028 sowie 01.01.2029 bis 31.03.2029 werden keine Fremdleistungen zur Grünflächenpflege abgerufen bzw. anerkannt.
Weiterführende Details
Nach Registrierung stehen Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung strukturiert bereit.
- Kernanforderungen der Ausschreibung priorisiert aufbereitet
- Fristen, Eignungskriterien und Unterlagen in einem Ablauf
- Hinweise zur strukturierten Angebotsvorbereitung
- Passende Folgeausschreibungen automatisch entdecken
Dokumente und Anhänge
49 Dateien erfasst- PDF Notice (BUL)
- PDF Notice (SPA)
- PDF Notice (CES)
- PDF Notice (DAN)
- PDF Notice (DEU)
- PDF Notice (EST)
Ähnliche Ausschreibungen
4- GELSENDIENSTEFrist: 30. März
Entsorgung Grün- und Bioabfall aus dem Stadtgebiet Gelsenkirchen
Los 1: Übernahme und Verwertung von Grünabfällen und Laub aus der Sammlung im Stadtgebiet Gelsenkirchen-Nord (Stadtgebiet nördlich des Rhein-Herne-Kanals) von den in Anlage 1 aufgeführten Lagerplätzen Gesamtmenge 48 Monate: 45.000 t - Verladung der Grünabfälle und des Laubs, Abtransport und Verwertung in einer zugelassenen Verwertungsanlage (Kompostierung, Vergärung oder vergleichbare stoffliche Verwertungsverfahren). - Grünabfälle und Laub werden überwiegend über Container in loser Schüttung sowie über Abfallpressen gesammelt. Der Anfall der Abfälle verteilt sich in üblicher Form ungleichmäßig im Jahresverlauf, insbesondere der Anfall von Laub ist witterungsabhängig. Transportbedarf für Laub besteht im Wesentlichen in den Monaten Oktober bis Dezember eines Jahres, kann aber witterungsbedingt bis zum Ende der Winterperiode notwendig sein. - Die Grünabfälle fallen in unterschiedlichen Zusammensetzungen an. Es handelt sich um Kronen-, Strauch- und Rasenschnitt aus Privathaushalten und der Garten- und Parkpflege. Jahreszeitabhängig fallen Laub (Herbst) und Nadelhölzer (Tannenbäume, Januar) in größerem Umfang an. In geringen Mengen sind Stammholz und Wurzeln sowie (weniger als 1 Volumen%) Störstoffe wie Erde, brennbare Abfälle ("Mülltüten") und auch Bauschutt als Fehlwürfe (Steinbrocken) vertreten. - Es sind ganzjährig eingerichtete sowie temporäre Abholstellen vom Auftragnehmer zu bedienen. Die temporären Abholstellen werden während der Laubsaison (ca. Okt. - Dez.) eingerichtet. Die für Los 1 als Anlage 1 und für Los 2 als Anlage 2 dieser Leistungsbeschreibung beigefügten Listen der jeweiligen Abholstellen sind Bestandteil der Leistungsbeschreibung und vom Bieter bei der Angebotskalkulation für das entsprechende Los zu berücksichtigen - Die Zufahrt zu den einzelnen Abholstellen erfolgt i. d. R. über öffentliche Straßen, aufgrund technischer Zufahrtsbeschränkungen (s. Angaben zu den betreffenden Ladestellen in der Anlage) können nicht alle Fahrzeugtechniken eingesetzt werden. Der Auftragnehmer hat dies bei der Angebotserstellung zu berücksichtigen. - Abgesehen von den temporären Abholstellen handelt es sich um Betriebsgelände von GELSENDIENSTE, die umzäunt und nicht öffentlich zugängig sind. An einigen Standorten sind keine Beschäftigten von GELSENDIENSTE stationiert (nicht bewirtschaftete Standorte). Bei der Aufnahme der Tätigkeit wird ein Zutritt während der üblichen Arbeitszeiten von GELSENDIENSTE (s. u.) gewährleistet. Der Auftragnehmer seinerseits hat sicherzustellen, dass der Zugang Dritter zu den nicht bewirtschafteten Betriebsgeländen während seiner Tätigkeit verhindert wird. Nach Abschluss der Tätigkeiten des Auftragnehmers ist arbeitstäglich der Zugang bei allen Betriebsgeländen mit den vorhandenen bzw. von GELSENDIENSTE zur Verfügung gestellten Mitteln sicher zu verhindern - Grünabfälle und Laub müssen nach Aufforderung durch den Auftraggeber zeitnah, wenn nicht anders vereinbart, innerhalb von 24 Std. bzw. am folgenden Werktag (Montag bis Samstag) verladen und abgeholt werden. Die Abholstellen sind nach Verladung mindestens grob gereinigt zu verlassen. Ausnahme: an den Betriebshöfen Wickingstr. und Adenauerallee werden die vom Auftragnehmer gestellten Abrollcontainer durch die GELSENDIENSTE-eigenen Radlader beladen. - In diesem Zusammenhang wird bei der Reinigung oder Beseitigung von Rückständen (Schmutzanhaftungen auf Reifen/Chassis) auf die zwingende Beachtung der Straßenreinigungssatzung verwiesen. Die Satzung finden Sie hier: http://www.gelsendienste.de/Kopfnavigation/Downloads/Satzungen/Strassenreinigung/StrassenreinigungsgebuehrenSatzung.pdf - Die Verladung der Grünabfälle ist vom AN mit eigenen Mitteln durchzuführen. Die arbeitstägliche Koordination (Mo.-Fr.) der Verlade- und Transportdienstleistungen obliegt dem Auftragnehmer. Das Bedienpersonal der Verladeeinrichtung muss zum Führen der Verladeeinrichtung berechtigt und in deren Bedienung unter Berücksichtigung einschlägiger Arbeitsschutzbestimmungen geschult sein. Fahrer und ggf. Bedienpersonal müssen der deutschen Sprache in Wort und Schrift mächtig sein.
- Stadt Bernau bei BerlinFrist: 03. Mai
Reinigung von öffentlichen Grünflächen und Spielplätzen der Stadt Bernau bei Berlin
§ 1 Allgemeines (1) Die Stadt Bernau bei Berlin beabsichtigt die Leistung der Reinigung und Unterhaltung von Stadtflächen zu vergeben. (2) Auskünfte über Arbeiten, Planunterlagen, Baustellenbesichtigungstermin erfolgen über den Auftraggeber Stadt Bernau bei Berlin, Dezernat IV, Amt 70.2, Frau Bartaune, Tel. 03338 - 365 328. § 2 Gegenstand der Leistung (1) Die zu vergebene Leistung beinhaltet Reinigungsarbeiten von öffentlichen Grünflächen, Parks und von städtischen Stadtplätzen. (2) Die Leistungen werden in Gebietslose (Lose) aufgeteilt. Der genaue Leistungsinhalt ist dem entsprechenden Leistungsverzeichnis zu entnehmen. (3) Die Teilnahme an dem Vergabeverfahren kann sich auf ein einzelnes, mehrere oder sämtliche Gebietslose beziehen. Übersicht der Gebietslose zur Reinigung der öffentlichen Grünanlagen und Spielplätze: LOS 1: Stadtflächen entlang der Stadtmauer LOS 2: Stadtflächen innerhalb der Stadtmauer LOS 3: Stadtflächen zwischen Stadtmauer und Bahnstrecke LOS 4: Stadtflächen nördlich der Bundesstraße (B2) und Mühlenstraße LOS 5: Stadtflächen südlich der Bahnstrecke LOS 6: Stadtflächen südlich Mühlenstraße/Oranienburger Straße Die Bieter können jeweils für einzelne, mehrere oder auch für alle Gebietslose Angebote abgeben. Die Angebotsabgabe hat losweise (LOS 1 bis LOS 6) zu erfolgen. Für jedes einzelne Gebietslos ist somit ein eigenständiges Angebot über den jeweiligen Projektraum des Vergabeverfahrens einzureichen. § 3 Ort und Zeitraum der Leistungserbringung (1) Die zur Reinigung ausgeschriebenen Flächen befinden sich in den Stadtgrenzen der Stadt Bernau bei Berlin.. (2) Die Flächengrößen beziffern die derzeitige Gesamtgröße, auf der die Leistungen ganzjährig zu erbringen sind. Die Fläche kann sich im Leistungszeitraum durch Zu- oder Abgänge verändern. (3) Die erforderlichen Teilleistungen sind nach Absprache mit dem Auftraggeber rechtzeitig auszuführen. Die Ausführung jeder Teilleistung ist dem Auftraggeber wöchentlich in Textform anzuzeigen. Die Ausführungsmitteilung vom Auftragnehmer an den Auftraggeber soll a. Angaben zum Auftrag (Maßnahmenbezeichnung), b. Angaben des Auftragnehmers (allg. Kontaktdaten, Ansprechpartner) und c. Beschreibung der erbrachten Leistung (Konkrete Tätigkeit, Umfang der Leistungsausführung, Datum und Ort der Leistungsausführung) enthalten. (4) Der Auftraggeber gerät in Verzug, wenn die nach dem Kalender (Turnusplan) bestimmte Leistung nicht durchgeführt wurde. § 4 Qualitätsanforderungen (1) Der Auftragnehmer hat die vorgeschriebenen Sicherheitsvorschriften einzuhalten. Er hat erforderliche Maßnahmen zu treffen und treffen zu lassen. Dies gilt für den gesamten Leistungszeitraum. Er trägt sämtliche Maßnahmen eigenverantwortlich. (2) Bei der Durchführung sind insbesondere die jeweiligen naturschutzrechtlichen Regelungen zum Artenschutz zu beachten. (3) Bei Arbeiten im Kronentrauf- und Wurzelbereich von Bäumen ist neben der BarBaumSchVO die DIN 18 920 zu beachten. (4) Beim Einsatz maschineller Technik (speziell bestimmte Geräte wie Laubbläser, Laubsammler, Freischneider, Graskantenschneider) ist auf die Einhaltung der Einsatzzeiten nach der Ordnungsbehördlichen Verordnung i.V.m. der 32. BImschV zu achten. Hier sind die Betriebsregelungen aus § 7 hervorzuheben. § 5 Ausführungsbedingungen und Besonderheiten (1) An Samstagen ist der Einsatz von maschineller Technik nur nach vorheriger Absprache mit dem Auftraggeber gestattet. (2) Die Durchführung der Einzelleistungen erfolgt von März bis Ende November. Eine Ausnahme stellt das Jahr 2026 dar, da der Leistungsbeginn von der Zuschlagserteilung abhängt. Übersicht der Durchführung der Einzelleistungen: 2026: voraussichtlich Juni bis Ende November 2027: März bis Ende November 2028: März bis Ende November 2029: März bis Ende November (3) Feiertage und Stadtfeste sind im Pflegeplan zu berücksichtigen. Nach Auftragsvergabe werden im Zuge der Anlaufberatung alle nennenswerten Veranstaltungen mitgeteilt. Bei Änderungen wird der Auftraggeber den Auftragnehmer in Textform unverzüglich informieren, um entsprechende terminliche Planungen bzw. Änderungen im Pflegeplan vornehmen zu können. (4) Die Zufahrten und Zugänge dürfen nicht beschädigt oder verändert werden. Die Arbeiten bzw. Hilfsmittel sind den Gegebenheiten anzupassen. Beschädigungen sind dem Auftraggeber anzuzeigen und werden kostenpflichtig in Rechnung gestellt. (5) Der Auftragnehmer sowie dessen Nachauftragnehmer sind verpflichtet, Listen über die auf der Baustelle beschäftigten Arbeitnehmer zu führen. Die Listen sind auf Verlangen des Auftraggebers vorzulegen. Es wird vorausgesetzt, dass das beschäftige Personal bzw. der Vorarbeiter die deutsche Sprache beherrschen. Die reibungslose Kommunikation aufgrund von Sprachbarrieren müssen durch den Auftragnehmer sichergestellt werden. (6) Das Lagern von Material im Gehweg- oder Straßenbereich ist dem Ordnungsamt anzuzeigen. Dies gilt nicht für Tagesarbeiten, ausschließlich bei Verkehrsbehinderungen u.ä. erforderliche Absicherungen von Baustellen sind ebenfalls dem Ordnungsamt anzuzeigen. Dem Auftragnehmer obliegt das Vorhalten sämtlicher Absperrungen und Verkehrsschilder. Notwendige straßenverkehrliche Anordnungen sind in den Einzelpreisen einzukalkulieren. (7) Fahrbahn und Gehwege sind täglich zum Arbeitsschluss freizugeben bzw. gründlich zu säubern. Sämtliche Beschädigungen an Ausstattungselementen, Geh- und Parkwegen, Teich- und Wasseranlagen sind dem Auftraggeber innerhalb von 3 Tagen anzuzeigen. (8) Unvorhersehbare Behinderungen auf ausgeschriebenen Flächen sind dem Auftraggeber innerhalb von 3 Tagen anzuzeigen. Der uneingeschränkte Fußgängerbetrieb muss gewährleistet werden. Gefahrenstellen sind unverzüglich abzusichern und dem Auftraggeber zu melden. Werkzeuge u.ä. sind sicher zu lagern und stets zu beaufsichtigen. (9) Rasen- und Grünflächen werden nicht beparkt. [...] Näheres ist den Vergabeunterlagen, insbesondere der Leistungsbeschreibung, zu entnehmen.
- Stadt Bernau bei BerlinFrist: 03. Mai
Reinigung von öffentlichen Grünflächen und Spielplätzen der Stadt Bernau bei Berlin
§ 1 Allgemeines (1) Die Stadt Bernau bei Berlin beabsichtigt die Leistung der Reinigung und Unterhaltung von Stadtflächen zu vergeben. (2) Auskünfte über Arbeiten, Planunterlagen, Baustellenbesichtigungstermin erfolgen über den Auftraggeber Stadt Bernau bei Berlin, Dezernat IV, Amt 70.2, Frau Bartaune, Tel. 03338 - 365 328. § 2 Gegenstand der Leistung (1) Die zu vergebene Leistung beinhaltet Reinigungsarbeiten von öffentlichen Grünflächen, Parks und von städtischen Stadtplätzen. (2) Die Leistungen werden in Gebietslose (Lose) aufgeteilt. Der genaue Leistungsinhalt ist dem entsprechenden Leistungsverzeichnis zu entnehmen. (3) Die Teilnahme an dem Vergabeverfahren kann sich auf ein einzelnes, mehrere oder sämtliche Gebietslose beziehen. Übersicht der Gebietslose zur Reinigung der öffentlichen Grünanlagen und Spielplätze: LOS 1: Stadtflächen entlang der Stadtmauer LOS 2: Stadtflächen innerhalb der Stadtmauer LOS 3: Stadtflächen zwischen Stadtmauer und Bahnstrecke LOS 4: Stadtflächen nördlich der Bundesstraße (B2) und Mühlenstraße LOS 5: Stadtflächen südlich der Bahnstrecke LOS 6: Stadtflächen südlich Mühlenstraße/Oranienburger Straße Die Bieter können jeweils für einzelne, mehrere oder auch für alle Gebietslose Angebote abgeben. Die Angebotsabgabe hat losweise (LOS 1 bis LOS 6) zu erfolgen. Für jedes einzelne Gebietslos ist somit ein eigenständiges Angebot über den jeweiligen Projektraum des Vergabeverfahrens einzureichen. § 3 Ort und Zeitraum der Leistungserbringung (1) Die zur Reinigung ausgeschriebenen Flächen befinden sich in den Stadtgrenzen der Stadt Bernau bei Berlin.. (2) Die Flächengrößen beziffern die derzeitige Gesamtgröße, auf der die Leistungen ganzjährig zu erbringen sind. Die Fläche kann sich im Leistungszeitraum durch Zu- oder Abgänge verändern. (3) Die erforderlichen Teilleistungen sind nach Absprache mit dem Auftraggeber rechtzeitig auszuführen. Die Ausführung jeder Teilleistung ist dem Auftraggeber wöchentlich in Textform anzuzeigen. Die Ausführungsmitteilung vom Auftragnehmer an den Auftraggeber soll a. Angaben zum Auftrag (Maßnahmenbezeichnung), b. Angaben des Auftragnehmers (allg. Kontaktdaten, Ansprechpartner) und c. Beschreibung der erbrachten Leistung (Konkrete Tätigkeit, Umfang der Leistungsausführung, Datum und Ort der Leistungsausführung) enthalten. (4) Der Auftraggeber gerät in Verzug, wenn die nach dem Kalender (Turnusplan) bestimmte Leistung nicht durchgeführt wurde. § 4 Qualitätsanforderungen (1) Der Auftragnehmer hat die vorgeschriebenen Sicherheitsvorschriften einzuhalten. Er hat erforderliche Maßnahmen zu treffen und treffen zu lassen. Dies gilt für den gesamten Leistungszeitraum. Er trägt sämtliche Maßnahmen eigenverantwortlich. (2) Bei der Durchführung sind insbesondere die jeweiligen naturschutzrechtlichen Regelungen zum Artenschutz zu beachten. (3) Bei Arbeiten im Kronentrauf- und Wurzelbereich von Bäumen ist neben der BarBaumSchVO die DIN 18 920 zu beachten. (4) Beim Einsatz maschineller Technik (speziell bestimmte Geräte wie Laubbläser, Laubsammler, Freischneider, Graskantenschneider) ist auf die Einhaltung der Einsatzzeiten nach der Ordnungsbehördlichen Verordnung i.V.m. der 32. BImschV zu achten. Hier sind die Betriebsregelungen aus § 7 hervorzuheben. § 5 Ausführungsbedingungen und Besonderheiten (1) An Samstagen ist der Einsatz von maschineller Technik nur nach vorheriger Absprache mit dem Auftraggeber gestattet. (2) Die Durchführung der Einzelleistungen erfolgt von März bis Ende November. Eine Ausnahme stellt das Jahr 2026 dar, da der Leistungsbeginn von der Zuschlagserteilung abhängt. Übersicht der Durchführung der Einzelleistungen: 2026: voraussichtlich Mitte Mai bis Ende November 2027: März bis Ende November 2028: März bis Ende November 2029: März bis Ende November (3) Feiertage und Stadtfeste sind im Pflegeplan zu berücksichtigen. Nach Auftragsvergabe werden im Zuge der Anlaufberatung alle nennenswerten Veranstaltungen mitgeteilt. Bei Änderungen wird der Auftraggeber den Auftragnehmer in Textform unverzüglich informieren, um entsprechende terminliche Planungen bzw. Änderungen im Pflegeplan vornehmen zu können. (4) Die Zufahrten und Zugänge dürfen nicht beschädigt oder verändert werden. Die Arbeiten bzw. Hilfsmittel sind den Gegebenheiten anzupassen. Beschädigungen sind dem Auftraggeber anzuzeigen und werden kostenpflichtig in Rechnung gestellt. (5) Der Auftragnehmer sowie dessen Nachauftragnehmer sind verpflichtet, Listen über die auf der Baustelle beschäftigten Arbeitnehmer zu führen. Die Listen sind auf Verlangen des Auftraggebers vorzulegen. Es wird vorausgesetzt, dass das beschäftige Personal bzw. der Vorarbeiter die deutsche Sprache beherrschen. Die reibungslose Kommunikation aufgrund von Sprachbarrieren müssen durch den Auftragnehmer sichergestellt werden. (6) Das Lagern von Material im Gehweg- oder Straßenbereich ist dem Ordnungsamt anzuzeigen. Dies gilt nicht für Tagesarbeiten, ausschließlich bei Verkehrsbehinderungen u.ä. erforderliche Absicherungen von Baustellen sind ebenfalls dem Ordnungsamt anzuzeigen. Dem Auftragnehmer obliegt das Vorhalten sämtlicher Absperrungen und Verkehrsschilder. Notwendige straßenverkehrliche Anordnungen sind in den Einzelpreisen einzukalkulieren. (7) Fahrbahn und Gehwege sind täglich zum Arbeitsschluss freizugeben bzw. gründlich zu säubern. Sämtliche Beschädigungen an Ausstattungselementen, Geh- und Parkwegen, Teich- und Wasseranlagen sind dem Auftraggeber innerhalb von 3 Tagen anzuzeigen. (8) Unvorhersehbare Behinderungen auf ausgeschriebenen Flächen sind dem Auftraggeber innerhalb von 3 Tagen anzuzeigen. Der uneingeschränkte Fußgängerbetrieb muss gewährleistet werden. Gefahrenstellen sind unverzüglich abzusichern und dem Auftraggeber zu melden. Werkzeuge u.ä. sind sicher zu lagern und stets zu beaufsichtigen. (9) Rasen- und Grünflächen werden nicht beparkt. [...] Näheres ist den Vergabeunterlagen, insbesondere der Leistungsbeschreibung, zu entnehmen.
- Stadt Bernau bei BerlinFrist: 03. Mai
Reinigung von öffentlichen Grünflächen und Spielplätzen der Stadt Bernau bei Berlin
§ 1 Allgemeines (1) Die Stadt Bernau bei Berlin beabsichtigt die Leistung der Reinigung und Unterhaltung von Stadtflächen zu vergeben. (2) Auskünfte über Arbeiten, Planunterlagen, Baustellenbesichtigungstermin erfolgen über den Auftraggeber Stadt Bernau bei Berlin, Dezernat IV, Amt 70.2, Frau Bartaune, Tel. 03338 - 365 328. § 2 Gegenstand der Leistung (1) Die zu vergebene Leistung beinhaltet Reinigungsarbeiten von öffentlichen Grünflächen, Parks und von städtischen Stadtplätzen. (2) Die Leistungen werden in Gebietslose (Lose) aufgeteilt. Der genaue Leistungsinhalt ist dem entsprechenden Leistungsverzeichnis zu entnehmen. (3) Die Teilnahme an dem Vergabeverfahren kann sich auf ein einzelnes, mehrere oder sämtliche Gebietslose beziehen. Übersicht der Gebietslose zur Reinigung der öffentlichen Grünanlagen und Spielplätze: LOS 1: Stadtflächen entlang der Stadtmauer LOS 2: Stadtflächen innerhalb der Stadtmauer LOS 3: Stadtflächen zwischen Stadtmauer und Bahnstrecke LOS 4: Stadtflächen nördlich der Bundesstraße (B2) und Mühlenstraße LOS 5: Stadtflächen südlich der Bahnstrecke LOS 6: Stadtflächen südlich Mühlenstraße/Oranienburger Straße Die Bieter können jeweils für einzelne, mehrere oder auch für alle Gebietslose Angebote abgeben. Die Angebotsabgabe hat losweise (LOS 1 bis LOS 6) zu erfolgen. Für jedes einzelne Gebietslos ist somit ein eigenständiges Angebot über den jeweiligen Projektraum des Vergabeverfahrens einzureichen. § 3 Ort und Zeitraum der Leistungserbringung (1) Die zur Reinigung ausgeschriebenen Flächen befinden sich in den Stadtgrenzen der Stadt Bernau bei Berlin.. (2) Die Flächengrößen beziffern die derzeitige Gesamtgröße, auf der die Leistungen ganzjährig zu erbringen sind. Die Fläche kann sich im Leistungszeitraum durch Zu- oder Abgänge verändern. (3) Die erforderlichen Teilleistungen sind nach Absprache mit dem Auftraggeber rechtzeitig auszuführen. Die Ausführung jeder Teilleistung ist dem Auftraggeber wöchentlich in Textform anzuzeigen. Die Ausführungsmitteilung vom Auftragnehmer an den Auftraggeber soll a. Angaben zum Auftrag (Maßnahmenbezeichnung), b. Angaben des Auftragnehmers (allg. Kontaktdaten, Ansprechpartner) und c. Beschreibung der erbrachten Leistung (Konkrete Tätigkeit, Umfang der Leistungsausführung, Datum und Ort der Leistungsausführung) enthalten. (4) Der Auftraggeber gerät in Verzug, wenn die nach dem Kalender (Turnusplan) bestimmte Leistung nicht durchgeführt wurde. § 4 Qualitätsanforderungen (1) Der Auftragnehmer hat die vorgeschriebenen Sicherheitsvorschriften einzuhalten. Er hat erforderliche Maßnahmen zu treffen und treffen zu lassen. Dies gilt für den gesamten Leistungszeitraum. Er trägt sämtliche Maßnahmen eigenverantwortlich. (2) Bei der Durchführung sind insbesondere die jeweiligen naturschutzrechtlichen Regelungen zum Artenschutz zu beachten. (3) Bei Arbeiten im Kronentrauf- und Wurzelbereich von Bäumen ist neben der BarBaumSchVO die DIN 18 920 zu beachten. (4) Beim Einsatz maschineller Technik (speziell bestimmte Geräte wie Laubbläser, Laubsammler, Freischneider, Graskantenschneider) ist auf die Einhaltung der Einsatzzeiten nach der Ordnungsbehördlichen Verordnung i.V.m. der 32. BImschV zu achten. Hier sind die Betriebsregelungen aus § 7 hervorzuheben. § 5 Ausführungsbedingungen und Besonderheiten (1) An Samstagen ist der Einsatz von maschineller Technik nur nach vorheriger Absprache mit dem Auftraggeber gestattet. (2) Die Durchführung der Einzelleistungen erfolgt von März bis Ende November. Eine Ausnahme stellt das Jahr 2026 dar, da der Leistungsbeginn von der Zuschlagserteilung abhängt. Übersicht der Durchführung der Einzelleistungen: 2026: voraussichtlich Mitte Mai bis Ende November 2027: März bis Ende November 2028: März bis Ende November 2029: März bis Ende November (3) Feiertage und Stadtfeste sind im Pflegeplan zu berücksichtigen. Nach Auftragsvergabe werden im Zuge der Anlaufberatung alle nennenswerten Veranstaltungen mitgeteilt. Bei Änderungen wird der Auftraggeber den Auftragnehmer in Textform unverzüglich informieren, um entsprechende terminliche Planungen bzw. Änderungen im Pflegeplan vornehmen zu können. (4) Die Zufahrten und Zugänge dürfen nicht beschädigt oder verändert werden. Die Arbeiten bzw. Hilfsmittel sind den Gegebenheiten anzupassen. Beschädigungen sind dem Auftraggeber anzuzeigen und werden kostenpflichtig in Rechnung gestellt. (5) Der Auftragnehmer sowie dessen Nachauftragnehmer sind verpflichtet, Listen über die auf der Baustelle beschäftigten Arbeitnehmer zu führen. Die Listen sind auf Verlangen des Auftraggebers vorzulegen. Es wird vorausgesetzt, dass das beschäftige Personal bzw. der Vorarbeiter die deutsche Sprache beherrschen. Die reibungslose Kommunikation aufgrund von Sprachbarrieren müssen durch den Auftragnehmer sichergestellt werden. (6) Das Lagern von Material im Gehweg- oder Straßenbereich ist dem Ordnungsamt anzuzeigen. Dies gilt nicht für Tagesarbeiten, ausschließlich bei Verkehrsbehinderungen u.ä. erforderliche Absicherungen von Baustellen sind ebenfalls dem Ordnungsamt anzuzeigen. Dem Auftragnehmer obliegt das Vorhalten sämtlicher Absperrungen und Verkehrsschilder. Notwendige straßenverkehrliche Anordnungen sind in den Einzelpreisen einzukalkulieren. (7) Fahrbahn und Gehwege sind täglich zum Arbeitsschluss freizugeben bzw. gründlich zu säubern. Sämtliche Beschädigungen an Ausstattungselementen, Geh- und Parkwegen, Teich- und Wasseranlagen sind dem Auftraggeber innerhalb von 3 Tagen anzuzeigen. (8) Unvorhersehbare Behinderungen auf ausgeschriebenen Flächen sind dem Auftraggeber innerhalb von 3 Tagen anzuzeigen. Der uneingeschränkte Fußgängerbetrieb muss gewährleistet werden. Gefahrenstellen sind unverzüglich abzusichern und dem Auftraggeber zu melden. Werkzeuge u.ä. sind sicher zu lagern und stets zu beaufsichtigen. (9) Rasen- und Grünflächen werden nicht beparkt. [...] Näheres ist den Vergabeunterlagen, insbesondere der Leistungsbeschreibung, zu entnehmen.
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
- Wie kann ich mich auf diese Ausschreibung bewerben?
- Erstellen Sie ein kostenloses Konto auf auftrag.ai. Danach sehen Sie alle Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung in einem strukturierten Ablauf.
- Bis wann läuft die Angebotsfrist?
- Für diese Bekanntmachung ist aktuell keine konkrete Angebotsfrist angegeben.
- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist Stadt Kaarst - Der Bürgermeister.
- Welche Unterlagen sind für den Start relevant?
- In der Regel benötigen Sie Leistungsbeschreibung, Eignungsnachweise, Fristenhinweise und ggf. Formblätter. Auf auftrag.ai werden diese Punkte priorisiert dargestellt.