Großwartung der Kältemaschinen 11-16
Wartung der Kältemaschinen 11-16 in der Kältezentrale am Flughafen Wien.
Typ:Ausschreibung
Ohne Kreditkarte · Sofortiger Zugang
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Erhalten Sie alle Dokumente zu "Großwartung der Kältemaschinen 11-16" von Flughafen Wien AG und behalten Sie Fristen und Einreichungshinweise im Blick.
Wartung der Kältemaschinen 11-16 in der Kältezentrale am Flughafen Wien.
Wartung der Kältemaschinen 11-16 in der Kältezentrale am Flughafen Wien.
Nach Registrierung stehen Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung strukturiert bereit.
Wartung der Kältemaschine auf dem Dach der ZDW Wartung der Kältemaschine auf dem Dach der ZDW
Für die Klimaschränke und Kältemaschinen der TU Dortmund sind zwigend regelmäßige Wartungen durchzuführen und müssen mit einem Wartungsvertrag abgedeckt werden.
Lieferung und Montage Kältemaschinen für die Gebäude Fernkältezentrale Los 4a 2 Stück Kältemaschinen 8 MWLos 4b 1 Stück Kältemaschine 2 MWinkl. Wartung (Option)
Ziel des Vergabeverfahrens ist der Abschluss eines Vertrages mit einem Unternehmen über die Leistungen eines Vertrages über die Wartungsleistungen der bestehenden E-Gates und einer Erweiterung von bis zu 20 weiteren E-Gatesfür die Flughafen Wien AG (i.d.F. „FWAG“).
Ziel des Vergabeverfahrens ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung ohne Abrufverpflichtung (mit Ausnahme eines Fixabrufs: TOC light, Feuerwehr, TOC, Airoc, Ersatzteile) mit einem Unternehmen über die Lieferung von spezifischen Anzeigesystemen inkl. Planung, Setup und Wartung von (bereits bestehenden) Anzeigesystemen am Flughafen Wien.
Abschluss einer Rahmenvereinbarung über den Ankauf, Lieferung, Installation, Schulung und Wartung von Self Bag Tag und Self Drop Off Automaten am Flughafen Wien
Die Flughafen Wien AG (FWAG) beabsichtigt den Abschluss von zwei Rahmenvereinbarungen mit jeweils einem Unternehmen. Gegenstand ist die Lieferung von Sprengstoffdetektionssystemen (ETD-Geräten) sowie die Erbringung von Reparatur-, Wartungs- und Instandhaltungsleistungen (RWI) für diese Geräte.
Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen über die Lieferung, Installation und Wartung Röntgengeräten für die Flughafen Wien AG (i.d.F. „FWAG“). Für den Auftraggeber besteht keine Abrufverpflichtung aus der Rahmenvereinbarung.
Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen über die Lieferung, Installation und Wartung Röntgengeräten für die Flughafen Wien AG (i.d.F. „FWAG“). Für den Auftraggeber besteht keine Abrufverpflichtung aus der Rahmenvereinbarung.
Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen über die Lieferung, Installation und Wartung Röntgengeräten für die Flughafen Wien AG (i.d.F. „FWAG“). Für den Auftraggeber besteht keine Abrufverpflichtung aus der Rahmenvereinbarung.