Gleichrichter- & USV-Anlagen
Zwölf (12) Gleichrichter- und USV-Anlagen. Die Gesamtanlage muss eine atomrechtliche Freigabe des Engineerings und der Prüfkonzepte gem. §20 AtG besitzen und volle Kompatibilität mit den bestehenden Anlagen des Auftraggebers besitzen.
Typ:Ausschreibung
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