Geo-growth procurement: Agder FKB-C - LACHAG63
Erstellung von FKB-C-Daten für ein Gebiet westlich des Bezirks Agder auf Basis von Luftbildern aus dem Jahr 2025. Die Leistung umfasst die Aktualisierung sowie die Neuerstellung mittels photogrammetrischer Konstruktionsmethoden. Der Auftrag ist nicht in Lose unterteilt.
Angebotsfrist:28. April 2026
Typ:Ausschreibung
Ohne Kreditkarte · Sofortiger Zugang
Inhalt auf einen Blick
Erstellung von FKB-C-Daten für ein Gebiet westlich des Bezirks Agder auf Basis von Luftbildern aus dem Jahr 2025. Die Leistung umfasst die Aktualisierung sowie die Neuerstellung mittels photogrammetrischer Konstruktionsmethoden. Der Auftrag ist nicht in Lose unterteilt.
- Ausschreibungstyp: Ausschreibung
- Auftraggeber: STATENS KARTVERK
- Veröffentlicht: 24. März 2026
- Frist: 28. April 2026
- Thema: Vermessung
Ausschreibungsbeschreibung
Erstellung von FKB-C-Daten für ein Gebiet westlich des Bezirks Agder auf Basis von Luftbildern aus dem Jahr 2025. Die Leistung umfasst die Aktualisierung sowie die Neuerstellung mittels photogrammetrischer Konstruktionsmethoden. Der Auftrag ist nicht in Lose unterteilt.
Weiterführende Details
Nach Registrierung stehen Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung strukturiert bereit.
- Kernanforderungen der Ausschreibung priorisiert aufbereitet
- Fristen, Eignungskriterien und Unterlagen in einem Ablauf
- Hinweise zur strukturierten Angebotsvorbereitung
- Passende Folgeausschreibungen automatisch entdecken
Dokumente und Anhänge
49 Dateien erfasst- PDF Notice (BUL)
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Ähnliche Ausschreibungen
10- Landesamt für Umweltschutz
Überprüfung von Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie im FFH-Gebiet 0172LSA Bode und Selke im Harzvorland
2. Leistungsumfang Die Leistung umfasst die 1. Erfassung von FFH-Lebensraumtypen (LRT) und gesetzlich geschützten Biotopen (GGB) in einem Teilbereich des FFH-Gebietes 0172LSA „Bode und Selke im Harzvorland“, unter Punkt 3 näher bezeichnet 2. Datenaufbereitung in GIS und Datenbank BioLRT aller kartierten Objekte 3. Erstellung eines Kurzberichts über die erhaltenen Ergebnisse 3. Bearbeitungsgebiet und Flächenkulisse Bearbeitungsgebiet ist der mittlere und westliche Verlauf und angrenzende Flächen des FFH-Gebietes 172 „Bode und Selke im Harzvorland“ mit einer Gebietsfläche von 172 ha sowie linienhaften Teilen mit einer Gesamtlänge von ca. 73 km in den Grenzen gemäß N2000-LVO des Landes Sachsen-Anhalt vom 20.12.2018 Die bezeichneten Gebiete werden flächendeckend - mit Ausnahme der Ausschlussflächen -begangen und alle aufgefundenen Objekte gemäß Punkt 2.1. kartiert. Ausschlussflächen sind • östlicher Gewässerverlauf der Bode bis östlich von Oschersleben (Kartierung 2016/2017) 4. Hinweise und Erläuterungen 4.1. Methodische Hinweise Die Kartierung der Lebensraumtypen erfolgt nach den methodischen Vorgaben der Kartieranleitung Lebensraumtypen (KA LRT) des LAU Teil Offenland (Stand 2010) und Teil Wald (Stand 2014). Für die Erfassung der gesetzlich geschützten Biotope ist die Biotoptypenrichtlinie Sachsen-Anhalts (Stand 2020) anzuwenden. Die in der Biotoptypenrichtlinie nicht aufgeführten Biotope, die erst nach Veröffentlichung derselben in das BNatSchG aufgenommen wurden, sind ebenfalls zu erfassen. 4.1.1 Wiederholungskartierung bekannter LRT-Vorkommen 4.1.2. Ersterfassung bisher nicht bekannter LRT-Vorkommen 4.1.3. Erfassung von LRT-Entwicklungsflächen 4.1.4. Erfassung gesetzlich geschützter Biotope (GGB) Gesetzlich geschützte Biotope außerhalb der LRT-Kulisse, z.B. Nasswiesen, Feldgehölze und Streuobstwiesen, sind zu erfassen. Es wird eine vollständige Erfassung innerhalb des beauftragten Gebietes angestrebt. Die Dokumentation erfolgt in vereinfachter Form auf den "Erfassungsbögen für Biotopkartierungen - Offenland" sowie "Erfassungsbögen für Biotopkartierungen - Wälder". Zu erheben sind Lage, Flächenausdehnung und Basisdaten (Kartierer, Datum, TK, Nummer, Biotopcode, ggf. Nebencodes). Im Beschreibungsfeld kann eine kurze Charakteristik erfolgen und der Biotoptyp gemäß Wortlaut der entsprechenden Gesetze. Charakteristische Pflanzenarten sollen dann erfasst und angegeben werden, wenn dies zur Einschätzung des Schutzstatus erforderlich ist. 5. Termine, Fristen, sonstige Festlegungen Mit der Erarbeitung der Leistung ist unmittelbar nach Zuschlagserteilung zu beginnen. Bis zum 15.11.2024 sind Teilleistungen in Höhe von ca. 50% der Gesamtleistung zu erbringen und abzurechnen. Dies müssen eigenständig verwertbare Leistungen sein. Die Gesamtleistung ist bis zum 14.11.2025 zu erbringen und dem AG zu übergeben. Der AG behält sich eine Prüf- und Abnahmefrist von 14 Werktagen vor. Der Auftragnehmer (AN) hat mindestens einen Kontrollbegang im Gelände nach Vorliegen erster Kartierergebnisse mit dem AG einzuplanen. Weitere Anforderungen sind den Anlagen "Leistungsbeschreibung" und "Eignungskriterien" zu entnehmen.
- Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, vertreten durch das Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung
JKI, Neugestaltung Forum und Außenanlagen / Erweiterung und Sanierung Haus C, Nichtoffener einphasiger anonymer Planungswettbewerb mit vorgeschaltetem Bewerberverfahren für die Disziplinen Freianlagenplanung / Objektplanung / Kunst am Bau
1 Angaben zur Baumaßnahme Allgemeine Beschreibung: Auf der Liegenschaft der Bundesimmobilienanstalt (BImA) an der Königin-Luise-Straße in Berlin-Dahlem sollen zukünftig für das Julius Kühn-Institut (JKI) die Institute für Strategie und Folgenabschätzung (SF), für ökologische Chemie, Pflanzenanalytik und Vorratsschutz (ÖPV) und das zentrale Versuchsfeld mit Gärtnerei sowie gemeinschaftliche Einrichtungen untergebracht werden. Hierfür wurde 2016/2017 ein Masterplan erarbeitet, der einen sukzessiven Ausbau bei laufendem Betrieb und Gewährleistung der Arbeitsfähigkeit bzw. des Forschungsbetriebes für die nächsten 10-12 Jahre vorsieht. Auf Grundlage des Masterplanes wurde der Bereich zwischen den beiden historischen Bestandsgebäuden und dem geplanten Laborneubau zu einem gemeinschaftlich nutzbaren Mittelpunkt der Liegenschaft, dem sogenannten 'Forum‘, im Rahmen eines nichtoffenen anonymen Planungswettbewerb „Julius Kühn-Institut Berlin Dahlem FORUM“ mit vorgeschaltetem Bewerberverfahren in des Disziplinen Freianlagenplanung, Objektplanung und Kunst am Bau entwickelt. Dazu soll das vorhandene Kantinengebäude (Haus C) saniert und erweitert werden, um zukünftig auch die institutseigene Bibliothek und das Informationszentrum aufzunehmen. Die Außenanlagen des Forums sollen dem Aufenthalt von Mitarbeitenden und Gästen dienen sowie gemeinsam mit der zu überarbeitenden Zugangssituation ein angemessen repräsentatives Entree zur Liegenschaft bilden. Im Außenraum und im Gebäude sollen gleichzeitig ein- oder mehrteilige Kunstinterventionen in die Planung integriert werden. Angesichts des großen Einflusses von Baumaßnahmen auf den Klima- und Ressourcenschutz sollen Gebäude und Außenanlagen besondere Anforderungen an nachhaltiges und ressourceneffizientes Bauen erfüllen. Dies soll mit Abschluss der Baumaßnahme u.a. durch Erlangen des Mindesterfüllungsgrades von 65 % (Silberstandard) des Bewertungssystems nachhaltiges Bauen für die Außenanlagen und durch eine sinngemäße Anwendung für das Gebäude nachgewiesen werden. Auftraggeber*in: Bundesanstalt für Immobilienaufgaben BImA Gebäudenutzung: Haus C mit Büronutzung und Kantine Art der Baumaßnahme: 1. Neugestaltung Forum und Außenanlagen 2. Erweiterung und Sanierung Haus C 3. Kunst am Bau im Haus C und in den Außenanlagen Projektkosten (netto) Haus für KG 200-600 gem. DIN276: 4.350.366 EUR Projektkosten (netto) Freianlagen für KG 500-600 gem. DIN276: 4.466.514 EUR Projektdauer: 1. Freianlagen Leistungsstufe 1 (LPH 2-4): ca. 17 Monate (07/2024 bis 10/2025), Leistungsstufe 2 (LPH 5): ca. 6 Monate (01/2026 bis 06/2026) Leistungsstufe 3 (LPH 6/7): ca. 4 Monate (08/2028 bis 12/2028) Leistungsstufe 4 (LPH 8): ca. 10 Monate (12/2028 bis 09/2029) Leistungsstufe 5 (LPH 9): ca. 60 Monate (09/2029 bis 09/2034) 2. Objektplanung: Leistungsstufe 1 (LPH 2-4): ca. 19 Monate (07/2024 bis 12/2025) Leistungsstufe 2 (LPH 5): ca. 7 Monate (03/2026 bis 09/2026) Leistungsstufe 3 (LPH6/7): ca. 6 Monate (09/2026 bis 02/2027) Leistungsstufe 4 (LPH 8): ca. 25 Monate (02/2027 bis 11/2029) Leistungsstufe 5 (LPH 9): ca. 60 Monate (11/2029 bis 11/2034) 3. Kunst am Bau Planung: ca. 10 Monate (07/2024 bis 04/2025) Herstellung Kunstwerke Gebäude ca. 23 Monate (02/2027 bis 12/2028) und Freianlagen ca. 7 Monate (12/2028 bis 06/2029) Übergabe der Dokumentation ca. 6 Monate (07/2029 bis 12/2029) 2 Gegenstand des Auftrages Leistungsbereich/Leistungsbild: 1. Freianlagenplanung nach §39ff. HOAI (LPH2-9) sowie besondere Leistungen (Mitwirken bei BNB Zertifizierung, Leitfaden Nachhaltiges Bauen, Konzept zur Ausgleichs- und Ersatzpflanzung) 2. Objektplanung nach §33ff. HOAI (LPH 2-9) sowie besondere Leistungen (Mitwirkung bei BNB sinngemäße Anwendung, Leitfaden Nachhaltiges Bauen, Erstellung BE-Plan, 3D BIM) 3. Kunst am Bau Es ist eine stufenweise Vergabe der Leistungen vorgesehen. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung aller Leistungen besteht jedoch nicht
- Deutsche Stiftung für Engagement und EhrenamtFrist: 11. Mai
Relaunch und Betreuung der Webseite der DSEE
Leistungsgegenstand ist der Relaunch der mit WordPress betriebenen Websites www.deutsche-stiftung-engagement-und-ehrenamt.de und www.machen-wettbewerb.de auf Basis des Government Site Builder (GSB) der Bundesverwaltung auf Grundlage der aktuellen technischen Ist-Gegebenheiten (Details siehe 2.1.3). Die vom Auftragnehmer zu erbringende Leistung ist in zwei Phasen gegliedert: Leistungsphase 1: Sie beginnt mit Vertragsschluss, beinhaltet den Go-Live von www.deutsche-stiftung-engagement-und-ehrenamt.de und www.machen-wettbewerb.de spätestens zum 12.12.2026 (Stufe 1, siehe Kapitel 3.5) und endet mit deren Abnahme. Diese Phase umfasst folgende Leistungen: -konzeptionelle Weiterentwicklung der beiden Websites in inhaltlicher, redaktioneller, gestalterischer, struktureller und technischer Hinsicht sowie die Einbindung sich ergebender neuer Funktionalitäten -Umsetzung der konzeptionellen Weiterentwicklung und Go-Live beider Websites -Die spezifischen Anforderungen hierfür sind in Kapitel 3.5 aufgeführt. Leistungsphase 2: Sie beginnt mit Go-Live der beiden Websites spätestens zum 12.12.2026 und erstreckt sich über die gesamte Vertragslaufzeit. Die Vertragslaufzeit beträgt mindestens 24 Monate und verlängert sich anschließend automatisch bis zu zweimal um jeweils weitere 12 Monate. Die Phase 2 umfasst folgende Leistungen: -Erbringung der erforderlichen technischen Betreuungsleistungen (Hosting, Betrieb und Wartung) -Beratung und Support durch den Auftragnehmer bedarfsbezogene konzeptionelle und technische Weiterentwicklung der Websites redaktionelle --Betreuung und Unterstützung bei der Erstellung von Content Weiterentwicklung (Stufe 2 gemäß Kapitel 3.5 aufgeführt) Die Live-Schaltung der aktualisierten Websites hat in Abstimmung mit der Auftraggeberin spätestens zum 12.12.2026 zu erfolgen. Zum Zeitpunkt der Live-Schaltung noch offene Arbeitspakete aus Leistungsphase 1, die der Durchführung des Go-Live nicht entgegenstehen, sind unverzüglich im Anschluss abzuschließen. Die vollständige Abnahme der Websites erfolgt nach Abschluss sämtlicher Aufgaben aus Leistungsphase 1. Hierdurch wird es zu einer zeitlichen Überschneidung der Leistungsphasen 1 und 2 kommen. Für die in dieser Leistungsbeschreibung beschriebenen Leistungen steht ein maximaler Budgetrahmen von bis zu 500.000 € brutto im Jahr 2026 zur Verfügung. Ein Anspruch auf vollständige Ausschöpfung des Budgetrahmens besteht nicht. Die Auftraggeberin behält sich vor, Leistungsbestandteile zu priorisieren, zu reduzieren oder optional abzurufen. Das Budget umfasst sämtliche Kosten für alle anfallenden Leistungen und Entgelte einschließlich Nebenleistungen. Die in dieser Leistungsbeschreibung aufgeführten Anforderungen beschreiben den wesentlichen Leistungsumfang des Projekts. Sie sind im Sinne einer funktionsfähigen, vollständigen und betriebsbereiten Umsetzung der Websites auszulegen. Alle Leistungen, die zur vertragsgemäßen Umsetzung der beschriebenen Funktionen, zur Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen (insbesondere Barrierefreiheit, Datenschutz und IT-Sicherheit) sowie zu einem stabilen Betrieb der Websites erforderlich sind, gelten als Bestandteil des Leistungsumfangs, auch wenn sie nicht ausdrücklich im Detail aufgeführt sind. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die Auftraggeberin frühzeitig auf erkennbare Unklarheiten, Widersprüche oder fehlende technische Voraussetzungen hinzuweisen. Ziel ist eine vollständige und funktionsfähige Umsetzung der Websites im Sinne der Zielsetzungen dieser Leistungsbeschreibung. Weitere Informationen sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
- Dortmunder Netz GmbHFrist: 17. Apr.
Beratungsleistungen strategische Beschaffung
Beschaffungsvorgänge der DEW21 und DONETZ werden derzeit überwiegend über den Konzerneinkauf der Dortmunder Stadtwerke AG (DSW21) abgewickelt. Zur Beschaffung von Dienstleistungen und Material werden Einzelbestellungen oder Abrufe aus Kontrakten (Rahmenverträgen) genutzt. Das Beschaffungswesen ist von der Bedarfsmeldung bis zur Abrechnung der Leistungen im SAP abgebildet und wir beispielsweise im Bereich Planung von Bau von Versorgungsnetzen durch weitere Systeme wie Extranet zur Kalkulation und Abrechnung von Bauleistungen unterstützt. Die Beschaffung mittels Einzelbestellungen sowie die Einrichtung von Kontrakten bzw. Rahmenverträgen wird vollständig über den Konzerneinkauf realisiert. Abrufe aus bestehenden Kontrakten bzw. Rahmenverträgen werden dezentral über die Fachbereiche der DEW21 und DONETZ als Bedarfsträger initiiert. Das über den Konzerneinkauf abgewickelte Beschaffungsvolumen der DEW21 und DONETZ umfasst insgesamt rund 120 bis 150 Mio. EUR pro Jahr. Jährlich werden etwa 3.100 Beschaffungsvorgänge über den Konzerneinkauf abgewickelt. Derzeit sind etwa 300 Rahmenverträge für Fremddienstleistungen und Materiallieferungen geschlossen. Die Laufzeit der Verträge variiert und kann zwischen einem und vier Jahren betragen. Teilweise werden Rahmenverträge mit Verlängerungsoption vereinbart, so dass sich die Laufzeit auf bis zu acht Jahre verlängern kann. Rahmenverträge werden grundsätzlich ohne Abnahmeverpflichtung geschlossen und stellen somit lediglich eine Abrechnungsbasis für wiederkehrende Fremdleistungen und Materiallieferungen dar. Zur Vorbereitung des organisatorischen und prozessualen Aufbaus einer strategischen Beschaffung wurden in einer Analysephase die Beschaffungsvorgänge bei DEW21 und DONETZ betrachtet. Die Betrachtung ist geschäftsbereichs- und spartenübergreifend erfolgt, so dass alle Unternehmensbereiche in die Betrachtung eingeflossen sind. Im Rahmen des Umsetzungsprojekts soll eine Fokussierung auf ausgewählte Handlungsfelder erfolgen. Diese Handlungsfelder sind im Rahmen des Umsetzungsprojektes zu Priorisieren und kurzfristige wie langfristige Einsparpotentiale heben. In der ersten Projektphase -Analysephase- wurden Handlungsfelder für die Umsetzung einer Strategischen Beschaffung in folgenden Bereichen identifiziert: - Bauleistungen (Hoch- und Tiefbau) sowie Schadensbeseitigung in Versorgungsnetzen der Sparten Gas, Wasser, Strom und Fernwärme - Stationsbau mit einem Schwerpunkt im Bereich Mittel- und Niederspannung - IT-Dienstleistungen sowie Beschaffung von Hard- und Software - Sales and Operation und Meter to cash, hier Dienstleistersteuerung/-entwicklung, Prozessoptimierung und Effizienzsteigerung Beschaffung - Indirekte Warengruppen wie Gebäudemanagement, Fuhrpark oder Beratungsleistungen im Bereich Unternehmensentwicklung, Prozessverbesserung oder rechtliche Fragestellungen Basis für den Aufbau bzw. für die Implementierung und Umsetzung einer Strategischen Beschaffung sind die Ergebnisse der Ende 2025 durchgeführten Analysephase. Die Umsetzungsphase soll mit einer Projektlaufzeit von. 12 Monate abgeschlossen werden. Das in der Analysephase identifizierte Einsparpotential beträgt etwa 5 bis 7,5 Mio. EUR . Dieses soll mindestens in der Umsetzungsphase durch konkrete Maßnahmen gehoben werden. Die konkret identifizierten Maßnahmenansätze der Analysephase werden mit Angebotsaufforderung zur Verfügung gestellt. Diese sind vorrangig im Rahmen des Umsetzungsprojekts auszugestalten und ggf. durch weitere Maßnahmen zu ergänzen. Für die Umsetzung einer Strategischen Beschaffung wird eine Koordinierungsstelle bei DEW21 aufgebaut, die als Bindeglied zwischen dem Konzerneinkauf der DSW21 und der DEW21 sowie DONETZ internen Bedarfsträgern agiert. Die Koordinationsstelle ist als Interimsstelle ausgelegt und wird mindestens bis zum Abschluss des Umsetzungsprojektes bei DEW21 verankert sein. Eine langfristige Ausprägung sowie eine Einordnung zur organisatorischen Verankerung sind im Rahmen des Umsetzungsprojektes zu beschreiben. Grundsätzlich ist ein Prozess zur strategischen Beschaffung innerhalb der DEW21 / DONETZ oder ggf. übergeordnet bei DSW21 zu implementieren. Beispielsweise sollen nachfolgende Anforderungen ausgestaltet und implementiert werden: Daten & Transparenz: - Beschreibung und Aufbau einer zentralen Stelle bzw. eines zentralen Berichtswesens für die Bereitstellung von Bestell-, Vertrags- und Lieferantendaten - Implementierung einheitlicher Reporting-Möglichkeiten mittels Standard-Reports und Visualisierung von Berichten in Dashboards Prozesse und Systeme: - IT-seitige Abbildung des Beschaffungsprozesses von der Bedarfsentstehung bis zum Abschluss des jeweiligen Beschaffungsprozesses - IT-gestützte Warengruppensystematik mittels Standardsystematik beispielsweise Anwendung von eClasses - Aufbau einer Lieferantenklassifizierung Steuerung und Analyse: - Beschreibung und Aufbau einer KPI-gestützte Steuerung von Beschaffungsprozessen - Aufbau eines Berichtswesens zum Monitoring des Wertbeitrages strategischer Beschaffungsprozesse - Einsatz von Analytik-Tools beispielsweise für Benchmarking von Beschafften Leistungen, Beschaffungsszenarien und Mustererkennung von Beschaffungsprozessen Zudem sollen weitere Anforderungen an die Prozesse, Organisation und Systeme beschrieben und kontinuierlich optimiert werden. Für Einzelheiten wird auf die Leistungsbeschreibung verwiesen. Es sind Kennzahlen zum Monitoring der Wertbeiträge der strategischen Beschaffungsaktivitäten zu entwickeln und ein Kennzahlensystem zur Fortschreibung und zum Monitoring des Erfolgs von Beschaffungsstrategien zur Implementierung vorzubereiten sowie umzusetzen. Im Übrigen wird auf die Leistungsbeschreibung verwiesen. Die Leistungsbeschreibung einschließlich seiner Anhänge enthält schutzbedürftige vertrauliche Informationen im Sinne des §5Abs.3 SektVO. Diese Unterlagen werden erst nach Vorlage einer vom Bewerber rechtsverbindlich unterzeichneten Vertraulichkeitsvereinbarung.
- Gemeinde RattenbergRattenberg
Gemeinde Rattenberg- Gigabit-RL 2.0 (2024) - Auswahlverfahren einer Dienstleistungskonzession im Wirtschaftlichkeitslückenmodell für die Planung, Errichtung und den Betrieb eines Gigabit-Netzes
Planung, Errichtung und Betrieb eines Gigabit-Netzes im Wirtschaftlichkeitslückenmodell aller ausgeschriebenen Adressen auf Basis der Gigabit-RL 2.0. Gegenstand dieses Auswahlverfahrens ist die Auftragsvergabe einer Dienstleistungskonzession für die Planung, die Errichtung und den Betrieb eines Gigabit-Netzes im Wirtschaftlichkeitslückenmodell nach Ziffer 3.1 der Gigabit-RL 2.0. Ziel dieser Maßnahme ist die Gigabitversorgung der Ausbaugebiete mit gigabitfähigen Breitbandanschlüssen mit Datenübertragungsraten von mindestens 1 Gbit/s symmetrisch zu Spitzenlastzeitbedingungen für alle Endnutzer der ausgeschriebenen Adressen im Ausbaugebiet, wobei sich die Up- und Downloadrate mindestens verdoppeln müssen. Das Ausbaugebiet ergibt sich im Einzelnen aus "B-Leistungsbeschreibung" und deren Anlagen , insbesondere der Karten zum Ausbaugebiet [(B1, B1.1 bis B1.x)] und der Adresslisten [(B2, B2.1 und B2.x)]. Es wird auf die Ausführungen der ergänzenden Unterlagen dieses Auswahlverfahrens verwiesen (s. obige Ziff. 2.1.4); danach gilt insbesondere: a) Technologieneutralität Der Auftraggeber stellt klar, dass dieses Auswahlverfahren des zu errichtenden und zu betreibenden Gigabit-Netzes mit Bandbreiten von mindestens 1 Gbit/s symmetrisch zu Spitzenlastzeitbedingungen technologieneutral i.S.d. Randnummer 117 der Beihilfeleitlinien EU2023/C 26/01 (Ziff. 5.2.4.1, 5.2.4.2) sowie § 5 Abs. 7 Gigabit-RR 2.0 erfolgt, folglich die hier gewählte Bezeichnung wie "Gigabit-Netz", die Bezeichnung der Netzebenen etc., die Darstellung des Netzaufbaus und Definition des Materialkonzeptes 5.0.2, Ziff. 2, Seite 5 f. übernimmt, dies aber bei Einsatz anderer Technologien zum Ausbau und Betrieb des Gigabit-Netzes entsprechend analog zu sehen ist. b) Errichtung und Betrieb eines Netzes zur Gigabitversorgung Förderzweck der Gigabit-RL 2.0 ist die Unterstützung eines effektiven und technologieneutralen Gigabitausbaus zur Erreichung eines ökologisch nachhaltigen, sicheren und hochleistungsfähigen Gigabit-Netzes in unterversorgten Gebieten. Der Zuschlagsempfänger hat im Ausbaugebiet ein Gigabit-Netz mit den definierten Mindestbandbreiten zu Spitzenlastzeitbedingungen zu planen, zu errichten und zu betreiben. Dies umfasst sowohl die erforderliche passive Netzinfrastruktur (z.B. Tiefbauleistungen, Leerrohre mit Kabel sowie zugehörige Komponenten einschließlich Schächte, Verteiler, Hausanschlüsse und Netzabschlusseinrichtungen) als auch die aktive Technik zum Netzbetrieb. Das Einverständnis der Grundstückseigentümer vorausgesetzt, bezieht sich die diesem Auswahlverfahren gegenständliche Errichtung von leitungsgebundenen Gigabit-Netzen auf alle Netzteile, einschließlich Netzabschluss im Gebäude einer jeden ausgeschriebenen Adresse. c) Förderrechtliche Vorgaben Die Gigabit-Netzerrichtung und dessen Betrieb müssen sämtliche Inhalte und Vorgaben der Gigabit-RR 2.0, der Gigabit-RL 2.0, des Bescheides über eine Zuwendung in vorläufiger Höhe sowie dessen zugehörige Nebenbestimmungen (BNBest-Gigabit), Materialkonzept und Vorgaben für die Dimensionierung passiver Infrastruktur etc. in der diesem zugrunde liegenden Fassung verpflichtend berücksichtigen. Auf die geltenden Rechtsgrundlagen im Anlagenkonvolut "A2-Förderrechtliche Rechtsgrundlagen" wird ergänzend verwiesen.
- Gemeinde HohenauHohenau
Gemeinde Hohenau - Gigabit-RL 2.0 (2024) - Auswahlverfahren einer Dienstleistungskonzession im Wirtschaftlichkeitslückenmodell für die Planung, Errichtung und den Betrieb eines Gigabit-Netzes
Planung, Errichtung und Betrieb eines Gigabit-Netzes im Wirtschaftlichkeitslückenmodell aller ausgeschriebenen Adressen auf Basis der Gigabit-RL 2.0. Gegenstand dieses Auswahlverfahrens ist die Auftragsvergabe einer Dienstleistungskonzession für die Planung, die Errichtung und den Betrieb eines Gigabit-Netzes im Wirtschaftlichkeitslückenmodell nach Ziffer 3.1 der Gigabit-RL 2.0. Ziel dieser Maßnahme ist die Gigabitversorgung der Ausbaugebiete mit gigabitfähigen Breitbandanschlüssen mit Datenübertragungsraten von mindestens 1 Gbit/s symmetrisch zu Spitzenlastzeitbedingungen für alle Endnutzer der ausgeschriebenen Adressen im Ausbaugebiet, wobei sich die Up- und Downloadrate mindestens verdoppeln müssen. Das Ausbaugebiet ergibt sich im Einzelnen aus "B-Leistungsbeschreibung" und deren Anlagen. Es wird auf die Ausführungen der ergänzenden Unterlagen dieses Auswahlverfahrens verwiesen (s. obige Ziff. 2.1.4); danach gilt insbesondere: a) Technologieneutralität Der Auftraggeber stellt klar, dass dieses Auswahlverfahren des zu errichtenden und zu betreibenden Gigabit-Netzes mit Bandbreiten von mindestens 1 Gbit/s symmetrisch zu Spitzenlastzeitbedingungen technologieneutral i.S.d. Randnummer 117 der Beihilfeleitlinien EU2023/C 26/01 (Ziff. 5.2.4.1, 5.2.4.2) sowie § 5 Abs. 7 Gigabit-RR 2.0 erfolgt, folglich die hier gewählte Bezeichnung wie "Gigabit-Netz", die Bezeichnung der Netzebenen etc., die Darstellung des Netzaufbaus und Definition des Materialkonzeptes 5.0.2, Ziff. 2, Seite 5 f. übernimmt, dies aber bei Einsatz anderer Technologien zum Ausbau und Betrieb des Gigabit-Netzes entsprechend analog zu sehen ist. b) Errichtung und Betrieb eines Netzes zur Gigabitversorgung Förderzweck der Gigabit-RL 2.0 ist die Unterstützung eines effektiven und technologieneutralen Gigabitausbaus zur Erreichung eines ökologisch nachhaltigen, sicheren und hochleistungsfähigen Gigabit-Netzes in unterversorgten Gebieten. Der Zuschlagsempfänger hat im Ausbaugebiet ein Gigabit-Netz mit den definierten Mindestbandbreiten zu Spitzenlastzeitbedingungen zu planen, zu errichten und zu betreiben. Dies umfasst sowohl die erforderliche passive Netzinfrastruktur (z.B. Tiefbauleistungen, Leerrohre mit Kabel sowie zugehörige Komponenten einschließlich Schächte, Verteiler, Hausanschlüsse und Netzabschlusseinrichtungen) als auch die aktive Technik zum Netzbetrieb. Das Einverständnis der Grundstückseigentümer vorausgesetzt, bezieht sich die diesem Auswahlverfahren gegenständliche Errichtung von leitungsgebundenen Gigabit-Netzen auf alle Netzteile, einschließlich Netzabschluss im Gebäude einer jeden ausgeschriebenen Adresse. c) Förderrechtliche Vorgaben Die Gigabit-Netzerrichtung und dessen Betrieb müssen sämtliche Inhalte und Vorgaben der Gigabit-RR 2.0, der Gigabit-RL 2.0, des Bescheides über eine Zuwendung in vorläufiger Höhe sowie dessen zugehörige Nebenbestimmungen (BNBest-Gigabit), Materialkonzept und Vorgaben für die Dimensionierung passiver Infrastruktur etc. in der diesem zugrunde liegenden Fassung verpflichtend berücksichtigen. Auf die geltenden Rechtsgrundlagen im Anlagenkonvolut "A2-Förderrechtliche Rechtsgrundlagen" wird ergänzend verwiesen.
- Gemeinde RattenbergRattenberg
Gemeinde Rattenberg- Gigabit-RL 2.0 (2024) - Auswahlverfahren einer Dienstleistungskonzession im Wirtschaftlichkeitslückenmodell für die Planung, Errichtung und den Betrieb eines Gigabit-Netzes
Planung, Errichtung und Betrieb eines Gigabit-Netzes im Wirtschaftlichkeitslückenmodell aller ausgeschriebenen Adressen auf Basis der Gigabit-RL 2.0. Gegenstand dieses Auswahlverfahrens ist die Auftragsvergabe einer Dienstleistungskonzession für die Planung, die Errichtung und den Betrieb eines Gigabit-Netzes im Wirtschaftlichkeitslückenmodell nach Ziffer 3.1 der Gigabit-RL 2.0. Ziel dieser Maßnahme ist die Gigabitversorgung der Ausbaugebiete mit gigabitfähigen Breitbandanschlüssen mit Datenübertragungsraten von mindestens 1 Gbit/s symmetrisch zu Spitzenlastzeitbedingungen für alle Endnutzer der ausgeschriebenen Adressen im Ausbaugebiet, wobei sich die Up- und Downloadrate mindestens verdoppeln müssen. Das Ausbaugebiet ergibt sich im Einzelnen aus "B-Leistungsbeschreibung" und deren Anlagen , insbesondere der Karten zum Ausbaugebiet [(B1, B1.1 bis B1.x)] und der Adresslisten [(B2, B2.1 und B2.x)]. Es wird auf die Ausführungen der ergänzenden Unterlagen dieses Auswahlverfahrens verwiesen (s. obige Ziff. 2.1.4); danach gilt insbesondere: a) Technologieneutralität Der Auftraggeber stellt klar, dass dieses Auswahlverfahren des zu errichtenden und zu betreibenden Gigabit-Netzes mit Bandbreiten von mindestens 1 Gbit/s symmetrisch zu Spitzenlastzeitbedingungen technologieneutral i.S.d. Randnummer 117 der Beihilfeleitlinien EU2023/C 26/01 (Ziff. 5.2.4.1, 5.2.4.2) sowie § 5 Abs. 7 Gigabit-RR 2.0 erfolgt, folglich die hier gewählte Bezeichnung wie "Gigabit-Netz", die Bezeichnung der Netzebenen etc., die Darstellung des Netzaufbaus und Definition des Materialkonzeptes 5.0.2, Ziff. 2, Seite 5 f. übernimmt, dies aber bei Einsatz anderer Technologien zum Ausbau und Betrieb des Gigabit-Netzes entsprechend analog zu sehen ist. b) Errichtung und Betrieb eines Netzes zur Gigabitversorgung Förderzweck der Gigabit-RL 2.0 ist die Unterstützung eines effektiven und technologieneutralen Gigabitausbaus zur Erreichung eines ökologisch nachhaltigen, sicheren und hochleistungsfähigen Gigabit-Netzes in unterversorgten Gebieten. Der Zuschlagsempfänger hat im Ausbaugebiet ein Gigabit-Netz mit den definierten Mindestbandbreiten zu Spitzenlastzeitbedingungen zu planen, zu errichten und zu betreiben. Dies umfasst sowohl die erforderliche passive Netzinfrastruktur (z.B. Tiefbauleistungen, Leerrohre mit Kabel sowie zugehörige Komponenten einschließlich Schächte, Verteiler, Hausanschlüsse und Netzabschlusseinrichtungen) als auch die aktive Technik zum Netzbetrieb. Das Einverständnis der Grundstückseigentümer vorausgesetzt, bezieht sich die diesem Auswahlverfahren gegenständliche Errichtung von leitungsgebundenen Gigabit-Netzen auf alle Netzteile, einschließlich Netzabschluss im Gebäude einer jeden ausgeschriebenen Adresse. c) Förderrechtliche Vorgaben Die Gigabit-Netzerrichtung und dessen Betrieb müssen sämtliche Inhalte und Vorgaben der Gigabit-RR 2.0, der Gigabit-RL 2.0, des Bescheides über eine Zuwendung in vorläufiger Höhe sowie dessen zugehörige Nebenbestimmungen (BNBest-Gigabit), Materialkonzept und Vorgaben für die Dimensionierung passiver Infrastruktur etc. in der diesem zugrunde liegenden Fassung verpflichtend berücksichtigen. Auf die geltenden Rechtsgrundlagen im Anlagenkonvolut "A2-Förderrechtliche Rechtsgrundlagen" wird ergänzend verwiesen.
- Gemeinde Hohenau
Gemeinde Hohenau - Gigabit-RL 2.0 (2024) - Auswahlverfahren einer Dienstleistungskonzession im Wirtschaftlichkeitslückenmodell für die Planung, Errichtung und den Betrieb eines Gigabit-Netzes
Planung, Errichtung und Betrieb eines Gigabit-Netzes im Wirtschaftlichkeitslückenmodell aller ausgeschriebenen Adressen auf Basis der Gigabit-RL 2.0. Gegenstand dieses Auswahlverfahrens ist die Auftragsvergabe einer Dienstleistungskonzession für die Planung, die Errichtung und den Betrieb eines Gigabit-Netzes im Wirtschaftlichkeitslückenmodell nach Ziffer 3.1 der Gigabit-RL 2.0. Ziel dieser Maßnahme ist die Gigabitversorgung der Ausbaugebiete mit gigabitfähigen Breitbandanschlüssen mit Datenübertragungsraten von mindestens 1 Gbit/s symmetrisch zu Spitzenlastzeitbedingungen für alle Endnutzer der ausgeschriebenen Adressen im Ausbaugebiet, wobei sich die Up- und Downloadrate mindestens verdoppeln müssen. Das Ausbaugebiet ergibt sich im Einzelnen aus "B-Leistungsbeschreibung" und deren Anlagen. Es wird auf die Ausführungen der ergänzenden Unterlagen dieses Auswahlverfahrens verwiesen (s. obige Ziff. 2.1.4); danach gilt insbesondere: a) Technologieneutralität Der Auftraggeber stellt klar, dass dieses Auswahlverfahren des zu errichtenden und zu betreibenden Gigabit-Netzes mit Bandbreiten von mindestens 1 Gbit/s symmetrisch zu Spitzenlastzeitbedingungen technologieneutral i.S.d. Randnummer 117 der Beihilfeleitlinien EU2023/C 26/01 (Ziff. 5.2.4.1, 5.2.4.2) sowie § 5 Abs. 7 Gigabit-RR 2.0 erfolgt, folglich die hier gewählte Bezeichnung wie "Gigabit-Netz", die Bezeichnung der Netzebenen etc., die Darstellung des Netzaufbaus und Definition des Materialkonzeptes 5.0.2, Ziff. 2, Seite 5 f. übernimmt, dies aber bei Einsatz anderer Technologien zum Ausbau und Betrieb des Gigabit-Netzes entsprechend analog zu sehen ist. b) Errichtung und Betrieb eines Netzes zur Gigabitversorgung Förderzweck der Gigabit-RL 2.0 ist die Unterstützung eines effektiven und technologieneutralen Gigabitausbaus zur Erreichung eines ökologisch nachhaltigen, sicheren und hochleistungsfähigen Gigabit-Netzes in unterversorgten Gebieten. Der Zuschlagsempfänger hat im Ausbaugebiet ein Gigabit-Netz mit den definierten Mindestbandbreiten zu Spitzenlastzeitbedingungen zu planen, zu errichten und zu betreiben. Dies umfasst sowohl die erforderliche passive Netzinfrastruktur (z.B. Tiefbauleistungen, Leerrohre mit Kabel sowie zugehörige Komponenten einschließlich Schächte, Verteiler, Hausanschlüsse und Netzabschlusseinrichtungen) als auch die aktive Technik zum Netzbetrieb. Das Einverständnis der Grundstückseigentümer vorausgesetzt, bezieht sich die diesem Auswahlverfahren gegenständliche Errichtung von leitungsgebundenen Gigabit-Netzen auf alle Netzteile, einschließlich Netzabschluss im Gebäude einer jeden ausgeschriebenen Adresse. c) Förderrechtliche Vorgaben Die Gigabit-Netzerrichtung und dessen Betrieb müssen sämtliche Inhalte und Vorgaben der Gigabit-RR 2.0, der Gigabit-RL 2.0, des Bescheides über eine Zuwendung in vorläufiger Höhe sowie dessen zugehörige Nebenbestimmungen (BNBest-Gigabit), Materialkonzept und Vorgaben für die Dimensionierung passiver Infrastruktur etc. in der diesem zugrunde liegenden Fassung verpflichtend berücksichtigen. Auf die geltenden Rechtsgrundlagen im Anlagenkonvolut "A2-Förderrechtliche Rechtsgrundlagen" wird ergänzend verwiesen.
- Gemeinde AlfeldAlfeld
Gemeinde Alfeld - Gigabit-RL 2.0 (2024) - Auswahlverfahren einer Dienstleistungskonzession im Wirtschaftlichkeitslückenmodell für die Planung, Errichtung und den Betrieb eines Gigabit-Netzes#
Planung, Errichtung und Betrieb eines Gigabit-Netzes im Wirtschaftlichkeitslückenmodell aller ausgeschriebenen Adressen auf Basis der Gigabit-RL 2.0. Gegenstand dieses Auswahlverfahrens ist die Auftragsvergabe einer Dienstleistungskonzession für die Planung, die Errichtung und den Betrieb eines Gigabit-Netzes im Wirtschaftlichkeitslückenmodell nach Ziffer 3.1 der Gigabit-RL 2.0. Ziel dieser Maßnahme ist die Gigabitversorgung der Ausbaugebiete mit gigabitfähigen Breitbandanschlüssen mit Datenübertragungsraten von mindestens 1 Gbit/s symmetrisch zu Spitzenlastzeitbedingungen für alle Endnutzer der ausgeschriebenen Adressen im Ausbaugebiet, wobei sich die Up- und Downloadrate mindestens verdoppeln müssen. Das Ausbaugebiet ergibt sich im Einzelnen aus "B-Leistungsbeschreibung" und deren Anlagen , insbesondere der Karten zum Ausbaugebiet [(B1, B1.1 bis B1.x)] und der Adresslisten [(B2, B2.1 und B2.x)]. Es wird auf die Ausführungen der ergänzenden Unterlagen dieses Auswahlverfahrens verwiesen (s. obige Ziff. 2.1.4); danach gilt insbesondere: a) Technologieneutralität Der Auftraggeber stellt klar, dass dieses Auswahlverfahren des zu errichtenden und zu betreibenden Gigabit-Netzes mit Bandbreiten von mindestens 1 Gbit/s symmetrisch zu Spitzenlastzeitbedingungen technologieneutral i.S.d. Randnummer 117 der Beihilfeleitlinien EU2023/C 26/01 (Ziff. 5.2.4.1, 5.2.4.2) sowie § 5 Abs. 7 Gigabit-RR 2.0 erfolgt, folglich die hier gewählte Bezeichnung wie "Gigabit-Netz", die Bezeichnung der Netzebenen etc., die Darstellung des Netzaufbaus und Definition des Materialkonzeptes 5.0.2, Ziff. 2, Seite 5 f. übernimmt, dies aber bei Einsatz anderer Technologien zum Ausbau und Betrieb des Gigabit-Netzes entsprechend analog zu sehen ist. b) Errichtung und Betrieb eines Netzes zur Gigabitversorgung Förderzweck der Gigabit-RL 2.0 ist die Unterstützung eines effektiven und technologieneutralen Gigabitausbaus zur Erreichung eines ökologisch nachhaltigen, sicheren und hochleistungsfähigen Gigabit-Netzes in unterversorgten Gebieten. Der Zuschlagsempfänger hat im Ausbaugebiet ein Gigabit-Netz mit den definierten Mindestbandbreiten zu Spitzenlastzeitbedingungen zu planen, zu errichten und zu betreiben. Dies umfasst sowohl die erforderliche passive Netzinfrastruktur (z.B. Tiefbauleistungen, Leerrohre mit Kabel sowie zugehörige Komponenten einschließlich Schächte, Verteiler, Hausanschlüsse und Netzabschlusseinrichtungen) als auch die aktive Technik zum Netzbetrieb. Das Einverständnis der Grundstückseigentümer vorausgesetzt, bezieht sich die diesem Auswahlverfahren gegenständliche Errichtung von leitungsgebundenen Gigabit-Netzen auf alle Netzteile, einschließlich Netzabschluss im Gebäude einer jeden ausgeschriebenen Adresse. c) Förderrechtliche Vorgaben Die Gigabit-Netzerrichtung und dessen Betrieb müssen sämtliche Inhalte und Vorgaben der Gigabit-RR 2.0, der Gigabit-RL 2.0, des Bescheides über eine Zuwendung in vorläufiger Höhe sowie dessen zugehörige Nebenbestimmungen (BNBest-Gigabit), Materialkonzept und Vorgaben für die Dimensionierung passiver Infrastruktur etc. in der diesem zugrunde liegenden Fassung verpflichtend berücksichtigen. Auf die geltenden Rechtsgrundlagen im Anlagenkonvolut "A2-Förderrechtliche Rechtsgrundlagen" wird ergänzend verwiesen.
- Gemeinde Haibach
Los 2: [WEST]
Planung, Errichtung und Betrieb eines Gigabit-Netzes im Wirtschaftlichkeitslückenmodell aller ausgeschriebenen Adressen auf Basis der Gigabit-RL 2.0. Gegenstand dieses Auswahlverfahrens ist die Auftragsvergabe einer Dienstleistungskonzession für die Planung, die Errichtung und den Betrieb eines Gigabit-Netzes im Wirtschaftlichkeitslückenmodell nach Ziffer 3.1 der Gigabit-RL 2.0. Ziel dieser Maßnahme ist die Gigabitversorgung der Ausbaugebiete mit gigabitfähigen Breitbandanschlüssen mit Datenübertragungsraten von mindestens 1 Gbit/s symmetrisch zu Spitzenlastzeitbedingungen für alle Endnutzer der ausgeschriebenen Adressen im Ausbaugebiet, wobei sich die Up- und Downloadrate mindestens verdoppeln müssen. Das Ausbaugebiet ergibt sich im Einzelnen aus "B-Leistungsbeschreibung" und deren Anlagen , insbesondere der Karten zum Ausbaugebiet [(B1, B1.1 bis B1.x)] und der Adresslisten [(B2, B2.1 und B2.x)]. Es wird auf die Ausführungen der ergänzenden Unterlagen dieses Auswahlverfahrens verwiesen (s. obige Ziff. 2.1.4); danach gilt insbesondere: a) Technologieneutralität Der Auftraggeber stellt klar, dass dieses Auswahlverfahren des zu errichtenden und zu betreibenden Gigabit-Netzes mit Bandbreiten von mindestens 1 Gbit/s symmetrisch zu Spitzenlastzeitbedingungen technologieneutral i.S.d. Randnummer 117 der Beihilfeleitlinien EU2023/C 26/01 (Ziff. 5.2.4.1, 5.2.4.2) sowie § 5 Abs. 7 Gigabit-RR 2.0 erfolgt, folglich die hier gewählte Bezeichnung wie "Gigabit-Netz", die Bezeichnung der Netzebenen etc., die Darstellung des Netzaufbaus und Definition des Materialkonzeptes 5.0.2, Ziff. 2, Seite 5 f. übernimmt, dies aber bei Einsatz anderer Technologien zum Ausbau und Betrieb des Gigabit-Netzes entsprechend analog zu sehen ist. b) Errichtung und Betrieb eines Netzes zur Gigabitversorgung Förderzweck der Gigabit-RL 2.0 ist die Unterstützung eines effektiven und technologieneutralen Gigabitausbaus zur Erreichung eines ökologisch nachhaltigen, sicheren und hochleistungsfähigen Gigabit-Netzes in unterversorgten Gebieten. Der Zuschlagsempfänger hat im Ausbaugebiet ein Gigabit-Netz mit den definierten Mindestbandbreiten zu Spitzenlastzeitbedingungen zu planen, zu errichten und zu betreiben. Dies umfasst sowohl die erforderliche passive Netzinfrastruktur (z.B. Tiefbauleistungen, Leerrohre mit Kabel sowie zugehörige Komponenten einschließlich Schächte, Verteiler, Hausanschlüsse und Netzabschlusseinrichtungen) als auch die aktive Technik zum Netzbetrieb. Das Einverständnis der Grundstückseigentümer vorausgesetzt, bezieht sich die diesem Auswahlverfahren gegenständliche Errichtung von leitungsgebundenen Gigabit-Netzen auf alle Netzteile, einschließlich Netzabschluss im Gebäude einer jeden ausgeschriebenen Adresse. c) Förderrechtliche Vorgaben Die Gigabit-Netzerrichtung und dessen Betrieb müssen sämtliche Inhalte und Vorgaben der Gigabit-RR 2.0, der Gigabit-RL 2.0, des Bescheides über eine Zuwendung in vorläufiger Höhe sowie dessen zugehörige Nebenbestimmungen (BNBest-Gigabit), Materialkonzept und Vorgaben für die Dimensionierung passiver Infrastruktur etc. in der diesem zugrunde liegenden Fassung verpflichtend berücksichtigen. Auf die geltenden Rechtsgrundlagen im Anlagenkonvolut "A2-Förderrechtliche Rechtsgrundlagen" wird ergänzend verwiesen.
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