Geld oder Stelle und OGS
Ab dem Beginn des Schuljahres 2026/2027 beabsichtigt der Märkische Kreis die Trägerschaft des Programms "Geld oder Stelle" der Brabeckschule in Iserlohn zu vergeben. Brabeckschule, Im Nordfeld 8, 58642 Iserlohn (Hauptstandort) und Mendener Str. 71, 58636 Iserlohn (Teilstandort)
Typ:Ausschreibung
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Inhalt auf einen Blick
Ab dem Beginn des Schuljahres 2026/2027 beabsichtigt der Märkische Kreis die Trägerschaft des Programms "Geld oder Stelle" der Brabeckschule in Iserlohn zu vergeben. Brabeckschule, Im Nordfeld 8, 58642 Iserlohn (Hauptstandort) und Mendener Str. 71, 58636 Iserlohn (Teilstandort)
- Ausschreibungstyp: Ausschreibung
- Auftraggeber: Märkischer Kreis - Der Landrat
- Veröffentlicht: 21. April 2026
- Frist: Nicht angegeben
Ausschreibungsbeschreibung
Ab dem Beginn des Schuljahres 2026/2027 beabsichtigt der Märkische Kreis die Trägerschaft des Programms "Geld oder Stelle" der Brabeckschule in Iserlohn zu vergeben. Brabeckschule, Im Nordfeld 8, 58642 Iserlohn (Hauptstandort) und Mendener Str. 71, 58636 Iserlohn (Teilstandort)
Weiterführende Details
Nach Registrierung stehen Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung strukturiert bereit.
- Kernanforderungen der Ausschreibung priorisiert aufbereitet
- Fristen, Eignungskriterien und Unterlagen in einem Ablauf
- Hinweise zur strukturierten Angebotsvorbereitung
- Passende Folgeausschreibungen automatisch entdecken
Dokumente und Anhänge
49 Dateien erfasst- PDF Notice (BUL)
- PDF Notice (SPA)
- PDF Notice (CES)
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- PDF Notice (DEU)
- PDF Notice (EST)
Ähnliche Bekanntmachungen
4- Kreis HerfordHerfordFrist: 12. Mai
Kreis Herford, OGS-Trägerschaft Förderschulen
Schulbeschreibung Wittekindschule: Die Wittekindschule ist eine Förderschule im Halbtag mit dem Förderschwerpunkt Sprache der Jahrgangsstufen 1 bis 4. Die Unterrichtszeiten beginnen um 8 Uhr und enden spätestens um 13.15 Uhr. Der Unterricht findet zielgleich statt. Die Schwerpunkte der Arbeit liegen in der Förderung von Kindern, die Auffälligkeiten in den Bereichen Sprache, Sprechen oder Sprache verstehen haben. Die Kinder werden in der Witte-kindschule auf einen Wechsel und die erfolgreiche Teilhabe in der Regelschule vorbereitet. Das Kollegium der Wittekindschule besteht aus 18 Lehrkräften, einer Stelle Schulsozialarbeit, einem Hausmeister, einer Sekretärin und einer Stelle für den Bundesfreiwilligendienst. Im Schuljahr 2025/2026 wird die Schule von 161 Schülerinnen und Schülern besucht. Für die Schulform der Förderschulen wird kein Schulsozialindex ausgewiesen. Die Schülerschaft kann als heterogen und herausfordernd beschrieben werden. Der Anteil an männlichen Schülern und an Kindern mit Migrationshintergrund ist hoch. Das Schulgebäude liegt an der Erdbrügge 14 in 32120 Hiddenhausen im Ortsteil Eilshausen. Am Standort gibt es ein Hauptgebäude mit Erweiterungsbau. Zudem werden zwei Pavillons auf dem Schulhof genutzt. Zielgruppe: Zielgruppe sind die Schülerinnen und Schüler der Förderschule Wittekindschule. Dabei han-delt es sich um Kinder mit dem festgestellten sonderpädagogischen Förderbedarf Sprache. Zusätzlich bestehen Schnittmengen zu den angrenzenden Förderschwerpunkten Lernen sowie Emotionale und soziale Entwicklung. Ziele des Auftrags: Das Ziel des Auftrags liegt in dem jahrgangsweisen Aufbau eines kompletten OGS-Betriebs an der Wittekindschule. Dazu sind die Rahmenbedingungen des ab dem 01.08.2026 geltenden Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung zu beachten. Für das Schuljahr 2026/2027 soll die OGS ausschließlich Schülerinnen und Schülern der 1. Jahrgangsstufe aufnehmen. An der Wittekindschule werden im Schuljahr 2026/2027 zwei bis drei Eingangsklassen mit einer maximalen Klassenstärke von 17 Kindern gebildet. Wie viele Schülerinnen und Schüler davon einen OGS-Platz benötigen, kann aufgrund der fehlenden Vorerfahrung nicht genau prognostiziert werden. Der Träger soll für den jahrgangsweise aufwachsenden OGS-Betrieb an der Wittekindschule ein an den Bedarfen der Kinder und der Schule orientiertes Konzept entwickeln. Dazu soll das Konzept darstellen, wie die Förderbedarfe der Kinder berücksichtigt werden und welche inhalt-lichen Schwerpunkte vorgesehen sind. Zugleich muss das Konzept die Ausgangssituation bzw. den Startpunkt der Wittekindschule als Halbtagsschule berücksichtigen. D.h. für einen Übergangszeitraum ist es erwartbar, dass sich die OGS qualitativ und inhaltlich zunächst im Aufbau befinden und im laufenden Betrieb fortentwickelt wird. An dieser Stelle ist Flexibilität und Kooperation von allen Beteiligten erfor-derlich. Das Konzept sowie die darin festgelegten Verantwortlichkeiten und Kommunikationsstrukturen sollen so aufgebaut sein, dass eine enge Abstimmung mit der Schulleitung zur kontinuierlichen Weiterentwicklung der OGS erfolgen kann. Das grundsätzliche Ziel des Angebots liegt in der Stärkung des Selbstvertrauens bzw. der Selbstwirksamkeit der Kinder. Es soll dabei unterstützen, Schule als positiv besetzen Raum erleben zu können und neben der Stärkung von emotionalen und sozialen Fähigkeiten auch lebenspraktische Kenntnisse und Fähigkeiten vermitteln. Konzeption und Ausführung der Leistung: Der Bieter bewirbt sich über Los A auf die Konzeption und Umsetzung eines OGS-Angebotes für die Wittekindschule - Förderschule mit dem Schwerpunkt Sprache in der Primarstufe - im Anschluss an die Schulendzeiten an fünf Tagen in der Woche. Das Angebot endet täglich um 16.00 Uhr. Die Art und Weise der Umsetzung ist seitens des Bieters in dem vorzulegenden Konzept zu beschreiben. Dabei sind folgende grundsätzliche Aspekte zu berücksichtigen: Die Wittekindschule als Schule der Primarstufe stellt den jeweiligen Beginn der individuellen Schulbiographien der dort beschulten Kinder dar. Ein Schwerpunkt liegt demnach darauf zu verstehen, mit welchen Voraussetzungen die Kinder im Schulsystem ankommen. Die OGS umfasst damit unter anderem die Teilaspekte: - Beziehungsarbeit durch vertrauensbildende Maßnahmen, einschließlich der Vermitt-lung sozialer Schlüsselqualifikationen - Vermittlung von am Lernplan orientierten Inhalten: o Unterstützung bei der Bewältigung der Hausaufgaben o Enge Kooperation mit den zuständigen Klassenleitungen - Bewegungsangebote für die Schülerinnen und Schüler zur Förderung der Grob- und Feinmotorik In welcher Form und mit welchen Methoden mit den Kindern gearbeitet wird, obliegt dem Bie-ter. Hier kann es ggfls. sinnvoll sein, die Kinder und ihre Besonderheiten in der Anfangsphase zunächst kennenzulernen, die gewonnenen Erfahrungen im Umgang mit Ihnen zu berücksich-tigen und im weiteren Verlauf die gewählten Angebote und Methoden weiterzuentwickeln und anzupassen. Die Ausgestaltung sollte in enger Abstimmung mit dem Lehrpersonal der Witte-kindschule stattfinden. Das Angebot soll in Kooperation mit der Schule umgesetzt werden. Eine übergeordnete Ab-stimmungsfunktion hat zudem die Schulverwaltung des Kreises Herford. Die weitere Beschreibung und Vorgaben sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
- Stadtverwaltung Geyer - BauamtFrist: 06. Mai
Winterdienstleistungen im Stadtgebiet 09468 Geyer
1) Zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle: Offizielle Bezeichnung: Stadtverwaltung Geyer - Bauamt; Straße, Hausnummer: Altmarkt 1; Postleitzahl: 09468; Ort: Geyer; Land: DE; Telefon: +49 3734610557; Fax: +49 3734610562; Internet-Adresse: www.stadt-geyer.com; E-Mail: antje.pemsel@stadt-geyer.com Den Zuschlag erteilende Stelle: s.o. Stelle, bei der die Angebote oder Teilnahmeanträge einzureichen sind: s.o. 2) Verfahrensart: Öffentliche Ausschreibung, Vergabenummer: WD-2026-01 3) Form, in der Teilnahmeanträge oder Angebote einzureichen sind: Angebote können schriftlich oder elektronisch abgegeben werden. 4) Ggf. in den Fällen des § 29 (3) die Maßnahmen zum Schutz der Vertraulichkeit und die Informationen zum Zugriff auf die Vergabeunterlagen: nicht angegeben 5) Art und : Die Stadt Geyer beabsichtigt Winterdienstleistungen ab der Wintersaison 2026 / 2027 neu zu vergeben. Gemäß der Satzung über die Straßenreinigung und den Winterdienst der Stadt Geyer hat diese für die öffentlichen Straßen Wege und Plätze die Räum- und Streupflicht. Der Auftragnehmer (AN) leistet für die Laufzeit des Vertrages, nach witterungsbedingtem Bedarf, die Schneeräum- und Streudienste auf den städtischen Verkehrswegen und Plätzen. Dazu wurden verschiedene Räumbereiche gebildet. Durch diese Ausschreibung sollen die in der Anlage näher beschriebenen Bereiche 3 und 4 neu vergeben werden. Angebote können für einen oder beide Räumbereich abgegeben werden. Die Beauftragung erfolgt für jedes Gebiete einzeln an den jeweils preis- günstigsten Bieter. Sollte der Zuschlag für beide Räumbereiche an den gleichen Bieter erfolgen, wird der Auftrag im Winterdienstvertrag zusammengefasst. Der Vertragsabschluss soll zunächst für 3 Jahre erfolgen. Der Vertrag verlängert sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, wenn kein Kündigung erfolgt. Der AN verfolgt eigenständig die Wettervorhersagen und Wetterberichte des Deutschen Wetterdienstes. Bei entsprechenden plötzlichen Eisglättewarnungen, Niederschlags- vorhersagen oder angekündigten Schneeverwehungen, am Vorabend oder in der Nacht, trifft der Auftragnehmer selbständig die Entscheidung über die Notwendigkeit eines Einsatzes. Er ist verpflichtet, den Winterdienst eigenverantwortlich und unaufgefordert so durchzuführen, dass stets eine ordnungsgemäße und zeitgerechte Schneeräumung gewährleistet ist. Der verkehrssichere Zustand muss ausreichend gegeben sein. Bei entsprechender Witterung ist auch mehrmals am Tag auszurücken. Der AN gewährleistet eine kurzfristige Reaktionszeit (max. 1 Stunde) / kurze Entfernung Fuhrparksitz vom Erfüllungsstandort. Kosten für An- und Abfahrt werden nicht extra vergütet. Bei Ausfall eines Fahrzeuges während der Vertragslaufzeit ersetzt der AN es umgehend durch ein gleichwertiges Fahrzeug. Die dadurch entstehenden Kosten, auch für die erneute Umrüstung und Anpassung der Winterdienstgeräte und Ausstattungen trägt der AN. Der AN stellt für die Leistungserbringung erforderliche qualifizierte Personal zur Verfügung. Die Schnee- und Glättebeseitigung ist pro Wintersaison durchzuführen. Diese erstreckt sich jeweils vom 1.11. des Jahres bis zum 31.3. des Folgejahres, bei Bedarf jedoch bereits vom ersten bis zum letzten Schneefall bzw. Überfrieren auch außerhalb der definierten Wintersaison. Der AN teilt dem Auftraggeber (AG) eine Telefonnummer mit, unter der jederzeit eine zuständige Person zur Alarmierung von Winterdiensteinsätzen erreicht werden kann. Die Winterdienstmaßnahmen müssen werktags bis 7:00 Uhr bzw. an Sonn- und Feiertagen bis 9:00 Uhr von Schnee geräumt und bei Schnee- und Eisglätte gestreut sein, bei Erfordernis sind die Winterdienstmaßnahmen auch mehrfach am Tag durchzuführen. Für die Räumarbeiten sollen grundsätzlich der Örtlichkeit angepasste, umweltschonende Maschinen eingesetzt werden. Zur Bekämpfung der Winterglätte (auch bei Glättebildung ohne Schnee) ist Auftau-/Steinsalz als Streugut auf die Verkehrsflächen aufzubringen. Diese wird vom AG zur Verfügung gestellt. Der AN entnimmt dieses aus dem Silo an der Bahnhofstraße in Geyer. Das Salz darf nur für den Winterdienst lt. Vertrag entnommen bzw. verwendet werden. Der Auftragnehmer hat alle ausgeführten Arbeiten ordentlich zu dokumentieren bzw. nachzuweisen. Pro Fahrzeug ist ein Räum- und Streubuch Einsatzbuch nach Vorgabe durch den AG zu führen. Alle Rapporte sind wöchentlich und auf Verlangen des Auftraggebers sofort nach dem Einsatz einzureichen. Ort(e) der Leistungserbringung: Offizielle Bezeichnung: Stadtgebiet der Stadt Geyer; Postleitzahl: 09468; Ort: Geyer; Land: DE 6) Ggf. Anzahl, Größe und Art der einzelnen Lose: entfällt, da keine losweise Vergabe 7) Nebenangebote sind nicht zugelassen. 8) Etwaige Bestimmungen über die Ausführungsfrist: Beginn: 01.11.2026, Ende: 31.03.2028 9) Die Vergabeunterlagen werden auf der Vergabeplattform evergabe.de bereitgestellt. Ein unentgeltlicher Abruf ohne Registrierung ist möglich unter https://www.evergabe.de/unterlagen/3367982/zustellweg-auswaehlen. 10) Angebotsfrist: 06.05.2026, 14:00 Uhr; Bindefrist: 05.06.2026 11) Höhe etwa geforderter Sicherheitsleistungen: siehe Vergabeunterlagen 12) Wesentliche Zahlungsbedingungen oder Angabe der Unterlagen, in denen sie enthalten sind: beschrieben in den Vergabeunterlagen und im LV 13) Mit dem Angebot oder dem Teilnahmeantrag vorzulegenden Unterlagen, die der Auftraggeber für die Beurteilung der Eignung des Bewerbers oder Bieters und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen verlangt: nicht angegeben 14) Angabe der Zuschlagskriterien, sofern diese nicht in den Vergabeunterlagen genannt werden: entfällt, siehe Vergabeunterlagen Winterdienst
- Stadt Kaarst - Der BürgermeisterFrist: 08. Mai
Bewerberverfahren / Tiny-House-Siedlung "Im Blütenfeld"
HINWEIS: Bei diesem Investorenauswahlverfahren handelt es sich um ein Verfahren nach den allgemeinen Verfahrensgrundsätzen des EU-Primärrechts. Es handelt sich NICHT um ein Verfahren nach vergaberechtlichen Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), der Vergabeverordnung (VgV), der EU VOB/A, der Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) oder der VOB/A, da kein öffentlicher Auftrag vergeben wird. Die vollständigen Vorgaben und Informationen mit allen Anlagen zum Bewerberverfahren finden Sie unter der Internet-Adresse: https://www.kaarst.de/planen-bauen-mobilitaet-und-umwelt/bauen-und-wohnen/grundstuecke/tinyhouses Aus diesen Angaben und Informationen hier ein Auszug: 1 Einführung Die Stadt Kaarst beabsichtigt die Flurstücke 1123, 1124, 1125, Flur 8, Gemarkung Büttgen, sowie in Teilen die Flurstücke 2076 und 1122, Flur 8, Gemarkung Büttgen mit einer Gesamtfläche von ca. 1.515 m², zur Errichtung von sechs innovativen Tiny-Houses, an einen noch zu bestimmenden Investor zu verkaufen oder alternativ ein Erbbaurecht zu begründen. Aufgrund der gesteigerten Nachfrage von Wohnraum ist eine alternative Form der Nachverdichtung an dieser Stelle möglich. Das wesentliche Ziel der Stadt Kaarst ist es eine innovative Siedlung in einem grünen Umfeld zu erschaffen. Ob die Verbindung zwischen Jung und Alt oder ein anderweitiger Gemeinschaftsgedanke in den Vordergrund gestellt wird, soll dem Investor obliegen. Die Stadt Kaarst gibt in diesem Interessenbekundungsverfahren kein über den B-Plan übergeordnetes festes Planungs- und Baukonzept vor, sondern ermittelt das innovativste Gesamtkonzept im Wettbewerb. Bei der Auswahl des Investors wird insbesondere auf die Funktionalität und Nachhaltigkeit, sowie auf eine hohe Qualität von Architektur, Gestaltung und Bauausführung Wert gelegt und ein modernes Konzept angestrebt. 2 Der Standort Lage Kaarst ist eine wirtschaftsstarke Stadt mit hoher Lebensqualität, zählt ca. 43.000 Einwohner und ist zentral im Rhein-Kreis-Neuss, in direkter Nachbarschaft zur Landeshauptstadt Düsseldorf, gelegen. Kaarst verfügt zudem über eine ausgezeichnete Verkehrsinfrastruktur. Mit einem dichten Netz von Autobahnen ist Kaarst sehr gut über den Individualverkehr erreichbar. Zwei unabhängige S-Bahnlinien mit insgesamt fünf Haltepunkten sorgen unter anderem für eine kurze Anbindung zu den nicht weit entfernten Großstädten Neuss, Mönchengladbach und Düsseldorf. Den nahegelegenen Flughafen Düsseldorf erreicht man bequem per Bus, Bahn oder PKW in nur jeweils wenigen Fahrminuten. Erschließungszustand Das Grundstück ist über die Straße Im Blütenfeld erschlossen. Der Investor wird verpflichtet die gemäß Bebauungsplan festgesetzte öffentliche Fuß- und Radwegverbindung als Ersatz für die derzeit bestehende Fuß- und Radwegeverbindung sowie die vorgelagerten Stellplätze auf eigene Kosten herzustellen. Das Eigentum der öffentlichen Straßenverkehrsfläche sowie der Verkehrsfläche mit besonderer Zweckbestimmung verbleibt bei der Stadt Kaarst. Der Investor hat den Ausbau der vorgenannten Flächen in enger Abstimmung mit dem Bereich 66 - Tiefbau - vorzunehmen, um Qualität und Güte zu gewährleisten. Bodengutachten Ein Bodengutachten liegt vor. Altlasten und andere faktische Lasten Altlasten oder Kontaminierungen sind dem Grundstückseigentümer nicht bekannt und werden ebenso nicht vermutet. Eine Altlastenauskunft hat am 23.10.2023 stattgefunden. Grundbuch und Baulasten Das Grundstück ist frei von sonstigen Eintragungen in Abteilungen II und III des Grundbuches sowie von Baulasten. Erdbeben Das Grundstück befindet sich in der Erdbebenzone 1 und hat die Untergrundklasse T, Baugrundverhältis B - T. Miet- oder Pachtverhältnisse Bindungen in Form von Miet- oder Pachtverhältnissen bestehen nicht. Bauplanungsrechtliche Situation Das unbebaute Grundstück befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplan-Entwurfs Nr. 14, Blatt 3 "Holzbüttgen-Mitte", 3. Änderung, welcher als Anlage 1 beigefügt ist. Bis zum 14.04.2024 fand die Offenlage des Bebauungsplans statt. Bis dahin hatten die Bürger und betroffene Stellen die Möglichkeit den Bebauungsplan-Entwurf einzusehen, sich dazu zu äußern und Einwände zu erheben. Nach der Offenlage werden die eingegangenen Stellungnahmen geprüft. Es erfolgt eine Abwägung der unterschiedlichen Interessen und Belange. Dabei können noch Änderungen am Bebauungsplan-Entwurf vorgenommen werden. Auf Basis der Abwägungen und etwaiger Änderungen ist der Bebauungsplan finalisiert und der Satzungsbeschluss wurde am 23.08.2024 gefasst. Den aktuellen Entwurf der textlichen Festsetzungen finden Sie als Anlage 2. Ein Baubeginn ist voraussichtlich ab dem ersten Quartal 2027 möglich, da bis Ende 2026 das Entwidmungsverfahren für die aktuelle Wegeverbindung erfolgen wird
- Landkreis RothRothFrist: 05. Mai
TNW_HLS_Landkreis Roth_Neubau Bauhof Abenberg
Der Landkreis Roth beabsichtigt, das bestehende Betriebsgebäude des Kreisbauhofs Abenberg durch einen zeitgemäßen Neubau zu ersetzen. Das vorhandene Gebäude ist in wesentlichen Teilen überaltert und hat das Ende seines Lebensdauerzyklus erreicht. Darüber hinaus entspricht es insbesondere im Werkstatt- und Lagerbereich nicht mehr den aktuellen Anforderungen hinsichtlich Raumgeometrie und Funktionalität. Der Neubau soll auf die derzeitigen Erfordernisse des Bauhofbetriebs ausgelegt werden. Nach eingehender Untersuchung und Abwägung von drei ursprünglich vorgesehenen Varianten wird ausschließlich Ursprungsvariante 1 weiterverfolgt. Diese sieht den Abbruch des bestehenden Betriebsgebäudes sowie die Errichtung eines Neubaus an gleicher Stelle vor, der sämtliche erforderlichen Nutzungsbereiche - Verwaltung, Sozialflächen, Werkstätten und Lagerräume - in einem zusammenhängenden Gebäude vereint. Die Ursprungsvarianten 2 und 3, die eine Umnutzung bzw. einen Ersatzneubau des bestehenden Wohnhauses für den Verwaltungs- und Sozialbereich vorsahen, wurden verworfen. Beide Varianten ermöglichen keine direkte interne Verbindung zwischen Werkstatt-/ Lagerflächen und Verwaltungs-/ Sozialbereich, bieten gegenüber Variante 1 keine Kostenvorteile und gelten für den laufenden Betrieb des Bauhofs als nicht funktionsfähig. Grundlage des Projekts bildet ein Raumprogramm, das sowohl die Vorgaben des Landkreises als auch die Empfehlungen der Bundesanstalt für Straßenwesen (Heft V 212) berücksichtigt. Nach einer Überarbeitung und Abstimmung mit dem Landkreis ergibt sich ein reduzierter, aber bedarfsgerechter Flächenansatz. Der Neubau gliedert sich in zwei Hauptbereiche: Sozial- und Bürobereich (zweigeschossig geplant) mit u. a.: - 4 Büros (je 2 Arbeitsplätze), Plotterraum/Archiv, Erste Hilfe - Sozial- und Schulungsraum (ca. 75 m²) mit Küchenzeile - Sanitär- und Umkleideräume für männliche und weibliche Mitarbeiter - Behindertentoilette, Lagerräume, Technikräume Werkstatt- und Hallenbereich (überwiegend eingeschossig) mit u. a.: - KFZ-Werkstatt mit Hebebühne, Grube und Durchfahrtsmöglichkeit - Schreinerei mit Lager, Schilderdruckraum, Gefahrstofflager mit Außenzugang - Werkzeug- und Materiallager, Waschhalle sowie LKW-Unterstellhalle Die Machbarkeitsstudie sowie Bestandsunterlagen werden mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt. Die Realisierung soll in zwei Bauabschnitten erfolgen, um den durchgehenden Betrieb des Kreisbauhofs - insbesondere der Kfz-Werkstatt - während der gesamten Bauzeit sicherzustellen. Es ist vorgesehen, im ersten Bauabschnitt die entbehrlicheren Gebäudeteile (Unterstellbereiche, bestehende Waschhalle) abzubrechen und die neuen, prioritären Werkstatt- und Lagerflächen zu errichten. Im zweiten Bauabschnitt soll der Abbruch der verbleibenden Bestandsgebäude sowie der Neubau der Verwaltungs- und Sozialflächen erfolgen. Die Leistungsphasen 1-4 sollen als Gesamtplanung über beide Bauabschnitte durchgeführt werden. Welches der drei untersuchten Realisierungskonzepte (1, 2 oder 3) zur Ausführung kommt, ist zum gegenwärtigen Planungsstand noch nicht abschließend festgelegt. Die wesentlichen Unterschiede zwischen den Konzepten betreffen vor allem die Anordnung der Waschhalle und die Verteilung des Bauumfangs auf die beiden Bauabschnitte. Diese Frage ist im Zuge der weiteren Planungen unter Berücksichtigung von Funktionalität, Kosten und Terminzielen zu erörtern und abschließend zu entscheiden. Der Auftraggeber behält sich vor, die Baumaßnahme alternativ im Wege des Systembaus umzusetzen. Kosten: Die Gesamtkostenprognose (KG 200-700) liegt für beide Bauabschnitte bei ca. 3,9 Mio. EUR netto. Die KG 400 umfasst für beide Bauabschnitte ca. 976.000 EUR netto Termine: Die Planung beginnt unmittelbar nach Beauftragung (voraussichtlich Ende Juli/August 2026). Die Einreichung des Bauantrags ist für Ende Februar 2027 vorgesehen. Der erste Bauabschnitt (BA 1) soll ab Herbst 2027 beginnen und bis Herbst 2028 fertiggestellt sein. Im Anschluss daran startet der zweite Bauabschnitt (BA 2) ebenfalls im Herbst 2028; dessen Fertigstellung ist für Ende 2029 geplant. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich bei den vorstehenden Terminen um Orientierungswerte handelt, die den aktuellen Projektstand widerspiegeln. Im Zuge des Planungsprozesses können sich diese Daten ändern und werden bei Bedarf entsprechend angepasst. Leistungsumfang: Es werden folgende Leistungen stufenweise vergeben: - Grundleistungen der Leistungsphasen 1-9 bzw. 1-3 und 5-9 des Leistungsbildes Fachplanung Technische Ausrüstung für die Anlagengruppen 1, 2, 3, 8 (HLS) gem. § 55 Abs. 1 S. 2 HOAI 2021, Teil 4, Abschnitt 2 - Besondere Leistungen
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
- Wie kann ich mich auf diese Ausschreibung bewerben?
- Erstellen Sie ein kostenloses Konto auf auftrag.ai. Danach sehen Sie alle Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung in einem strukturierten Ablauf.
- Bis wann läuft die Angebotsfrist?
- Für diese Bekanntmachung ist aktuell keine konkrete Angebotsfrist angegeben.
- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist Märkischer Kreis - Der Landrat.
- Welche Unterlagen sind für den Start relevant?
- In der Regel benötigen Sie Leistungsbeschreibung, Eignungsnachweise, Fristenhinweise und ggf. Formblätter. Auf auftrag.ai werden diese Punkte priorisiert dargestellt.