Gasanlage für: AIT H2LAB
Der Auftraggeber beabsichtigt die Vergabe von Teil-GU-Leistungen für die Gasanlage eines F&I-Labors für Wasserstoff- und hybride Kraftwerkstechnologien am Tech Campus Seibersdorf in 2444 Seibersdorf unter Einhaltung der NaBe Kriterien lt. Leistungsverzeichnis zu vergeben.
Angebotsfrist:21. Mai 2026
Typ:Ausschreibung
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Inhalt auf einen Blick
Der Auftraggeber beabsichtigt die Vergabe von Teil-GU-Leistungen für die Gasanlage eines F&I-Labors für Wasserstoff- und hybride Kraftwerkstechnologien am Tech Campus Seibersdorf in 2444 Seibersdorf unter Einhaltung der NaBe Kriterien lt. Leistungsverzeichnis zu vergeben.
- Ausschreibungstyp: Ausschreibung
- Auftraggeber: AIT Austrian Institute of Technology GmbH
- Veröffentlicht: 07. April 2026
- Frist: 21. Mai 2026
Ausschreibungsbeschreibung
Der Auftraggeber beabsichtigt die Vergabe von Teil-GU-Leistungen für die Gasanlage eines F&I-Labors für Wasserstoff- und hybride Kraftwerkstechnologien am Tech Campus Seibersdorf in 2444 Seibersdorf unter Einhaltung der NaBe Kriterien lt. Leistungsverzeichnis zu vergeben.
Weiterführende Details
Nach Registrierung stehen Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung strukturiert bereit.
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- Landestalsperrenverwaltung des Freistaat SachsenFrist: 04. Mai
48-2026-40 Flussmeisterei Eibenstock - Anmietung von Hubarbeitsbühnen - Rahmenvereinbarung
Bei Fragen zur Ausschreibung richten Sie bitte eine Bieteranfrage über www.eVergabe.de an uns - siehe LINK zur Ausschreibung. Die Landestalsperrenverwaltung des Freistaates Sachsen beabsichtigt den Abschluss eines Rahmenvertrages zur Anmietung von Hubarbeitsbühnen für die maximale Laufzeit von 2 Jahren für den Flussmeistereistandort: Flussmeisterei Eibenstock Muldenstraße 3 08309 Eibenstock OT Neidhardtsthal. Die Mietgeräte werden vom Auftraggeber von der Mietstation abgeholt und in Eigenverantwortung zu den Baustellen verbracht. Die nächste Mietstation sollte daher nicht weiter als 25 km von der Flussmeisterei Eibenstock entfernt sein (Ausschlusskriterium!). Die Bereitstellung der Technik durch den Bieter zur Abholung durch Mitarbeiter des AG (Flussmeisterei Eibenstock) sollte spätestens 3 Tage nach Abruf durch die Flussmeisterei erfolgen. Im Hochwasserfall oder Havarie sollte der Bieter möglichst kurzfristig auf Abrufe der Flussmeisterei reagieren und entsprechend notwendige Mietgeräte zur Verfügung stellen können. Wir bitten zu beachten: Die folgenden Kriterien müssen zwingend erfüllt sein, um das Aufgabenportfolio der Flussmeisterei abzudecken bzw. den gesetzlichen Vorschriften gerecht zu werden. Sind diese nicht erfüllt, ist dies ein Ausschlusskriterium. Die Bestätigung ist im Leistungsverzeichnis Teil B vorzunehmen: - Die nächste Mietstation sollte nicht weiter als 25 km von der Flussmeisterei Eibenstock, Muldenstraße 3, 08309 Eibenstock entfernt sein (siehe LV – Teil B 1.1); - Neben der Haftpflichtversicherung ist die Mietsache auch gegen Schäden aus Diebstahl, und Vandalismus versichert (siehe LV – Teil B 1.2); - Wenn es zum Schadenfall (Eigenverschuldung) kommt, besteht eine Pflicht zur Zahlung einer Selbstbeteiligung? (Eintragung der Höhe der Selbstbeteiligung ist im LV – Teil B 1.3 bei „Anmerkungen“ einzutragen); - Die Hubarbeitsbühnen müssen generell mit HLB22 Hydrauliköl ausgestattet sein (siehe LV Teil B 1.4). Für den Fall, dass keine Bestätigung erfolgen kann, kann kein Zuschlag erteilt werden und das Angebot ist von der Wertung auszuschließen! Weitergehende Regelungen siehe Ausschreibungsunterlagen (z. Bsp. Vorbemerkungen LV – Teil A sowie LV – Teil B) bzw. siehe auch Zuschlagskriterien und Ausschlusskriterien, siehe Bekanntmachungstext unter n) bzw. analog in der Anlage „Übersicht einzureichende Unterlagen“;
- Stadt St. IngbertSt. IngbertFrist: 11. Mai
Planungsleistungen für das Projekt Sanierung und Modernisierung des Solarfreibads in Kirkel-Limbach
Gegenstand der zu vergebenden Leistungen sind diejenigen der Objektplanung Ingenieurbauwerke im Sinne von § 41 HOAI und Anl. 12 zu § 43 Abs. 3 HOAI für das verfahrensgegenständliche Projekt. Für die Beschreibung allgemein siehe Nr. 2.1, die Aufgabenstellung sowie die Vergabeunterlagen. Im Leistungsbild Objektplanung Ingenieurbauwerke wird die Aufgabe gestellt werden, skizzenhafte Lösungsideen mit Kostenrahmen zur Umsetzung für 2 Optionen zu entwickeln: Option 1: Sanierung des vorhandenen Bestands gemäß den vorliegenden Gutachten bei unveränderter Gestaltung der Becken und Beibehaltung der Gebäude und ihrer Nutzung. Option 2: Sanierung unter Umgestaltung und Optimierung des Solarfreibads, um wirtschaftlichere Lösungen zu erlangen. Für die Erarbeitung der skizzenhaften Lösungsideen erhalten die zu den Vergabeverhandlungen im Leistungsbild Objektplanung Ingenieurbauwerke geladenen Bieter eine Vergütung i.H.v. 6.000,00 € netto nach Abschluss des Verhandlungsverfahrens, sofern die skizzenhaften Lösungsideen fristgerecht vorgelegt werden und den vorgegebenen Planungsparametern gerecht werden. Diese Vergütung wird für den Bieter, der den Zuschlag erhält, mit dem vertraglich vereinbarten Honorar verrechnet. Die Auftraggeberin entscheidet innerhalb der 2. Verfahrensstufe (im Verhandlungsverfahren) darüber, welche Option weiterverfolgt wird. Teil der Aufgabenstellung wird die Bildung von sinnvollen Bauabschnitten sein. Angestrebt wird seitens der Auftraggeberin, dass insbesondere aus dem Grund, dass nicht sichergestellt werden kann, dass Fördergelder für die Gesamtmaßnahme ausreichen, zunächst ein erster großer Bauabschnitt im Umfang von ca. 75 % der Gesamtmaßnahme gebildet wird. Die Kosten für die Gesamtmaßnahme dürfen 9.000.000,00 € brutto einschließlich Nebenkosten (alle für das Projekt relevanten Kostengruppen im Sinne der DIN 276) nicht überschreiten. Die Leistungen der Leistungsstufe 1 sind innerhalb von höchstens 4 Monaten nach Auftragserteilung abzuschließen. Die Entwurfsplanung samt Entwurfsunterlage Bau (EW-Bau) und Haushaltsunterlage Bau (HU-Bau) sind innerhalb dieser Frist fertig zu stellen. Die weitere Terminschiene wird im Fall des Abrufs weiterer Leistungen zwischen Auftraggeber und Auftragnehmern festgelegt. Aus der stufenweisen Beauftragung können die Auftragnehmer keine Erhöhung ihres Honorars ableiten. Es ist beabsichtigt, die Bauleistungen im Rahmen von Einzelgewerken vergeben.
- Wetteraukreis
Fachplanerleistungen Gebäudetechnik, Kostengruppen 410, 420, 430 und 480, jeweils inkl. Kostengruppe 550 i.R. der Erweiterung von Klassen- und Gruppenräumen an der Kurt-Moosdorf-Schule in Echzell
Fachplanungsleistungen HLS Erweiterung von Klassen- und Gruppenräumen an der Kurt-Moosdorf-Schule in serieller Bauweise Bruttogrundfläche BGF ca. 600 m² Lichte Raumhöhen ca. 3,00 m Bruttorauminhalt ca. 2.400 m³ Titel 1: Fachplanungsleistungen für die nachstehenden Anlagengruppen gemäß Teil 4 Fachplanung, Abschnitt 2: Technische Ausrüstung, nach § 53 ff. HOAI 2021 und AHO-Heft Nr. 6, Stand Mai 2014: - Abwasser-, Wasser-, Gasanlagen KG 410 - Wärmeversorgungsanlagen KG 420 - Raumlufttechnische Anlagen KG 430 - Gebäude- und Anlagenautomation KG 480 - jeweils inkl. Technischer Anlagen in Außenanlagen und Freiflächen KG 550 Gemäß der Auftragsbekanntmachung ist eine stufenweise Beauftragung geplant. Weitere Informationen zu den Stufen entnehmen Sie bitte der Auftragsbekanntmachung. Umfang der zu erbringenden Grundleistungen, besonderen Leistungen und zusätzlichen Leistungen für die Leistungsphasen 1-4 (Stufe A): LPH 1 Grundlagenermittlung Grundleistungen: a) bis c) komplett Besondere Leistungen: 1.1.2) Bestandsaufnahme, zeichnerische Darstellung und Nachrechnen vorhandener Anlagen und Anlagenteilen 1.1.3) Datenerfassung, Analysen und Optimierungsprozesse im Bestand 1.1.4) Durchführen von Verbrauchsmessungen 1.1.5) Endoskopische Untersuchungen LPH 2 Vorplanung Grundleistungen: a) bis g) komplett Besondere Leistungen: 2.1.1) Erstellen des technischen Teils eines Raumbuches 2.2.1) Untersuchen alternativer Lösungsansätze nach verschiedenen Anforderungen einschließlich Kostenbewertung LPH 3 Entwurfsplanung Grundleistungen: a) bis h) komplett Besondere Leistungen: - Mitwirken bei der Leitdetailplanung, siehe Anlage 3.1.4) Berechnung von Lebenszykluskosten 3.1.6) Detaillierter Nachweis von Schadstoffemissionen, u. a. CO2-Einsparung 3.1.8) Fortschreiben des technischen Teils des Raumbuches 3.1.10) Anfertigen von Ausschreibungszeichnungen bei Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm (Funktionalausschreibung) 3.1.11) Mitwirken bei einer vertieften Kostenberechnung LPH 4 Genehmigungsplanung Optionale Grundleistungen: a) bis b) komplett Umfang der zu erbringenden Grundleistungen, besonderen Leistungen und zusätzlichen Leistungen für die Leistungsphasen 5-9 (Stufe B): LPH 5 Ausführungsplanung Besondere Leistungen: 5.2.1) Prüfen der bauausführenden Unternehmen aufgrund der Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm (Funktionalausschreibung) ausgearbeiteten Ausführungspläne auf Übereinstimmung mit der Entwurfsplanung Optionale Grundleistungen: a) bis f) komplett Optionale besondere Leistungen: 5.1.1) Prüfen und Anerkennen von Schalplänen des Tragwerksplaners auf Übereinstimmung mit der Schlitz- und Durchbruchsplanung 5.1.3) Leerrohrplanung mit besonderem Aufwand, zum Beispiel in der Freianlage, bei Sichtbeton oder Fertigteilen LPH 6 Vorbereitung der Vergabe Grundleistungen: 6.2.1) Aufstellen der Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm (Funktionalausschreibung) auf Grundlage und inkl. einer detaillierten Objektbeschreibung. Optionale Grundleistungen: a) bis f) komplett Optionale besondere Leistungen: 6.1.1) Erarbeiten der Wartungsplanung und Wartungsorganisation LPH 7 Mitwirkung bei der Vergabe Besondere Leistungen: 7.2.1) Prüfen und Werten der Angebote aus Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm (Funktionalausschreibung) einschl. Preisspiegel 7.3.1) Prüfung der von ausführenden Unternehmen aufgrund der Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm (Funktionalausschreibung) ausgearbeiteten Ausführungspläne auf Übereinstimmung mit der Planung Optionale Grundleistungen: a) bis f) komplett Optionale besondere Leistungen: 7.1.2) Mitwirken bei der Prüfung von bauwirtschaftlich begründeten Angeboten (Claimabwehr) LPH 8 Objektüberwachung - Bauüberwachung Grundleistungen: a), d), g), j), k), n) und o) Zusatz zur Grundleistung: - Überwachen und Dokumentieren des Bauablaufs und Einhaltung bauordnungs- und öffentlich-rechtlicher Anforderungen aufgrund terminlicher oder inhaltlicher Vorgaben des Auftraggebers oder der Bauaufsichtsbehörden (z. B. ständige Anwesenheit nach Erfordernis oder Vorgabe der Bauherrschaft) Optionale Grundleistungen: b), c), e), f), h), i), l), m) und p) Optionale besondere Leistungen: 8.1.3) Fortschreiben der Ausführungspläne bis zum Bestand, z.B. Grundrisse, Schnitte, Ansichten, Konstruktionszeichnungen, technische Anlagen, Deckenspiegel, Wandabwicklungen, Durchbrüche, Leerrohre, Details 8.1.4) Erstellen von Rechnungsbelegen anstelle der ausführenden Firmen, zum Beispiel Aufmaß und Schlussrechnung (Ersatzvornahme) LPH 9 Objektbetreuung Grundleistungen: a) bis c) komplett Besondere Leistungen: 9.1.1) Überwachen der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist Zusätzliche Leistung, unabhängig von den Leistungsphasen: - Protokollierung von allen Besprechungen unter anderem Planungs- und Baubesprechungen, Besprechungen mit Schulleitung, Bauaufsicht etc. Wir informieren Sie hiermit, dass das Honorar für die o.a. Leistungen mit den Honoraren der Leistungsphasen gem. Honorarberechnung abgegolten ist. Durch Abgabe eines Angebotes erkennt der Bieter automatisch die Besonderen Vertragsbedingungen BVB und deren Leistungen an. (Siehe hierzu § 15, Abs. 7 BVB). - Erstellen von Entscheidungsvorlagen
- Stadt Bernau bei BerlinFrist: 03. Mai
Reinigung von öffentlichen Grünflächen und Spielplätzen der Stadt Bernau bei Berlin
§ 1 Allgemeines (1) Die Stadt Bernau bei Berlin beabsichtigt die Leistung der Reinigung und Unterhaltung von Stadtflächen zu vergeben. (2) Auskünfte über Arbeiten, Planunterlagen, Baustellenbesichtigungstermin erfolgen über den Auftraggeber Stadt Bernau bei Berlin, Dezernat IV, Amt 70.2, Frau Bartaune, Tel. 03338 - 365 328. § 2 Gegenstand der Leistung (1) Die zu vergebene Leistung beinhaltet Reinigungsarbeiten von öffentlichen Grünflächen, Parks und von städtischen Stadtplätzen. (2) Die Leistungen werden in Gebietslose (Lose) aufgeteilt. Der genaue Leistungsinhalt ist dem entsprechenden Leistungsverzeichnis zu entnehmen. (3) Die Teilnahme an dem Vergabeverfahren kann sich auf ein einzelnes, mehrere oder sämtliche Gebietslose beziehen. Übersicht der Gebietslose zur Reinigung der öffentlichen Grünanlagen und Spielplätze: LOS 1: Stadtflächen entlang der Stadtmauer LOS 2: Stadtflächen innerhalb der Stadtmauer LOS 3: Stadtflächen zwischen Stadtmauer und Bahnstrecke LOS 4: Stadtflächen nördlich der Bundesstraße (B2) und Mühlenstraße LOS 5: Stadtflächen südlich der Bahnstrecke LOS 6: Stadtflächen südlich Mühlenstraße/Oranienburger Straße Die Bieter können jeweils für einzelne, mehrere oder auch für alle Gebietslose Angebote abgeben. Die Angebotsabgabe hat losweise (LOS 1 bis LOS 6) zu erfolgen. Für jedes einzelne Gebietslos ist somit ein eigenständiges Angebot über den jeweiligen Projektraum des Vergabeverfahrens einzureichen. § 3 Ort und Zeitraum der Leistungserbringung (1) Die zur Reinigung ausgeschriebenen Flächen befinden sich in den Stadtgrenzen der Stadt Bernau bei Berlin.. (2) Die Flächengrößen beziffern die derzeitige Gesamtgröße, auf der die Leistungen ganzjährig zu erbringen sind. Die Fläche kann sich im Leistungszeitraum durch Zu- oder Abgänge verändern. (3) Die erforderlichen Teilleistungen sind nach Absprache mit dem Auftraggeber rechtzeitig auszuführen. Die Ausführung jeder Teilleistung ist dem Auftraggeber wöchentlich in Textform anzuzeigen. Die Ausführungsmitteilung vom Auftragnehmer an den Auftraggeber soll a. Angaben zum Auftrag (Maßnahmenbezeichnung), b. Angaben des Auftragnehmers (allg. Kontaktdaten, Ansprechpartner) und c. Beschreibung der erbrachten Leistung (Konkrete Tätigkeit, Umfang der Leistungsausführung, Datum und Ort der Leistungsausführung) enthalten. (4) Der Auftraggeber gerät in Verzug, wenn die nach dem Kalender (Turnusplan) bestimmte Leistung nicht durchgeführt wurde. § 4 Qualitätsanforderungen (1) Der Auftragnehmer hat die vorgeschriebenen Sicherheitsvorschriften einzuhalten. Er hat erforderliche Maßnahmen zu treffen und treffen zu lassen. Dies gilt für den gesamten Leistungszeitraum. Er trägt sämtliche Maßnahmen eigenverantwortlich. (2) Bei der Durchführung sind insbesondere die jeweiligen naturschutzrechtlichen Regelungen zum Artenschutz zu beachten. (3) Bei Arbeiten im Kronentrauf- und Wurzelbereich von Bäumen ist neben der BarBaumSchVO die DIN 18 920 zu beachten. (4) Beim Einsatz maschineller Technik (speziell bestimmte Geräte wie Laubbläser, Laubsammler, Freischneider, Graskantenschneider) ist auf die Einhaltung der Einsatzzeiten nach der Ordnungsbehördlichen Verordnung i.V.m. der 32. BImschV zu achten. Hier sind die Betriebsregelungen aus § 7 hervorzuheben. § 5 Ausführungsbedingungen und Besonderheiten (1) An Samstagen ist der Einsatz von maschineller Technik nur nach vorheriger Absprache mit dem Auftraggeber gestattet. (2) Die Durchführung der Einzelleistungen erfolgt von März bis Ende November. Eine Ausnahme stellt das Jahr 2026 dar, da der Leistungsbeginn von der Zuschlagserteilung abhängt. Übersicht der Durchführung der Einzelleistungen: 2026: voraussichtlich Juni bis Ende November 2027: März bis Ende November 2028: März bis Ende November 2029: März bis Ende November (3) Feiertage und Stadtfeste sind im Pflegeplan zu berücksichtigen. Nach Auftragsvergabe werden im Zuge der Anlaufberatung alle nennenswerten Veranstaltungen mitgeteilt. Bei Änderungen wird der Auftraggeber den Auftragnehmer in Textform unverzüglich informieren, um entsprechende terminliche Planungen bzw. Änderungen im Pflegeplan vornehmen zu können. (4) Die Zufahrten und Zugänge dürfen nicht beschädigt oder verändert werden. Die Arbeiten bzw. Hilfsmittel sind den Gegebenheiten anzupassen. Beschädigungen sind dem Auftraggeber anzuzeigen und werden kostenpflichtig in Rechnung gestellt. (5) Der Auftragnehmer sowie dessen Nachauftragnehmer sind verpflichtet, Listen über die auf der Baustelle beschäftigten Arbeitnehmer zu führen. Die Listen sind auf Verlangen des Auftraggebers vorzulegen. Es wird vorausgesetzt, dass das beschäftige Personal bzw. der Vorarbeiter die deutsche Sprache beherrschen. Die reibungslose Kommunikation aufgrund von Sprachbarrieren müssen durch den Auftragnehmer sichergestellt werden. (6) Das Lagern von Material im Gehweg- oder Straßenbereich ist dem Ordnungsamt anzuzeigen. Dies gilt nicht für Tagesarbeiten, ausschließlich bei Verkehrsbehinderungen u.ä. erforderliche Absicherungen von Baustellen sind ebenfalls dem Ordnungsamt anzuzeigen. Dem Auftragnehmer obliegt das Vorhalten sämtlicher Absperrungen und Verkehrsschilder. Notwendige straßenverkehrliche Anordnungen sind in den Einzelpreisen einzukalkulieren. (7) Fahrbahn und Gehwege sind täglich zum Arbeitsschluss freizugeben bzw. gründlich zu säubern. Sämtliche Beschädigungen an Ausstattungselementen, Geh- und Parkwegen, Teich- und Wasseranlagen sind dem Auftraggeber innerhalb von 3 Tagen anzuzeigen. (8) Unvorhersehbare Behinderungen auf ausgeschriebenen Flächen sind dem Auftraggeber innerhalb von 3 Tagen anzuzeigen. Der uneingeschränkte Fußgängerbetrieb muss gewährleistet werden. Gefahrenstellen sind unverzüglich abzusichern und dem Auftraggeber zu melden. Werkzeuge u.ä. sind sicher zu lagern und stets zu beaufsichtigen. (9) Rasen- und Grünflächen werden nicht beparkt. [...] Näheres ist den Vergabeunterlagen, insbesondere der Leistungsbeschreibung, zu entnehmen.
- Stadt Bernau bei BerlinFrist: 03. Mai
Reinigung von öffentlichen Grünflächen und Spielplätzen der Stadt Bernau bei Berlin
§ 1 Allgemeines (1) Die Stadt Bernau bei Berlin beabsichtigt die Leistung der Reinigung und Unterhaltung von Stadtflächen zu vergeben. (2) Auskünfte über Arbeiten, Planunterlagen, Baustellenbesichtigungstermin erfolgen über den Auftraggeber Stadt Bernau bei Berlin, Dezernat IV, Amt 70.2, Frau Bartaune, Tel. 03338 - 365 328. § 2 Gegenstand der Leistung (1) Die zu vergebene Leistung beinhaltet Reinigungsarbeiten von öffentlichen Grünflächen, Parks und von städtischen Stadtplätzen. (2) Die Leistungen werden in Gebietslose (Lose) aufgeteilt. Der genaue Leistungsinhalt ist dem entsprechenden Leistungsverzeichnis zu entnehmen. (3) Die Teilnahme an dem Vergabeverfahren kann sich auf ein einzelnes, mehrere oder sämtliche Gebietslose beziehen. Übersicht der Gebietslose zur Reinigung der öffentlichen Grünanlagen und Spielplätze: LOS 1: Stadtflächen entlang der Stadtmauer LOS 2: Stadtflächen innerhalb der Stadtmauer LOS 3: Stadtflächen zwischen Stadtmauer und Bahnstrecke LOS 4: Stadtflächen nördlich der Bundesstraße (B2) und Mühlenstraße LOS 5: Stadtflächen südlich der Bahnstrecke LOS 6: Stadtflächen südlich Mühlenstraße/Oranienburger Straße Die Bieter können jeweils für einzelne, mehrere oder auch für alle Gebietslose Angebote abgeben. Die Angebotsabgabe hat losweise (LOS 1 bis LOS 6) zu erfolgen. Für jedes einzelne Gebietslos ist somit ein eigenständiges Angebot über den jeweiligen Projektraum des Vergabeverfahrens einzureichen. § 3 Ort und Zeitraum der Leistungserbringung (1) Die zur Reinigung ausgeschriebenen Flächen befinden sich in den Stadtgrenzen der Stadt Bernau bei Berlin.. (2) Die Flächengrößen beziffern die derzeitige Gesamtgröße, auf der die Leistungen ganzjährig zu erbringen sind. Die Fläche kann sich im Leistungszeitraum durch Zu- oder Abgänge verändern. (3) Die erforderlichen Teilleistungen sind nach Absprache mit dem Auftraggeber rechtzeitig auszuführen. Die Ausführung jeder Teilleistung ist dem Auftraggeber wöchentlich in Textform anzuzeigen. Die Ausführungsmitteilung vom Auftragnehmer an den Auftraggeber soll a. Angaben zum Auftrag (Maßnahmenbezeichnung), b. Angaben des Auftragnehmers (allg. Kontaktdaten, Ansprechpartner) und c. Beschreibung der erbrachten Leistung (Konkrete Tätigkeit, Umfang der Leistungsausführung, Datum und Ort der Leistungsausführung) enthalten. (4) Der Auftraggeber gerät in Verzug, wenn die nach dem Kalender (Turnusplan) bestimmte Leistung nicht durchgeführt wurde. § 4 Qualitätsanforderungen (1) Der Auftragnehmer hat die vorgeschriebenen Sicherheitsvorschriften einzuhalten. Er hat erforderliche Maßnahmen zu treffen und treffen zu lassen. Dies gilt für den gesamten Leistungszeitraum. Er trägt sämtliche Maßnahmen eigenverantwortlich. (2) Bei der Durchführung sind insbesondere die jeweiligen naturschutzrechtlichen Regelungen zum Artenschutz zu beachten. (3) Bei Arbeiten im Kronentrauf- und Wurzelbereich von Bäumen ist neben der BarBaumSchVO die DIN 18 920 zu beachten. (4) Beim Einsatz maschineller Technik (speziell bestimmte Geräte wie Laubbläser, Laubsammler, Freischneider, Graskantenschneider) ist auf die Einhaltung der Einsatzzeiten nach der Ordnungsbehördlichen Verordnung i.V.m. der 32. BImschV zu achten. Hier sind die Betriebsregelungen aus § 7 hervorzuheben. § 5 Ausführungsbedingungen und Besonderheiten (1) An Samstagen ist der Einsatz von maschineller Technik nur nach vorheriger Absprache mit dem Auftraggeber gestattet. (2) Die Durchführung der Einzelleistungen erfolgt von März bis Ende November. Eine Ausnahme stellt das Jahr 2026 dar, da der Leistungsbeginn von der Zuschlagserteilung abhängt. Übersicht der Durchführung der Einzelleistungen: 2026: voraussichtlich Mitte Mai bis Ende November 2027: März bis Ende November 2028: März bis Ende November 2029: März bis Ende November (3) Feiertage und Stadtfeste sind im Pflegeplan zu berücksichtigen. Nach Auftragsvergabe werden im Zuge der Anlaufberatung alle nennenswerten Veranstaltungen mitgeteilt. Bei Änderungen wird der Auftraggeber den Auftragnehmer in Textform unverzüglich informieren, um entsprechende terminliche Planungen bzw. Änderungen im Pflegeplan vornehmen zu können. (4) Die Zufahrten und Zugänge dürfen nicht beschädigt oder verändert werden. Die Arbeiten bzw. Hilfsmittel sind den Gegebenheiten anzupassen. Beschädigungen sind dem Auftraggeber anzuzeigen und werden kostenpflichtig in Rechnung gestellt. (5) Der Auftragnehmer sowie dessen Nachauftragnehmer sind verpflichtet, Listen über die auf der Baustelle beschäftigten Arbeitnehmer zu führen. Die Listen sind auf Verlangen des Auftraggebers vorzulegen. Es wird vorausgesetzt, dass das beschäftige Personal bzw. der Vorarbeiter die deutsche Sprache beherrschen. Die reibungslose Kommunikation aufgrund von Sprachbarrieren müssen durch den Auftragnehmer sichergestellt werden. (6) Das Lagern von Material im Gehweg- oder Straßenbereich ist dem Ordnungsamt anzuzeigen. Dies gilt nicht für Tagesarbeiten, ausschließlich bei Verkehrsbehinderungen u.ä. erforderliche Absicherungen von Baustellen sind ebenfalls dem Ordnungsamt anzuzeigen. Dem Auftragnehmer obliegt das Vorhalten sämtlicher Absperrungen und Verkehrsschilder. Notwendige straßenverkehrliche Anordnungen sind in den Einzelpreisen einzukalkulieren. (7) Fahrbahn und Gehwege sind täglich zum Arbeitsschluss freizugeben bzw. gründlich zu säubern. Sämtliche Beschädigungen an Ausstattungselementen, Geh- und Parkwegen, Teich- und Wasseranlagen sind dem Auftraggeber innerhalb von 3 Tagen anzuzeigen. (8) Unvorhersehbare Behinderungen auf ausgeschriebenen Flächen sind dem Auftraggeber innerhalb von 3 Tagen anzuzeigen. Der uneingeschränkte Fußgängerbetrieb muss gewährleistet werden. Gefahrenstellen sind unverzüglich abzusichern und dem Auftraggeber zu melden. Werkzeuge u.ä. sind sicher zu lagern und stets zu beaufsichtigen. (9) Rasen- und Grünflächen werden nicht beparkt. [...] Näheres ist den Vergabeunterlagen, insbesondere der Leistungsbeschreibung, zu entnehmen.
- Stadt Bernau bei BerlinFrist: 03. Mai
Reinigung von öffentlichen Grünflächen und Spielplätzen der Stadt Bernau bei Berlin
§ 1 Allgemeines (1) Die Stadt Bernau bei Berlin beabsichtigt die Leistung der Reinigung und Unterhaltung von Stadtflächen zu vergeben. (2) Auskünfte über Arbeiten, Planunterlagen, Baustellenbesichtigungstermin erfolgen über den Auftraggeber Stadt Bernau bei Berlin, Dezernat IV, Amt 70.2, Frau Bartaune, Tel. 03338 - 365 328. § 2 Gegenstand der Leistung (1) Die zu vergebene Leistung beinhaltet Reinigungsarbeiten von öffentlichen Grünflächen, Parks und von städtischen Stadtplätzen. (2) Die Leistungen werden in Gebietslose (Lose) aufgeteilt. Der genaue Leistungsinhalt ist dem entsprechenden Leistungsverzeichnis zu entnehmen. (3) Die Teilnahme an dem Vergabeverfahren kann sich auf ein einzelnes, mehrere oder sämtliche Gebietslose beziehen. Übersicht der Gebietslose zur Reinigung der öffentlichen Grünanlagen und Spielplätze: LOS 1: Stadtflächen entlang der Stadtmauer LOS 2: Stadtflächen innerhalb der Stadtmauer LOS 3: Stadtflächen zwischen Stadtmauer und Bahnstrecke LOS 4: Stadtflächen nördlich der Bundesstraße (B2) und Mühlenstraße LOS 5: Stadtflächen südlich der Bahnstrecke LOS 6: Stadtflächen südlich Mühlenstraße/Oranienburger Straße Die Bieter können jeweils für einzelne, mehrere oder auch für alle Gebietslose Angebote abgeben. Die Angebotsabgabe hat losweise (LOS 1 bis LOS 6) zu erfolgen. Für jedes einzelne Gebietslos ist somit ein eigenständiges Angebot über den jeweiligen Projektraum des Vergabeverfahrens einzureichen. § 3 Ort und Zeitraum der Leistungserbringung (1) Die zur Reinigung ausgeschriebenen Flächen befinden sich in den Stadtgrenzen der Stadt Bernau bei Berlin.. (2) Die Flächengrößen beziffern die derzeitige Gesamtgröße, auf der die Leistungen ganzjährig zu erbringen sind. Die Fläche kann sich im Leistungszeitraum durch Zu- oder Abgänge verändern. (3) Die erforderlichen Teilleistungen sind nach Absprache mit dem Auftraggeber rechtzeitig auszuführen. Die Ausführung jeder Teilleistung ist dem Auftraggeber wöchentlich in Textform anzuzeigen. Die Ausführungsmitteilung vom Auftragnehmer an den Auftraggeber soll a. Angaben zum Auftrag (Maßnahmenbezeichnung), b. Angaben des Auftragnehmers (allg. Kontaktdaten, Ansprechpartner) und c. Beschreibung der erbrachten Leistung (Konkrete Tätigkeit, Umfang der Leistungsausführung, Datum und Ort der Leistungsausführung) enthalten. (4) Der Auftraggeber gerät in Verzug, wenn die nach dem Kalender (Turnusplan) bestimmte Leistung nicht durchgeführt wurde. § 4 Qualitätsanforderungen (1) Der Auftragnehmer hat die vorgeschriebenen Sicherheitsvorschriften einzuhalten. Er hat erforderliche Maßnahmen zu treffen und treffen zu lassen. Dies gilt für den gesamten Leistungszeitraum. Er trägt sämtliche Maßnahmen eigenverantwortlich. (2) Bei der Durchführung sind insbesondere die jeweiligen naturschutzrechtlichen Regelungen zum Artenschutz zu beachten. (3) Bei Arbeiten im Kronentrauf- und Wurzelbereich von Bäumen ist neben der BarBaumSchVO die DIN 18 920 zu beachten. (4) Beim Einsatz maschineller Technik (speziell bestimmte Geräte wie Laubbläser, Laubsammler, Freischneider, Graskantenschneider) ist auf die Einhaltung der Einsatzzeiten nach der Ordnungsbehördlichen Verordnung i.V.m. der 32. BImschV zu achten. Hier sind die Betriebsregelungen aus § 7 hervorzuheben. § 5 Ausführungsbedingungen und Besonderheiten (1) An Samstagen ist der Einsatz von maschineller Technik nur nach vorheriger Absprache mit dem Auftraggeber gestattet. (2) Die Durchführung der Einzelleistungen erfolgt von März bis Ende November. Eine Ausnahme stellt das Jahr 2026 dar, da der Leistungsbeginn von der Zuschlagserteilung abhängt. Übersicht der Durchführung der Einzelleistungen: 2026: voraussichtlich Mitte Mai bis Ende November 2027: März bis Ende November 2028: März bis Ende November 2029: März bis Ende November (3) Feiertage und Stadtfeste sind im Pflegeplan zu berücksichtigen. Nach Auftragsvergabe werden im Zuge der Anlaufberatung alle nennenswerten Veranstaltungen mitgeteilt. Bei Änderungen wird der Auftraggeber den Auftragnehmer in Textform unverzüglich informieren, um entsprechende terminliche Planungen bzw. Änderungen im Pflegeplan vornehmen zu können. (4) Die Zufahrten und Zugänge dürfen nicht beschädigt oder verändert werden. Die Arbeiten bzw. Hilfsmittel sind den Gegebenheiten anzupassen. Beschädigungen sind dem Auftraggeber anzuzeigen und werden kostenpflichtig in Rechnung gestellt. (5) Der Auftragnehmer sowie dessen Nachauftragnehmer sind verpflichtet, Listen über die auf der Baustelle beschäftigten Arbeitnehmer zu führen. Die Listen sind auf Verlangen des Auftraggebers vorzulegen. Es wird vorausgesetzt, dass das beschäftige Personal bzw. der Vorarbeiter die deutsche Sprache beherrschen. Die reibungslose Kommunikation aufgrund von Sprachbarrieren müssen durch den Auftragnehmer sichergestellt werden. (6) Das Lagern von Material im Gehweg- oder Straßenbereich ist dem Ordnungsamt anzuzeigen. Dies gilt nicht für Tagesarbeiten, ausschließlich bei Verkehrsbehinderungen u.ä. erforderliche Absicherungen von Baustellen sind ebenfalls dem Ordnungsamt anzuzeigen. Dem Auftragnehmer obliegt das Vorhalten sämtlicher Absperrungen und Verkehrsschilder. Notwendige straßenverkehrliche Anordnungen sind in den Einzelpreisen einzukalkulieren. (7) Fahrbahn und Gehwege sind täglich zum Arbeitsschluss freizugeben bzw. gründlich zu säubern. Sämtliche Beschädigungen an Ausstattungselementen, Geh- und Parkwegen, Teich- und Wasseranlagen sind dem Auftraggeber innerhalb von 3 Tagen anzuzeigen. (8) Unvorhersehbare Behinderungen auf ausgeschriebenen Flächen sind dem Auftraggeber innerhalb von 3 Tagen anzuzeigen. Der uneingeschränkte Fußgängerbetrieb muss gewährleistet werden. Gefahrenstellen sind unverzüglich abzusichern und dem Auftraggeber zu melden. Werkzeuge u.ä. sind sicher zu lagern und stets zu beaufsichtigen. (9) Rasen- und Grünflächen werden nicht beparkt. [...] Näheres ist den Vergabeunterlagen, insbesondere der Leistungsbeschreibung, zu entnehmen.
- Sprinkenhof GmbHHamburgFrist: 27. Apr.
TGA für den Neubau des Hörsaalzentrums der Universität Hamburg in der Science City Hamburg Bahrenfeld
Das Hörsaalzentrum auf dem Campus Ost wird als erster Baustein der „Quartiere am Volkspark“ realisiert und das Aushängeschild des Universitätscampus in der Science City Hamburg Bahrenfeld bilden. Es soll zum zentralen Begegnungsort avancieren, der zwar primär der Lehre gewidmet ist, doch ebenso den Austausch zwischen Studierenden, Lehrenden und der Öffentlichkeit fördern soll. Unter einem Dach vereint es flexibel nutzbare Lehrflächen der Fachbereiche Chemie, Physik und Biologie sowie der digitalen Naturwissenschaften. In Ergänzung zu den exzellenten, international konkurrenzfähigen Forschungsbedingungen in der Science City Hamburg Bahrenfeld (SCHB) soll in den Quartieren am Volkspark auf dem Campus-Ost, gegenüber des geplanten Learning Centers, ein Hörsaalzentrum (HZ) realisiert werden, um modernste Lehr- und Lernbedingungen für die ca. 5.000 Studierenden der Universität Hamburg aus den Fachbereichen Physik, Chemie, Datascience und Teilen der Biologie modernste Lehr- und Lernbedingungen zu schaffen, die im nationalen und internationalen Wettbewerb vollumfänglich bestehen sollen. An der Luruper Chaussee gelegen soll das Hörsaalzentrum ein zentraler Anziehungspunkt für die Studierenden und Lehrenden werden, die zukünftig in einem Gebäude mit attraktiver Lehr- und Lerninfrastruktur arbeiten möchten. Weitere Details zur Projektbeschreibung können der beiliegenden Auslobungsbroschüre zum abgeschlossenen RPW-Wettbewerb entnommen werden. Der zu erwartende Leistungsumfang im Rahmen der TGA-Planung ist dem ebenfalls beigefügten Wettbewerbsergebnis zu entnehmen. Es ist beabsichtigt folgende Werkvertragsleistungen zu übertragen: Grundleistungen und ggf. auch teilweise besondere Leistungen der technischen Gebäudeausrüstung gemäß § 53 HOAI i. V. m. Anlage 15.1 HOAI Anlagengruppe 1: Abwasser- Wasser- und Gasanlagen gem. § 53 Abs. 2 Nr. 1 HOAI 2021. Anlagengruppe 2: Wärmeversorgungsanlagen gem. § 53 Abs. 2 Nr. 2 HOAI 2021 Anlagengruppe 3: Lufttechnische Anlagen gem. § 53 Abs. 2 Nr. 3 HOAI 2021 Anlagengruppe 4: Starkstromanlagen gem. § 53 Abs. 2 Nr. 4 HOAI 2021 Anlagengruppe 5: Fernmelde- und informationstechnische Anlagen gem. § 53 Abs. 2 Nr. 5 HOAI 2021 Anlagengruppe 6: Förderanlagen gem. § 53 Abs. 2 Nr. 6 HOAI 2021 Anlagengruppe 7: nutzungsspezifische Anlagen und verfahrenstechnische Anlagen gem. § 53 Abs. 2 Nr. 7 HOAI 2021 Anlagengruppe 8: Gebäudeautomation und Automation von Ingenieurbauwerken gem. § 53 Abs. 2 Nr. 8 HOAI 2021. Die Beauftragung erfolgt dabei stufenweise, wobei sich die einzelnen Leistungsphasen wie folgt auf die Stufen aufteilen: Stufe 1: Leistungsphasen 1-2 Technische Ausrüstung gemäß § 55 HOAI Stufe 2: Leistungsphasen 3-4 Technische Ausrüstung gemäß § 55 HOAI Stufe 3: Leistungsphasen 5-8 Technische Ausrüstung gemäß § 55 HOAI Mit dem Zuschlag wird die Stufe 1 beauftragt. Eine Beauftragung der weiteren Leistungen erfolgt stufenweise und optional. Ein Anspruch auf die Beauftragung weiterer Stufen besteht nicht. Hinweis: Eine weitere stufenweise Beauftragung der Leistungsphasen der Stufen 2 und 3 der Technischen Ausrüstung gemäß § 55 HOAI steht unter dem Vorbehalt einer gesicherten Projektfinanzierung. Nach Leistungsphase 3 wird die Behörde für Wissenschaft, Forschung und Gleichstellung die Projektfinanzierung der Hamburger Bürgerschaft zur Entscheidung vorlegen.
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