FuE Future Skills im Rahmen der Fraunhofer Heilbronn Forschungs- und Innovationszentren
Forschungs- und Entwicklungsleistungen (FuE) zum Thema Future Skills im Rahmen der Fraunhofer Heilbronn Forschungs- und Innovationszentren, beauftragt durch das Fraunhofer IAO.
Typ:Ausschreibung
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Inhalt auf einen Blick
Forschungs- und Entwicklungsleistungen (FuE) zum Thema Future Skills im Rahmen der Fraunhofer Heilbronn Forschungs- und Innovationszentren, beauftragt durch das Fraunhofer IAO.
- Ausschreibungstyp: Ausschreibung
- Auftraggeber: Fraunhofer IAO
- Veröffentlicht: 17. April 2026
- Frist: Nicht angegeben
Ausschreibungsbeschreibung
Forschungs- und Entwicklungsleistungen (FuE) zum Thema Future Skills im Rahmen der Fraunhofer Heilbronn Forschungs- und Innovationszentren, beauftragt durch das Fraunhofer IAO.
Weiterführende Details
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Dienstleistungsauftrag zum Weiterbetrieb der Bescheinigungsstelle für Forschungs- und Entwicklungsvorhaben (FuE) gemäß FZulG. Aufgaben: Prüfung von jährlich ca. 12.000 Anträgen für 14.200 FuE-Vorhaben, Bearbeitung von Widerspruchs- und Klageverfahren, Betrieb und Pflege der bestehenden Software-, Datenbank- und Web-Anwendungen sowie die Integration zweier KI-basierter Funktionen für das Antrags- und Prüfportal.
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Fraunhofer-Gesellschaft plant Aufbau der Forschungsfertigung Batteriezelle (FFB) in Münster. Ziel: Absenkung des Entwicklungsaufwands für hochskalierte Produktion von Lithium-Ionen-Batteriezellen durch digitale, flexible, modulare Fertigungsmethoden. FFB soll Risiko für industrielle Partner bei Überführung neuartiger Zellkonzepte in Großserienfertigung mindern und Eintrittshürden für neue Hersteller reduzieren. Zusätzlich soll die Qualifikation von Fachpersonal für Batteriezellfertigung gesichert werden. BMBF hat Fraunhofer mit Planung und Realisierung im Rahmen des Forschungsvorhabens FoFeBat beauftragt. Infrastrukturaufbau erfolgt schrittweise in mehrstufigen Planungs- und Bauphasen.
- Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch die Bundesministerin der Justiz und für VerbraucherschutzFrist: 06. Mai
Forschungsvorhaben zur Evaluierung der spezialpräventiven Wirkungen und technischen Rahmenbedingungen der Elektronischen Aufenthaltsüberwachung (EAÜ) im Rahmen der Führungsaufsicht
Mit Beschluss vom 1. Dezember 2020 hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) die Regelung zur elektronischen Aufenthaltsüberwachung (EAÜ) im Rahmen der Führungsaufsicht für verfassungsgemäß erklärt, dem Gesetzgeber aber zugleich aufgegeben, „die spezialpräventiven Wirkungen und technischen Rahmenbedingungen der EAÜ empirisch zu beobachten und das gesetzliche Regelungskonzept gegebenenfalls den dabei gewonnenen Erkenntnissen anzupassen“ (4. Leitsatz). Nach den Feststellungen des BVerfG fehlt es bisher an zweifelsfreien empirischen Nachweisen, dass die EAÜ bei der von § 68b Absatz 1 Satz 1 Nummer 12, Satz 3 StGB erfassten Personengruppe zu einer Verminderung des Risikos erneuter Straffälligkeit führt. Da die EAÜ im Vergleich zu den anderen Maßnahmen der Führungsaufsicht besonders eingriffsintensiv sei, begründe dies „besondere Beobachtungs- und gegebenenfalls Nachbesserungspflichten des Gesetzgebers“ Das Hauptziel des Forschungsvorhabens besteht darin, die spezialpräventive Wirkungsweise der EAÜ zu untersuchen. Die Vorgabe des BVerfG findet auch in der Gesetzesbegründung zur Einführung des § 68b Absatz 1 Satz 1 Nummer 12, Satz 3 StGB ihren Niederschlag. Danach soll die EAÜ vor allem spezialpräventiv wirken, insbesondere indem sie eine bessere Überwachung der Einhaltung von aufenthaltsbezogenen Weisungen nach § 68b Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 und 2 StGB ermöglicht, aber auch ein erhöhtes Entdeckungsrisiko im Falle einer erneuten schweren Straftat begründet. Begleitend sollen die technischen Rahmenbedingungen untersucht werden (insbesondere hinsichtlich Datenerhebung, Akkulaufzeiten, etwaigen Fehlfunktionen oder Signalstörungen und sonstigen technischen Besonderheiten). Das dargestellte Forschungsziel soll durch qualitative, empirische Forschung erreicht werden. Auf Basis der Erkenntnisse eines früheren Forschungsprojekts im Auftrag des BMJ(V), welches die praktische Implementierung der EAÜ, nicht jedoch deren spezial-präventiven Wirkungen zum Gegenstand hatte, bietet sich folgende Methodik an, welche in den Vergabeunterlagen genauer erläutert ist: I. Rückfalluntersuchung bei Vergleichsgruppenbetrachtung Eine Auswertung der Führungsaufsichts- und Strafakten seit Einführung der EAÜ im Hinblick auf erfolgte Rückfälle von elektronisch überwachten Verurteilten im Vergleich zu nicht elektronisch überwachten. Die Probanden/Probandinnen der Kontrollgruppe sollten weitestmöglich vergleichbar sein, insbesondere die formellen Voraussetzungen einer EAÜ-Weisung nach § 68b Absatz 1 Satz 3 Nummer 1 und 2 StGB erfüllen und möglichst vergleichbare kriminovalente Faktoren aufweisen. II. Erkenntnisgewinnung durch Interviews Durch begleitende Interviews sollte nach einer spezialpräventiven Wirkung der EAÜ aus verschiedenen Perspektiven gefragt werden (z.B. Befragung von EAÜ-Probanden/Probandinnen, Mitarbeitenden von Führungsaufsichtsstellen, Bewährungshilfen, polizeilichen Risikoprogrammen und der Gemeinsamen Überwachungsstelle der Länder („GÜL“) sowie von Richterinnen und Richtern aus den Strafvollstreckungskammern). III. Auswertung einschlägiger Forschung und Studien Begleitend sollte der kriminologische Forschungsstand zur spezialpräventiven Wirkung der EAÜ dargestellt und ausgewertet werden (einschließlich Modellprojekten sowie in- und ausländischer Studien). Der Auftragnehmer oder die Auftragnehmerin hat selbständig ein Forschungskonzept zu erstellen. Anhand der Leistungsbeschreibung werden die Forschungsthemen, -fragen, sowie gewisse methodische Ansätze – nicht abschließend – vorgegeben. Auf dieser Grundlage sind innovative Lösungsvorschläge zu erarbeiten und somit wesentliche eigene Beiträge zur strukturierten Gestaltung der Leistung zu erbringen. Es wird eine konzeptionelle Lösung im Sinne von § 14 Abs. 3 Nr. 2 VgV erwartet. Die Leistung soll als ein Gesamtauftrag vergeben werden. Einzelheiten sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
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- SBH Schulbau Hamburg & GMH Gebäudemanagement Hamburg GmbH
TA Pool 3.0 Rahmenvereinbarung zur Ausführung von Ingenieurleistungen für Schul- bzw. Bildungsstandorte und kommunale Immobilien in 7 Losen - §§ 53 HOAI (TA) und §§ 41 HOAI (Ingenieurbauwerke) - Los 4 ELT Sanierung 30.001 bis 400.000 Euro - Technische Ausrüstung gem. §§ 53 HOAI, ALG 4-6, 8
Die Auftraggeber, der Landesbetrieb SBH I Schulbau Hamburg (SBH) sowie GMH I Gebäudemanagement Hamburg GmbH (GMH) – ein öffentliches Unternehmen der FHH - sind zuständig für den Bildungsbau und betreuen etwa die Hälfte der öffentlichen Gebäude des Bundeslandes Hamburg. SBH hat die Aufgabe, die Schulen und schulnahe Immobilien unter Berücksichtigung der schulischen Belange nach wirtschaftlichen Grundsätzen zu planen, zu bauen, zu unterhalten und zu bewirtschaften und die ca. 350 Schulen an die Behörde für Schule und Berufsbildung zu vermieten. Auf Grundlage des Schulentwicklungsplans (SEPL) und des für alle Schulen zur Verfügung stehenden Mietbudgets wurde der Rahmenplan Schulbau entwickelt. Zielstellungen sind die Reduzierung der Investitions- und Instandhaltungs- sowie Bewirtschaftungskosten unter Einhaltung der Qualitäts- und Terminvorgaben im Lebenszyklus. Für die weiteren Gebäude gilt entsprechendes. GMH betreut für die Freie und Hansestadt Hamburg diverse Schulen im Süden Hamburgs und weitere, unterschiedlichste Standorte. Die Bewirtschaftung der Liegenschaften umfasst auch bauliche Maßnahmen wie Instandsetzung, Neu- und Umbau. Daraus resultiert eine ganzheitliche Betrachtung der wirtschaftlichen Zusammenhänge zwischen Bauinvestitions- und Betriebskosten. Im Auftrag der Behörde für Wissenschaft, Forschung und Gleichstellung (BWFG) hat GMH das Immobilienmanagement zu den Hochschulgebäuden übernommen. Die Bestandsaufnahmen der in das Mieter-Vermieter-Modell (MVM) zu überführendem Gebäude haben den Instandsetzungsbedarf je Objekt ermittelt. Als Teil der Instandsetzungsbedarfe wurden Sofortmaßnahmen herausgearbeitet, die vordringlich der Verkehrssicherung und Gefahrenabwehr der Objekte dienen. Die dafür erforderlichen Leistungen vor Überführung in ein MVM bedingen Projektmanagement-, Planungs- und Objektüberwachungsleistungen sowie die erforderlichen Bauleistungen. Zudem wurde bei GMH die fachliche Kompetenz für den Bau und die Bewirtschaftung von Sportimmobilien gebündelt und damit für die Behörde für Inneres und Sport sowie die Hamburger Bezirksämter die Entwicklung unterschiedlichster Sportinfrastruktur-Projekte übernommen. SBH und GMH agieren sowohl als Realisierungsträger unmittelbar für die FHH als auch im Rahmen der beauftragten Projektsteuerung im Namen und auf Rechnung Anderer der FHH (z.B. BWFG). Aus der Zusammenfassung von Bau und Bewirtschaftung resultiert in beiden Unternehmen eine nachhaltige und ganzheitliche Betrachtung der wirtschaftlichen Zusammenhänge zwischen Bauinvestitions- und Betriebskosten mit dem Ziel der wirtschaftlichen und CO²-sparenden Umsetzung der übertragenen Leistungen. Übergeordnetes Projektziel ist die Sanierung, der bedarfsgerechte Ausbau und der Betrieb der Hamburger Gebäude. HIER: Los 4 ELT Sanierung 30.001 bis 400.000 Euro - Technische Ausrüstung gem. §§ 53 HOAI, ALG 4-6, 8
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
- Wie kann ich mich auf diese Ausschreibung bewerben?
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- Bis wann läuft die Angebotsfrist?
- Für diese Bekanntmachung ist aktuell keine konkrete Angebotsfrist angegeben.
- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist Fraunhofer IAO.
- Welche Unterlagen sind für den Start relevant?
- In der Regel benötigen Sie Leistungsbeschreibung, Eignungsnachweise, Fristenhinweise und ggf. Formblätter. Auf auftrag.ai werden diese Punkte priorisiert dargestellt.