Freiraumplanung Canarisweg, Hannover (051500)
Freiraumplanung Canarisweg, Hannover Der Auftraggeber plant für das Umfeld der Wohnbebauung Canarisweg 1-21 die Gestaltung der Freiflächen unter dem Aspekt der Verbesserung der Adressbildung, Schaffung von Aufenthaltsqualität sowie der barrierefreien Erreichbarkeit. Gesamtfläche ca. 22.000qm.
Typ:Ausschreibung
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Inhalt auf einen Blick
Freiraumplanung Canarisweg, Hannover Der Auftraggeber plant für das Umfeld der Wohnbebauung Canarisweg 1-21 die Gestaltung der Freiflächen unter dem Aspekt der Verbesserung der Adressbildung, Schaffung von Aufenthaltsqualität sowie der barrierefreien Erreichbarkeit. Gesamtfläche ca. 22.000qm.
- Ausschreibungstyp: Ausschreibung
- Auftraggeber: hanova WOHNEN GmbH
- Veröffentlicht: 05. Mai 2026
- Frist: Nicht angegeben
- Thema: Landschaftsarchitektur
Ausschreibungsbeschreibung
Freiraumplanung Canarisweg, Hannover Der Auftraggeber plant für das Umfeld der Wohnbebauung Canarisweg 1-21 die Gestaltung der Freiflächen unter dem Aspekt der Verbesserung der Adressbildung, Schaffung von Aufenthaltsqualität sowie der barrierefreien Erreichbarkeit. Gesamtfläche ca. 22.000qm.
Weiterführende Details
Nach Registrierung stehen Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung strukturiert bereit.
- Kernanforderungen der Ausschreibung priorisiert aufbereitet
- Fristen, Eignungskriterien und Unterlagen in einem Ablauf
- Hinweise zur strukturierten Angebotsvorbereitung
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Dokumente und Anhänge
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1.-BA - Erneuerung GVS Menz-Altglobsow, Vehrkehrsanlagenplanung
Das Amt Gransee plant für die Gemeinde Stechlin die Erneuerung des 1. Bauabschnitts der Gemeindeverbindungsstraße Menz-Altglobsow sowie die Verlegung der Bushaltestelle in der Fürstenberger Straße (Menz). Beauftragt werden Verkehrsanlagenplanungen gemäß HOAI (Leistungsphasen 3 bis 9) mit dem Ziel einer nachhaltigen, verkehrssicheren und barrierefreien Gestaltung. Beginn der Planungsleistungen ist März 2026, die bauliche Umsetzung ist für 2027 vorgesehen.
- Sächsisches Staatsministerium für Infrastruktur und Landesentwicklung (SMIL)
Konzeption eines landesweiten Rad-Hauptnetzes für den Alltagsradverkehr im Freistaat Sachsen
Der Radverkehr hat in den vergangenen Jahren massiv an Bedeutung gewonnen. Mit dieser Entwicklung konnte der Ausbau der Radverkehrsinfrastrukturen jedoch vor dem Hintergrund begrenzter finanzieller und planerischer Ressourcen sowie langer Planungs- und Genehmigungszeiträume nicht Schritt halten. Daher sind Strategien für Effektivitätssteigerungen in der Umsetzung, intelligente Handlungsansätze und pragmatische Herangehensweisen gefragt. Das Sächsische Staatsministerium für Infrastruktur und Landesentwicklung plant aus diesem Anlass die Konzeption eines landesweiten und Baulastträger-übergreifenden Rad-Hauptnetzes für den Alltagsradverkehr. Bei diesem vom Auftragnehmer in Abstimmung mit den zu beteiligenden Akteuren zu entwickelnden Landesradverkehrsnetz handelt es sich um ein „dynamisches Zielnetz“, das auch nach Abschluss der Leistungen des Auftragnehmers Anpassungen an neue oder veränderte Rahmenbedingungen ermöglichen soll. Der Freistaat Sachsen beabsichtigt außerdem, die Ergebnisse und konkreten Handlungsempfehlungen des Auftragsgegenstandes einzusetzen, um verschiedene Verbesserungen bei der Gestaltung der Radverkehrsinfrastruktur zu bewirken. Das Ergebnis zielt insgesamt auf die Schaffung durchgängiger Radverkehrsverbindungen bei effizientem Mitteleinsatz. Mit dem vorliegenden Verfahren sucht der Auftraggeber ein geeignetes Unternehmen, welches die ausgeschriebenen Leistungen umsetzt.
- Sächsisches Staatsministerium für Infrastruktur und LandesentwicklungFrist: 26. Mai
Konzeption eines landesweiten Rad-Hauptnetzes für den Alltagsradverkehr im Freistaat Sachsen
Der Radverkehr hat in den vergangenen Jahren massiv an Bedeutung gewonnen. Mit dieser Entwicklung konnte der Ausbau der Radverkehrsinfrastrukturen jedoch vor dem Hintergrund begrenzter finanzieller und planerischer Ressourcen sowie langer Planungs- und Genehmigungszeiträume nicht Schritt halten. Daher sind Strategien für Effektivitätssteigerungen in der Umsetzung, intelligente Handlungsansätze und pragmatische Herangehensweisen gefragt. Das Sächsische Staatsministerium für Infrastruktur und Landesentwicklung plant aus diesem Anlass die Konzeption eines landesweiten und Baulastträger-übergreifenden Rad-Hauptnetzes für den Alltagsradverkehr. Bei diesem vom Auftragnehmer in Abstimmung mit den zu beteiligenden Akteuren zu entwickelnden Landesradverkehrsnetz handelt es sich um ein „dynamisches Zielnetz“, das auch nach Abschluss der Leistungen des Auftragnehmers Anpassungen an neue oder veränderte Rahmenbedingungen ermöglichen soll. Der Freistaat Sachsen beabsichtigt außerdem, die Ergebnisse und konkreten Handlungsempfehlungen des Auftragsgegenstandes einzusetzen, um verschiedene Verbesserungen bei der Gestaltung der Radverkehrsinfrastruktur zu bewirken. Das Ergebnis zielt insgesamt auf die Schaffung durchgängiger Radverkehrsverbindungen bei effizientem Mitteleinsatz. Mit dem vorliegenden Verfahren sucht der Auftraggeber ein geeignetes Unternehmen, welches die ausgeschriebenen Leistungen umsetzt.
- Universitätsklinikum Bonn AöR
Neubau Zentralklinikum 2.BA Fachplanung Freianlagenplanung
Gegenstand der Ausschreibung sind Fachplanungsleistungen der Freianlagenplanung für den Neubau des Zentralklinikums - 2. Bauabschnitt am Universitätsklinikum Bonn. Das Universitätsklinikum Bonn (UKB) errichtet als Maximalversorger mit rund 1.300 Betten ein neues Zentralklinikum, dessen erster Bauabschnitt (Herzzentrum) bereits realisiert wird. Gegenstand dieses Verfahrens ist die Fachplanung der Freianlagen für den zweiten Bauabschnitt, der als Ersatzneubau für das Operative Zentrum vorgesehen ist. Der Neubau umfasst ein zentral organisiertes Klinikgebäude mit u. a. folgenden Funktionsbereichen: Zentral-OP mit ca. 16 OP-Sälen, Intensivpflegebereiche mit ca. 48 Betten, Allgemeinpflegebereiche mit ca. 130 Betten, Ambulanz- und Funktionsbereiche sowie radiologische Einrichtungen (CT/MRT). Die geplante Nutzfläche beträgt insgesamt ca. 17.000 m². Das Gebäude ist mit Untergeschoss sowie mehreren Obergeschossen vorgesehen und wird in funktionalem und baulichem Zusammenhang mit dem bestehenden Herzzentrum entwickelt. Bestandteil der Planung sind zudem die zugehörigen Außenanlagen. Die zu vergebenden Leistungen umfassen die Fachplanung der Freianlagen in Anlehnung an die HOAI 2021 (§ 39) einschließlich Grundleistungen und besonderer Leistungen über die Leistungsphasen 1 bis 8. Die Beauftragung erfolgt stufenweise. Die Freianlagenplanung ist integraler Bestandteil der Gesamtplanung und erfolgt in enger Abstimmung mit den bereits beauftragten Planungsdisziplinen, insbesondere Objektplanung, Tragwerksplanung, Technische Gebäudeausrüstung sowie Brandschutzplanung. Die Planung erfolgt BIM-basiert; eine Mitwirkung an den BIM-Prozessen wird vorausgesetzt. Die Leistungen der Freianlagenplanung umfassen insbesondere: Entwicklung und Fortschreibung von Freianlagenkonzepten, Planung der äußeren Erschließung (Wege, Zufahrten, Feuerwehrflächen), Planung von Aufenthalts- und Freiflächen unter funktionalen und gestalterischen Gesichtspunkten, Integration von Entwässerungs- und Versickerungskonzepten in Abstimmung mit der technischen Gebäudeausrüstung, Planung von Vegetationsflächen, Bepflanzungen und Ausstattungselementen, Berücksichtigung von Barrierefreiheit sowie Nutzer- und Patientenkomfort, Mitwirkung bei der Planung und Ausführung unter Berücksichtigung der besonderen Anforderungen eines Krankenhausbetriebs (24/7-Betrieb, Hygiene, Patientensicherheit), Mitwirkung an der BNB-Zertifizierung (mindestens Silber). Das Projekt unterliegt besonderen Anforderungen hinsichtlich Funktionalität, Nachhaltigkeit, Klimaanpassung und Wirtschaftlichkeit. Ziel ist insbesondere die Entwicklung nachhaltiger und langlebiger Außenanlagen unter Berücksichtigung von Regenwassermanagement, mikroklimatischen Aspekten sowie der Aufenthaltsqualität. Die Leistungserbringung erfolgt im laufenden Klinikbetrieb und unter Berücksichtigung komplexer baulicher, logistischer und betrieblicher Rahmenbedingungen.
- Landkreis RothRothFrist: 11. Mai
Sanierung und Erweiterung des Landratsamts Roth, Nichtoffener, einphasiger Realisierungswettbewerb für Gebäude und Freianlagen nach RPW 2013 mit vorgeschaltetem Bewerbungs-/Losverfahren und nachgeschaltetem Verhandlungsverfahren VGV
Das bestehende Landratsamt in Roth (Weinbergweg 1) soll saniert und erweitert werden. Dabei sollen die Abteilungen und Sachgebiete im Bestandsgebäude und in einem Erweiterungbau neu organisiert werden, um bestehende räumliche Engpässe zu beseitigen und interne Abläufe zu verbessern. Des Weiteren sollen Abteilungen, die sich heute nicht am Standort befinden, integriert werden. Es soll eine ablesbare Adressbildung entstehen, die den Mitarbeiter*innen und Besucher*innen eine gute Orientierung außerhalb und innerhalb der Gebäude sowie kurze Wege ermöglicht. Ein ablesbares Freiraumkonzept soll zur gewünschten Adressbildung beitragen. Es sollen neue Aufenthaltsqualitäten entwickelt und ein angemessener Umgang mit den bestehenden Grünstrukturen gefunden werden. Das Wettbewerbsgrundstück wird durch den Weinbergweg in einen nördlichen und südlichen Bereich geteilt, das Gebäude Weinbergweg 1 liegt südlich des Weinbergwegs und steht nicht unter Denkmalschutz. Das Gebäude Weinbergweg 1 hat eine BGF von ca. 12.000 m2. Der Erweiterungsbedarf mit allen Abteilungen und Sachgebieten liegt bei ca. 4.000 m2 BGF. In der Wettbewerbsphase werden max. 30 Teilnehmer aus dem Bewerbungs-/Losverfahren zugelassen. Der Auftraggeber wird im Realisierungsfall unter Würdigung der Empfehlungen des Preisgerichts und unter Voraussetzung der haushaltsrechtlichen Genehmigung einem der Preisträger die für die Umsetzung des Realisierungswettbewerbs notwendigen Planungsleistungen für Gebäude (§§ 33, 34 und 35 HOAI 2021) und Freianlagen (§§ 38, 39 und 40 HOAI 2021), mindestens die Leistungsphasen 2-5 übertragen, sofern kein wichtiger Grund der Beauftragung entgegensteht. Der AG wird mit den Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft im Falle einer Beauftragung gesonderte Verträge über die Leistungen der Fachdisziplinen Architektur und Landschaftsarchitektur abschließen. Die Beauftragung erfolgt stufenweise. Der Auslober wird ein Verhandlungsverfahren nach §17 VgV 2016 unter den Preisträgern des Wettbewerbs nach § 80 Abs. 1 VgV 2016 durchführen.
- Stadtverwaltung ApoldaApoldaFrist: 13. Mai
(General-) Planungsleistungen für den Neubau einer integrativen Kindertageseinrichtung in Apolda
Die Stadt Apolda beabsichtigt den Neubau einer integrativen Kindertageseinrichtung zur Schaffung von insgesamt 100 Plätzen für Kinder aller Altersgruppen. Für die Umsetzung des Gesamtvorhabens wurden Baukosten in Höhe von ca. 3,5 Mio. EUR incl. MwSt. ermittelt. Die Stadt Apolda beabsichtigt, die folgenden Planungsleistungen im Rahmen eines VgV-Verfahrens zu vergeben. Die betreffenden Planungsleistungen sollen durch einen Generalplaner oder eine Bietergemeinschaft oder einen Hauptauftragnehmer mit Nachauftragnehmern für die Leistungsphasen 1-9 stufenweise wie folgt erbracht werden: - Objektplanung Gebäude nach § 34 HOAI (LP 2-9), - Fachplanung Tragwerk nach § 51 HOAI (LP 1-6), - Fachplanung Technische Ausrüstung nach § 55 HOAI, HLS und ELT (LP 1-9), - Erforderliche gutachterliche und Beratungsleistungen für Brandschutz (Leistungsbild AHO) sowie Bauphysik (Schallschutz, Akustik, Wärmeschutz und Energiebilanzierung) gem. Anlage 1 HOAI. Die Objektplanung Freianlagen wird durch die Stadt Apolda selbst erbracht. Ein Baugrundgutachten soll erst nach dem VgV-Verfahren in Abhängigkeit vom konkreten Entwurf beauftragt werden. Der Auftraggeber behält sich eine stufenweise Beauftragung einzelner oder mehrerer Leistungsphasen bis zum Abschluss der Baumaßnahme vor. Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung der Gesamtleistung besteht nicht. Grundlage der Beauftragung sind die KVM-Vertragsmuster. Nach Beauftragung ist umgehend mit der Bearbeitung zu beginnen. - 11/26 - 02/27 Planungsleistungen LP 1-3, - 03/27 Genehmigungsplanung, - 03-05/27 Ausführungsplanung LP 5, - ab 05/27 Ausschreibung und Vergabe LP 6/7, - 06/27 Baubeginn, - 07/28 Baufertigstellung, bezugsfertig.
- Ortsgemeinde Kliding
VG Ulmen, Kliding - Erweiterung Bürgerhaus Kliding und Umgestaltung Außenanlagen - Objektplanung Gebäude
1. AUSGANGSSITUATION Die Ortsgemeinde Kliding plant die Erweiterung des bestehenden Bürgerhauses. Ziel ist es, das Gebäude funktional zu verbessern, barrierefrei auszubauen und die Außenanlagen neu zu gestalten. Der bestehende, stark sanierungsbedürftige Toilettentrakt sowie die Pausenhofüberdachung sind rückzubauen, um Platz für einen neuen Erweiterungsbau zu schaffen. Dieser soll alle erforderlichen Räumlichkeiten enthalten. Das bestehende Bürgerhaus (ohne Toilettenanlage) ist von der Maßnahme nicht betroffen. Es sind lediglich kleinere Anpassungsarbeiten an der Bestandsfassade im Übergangsbereich zum Neubau geplant. Der bisher genutzte, jedoch nicht barrierefreie Saal im Obergeschoss des Gebäudes soll zukünftig nicht mehr verwendet werden. Im Zuge der Maßnahme wird auch der Außenbereich des Bürgerhauses einer umfangreichen Sanierung und Neugestaltung unterzogen. Hier ist z.B. eine Stützmauer zum angrenzenden Nachbar abgängig und muss ersetz werden. 2. PROJEKTUMFANG UND MAßNAHMEN 2.1 Abbrucharbeiten - Rückbau des bestehenden Toilettentrakts. - Abbruch der vorhandenen Pausenhofüberdachung - Abbruch der vorhandenen Schwarzdecke - Abbruch der umlaufenden Stützmauer aus Beton - Rückbau der bestehenden Entwässerungsrinnen, Abläufe und zugehöriger Leitungen. 2.2 Erweiterungsbau - Neue Nutzungseinheit Der Anbau soll ebenerdig und vollständig barrierefrei errichtet werden und folgende Nutzungsbereiche umfassen: - Neue Toilettenanlage, einschließlich eines barrierefreien WCs - Küche mit einer Nutzfläche von ca. 25 m2. - Nebenraum der Küche mit ca. 10-15 m2 Nutzfläche - Stuhllager zur Unterbringung von Tischen und ca. 150 Stühlen - Großer Saal mit einer Nutzfläche von ca. 175 m2 - Großer Fenstertürenbereich mit hoher Transparenz zum Innenhof zur Verbesserung der Belichtung und Öffnung des Saals - Dachform: optional Pultdach oder Flachdach (im Rahmen der Planung zu prüfen) 2.3 Nutzungsausschluss des alten Saals im Obergeschoss Der Saal im Obergeschoss des Bestandsgebäudes soll nicht weiter genutzt werden. Er ist funktional in die Planung des neuen Nutzungskonzepts einzubeziehen (z. B. Fragen der Erschließung, Brandschutzanpassungen, mögliche Umnutzung oder Stilllegung). 2.4 Neugestaltung der Außenanlagen Die Außenanlagen sollen funktional, barrierefrei und optisch ansprechend neugestaltet werden. Folgende Maßnahmen sind geplant: - Neuerrichtung der Stützmauer mittels Winkelstützwänden - Erneuerung der Oberflächenentwässerung einschließlich Hofabläufen und Drainageleitungen - Herstellung einer Hoffläche aus versickerungsfähigem Pflaster - Pflanzung von bis zu zwei Bäumen mit dazugehörigen Sitzmöglichkeiten - Errichtung einer Einfriedung und Absturzsicherung aus Doppelstabmattenzaun mit einer Höhe von ca. 1,50 m - Herstellung einer seitlichen Zufahrt sowie eines Abstellplatzes für einen Getränkeanhänger 3. ZIELSETZUNG DER PLANUNG Die Planungsleistungen sollen eine funktionale, nachhaltige und wirtschaftliche Lösung sicherstellen. Wichtige Planungsziele sind: - Verbesserung der Barrierefreiheit - Optimierte Nutzung der Räumlichkeiten für Veranstaltungen und Vereinsaktivitäten - Harmonische Einbindung des Neubaus und der Außenanlagen in den Bestand. Es soll ein ganzheitliches Entwurfskonzept erarbeitet werden, so dass Bestandsgebäude, Erweiterungsbau und Außenanlagen eine Einheit mit abgestimmter Formensprache und Funktionalitäten erhalten. - Langlebige, pflegearme und versickerungsfähige sowie attraktive Gestaltung der Außenflächen. - Berücksichtigung aller relevanten Normen und Anforderungen (insbesondere Barrierefreiheit, Brandschutz, DIN-Normen, kommunale Vorgaben). 4. BESONDERE HINWEISE - Die Gemeinde strebt eine wirtschaftliche Bauweise mit hoher Dauerhaftigkeit an. - Variantenuntersuchungen sind erwünscht (z. B. Dachform, Material der Fassaden, Entwässerungskonzept). Es soll ein Förderantrag aus dem I-Stock auf Basis der vom AN zu erstellenden Entwurfsplanung und Kostenberechnung gestellt werden. Für den Bauablauf stellt der Auftraggeber folgende Anforderungen in zeitlicher Hinsicht: Die Planungsleistungen bis Leistungsphase 3 (Entwurfsplanung einschließlich der Kostenberechnung) müssen bis zum 30.09.2026 vollständig erbracht sein. Der Fördermittelantrag wird anschließend auf Grundlage der zuvor erstellten Unterlagen durch die VG Ulmen bearbeitet und muss bis spätestens zum 15.10.2026 bei der Kreisverwaltung Cochem-Zell eingereicht werden. In der Regel beläuft sich die Bearbeitungszeit des Antrages auf ca. 6 Monate. Sofern dem Antrag stattgegeben und einer Förderung zugestimmt wird, ist mit einer Fortführung der weiteren Planungsleistungen zwischen Anfang bis Mitte 2027 zu rechnen. Aufgrund der Nichteinschätzbarkeit der Bearbeitungsdauer des Förderantrages und des Bauantrages können die Termine für weitere Leistungen erst mit Beauftragung dieser weiteren Leistungen einvernehmlich festgelegt werden. Es wird derzeit von einer Gesamtprojektlaufzeit von ca. 36 Monaten ausgegangen. Das Planungshonorar für den Abbruch der bestehenden Toilettenanlage und der Pausenhofüberdachung ist Bestandteil des Leistungsbildes Gebäude und Innenräume und wurde bereits in den anrechenbaren Kosten für die Gebäudeplanung angemessen berücksichtigt. Es wird daher nicht gesondert vergütet. Der Aufwand für das Anfertigen von Bestandsaufmassen der Außenanlagen (Freianlagen) und des alten Bürgerhauses (Gebäude und Innenräume) wird im Rahmen der angebotenen besonderen Leistungen abgerechnet. Das Aufmaß des alten Bürgerhauses dient u.a. der Darstellungen des Gesamtkomplexes im Kontext der Neubauplanung sowie der Digitalisierung des Gebäudebestandes. Der Auftraggeber führt wegen Überschreitung des maßgeblichen Schwellenwertes bei Addition der geschätzten Auftragsvolumina der Planungsleistungen ein EU-weites Vergabeverfahren durch. Die weiteren für die Erweiterung des Bürgerhauses und die Umgestaltung der Außenanlagen erforderlichen Planungsleistungen werden gesondert vergeben.
- Ortsgemeinde KlidingKlidingFrist: 04. Mai
VG Ulmen, Kliding - Erweiterung Bürgerhaus Kliding und Umgestaltung Außenanlagen - Objektplanung Gebäude
1. AUSGANGSSITUATION Die Ortsgemeinde Kliding plant die Erweiterung des bestehenden Bürgerhauses. Ziel ist es, das Gebäude funktional zu verbessern, barrierefrei auszubauen und die Außenanlagen neu zu gestalten. Der bestehende, stark sanierungsbedürftige Toilettentrakt sowie die Pausenhofüberdachung sind rückzubauen, um Platz für einen neuen Erweiterungsbau zu schaffen. Dieser soll alle erforderlichen Räumlichkeiten enthalten. Das bestehende Bürgerhaus (ohne Toilettenanlage) ist von der Maßnahme nicht betroffen. Es sind lediglich kleinere Anpassungsarbeiten an der Bestandsfassade im Übergangsbereich zum Neubau geplant. Der bisher genutzte, jedoch nicht barrierefreie Saal im Obergeschoss des Gebäudes soll zukünftig nicht mehr verwendet werden. Im Zuge der Maßnahme wird auch der Außenbereich des Bürgerhauses einer umfangreichen Sanierung und Neugestaltung unterzogen. Hier ist z.B. eine Stützmauer zum angrenzenden Nachbar abgängig und muss ersetz werden. 2. PROJEKTUMFANG UND MAßNAHMEN 2.1 Abbrucharbeiten - Rückbau des bestehenden Toilettentrakts. - Abbruch der vorhandenen Pausenhofüberdachung - Abbruch der vorhandenen Schwarzdecke - Abbruch der umlaufenden Stützmauer aus Beton - Rückbau der bestehenden Entwässerungsrinnen, Abläufe und zugehöriger Leitungen. 2.2 Erweiterungsbau - Neue Nutzungseinheit Der Anbau soll ebenerdig und vollständig barrierefrei errichtet werden und folgende Nutzungsbereiche umfassen: - Neue Toilettenanlage, einschließlich eines barrierefreien WCs - Küche mit einer Nutzfläche von ca. 25 m2. - Nebenraum der Küche mit ca. 10-15 m2 Nutzfläche - Stuhllager zur Unterbringung von Tischen und ca. 150 Stühlen - Großer Saal mit einer Nutzfläche von ca. 175 m2 - Großer Fenstertürenbereich mit hoher Transparenz zum Innenhof zur Verbesserung der Belichtung und Öffnung des Saals - Dachform: optional Pultdach oder Flachdach (im Rahmen der Planung zu prüfen) 2.3 Nutzungsausschluss des alten Saals im Obergeschoss Der Saal im Obergeschoss des Bestandsgebäudes soll nicht weiter genutzt werden. Er ist funktional in die Planung des neuen Nutzungskonzepts einzubeziehen (z. B. Fragen der Erschließung, Brandschutzanpassungen, mögliche Umnutzung oder Stilllegung). 2.4 Neugestaltung der Außenanlagen Die Außenanlagen sollen funktional, barrierefrei und optisch ansprechend neugestaltet werden. Folgende Maßnahmen sind geplant: - Neuerrichtung der Stützmauer mittels Winkelstützwänden - Erneuerung der Oberflächenentwässerung einschließlich Hofabläufen und Drainageleitungen - Herstellung einer Hoffläche aus versickerungsfähigem Pflaster - Pflanzung von bis zu zwei Bäumen mit dazugehörigen Sitzmöglichkeiten - Errichtung einer Einfriedung und Absturzsicherung aus Doppelstabmattenzaun mit einer Höhe von ca. 1,50 m - Herstellung einer seitlichen Zufahrt sowie eines Abstellplatzes für einen Getränkeanhänger 3. ZIELSETZUNG DER PLANUNG Die Planungsleistungen sollen eine funktionale, nachhaltige und wirtschaftliche Lösung sicherstellen. Wichtige Planungsziele sind: - Verbesserung der Barrierefreiheit - Optimierte Nutzung der Räumlichkeiten für Veranstaltungen und Vereinsaktivitäten - Harmonische Einbindung des Neubaus und der Außenanlagen in den Bestand. Es soll ein ganzheitliches Entwurfskonzept erarbeitet werden, so dass Bestandsgebäude, Erweiterungsbau und Außenanlagen eine Einheit mit abgestimmter Formensprache und Funktionalitäten erhalten. - Langlebige, pflegearme und versickerungsfähige sowie attraktive Gestaltung der Außenflächen. - Berücksichtigung aller relevanten Normen und Anforderungen (insbesondere Barrierefreiheit, Brandschutz, DIN-Normen, kommunale Vorgaben). 4. BESONDERE HINWEISE - Die Gemeinde strebt eine wirtschaftliche Bauweise mit hoher Dauerhaftigkeit an. - Variantenuntersuchungen sind erwünscht (z. B. Dachform, Material der Fassaden, Entwässerungskonzept). Es soll ein Förderantrag aus dem I-Stock auf Basis der vom AN zu erstellenden Entwurfsplanung und Kostenberechnung gestellt werden. Für den Bauablauf stellt der Auftraggeber folgende Anforderungen in zeitlicher Hinsicht: Die Planungsleistungen bis Leistungsphase 3 (Entwurfsplanung einschließlich der Kostenberechnung) müssen bis zum 30.09.2026 vollständig erbracht sein. Der Fördermittelantrag wird anschließend auf Grundlage der zuvor erstellten Unterlagen durch die VG Ulmen bearbeitet und muss bis spätestens zum 15.10.2026 bei der Kreisverwaltung Cochem-Zell eingereicht werden. In der Regel beläuft sich die Bearbeitungszeit des Antrages auf ca. 6 Monate. Sofern dem Antrag stattgegeben und einer Förderung zugestimmt wird, ist mit einer Fortführung der weiteren Planungsleistungen zwischen Anfang bis Mitte 2027 zu rechnen. Aufgrund der Nichteinschätzbarkeit der Bearbeitungsdauer des Förderantrages und des Bauantrages können die Termine für weitere Leistungen erst mit Beauftragung dieser weiteren Leistungen einvernehmlich festgelegt werden. Es wird derzeit von einer Gesamtprojektlaufzeit von ca. 36 Monaten ausgegangen. Das Planungshonorar für den Abbruch der bestehenden Toilettenanlage und der Pausenhofüberdachung ist Bestandteil des Leistungsbildes Gebäude und Innenräume und wurde bereits in den anrechenbaren Kosten für die Gebäudeplanung angemessen berücksichtigt. Es wird daher nicht gesondert vergütet. Der Aufwand für das Anfertigen von Bestandsaufmassen der Außenanlagen (Freianlagen) und des alten Bürgerhauses (Gebäude und Innenräume) wird im Rahmen der angebotenen besonderen Leistungen abgerechnet. Das Aufmaß des alten Bürgerhauses dient u.a. der Darstellungen des Gesamtkomplexes im Kontext der Neubauplanung sowie der Digitalisierung des Gebäudebestandes. Der Auftraggeber führt wegen Überschreitung des maßgeblichen Schwellenwertes bei Addition der geschätzten Auftragsvolumina der Planungsleistungen ein EU-weites Vergabeverfahren durch. Die weiteren für die Erweiterung des Bürgerhauses und die Umgestaltung der Außenanlagen erforderlichen Planungsleistungen werden gesondert vergeben.
- Stiftung für sehbeinträchtige und blinde Menschen in BayernMünchen
Freianlagenplanung gemäß §39 HOAI für die Sanierung und Erweiterung des Seniorenstifts
Die Stiftung Seniorenstift Neuhausen ist eine staatlich verwaltete Stiftung des öffentlichen Rechts. Sie wurde mit Genehmigung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern vom 21. Juli 1964 (Urkunde Nr. IA4 – 539 -4 V/4) mit dem Zweck gegründet, blinde Frauen – insbesondere ehemalige Schülerinnen der Landesblindenanstalt – im Heim zu betreuen. Das Bestandsgebäude ist winkelförmig konzipiert, besteht aus zwei Baukörpern unterschiedlichen Baualters (jüngerer Baukörper von 1993) und verfügt über eine Bruttogrundfläche von rund 7.910 m². Es umfasst drei bzw. auf einem Schenkel vier oberirdische Geschosse sowie ein Untergeschoss. Das Gebäude ist straßenbegleitend errichtet und grenzt auf der Rückseite an eine parkähnliche Freifläche mit altem Baumbestand. Es liegt ein einfacher Bebauungsplan (Baulinienplan der Landeshauptstadt München) vor. Das Wohnheim in der Winthirstraße 20 in München-Neuhausen soll erweitert werden. Aktuell stehen 89 Wohnheimplätze zur Verfügung. Geplant ist die Schaffung von etwa 13 zusätzlichen Plätzen für blinde und sehbeeinträchtigte Menschen durch den Neubau von rund 20 Zimmern. Die Erschließung ist durchgängig barrierefrei zu gestalten und hat auch die spezifischen Bedürfnisse von Menschen mit Sehbehinderung oder Blindheit zu berücksichtigen – etwa durch taktile Leitsysteme und kontrastreiche Gestaltungen. Die Baumaßnahme ist im laufenden Betrieb des Hauses umzusetzen. Die Einhaltung der brandschutztechnischen Anforderungen im weiterhin genutzten Bestandsgebäude bildet eine grundlegende Voraussetzung für die Umsetzung. Der Planungsstand befindet sich derzeit in der Entwurfsplanung, welche voraussichtlich bis Mitte März 2026 abgeschlossen sein wird. Im Anschluss ist vorgesehen, die Genehmigungsplanung bis etwa Mitte April 2026 fertigzustellen. Ab Q3/2026 sollen die Vergaben für Bauleistungen starten. Der Baubeginn ist für Q1/2027 geplant.
- Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V. (DLR) Technische Infrastruktur / Baumanagement Ost Frist: 01. Juni
DLR-Standort Ulm - RAPID_KI Gebäude 7 - Leistungen der Generalplanung, Leistungsphasen 3-9 gemäß HOAI
Das DLR-Institut für Künstliche Intelligenz (KI) benötigt für die Entwicklung und Erprobung ein geeignetes Umfeld am Standort Ulm. Für das Projekt RAPID (ehem. MATE) steht eine Teilfläche im Gebäude 7 zur Verfügung. Dafür ist die Schaffung eines Raumes mit einer Fläche von ca. 200 m² und einer lichten Höhe von mindestens 5 m vorgesehen. Die Innenwände sollen als Projektionsflächen dienen und daher möglichst glatt sowie frei von Aufbauten ausgeführt werden. Stöße und Fugen sind auf ein Minimum zu reduzieren. Zur Überwachung ist eine Leitwarte mit direkter Sichtverbindung zur Freifläche erforderlich. Darüber hinaus sind Räumlichkeiten für eine Holzwerkstatt sowie eine Feinmechanikwerkstatt zu errichten. Diese werden in den Nebenräumen rund um den ehemaligen Fallturm im Erdgeschoss und im 1. Obergeschoss untergebracht. In diesem Zusammenhang ist der Einbau einer neuen Treppe vorgesehen. Die Leitwarte wird zwischen dem Flur des ehemaligen Fallturms und Gebäude 7 im 1. Obergeschoss errichtet. Auch hierfür ist der Einbau einer zusätzlichen Treppe erforderlich. Zur Umsetzung der Maßnahme sind Rückbauarbeiten bestehender Laborräume mit Systemtrennwänden und gemauerten Wänden einschließlich der zugehörigen technischen Infrastruktur erforderlich. Darüber hinaus sind bauliche Anpassungen wie der Teilrückbau einer vorhandenen Kranbahn sowie eines Falttores notwendig. Für die Versorgung der Freifläche mit Strom und Daten/EDV sind neue Bodentanks vorzusehen. Die Gesamtkosten des Projektes (KG 200-600, Stand Oktober 2024) werden auf 1,4 Mio. € netto geschätzt. Die Meilensteine zur Umsetzung des Projekts sehen vor: - Leistungsbeginn: September 2026 - Baubeginn: Februar 2028 - Bauende: September 2028 Es ist beabsichtigt mit dieser Ausschreibung folgende Leistungen zu beauftragen: Leistungen der Generalplanung bestehend aus: - Objektplanung Gebäude und Innenräume, Lph. 3-9 gemäß §§ 33 ff. HOAI, - Leistungen der Planung der Technischen Ausrüstung, ALG 1-8, Leistungsphasen 3-9 gemäß §§ 53 ff. HOAI, - Tragwerksplanung, Leistungsphasen 3-6 gemäß §§ 49 ff. HOAI. Zunächst wird in der Beauftragungsstufe 1a die Leistungsphase 3 (Entwurfsplanung) gemäß HOAI, bzw. gem. Anlage des Vertrags beauftragt. Die Leistungsphasen 4-9 werden stufenweise abgerufen. Ein Rechtsanspruch auf Gesamtbeauftragung besteht nicht. Weitere Informationen zur geplanten Maßnahme sind den Ausschreibungsunterlagen "Vergabeunterlage G - Plan-und Informationsunterlagen" zu entnehmen.
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
- Wie kann ich mich auf diese Ausschreibung bewerben?
- Erstellen Sie ein kostenloses Konto auf auftrag.ai. Danach sehen Sie alle Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung in einem strukturierten Ablauf.
- Bis wann läuft die Angebotsfrist?
- Für diese Bekanntmachung ist aktuell keine konkrete Angebotsfrist angegeben.
- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist hanova WOHNEN GmbH.
- Welche Unterlagen sind für den Start relevant?
- In der Regel benötigen Sie Leistungsbeschreibung, Eignungsnachweise, Fristenhinweise und ggf. Formblätter. Auf auftrag.ai werden diese Punkte priorisiert dargestellt.