Forschungs- und Entwicklungsdienstleistungen zur Berufsbildung
Gegenstand der Rahmenvereinbarung sind Forschungs- und Entwicklungsdienstleistungen zur Analyse und Weiterentwicklung des dualen Ausbildungssystems auf Grundlage des Berufsausbildungsgesetzes (BGBl. 142/1969 idgF BGBl. Nr. 62/2023) und zur beruflichen Weiterbildung.
Angebotsfrist:27. Mai 2026
Typ:Ausschreibung
Ohne Kreditkarte · Sofortiger Zugang
Inhalt auf einen Blick
Gegenstand der Rahmenvereinbarung sind Forschungs- und Entwicklungsdienstleistungen zur Analyse und Weiterentwicklung des dualen Ausbildungssystems auf Grundlage des Berufsausbildungsgesetzes (BGBl. 142/1969 idgF BGBl. Nr. 62/2023) und zur beruflichen Weiterbildung.
- Ausschreibungstyp: Ausschreibung
- Auftraggeber: Bundesministerium für Wirtschaft, Energie und Tourismus
- Veröffentlicht: 23. April 2026
- Frist: 27. Mai 2026
Ausschreibungsbeschreibung
Gegenstand der Rahmenvereinbarung sind Forschungs- und Entwicklungsdienstleistungen zur Analyse und Weiterentwicklung des dualen Ausbildungssystems auf Grundlage des Berufsausbildungsgesetzes (BGBl. 142/1969 idgF BGBl. Nr. 62/2023) und zur beruflichen Weiterbildung.
Weiterführende Details
Nach Registrierung stehen Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung strukturiert bereit.
- Kernanforderungen der Ausschreibung priorisiert aufbereitet
- Fristen, Eignungskriterien und Unterlagen in einem Ablauf
- Hinweise zur strukturierten Angebotsvorbereitung
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Dokumente und Anhänge
49 Dateien erfasst- PDF Notice (BUL)
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Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Vergabe von Dienstleistungen zur Durchführung diagnostischer Verfahren im Kontext der Personalauswahl und Personalentwicklung. Der Auftraggeber beabsichtigt, einen externen, fachlich qualifizierten Dienstleister mit der Konzeption, Durchführung und Auswertung diagnostisch fundierter Verfahren zu beauftragen, die sowohl im Rahmen von RecruitingProzessen als auch zur gezielten Entwicklung eingesetzt werden. 1. Eignungsdiagnostische Verfahren zur Personalauswahl (Recruiting): Entwicklung und Durchführung valider und passgenauer eignungsdiagnostischer Instrumente und Verfahren zur Beurteilung von Kompetenzen (u.a. fachlicher, methodischer, sozial, persönlich) von Bewerbern. Ziel ist es, eine fundierte Grundlage für Personalentscheidungen (u.a. von disziplinarischen Führungskräften, Spezialistenrollen, fachlichen Führungsrollen) zu schaffen. 2. Diagnostikverfahren im Rahmen von Personalentwicklungsprozessen (Development): Durchführung von Potenzialanalysen und entwicklungsorientierten Verfahren zur individuellen Förderung und gezielten Weiterentwicklung u.a. von Führungskräften (disziplinarisch und fachlich) und von Mitarbeitenden mit Führungsambitionen. Dies schließt u. a. die Identifikation von Stärken, Entwicklungsfeldern und geeigneten Entwicklungsmaßnahmen ein. Der beauftragte Dienstleister muss über nachgewiesene Expertise und Methodenvielfalt im Bereich der Personaldiagnostik verfügen. Die zu erbringenden Leistungen sollen unter Berücksichtigung aktueller arbeitsmarktbezogener, arbeitspsychologischer sowie organisationsspezifischer Entwicklungen erfolgen. Ziel ist die Etablierung eines transparenten, diskriminierungsfreien und qualitätsgesicherten Auswahlund Entwicklungsprozesses, der den hohen Anforderungen an die Besetzung und Entwicklung von Mitarbeitenden gerecht wird.
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Projektträgerschaft für das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) „Quantentechnologien und Photonik“
Die Hightech-Agenda Deutschland (HTAD) steht für mehr Wettbewerbsfähigkeit, Wertschöpfung und Souveränität Die Quantentechnologie gehört zu den sechs Schlüsseltechnologien der HTAD. In diesem Rahmen und im Rahmen des Programms „Forschungsprogramm Quantensysteme“ fördert das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten (F&E), die gemeinsam mit Wissenschaft und Wirtschaft durchgeführt werden. Das Forschungsprogramm steht unter dem Motto „Spitzentechnologie entwickeln. Zukunft gestalten.” Es beschreibt den innovationspolitischen Rahmen für die Forschungsförderung in diesem Bereich bis 2032. Mit dem Programm fördert das BMFTR die Zukunftsthemen Photonik und Quantentechnologien erstmals unter einem gemeinsamen Dach. Denn Photonik und Quantentechnologien sind nicht nur wesentliche Innovations- und Wachstumsmotoren für den Wirtschafts- und Wissenschaftsstandort Deutschland, sondern auch für die moderne Gesellschaft. Als Schlüsseltechnologien sind sie außerdem inhaltlich eng miteinander verknüpft. Daraus ergeben sich Synergien, die das BMFTR gezielt nutzt, um beide Technologien voranzubringen. Das BMFTR finanziert im Rahmen des hier ausgeschriebenen Förderbereichs F&E-Vorhaben. Die Förderung erfolgt i.d.R. im Rahmen von Projekten sowie anhand anderer Förderinstrumente (z.B. Forschungskäufe). Grundlage dafür sind Förderbekanntmachungen, in denen zu Projektvorschlägen aufgerufen wird. in der Projektförderung anzuwendenden Bestimmungen und Verfahren sind im Einzelnen im Handbuch der Projektförderung dargestellt. Aufgabe des Auftragnehmers ist die Unterstützung des BMFTR bei der Umsetzung der genannten Programme bzw. ihrer Weiterentwicklungen. Hierzu gehört die Unterstützung bei der Weiterentwicklung bestehender Förderlinien und -maßnahmen sowie die Unterstützung bei der Entwicklung neuer Förderansätze, insbesondere solcher mit einem starken Fokus auf Transfer und Wertschöpfung. Dies ist ein fortlaufender Prozess. Der AN berät das BMFTR in der Weise, dass Anregungen und neue Rahmenbedingungen aus dem Forschungsumfeld aufgegriffen und ggf. in Vorschläge für die Weiterentwicklung der Programme umgesetzt werden. Das BMFTR und der AN stützen sich dabei auf die Ergebnisse der Beobachtung, Analysen und Bewertungen. Aus diesem Prozess resultierende Konzepte und Entwürfe für Förderbekanntmachungen werden durch das BMFTR mit Hilfe des AN erstellt. Zudem werden Unterstützungsleistungen erbracht, die das Programm-Management sowie den Komplex Bürgerbeteiligung und Kommunikation betreffen.
- BITMARCK Holding GmbHEssen
IT-Dienstleistungen Q1 2026
Im Bereich Dienstleistungen für die Softwareentwicklung/OOD benötigt der Auftraggeber Unterstützung bei unterschiedlichen Leistungen, die durch den Auftragnehmer erbracht werden müssen. Konkret hat der Auftragnehmer im Bereich Dienstleistungen für die Softwareentwicklung/OOD folgende Leistungen zu erbringen. Der Schwerpunkt der benötigten Dienstleistung liegt bei der der Konzeption, Wartung und Qualitätssicherung des Produktes BITMRACK_21c|ng und dort im Speziellen im Thema Bestandsbereinigung und dem dafür entwickelten hauseigenen Framework, das sich mit Lösch- und Bestandsbereinigungskonzepten von Fach- und Metadaten aus der GKV beschäftigt, welche DSGVO-konforme Datenhaltung bei den BITMARCK Kunden ermöglicht. Im Rahmen der Entwicklung des Produktes BITMARCK_21c|ng werden folgende Unterstüt-zungs- und Beratungsleistungen benötigt: - Der Auftragnehmer führt Objektorientiertes Design in UML im Zusammenhang mit der Softwareentwicklung, insbesondere für BITMARCK_ 21c|ng, für komplexe Problemstellungen im Rahmen der Bestandsbereinigung durch. - Unterstützung in sicherer Softwareentwicklung im Zusammenhang mit dem besonderen Schutzbedarf von Sozialdaten. - Realisierung der Software gemäß gesetzlichen Vorgaben (GKV-Spitzenverband, BMG, BMD) und Auftraggeber-Vorgaben zu Werkzeugen, Entwicklungssprachen, Frameworks und Prozessen. - Das Objektorientierte Design ist unter Berücksichtigung des "Agilen Vorgehen" in der Entwicklung mit SCRUM durchzuführen. - Unterstützung in der Konzeptionsphase fachlicher Anforderungen. - Der Auftragnehmer hat darüber hinaus folgende Tätigkeiten durchzuführen o Softwaretechnische Analysen o Performanceanalysen und Softwareoptimierungen o Datenkorrekturen im Produktivsystem o Komplexe Fehleranalysen o Beratung bei technologischen Entscheidungen o Unterstützung des Betriebs und Einbringen von Ideen und Optimierungsvorschlägen o Durchführung von Entwicklungs-Tests und Begleitung nachfolgender Teststufen o Wartung der Softwareprodukte inklusive Fehleranalysen, Logauswertungen, Debugging und Kundenaufschaltungen In diesem Los wird von jährlichen Einzelaufträgen (diese werden im Rahmen von Einzelreali-sationswettbewerben mit den bezuschlagten Rahmenvertragspartnern vergeben) von insge-samt 440 Tagewerken pro Jahr (sog. Schätzmenge) ausgegangen. Für die Maximallaufzeit der Rahmenvereinbarung (bis zu 4 Jahre inklusive Verlängerungsoptionen) ergibt sich dem-nach ein geschätztes Auftragsvolumen von bis zu 1760 Tagewerken. Das maximale Auf-tragsvolumen (Höchstmenge) wird -bezogen auf die Maximallaufzeit von 4 Jahren- auf 2640 Tagewerke (= 150 % der Schätzmenge) beziffert. Um im Rahmen der Ausschreibung für den Abschluss der Rahmenvereinbarung ein Angebot für dieses Los abgeben zu können, muss der Bieter in der Lage sein, mindestens 440 Tage-werke pro Jahr zu erbringen. Dies ist im Angebotsvordruck (Formular 06_Angebotsvordruck) zu bestätigen.
- Verkehrsbetriebe Hamburg-Holstein GmbH
Nutzerzentrierte Innovations- und Konzeptionsleistungen zur barrierefreien Optimierung und Weiterentwicklung der CUSTOM-App
vhh.mobility hat im Rahmen eines Förderprojekts der Freien und Hansestadt Hamburg die CUSTOM-App entwickelt - eine barrierefreie Assistenz-App für den öffentlichen Nahverkehr im Großraum Hamburg, die auf dem "Zwei-Sinne-Prinzip" basiert und Menschen mit Seh- und Hörbeeinträchtigungen einen selbstständigen und sicheren Zugang zu Fahrgastinformationen ermöglicht. Anfang 2025 ist die App in den regulären Betrieb übergegangen. Im Rahmen des nunmehr laufenden dreijährigen Förderprojekts der European Urban Initiative (EUI, Projektreferenznummer EUI03-134-CUSTOM) soll die CUSTOM-App systematisch weiterentwickelt und auf den gesamten hvv-Verbund ausgeweitet werden. Die Freie und Hansestadt Hamburg fungiert als Fördermittelnehmerin. Dem Projektkonsortium gehören neben vhh.mobility als federführendem Unternehmen die Hamburger Hochbahn AG, die S-Bahn Hamburg GmbH, die HADAG Seetouristik und Fährdienst AG, die Technische Universität Hamburg sowie die Dialoghaus Hamburg gGmbH an. Im Zuge der Weiterentwicklung wird der Kreis der adressierten Zielgruppen bewusst ausgeweitet: Neben Menschen mit Seh- und Hörbeeinträchtigungen werden künftig auch Menschen mit kognitiven Einschränkungen (z.B. eingeschränkte Informationsverarbeitung, Orientierung oder Merkfähigkeit) sowie Menschen mit mobilitätsbezogenen Einschränkungen (z.B. eingeschränkte Gehfähigkeit, Rollstuhl- oder Gehhilfennutzung) einbezogen. Gegenstand der vorliegenden Vergabe ist die Erbringung nutzerzentrierter Innovations- und Konzeptionsleistungen zur barrierefreien Optimierung und Weiterentwicklung der CUSTOM-App. Die Leistung umfasst die Konzeption, Durchführung und Auswertung eines strukturierten, nutzerzentrierten Innovationsprozesses in acht Arbeitspaketen. Ziel ist die Gewinnung fundierter, evidenzbasierter Erkenntnisse über Nutzungserfahrungen, Barrieren und Verbesserungspotenziale der CUSTOM-App sowie die Entwicklung priorisierter, validierter und dokumentierter konzeptioneller Lösungsansätze, die als Entscheidungs- und Arbeitsgrundlage für die technische Weiterentwicklung der App durch einen gesondert zu beauftragenden App-Entwicklungsdienstleister dienen. Technische Entwicklungs-, Programmier-, Implementierungs-, Betriebs-, Wartungs- oder Supportleistungen sind ausdrücklich nicht Gegenstand dieser Vergabe. Die zu erbringende Leistung gliedert sich in acht aufeinander aufbauende Arbeitspakete: Arbeitspaket 1 - Rekrutierung und Akquise von Teilnehmenden Arbeitspaket 2 - Einbindung relevanter Stakeholder Arbeitspaket 3 - Nutzerforschung und Bedarfserhebung Arbeitspaket 4 - Co-Creation, Design Thinking und Ideengenerierung Arbeitspaket 5 - UX/UI-Analyse und konzeptionelle Weiterentwicklung Arbeitspaket 6 - Prototyping und nutzerbasierte Validierung Arbeitspaket 7 - Iteration und Priorisierung Arbeitspaket 8 - Erstellung programmierreifer Wireframes Anforderungen an die Leistungserbringung Barrierefreiheit: Sämtliche Arbeitspakete sind barrierefrei durchzuführen. Dies umfasst zwingend den Einsatz von Schriftdolmetschung und Gebärdensprachdolmetschung sowie die Berücksichtigung weiterer zielgruppenspezifischer Kommunikations- und Unterstützungsmaßnahmen. Kooperativer Arbeitsprozess: Die Leistung ist als partnerschaftlicher, kooperativer Prozess angelegt. Eine enge und kontinuierliche Zusammenarbeit zwischen Auftragnehmer, Auftraggeberin und den Projektpartnern des Konsortiums sowie weiteren Dienstleistern ist ausdrücklich vorgesehen und vertraglich geschuldet. Der Auftragnehmer bringt seine fachliche, methodische und konzeptionelle Expertise aktiv ein und arbeitet transparent, abstimmungsorientiert und lösungsbezogen. Agiles Vorgehen: Im Zuge der Leistungserbringung ist ein agiles sowie exploratives Vorgehen anzuwenden, das eine hohe Flexibilität im Umgang mit Rückmeldungen aus den Nutzertests und Validierungsprozessen gewährleistet und die Erprobung innovativer Lösungsansätze ermöglicht. Vollständige Leistungserbringung: Der Auftragnehmer hat sicherzustellen, dass sämtliche Arbeitspakete vollständig, fristgerecht und in der vertraglich vereinbarten Qualität erbracht werden. Die Mindestvorgaben der Vergabeunterlagen zur Leistungserbringung dürfen weder unterschritten noch einseitig abgeändert werden. Leistungszeitraum: Die Leistung ist projektbegleitend im Rahmen der CUSTOM-Projektlaufzeit frühestens ab Zuschlagserteilung bis zum [Datum einfügen] zu erbringen. Eine detaillierte Terminplanung wird nach Beauftragung gemeinsam mit der Auftraggeberin erarbeitet und abgestimmt. Bei der vorliegenden Vergabe handelt es sich um ein eigenständiges Teillos der Gesamtmaßnahme EUI03-134-CUSTOM. Ein weiteres Teillos umfasst die technischen App-Entwicklungs- und Programmierleistungen und wird in einem gesonderten Vergabeverfahren vergeben. Beide Lose sind konzeptionell aufeinander abgestimmt; der Auftragnehmer des vorliegenden Loses hat eine enge Zusammenarbeit mit dem künftigen technischen Dienstleister des zweiten Loses zu gewährleisten.
- Landesamt für Natur, Umwelt und Klima NRWFrist: 19. Mai
Weiterentwicklung des landesweiten Grundwassermodells für NRW
Art der Leistung Rahmenvereinbarung über die Fortentwicklung des Grundwasserbilanzmodells für die Jahre 2026 bis 2030 Umfang der Leistung Das Ziel der hier ausgeschriebenen Arbeiten besteht in der kontinuierlichen Verfeinerung und Weiterentwicklung des Grundwassermodells für die Fläche NRWs, insbesondere in den Festgesteinsbereichen. Insbesondere steht die Weiterentwicklung zu einem Grundwasserbilanzmodell mit Analysentools zur Bestimmung und Darstellung lateraler Zu-/Abflüsse für vorgegebene Bilanzierungseinheiten, sowie zur Bestimmung und Darstellung der Interaktion Grundwasser / Oberflächenwasser und zur Bilanzierung der Zu-/Abflüsse grundwasserabhängiger Landökosysteme, aber auch relevanter Leakagekomponenten, in vorgegebenen Bilanzierungseinheiten NRWs im Fokus. Optional ist die Prüfung (Machbarkeitsstudie, ggf. für ausgewählte Teilregionen) des Nutzens und Aufwands einer Kopplung des mGROWA-Wasserhaushaltsmodells an das Grundwassermodell von Interesse. Eine Verbesserung des Modells soll durch die Integration zusätzlicher Daten sowie durch Weiterentwicklung der Modellstruktur erzielt werden. Dabei ist vor allem die Weiterentwicklung der im Modell enthaltenen Mächtigkeiten des oberen Grundwasserleiters in den Festgesteinsgebieten zu nennen. Hier kann durch die Integration aktueller Daten des Geologischen Dienstes (Geologische Strukturmodelle / Aquifermächtigkeiten, Durchlässigkeiten, Bohrungsdatenbank des GD NRW, Quellen aus dem Quellkataster des GD NRW) voraussichtlich eine Verbesserung der Modellstruktur hinsichtlich der Mächtigkeiten und darauf aufbauend eine Verbesserung der Kalibrierung erzielt werden. Im Bereich der Tätigkeitsgebiete von Erftverband und LINEG wurden im bisherigen Modell als Grundlage für die Ergebnispotentiale (Grundwasserstand) die von den Verbänden herausgegebenen Grundwassergleichenkarten verwendet. Um die oben genannten Zielsetzungen zu erreichen, soll insbesondere im Erftverbandsgebiet / Rheinischen Revier die Modellstruktur durch Einbeziehung / Abgleich mit Daten des Geologischen Dienstes verbessert werden. Modellrandbedingungen können zudem aus dem Grundwassergroßraummodell des LANUK für das Rheinische Revier (Venloer Scholle, Erftscholle, Rurscholle) übernommen werden. Damit soll es zukünftig möglich sein, auch in diesen Gebieten unabhängig von vorgegebenen Potentialen Grundwasserstände für bestimmte Zeiträume oder Zielzustände zu erstellen bzw. Prognosen zu erstellen. Darüber hinaus sollen alle im Modell enthaltenen weiteren Eingangsdaten aktualisiert und wenn möglich verfeinert werden. Hierzu zählen aktuelle Daten zur Geländehöhe in bestverfügbarer Auflösung (DGM 1, Geobasis NRW). Für die Geländehöhe ist zu prüfen, ob innerhalb der Zeitspanne der instationären Modellrechnung bzw. für Zielzustände an unterschiedlichen Zeitpunkten im Modell verschiedene Versionen des DGM 1 (sofern verfügbar) mit unterschiedlicher Aktualität verwendet werden sollten. Auch liegen für einige Gewässer detaillierte Gewässerstrukturdaten vor (z.B. FLYS Rhein der BfG), die in das Modell ggf. einzupflegen sind. Des Weiteren sind die Daten zu aktuellen und historischen Grundwasserentnahmen und Entnahmestandorten sowie die Eingangsdaten für die instationäre Berechnung des Bodenwasserhaushalts (bspw. Bodeneigenschaften, Landnutzung, Versiegelung) zu aktualisieren und ggf. zu verfeinern. Als Grundlage für die Kalibrierung und Validierung sind die Daten der Wasserstands-Messungen (Grundwasserstände, Pegelstände) des LANUK sowie der Wasserverbände in NRW) zu aktualisieren und ggf. zu erweitern. Aufgrund der hohen Dynamik der Wasserstände bei Grundwassermessstellen (GWM) im Bereich verkarstungsfähiger Gesteine muss mindestens in diesen Bereichen eine instationäre Kalibrierung anhand von Zeitreihen des Wasserstands an GWM sowie ggf. in Bereichen mit geringer GWM-Dichte an Abflusspegeln durchgeführt werden. Die Aufgabenstellung ist in 4 Arbeitspakete (AP) untergliedert. Es wird davon ausgegangen, dass insbesondere AP 2, AP 3 und AP 4 sich grundsätzlich nur mit einer instationären Modellrechnung und zumindest in Teilbereichen auch nur mittels instationärer Kalibrierungen zufriedenstellend entwickeln oder in der Ergebnisqualität deutlich verbessern lassen. Anwendungsmöglichkeiten eines instationären Modells sind die Darstellung verschiedener Szenarien (niedriger, mittlerer und hoher Grundwasserstände), die Analyse (saisonaler) Grundwasserabhängigkeiten von Oberflächengewässern und Feuchtgebieten (ggf. Austauschraten) sowie eine eventuelle Verknüpfung einerseits mit dem instationären Wasserhaushaltsmodell des Forschungszentrums Jülich (mGROWA), und andererseits für das Rheinische Braunkohlerevier mit dem instationären (3D-) Grundwassergroßraummodell des LANUK.
- Arbeitsförderungsgesellschaft Premnitz mbH
Regionaler Lotsendienst Havelland
Die Inhalte der GIB-WORKSHOPS orientieren sich in den einzelnen Kategorien (siehe Leistungsbeschreibung sowie nachfolgend) an den Bedarfen und Gründungsvorhaben der Teilnehmenden. Ziel ist die Vermittlung von Grundlagen, Verschaffung eines Überblicks über den Gründungsprozess, die Entwicklung und der Ausbau der Gründungsideen, die Feststellung der fachlichen, persönlichen und unternehmerischen Eignung der Teilnehmenden sowie die Weiterentwicklung der Gründungsideen. Je nach Kategorie soll im GIB-WORKSHOP mit den Teilnehmenden die Idee geprüft, weiterentwickelt, die Motivation, Kreativität und Zielstrebigkeit gesteigert sowie eine Stärken-Schwächen-Analyse durchgeführt werden, um daraufhin weiterführende Handlungsempfehlungen zu identifizieren, weitere Wege aufzuzeigen oder auch von einer Gründung abzuraten. Im GIB-WORKSHOP sollen multidimensionale Methoden zur Zielerreichung eingesetzt werden. GIB-WORKSHOPS können als Präsenz-, reine Online- oder Hybrid-Veranstaltungen stattfinden. Dies ist im Konzept zu berücksichtigen. Je nach Kategorie (siehe nachfolgend) sollen im GIB-WORKSHOP mindestens folgende Elemente eingebaut sein: - Selbstpräsentation der Teilnehmenden (alle Kategorien) - Gruppendiskussion (alle Kategorien) - Rollenspiele (mindestens Kategorie 2 und 3) - Fallstudien (mindestens Kategorie 2 und 3) - Psychologische Testverfahren (alle Kategorien) Die GIB-WORKSHOPS sollen wie in der Leistungsbeschreibung bzw. nachfolgend beschrieben durchgeführt werden. Die Berater/innen müssen anhand der spezifischen Aufgabenstellung über psychologisches/(sozial-) pädagogisches und kaufmännisches/betriebswirtschaftliches Grundwissen sowie über Sicherheit im Umgang mit Fragen des Gender-Mainstreaming und der Chancengleichheit verfügen. Den Teilnehmenden ist mittels Begleitübungen die Möglichkeit zu geben, Gelerntes sofort umzusetzen. Die Teilnehmenden sollen dazu angehalten werden, die eigene Entwicklung selbst zu reflektieren. Die Berater/innen leiten aus Übungen, Beobachtungen, Feedbackgesprächen und Aufgabenergebnissen Entwicklungsmaßnahmen ab, die als Grundlage für individuelle und bedarfsorientierte Gründungsfahrpläne dienen und den festgestellten weiteren Qualifizierungs-, Beratungs- und Coachingbedarf enthalten. Die Entwicklungsmaßnahmen sind dem Auftraggeber in schriftlicher Form zu übergeben (Abschlussbericht). In der GIB-WORKSHOP-Kategorie 1 ist eine Kurzeinschätzung zur vorhandenen unternehmerischen Eignung, eventueller Defizite und den Erfolgsaussichten des Gründungsvorhabens mit Handlungsempfehlungen zu erstellen. In den GIB-WORKSHOP-Kategorien 2 und 3 ist für jeden Teilnehmenden ein Abschlussbericht zu erstellen, der folgende Angaben enthält: - vorhandene unternehmerische Eignung und eventuelle Defizite - Stand der Gründungsvorbereitung - noch zu schaffende Voraussetzungen vor der Gründung - ggf. Alternativen zur geplanten Art und Weise der Existenzgründung bzw. Gründungsidee oder Empfehlungen zur (ggf. weiteren) sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit im regulären Arbeitsmarkt. Darüber hinaus soll bei Empfehlung zu einer weiteren Beratung, der Beratungsbedarf in folgenden Bereichen definiert werden: - Kaufmännisch / betriebswirtschaftlich - Markt- und branchenspezifisch - Persönliche Fähigkeiten und Voraussetzungen - Vereinbarkeit Familie und unternehmerische Tätigkeit Weiterhin sind Aussagen über eine prognostizierte Tragfähigkeit und Wirtschaftlichkeit der Gründungsidee zu treffen. GIB-WORKSHOPS finden regelmäßig statt. Kategorie 1 - GiB-Orientierung (1 Tag / 1 Coach / ohne Teilnehmerbegrenzung) Kategorie 2 - GiB-Grundlagen (2 Tage / 1 Coach / ohne Teilnehmerbegrenzung) Kategorie 3 - GiB-Kompakt (3 - 4 Tage / 2 Coaches / ab 4 Teilnehmer/Innen). Für den Durchführungszeitraum wird von bis zu 32 Tagewerken p.a. zur Durchführung der GIB-WORKSHOPS ausgegangen, die jeweils einzeln und ausschließlich an die Rahmenvertragspartner der GIB-WORKSHOPS vergeben werden. Die AFP hat den voraussichtlichen Auftragswert gemäß § 3 VgV im Wege einer marktorientierten Schätzung ermittelt. Dabei wurden historische Daten vergleichbarer Leistungen sowie aktuelle Marktanalysen im Bereich der Gründungs- und Unternehmensberatung herangezogen. Dabei liegen der Kalkulation die Erfahrungen aus den vergangenen Förderperioden in Anlehnung an die ursprünglichen ESF-Fördergrundsätze für das Land Brandenburg zugrunde. Im Rahmen der aktuellen Marktanalyse wurde festgestellt, dass diese Erfahrungen der vergangenen Förderperioden weiterhin einen validen Anhaltspunkt für eine wirtschaftliche und auskömmliche Kalkulation im spezifischen Leistungssegment darstellen. Des weiteren unterliegen die Annahmen Recherchen zu Beratersätzen in vergleichbaren Programmen (z. B. Förderung unternehmerischen Know hows BAFA sowie AVGS Coaching). Die vorgenannte Herleitung dient ausschließlich der internen Kostenschätzung und der Sicherstellung der Budgetverfügbarkeit. Es handelt sich ausdrücklich nicht um eine Preisvorgabe oder eine Honorarobergrenze. Den Bietern steht es frei, ihre Preise auf Basis ihrer eigenen betriebswirtschaftlichen Kalkulation, ihrer spezifischen Kostenstruktur und der geforderten Qualifikationen des Personals eigenverantwortlich zu gestalten. Die Bieter haben dabei sicherzustellen, dass die angebotenen Preise eine fachgerechte und qualitativ hochwertige Ausführung der beschriebenen Leistung unter Einhaltung aller gesetzlichen Verpflichtungen ermöglichen. Mit dem Abschluss der Rahmenvereinbarung wird keine konkrete Anzahl an Einzelabrufen zugesichert. Die Rahmenvereinbarung wird mit maximal 15 Bietern abgeschlossen. Partner der Rahmenvereinbarung werden die 15 Bieter, die die 15 wirtschaftlichsten Angebote abgegeben haben. In der Kalkulation, sind bei der Preisbildung die Kosten für die Raummiete in Höhe von 95,00 EUR (netto) pro Tag, zu berücksichtigen. Bitte beachten Sie: Es kann nur auf das gesamte Los geboten werden. Eine Bewerbung auf Einzelkategorien der GiB-Workshops ist ausgeschlossen!
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
- Wie kann ich mich auf diese Ausschreibung bewerben?
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- Bis wann läuft die Angebotsfrist?
- Die Angebotsfrist endet am 27. Mai 2026.
- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist Bundesministerium für Wirtschaft, Energie und Tourismus.
- Welche Unterlagen sind für den Start relevant?
- In der Regel benötigen Sie Leistungsbeschreibung, Eignungsnachweise, Fristenhinweise und ggf. Formblätter. Auf auftrag.ai werden diese Punkte priorisiert dargestellt.