Forchbahn CLUSTER 27
Erneuerung der Bahn-Infrastruktur der Linie S 18 zwischen Forch und Esslingen. Aufgrund des erreichten Lebensendes der Anlagen sowie nicht mehr erfüllter gesetzlicher und betrieblicher Anforderungen erfolgt die Sanierung im Rahmen des Projekts CLUSTER 27. Die Arbeiten werden während einer 16-wöchigen Totalsperrung durc...
Angebotsfrist:04. Juni 2026
Typ:Ausschreibung
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Inhalt auf einen Blick
Erneuerung der Bahn-Infrastruktur der Linie S 18 zwischen Forch und Esslingen. Aufgrund des erreichten Lebensendes der Anlagen sowie nicht mehr erfüllter gesetzlicher und betrieblicher Anforderungen erfolgt die Sanierung im Rahmen des Projekts CLUSTER 27. Die Arbeiten werden während einer 16-wöchigen Totalsperrung durchgeführt, um die ...
- Ausschreibungstyp: Ausschreibung
- Auftraggeber: Forchbahn AG, Infrastruktur
- Veröffentlicht: 16. April 2026
- Frist: 04. Juni 2026
- Thema: Gleisbau
Ausschreibungsbeschreibung
Erneuerung der Bahn-Infrastruktur der Linie S 18 zwischen Forch und Esslingen. Aufgrund des erreichten Lebensendes der Anlagen sowie nicht mehr erfüllter gesetzlicher und betrieblicher Anforderungen erfolgt die Sanierung im Rahmen des Projekts CLUSTER 27. Die Arbeiten werden während einer 16-wöchigen Totalsperrung durchgeführt, um die verschiedenen Einzelprojekte koordiniert umzusetzen.
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Erneuerung Bahn-Infrastruktur Forchbahn, Abschnitt Forch bis Esslingen (Projekt CLUSTER 27)
Erneuerung der Bahn-Infrastruktur der Linie S 18 zwischen Forch und Esslingen. Aufgrund des erreichten Lebensendes der Anlagen sowie nicht mehr erfüllter gesetzlicher und betrieblicher Anforderungen erfolgt die Sanierung im Rahmen des Projekts CLUSTER 27. Die Arbeiten werden während einer 16-wöchigen Totalsperrung durchgeführt, um die verschiedenen Einzelprojekte koordiniert umzusetzen.
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Forchbahn CLUSTER 2027
Die Linie S 18 der Forchbahn verbindet die Stadt Zürich mit der Region Pfannenstiel, von Zürich Stadelhofen bis Esslingen. Im Abschnitt zwischen Forch und Esslingen haben zahlreiche Bestandteile der Bahn-Infrastruktur ihr Lebensende erreicht und/oder entsprechen nicht mehr den gesetzlichen Vorgaben, resp. den betrieblichen Anforderungen.Aus diesem Grund hat sich die Forchbahn dazu entschieden, die betroffenen Abschnitte während einer 16-wöchigen Totalsperrung zu erneuern. Die Einzelprojekte werden dabei im Projekt CLUSTER 2027 zusammengefasst und koordiniert.Die vorliegende Vorinformation soll interessierten Anbietern die Möglichkeit bieten, die Angebotseinreichung frühzeitig organisieren zu können und gleichzeitig die notwendigen Ressourcen für die Intensivphase der Totalsperrung reservieren zu können.Für weitergehende Informationen wird auf die beiliegenden Unterlagen verwiesen.
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Energetische Sanierung Mehrzweckhalle Mehlingen
Beschreibung der Planungsaufgabe und der Baumaßnahme: Hinweis: Die LPH 1 (ohne Elektrotechnik) gemäß HOAI ist vom Ingenieurbüro Otto Reisig GmbH aus Riedenburg erbracht. Die LPH 2 + 3 und LPH 5 - 8 sind voll zu erbringen und zu honorieren. Grundlage ist die Honorarzone II, Mindestsatz gem. HOAI 2021 § 53 ff. Historie Die Mehrzweckhalle der Ortsgemeinde Mehlingen wurde in den 70er Jahren gebaut. Sie ist für das Dorfleben in der Gemeinde ein zentraler Anlaufpunkt für Jung und Alt. Mit Hilfe von Fördermittel möchte die Ortsgemeinde eine umfassende energetische Sanierung des Gebäudes vornehmen und somit zur Energieeinsparung und der Erreichung der klimapolitischen Ziele des Landes beitragen. Eine Untersuchung der Halle hinsichtlich "Brandschutz" durch das Fachbüro "Infra-Touch", Bernd Stiegler, Neulußheim ergab, dass unter anderem - die Heizanlage von der benachbarten Lüftungsanlage brandschutztechnisch getrennt werden müsste, was hohen baulichen Aufwand bedeuten würde (Einbau feuerfeste Wände, Brandschutzklappen, Leitungs-Schottungen etc.) - Dachdämmstoffe aufgrund Ihres Brandverhaltens aus dem Dachraum entfernt werden müssten. Um den zukünftigen Brandschutz und verbesserten energetischen Standard zu gewährleisten sowie des Bedarfs der Sanierung verschiedener Bauteile wurden folgende bauliche Maßnahmen geplant: 1.0 Energetische Verbesserung der Gebäudehüllen (Einzelmaßnahmen siehe Anlage Projektbeschreibung) 1.1 Sportbodenbau (Einzelmaßnahmen siehe Anlage Projektbeschreibung) 2.1 Erneuerung der Heizanlage (Einzelmaßnahmen siehe Anlage Projektbeschreibung) 2.2 Abwasser, Wasser, Sanitärräume und Erneuerung Warmwasserbereitung (Einzelmaßnahmen siehe Anlage Projektbeschreibung) 2.3 Erneuerung Lüftungsanlage (Einzelmaßnahmen siehe Anlage Projektbeschreibung) Einsparungspotential: Mit der Maßnahme muss aufgrund den Vorgaben des Fördermittelgebers eine Endenergieeinsparung der Wärme von rund 97%, ~654.080 kWh, erreicht werden. Die Einsparung beim Primärenergiebedarf liegt bei rund 95%, ~748.000 kWh. Vor diesem Hintergrund sind die Maßnahmen, welche in den im Förderantrag zugrundeliegenden Berechnungen Gegenstand waren, dem Grunde nach umzusetzen. Aktueller Projektstand: Die Leistungsphase 1 für OJP und TGA H,L,S ist vollständig erbracht. Durch das VgV-Verfahren werden geeignete Planungsbüros gesucht, die die v.g. Leistungen planen und durchzuführen. Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung. Zunächst einmal die LPH 2 + 3 (bei OJP anteilig), LPH 1 - 3 (TGA E) und LPH 2 - 3 (TGA HLS). Ein Anspruch auf Weiterbeauftragung besteht nicht. Auf die vorhandene Grundlagenermittlung und Vorplanung ist dabei aufzubauen. Die Beauftragung der Planung erfolgt voraussichtlich ab ca. Ende Juli / Anfang August 2026 (nach Abschluss dieses Verfahrens), Planungsbeginn: Unmittelbar nach Beauftragung. Bis Ende September 2026 ist ein Bauzeitenplan zu erstellen, in welchem der Bauablauf aller Gewerke terminiert ist. Zumindest mit den vorbereitenden Maßnahmen wie die Abbrucharbeiten ist noch in 2026 zu beginnen. Fertigstellung der gesamten Maßnahme: 31.08.2028. Aufgrund der Förderung des Vorhabens, muss verbindlich bestätigt werden, dass das Vorhaben bis spätestens 15.09.2028 vollständig abgeschlossen ist. Hintergrund ist, dass die EFRE-Mittel (siebenjähriger europäischer Finanzrahmen) nur zeitlich befristet zur Verfügung stehen und operativ ein fristgerechter Abschluss der verwaltungsseitigen Prüfungen sichergestellt sein muss. Insofern ist es zwingend erforderlich, dass umgehend nach Beauftragung der Planungsleistungen diese zeitnah erbracht werden und ohne Verzögerung in eine bauseitige Umsetzung überführt werden. Aufgrund den stringenten Vorgaben des Zuwendungsgebers müssen alle Leistungen bis zum 31.08.2028 abgeschlossen sein. Die Bauabnahmen müssen bis zum 15.09.2028 erfolgt sein und die Schlussrechnungen bis zum 30.10.2028 vorliegen. Bei der Ausschreibung der einzelnen Gewerke gilt es enge Fristen für die Umsetzung vorzugeben. Es sind regelmäßige Besprechungstermine in enger Taktung mit allen Beteiligten durchzuführen. Die Bauüberwachung durch die beauftragten Büros hat mindestens dreimal die Woche, jedoch bei Bedarf auch öfter vor Ort zu erfolgen. Die Bauleitertätigkeit ist regelmäßig zu dokumentieren und zeitnah dem Bauherrn vorzulegen. Weiterhin sind entsprechende Bautagebücher zu führen. Es sind weiterhin wöchentliche Bauherrensitzungen abzuhalten und entsprechend zu protokollieren. Die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben des Vergaberechtes ist für Kommunen verpflichtend, Abweichungen sind regelmäßig förderschädlich und können zu einem (Teil-)Widerruf oder Verwehrung der Förderung führen. Auf die Einhaltung der vergaberechtlichen Vorschriften wird in den Nebenbestimmungen des Zuwendungsbescheides explizit hingewiesen. Ein Verstoß stellt einen förderschädlichen Tatbestand dar, der zu einem sofortigen Widerruf des Zuwendungsbescheides führen kann. Im Rahmen der Mittelabrufe erfolgt stets eine Prüfung der Vergabeunterlagen durch die ISB. Mit dem ersten Mittelabruf sind dann erstmalig umfangreiche Nachweise zur Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben des Vergaberechts einzureichen. Eine Auszahlung ist erst nach dem erfolgreichen Abschluss dieser Prüfung möglich. Die Vergabe ist detailliert und frühzeitig zu dokumentieren und auf zusätzliche EFRE-Vorgaben insbesondere bei Vergaben im Oberschwellenbereich wird hingewiesen. Für eine zügige Umsetzung der Arbeiten ist während der Bauzeit keine Nutzung der Sporthalle vorgesehen. Kosten gemäß Grobkostenschätzung Stand 13.01.2026: Kgr. 300 = 1.117.000,00 netto; Kgr. 400 = 1.650.000,00 EUR netto; Kgr. 300 - 700 = 3.459.663,00 EUR netto. Die Abbruchkosten sind in der Kostengruppe 300 bzw. 400 mit enthalten. Weitere Angaben sind aus der beigefügten Projektbeschreibung vom 18.03.2026 zu entnehmen.
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
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- Die Angebotsfrist endet am 04. Juni 2026.
- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist Forchbahn AG, Infrastruktur.
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