Flexvertrag zur Übernahme, Transport und Entsorgung von gemischten Siedlungsabfällen (AVV-Nr. 20 03 01)
Flexvertrag zur Übernahme, zum Transport und zur Entsorgung von gemischten Siedlungsabfällen (AVV-Nr. 20 03 01). Der Vertrag dient als Absicherung bei Kapazitätseinschränkungen oder ungeplanten Mehrmengen in der Abfallentsorgung.
Typ:Ausschreibung