Flächige Verjüngung und Bes. von Gehölzbeständen AM Rheinberg
Die Stadt Rheinberg beabsichtigt, 17.831 m² Gehölzbestand zu verjüngen. Dabei werden 7.752 Bäume gefällt und 2.217 m Zaun freigeschnitten. Der Auftrag soll innerhalb von 49 Tagen abgeschlossen werden.
Angebotsfrist:09. Juni 2026
Typ:Ausschreibung
Ohne Kreditkarte · Sofortiger Zugang
Inhalt auf einen Blick
Die Stadt Rheinberg beabsichtigt, 17.831 m² Gehölzbestand zu verjüngen. Dabei werden 7.752 Bäume gefällt und 2.217 m Zaun freigeschnitten. Der Auftrag soll innerhalb von 49 Tagen abgeschlossen werden.
- Ausschreibungstyp: Ausschreibung
- Auftraggeber: Die Autobahn GmbH des Bundes - NL Rheinland
- Veröffentlicht: 06. Mai 2026
- Frist: 09. Juni 2026
- Thema: Grünpflege
Ausschreibungsbeschreibung
Die Stadt Rheinberg beabsichtigt, 17.831 m² Gehölzbestand zu verjüngen. Dabei werden 7.752 Bäume gefällt und 2.217 m Zaun freigeschnitten. Der Auftrag soll innerhalb von 49 Tagen abgeschlossen werden.
Weiterführende Details
Nach Registrierung stehen Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung strukturiert bereit.
- Kernanforderungen der Ausschreibung priorisiert aufbereitet
- Fristen, Eignungskriterien und Unterlagen in einem Ablauf
- Hinweise zur strukturierten Angebotsvorbereitung
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Aufhebung des Vergabeverfahrens gemäß § 63 VgV Abs. 1 Nr. 4 - Baumpflegemaßnahmen am KIT
Am KIT wurde bzw. wird regelmäßig bzw. wiederkehrend eine Baumkontrolle durchgeführt, die als "wichtig" kategorisierten festgelegten Pflegemaßnahmen sind umzusetzen. Dabei handelt es sich um Fällungen von Bäumen und weitere Baumpflegemaßnahmen. Anzahl und nähere Erläuterungen in beiliegender Aufstellung. Die geltenden DIN-Vorschriften und die ZTV-Baumpflege auf dem aktuellsten Stand sind anzuwenden. Die Bäume befinden sich teilweise auf Freiflächen, in kleineren Waldflächen und in der Nähe von Gebäuden sowie Verkehrsflächen. Auf den Grünflächen ist ein umfangreicher Baum- und Gehölzbestand vorhanden, der zu erhalten und zu schützen ist. Vor Abgabe des Angebotes wird dem Bieter empfohlen. sich vor Ort Campus Ost (KIT CO),KIT Campus Süd (KIT-CS), KIT Campus West (KIT-CW) und der Brandversuchshalle (KIT-Bvh) mit den Gegebenheiten vertraut zu machen (Siehe hierzu Anschreiben Ziffer .2) Es ist besonders darauf zu achten, dass Gebäude, Straßen, Wege, Plätze, Baum- und Gehölzbestände, Ausstattungen, Leitungen, Zäune und Entwässerungseinrichtungen etc. zu schonen sind. Im Notfall, zum Beispiel bei relevanten Sturmschäden, muss ein Einsatz zur Beseitigung von gefallenen Bäumen und Ästen zur Wiederherstellung der Verkehrssicherheit sofort erfolgen. Bei zu fällenden Gehölzen handelt es sich größtenteils um verschiedene Laub- und Nadelgehölze v(überwiegend Ahorn, Buche, Eiche, Robinie, Birke, Fichte und Kiefer), einige mehrstämmig. Weiterhin sind an zu erhaltenden Bäumen Baumpflegemaßnahmen in Form von Kronenpflege, Erziehungsschnitt, Lichtraumprofilschnitt und Todholzentfernung vorzunehmen. Der Campus Ost liegt in 76131 Karlsruhe, Stadtteil Rintheim, Rintheimer Querallee 2. Die Zufahrt zu diesem Gelände erfolgt über die Rintheimer Querallee. Das Gelände im KIT-CO ist komplett umzäunt, der Zugang unterliegt keinen besonderen Bedingungen. Der Campus Süd liegt in 76131 Karlsruhe, Kaiserstraße 10. Die Zufahrt zu diesem Gelände erfolgt über die Haupteinfahrt Adenauerring. Die Zufahrt zum Gelände am KIT-CS unterliegt keinen besonderen Bedingungen. Der Campus West liegt in 76187 Karlsruhe, Hertzstraße 16. Die Brandversuchshalle Bvh liegt in 76149 Karlsruhe, In den Kuhwiesen 7. Der Zugang zum Gelände des KIT-CW und der KIT-Bvh unterliegt keinen besonderen Bedingungen. Innerhalb der Areale besteht ein gut ausgebautes Erschließungsnetz von Straßen (im KIT-CO Kopfsteinpflaster denkmalgeschützt) und Wegen. Beschrankte Bereiche, z. B. Zufahrten oder Parkplätze, können in der Regel nur von der nutzenden Verwaltung geöffnet werden, was 3 Tage vorab mit der Hausverwaltung oder dem zuständigen Hausmeister oder Betriebsbeauftragten abzustimmen ist. Die zu pflegenden Flächen setzen sich aus einer Vielzahl von kleineren und größeren Einzelflächen zusammen, die im Umfeld von kleineren und größeren Gebäuden liegen. Auf den Grünflächen ist ein umfangreicher Baum- und Gehölzbestand vorhanden, der zu erhalten und zu schützen ist. Der hierfür erforderliche zusätzliche Aufwand ist in die Einheitspreise einzukalkulieren. Bedingt durch ihre Lage, gilt an diesen Campus die Baumschutzsatzung der Stadt Karlsruhe. Die angrenzenden Grünanlagen, Gebäude, Straßen, Wege und Plätze sind während der auszuführenden Arbeiten nicht abgesperrt, mit Fuß-, Rad- und Straßenverkehr ist besonders auf-rund von angrenzenden Büro- und Laborgebäuden zu rechnen. Temporäre Absperrungen, Hinweisschilder und Sicherungsposten sind deshalb unbedingt erforderlich und in den entsprechenden Positionen zu berücksichtigen. Die Möglichkeit der Nutzung der öffentlichen Wege ist aufrecht zu erhalten. Die Verkehrssicherung im Bereich der Baumpflegearbeiten liegt beim Auftragnehmer. Die Schnittarbeiten an den Bäumen sind durch einen ausgebildeten Fachagrarwirt oder Treeworker oder vergleichbare Ausbildung für Baumpflege und Baumsanierung auf Basis der ZTV-Baumpflege 2017 durchzuführen. Die Nachweise für die fachliche Qualifikation sind vor Zuschlagserteilung vorzulegen. Sämtliche durch die Rodungs - und Baumpflegemaßnahmen anfallenden Stoffe (Ast- und Wurzelwerk etc.) sind fachgerecht zu laden und zu entsorgen. Das Schnittgut kann örtlich geschreddert werden und ist zwingend abzufahren. Zur Ausfuhr wird eine rechtzeitig, bei der Fachabteilung zu beantragende, Ausfuhrgenehmigung benötigt. Der Einsatz eines Hubsteigers oder von Klettertechniken bei den Baumpflegearbeiten ist teilweise notwendig und einzukalkulieren. Die vorhandenen Grünanlagen sind mit geländegängigen Fahr-zeugen befahrbar. Der AN hat sich über die Örtlichkeiten vor Angebotsabgabe zu informieren. Bedenken sind rechtzeitig anzumelden. Termin- und inhaltliche Abstimmungen mit öffentlichen Behörden (zum Bsp. Regierungspräsidium Karlsruhe, ökologischer Begleitung, Polizeidienststellen etc.) und mit weiteren beim Arbeitspro-zess beteiligten Firmen (zum Bsp. Autokranvermietung etc.) sind teilweise erforderlich und selbständig durchzuführen. Der Auftragnehmer erhält für die Campus Lagepläne zur allgemeinen Orientierung auf dem Gelände. Die Bäume wurden in einem Baumkataster als Einzelbäume und als Gruppe aufgenommen und nummeriert. Dem Auftragnehmer wird eine, für das Android Smartphone entwickelte, Arbokat(R)App zur Verfügung gestellt. Daher muss der Auftragnehmer im Besitz eines, mit der Arbokat(R)App kompatiblen, Smartphone sein. Das Auffinden der nummerierten Bäume mit erforderlichen Pflegemaßnahmen, ist anhand dieser App über Karten gewährleistet. Gleichzeitig sind über diese APP durchgeführte Maßnahmen als fertig zu melden. Die Baumdaten sind in dieser APP so zu bearbeiten, dass die erforderlichen Pflegemaßnahmen als erledigt vermerkt werden und somit vom Auftragnehmer die Aktualisierung des Baumkatasters erfolgt. Für die Leitung d.eingesetzten Mitarbeiter und dauerhaften Einsatz v. Ort für die Zeit der Arbeiten ist 1 Vorarbeiter, 1 Fachkraft mit abgeschlossener Ausbildung als Geselle, Fachrichtung Garten- und Landschaftsbau, Fachagrarwirt, Treeworker erforderlich
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Aufhebung des Vergabeverfahrens gemäß § 63 VgV Abs. 1 Nr. 4 - Baumpflegemaßnahmen am KIT
Am KIT wurde bzw. wird regelmäßig bzw. wiederkehrend eine Baumkontrolle durchgeführt, die als "wichtig" kategorisierten festgelegten Pflegemaßnahmen sind umzusetzen. Dabei handelt es sich um Fällungen von Bäumen und weitere Baumpflegemaßnahmen. Anzahl und nähere Erläuterungen in beiliegender Aufstellung. Die geltenden DIN-Vorschriften und die ZTV-Baumpflege auf dem aktuellsten Stand sind anzuwenden. Die Bäume befinden sich teilweise auf Freiflächen, in kleineren Waldflächen und in der Nähe von Gebäuden sowie Verkehrsflächen. Auf den Grünflächen ist ein umfangreicher Baum- und Gehölzbestand vorhanden, der zu erhalten und zu schützen ist. Vor Abgabe des Angebotes wird dem Bieter empfohlen. sich vor Ort Campus Ost (KIT CO),KIT Campus Süd (KIT-CS), KIT Campus West (KIT-CW) und der Brandversuchshalle (KIT-Bvh) mit den Gegebenheiten vertraut zu machen (Siehe hierzu Anschreiben Ziffer .2) Es ist besonders darauf zu achten, dass Gebäude, Straßen, Wege, Plätze, Baum- und Gehölzbestände, Ausstattungen, Leitungen, Zäune und Entwässerungseinrichtungen etc. zu schonen sind. Im Notfall, zum Beispiel bei relevanten Sturmschäden, muss ein Einsatz zur Beseitigung von gefallenen Bäumen und Ästen zur Wiederherstellung der Verkehrssicherheit sofort erfolgen. Bei zu fällenden Gehölzen handelt es sich größtenteils um verschiedene Laub- und Nadelgehölze v(überwiegend Ahorn, Buche, Eiche, Robinie, Birke, Fichte und Kiefer), einige mehrstämmig. Weiterhin sind an zu erhaltenden Bäumen Baumpflegemaßnahmen in Form von Kronenpflege, Erziehungsschnitt, Lichtraumprofilschnitt und Todholzentfernung vorzunehmen. Der Campus Ost liegt in 76131 Karlsruhe, Stadtteil Rintheim, Rintheimer Querallee 2. Die Zufahrt zu diesem Gelände erfolgt über die Rintheimer Querallee. Das Gelände im KIT-CO ist komplett umzäunt, der Zugang unterliegt keinen besonderen Bedingungen. Der Campus Süd liegt in 76131 Karlsruhe, Kaiserstraße 10. Die Zufahrt zu diesem Gelände erfolgt über die Haupteinfahrt Adenauerring. Die Zufahrt zum Gelände am KIT-CS unterliegt keinen besonderen Bedingungen. Der Campus West liegt in 76187 Karlsruhe, Hertzstraße 16. Die Brandversuchshalle Bvh liegt in 76149 Karlsruhe, In den Kuhwiesen 7. Der Zugang zum Gelände des KIT-CW und der KIT-Bvh unterliegt keinen besonderen Bedingungen. Innerhalb der Areale besteht ein gut ausgebautes Erschließungsnetz von Straßen (im KIT-CO Kopfsteinpflaster denkmalgeschützt) und Wegen. Beschrankte Bereiche, z. B. Zufahrten oder Parkplätze, können in der Regel nur von der nutzenden Verwaltung geöffnet werden, was 3 Tage vorab mit der Hausverwaltung oder dem zuständigen Hausmeister oder Betriebsbeauftragten abzustimmen ist. Die zu pflegenden Flächen setzen sich aus einer Vielzahl von kleineren und größeren Einzelflächen zusammen, die im Umfeld von kleineren und größeren Gebäuden liegen. Auf den Grünflächen ist ein umfangreicher Baum- und Gehölzbestand vorhanden, der zu erhalten und zu schützen ist. Der hierfür erforderliche zusätzliche Aufwand ist in die Einheitspreise einzukalkulieren. Bedingt durch ihre Lage, gilt an diesen Campus die Baumschutzsatzung der Stadt Karlsruhe. Die angrenzenden Grünanlagen, Gebäude, Straßen, Wege und Plätze sind während der auszuführenden Arbeiten nicht abgesperrt, mit Fuß-, Rad- und Straßenverkehr ist besonders auf-rund von angrenzenden Büro- und Laborgebäuden zu rechnen. Temporäre Absperrungen, Hinweisschilder und Sicherungsposten sind deshalb unbedingt erforderlich und in den entsprechenden Positionen zu berücksichtigen. Die Möglichkeit der Nutzung der öffentlichen Wege ist aufrecht zu erhalten. Die Verkehrssicherung im Bereich der Baumpflegearbeiten liegt beim Auftragnehmer. Die Schnittarbeiten an den Bäumen sind durch einen ausgebildeten Fachagrarwirt oder Treeworker oder vergleichbare Ausbildung für Baumpflege und Baumsanierung auf Basis der ZTV-Baumpflege 2017 durchzuführen. Die Nachweise für die fachliche Qualifikation sind vor Zuschlagserteilung vorzulegen. Sämtliche durch die Rodungs - und Baumpflegemaßnahmen anfallenden Stoffe (Ast- und Wurzelwerk etc.) sind fachgerecht zu laden und zu entsorgen. Das Schnittgut kann örtlich geschreddert werden und ist zwingend abzufahren. Zur Ausfuhr wird eine rechtzeitig, bei der Fachabteilung zu beantragende, Ausfuhrgenehmigung benötigt. Der Einsatz eines Hubsteigers oder von Klettertechniken bei den Baumpflegearbeiten ist teilweise notwendig und einzukalkulieren. Die vorhandenen Grünanlagen sind mit geländegängigen Fahr-zeugen befahrbar. Der AN hat sich über die Örtlichkeiten vor Angebotsabgabe zu informieren. Bedenken sind rechtzeitig anzumelden. Termin- und inhaltliche Abstimmungen mit öffentlichen Behörden (zum Bsp. Regierungspräsidium Karlsruhe, ökologischer Begleitung, Polizeidienststellen etc.) und mit weiteren beim Arbeitspro-zess beteiligten Firmen (zum Bsp. Autokranvermietung etc.) sind teilweise erforderlich und selbständig durchzuführen. Der Auftragnehmer erhält für die Campus Lagepläne zur allgemeinen Orientierung auf dem Gelände. Die Bäume wurden in einem Baumkataster als Einzelbäume und als Gruppe aufgenommen und nummeriert. Dem Auftragnehmer wird eine, für das Android Smartphone entwickelte, Arbokat(R)App zur Verfügung gestellt. Daher muss der Auftragnehmer im Besitz eines, mit der Arbokat(R)App kompatiblen, Smartphone sein. Das Auffinden der nummerierten Bäume mit erforderlichen Pflegemaßnahmen, ist anhand dieser App über Karten gewährleistet. Gleichzeitig sind über diese APP durchgeführte Maßnahmen als fertig zu melden. Die Baumdaten sind in dieser APP so zu bearbeiten, dass die erforderlichen Pflegemaßnahmen als erledigt vermerkt werden und somit vom Auftragnehmer die Aktualisierung des Baumkatasters erfolgt. Für die Leitung d.eingesetzten Mitarbeiter und dauerhaften Einsatz v. Ort für die Zeit der Arbeiten ist 1 Vorarbeiter, 1 Fachkraft mit abgeschlossener Ausbildung als Geselle, Fachrichtung Garten- und Landschaftsbau, Fachagrarwirt, Treeworker erforderlich
- Karlsruher Institut für Technologie
Aufhebung des Vergabeverfahrens gemäß § 63 VgV Abs. 1 Nr. 4 - Baumpflegemaßnahmen am KIT
Am KIT wurde bzw. wird regelmäßig bzw. wiederkehrend eine Baumkontrolle durchgeführt, die als "wichtig" kategorisierten festgelegten Pflegemaßnahmen sind umzusetzen. Dabei handelt es sich um Fällungen von Bäumen und weitere Baumpflegemaßnahmen. Anzahl und nähere Erläuterungen in beiliegender Aufstellung. Die geltenden DIN-Vorschriften und die ZTV-Baumpflege auf dem aktuellsten Stand sind anzuwenden. Die Bäume befinden sich teilweise auf Freiflächen, in kleineren Waldflächen und in der Nähe von Gebäuden sowie Verkehrsflächen. Auf den Grünflächen ist ein umfangreicher Baum- und Gehölzbestand vorhanden, der zu erhalten und zu schützen ist. Vor Abgabe des Angebotes wird dem Bieter empfohlen. sich vor Ort Campus Ost (KIT CO),KIT Campus Süd (KIT-CS), KIT Campus West (KIT-CW) und der Brandversuchshalle (KIT-Bvh) mit den Gegebenheiten vertraut zu machen (Siehe hierzu Anschreiben Ziffer .2) Es ist besonders darauf zu achten, dass Gebäude, Straßen, Wege, Plätze, Baum- und Gehölzbestände, Ausstattungen, Leitungen, Zäune und Entwässerungseinrichtungen etc. zu schonen sind. Im Notfall, zum Beispiel bei relevanten Sturmschäden, muss ein Einsatz zur Beseitigung von gefallenen Bäumen und Ästen zur Wiederherstellung der Verkehrssicherheit sofort erfolgen. Bei zu fällenden Gehölzen handelt es sich größtenteils um verschiedene Laub- und Nadelgehölze v(überwiegend Ahorn, Buche, Eiche, Robinie, Birke, Fichte und Kiefer), einige mehrstämmig. Weiterhin sind an zu erhaltenden Bäumen Baumpflegemaßnahmen in Form von Kronenpflege, Erziehungsschnitt, Lichtraumprofilschnitt und Todholzentfernung vorzunehmen. Der Campus Ost liegt in 76131 Karlsruhe, Stadtteil Rintheim, Rintheimer Querallee 2. Die Zufahrt zu diesem Gelände erfolgt über die Rintheimer Querallee. Das Gelände im KIT-CO ist komplett umzäunt, der Zugang unterliegt keinen besonderen Bedingungen. Der Campus Süd liegt in 76131 Karlsruhe, Kaiserstraße 10. Die Zufahrt zu diesem Gelände erfolgt über die Haupteinfahrt Adenauerring. Die Zufahrt zum Gelände am KIT-CS unterliegt keinen besonderen Bedingungen. Der Campus West liegt in 76187 Karlsruhe, Hertzstraße 16. Die Brandversuchshalle Bvh liegt in 76149 Karlsruhe, In den Kuhwiesen 7. Der Zugang zum Gelände des KIT-CW und der KIT-Bvh unterliegt keinen besonderen Bedingungen. Innerhalb der Areale besteht ein gut ausgebautes Erschließungsnetz von Straßen (im KIT-CO Kopfsteinpflaster denkmalgeschützt) und Wegen. Beschrankte Bereiche, z. B. Zufahrten oder Parkplätze, können in der Regel nur von der nutzenden Verwaltung geöffnet werden, was 3 Tage vorab mit der Hausverwaltung oder dem zuständigen Hausmeister oder Betriebsbeauftragten abzustimmen ist. Die zu pflegenden Flächen setzen sich aus einer Vielzahl von kleineren und größeren Einzelflächen zusammen, die im Umfeld von kleineren und größeren Gebäuden liegen. Auf den Grünflächen ist ein umfangreicher Baum- und Gehölzbestand vorhanden, der zu erhalten und zu schützen ist. Der hierfür erforderliche zusätzliche Aufwand ist in die Einheitspreise einzukalkulieren. Bedingt durch ihre Lage, gilt an diesen Campus die Baumschutzsatzung der Stadt Karlsruhe. Die angrenzenden Grünanlagen, Gebäude, Straßen, Wege und Plätze sind während der auszuführenden Arbeiten nicht abgesperrt, mit Fuß-, Rad- und Straßenverkehr ist besonders auf-rund von angrenzenden Büro- und Laborgebäuden zu rechnen. Temporäre Absperrungen, Hinweisschilder und Sicherungsposten sind deshalb unbedingt erforderlich und in den entsprechenden Positionen zu berücksichtigen. Die Möglichkeit der Nutzung der öffentlichen Wege ist aufrecht zu erhalten. Die Verkehrssicherung im Bereich der Baumpflegearbeiten liegt beim Auftragnehmer. Die Schnittarbeiten an den Bäumen sind durch einen ausgebildeten Fachagrarwirt oder Treeworker oder vergleichbare Ausbildung für Baumpflege und Baumsanierung auf Basis der ZTV-Baumpflege 2017 durchzuführen. Die Nachweise für die fachliche Qualifikation sind vor Zuschlagserteilung vorzulegen. Sämtliche durch die Rodungs - und Baumpflegemaßnahmen anfallenden Stoffe (Ast- und Wurzelwerk etc.) sind fachgerecht zu laden und zu entsorgen. Das Schnittgut kann örtlich geschreddert werden und ist zwingend abzufahren. Zur Ausfuhr wird eine rechtzeitig, bei der Fachabteilung zu beantragende, Ausfuhrgenehmigung benötigt. Der Einsatz eines Hubsteigers oder von Klettertechniken bei den Baumpflegearbeiten ist teilweise notwendig und einzukalkulieren. Die vorhandenen Grünanlagen sind mit geländegängigen Fahr-zeugen befahrbar. Der AN hat sich über die Örtlichkeiten vor Angebotsabgabe zu informieren. Bedenken sind rechtzeitig anzumelden. Termin- und inhaltliche Abstimmungen mit öffentlichen Behörden (zum Bsp. Regierungspräsidium Karlsruhe, ökologischer Begleitung, Polizeidienststellen etc.) und mit weiteren beim Arbeitspro-zess beteiligten Firmen (zum Bsp. Autokranvermietung etc.) sind teilweise erforderlich und selbständig durchzuführen. Der Auftragnehmer erhält für die Campus Lagepläne zur allgemeinen Orientierung auf dem Gelände. Die Bäume wurden in einem Baumkataster als Einzelbäume und als Gruppe aufgenommen und nummeriert. Dem Auftragnehmer wird eine, für das Android Smartphone entwickelte, Arbokat(R)App zur Verfügung gestellt. Daher muss der Auftragnehmer im Besitz eines, mit der Arbokat(R)App kompatiblen, Smartphone sein. Das Auffinden der nummerierten Bäume mit erforderlichen Pflegemaßnahmen, ist anhand dieser App über Karten gewährleistet. Gleichzeitig sind über diese APP durchgeführte Maßnahmen als fertig zu melden. Die Baumdaten sind in dieser APP so zu bearbeiten, dass die erforderlichen Pflegemaßnahmen als erledigt vermerkt werden und somit vom Auftragnehmer die Aktualisierung des Baumkatasters erfolgt. Für die Leitung d.eingesetzten Mitarbeiter und dauerhaften Einsatz v. Ort für die Zeit der Arbeiten ist 1 Vorarbeiter, 1 Fachkraft mit abgeschlossener Ausbildung als Geselle, Fachrichtung Garten- und Landschaftsbau, Fachagrarwirt, Treeworker erforderlich
- Karlsruher Institut für TechnologieFrist: 26. Mai
Baumpflegemaßnahmen am KIT -Campus Nord (KIT CN), Campus Ost (KIT CO), KIT Campus Süd (KIT-CS), KIT Campus West (KIT-CW) und der Brandversuchshalle (KIT-Bvh) (Kopie)
Am KIT wurde bzw. wird regelmäßig bzw. wiederkehrend eine Baumkontrolle durchgeführt, die als "wichtig" kategorisierten festgelegten Pflegemaßnahmen sind umzusetzen. Dabei handelt es sich um Fällungen von Bäumen und weitere Baumpflegemaßnahmen. Anzahl und nähere Erläuterungen in beiliegender Aufstellung. Die geltenden DIN-Vorschriften und die ZTV-Baumpflege auf dem aktuellsten Stand sind anzuwenden. Die Bäume befinden sich teilweise auf Freiflächen, in kleineren Waldflächen und in der Nähe von Gebäuden sowie Verkehrsflächen. Auf den Grünflächen ist ein umfangreicher Baum- und Gehölzbestand vorhanden, der zu erhalten und zu schützen ist. Vor Abgabe des Angebotes wird dem Bieter empfohlen. sich vor Ort Campus Ost (KIT CO),KIT Campus Süd (KIT-CS), KIT Campus West (KIT-CW) und der Brandversuchshalle (KIT-Bvh) mit den Gegebenheiten vertraut zu machen (Siehe hierzu Anschreiben Ziffer .2) Es ist besonders darauf zu achten, dass Gebäude, Straßen, Wege, Plätze, Baum- und Gehölzbestände, Ausstattungen, Leitungen, Zäune und Entwässerungseinrichtungen etc. zu schonen sind. Im Notfall, zum Beispiel bei relevanten Sturmschäden, muss ein Einsatz zur Beseitigung von gefallenen Bäumen und Ästen zur Wiederherstellung der Verkehrssicherheit sofort erfolgen. Bei zu fällenden Gehölzen handelt es sich größtenteils um verschiedene Laub- und Nadelgehölze v(überwiegend Ahorn, Buche, Eiche, Robinie, Birke, Fichte und Kiefer), einige mehrstämmig. Weiterhin sind an zu erhaltenden Bäumen Baumpflegemaßnahmen in Form von Kronenpflege, Erziehungsschnitt, Lichtraumprofilschnitt und Todholzentfernung vorzunehmen. Der Campus Ost liegt in 76131 Karlsruhe, Stadtteil Rintheim, Rintheimer Querallee 2. Die Zufahrt zu diesem Gelände erfolgt über die Rintheimer Querallee. Das Gelände im KIT-CO ist komplett umzäunt, der Zugang unterliegt keinen besonderen Bedingungen. Der Campus Süd liegt in 76131 Karlsruhe, Kaiserstraße 10. Die Zufahrt zu diesem Gelände erfolgt über die Haupteinfahrt Adenauerring. Die Zufahrt zum Gelände am KIT-CS unterliegt keinen besonderen Bedingungen. Der Campus West liegt in 76187 Karlsruhe, Hertzstraße 16. Die Brandversuchshalle Bvh liegt in 76149 Karlsruhe, In den Kuhwiesen 7. Der Zugang zum Gelände des KIT-CW und der KIT-Bvh unterliegt keinen besonderen Bedingungen. Innerhalb der Areale besteht ein gut ausgebautes Erschließungsnetz von Straßen (im KIT-CO Kopfsteinpflaster denkmalgeschützt) und Wegen. Beschrankte Bereiche, z. B. Zufahrten oder Parkplätze, können in der Regel nur von der nutzenden Verwaltung geöffnet werden, was 3 Tage vorab mit der Hausverwaltung oder dem zuständigen Hausmeister oder Betriebsbeauftragten abzustimmen ist. Die zu pflegenden Flächen setzen sich aus einer Vielzahl von kleineren und größeren Einzelflächen zusammen, die im Umfeld von kleineren und größeren Gebäuden liegen. Auf den Grünflächen ist ein umfangreicher Baum- und Gehölzbestand vorhanden, der zu erhalten und zu schützen ist. Der hierfür erforderliche zusätzliche Aufwand ist in die Einheitspreise einzukalkulieren. Bedingt durch ihre Lage, gilt an diesen Campus die Baumschutzsatzung der Stadt Karlsruhe. Die angrenzenden Grünanlagen, Gebäude, Straßen, Wege und Plätze sind während der auszuführenden Arbeiten nicht abgesperrt, mit Fuß-, Rad- und Straßenverkehr ist besonders auf-rund von angrenzenden Büro- und Laborgebäuden zu rechnen. Temporäre Absperrungen, Hinweisschilder und Sicherungsposten sind deshalb unbedingt erforderlich und in den entsprechenden Positionen zu berücksichtigen. Die Möglichkeit der Nutzung der öffentlichen Wege ist aufrecht zu erhalten. Die Verkehrssicherung im Bereich der Baumpflegearbeiten liegt beim Auftragnehmer. Die Schnittarbeiten an den Bäumen sind durch einen ausgebildeten Fachagrarwirt oder Treeworker oder vergleichbare Ausbildung für Baumpflege und Baumsanierung auf Basis der ZTV-Baumpflege 2017 durchzuführen. Die Nachweise für die fachliche Qualifikation sind vor Zuschlagserteilung vorzulegen. Sämtliche durch die Rodungs - und Baumpflegemaßnahmen anfallenden Stoffe (Ast- und Wurzelwerk etc.) sind fachgerecht zu laden und zu entsorgen. Das Schnittgut kann örtlich geschreddert werden und ist zwingend abzufahren. Zur Ausfuhr wird eine rechtzeitig, bei der Fachabteilung zu beantragende, Ausfuhrgenehmigung benötigt. Der Einsatz eines Hubsteigers oder von Klettertechniken bei den Baumpflegearbeiten ist teilweise notwendig und einzukalkulieren. Die vorhandenen Grünanlagen sind mit geländegängigen Fahr-zeugen befahrbar. Der AN hat sich über die Örtlichkeiten vor Angebotsabgabe zu informieren. Bedenken sind rechtzeitig anzumelden. Termin- und inhaltliche Abstimmungen mit öffentlichen Behörden (zum Bsp. Regierungspräsidium Karlsruhe, ökologischer Begleitung, Polizeidienststellen etc.) und mit weiteren beim Arbeitspro-zess beteiligten Firmen (zum Bsp. Autokranvermietung etc.) sind teilweise erforderlich und selbständig durchzuführen. Der Auftragnehmer erhält für die Campus Lagepläne zur allgemeinen Orientierung auf dem Gelände. Die Bäume wurden in einem Baumkataster als Einzelbäume und als Gruppe aufgenommen und nummeriert. Dem Auftragnehmer wird eine, für das Android Smartphone entwickelte, Arbokat(R)App zur Verfügung gestellt. Daher muss der Auftragnehmer im Besitz eines, mit der Arbokat(R)App kompatiblen, Smartphone sein. Das Auffinden der nummerierten Bäume mit erforderlichen Pflegemaßnahmen, ist anhand dieser App über Karten gewährleistet. Gleichzeitig sind über diese APP durchgeführte Maßnahmen als fertig zu melden. Die Baumdaten sind in dieser APP so zu bearbeiten, dass die erforderlichen Pflegemaßnahmen als erledigt vermerkt werden und somit vom Auftragnehmer die Aktualisierung des Baumkatasters erfolgt. Für die Leitung d.eingesetzten Mitarbeiter und dauerhaften Einsatz v. Ort für die Zeit der Arbeiten ist 1 Vorarbeiter, 1 Fachkraft mit abgeschlossener Ausbildung als Geselle, Fachrichtung Garten- und Landschaftsbau, Fachagrarwirt, Treeworker erforderlich
- Stadt Haldenslebenzentrale VergabestelleFrist: 10. Juni
Jungbaumpflege 2026
Nationale Ausschreibung nach UVgO Öffentliche Ausschreibung Vergabenr.: Ö-16/401/26 1. Zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle, zuschlagserteilende Stelle: Name und Anschrift: Stadt Haldensleben zentrale Vergabestelle Markt 20-22 39340 Haldensleben Deutschland Telefonnummer: +49 3904-479-1510 Telefaxnummer: E-Mail-Adresse: zentrale.vergabestelle@haldensleben.de Internet-Adresse: https://www.haldensleben.de Zuschlagserteilende Stelle: Siehe oben 2. Verfahrensart (§ 8 UVgO): Verfahrensart: Öffentliche Ausschreibung 3. Angebote können abgegeben werden: elektronisch in Textform Anschrift zur Einreichung schriftlicher Angebote: ENTFÄLLT- (es sind ausschließlich elektronische Angebote zugelassen) 4. Zugriff auf Vergabeunterlagen: Maßnahmen zum Schutz der Vertraulichkeit und die Informationen zum Zugriff auf die Vergabeunterlagen (§ 29 Abs. 3 UVgO): Entfällt (siehe 9.). 5. Art und Umfang sowie Ort der Leistung: : Jungbaumpflege im Gebiet der Stadt Haldensleben Menge und Umfang: Ausschreibung der Jungbaumpflege (474 Bäume) im Zuständigkeitsbereich der Stadt Haldensleben Ort der Leistung: Stadt Haldensleben Markt 20-22 39340 Haldensleben Deutschland 6. Losaufteilung: Losweise Vergabe: Nein 7. Nebenangebote sind nicht zugelassen 8. Etwaige Bestimmungen über die Ausführungsfrist: Beginn der Ausführungsfrist: 03.08.2026 Ende der Ausführungsfrist: 30.10.2026 Bemerkung zur Ausführungsfrist: Bitte beachten Sie, dass der konkrete Ausführungstermin Vorab mit dem Stadthof abzustimmen ist. 9. Elektronische Adresse, unter der die Teilnahmewettbewerbsunterlagen/Vergabeunterlagen abgerufen werden können: unter (URL:): https://www.evergabe.de/unterlagen/54321-Tender-19d2993bf31-23d1daa7f6778d2c 10. Ablauf der Angebots- und Bindefrist: Angebote sind einzureichen bis: 10.06.2026 10:30 Ablauf der Bindefrist: 10.07.2026 11. Höhe der etwa geforderten Sicherheitsleistungen: : 12. Wesentliche Zahlungsbedingungen: : Zahlung nach Durchführung des Auftrages mit einer Mindestzahlfrist von 14 Tagen. 13. Ggf. mit dem Angebot vorzulegende Unterlagen zur Eignungsprüfung des Bewerbers: : Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass folgende Unterlagen/ Nachweise/Eignungsnachweise zwingend mit dem Angebot einzureichen sind: Darüber hinaus müssen von allen Bietern (einschl. Nachunternehmer) folgende Unterlagen mit dem Angebot eingereicht werden: Leistungsverzeichnis inkl. Anlagen ausgefüllt und unterzeichnet Angebotsschreiben ausgefüllt und unterzeichnet Erklärung nach Abschnitt 1 Basisparagraphen Erklärungen zum Nachunternehmereinsatz Bewerbererklärung Eigenerklärung zur Eignung - der Stadt Haldensleben Anwendung Bestbieterprinzip: Wir weisen darauf hin, dass im Rahmen der Abforderung fehlender Unterlagen das Bestbieterprinzip Anwendung findet. Daher wird die Stadt Haldensleben, vom Bestbieter (wirtschaftlichstes Gebot) eine Unterlagenabforderung vornehmen. Für die fristgerechte Nachreichung der erforderlichen Dokumente wird ein Zeitfenster von 5 Kalendertagen eingeräumt. Sollte der Bestbieter die geforderten Unterlagen nicht innerhalb der genannten Frist vollständig vorlegen, erfolgt eine entsprechende Verständigung des nächstplatzierten Bieters. Dieser hat dann auch die Möglichkeit, mit einer Frist von 5 Kalendertagen, die geforderten Unterlagen einzureichen. Des Weiteren sind etwaige Nachunternehmer bereits mit Abgabe des Angebots im Formblatt 233 "Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen" zu benennen. Dabei sind für jeden Nachunternehmer der jeweilige Leistungsbereich, eine Beschreibung der auszuführenden Leistung sowie der vollständige Name des Nachunternehmers anzugeben. Der Nachweis der Eignung kann mit der Eintragung beim PQ- Verein erfolgen. Die entsprechende Bescheinigung ist der zentralen Vergabestelle vorzulegen. Hierbei ist zu beachten, dass nicht alle Nachweise über die Präqualifizierungsstellen abgefordert werden. Für nicht präqualifizierte Bieter und Nachunternehmer gilt: Kommt das Angebot in die engere Wahl müssen die in der Eigenerklärung zur Eignung getätigten Angaben durch folgende Nachweise und/oder Bescheinigungen bestätigt werden: - Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer - aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigungen der Krankenkassen ggf. entsprechend dem Willen des Ausstellers im ORIGINAL - Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers ggf. entsprechend dem Willen des Ausstellers im ORIGINAL - aktuelle Bescheinigung in Steuersachen des Finanzamtes ggf. entsprechend dem Willen des Ausstellers im ORIGINAL (nicht älter als 6 Monate) - Erklärung zur Zahl der in den letzten 3 Jahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, - Bescheinigung Haftpflichtversicherung (aktuell) 3 Referenzen über vergleichbare Tätigkeiten innerhalb der letzten 5 Kalenderjahre mit den in der Eigenerklärung geforderten Angaben 14. Angabe der Zuschlagskriterien: Der niedrigste Preis: Ja 15. Sonstiges: Baumkontrolle/ Baumpflege
- Stadt Haldensleben - Zentrale VergabestelleFrist: 24. Apr.
Lieferung eines Allrad-Geräteträgers
Nationale Ausschreibung nach UVgO Öffentliche Ausschreibung Vergabenr.: Ö-13/401/26 1. Zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle, zuschlagserteilende Stelle: Name und Anschrift: Stadt Haldensleben - Zentrale Vergabestelle Markt 20-22 39340 Haldensleben Deutschland Telefonnummer: +49 3904-479-1511 Telefaxnummer: / E-Mail-Adresse: zentrale.vergabestelle@haldensleben.de Internet-Adresse: https://www.haldensleben.de Zuschlagserteilende Stelle: Siehe oben 2. Verfahrensart (§ 8 UVgO): Verfahrensart: Öffentliche Ausschreibung 3. Angebote können abgegeben werden: elektronisch in Textform Anschrift zur Einreichung schriftlicher Angebote: ENTFÄLLT- (es sind ausschließlich elektronische Angebote zugelassen) 4. Zugriff auf Vergabeunterlagen: Maßnahmen zum Schutz der Vertraulichkeit und die Informationen zum Zugriff auf die Vergabeunterlagen (§ 29 Abs. 3 UVgO): Entfällt (siehe 9.). 5. Art und Umfang sowie Ort der Leistung: : Lieferleistung Menge und Umfang: Lieferung eines multifunktionalen Allrad-Geräteträgers: zulässiges Gesamtgewicht: max. 7,5 t Fahrzeug für Rechtsverkehr mit Rechtslenkung ca. 150 PS Dreiseiten-Kipper geeignet für: Sinkkastenreinigung mit häufigem Stopp an Go kommunalen Winterdienst vorwiegend im innerstädtischen Bereich Kehrarbeiten mit Vorbau-Kehrmaschine Transportfahrten vorwiegend, aber nicht ausschließlich auf öffentlichen Straßen perspektivisch aufrüstbar auf: Mähen Wässern mit Anbaugerät Sinkkastenreiniger: zum Aufbau auf der Ladefläche des Geräteträgers hydraulisch angetriebene Seilwinde mit Kippvorrichtung zum Auskippen der Schachteimer auf die Ladefläche geeignet für: Entleerung Schachteimer nach DIN 4052 Bitte beachten!!! Inzahlungnahme Geräteträger einschließlich Anbaugerät Sinkkastenreiniger ist Bestandteil der Vergabe. Die Einzelheiten entnehmen Sie bitte dem Leistungsverzeichnis. Ort der Leistung: Stadt Haldensleben Markt 20-22 39340 Haldensleben Deutschland 6. Losaufteilung: Losweise Vergabe: Nein 7. Nebenangebote sind nicht zugelassen 8. Etwaige Bestimmungen über die Ausführungsfrist: Beginn der Ausführungsfrist: 01.07.2026 Ende der Ausführungsfrist: 30.10.2026 Bemerkung zur Ausführungsfrist: Lieferung bis spätestens Ende Oktober 2026. Bitte beachten Sie, dass der konkrete Liefertermin innerhalb des Ausführungszeitraumes liegen muss und dieser vorab mit dem zuständigen Fachbereich (Stadtwirtschaft) abgestimmt werden muss. 9. Elektronische Adresse, unter der die Teilnahmewettbewerbsunterlagen/Vergabeunterlagen abgerufen werden können: unter (URL:): https://www.evergabe.de/unterlagen/54321-Tender-19d43532c72-1b784e1fdaa59e 10. Ablauf der Angebots- und Bindefrist: Angebote sind einzureichen bis: 24.04.2026 11:00 Ablauf der Bindefrist: 09.06.2026 11. Höhe der etwa geforderten Sicherheitsleistungen: : / 12. Wesentliche Zahlungsbedingungen: : Innerhalb von 30 Tagen nach Eingang der prüfbaren Rechnung 13. Ggf. mit dem Angebot vorzulegende Unterlagen zur Eignungsprüfung des Bewerbers: : Angebotschreiben Erklärung nach Abschnitt 1 Basisparagraphen Eigenerklärung zur Eignung 14. Angabe der Zuschlagskriterien: Der niedrigste Preis: Ja 15. Sonstiges: Wir weisen darauf hin, dass im Rahmen der Abforderung fehlender Unterlagen das Bestbieterprinzip Anwendung findet. Für die fristgerechte Nachreichung der erforderlichen Dokumente wird ein Zeitfenster von 5 Kalendertagen eingeräumt. Sollte der Bestbieter die geforderten Unterlagen nicht innerhalb der genannten Frist vollständig vorlegen, erfolgt eine entsprechende Verständigung des zweitplatzierten Bieters. Dieser hat dann auch die Möglichkeit, mit einer Frist von 5 Kalendertagen, die geforderten Unterlagen einzureichen. Des Weiteren sind etwaige Nachunternehmer bereits mit Abgabe des Angebots im Formblatt 233 "Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen" zu benennen. Dabei sind für jeden Nachunternehmer der jeweilige Leistungsbereich, eine Beschreibung der auszuführenden Leistung sowie der vollständige Name des Nachunternehmers anzugeben. Die Inzahlungnahme des Altfahrzeugs ist Bestandteil dieser Vergabe!!! Für Bieter und Nachunternehmer gilt: Kommt das Angebot in die engere Wahl müssen die in der Eigenerklärung zur Eignung getätigten Angaben durch folgende Nachweise und/oder Bescheinigungen bestätigt werden: Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug Eintragung in das Berufsregister z. Bsp. in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen ggf. entsprechend dem Willen des Ausstellers im ORIGINAL aktuelle Bescheinigung in Steuersachen des Finanzamtes ggf. entsprechend dem Willen des Ausstellers im ORIGINAL (nicht älter als 1 Jahr) mind. drei vergleichbare Referenzen aus den letzten bis zu fünf abgeschlossenen Geschäftsjahren mit folgenden Angaben: Auftraggeber und Ansprechpartner; Art der ausgeführten Leistung; Ausführungszeitraum; Leistungsumfang bzw. Auftragssumme Erklärung zur Zahl der in den letzten 3 Jahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen, mit extra ausgewiesenem Leitungs- personal Weitere geforderte Nachweise/Eignungsnachweise, die zwingend mit dem Angebot einzureichen sind: Darüber hinaus müssen von allen Bietern (einschl. Nachunternehmer) folgende Unterlagen mit dem Angebot eingereicht werden: Bewerbererklärung Eigenerklärungen zur Eignung der Stadt Haldensleben Eigenerklärung zum Nachunternehmereinsatz Die Vordrucke liegen den Vergabeunterlagen bei. Auf gesondertes Verlangen ist die Kalkulation über Abgabe der FBL 223, Aufgliederung der Einheitspreise, und die Angaben zur Preiskalkulation entsprechend dem FBL 221/222 nachzuweisen. Eine nicht Erfüllung dieser Anforderungen führt zur Nichteignung und damit zum Ausschluss. ACHTUNG ! Die Vergabeunterlagen können unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt unter www.evergabe.de abgerufen werden. Es besteht keine Pflicht zur Registrierung auf der Vergabeplattform. Über Änderungen der Vergabeunterlagen, Nachsendungen, Bieterfragen, Antwortschreiben u.ä. werden Sie jedoch nur bei vorheriger Registrierung automatisch unterrichtet. Andernfalls sind Sie verpflichtet, sich eigenständig die erforderlichen Informationen zu verschaffen. Die vom Bewerber/ Bieter im Verlauf des Vergabeverfahrens - auf Anforderung - mitgeteilten personenbezogenen Daten werden nach den geltenden Datenschutzbestimmungen, streng vertraulich behandelt und ausschließlich zum Zwecke der Durchführung des Vergabeverfahrens genutzt. Diese Angaben sind Voraussetzung für die Berücksichtigung der Bewerbung/des Angebotes. Angesichts des Umstands, dass bereits mit der Abforderung von Unterlagen personenbezogene Daten erfasst werden, willigt der Bewerber/Bieter bereits mit der Abforderung in die Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten zum Zwecke der Antragsbearbeitung ein. Die Einwilligung ist freiwillig und erfolgt unbeschadet des Rechts zum Widerruf mit Wirkung für die Zukunft, sofern dem keine Rechtsgründe entgegenstehen. Die Nichteinwilligung kann jedoch zur Folge haben, dass die Bearbeitung der Bewerbung/des Angebotes und damit die Berücksichtigung im Vergabeverfahren unmöglich werden. Kommunaltechnik,Landtechnik
- Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG) - Hauptverwaltung HamburgN/AFrist: 27. Mai
Fensterinnenreinigung eines Verwaltungsgebäudes der VBG - Hauptverwaltung Hamurg-Barmbek
Art der Leistung Ziel der VBG (nachfolgend auch die "AG") ist es für die AG am Standort Hamburg-Barmbek (Hauptverwaltung), Massaquoipassage 1 in 22303 Hamburg, die Dienstleistung für Fensterinnenreinigung incl. Prallscheiben und Jalousien im Wege einer Öffentlichen Ausschreibung zu vergeben. Der Vertrag beginnt am 01.09.2026 und endet am 31.08.2028, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Durch eine einseitige Erklärung der AG ist eine zweimalige Verlängerungsoption für jeweils 24 Monate möglich. Die 1. Verlängerungsoption beginnt am 01.09.2028 und endet am 31.08.2030, die 2. Verlängerungsoption beginnt am 01.09.2030 und endet am 31.08.2032. Beide Verlängerungsoptionen enden, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Jede Verlängerungsoption bedarf der Schriftform. Die AG wird die Verlängerungsoption spätestens 4 Monate vor Ablauf der Regellaufzeit gegenüber dem AN schriftlich erklären. Eine Vertragsverlängerung über den 31.08.2032 hinaus ist grundsätzlich ausgeschlossen, es sei denn, es treten unvorhergesehene Ereignisse ein, die eine weitere, kurzfristige Vertragsverlängerung bedingen, wie z. B. die Aufhebung einer für diesen Leistungsgegenstand durchgeführten Ausschreibung oder Verzögerungen bei Bauverläufen. Sollte die AG das zu betreuende Gebäude oder Teile des Gebäudes (Untervermietung) nicht weiter betreiben, kann sie den Vertrag mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende des Kalendermonats gegenüber dem AN schriftlich kündigen. Das in den sonstigen gesetzlichen Bestimmungen geregelte Recht zur Beendigung des Vertrages aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Die Regelungen des BGB gelten unbenommen. Einer klarstellenden Regelung, dass eine außerordentliche Kündigung möglicherweise Schadensersatzansprüche nach sich zieht, ist daher nicht erforderlich. Die ersten sechs Monate der Vertragslaufzeit gelten als Probezeit. Falls in diesem Zeitraum von der VBG (AG) festgestellt werden sollte, dass die Leistungen des bezuschlagten (AN) nicht den gestellten Ansprüchen entsprechen, kann die AG innerhalb der Probezeit den Vertrag ohne Angabe von Gründen mit einer Frist von spätestens 14 Tagen zum Ende des Kalendermonats kündigen. Die Kündigung bedarf der Schriftform. Sofern der Vertrag aus diesem Vergabeverfahren aus besonderem Grund, insbesondere auch durch Insolvenz oder Kündigung, während der Probezeit beendet wird, behält sich die AG vor, den im Rang 2 und 3 nachfolgenden Bieter aus dem abgeschlossenen Vergabeverfahren für die Restlaufzeit zu beauftragen. Die Nachrückerklausel wird durch die AG nur binnen der Probezeit angewendet. Dabei würde nach schriftlicher Erklärung durch den Bieter auf Anfrage der AG die Beauftragung zu den im Rahmen dieses Vergabeverfahrens eingereichten Angebots- und Preisbedingungen erfolgen. Tritt die Nachrückerklausel nicht in Kraft, wird die Vergabestelle in diesem Fall eine erneute Ausschreibung der in Rede stehenden Leistungen durchführen. Daher ist es offensichtlich, dass sie von diesem Recht zur außerordentlichen Kündigung nur sehr zurückhaltend Gebrauch machen wird. Es ist also in keiner Weise zu erwarten, dass die Vergabestelle völlig grundlos eine außerordentliche Kündigung erklärt. Sie haben die Möglichkeit, das Objekt zwischen dem 04.05.2026 bis 08.05.2026 (Mo. - Fr.) zu besichtigen. Termine sind mit Frau Elena Fürle, Tel.: +49 (40) 51 46 25 81 (E-Mail: elena.fuerle@vbg.de) rechtzeitig zu vereinbaren. Eine Objektbesichtigung ist nicht verpflichtend. Allerdings weist die Vergabestelle darauf hin, dass aus ihrer Sicht eine vorherige Objektbesichtigung für eine sachgerechte Kalkulation erforderlich ist, da trotz sorgfältiger Erstellung der Vergabeunterlagen Umstände vorliegen könnten, die im Hinblick auf die Arbeitsorganisation eines Bieters zu Mehr- oder Minderaufwand führen könnten. Nachteile infolge einer versäumten Objektbesichtigung liegen im Risiko des Bieters; berechtigen insbesondere nicht zu Mehr- oder Ersatzansprüchen des Auftragnehmers und können keinen Anspruch des Auftragnehmers auf Vertragsanpassung oder -aufhebung begründen. Das Verwaltungsgebäude der VBG befindet sich in der Massaquoipassage 1 in 22305 Hamburg. Bei dem Gebäude handelt es sich um einen Neubau, der am 09.01.2017 von der VBG bezogen wurde. Das Gebäude liegt zentral im Hamburger Stadtteil Barmbek, unmittelbar am Bus-, U- und S-Bahnhof Barmbek. Im Norden verläuft die Drosselstraße, im Osten die Massaquoipassage und im Süden die Krüsistraße. Das Haus besteht aus drei Gebäudeteilen, zwei äußere fünfgeschossige Gebäudeteile "K" (Krüsistraße) und "D" (Drosselstraße) und das mittige fünfzehngeschossige Gebäudeteil (Turm) "M" (Massaquoipassage) umschließen. Im Gebäudebereich der VBG Hamburg arbeiten bis zu 600 Mitarbeiter in der Zeit von 06:00 Uhr bis 19:00 Uhr. Die ersten fünf Geschossebenen erstrecken sich über die gesamte Gebäudefläche und sind jeweils miteinander verbunden. Im Erdgeschoss befinden sich der Empfang, die Poststelle, das Betriebsrestaurant, die Cafeteria, einige Büroräume sowie die Kraft- und Sporträume mit Umkleiden und Duschen und einen Erste-Hilfe-Raum. In der 1. Etage sind sowohl Tagungs- und Konferenzbereiche mit einer Vorstandspantry als auch Büro- und Besprechungsräume. In allen anderen Etagen befinden sich im Wesentlichen Büro- und Besprechungsräume. Die Etagen 2 -14 sind identisch aufgebaut. Die einzelnen Etagen sind über Treppenhäuser und Aufzüge erreichbar. Die weiteren innenliegenden Gebäudeflächen im Erdgeschoss sind von der AG vermietet und gehören nicht zum Leistungsumfang. Die zu reinigende Bereiche befinden sich hauptsächlich in zugangsgeschützten Bereichen. Räume mit Sonderzutrittsbestimmungen werden nach vorheriger Absprache durch zutrittsberechtigtes Personal der AG geöffnet. Die Räume sind im Raumverzeichnis (s. "Raumverzeichnis") entsprechend gekennzeichnet. Das Reinigungspersonal hat vorbereitende Tätigkeiten frühestens 15 Minuten vor Beginn der Reinigungsarbeiten durchzuführen. Der Zutritt zum Gebäude ist ebenfalls 15 Minuten vor Beginn der Reinigungsarbeiten möglich. Umfang der Leistung Auftragsgegenstand ist die Glasflächen- und Fensterrahmenreinigung sowie Jalousien und Prallscheiben Reinigung am Verwaltungsgebäude der VBG am Standort Hamburg-Barmbek. Die Reinigung beinhaltet: - Glasinnenflächen der Lochfenster incl. Fensterrahmen, - Glasinnenflächen der Pfosten-Riegel-Fassaden incl. Fensterrahmen, - Glasinnenflächen der Prallscheiben, - Oberflächen der Jalousien mit dem Ziel optisch sauberer, trockener, staubfreier, schlieren freier und wasserfleckenfreier Glasflächen, Fensterrahmen, der Prallscheiben und der Pfosten-Riegel-Fassaden. Fensterbänke, Heizkörper, Einrichtungsgegenstände, Bodenbeläge und andere unter den Fenstern befindliche Objekte sind durch geeignete Maßnahmen (z. B. durch Abdecken) vor Verschmutzungen oder Beschädigungen zu schützen. Insbesondere ist abgelaufenes Schmutzwasser zügig und restlos zu entfernen. Der AN muss sicherstellen, dass er über umfassende, dem Stand der Technik entsprechende Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten sowie die erforderlichen Geräte, Maschinen und Mittel verfügt, um die jeweilige Leistung fachgerecht vorzubereiten und auszuführen. Für die Bedienung von Reinigungsmaschinen darf nur entsprechend geschultes und eingewiesenes Personal eingesetzt werden. Der AN stellt das erforderliche Reinigungspersonal für die Reinigungsarbeiten. Die Reinigungsarbeiten erfolgen 2-mal jährlich im Zeitraum März/April und September/Oktober und finden montags bis freitags (gesetzliche Feiertage in Hamburg sowie der 24.12. und 31.12. eines Jahres sind ausgenommen) in der Zeit montags bis donnerstags von 08:00 Uhr bis 17:00 Uhr, freitags von 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr statt. Die Glasreinigungsarbeiten sind in einem Zuge ohne Unterbrechung und max. eine Woche (Mo-Fr) durchzuführen. Die gesamte Grasfläche incl. Rahmen beträgt ca. 9.144 m2 (Glasflächen Fenster: 8.801,91 m2, Pfosten-Riegel-Fassade: 342,42 m2). Die Fensterelemente (breit) werden dreiseitig gereinigt. Die Fensterelemente (schmal) werden zweiseitig (Fensterelemente mit Prallscheiben) oder dreiseitig (Fensterelemente ohne Prallscheiben) gereinigt. Im Bereich der erdgeschossigen Nutzung Gastronomie und dem Haupteingang der AG ist eine Pfosten-Riegel-Konstruktion ausgeführt worden. Die Pfosten-Riegel-Konstruktion schließt die Fenster im 1.OG mit ein. Vereinzelt gibt es im 1.OG Fensterelemente, die von der Pfosten-Riegel-Konstruktion losgelöst sind. Ab dem 2.Obergeschoss handelt es sich um eine Lochfassade. Die Fensterelemente sind vorwiegend dreiteilig gegliedert. Die beiden äußeren, kleineren Flügel (Seitenflügel) sind aus schallschutztechnischen Gründen mit einer Prallscheibe vor den Öffnungsflügeln ausgestattet. Diese Seitenflügel dienen als individuelle Belüftungsmöglichkeit der Mitarbeiter. Der mittlere Flügel kann für Reinigungszwecke ebenfalls geöffnet werden. Die Fensterbankreinigung gehört nicht zu den Leistungen dieser Ausschreibung. Die Pfosten-Riegel-Fassade im Erdgeschoss (Bereich Empfang) wird mit Einsatz von Leiter gereinigt. Diese ist in der Technischen Regel zur Betriebssicherheitsverordnung (TRBS) 2121 Teil 2 geregelt. Die gesamte Grasfläche Jalousien beträgt ca. 3.534 m2. Jalousien Reinigung ist die Reinigung der Sonnenschutzlamellen und der Lamellenführungs-schienen inklusive der Innenauskleidung und Wandhalterung der Schienen mit dem Ziel optisch sauberer, trockener, staubfreier, schlieren freier und wasserfleckenfreier Lamellen und Führungsschienen. Vorsicht! Verletzungsgefahr an den Kanten der Flachlamellen! Flachlamellen bestehen aus dünnwandigem Material. An den Kanten der Flachlamellen kann es zu Schnittverletzungen an Händen und Unterarmen kommen. Beim Reinigen der Lamellen nicht über die Kanten streichen! Beim Reinigen nicht durch Lamellen hindurchstreifen! Die gesamte Grasfläche Prallscheiben beträgt ca. 1.813 m2. Prallscheiben Reinigung ist die Reinigung der Glasoberflächen (innen) mit dem Ziel optisch sauberer, trockener, staubfreier, schlieren freier und wasserfleckenfreier Flächen. Reinigungsmittel müssen entsprechend den Herstellervorschriften verarbeitet und gegebenenfalls mit geeigneten Dosiersystemen verdünnt werden. Der AN hat den Mitarbeitern sämtliche erforderlichen Materialien und Werkzeuge in ausreichender Qualität und Menge zur Verfügung zu stellen. Weiterhin sind die gesetzlichen Grundlagen wie z.B. Infektionsschutzgesetz, technische Regel für Arbeitsstätten, Arbeitsstättenverordnung, Chemikaliengesetz und Gefahrstoffverordnung nach jeweils aktuellem Stand, der AN hat sich bezüglich dieser Grundlagen ständig auf dem aktuellen Stand zu halten und seine Mitarbeiter entsprechend zu unterweisen, einzuhalten, um den allgemeinen Hygienezustand und den Gesundheitszustand für die Mitarbeiter der AG und seines eingesetzten Personals zu sichern .Der AN hat sämtliche geltenden Sicherheitsvorschriften (insbesondre die TRBS 2121, "Gefährdung von Beschäftigten durch Absturz" Teil 1 bis 4) für die zu erbringenden und beauftragten Leistungen zu befolgen und seine Mitarbeiter diesbezüglich ordnungsgemäß zu unterweisen. Reinigungsleistungen, deren Art und Umfang jeweils vorab von der AG festgelegt werden und die nicht in der beschriebenen Innenglasreinigung enthalten sind, werden separat schriftlich beauftragt und nach dem im Preisblatt angegebenen Stundenverrechnungssätzen zzgl. der Mehr-, Nacht-, Sonn- und Feiertagszuschläge gemäß Rahmentarifvertrag für gewerbliche Beschäftigte im Gebäudereiniger-Handwerk abgerechnet. Das Beseitigen von hartnäckigen Verschmutzungen auf Glasflächen, z. B. durch Bemalungen, Klebstoffe, Folien, Verkrustungen, Beläge etc., erfolgt gegen gesonderten Auftrag. Verschmutzungen, die durch die Glasreinigung erfolgen, sind durch den AN kostenfrei zu beseitigen. Bei einmaliger Sonderreinigung/Regieleistung erfolgt die, ggf. abschnittsweise, Abnahme spätestens drei Tage nach schriftlicher Meldung der Fertigstellung durch den AN. Die Abnahme kann nur an Arbeitstagen während der Servicezeit der AG.
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
- Wie kann ich mich auf diese Ausschreibung bewerben?
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- Bis wann läuft die Angebotsfrist?
- Die Angebotsfrist endet am 09. Juni 2026.
- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist Die Autobahn GmbH des Bundes - NL Rheinland.
- Welche Unterlagen sind für den Start relevant?
- In der Regel benötigen Sie Leistungsbeschreibung, Eignungsnachweise, Fristenhinweise und ggf. Formblätter. Auf auftrag.ai werden diese Punkte priorisiert dargestellt.