FKZ 37K2 64 301 0 - „Entwicklung und Bewertung von Vorschlägen zur vollständigen Einbeziehung der Nicht-CO2-Effekte des Luftverkehrs in den Europäischen Emissionshandel ab 2028“
Klifoplan: „Entwicklung und Bewertung von Vorschlägen zur vollständigen Einbeziehung der Nicht-CO2-Effekte des Luftverkehrs in den Europäischen Emissionshandel ab 2028“ Seit 2025 sind die Nicht-CO2-Effekte des Luftverkehrs über ein Überwachungs-, Berichterstattungs- und Verifizierungssystem (MRV-System) in den EU-ETS 1...
Angebotsfrist:24. Juni 2026
Typ:Ausschreibung
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Inhalt auf einen Blick
Klifoplan: „Entwicklung und Bewertung von Vorschlägen zur vollständigen Einbeziehung der Nicht-CO2-Effekte des Luftverkehrs in den Europäischen Emissionshandel ab 2028“ Seit 2025 sind die Nicht-CO2-Effekte des Luftverkehrs über ein Überwachungs-, Berichterstattungs- und Verifizierungssystem (MRV-System) in den EU-ETS 1 einbezogen, d.h....
- Ausschreibungstyp: Ausschreibung
- Auftraggeber: Umweltbundesamt
- Veröffentlicht: 12. Mai 2026
- Frist: 24. Juni 2026
- Thema: Umweltforschung
Ausschreibungsbeschreibung
Klifoplan: „Entwicklung und Bewertung von Vorschlägen zur vollständigen Einbeziehung der Nicht-CO2-Effekte des Luftverkehrs in den Europäischen Emissionshandel ab 2028“ Seit 2025 sind die Nicht-CO2-Effekte des Luftverkehrs über ein Überwachungs-, Berichterstattungs- und Verifizierungssystem (MRV-System) in den EU-ETS 1 einbezogen, d.h. Luftfahrzeugbetreiber müssen die Klimawirkung dieser Effekte ermitteln und berichten, ohne dass bisher eine Abgabepflicht für sie besteht. Bis Ende 2027 soll die Europäische Kommission jedoch einen Vorschlag zur vollständigen Einbeziehung der Nicht-CO2-Effekte in den EU-ETS 1 vorlegen. Primäres Ziel des Vorhabens ist es, im Vorfeld der Veröffentlichung dieses Vorschlags Konzepte zu erarbeiten, ob und wie eine vollständige Einbeziehung sinnvoll erfolgen kann. Hierfür sollten verschiedene Einbeziehungskonzepte erarbeitet werden, z.B. eine schrittweise Einführung ab 2028 oder eine Einbeziehung anhand einer Unsicherheitsbetrachtung der Berechnung der Klimawirkung verschiedener Nicht-CO2-Effekte. Zudem sollten Vorschläge erarbeitet werden, welche Maßnahmen sinnvoll sein können, um den EU-ETS 1 sinnvoll zu flankieren. Eine Abgabepflicht für die Klimawirkung der Nicht-CO2-Effekte könnte dazu führen, dass dem EU-ETS 1 unterliegende Flüge zwar durch z.B. andere Flugrouten weniger klimaschädlich durchgeführt werden, der dadurch freiwerdende Luftraum aber von Luftfahrzeugbetreibern genutzt wird, deren Flüge nicht dem EU-ETS 1 unterfallen. Sobald der Vorschlag der Europäischen Kommission vorliegt, soll dieser bewertet und ggf. sollen Verbesserungsvorschläge erarbeitet werden. Als weiteres Ziel soll der Einfluss von Primär- und Sekundärdaten auf die Berechnung der Klimawirkung der einzelnen Flüge analysiert werden, um damit die Monitoring-Verordnung zielgerichtet weiterentwickeln zu können. Das Hauptaugenmerk soll auf einer Kosten-Nutzen-Analyse des Aufwandes bei der Erhebung von Primär- oder der Erhöhung der Genauigkeit verschiedener Sekundärdaten im Vergleich zur daraus resultierenden Verbesserung der Genauigkeit der Berechnung der Klimawirkung liegen, um das MRV-System möglichst effizient weiterzuentwickeln.
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