Feuchter Gemeindewerke GmbH - Betriebsführungsleistungen Gas
Die Feuchter Gemeindewerke GmbH sucht einen Auftragnehmer für die technische Betriebsführung ihres Gasversorgungsnetzes im Gebiet der Marktgemeinde Feucht. Da der Auftraggeber keine eigene technische Führungskraft nach DVGW-Arbeitsblatt G 1000 vorhält, umfasst der Auftrag die vollständige Übertragung dieser technischen...
Angebotsfrist:18. Mai 2026
Typ:Ausschreibung
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Inhalt auf einen Blick
Die Feuchter Gemeindewerke GmbH sucht einen Auftragnehmer für die technische Betriebsführung ihres Gasversorgungsnetzes im Gebiet der Marktgemeinde Feucht. Da der Auftraggeber keine eigene technische Führungskraft nach DVGW-Arbeitsblatt G 1000 vorhält, umfasst der Auftrag die vollständige Übertragung dieser technischen Betriebsführungs...
- Ausschreibungstyp: Ausschreibung
- Auftraggeber: Feuchter Gemeindewerke GmbH
- Veröffentlicht: 13. April 2026
- Frist: 18. Mai 2026
Ausschreibungsbeschreibung
Die Feuchter Gemeindewerke GmbH sucht einen Auftragnehmer für die technische Betriebsführung ihres Gasversorgungsnetzes im Gebiet der Marktgemeinde Feucht. Da der Auftraggeber keine eigene technische Führungskraft nach DVGW-Arbeitsblatt G 1000 vorhält, umfasst der Auftrag die vollständige Übertragung dieser technischen Betriebsführungsleistungen gemäß den Anforderungen des DVGW-Arbeitsblatts G 1000.
Weiterführende Details
Nach Registrierung stehen Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung strukturiert bereit.
- Kernanforderungen der Ausschreibung priorisiert aufbereitet
- Fristen, Eignungskriterien und Unterlagen in einem Ablauf
- Hinweise zur strukturierten Angebotsvorbereitung
- Passende Folgeausschreibungen automatisch entdecken
Dokumente und Anhänge
1 Datei erfasst- Vergabeunterlagen_CXP4D5GMFZ7.zip
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- Klinikum Esslingen GmbHEsslingen a. N.Frist: 05. Mai
Lieferung, Installation und Inbetriebnahme eines biplanaren Angiographiesystems für die interventionelle Neuroradiologie sowie Erbringung zugehöriger Dienst- und Servicevertragsleistungen
Gefordert wird ein biplanares Angiographiesystem für die interventionelle Neuroradiologie. Das anzubietende System muss die nachfolgenden Mindestanforderungen erfüllen. ALLGEMEINE MINDESTANFORDERUNGEN: - Das angebotene System ist ein biplanares Angiographiesystem, das für interventionelle neuroradiologische Eingriffe geeignet ist. - Zulässig sind neue sowie neuwertige Gebrauchtsysteme / generalüberholte bzw. factory-refurbished Systeme, sofern diese die nachfolgenden Anforderungen erfüllen. - Für gebrauchte / generalüberholte Systeme ist ein nachvollziehbares Refurbishment-Konzept vorzulegen. Dieses hat mindestens Angaben zu Herkunft, Erstinbetriebnahme, Umfang der Aufarbeitung, ausgetauschten Hauptkomponenten, Qualitätsprozess, Hygienefreigabe, Sicherheitsprüfung, aktuellem Software- und Betriebssystemstand sowie verbleibender Hersteller- bzw. Ersatzteilunterstützung zu enthalten. - Das angebotene System muss den in Deutschland einschlägigen Anforderungen des Medizinprodukterechts, des Strahlenschutzrechts sowie den einschlägigen Sicherheits-, EMV- und Arbeitsschutzbestimmungen entsprechen. - Für alle angebotenen Systembestandteile ist eine rechtmäßige CE-Kennzeichnung bzw. eine für die angebotene Konfiguration rechtlich zulässige Konformitätslage nachzuweisen. - Das System muss bei Abnahme einen aktuellen, supportfähigen Softwarestand sowie ein aktuelles, supportfähiges Betriebssystem aufweisen. - Der Bieter hat eine Mindest-Sachmängelhaftung von 12 Monaten ab Abnahme zu gewährleisten. - Die Ersatzteilversorgung ist für mindestens 10 Jahre ab Abnahme verbindlich zu gewährleisten. - Betriebs-, Service- und Anwenderdokumentation sind in deutscher Sprache bereitzustellen. - Der vollständige Liefer- und Leistungsumfang einschließlich aller für den bestimmungsgemäßen Betrieb erforderlichen Komponenten ist transparent aufzulisten. STATIVSYSTEM: - Das System ist als biplanare Konfiguration mit zwei simultan nutzbaren Bildebenen auszuführen. - Das Stativsystem ist decken- und/oder bodenmontiert oder in technisch gleichwertiger Weise auszuführen und muss motorisierte, freie sowie reproduzierbare Positionierungen ermöglichen. - Es müssen speicher- und abrufbare Arbeits- und Parkpositionen vorhanden sein. - Kollisionsschutz und definierte Parkpositionen zur Gewährleistung von Patiententransfer, Notfallzugang und Anästhesiezugang sind vorzusehen. - Die Geometrie des Systems muss einen freien Zugang zum Kopfbereich des Patienten im klinischen Routinebetrieb ermöglichen. RÖNTGENGENERATORSYSTEM: - Mikroprozessorgesteuerter Hochfrequenzgenerator mit automatischer Dosisleistungsregelung für Durchleuchtung und Akquisition. - Generatorleistung mindestens 100 kW bei 100 kV oder ein gleichwertiger, für biplanare neurointerventionelle Anwendungen geeigneter Leistungsnachweis. - Spannungsbereich mindestens 40 bis 125 kV oder gleichwertig. - Unterstützung gepulster Durchleuchtung sowie biplanarer Akquisitions- und Roadmap-Anwendungen. - Unterstützte Bildgebungsmodi müssen mindestens Fluoroskopie inkl. Last-Image-Hold und Fluoro-Store/Loop, DSA inkl. Roadmap/Overlay sowie rotationsbasierte 3D-Akquisitionen umfassen. - Die maßgeblichen Generatorleistungsdaten sind im Angebot nachvollziehbar anzugeben. RÖNTGENSTRAHLER: - Hochleistungs-Röntgenröhrensystem, geeignet für längere neurointerventionelle Prozeduren mit Durchleuchtung, Serien, DSA und 3D-Rotationsangiographie. - Mindestens zwei Fokus- / Betriebsarten oder eine technisch gleichwertige Lösung zur Sicherstellung hoher Bildqualität und thermischer Belastbarkeit. - Gepulste Durchleuchtung mit optimiertem Dosismanagement für kurze Pulszeiten. - Die angebotene Konfiguration muss unter klinisch relevanten Randbedingungen eine für neurointerventionelle Eingriffe ausreichende thermische Reserve aufweisen; die maßgeblichen Leistungsdaten sind im Angebot darzustellen. ERBRINGUNG ZUGEHÖRIGER DIENSTLEISTUNGEN: - Projektmanagementleistungen einschließlich Benennung eines verantwortlichen Projektleiters. - Bereitstellung sämtlicher gerätebezogener Planungsunterlagen, Anschlusswerte, Lastangaben, Aufstellungs- und Schnittstellenpläne sowie Angaben zu Sicherheits- und Freihaltebereichen. - Lieferung, Transport, Transportversicherung, Einbringung, Montage, Positionierung, Installation und Inbetriebnahme des Systems. - Überprüfung und Justage der Systemparameter, Bildqualität, Sicherheitsfunktionen, Tisch- und Stativbewegungen sowie der bestellten Optionen und Schnittstellen. - Initiale Einweisung / Schulung der vom Auftraggeber benannten Key-User durch qualifiziertes Fachpersonal einschließlich Anwendungs- und Bedienerschulung. - Übergabe der Dokumentation, Wartungs- und Prüfunterlagen sowie der Abnahme- / Inbetriebnahmeprotokolle. - Durchführung der Funktions- und Abnahmeprüfung sowie Unterstützung des Auftraggebers bei den für die Inbetriebnahme erforderlichen qualitätssichernden bzw. sachverständigenbezogenen Prüfungen nach den einschlägigen strahlenschutzrechtlichen Vorgaben. - Bauseitige Maßnahmen sind nicht Gegenstand des Auftrags. Der Auftragnehmer hat jedoch die hierfür erforderlichen Schnittstellen- und Planungsinformationen rechtzeitig und vollständig bereitzustellen. ABSCHLUSS SERVICEVERTRAG: Zum Auftrag gehört der Abschluss eines Vollservicevertrages mit einer Laufzeit von 8 Jahren: Erbringung von Vollservicevertragsleistungen für den gesamten Lieferumfang einschließlich der wesentlichen Systemkomponenten, Workstations, Displays und der USV; Weitere Anforderungen an das Gesamtsystem (u. a. Tiefenblende/Kollimation, Detektor, Patiententisch, Displaysystem, Bildverarbeitungssystem, Softwarepakete, Anzeige-/Bedienkonzept, Video-Integration, DMS, Notstromversorgung/USV, Zubehör, IT-Systemintegration) sowie an die Dienst- und Servicevertragsleistungen können dem Dokument 01 Leistungsbeschreibung entnommen werden.
- Landratsamt BautzenArnsdorfFrist: 04. Mai
Beschaffung einer Stanz-Laser-Maschine sowie einer Blechbiegema-schine inkl. Lieferung, Montage und Inbetriebnahme
Das BIBA - Bremer Institut für Produktion und Logistik GmbH - als Auftraggeber (AG) - beabsichtigt eine Stanz-Laser-Maschine sowie eine Blechbiegemaschine zu beschaffen. Ziel dieser Ausschreibung ist es, einen geeigneten Auftragnehmer (AN) für die Lieferung, Montage und Inbetriebnahme einer Stanz-Laser-Maschine sowie einer Blechbiegemaschine zu beauftragen. Die Ausschreibung umfasst die Lieferung, Montage, Inbetriebnahme sowie die dazugehörigen Dienstleistungen, wie Einweisung, Installation von Software, Schulung sowie die Versorgung mit den erforderlichen Werkzeugen je Maschine. Die Lieferung, Montage, Inbetriebnahme inkl. Installation der erforderlichen Software muss spätes-tens bis 15.12.2026 erfolgen. Die zu erwartende Lieferfrist für die Stanz-Laser-Maschine ist in der Anlage 1 Leistungsverzeichnis Stanz-Laser-Maschine unter Pkt. 14.1 anzugeben sowie in der Anlage 2 Leistungsverzeichnis Blechbiegemaschine unter Pkt. 8.1. Erfüllungsort ist der folgende Aufstell- und Lieferort: BIBA - Bremer Institut für Produktion und Logistik GmbH Hochschulring 20 28359 Bremen Forschungshalle (Erdgeschoss) Ortsbesichtigung: Eine Vorortbesichtigung des Lieferortes (Gebäude des BIBA-Bremer Institut für Produktion und Logistik, Hochschulring 20 in 28359 Bremen) und Aufnahme des Aufstellungsbereichs für die beiden Maschinen ist Voraussetzung für die Teilnahme am Ausschreibungsverfahren. Eine Nichtteilnahme führt zum Ausschluss vom weiteren Verfahren. Die Bieter werden über den Ausschluss unverzüglich in Textform informiert. Für die Ortsbesichtigung stehen der 14.04.2026; alternativ der 15.04.2026 oder der 16.04.2026 in der Zeit von 08:00 Uhr bis max. 15:00 Uhr zur Verfügung. Für die Begehung sind max. 2 Stunden einzuplanen (Besichtigung der Anlieferungsbedingungen und Aufmaß für beide Maschinen). Die Teilnahme an der Ortsbesichtigung ist auf max. 2 Vertreter pro Bieter beschränkt und wird in Einzelterminen je Bieter durchgeführt. Für die Anlieferung sind folgende Informationen zu berücksichtigen: • Die Hoftorbreite beträgt ca. 3,8 m. Eine Anlieferung über LKW ist möglich. • Die Hallentorbreite beträgt ca. 4,6 m und die Hallentorhöhe ca. 6,1 m. • Der AG besitzt einen Hallendeckenkran mit einer Traglast von 63,00 kN • Der AG besitzt einen Gabelstapler sowie weitere elektrische und nicht elektrische Flurförderfahrzeuge und Mitgänger. Übergabe und Zustand der Anlage: Der Auftragnehmer (AN) ist verpflichtet, die vollständige Anlage, bestehend aus beiden Maschinen, in vollständig funktionsfähigem, mangelfreiem und betriebs-bereitem Zustand zu liefern und zu übergeben. Die Betriebsbereitschaft ist vom AN nachzuweisen. Erstinspektion: Nach Lieferung und Aufstellung führt der AN eine Erstinspektion durch. Diese er-folgt im Beisein von Vertretern des Auftraggebers (AG). Der AN hat den Termin rechtzeitig anzu-kündigen und sich nach den terminlichen Möglichkeiten des AG zu richten. Bauseitige Voraussetzungen: Der AG stellt die erforderlichen Strom- und Druckluftanschlüsse bauseits bereit. Der AN hat den AG rechtzeitig und schriftlich über sämtliche technische Anforderungen, Anschlusswerte und notwendigen Vorbereitungen zu informieren. Unterbleibt eine rechtzeitige Information, trägt der AN die daraus entstehenden Verzögerungen und Mehrkosten. Anschluss der Maschinen: Der Anschluss der Maschinen an Strom und Druckluft erfolgt ausschließlich durch den AN. Der AG oder ein von ihm benannter Dritter ist berechtigt, dem Vorgang beizu-wohnen. Der AN hat den Anschluss fachgerecht, sicher und gemäß allen geltenden Normen vorzu-nehmen. Versand, Gefahrenübergang und Versicherung: Versand, Gefahrübergang und Versicherung des Liefergegenstands richten sich nach der INCOTERMS Versandklausel DPU (Delivered at Place Unloaded). Bis zur vollständigen Übergabe am vereinbarten Bestimmungsort trägt der AN sämtliche Risiken, Kosten und Versicherungsaufwendungen. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers: Der AG erbringt lediglich diejenigen Mitwirkungsleistungen, die ausdrücklich in der Leistungsbeschreibung und den Vertragsbedingungen genannt sind. Darüber hinausgehende Mitwirkungspflichten bestehen nicht. Der AN trägt die Verantwortung da-für, dass alle für Lieferung, Installation, Inbetriebnahme und Erstinspektion erforderlichen Maßnahmen von ihm selbst oder durch ihn beauftragte Dritte ordnungsgemäß durchgeführt werden. Schulungen/Schulungspaket: Es ist ein Schulungspaket je Maschine in dem Angebot zu berücksichtigen. Das jeweilige Schulungspaket soll für mindestens zwei und maximal 4 Personen ausgestellt sein. Inhaltlich sollen die Schulungen die Teilnehmer der Kurse befähigen die Maschinen zu bedienen, ggf. zu warten und zu programmieren (Programmierkurs, Bedienerkurs, Wartungskurs). Es sind die jeweiligen Umfänge der Kurse mitzuteilen (Vorort-Kurs oder Online-Kurs, Anzahl der Schulungstage, etc.).
- Hamburger Hochbahn AG
modulspezifische Implementierung von SAP S/4HANA - Los 2 Instandhaltung
Folgendes Fachlos wird vergeben: Los 2 Instandhaltung: Das Teilprojekt Instandhaltung beschäftigt sich mit den Geschäftsprozessen zur Instandhaltung von Fahrzeugen, Infrastrukturanlagen und Gebäuden innerhalb der Hamburger Hochbahn AG. In der Hauptsache sind hiervon die Technikbereiche TS (Schienenfahrzeuge) und TI (Infrastruktur und Gebäude) sowie die FFG als eigene Gesellschaft (hauptsächlich) für Businstandhaltung betroffen. Auch in Richtung des Busbetriebs und des U-Bahnbetriebs gibt es insbesondere bei Störungen Berührungspunkte mit dem Teilprojekt Instandhaltung. Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen) Die Auftragnehmer der jeweiligen Lose sind verpflichtet, ihre Arbeitspakete inhaltlich, organisatorisch und zeitlich auf die durch den Projektsteuerer definierten Rahmenbedingungen auszurichten. Innerhalb der Lose obliegt die operative Projektkoordination - wie z. B. die Ressourcenplanung, interne Fortschrittskontrolle und die fachbereichsbezogene Kommunikation - dem jeweiligen Teilprojekt. Schnittstellen, Abhängigkeiten und Übergaben zwischen den Losen sind mit dem Projektsteuerer eng abzustimmen und entsprechend den zentralen Projektvorgaben umzusetzen und zu dokumentieren. Diese Aufgabenverteilung stellt sicher, dass die Projektarbeit strukturiert, konsistent und integrativ über alle Teilprojekte hinweg erfolgen kann. Die Auftragnehmer der einzelnen Lose sind verantwortlich für die eigenständige Kommunikation innerhalb ihres Teilprojekts, insbesondere: - Sicherstellung der Kommunikation mit den fachlich beteiligten Organisationseinheiten, - Fristgerechte Bereitstellung relevanter Informationen und Statusberichte im abgestimmten Format, - Teilnahme an projektübergreifenden Gremien und Abstimmungen, - Aktive Mitwirkung bei der Schnittstellenkommunikation mit angrenzenden Losen. Die Kommunikation erfolgt im Rahmen der durch den Projektsteuerer vorgegebenen Strukturen und Standards. Tester werden durch die Auftragnehmer geschult, um die entsprechenden Fiori oder TAC bedienen zu können. zur Technischen Umsetzung: Customizing Einstellung der modulspezifischen Systemeinstellungen gemäß der Blue-Prints der oben genannten Scope-Items. Die Blue-Prints und das enthaltene Customizing sind überwiegend fachlich beschrieben. Hier wird die Leistung mit der benötigten Kompetenz ausgeschrieben, den entsprechenden Customizing-Pfad einzustellen. Programmierung Umsetzung der Programm- und Reportanforderungen aus den Blue-Prints unter Einhaltung der Programmiervorgaben und Namenskonventionen der Hamburger Hochbahn AG. Generell ist das Ziel, nah am Standard zu bleiben und potentiell Clean-Core fähig zu werden, daher ist der Umfang der Report-Entwicklung gering. In den Anforderungen können sowohl Dynpros, Fioris als auch Batchprogramme enthalten sein. Abgrenzung zum Teilprojekt IT bzw. zum DL-Ü: - Keine Schnittstellen - Keine systemübergreifende Anpassungen - Keine Migrationsprogramme Erstellung Reports embedded BW Erstellung von Queries im S/4HANA embedded BW entsprechend der Anforderungen aus dem Blue Print. Die Auswertungen und Kontrollen, für die Spezialisten des ERP-Moduls und deren Führungskräften, sollen direkt im embedded BW angeboten werden. Hierzu sind einfache Queries ohne Backend-Programmierung umzusetzen. Abgrenzung zum TP Berichtswesen bzw. DL-Ü: - Keine Umsetzung in der SAC - Keine DataMarts oder Persistierung neben den ERP-Fachtabellen - Nur SAP BW, keine weiteren DB oder Frontends Testmanagement (Testfälle und Durchführung) Definition der notwendigen Testfälle, um funktionale Tests und Integrationstests durchführen zu können. Die Testfälle sollen eine möglichst vollständige Abbildung der vorhandenen Äquivalenzklassen abbilden. Die Tests werden nach Vorgaben des übergelagerten Testmanagers geplant, durchgeführt und dokumentiert. Abgrenzung zum AP Test-Management bzw. DL-Ü: - Keine Planung von Integrationstests und Zusammenarbeit - Keine Festlegung von Methodiken und Tools Migrationsmanagement Unterstützung der Fachbereiche bei der Bereitstellung der Migrationsdaten (Mapping, Überwachung der Datenbereinigung, Black-List etc.). Die Migration wird übergreifend durchgeführt. Im Rahmen dieses Loses wird zudem der Test der migrierten Daten fachlich durchgeführt. Abgrenzung zum AP Migrationsmanagement: - Keine ETL oder Importtools vorgeben - Keine Durchführung von Extraktionen und Importen - Keine Programmierung Cut-over Der Dienstleister dieses Loses (DL-T) stimmt sich frühzeitig mit dem Cut-Over-Manager (nicht Bestandteil dieses Loses, sondern DL-Ü)) ab, um Abhängigkeiten und Vorbedingungen zu klären. Der Dienstleister führt Deployments auf die Test-, Sandbox- und Konsolidierungs-Systeme durch und steht im Rahmen des Go-Live unterstützend bereit (Transportwesen, Nachbearbeitungen und manuelle Tätigkeiten). Abgrenzung zum AP CutOver-Management: - Die gesamthafte CutOver-Planung wird übergreifend erfolgen - Die Synchronisation des Go-Life erfolgt zentral - Aktivitäten-Listen und Minutenfahrpläne werden zentral verwaltet - Transportwesen erfolgt zentral Dokumentation Die Programmierung enthält eine hinreichende Inline-Dokumentation und bei neuen GUI/Fiori auch eine Hilfefunktion. Eingestelltes Customizing, Programme, Batch-Programme, Schnittstellen und Reports werden gemäß den Vorgaben der Hamburger Hochbahn AG dokumentiert. Im Onboarding-Prozess werden die Vorgaben bereitgestellt. Allgemeine Beratung/Fachexpertise Der Auftraggeber gehen davon aus, dass die erstellten Fachkonzepte und Blue-Prints weitestgehend den gängigen Standards und Best-Practices entsprechen. Es wird erwartet, dass der Auftragnehmer bei augenscheinlichen Fehlern oder Ineffizienzen proaktiv alternative Varianten vorschlägt.
- BEW Berliner Energie und Wärme GmbH
Transparenzbekanntmachung zur Beschaffung von SmartMeter-Modems
1. Allgemeine Informationen: Titel: Transparenzbekanntmachung zur Beschaffung von SmartMeter-Modems; Die Bekanntmachung erfolgt wegen bestehender Binnenmarktrelevanz: nein 2. Auftraggeber: Name des Auftraggebers: BEW Berliner Energie und Wärme GmbH; Straße, Hausnummer: Hildegard-Knef-Platz 2; PLZ: 10829; Ort: Berlin; Land: Deutschland 3. Vergabeverfahren: Voraussichtliche Vergabeart/Rechtsrahmen: Nichtförmliche Ausschreibung - LHO 4. Auftragsgegenstand: Angaben zum Auftragsgegenstand: Rahmenvertrag zum Modemtausch und Modemnachrüstung mit der Samson AG, Adresse Weismüllerstraße 3, 60314 Frankfurt am Main 5. Ausführungsort: PLZ: 14199; Ort: Berlin; Land: Deutschland 6. Art und : CPV-Code: 324200000; Art und voraussichtlicher : Herstellung und Lieferung von 25.000 Stk. Multibandmodems 7. Ausführungszeitraum: Voraussichtlicher Zeitraum der Ausführung: Lieferbeginn (geplant): Juli 2026 Voraussichtliches Projektende: 31.12.2030 8. Zusätzliche Angaben: Teilnehmerkreis: Keine Angabe; Sonstiges: Die Vergabestelle beabsichtigt, die Firma Samson AG mit der Umrüstung der ca. 25.000 Bestandsmodems von 2G auf Multibandmodem (4G / NB IoT / LTE-M / 5G) zu beauftragen. Die Auftraggeberin ist Betreiberin des Fernwärmenetzes in Berlin. Die Samson AG wurde im Rahmen einer EU- Ausschreibung (EU-Nr 243401-2017 ) mit der erstmaligen Lieferung und Installation von SmartMetern (vorhandene Zähler & neue Modems & neue Softwarelösung) mit Bestellnummer 4504460426 beauftragt und die Installation der ca. 25.000 benötigten Modems wurde in den Jahren 2020 bis 2024 umgesetzt. Die von Samsung installierte Modem- und Softwarelösung basiert auf dem zum Installationszeitpunkt üblichen und dem Stand der Technik entsprechenden 2G Standard (2 Generation des Mobilfunks). Obwohl es hierzu keine gesetzliche Vorgabe gibt, planen die großen Mobilfunkanbieter, die 2G Technologie bis 2030 abzuschalten, um die Frequenzen für schnellere Netze wie 4G und 5G freizumachen. Für die Vergabestelle besteht daher die zwingende Notwendigkeit, die ausschließlich 2G-fähge Modems austauschen, damit die SmartMeter spätestens Ende 2030 via multibandfähigem Modem fernauslesbar sind. Weiterhin müssen Bestandsmodems zur Einhaltung der RED- und CRA-Vorschriften nachgerüstet werden. Das aktuell von der Vergabestelle genutzte Smartmetersystem der Samson AG ermöglicht bei Verwendung von Samson Modems der modernen Generation einen Austausch nach dem Plug-And-Play-Prinzip – die neuen Modems werden in die bestehenden Sockel gesteckt und melden sich automatisch in der Plattform an, während gleichzeitig die alten Modems in der Plattform deaktiviert werden. Modems von Wettbewerbern sind mit den Bestandssockeln nicht kompatibel und würden technische Alternativ- bzw. Parallellösungen erfordern. Unter anderem müssten alle Sockel getauscht, die Hausanschlüsse neu verdrahtet und eine erneute DGUV-V3-Prüfung durchgeführt werden. Softwareseitig wäre mit Fremdmodems ein Plug-And-Play nicht mehr unmittelbar möglich, es müssten neue Protokolle geschrieben, Verschlüsselungsmechanismen nachentwickelt, zertifiziert und getestet werden. Zudem könnte eine Umrüstung aller 25.000 Modems mit Fremdgeräten aufgrund der erforderlichen Prüfung der Sicherheitsprotokolle sowie der notwenige Neuverdrahtung, der Interoperabilitäten (Protokolle, digitale Zwillinge) sowie der Proprietät der Samson- Schnittstelle technisch bis 2030 nicht, bzw. nur mit technisch nicht vertretbarem Aufwand hergestellt werden. (§ 13 Abs.2 Nr.4 und 5 SektVO). Begründung des Abschlusses einer Rahmenvereinbarung zur Modemumrüstung (ca. 25.000 Stück) mit der Samson AG als Direktvergabe: Der Auftrag kann nur von dem Hersteller des bereits bestehenden SmartMeter- Systems, der Samson AG, von ausgeführt werden, da aus technischen und wirtschaftlichen Gründen kein Wettbewerb möglich ist, der Aufbau eines neuen SmartMeter/Modemsystems eines Wettbewerbers mit erheblichen Schwierigkeiten und beträchtlichen Zusatzkosten verbunden wäre, die Vergabestelle eine Leistung mit unterschiedlichen technischen Merkmalen beschaffen müsste und dies zu technischen Unvereinbarkeiten bzw. unverhältnismäßigen Schwierigkeiten bei Gebrauch und Wartung führen würde. Weiterhin ist die notwendige Umrüstung der Modems aufgrund von externen, durch die Vergabestelle nicht beeinflussbaren Umständen erforderlich (Abschaltung der 2 G Technologie), die für sie bei der Erstbeschaffung im Rahmen ihrer Sorgfaltspflicht nicht erkennbar gewesen ist (§ 13 Abs.2 Nr.4 und 5 SektVO). Sonstige Begründung: Die Vergabestelle beabsichtigt, die Firma Samson AG mit der Umrüstung der ca. 25.000 Bestandsmodems von 2G auf Multibandmodem (4G / NB IoT / LTE-M / 5G) über eine Rahmenvereinbarung zu beauftragen. Die Vergabestelle betreibt in Berlin Europas größtes Fernwärmenetz mit mehr als 2000 km Leitungen, mehr als 20.000 Hausstationen und ca. 3 Millionen versorgten Haushalten. Der Fernwärmebetrieb wird als Inselnetz gefahren. Um den rechtlichen Anforderungen gerecht zu werden, hat die Vergabestelle im Zeitraum von 2020 bis 2024 ein flächendeckendes Smart-Meter-System der Samson AG eingeführt. Die Samson AG ist als Gewinner aus der EU- Ausschreibung Nr 243401-2017 hervorgegangen. In jeder Hausstation werden Messwerte aus Wärmemengenzählern, Zustände aus Reglern und bei Bedarf Druckmesswerte erfasst. Die Werte werden drahtgebunden an ein Modem in der Hausstation gegeben. Das Modem ist ein Datensammler, es kommuniziert via Mobilfunk, und überträgt die erfassten Werte alle 15 Minuten an ein zentrales Portal. Im Störungsfall werden die Werte im Modem gespeichert, und komplett nach Wiederaufbau der Mobilfunkkommunikation übertragen. Somit entstehen keine Datenlücken. Die Modems des SmartMeter- Systems der Samson AG basieren auf der 2-G Technologie. Obwohl es hierzu keine gesetzliche Vorgabe gibt, planen die großen deutschen und europäischen Mobilfunkanbieter, die 2G Technologie bis 2030 abzuschalten, um die Frequenzen für schnellere Netze wie 4G und 5G freizumachen. Für die Vergabestelle besteht daher die zwingende Notwendigkeit, die ausschließlich 2G-fähigen Bestands- Modems austauschen, damit die SmartMeter spätestens 2030 multibandfähig sind. Weiterhin müssen einige Bestandsmodems zur Einhaltung der RED- und CRA-Vorschriften nachgerüstet werden. Die Rahmenvereinbarung umfasst die Umrüstung sämtlicher ca. 25.000 Modems in Berlin. Bei Verwendung von Samson Modems der modernen Generation können nach dem sog. Plug-And-Play-Prinzip – die neuen Modems problemlos in die bestehenden Sockel gesteckt werden. Diese melden sich dann automatisch in der Plattform an, während gleichzeitig die alten Modems in der Plattform deaktiviert werden. Wie eine europaweit durchgeführte Marktrecherche gezeigt hat, sind Modems von Wettbewerbern mit den Bestandssockeln nicht kompatibel und würden technische Alternativlösungen erfordern. Unter anderem müssten alle Sockel getauscht, die Hausanschlüsse neu verdrahtet und eine erneute DGUV-V3-Prüfung durchgeführt werden. Das Modem hat festverdrahtete Anschlüsse für die Spannungsversorgung und zum Wärmemengenzähler, ebenso sind die Schnittstellen zwischen Modem und Regler fest installiert. Diese müssten bei Alternativlösungen vollständig neu hergestellt und geprüft werden. Softwareseitig wäre ein Plug-And-Play nicht mehr unmittelbar möglich, es müssten neue Protokolle geschrieben, zertifiziert und getestet werden. Zudem wären durch die erforderlichen Prüfungen der Sicherheitsprotokolle sowie durch die notwenige Neuverdrahtung erhebliche zeitliche Mehraufwände erforderlich. Die Vergabestelle wäre gezwungen, eine Leistung mit unterschiedlichen technischen Merkmalen zu beschaffen und dies würde zu technischen Unvereinbarkeiten bzw. unverhältnismäßigen Schwierigkeiten bei Gebrauch und Wartung führen, da die Modems der Wettbewerber nicht auf die Bestandssockel passen, es bei Gebrauch der Software zu Inkompatibilitäten und Interoperabilitäten käme und zusätzliche Schnittstellen geschaffen werden müssten. Ein lückenlos funktionierendes Smart-Meter- System ist für den laufenden Fernwärmebetrieb von größter Wichtigkeit, da das zentrale Portal das reale Fernwärmenetz wie ein digitaler Zwilling nachbildet und Fernwärmetrassen und Hausstationen im Zusammenhang und/oder im Detail untersucht werden können. Das zentrale Portal wird aktuell von über 200 Mitarbeitern der Auftraggeberin genutzt, wie z.B. von Kolleg:innen im Hausstationsbetrieb, Techniker:innen für Wartung und Entstörung, Abrechnungsgruppe, Kundenmanagement, Fernwärme Systemplanung, zentrale Wärme Leitstelle, der kaufmännische Bereich und das Smart-Meter System Admin Team. Das Smart-Meter System erfasst alle rechnungsrelevanten Größen, speichert sie und stellt diese gemäß EED dem Vertragspartner zur Verfügung (z.B. im BEW Kunden Portal). Es besteht somit die Möglichkeit der Fehleranalyse, des Vergleichs (selber Tag / Woche / Monat wie im Vorjahr) und der technischen Entscheidung, was zu tun ist. Die Analyse erlaubt eine gezielte Arbeitsvorbereitung im Wartungs– wie auch im Störungsfall. Bei einem Einsatz von parallelen Fremdsystemen würde sich das Risiko von Systemstörungen und Cyberangriffen erhöhen, da die im Modem gespeicherten Daten im Störfall nicht mehr sicher wiederhergestellt werden könnten. Aufgrund des Versorgungsauftrages der Auftraggeberin – Versorgung von ca. 3 Millionen Haushalten in Berlin mit Wärme – wären die Folgen von Datenverlusten und Datenlücken besonders gravierend. Ein Wechsel des Auftragnehmers würde aufgrund der erforderlichen Neuentwicklung proprietärer Softwareprotokolle und der physischen Umgestaltung der Hardware-Anbindung zu einer technischen Systemfragmentierung führen. Die daraus resultierenden Risiken für die Cybersecurity und Datenintegrität (insb. im Hinblick auf die Wiederherstellungsfähigkeit im Störfall) sind bei einem Versorgungsauftrag für ca. 3 Mio. Haushalte (KRITIS-Relevanz) technisch nicht beherrschbar. Eine europaweite Markterkundung bestätigte, dass Drittlösungen aufgrund der notwendigen technischen Anpassungs- und Zertifizierungsprozesse eine fristgerechte Umstellung bis zur 2G-Abschaltung 2030 objektiv unmöglich machen, während nur die herstellerspezifische Lösung die notwendige Interoperabilität mit dem bestehenden digitalen Netzabbild (Digitaler Zwilling) lückenlos garantiert.; Datum, bis zu dessen Ablauf die Bekanntmachung sichtbar bleiben soll: 24.04.2026 9. Dokumente: - Hardware
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- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist Feuchter Gemeindewerke GmbH.
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