Festmacherdienst an der Seeschleuse Wilhelmshaven
Nach Maßgabe der Vergabe- und Vertragsunterlagen ist auf der Seeschleuse im Vorhafen / Marinestützpunkt der Festmacherdienst durchzuführen; der Festmacherdienst schließt das Fest- und Losmachen von Schiffen in den Schleusenkammern, das Erstellen und Lösen sicherer Laufgänge sowie das Fest und Losmachen der Großschiffe ...
Typ:Ausschreibung
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Inhalt auf einen Blick
Nach Maßgabe der Vergabe- und Vertragsunterlagen ist auf der Seeschleuse im Vorhafen / Marinestützpunkt der Festmacherdienst durchzuführen; der Festmacherdienst schließt das Fest- und Losmachen von Schiffen in den Schleusenkammern, das Erstellen und Lösen sicherer Laufgänge sowie das Fest und Losmachen der Großschiffe des Auftraggebers...
- Ausschreibungstyp: Ausschreibung
- Auftraggeber: Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Weser - Jade - Nordsee
- Veröffentlicht: 28. April 2026
- Frist: Nicht angegeben
Ausschreibungsbeschreibung
Nach Maßgabe der Vergabe- und Vertragsunterlagen ist auf der Seeschleuse im Vorhafen / Marinestützpunkt der Festmacherdienst durchzuführen; der Festmacherdienst schließt das Fest- und Losmachen von Schiffen in den Schleusenkammern, das Erstellen und Lösen sicherer Laufgänge sowie das Fest und Losmachen der Großschiffe des Auftraggebers im Vorhafen ein.
Weiterführende Details
Nach Registrierung stehen Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung strukturiert bereit.
- Kernanforderungen der Ausschreibung priorisiert aufbereitet
- Fristen, Eignungskriterien und Unterlagen in einem Ablauf
- Hinweise zur strukturierten Angebotsvorbereitung
- Passende Folgeausschreibungen automatisch entdecken
Dokumente und Anhänge
1 Datei erfasst- Bekanntmachung
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Output-Management - Los 2: Postdienstleistungen
Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Erbringung von Postdienstleistungen bezüglich der Geschäftspost der BG Verkehr (Los 2). Die zu erbringenden Leistungen umfassen dabei insbesondere die Postabholung beim Druckdienstleister sowie den Versand und Zustellung der Aussendungen. Der Auftrag wird in zwei Fachlose aufgeteilt: • Los 1 umfasst den zentralen Druck und die Versandvorbereitung (Verfahren bereits abgeschlossen), • Los 2 umfasst die benötigten Versanddienstleistungen. Das geschätzte jährliche Auftragsvolumen beläuft sich, auf Grundlage der Produktionsdaten der letzten zwölf Monate, auf rund • 660.000 Sendungen Die arbeitstäglich zu verarbeitende Ausgangspost umfasst dabei rund 1.100 Sendungen pro Tag bzw. 260.000 Sendungen pro Jahr. Die übrigen 400.000 Sendungen entfallen auf die regelmäßig stattfindenden Massenversand-Aktionen. Bei den Massensendungen handelt es sich insbesondere um den Versand der Beitragsbescheide der Mitgliederabteilung im April (ca. 150.000 Sendungen) mit anschließender Mahnung im Juni (ca. 30.000 Sendungen) sowie die Bescheid-Aktion des arbeitsmedizinischen und sicherheitstechnischen Dienstes im März (ca. 55.000 Sendungen) und den Versand von Weihnachtsbriefen im Dezember (ca. 57.000 Sendungen). Hinzu kommen kleinere Versand-Aktionen über das Jahr verteilt. Bei den angegebenen Mengen handelt es sich um Schätzmengen basierend auf Erfahrungswerten aus der Vergangenheit. Die tatsächlich erforderlichen Mengen können davon abweichen. Die angegebenen Schätzmengen dienen ausschließlich der Kalkulationsgrundlage. Die Abrechnung erfolgt nach der tatsächlichen Menge. Eine Abnahmeverpflichtung besteht nicht. Eine Mindestabnahmemenge wird nicht festgelegt. Die Höchstmenge für alle Einzelabrufe aus dieser Rahmenvereinbarung (maximaler Abrufwert) ist auf 3 Mio. Postsendungen festgelegt. Der Vertrag wird mit Zuschlagserteilung wirksam geschlossen. Die Laufzeit des Vertrages beginnt am 01.07.2026 und endet am 30.06.2028. Die Auftraggeberin ist berechtigt, die Laufzeit des Vertrages mittels einer einseitigen Erklärung in Textform zweimal um jeweils ein Jahr zu verlängern. Die Erklärung muss dem Auftragnehmer spätestens zwei Monate vor dem jeweiligen Ende der Laufzeit des Vertrages zugehen. Das Vertragsverhältnis endet daher spätestens am 30.06.2030, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Weitere Ausführungen enthalten die Vertragsunterlagen zu diesem Verfahren.
- Stadtverwaltung Geyer - BauamtFrist: 06. Mai
Winterdienstleistungen im Stadtgebiet 09468 Geyer
1) Zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle: Offizielle Bezeichnung: Stadtverwaltung Geyer - Bauamt; Straße, Hausnummer: Altmarkt 1; Postleitzahl: 09468; Ort: Geyer; Land: DE; Telefon: +49 3734610557; Fax: +49 3734610562; Internet-Adresse: www.stadt-geyer.com; E-Mail: antje.pemsel@stadt-geyer.com Den Zuschlag erteilende Stelle: s.o. Stelle, bei der die Angebote oder Teilnahmeanträge einzureichen sind: s.o. 2) Verfahrensart: Öffentliche Ausschreibung, Vergabenummer: WD-2026-01 3) Form, in der Teilnahmeanträge oder Angebote einzureichen sind: Angebote können schriftlich oder elektronisch abgegeben werden. 4) Ggf. in den Fällen des § 29 (3) die Maßnahmen zum Schutz der Vertraulichkeit und die Informationen zum Zugriff auf die Vergabeunterlagen: nicht angegeben 5) Art und : Die Stadt Geyer beabsichtigt Winterdienstleistungen ab der Wintersaison 2026 / 2027 neu zu vergeben. Gemäß der Satzung über die Straßenreinigung und den Winterdienst der Stadt Geyer hat diese für die öffentlichen Straßen Wege und Plätze die Räum- und Streupflicht. Der Auftragnehmer (AN) leistet für die Laufzeit des Vertrages, nach witterungsbedingtem Bedarf, die Schneeräum- und Streudienste auf den städtischen Verkehrswegen und Plätzen. Dazu wurden verschiedene Räumbereiche gebildet. Durch diese Ausschreibung sollen die in der Anlage näher beschriebenen Bereiche 3 und 4 neu vergeben werden. Angebote können für einen oder beide Räumbereich abgegeben werden. Die Beauftragung erfolgt für jedes Gebiete einzeln an den jeweils preis- günstigsten Bieter. Sollte der Zuschlag für beide Räumbereiche an den gleichen Bieter erfolgen, wird der Auftrag im Winterdienstvertrag zusammengefasst. Der Vertragsabschluss soll zunächst für 3 Jahre erfolgen. Der Vertrag verlängert sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, wenn kein Kündigung erfolgt. Der AN verfolgt eigenständig die Wettervorhersagen und Wetterberichte des Deutschen Wetterdienstes. Bei entsprechenden plötzlichen Eisglättewarnungen, Niederschlags- vorhersagen oder angekündigten Schneeverwehungen, am Vorabend oder in der Nacht, trifft der Auftragnehmer selbständig die Entscheidung über die Notwendigkeit eines Einsatzes. Er ist verpflichtet, den Winterdienst eigenverantwortlich und unaufgefordert so durchzuführen, dass stets eine ordnungsgemäße und zeitgerechte Schneeräumung gewährleistet ist. Der verkehrssichere Zustand muss ausreichend gegeben sein. Bei entsprechender Witterung ist auch mehrmals am Tag auszurücken. Der AN gewährleistet eine kurzfristige Reaktionszeit (max. 1 Stunde) / kurze Entfernung Fuhrparksitz vom Erfüllungsstandort. Kosten für An- und Abfahrt werden nicht extra vergütet. Bei Ausfall eines Fahrzeuges während der Vertragslaufzeit ersetzt der AN es umgehend durch ein gleichwertiges Fahrzeug. Die dadurch entstehenden Kosten, auch für die erneute Umrüstung und Anpassung der Winterdienstgeräte und Ausstattungen trägt der AN. Der AN stellt für die Leistungserbringung erforderliche qualifizierte Personal zur Verfügung. Die Schnee- und Glättebeseitigung ist pro Wintersaison durchzuführen. Diese erstreckt sich jeweils vom 1.11. des Jahres bis zum 31.3. des Folgejahres, bei Bedarf jedoch bereits vom ersten bis zum letzten Schneefall bzw. Überfrieren auch außerhalb der definierten Wintersaison. Der AN teilt dem Auftraggeber (AG) eine Telefonnummer mit, unter der jederzeit eine zuständige Person zur Alarmierung von Winterdiensteinsätzen erreicht werden kann. Die Winterdienstmaßnahmen müssen werktags bis 7:00 Uhr bzw. an Sonn- und Feiertagen bis 9:00 Uhr von Schnee geräumt und bei Schnee- und Eisglätte gestreut sein, bei Erfordernis sind die Winterdienstmaßnahmen auch mehrfach am Tag durchzuführen. Für die Räumarbeiten sollen grundsätzlich der Örtlichkeit angepasste, umweltschonende Maschinen eingesetzt werden. Zur Bekämpfung der Winterglätte (auch bei Glättebildung ohne Schnee) ist Auftau-/Steinsalz als Streugut auf die Verkehrsflächen aufzubringen. Diese wird vom AG zur Verfügung gestellt. Der AN entnimmt dieses aus dem Silo an der Bahnhofstraße in Geyer. Das Salz darf nur für den Winterdienst lt. Vertrag entnommen bzw. verwendet werden. Der Auftragnehmer hat alle ausgeführten Arbeiten ordentlich zu dokumentieren bzw. nachzuweisen. Pro Fahrzeug ist ein Räum- und Streubuch Einsatzbuch nach Vorgabe durch den AG zu führen. Alle Rapporte sind wöchentlich und auf Verlangen des Auftraggebers sofort nach dem Einsatz einzureichen. Ort(e) der Leistungserbringung: Offizielle Bezeichnung: Stadtgebiet der Stadt Geyer; Postleitzahl: 09468; Ort: Geyer; Land: DE 6) Ggf. Anzahl, Größe und Art der einzelnen Lose: entfällt, da keine losweise Vergabe 7) Nebenangebote sind nicht zugelassen. 8) Etwaige Bestimmungen über die Ausführungsfrist: Beginn: 01.11.2026, Ende: 31.03.2028 9) Die Vergabeunterlagen werden auf der Vergabeplattform evergabe.de bereitgestellt. Ein unentgeltlicher Abruf ohne Registrierung ist möglich unter https://www.evergabe.de/unterlagen/3367982/zustellweg-auswaehlen. 10) Angebotsfrist: 06.05.2026, 14:00 Uhr; Bindefrist: 05.06.2026 11) Höhe etwa geforderter Sicherheitsleistungen: siehe Vergabeunterlagen 12) Wesentliche Zahlungsbedingungen oder Angabe der Unterlagen, in denen sie enthalten sind: beschrieben in den Vergabeunterlagen und im LV 13) Mit dem Angebot oder dem Teilnahmeantrag vorzulegenden Unterlagen, die der Auftraggeber für die Beurteilung der Eignung des Bewerbers oder Bieters und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen verlangt: nicht angegeben 14) Angabe der Zuschlagskriterien, sofern diese nicht in den Vergabeunterlagen genannt werden: entfällt, siehe Vergabeunterlagen Winterdienst
- Klinikum Chemnitz gGmbH; c/o Klinikum Chemnitz Logistik- und Wirtschaftsgesellschaft mbH
Lieferung/Bereitstellung eines cloudbasierten Softwaresystems zur Zeiterfassung (Zeitwirtschaft - ZWS) & Personaleinsatzplanung (PEP) für ärztlichen Dienst, pflegerischen Dienst & weitere Dienstarten
Gegenstand des Vergabeverfahrens ist die Bereitstellung einer cloudbasierten Softwarelösung (Software as a Service) zur Zeiterfassung (Zeitwirtschaft – ZWS) und Personaleinsatzplanung (PEP) für den ärztlichen Dienst (ca. 720 Mitarbeiter:innen), den pflegerischen Dienst (ca. 2.180 Mitarbei-ter:innen) und weitere Dienstarten (ca. 1.372 Mitarbeiter:innen – medizinisch-technischer Dienst, Funktionsdienst, Verwaltungsdienst, Personal der Ausbildungsstätten). Zusätzlich müssen auch ca. 500 interne sowie ca. 300 externe Schüler:innen im System geführt werden. Es wird ausdrücklich eine marktverfügbare Standardlösung ausgeschrieben, die durch Parametrierung auf die Bedarfe der Auftraggeberin anpassbar ist. Individuallösungen oder Eigenentwicklungen sind ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für die bidirektionale Schnittstelle zur bestehenden SAP ERP R/3 HCM-Infrastruktur sowie zur neuen SAP S/4HANA-Umgebung. Weitere Anforderungen an Implementierung, Parametrierung, Schulungen und Prozessstandardisierung sind Bestandteil der Vergabeunterlagen bzw. des Leistungsverzeichnisses. Die Software muss insbesondere folgende Aufgabenbereiche abdecken und ist in einer integrierten Gesamtlösung bereitzustellen: -Personaleinsatzplanung inkl. Urlaubs- und Abwesenheitsmanagement (PEP) -Zeitwirtschaft (ZWS) -Vorbereitende Lohnabrechnung durch Bildung tarifvertraglich relevanter Lohnarten in Stunden- oder €-Werten -Employee Self Service (ESS) -Manager Self Service (MSS) -Reporting und Statistiken Das Zusammenwirken dieser Aufgabenbereiche ist für eine effiziente und zeitgemäße Personaleinsatzplanung, -steuerung und -abrechnung unabdingbar. Aus diesem Grund müssen diese Aufgaben eng verknüpft sein und sollen sich aus technologischer Sicht und aus Nutzersicht als eine Einheit darstellen. Die Lösung muss problemlos in die im KC vorliegende IT Infrastruktur (SAP ERP R/3 HCM & SAP S/4HANA HCM & SAP IS-H/i.s.h.med) eingebunden werden können und zwingend über standardisierte Schnittstellen (aktueller Stand der Technik) mit den bereits genutzten Softwarelösungen kommunizieren. Über die Schnittstellen müssen sowohl Stammdaten, als auch An- und Abwesenheits- sowie Lohndaten uni- und bidirektional (je nach Datenart) fließen. Die Schnittstelle muss zwingend mit Änderungsdatensätzen arbeiten (zu ändernde Datensätze im SAP werden gelöscht und neu angelegt oder mit neuen Datensätzen überschrieben), um den höchsten Grad der Automatisierung zu gewährleisten und die Notwendigkeit manuellen Eingreifens bestmöglich zu minimieren. Zur Abbildung reibungsloser Prozesse muss die PEP Lösung einen konsistenten, sicheren und medienbruchfreien Datenaustausch sicherstellen. Gerade für die Abrechnung der Mitarbeiter ist dies unerlässlich und würde bei Ausbleiben den Betrieb des KC nachhaltig negativ beeinträchtigen. Eine möglichst automatisierte Übernahme erforderlicher Daten aus den Altsystemen muss sichergestellt werden. Die neue PEP-Lösung muss Daten aus dem IS-H/i.s.h.med importieren, in Personalbedarf wandeln und in die Einsatzplanung integrieren können. Mit Hilfe der PEP-Lösung müssen die aktuell am Klinikum Chemnitz für die korrekte Lohnabrechnung aller Dienstarten benötigten Lohnarten entsprechend der tariflichen Regelungen erzeugt und zeitgesteuert an das Lohn- und Gehaltssystem SAP HCM übergeben werden. Im ärztlichen Tarifvertrag müssen aktuell 39 unterschiedliche Lohnarten, im nichtärztlichen Tarifvertrag 32 Lohnarten abgebildet werden. Teilweise entstehen Lohnarten mitarbeiterindividuell und abhängig von unterschiedlichen Bedingungen wie Abteilung, Qualifikation des Mitarbeiters, individuelle Vereinbarung. Gerade bei Rufdiensten kommt es vor, dass innerhalb eines Bereichs Rufdienste nach einer festen Pauschale oder nach den tarifvertraglichen Regelungen vergütet werden. Die Softwarelösung muss in der Lage sein, diese Konstellationen auch untermonatig abzubilden (siehe hierzu auch Leistungsverzeichnis) Die Anbindung der Mitarbeiter an die neue PEP-Softwarelösung soll in vorher festgelegten Wellen erfolgen. Demnach muss sichergestellt sein, dass ein Teil der Mitarbeiter weiter am SAP PEP und andere Mitarbeiter an der neuen PEP-Lösung geführt werden. Der Auftragnehmer muss sicherstellen, dass für den Zeitraum der Implementierung und des Rollouts beide Systeme parallel produktiv funktionieren und sich nicht gegenseitig beeinflussen. Die in 2026 geplante S/4HANA-Migration des SAP ERP R/3 HCM (Unicode-Umstellung, Datenbankmigration und S/4-Anwendung) ist zwingend zu berücksichtigen. Dies betrifft sowohl das Projektmanagement, als auch die Funktion (bidirektionale Integration mit den Altsystemen HCM und ERP und dem Migrationsziel, keine PEP-Funktion Pflege nach S/4HANA-Migration im HCM). Zusätzlich ist eine Integration mit dem Parallelprojekt S/4HANA-Migration erforderlich. Die PEP-Lösung soll auf der aktuellen SAP HCM Version ECC 8 eingeführt werden. Beginnend 2026 soll der Umstieg des SAP ERP R/3 HCM auf SAP S/4HANA HCM erfolgen und damit auch die Migration der PEP-Software auf das neue System. Demnach wird vorausgesetzt, dass der Auftragnehmer die Schnittstellen seiner Softwarelösung bereits erfolgreich von SAP ECC auf S/4HANA migriert hat und alle geforderten Funktionen vollumfänglich auch in der Integration mit einem S/4HANA System (HCM und ERP) zur Verfügung stehen. Für die Beschaffung wird ein projektspezifischer EVB-IT-Cloudvertrag & -Dienstvertrag geschlossen. Der Vertragsentwurf ist Teil dieser Veröffentlichung sowie der Vergabeunterlagen zum Erstangebot und kann durch den Auftraggeber im Rahmen der Vergabeverhandlungen weiter konkretisiert werden. Die Beschaffung erfolgt für eine Mindestvertragslaufzeit von 36 Monaten nach Herstellung der Betriebsbereitschaft. Hiernach verlängert sich der Vertrag jeweils um ein Jahr, falls dieser nicht sechs Monate vor Vertragsende von einer Partei gekündigt wird. Einzelheiten hierzu ergeben sich auch aus den Vergabeunterlagen der späteren Angebotsphase bzw. Angebotsphasen.
- Landeskreditbank Baden-Württemberg - Förderbank - (L-Bank)
L-Bank - Vergabe für einen Dienstleistungsvertrag für Unterhaltsreinigungsarbeiten (Standort Karlsruhe)
Die L-Bank ist das Förderinstitut des Landes Baden-Württemberg. Ihre Geschäftstätigkeit wird von dem gesetzlichen Auftrag bestimmt, das Land bei der Erfüllung seiner öffentlichen Aufgaben, insbesondere in den Bereichen der Struktur-, Wirtschafts- und Sozialpolitik, zu unterstützen und dabei Fördermaßnahmen im Einklang mit den Beihilfevorschriften der Europäischen Union durchzuführen. Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens ist der Abschluss eines Dienstleistungsvertrags für Reinigungsarbeiten am Standort "Haus 1,2,3 und TPK" der L-Bank in Karlsruhe (Schlossplatz 10,12,21 und Albert-Nestler-Str. 24, 26, 76131 Karlsruhe). Der Leistungsgegenstand erstreckt sich auf die Unterhaltsreinigung von Einzel-, Doppel-, Dreier- und Großraumbüros, Sanitäranlagen (WC, Duschen und Aufenthaltsräume), Verkehrfläche (Flure und Treppenhäuser), Besprechungsräume sowie die Außenanlagen des Gebäudes mit Winterdienst. Die zu reinigende Reinigungsfläche beläuft sich derzeit auf ca. 44.320m² (Innenflächen) + 2.378m² (Außenflächen). Das Haus 2 wird voraussichtlich ab Mitte des Jahres 2027 technisch sowie architektonisch kernsaniert. Daher werden zukünftig ab dem Umbaubeginn Ausweichflächen im Raum Karlsruhe (vermutlich Albert-Nestler-Straße,76131 Karlsruhe) hinzukommen und dafür die Flächen von Haus 2 entfallen. Die Ausweichflächen sind daher ebenfalls Leistungsgegen-stand dieser Ausschreibung. Aufgrund der veränderten Bedingungen hinsichtlich der Mitarbeiterpräsenz vor Ort bzw. im Homeoffice strebt die L-Bank in diesem Umbauprojekt auch die Gestaltung eines modernen Arbeitsumfelds (bspw. mit Desksharing-Optionen) an. Diese Aspekte sind im Rahmen der späteren Leistungserbringung durch den künftigen Auftragnehmer zu berücksichtigen. Insbesondere wird von dem künftigen Auftragnehmer ein innovatives Konzept zum flexiblen Umgang mit den zu reinigenden Flächen erwartet, das auf mögliche Änderungen in der Nutzungsfrequenz sowie den Reinigungsanforderungen flexibel und unter Berücksichtigung der moderne Büroflächennutzung reagiert. Die L-Bank legt in diesem Zusammenhang großen Wert auf eine konzeptionelle Herangehensweise, die eine bedarfsorientierte und kundenzentrierte Dienstleistung mit entsprechendem Kommunikationstool und fortlaufender Qualitätsoptimierung vorsieht. Die Leistung soll sich daher von starren Reinigungszyklen für vorgegebene Raumbücher deutlich abheben. Im Rahmen der Leistungserbringung sind zudem sehr hohe sicherheitstechnische Anforderungen für die Räumlichkeiten zu berücksichtigen. Dies muss sich insbesondere in der Personaleinsatzplanung mit einem möglichst hohen Anteil an Stammpersonal widerspiegeln. Auf folgende Reinigungsmittel ist grundsätzlich zu verzichten: - Spülkastenzusatzstoffe, WC-/Spülkasteneinhänger, WC-Steine, Duft-/Reinigungssteine für Urinale; - Lufterfrischer/Duftspender für WC und Waschräume; - Chemische Abflussreiniger; - Einsatz von Desinfektionsmittel bzw. Desinfektionsreiniger, soweit es sich nicht um hygienisch anspruchsvolle Bereiche, z. B. Küchen, ein Hygieneplan den Einsatz von Desinfektionsmittel bzw. Desinfektionsreiniger vorschreibt, der Auftraggeber dies gezielt im Einzelfall anordnet oder rechtliche Anforderungen, z. B. gemäß Infektionsschutzgesetz, dem entgegenstehen. Die angewandten Produkte sollen kennzeichnungsfrei gemäß CLP-Verordnung sein. Die Reinigung soll außerdem über maschinelle Hilfsmittel und muss ohne den Einsatz von Kraftstoffen erfolgen. Der Vertragsschluss ist bis Anfang Mai 2026 vorgesehen. Der Vertrag soll am 01. Juli 2026 beginnen und hat zunächst eine feste Laufzeit von 24 Monaten bis zum 30. Juni 2028 (Grundlaufzeit). Darüber hinaus bestehen zugunsten des Auftraggebers zwei einseitige Verlängerungsoptionen von jeweils zwölf Monaten, sofern der Vertrag nicht sechs Monate vor Ablauf eines Kalenderquartals gekündigt wird. Die Kommunikation zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer erfolgt in deutscher Sprache. Nähere Einzelheiten werden den zur Angebotsabgabe ausgewählten Unternehmen mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe zur Verfügung gestellt. Informationen zur L-Bank erhalten Sie unter www.l-bank.de.
- Flughafen Paderborn/Lippstadt GmbHBürenFrist: 18. Mai
Rahmenvereinbarung zur Versorgung des Flughafen Paderborn-Lippstadt mit Flugturbinenkraftstoff
Die Auftraggeberin, die Flughafen Paderborn/Lippstadt GmbH, ist Betreiberin des Verkehrsflughafen Paderborn-Lippstadt (im Folgenden: Flughafen). Dieser Verkehrsflughafen hat landesweite Bedeutung für den Flugverkehr in Nordrhein-Westfalen. Der Flughafen ist der Heimathafen für Urlaubs- und Geschäftsreisende aus Ostwestfalen-Lippe sowie den angrenzenden Regionen in Hessen, Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen. Zum Leistungsangebot gehören neben Linien- und Touristikflügen auch Business- und Privatcharterverkehre. Das Flugangebot umfasst Direktverbindungen zu beliebten Urlaubsdestinationen in u.a. Spanien, der Türkei, Griechenland und Ägypten. Darüber hinaus stellt der Heimathafen den Anschluss der Region an den weltweiten Luftverkehr über die regelmäßige Anbindung an das Drehkreuz München sicher. 2025 verzeichnete der Flughafen ein Fluggastaufkommen von rund 711.000 Passagieren sowie mehr als 44.000 Starts und Landungen. Nähere Informationen sind unter https://www.airport-pad.com/de abrufbar. Die Auftraggeberin verkauft den Fluggesellschaften, die den Flughafen nutzen, Flugturbinenkraftstoff auf eigene Rechnung und im eigenen Namen. In diesem Vergabeverfahren sucht die Auftraggeberin einen Auftragnehmer („AN“), mit dem sie eine Rahmenvereinbarung (nachfolgend auch „RV“, „Vertrag“ oder „Vereinbarung“) über die Lieferung von Flugturbinenkraftstoff Jet A1 schließt. Der AN soll dann die Auftraggeberin auf Abruf mit dem Flugturbinenkraftstoff Jet A1 – auf gesonderte Anforderung der Auftraggeberin mit einem Mindestanteil an Sustainable Aviation Fuel (SAF), der die Anforderungen gem. Anhang I zur Verordnung (EU) 2023/2405 des Europäischen Parlaments und des Rates bzw. einer etwaig während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung an deren Stelle tretende nationale oder europäische Regelung erfüllt – versorgen sowie Flugfeldtankfahrzeuge zur Verfügung stellen. Als Leistungsbeginn wird der 01. Juli 2026 festgelegt. Der Leistungsumfang setzt sich aus folgenden Leistungskomponenten zusammen: • Versorgung mit in der Regel maximal bis zu 150 Kubikmetern (in Einzelfällen auch bis zu 190 Kubikmetern) Flugturbinenkraftstoff Jet A1 je Einzelabruf – auf gesonderte Anforderung des Auftraggebers mit einem vom Auftraggeber geforderten Mindestanteil an SAF, der die Anforderungen gem. Anhang I zur Verordnung (EU) 2023/2405 des europäischen Parlaments und des Rates bzw. einer etwaig während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung an deren Stelle tretende nationale oder europäische Regelung erfüllt –auf Abruf, • Zurverfügungstellung von drei Flugfeldtankwagen (Mindestfassungsvermögen 20, 28 und 28 Kubikmeter; Nozzle- und Druckbetankungsfunktion; Hubbühnen bei den beiden größeren Fahrzeugen; ggf. zeitlich leicht gestaffelte Zurverfügungstellung), • jährliche Online-Personalschulung zur Qualitätskontrolle und Arbeitssicherheit. Nicht Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung sind dagegen andere Flugkraftstoffe.
- Flughafen Paderborn/Lippstadt GmbH
Rahmenvereinbarung zur Versorgung des Flughafen Paderborn-Lippstadt mit Flugturbinenkraftstoff
Die Auftraggeberin, die Flughafen Paderborn/Lippstadt GmbH, ist Betreiberin des Verkehrsflughafen Paderborn-Lippstadt (im Folgenden: Flughafen). Dieser Verkehrsflughafen hat landesweite Bedeutung für den Flugverkehr in Nordrhein-Westfalen. Der Flughafen ist der Heimathafen für Urlaubs- und Geschäftsreisende aus Ostwestfalen-Lippe sowie den angrenzenden Regionen in Hessen, Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen. Zum Leistungsangebot gehören neben Linien- und Touristikflügen auch Business- und Privatcharterverkehre. Das Flugangebot umfasst Direktverbindungen zu beliebten Urlaubsdestinationen in u.a. Spanien, der Türkei, Griechenland und Ägypten. Darüber hinaus stellt der Heimathafen den Anschluss der Region an den weltweiten Luftverkehr über die regelmäßige Anbindung an das Drehkreuz München sicher. 2025 verzeichnete der Flughafen ein Fluggastaufkommen von rund 711.000 Passagieren sowie mehr als 44.000 Starts und Landungen. Nähere Informationen sind unter https://www.airport-pad.com/de abrufbar. Die Auftraggeberin verkauft den Fluggesellschaften, die den Flughafen nutzen, Flugturbinenkraftstoff auf eigene Rechnung und im eigenen Namen. In diesem Vergabeverfahren sucht die Auftraggeberin einen Auftragnehmer („AN“), mit dem sie eine Rahmenvereinbarung (nachfolgend auch „RV“, „Vertrag“ oder „Vereinbarung“) über die Lieferung von Flugturbinenkraftstoff Jet A1 schließt. Der AN soll dann die Auftraggeberin auf Abruf mit dem Flugturbinenkraftstoff Jet A1 – auf gesonderte Anforderung der Auftraggeberin mit einem Mindestanteil an Sustainable Aviation Fuel (SAF), der die Anforderungen gem. Anhang I zur Verordnung (EU) 2023/2405 des Europäischen Parlaments und des Rates bzw. einer etwaig während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung an deren Stelle tretende nationale oder europäische Regelung erfüllt – versorgen sowie Flugfeldtankfahrzeuge zur Verfügung stellen. Als Leistungsbeginn wird der 01. Juli 2026 festgelegt. Der Leistungsumfang setzt sich aus folgenden Leistungskomponenten zusammen: • Versorgung mit in der Regel maximal bis zu 150 Kubikmetern (in Einzelfällen auch bis zu 190 Kubikmetern) Flugturbinenkraftstoff Jet A1 je Einzelabruf – auf gesonderte Anforderung des Auftraggebers mit einem vom Auftraggeber geforderten Mindestanteil an SAF, der die Anforderungen gem. Anhang I zur Verordnung (EU) 2023/2405 des europäischen Parlaments und des Rates bzw. einer etwaig während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung an deren Stelle tretende nationale oder europäische Regelung erfüllt –auf Abruf, • Zurverfügungstellung von drei Flugfeldtankwagen (Mindestfassungsvermögen 20, 28 und 28 Kubikmeter; Nozzle- und Druckbetankungsfunktion; Hubbühnen bei den beiden größeren Fahrzeugen; ggf. zeitlich leicht gestaffelte Zurverfügungstellung), • jährliche Online-Personalschulung zur Qualitätskontrolle und Arbeitssicherheit. Nicht Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung sind dagegen andere Flugkraftstoffe.
- Landesamt für Umweltschutz Sachsen-AnhaltHalle (Saale)Frist: 06. Mai
Unterhalts- und Glasreinigung der Standorte Reideburger Str. 47 und Reilstr. 72
Gegenstand der Ausschreibung ist die Durchführung von Unterhaltsreinigungsleistungen einschließlich der Lieferung und Bestückung von Sanitärverbrauchsmaterialien sowie Glasreinigungsleistungen an zwei Standorten des Landesamtes für Umweltschutz Sachsen-Anhalt in Halle (Saale). Die Leistungen sind in vier Lose aufgeteilt (Unterhalts- und Glasreinigung je Standort). Maßgeblich für Art und en sind das Leistungsverzeichnis sowie die Flächen- und Glasverzeichnisse der Vergabeunterlagen. Die Unterhaltsreinigung umfasst sämtliche in den Flächenverzeichnissen benannten Räume einschließlich Nebenflächen, Verkehrsflächen sowie Sanitärbereiche. Die Glasreinigung umfasst sämtliche im Glasverzeichnis aufgeführten Glasflächen einschließlich Rahmen, Falzen und angrenzenden Flächen, soweit diese üblicherweise im Rahmen einer Glasreinigung mitgereinigt werden. An beiden Standorten sind teilweise Laborbereiche zu reinigen. In diesen Bereichen bestehen erhöhte Anforderungen an Sicherheit, Verhalten und Arbeitsweise. Die Reinigung ist so zu organisieren und durchzuführen, dass der Laborbetrieb zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt wird. Der Auftragnehmer hat sicherzustellen, dass ausschließlich geeignetes und entsprechend unterwiesenes Personal eingesetzt wird und alle geltenden Sicherheits-, Verhaltens- und Zutrittsregelungen eingehalten werden. Für einzelne Glasflächen sind besondere Zugangsmittel (z. B. Hublift, fahrbare Gerüste oder vergleichbare Einrichtungen) erforderlich. Die Auswahl, Bereitstellung und der sichere Einsatz dieser Arbeitsmittel obliegen dem Auftragnehmer und sind in die Kalkulation einzubeziehen. Die Lieferung der für die Nutzung der Sanitärbereiche erforderlichen Verbrauchsmaterialien (insbesondere Toilettenpapier, Papierhandtücher, Seife sowie Müllbeutel) ist Bestandteil der Leistung. Die Bestückung der entsprechenden Spender erfolgt durch das Reinigungspersonal. Der Auftragnehmer hat eine kontinuierliche und bedarfsgerechte Versorgung sicherzustellen. Die Entsorgung des anfallenden Abfalls erfolgt entsprechend der vor Ort praktizierten Mülltrennung. Es ist sicherzustellen, dass getrennt erfasste Abfallfraktionen auch getrennt entsorgt werden. Die Leistung ist eigenverantwortlich so zu organisieren, dass die vertraglich geschuldete Qualität dauerhaft und vollständig erbracht wird. Hierzu hat der Auftragnehmer insbesondere ausreichend qualifiziertes Personal sowie geeignete Geräte, Maschinen und Reinigungsmittel einzusetzen. Die Kalkulation hat unter Berücksichtigung realistischer Zeitansätze zu erfolgen. Die Reinigungsleistungen erfolgen auf Grundlage eines mit dem Auftraggeber abzustimmenden Reinigungsplans, der insbesondere Reinigungszeiten, Reinigungsintervalle und Zugänglichkeiten berücksichtigt. Einschränkungen durch den laufenden Dienstbetrieb sind zu beachten. Die Glasreinigung ist regelmäßig zweimal jährlich (in der Regel Frühjahr und Herbst) durchzuführen. Die konkreten Termine sind rechtzeitig mit dem Auftraggeber abzustimmen. Zum Vertragsbeginn ist am Standort Reilstraße eine Grundreinigung definierter Bereiche (Keller, Erdgeschoss und 1. Obergeschoss) durchzuführen. Die eingesetzten Reinigungsmittel müssen den Anforderungen an Umwelt- und Gesundheitsverträglichkeit entsprechen (z. B. Ecolabel, Blauer Engel oder gleichwertig). Der Auftragnehmer hat den sach- und fachgerechten Einsatz der Produkte sicherzustellen. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass die in den Vergabeunterlagen enthaltenen Flächen-, Glas- und Leistungsangaben die maßgebliche Kalkulationsgrundlage darstellen. Die örtlichen Gegebenheiten, insbesondere Zugänglichkeiten, Nutzungsintensität sowie besondere Anforderungen einzelner Bereiche (z. B. Laborbereiche), sind vom Bieter eigenverantwortlich zu berücksichtigen. Den Bietern wird die Möglichkeit eingeräumt, die Objekte im Rahmen einer Besichtigung vor Angebotsabgabe in Augenschein zu nehmen. Es wird ausdrücklich empfohlen, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen, um sich ein vollständiges Bild der örtlichen Gegebenheiten und der daraus resultierenden Anforderungen an die Leistungserbringung zu verschaffen. Besichtigungstermine können nach vorheriger Abstimmung bis spätestens eine Woche vor Ablauf der Angebotsfrist, mithin bis zum 29.04., vereinbart und durchgeführt werden. Vor dem Hintergrund des engen zeitlichen Rahmens des Vergabeverfahrens sowie des zwingenden Vertragsbeginns zum 01.07.2026 wird darauf hingewiesen, dass eine Verlängerung der Angebotsfrist ausgeschlossen ist. Die Bieter sind daher gehalten, die Vergabeunterlagen vollständig und sorgfältig zu prüfen, offene Fragen rechtzeitig über die Bieterkommunikation zu klären sowie die Besichtigungsmöglichkeit frühzeitig wahrzunehmen.
- Verkehrsbetriebe Hamburg-Holstein GmbH
Nutzerzentrierte Innovations- und Konzeptionsleistungen zur barrierefreien Optimierung und Weiterentwicklung der CUSTOM-App
vhh.mobility hat im Rahmen eines Förderprojekts der Freien und Hansestadt Hamburg die CUSTOM-App entwickelt - eine barrierefreie Assistenz-App für den öffentlichen Nahverkehr im Großraum Hamburg, die auf dem "Zwei-Sinne-Prinzip" basiert und Menschen mit Seh- und Hörbeeinträchtigungen einen selbstständigen und sicheren Zugang zu Fahrgastinformationen ermöglicht. Anfang 2025 ist die App in den regulären Betrieb übergegangen. Im Rahmen des nunmehr laufenden dreijährigen Förderprojekts der European Urban Initiative (EUI, Projektreferenznummer EUI03-134-CUSTOM) soll die CUSTOM-App systematisch weiterentwickelt und auf den gesamten hvv-Verbund ausgeweitet werden. Die Freie und Hansestadt Hamburg fungiert als Fördermittelnehmerin. Dem Projektkonsortium gehören neben vhh.mobility als federführendem Unternehmen die Hamburger Hochbahn AG, die S-Bahn Hamburg GmbH, die HADAG Seetouristik und Fährdienst AG, die Technische Universität Hamburg sowie die Dialoghaus Hamburg gGmbH an. Im Zuge der Weiterentwicklung wird der Kreis der adressierten Zielgruppen bewusst ausgeweitet: Neben Menschen mit Seh- und Hörbeeinträchtigungen werden künftig auch Menschen mit kognitiven Einschränkungen (z.B. eingeschränkte Informationsverarbeitung, Orientierung oder Merkfähigkeit) sowie Menschen mit mobilitätsbezogenen Einschränkungen (z.B. eingeschränkte Gehfähigkeit, Rollstuhl- oder Gehhilfennutzung) einbezogen. Gegenstand der vorliegenden Vergabe ist die Erbringung nutzerzentrierter Innovations- und Konzeptionsleistungen zur barrierefreien Optimierung und Weiterentwicklung der CUSTOM-App. Die Leistung umfasst die Konzeption, Durchführung und Auswertung eines strukturierten, nutzerzentrierten Innovationsprozesses in acht Arbeitspaketen. Ziel ist die Gewinnung fundierter, evidenzbasierter Erkenntnisse über Nutzungserfahrungen, Barrieren und Verbesserungspotenziale der CUSTOM-App sowie die Entwicklung priorisierter, validierter und dokumentierter konzeptioneller Lösungsansätze, die als Entscheidungs- und Arbeitsgrundlage für die technische Weiterentwicklung der App durch einen gesondert zu beauftragenden App-Entwicklungsdienstleister dienen. Technische Entwicklungs-, Programmier-, Implementierungs-, Betriebs-, Wartungs- oder Supportleistungen sind ausdrücklich nicht Gegenstand dieser Vergabe. Die zu erbringende Leistung gliedert sich in acht aufeinander aufbauende Arbeitspakete: Arbeitspaket 1 - Rekrutierung und Akquise von Teilnehmenden Arbeitspaket 2 - Einbindung relevanter Stakeholder Arbeitspaket 3 - Nutzerforschung und Bedarfserhebung Arbeitspaket 4 - Co-Creation, Design Thinking und Ideengenerierung Arbeitspaket 5 - UX/UI-Analyse und konzeptionelle Weiterentwicklung Arbeitspaket 6 - Prototyping und nutzerbasierte Validierung Arbeitspaket 7 - Iteration und Priorisierung Arbeitspaket 8 - Erstellung programmierreifer Wireframes Anforderungen an die Leistungserbringung Barrierefreiheit: Sämtliche Arbeitspakete sind barrierefrei durchzuführen. Dies umfasst zwingend den Einsatz von Schriftdolmetschung und Gebärdensprachdolmetschung sowie die Berücksichtigung weiterer zielgruppenspezifischer Kommunikations- und Unterstützungsmaßnahmen. Kooperativer Arbeitsprozess: Die Leistung ist als partnerschaftlicher, kooperativer Prozess angelegt. Eine enge und kontinuierliche Zusammenarbeit zwischen Auftragnehmer, Auftraggeberin und den Projektpartnern des Konsortiums sowie weiteren Dienstleistern ist ausdrücklich vorgesehen und vertraglich geschuldet. Der Auftragnehmer bringt seine fachliche, methodische und konzeptionelle Expertise aktiv ein und arbeitet transparent, abstimmungsorientiert und lösungsbezogen. Agiles Vorgehen: Im Zuge der Leistungserbringung ist ein agiles sowie exploratives Vorgehen anzuwenden, das eine hohe Flexibilität im Umgang mit Rückmeldungen aus den Nutzertests und Validierungsprozessen gewährleistet und die Erprobung innovativer Lösungsansätze ermöglicht. Vollständige Leistungserbringung: Der Auftragnehmer hat sicherzustellen, dass sämtliche Arbeitspakete vollständig, fristgerecht und in der vertraglich vereinbarten Qualität erbracht werden. Die Mindestvorgaben der Vergabeunterlagen zur Leistungserbringung dürfen weder unterschritten noch einseitig abgeändert werden. Leistungszeitraum: Die Leistung ist projektbegleitend im Rahmen der CUSTOM-Projektlaufzeit frühestens ab Zuschlagserteilung bis zum [Datum einfügen] zu erbringen. Eine detaillierte Terminplanung wird nach Beauftragung gemeinsam mit der Auftraggeberin erarbeitet und abgestimmt. Bei der vorliegenden Vergabe handelt es sich um ein eigenständiges Teillos der Gesamtmaßnahme EUI03-134-CUSTOM. Ein weiteres Teillos umfasst die technischen App-Entwicklungs- und Programmierleistungen und wird in einem gesonderten Vergabeverfahren vergeben. Beide Lose sind konzeptionell aufeinander abgestimmt; der Auftragnehmer des vorliegenden Loses hat eine enge Zusammenarbeit mit dem künftigen technischen Dienstleister des zweiten Loses zu gewährleisten.
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