Farm Plan Services - Natterjack Toad
Die NPWS Agri-Ecology Unit sucht Dienstleistungen für die Erstellung von NPWS-Farmplänen. Es handelt sich hierbei um die Erneuerung von Plänen für landwirtschaftliche Betriebe, die bereits in den vergangenen fünf Jahren Teil des NPWS Farm Plan Scheme waren.
Angebotsfrist:31. März 2026(abgelaufen)
Typ:Ausschreibung
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Inhalt auf einen Blick
Die NPWS Agri-Ecology Unit sucht Dienstleistungen für die Erstellung von NPWS-Farmplänen. Es handelt sich hierbei um die Erneuerung von Plänen für landwirtschaftliche Betriebe, die bereits in den vergangenen fünf Jahren Teil des NPWS Farm Plan Scheme waren.
- Ausschreibungstyp: Ausschreibung
- Auftraggeber: Gemeinde Waldachtal
- Veröffentlicht: 11. März 2026
- Frist: 31. März 2026
- Thema: Ökolandbau
Ausschreibungsbeschreibung
Die NPWS Agri-Ecology Unit sucht Dienstleistungen für die Erstellung von NPWS-Farmplänen. Es handelt sich hierbei um die Erneuerung von Plänen für landwirtschaftliche Betriebe, die bereits in den vergangenen fünf Jahren Teil des NPWS Farm Plan Scheme waren.
Weiterführende Details
Nach Registrierung stehen Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung strukturiert bereit.
- Kernanforderungen der Ausschreibung priorisiert aufbereitet
- Fristen, Eignungskriterien und Unterlagen in einem Ablauf
- Hinweise zur strukturierten Angebotsvorbereitung
- Passende Folgeausschreibungen automatisch entdecken
Dokumente und Anhänge
49 Dateien erfasst- PDF Notice (BUL)
- PDF Notice (SPA)
- PDF Notice (CES)
- PDF Notice (DAN)
- PDF Notice (DEU)
- PDF Notice (EST)
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- Sprinkenhof GmbH
Sanierung und Modernisierung des Strafjustizgebäudes Sievekingplatz
Die Sprinkenhof GmbH beabsichtigt, die Kanalsanierung bzw. den teilweisen Umbau der Kanalisation zum Trennsystem in dem gesamten Gerichtsgebäude in der Straße Sievekingplatz 3 durchzuführen. Hierzu sind in den vergangenen Jahren bereits Kanaluntersuchungen durchgeführt worden und auch schon partielle Umbau- und Sanierungsarbeiten ausgeführt worden. Diese Maßnahmen sind Teil der Modernisierung und größeren Umbaumaßnahmen an dem Strafjustizgebäude. Das denkmalgeschützte Strafjustizgebäude ist das zentrale Strafgericht Hamburgs und verfügt über Hochsicherheitsbereiche. Eine komplette Einstellung des Betriebs während der Bauphase ist nicht möglich. Ein störungsfreier Teilbetrieb ist während der Bauphase aufrecht zu erhalten und sicher mit den Abläufen des Gerichtsbetriebs abzustimmen. Die notwendigen Vorbereitungen und Arbeiten können aufgrund ihrer Einschränkung für den ansonsten laufenden Betrieb und der Nutzerin nur in den abgestimmten Zeitfenstern stattfinden. Eine besondere Herausforderung an die Planung und an die bauliche Umsetzung besteht zum einen durch die hohen Sicherheitsanforderungen, sowie die beengten räumlichen Verhältnisse der Innenhöfe. In der Anlage ist ein Plan mit dem zu bearbeitenden Bereich beigefügt. Vor der Einsichtnahme ist die Compliance-Erklärung (Anlage TNW 5) zu unterzeichnen. Die Maßnahme soll in einem Zuge geplant, ausgeschrieben und bauleitend betreut werden. Zusätzlich sind die Umlegungen und Neuordnungen im Zuge des Umbaus zum Trennsystem mit dem TGA-Planer abzustimmen. Diese sind verantwortlich für alle Leitungen in dem Gebäude und unter der Sohle. Die Übergabe der Zuständigkeit beginnt ab 1,00 m vom Rand der Gebäudehülle. Geplant ist die Beauftragung der Dienstleistung: Objektplanung für Ingenieurbauwerke, Teil 3, Abschnitt 3, §§ 41 bis 44 HOAI 2021. Das Leistungsbild umfasst die Leistungsphasen 1-9 und ist der Honorarzone III, Mittelsatz zuzuordnen. Die anrechenbaren Kosten werden nach einer ersten groben Schätzung auf netto 850.000 € geschätzt. Die benötigten Planungsleistungen des Vorhabens werden stufenweise beauftragt. Die Beauftragung erfolgt dabei in 3 Stufen, wobei sich die einzelnen Leistungsphasen wie folgt auf die Stufen aufteilen: -Stufe 1: Leistungsphasen 1 – 4 (Grundlagenermittlung, Vorplanung, Entwurfsplanung, Genehmigungsplanung) -Stufe 2: Leistungsphasen 5 – 7 (Ausführungsplanung, Vorbereitung der Vergabe, Mitwirkung bei der Vergabe) -Stufe 3: Leistungsphase 8 – 9 (Objektüberwachung – Bauüberwachung und Dokumentation, Objektbetreuung) Mit dem Zuschlag wird die Stufe 1 beauftragt. Die Beauftragung der weiteren Leistungsphasen erfolgt stufenweise und optional.
- Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG)
Beschaffung eines S3-Speichersystems und Unterstützungsleistungen im LfULG
Das Sächsische Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie plant den Aufbau eines neuen, hochredundanten S3-Speichersystems in seinem Rechenzentrum Lichtenwalde zur Aufnahme von Daten der EU-Agrarförderung. Die fachspezifische Software, die künftig im LfULG eingesetzt werden soll und die ihre Daten in diesem S3-Speicher ablegen soll, gibt konkrete Schnittstellen vor, die vom S3-Speicher (on premise) zur Verfügung gestellt werden müssen. Das neue S3-Speichersystem soll in die bestehenden RZ-Infrastrukturen des GB SMUL eingebettet werden. Zum Auftragsumfang gehören neben der Lieferung des S3-Speichersystems dessen Einbau, die Installation und Inbetriebnahme der Systeme (in der vorhandenen RZ-Infrastruktur), der erweiterte Herstellersupport (über 5 Jahre mit Festplattenverwurf), die Integration in die vorhandene RZ-Infrastruktur, Funktions- und Lasttests, die Unterstützung beim Einrichten in das bestehende Backup-System des LfULG, die Unterstützung bei der Erstellung des Betriebskonzeptes, die Härtung nach den Regeln des BSI-Grundschutzes, die Schulung der Administratoren sowie diverse Unterstützungsleistungen nach Bedarf während der gesamten supporteten Betriebszeit des Speichersystems. Die Systeme sollen in Abstimmung mit dem AG in bestehende 19" Rackschränke eingebaut werden. Die Aufteilung und Anordnung der Komponenten sind vorab mit dem AG abzustimmen. Der Schrank ist bereits mit USV-geschützten Steckdosenleisten (C13) ausgestattet, die in Absprache zu nutzen sind. Für alle Komponenten des neuen S3-Speichersystems sind beim AG die für einen ordnungsgemäßen Betrieb erforderlichen Monitoringsysteme zu planen und aufzubauen (in Zusammenhang mit der Erstellung eines Betriebskonzeptes) Der AG fordert für die Lieferung und die Garantieleistungen sowie für alle weiteren Leistungen bis zur Inbetriebnahme des Systems, für die Systemwartung sowie die Dienstleistungen nach der Abnahme des Systems den Abschluss eines EVB-IT-Systemlieferungsvertrages.
- Frist: 17. Apr.
Beschaffung eines S3-Speichersystems und Unterstützungsleistungen im LfULG
Das Sächsische Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie plant den Aufbau eines neuen, hochredundanten S3-Speichersystems in seinem Rechenzentrum Lichtenwalde zur Aufnahme von Daten der EU-Agrarförderung. Die fachspezifische Software, die künftig im LfULG eingesetzt werden soll und die ihre Daten in diesem S3-Speicher ablegen soll, gibt konkrete Schnittstellen vor, die vom S3-Speicher (on premise) zur Verfügung gestellt werden müssen. Das neue S3-Speichersystem soll in die bestehenden RZ-Infrastrukturen des GB SMUL eingebettet werden. Zum Auftragsumfang gehören neben der Lieferung des S3-Speichersystems dessen Einbau, die Installation und Inbetriebnahme der Systeme (in der vorhandenen RZ-Infrastruktur), der erweiterte Herstellersupport (über 5 Jahre mit Festplattenverwurf), die Integration in die vorhandene RZ-Infrastruktur, Funktions- und Lasttests, die Unterstützung beim Einrichten in das bestehende Backup-System des LfULG, die Unterstützung bei der Erstellung des Betriebskonzeptes, die Härtung nach den Regeln des BSI-Grundschutzes, die Schulung der Administratoren sowie diverse Unterstützungsleistungen nach Bedarf während der gesamten supporteten Betriebszeit des Speichersystems. Die Systeme sollen in Abstimmung mit dem AG in bestehende 19" Rackschränke eingebaut werden. Die Aufteilung und Anordnung der Komponenten sind vorab mit dem AG abzustimmen. Der Schrank ist bereits mit USV-geschützten Steckdosenleisten (C13) ausgestattet, die in Absprache zu nutzen sind. Für alle Komponenten des neuen S3-Speichersystems sind beim AG die für einen ordnungsgemäßen Betrieb erforderlichen Monitoringsysteme zu planen und aufzubauen (in Zusammenhang mit der Erstellung eines Betriebskonzeptes) Der AG fordert für die Lieferung und die Garantieleistungen sowie für alle weiteren Leistungen bis zur Inbetriebnahme des Systems, für die Systemwartung sowie die Dienstleistungen nach der Abnahme des Systems den Abschluss eines EVB-IT-Systemlieferungsvertrages.
- Landkreis Donau-RiesDonauwörthFrist: 01. Mai
Linienbedarfsverkehr (On-Demand-Verkehr) in den Zellen Nr. 3 „Wemding/Monheim“ (Los 1) und Nr. 5 „Lech“ (Los 2)
Der Landkreis Donau-Ries als Aufgabenträger beabsichtigt die Verkehrsleistung des Linienbedarfsverkehrs nach § 44 PBefG im Los 1 Wemding/Monheim mit Wirkung zum 01.02.2027 bis 31.12.2034 mit der Option zur einseitig einmaligen Verlängerung durch den Auftraggeber um bis zu 24 Monate bis zu 12 Monate vor Vertragsende im offenen Verfahren gemäß § 15 VgV europaweit auszuschreiben (Wettbewerbliches Ausschreibungsverfahren (Artikel 5 Absatz 3 der VO (EG) Nr. 1370/2007). Der Einsatz von Sub-Unternehmern ist zulässig, muss aber vom Auftraggeber genehmigt werden. Der Auftragnehmer muss mindestens 50 % der Betriebsleistungen selbst erbringen. Auf Art. 4 Abs. 7 VO 1370/2007 wird verwiesen. Menge und Wert der Dienstleistung: Da es sich um einen Linienbedarfsverkehr handelt, kann nur eine Abschätzung der Leistungsmenge anhand des bereits aktuell in ähnlicher Weise erbrachten Verkehrs in einer Größenordnung von ca. 200.000 Fahrzeugkilometern/Jahr erfolgen. Es kommen 2 Fahrzeuge für die Beförderung von bis zu acht Personen (ohne Fahrersitz) und einer Sondernutzungsfläche zur Mitnahme eines Rollstuhles bzw. von Kinderwägen zum Einsatz. Nähere Informationen zum Angebot: Der Verkehr wird bereits im Bestand in anderen Teilen des Landkreises erbracht und soll nach dem Willen des Aufgabenträgers auch in der Zelle Wemding/Monheim künftig in ähnlicher Weise erbracht werden. Das Bediengebiet, die Angebotszeiten, differenziert nach Wochentagen, sowie die Zahl der einzusetzenden Fahrzeuge, differenziert nach Wochentagen und Tageszeiten, sind der Homepage des Landkreises Donau-Ries als Information zur Vorabbekanntmachung unter www.donau-ries.de/oepnv/oepnv ersichtlich. Weitere Einzelheiten hierzu werden im Kapitel 7.2.3 des Nahverkehrsplans des Landkreises Donau-Ries gemacht. Bei den Vorgaben im Nahverkehrsplan handelt es sich um Vorgaben, die mindestens einzuhalten sind. Das Kapitel 7.2.3 ist ebenfalls einsehbar auf der Homepage des Landkreises Donau-Ries (www.donau-ries.de/oepnv/oepnv). Die Clean Vehicles Directive (CVD) findet keine Anwendung. Das Verkehrsunternehmen hat das Deutschlandticket anzuerkennen und an der Einnahmenaufteilung zum Deutschlandticket teilzunehmen. Ab Beitritt des Landkreises Donau-Ries zu einem Verkehrs- und Tarifverbund sind dessen Tarif, einschließlich dessen Tarif- und Beförderungsbedingungen anzuwenden. Nähere Informationen zum Nahverkehrsplan: Der Landkreis Donau-Ries hat einen Nahverkehrsplan in der Fassung vom 13.05.2015 beschlossen und seitdem mehrfach fortgeschrieben. Die Originalfassung und die relevanten fortgeschriebenen Kapitel sind einsehbar unter www.donau-ries.de/oepnv/oepnv. Im Kapitel 7.2.3 „Bedarfsorientierte Verkehre (On-Demand-Verkehre)“ werden Vorgaben zur gegenständlich vorabbekanntgemachten Leistung gemacht. Die darin gemachten Vorgaben sind mindestens einzuhalten. Auf die Regelungen gemäß § 8a Abs. 2 S. 2 i. V. m. § 12 Abs. 6 S. 1 PBefG wird hingewiesen. Ausschließliche Rechte werden eingeräumt. Das ausschließliche Recht schützt die gegenständliche Leistung vor Verkehren, die das Fahrgastpotenzial dieser Leistungen nicht nur unerheblich beeinträchtigen, soweit sie vom Auftraggeber nicht selbst veranlasst werden. Der Auftraggeber beabsichtigt zusätzlich zur gegenständlich vorabbekanntgemachten Leistung Linienverkehre nach § 42 PBefG im gleichen Bedienungsgebiet zu vergeben. Aktuell werden hier bereits eigenwirtschaftliche Linienverkehre nach § 42 PBefG betrieben. Der gegenständlich vorabbekanntgemachte Verkehr umfasst Leistungen gemäß § 44 PBefG. Die Bieter bzw. die Mitglieder einer Bietergemeinschaft müssen ähnliche Leistungen bereits mit Erfolg erbracht haben. Die Erbringung der Dienstleistungen ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: - Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen - Angabe zu Inhabern, Gesellschaftern und zur Führung der Geschäfte bestellten Personen des Bieters bzw. der Mitglieder der Bietergemeinschaft. Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift: Personenbeförderungsgesetz (PBefG); Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr (BOKraft).
- Universitätsklinikum Essen (AöR)
CPU-Upgrade und Gerätetausch
Vorliegend liegt der geschätzte Auftragswert bezogen auf die CPU-Upgrades und den Wechsel der Geräte über dem aktuellen EU-Schwellenwert für Liefer- und Dienstleistungen in Höhe von 216.000 EUR netto, so dass ein EU-weites Vergabeverfahren gemäß der Vergabeverordnung (VgV) durchzuführen ist. Nach § 14 Abs. 1 VgV erfolgt die Vergabe von öffentlichen Aufträgen nach § 119 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen im offenen Verfahren, im nicht offenen Verfahren, im Verhandlungsverfahren, im wettbewerblichen Dialog oder in der Innovationspartnerschaft. Dem öffentlichen Auftraggeber stehen nach § 14 Abs. 2 VgV das offene und das nicht offene Verfahren, das stets einen Teilnahmewettbewerb erfordert, nach seiner Wahl als Regelverfahren zur Verfügung. Die anderen Verfahrensarten stehen nur zur Verfügung, soweit dies durch gesetzliche Bestimmungen oder nach den Absätzen 3 und 4 gestattet ist. Gem. § 14 Abs. 4 Nr. 2 lit. C) VgV kann ein öffentlicher Auftrag im Wege eines Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb vergeben werden, wenn zum Zeitpunkt der Aufforderung zur Abgabe von Angeboten der Auftrag nur von einem bestimmten Unternehmen erbracht oder bereitgestellt werden kann, c) wegen des Schutzes von ausschließlichen Rechten, insbesondere von gewerblichen Schutzrechten Gem. § 14 Abs. 4 Nr. 5 VgV kann ein öffentlicher Auftrag im Wege eines Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb vergeben werden, wenn zusätzliche Lieferleistungen des ursprünglichen Auftragnehmers beschafft werden sollen, die entweder zur teilweisen Erneuerung oder Erweiterung bereits erbrachter Leistungen bestimmt sind, und ein Wechsel des Unternehmens dazu führen würde, dass der öffentliche Auftraggeber eine Leistung mit unterschiedlichen technischen Merkmalen kaufen müsste und dies eine technische Unvereinbarkeit oder unverhältnismäßige technische Schwierigkeiten bei Gebrauch und Wartung mit sich bringen würde; die Laufzeit dieser öffentlichen Aufträge darf in der Regel drei Jahre nicht überschreiten. Aufgrund der Zeichenbeschränkung auf 6000, kann über diese Plattform nur eine verkürzte Begründung dargestellt werden. Eine ausführlichere Darstellung kann jedem Interessierten gerne auf Anfrage bereitgestellt werden. Begründung: Der Auftraggeber setzt an den Standorten der Universitätsmedizin Essen aktuell Blutgasanalysegeräte der Firma Radiometer ein. Hierbei handelt es sich um die Geräte der Typen ABL815 Flex / ABL820 Flex / ABL825 Flex und ABL90 Flex / ABL90 Flex Plus. Im Zuge der Systemprüfungen ist aufgefallen, dass einige der Bestandsgeräte nach Ablauf der Übergangsfristen nicht mehr den Richtlinien entsprechen. Um diese Richtlinienkonformität wiederzuerlangen, sollen die Bestandsgeräte, die hiervon betroffen sind, ein Upgrade durch den Hersteller erfahren. Diese Upgrades werden am Markt ausschließlich vom Hersteller Radiometer angeboten, da die Geräte patentrechtlich geschützt sind und einem ständigen Wartungsvertrag beim Hersteller unterliegen. Drittfirmen wird der Zugriff auf die Geräte, insbesondere auf die verbaute Hardware, nicht gestattet. Hinzu tritt, dass es sich bei den Hardwareupgrades dem Grunde nach um zusätzliche Lieferleistungen des ursprünglichen Auftragnehmers zur teilweisen Erneuerung bereits erbrachter Leistungen im Sinne des § 14 Abs. 4 Nr. 5 VgV handelt. Die gegenständlichen Geräte wurden von Radiometer gekauft und an den Auftraggeber geliefert. Diese Geräte müssen nun, wie bereits dargestellt, aufgrund rechtlicher Anforderungen ein Upgrade erfahren. Die hierfür benötigten Komponenten werden seitens des ursprünglichen Auftragnehmers geliefert und verbaut und dienen der Erneuerung bereits erbrachter Leistungen. Darüber hinaus würde ein Wechsel des Unternehmens dazu führen, dass der Auftraggeber vollkommen neue Geräte mit abweichenden technischen Merkmalen beschaffen müsste, die mit den Bestandsgeräten weder kompatibel noch wirtschaftlich vergleichbar wären. Andere Upgrade-Möglichkeiten als die vom Hersteller angebotenen, sind am Markt faktisch nicht verfügbar. Ein Wechsel des Unternehmens würde demnach zu technisch unvereinbaren Leistungen und nicht kalkulierbaren Risiken führen, insbesondere auch mit Blick auf die regelmäßige Herstellerwartung etc. Eine vernünftige Alternative oder Ersatzlösung gem. § 14 Abs. 6 VgV ist nicht ersichtlich, insbesondere unter wirtschaftlichen Aspekten, da sonst nur ein vollständiger Austausch mit Neugeräten in Frage käme und den erheblichen Kompatibilitätsrisiken. Durch die Nutzung der gegenständlichen Geräte mit dem Flexlink-Modul von AQURE werden safePI-CO Probennehmer, Probe, Anwender und Patient direkt am Bett eindeutig miteinander digital verknüpft. Dies minimiert das Risiko von Probenverwechslungen und erhöht die dadurch die Patientensicherheit. Das Messergebnis wird direkt in der digitalen Patientenakte gespeichert, was eine schnelle Therapiekontrolle und gegebenenfalls Anpassungen ermöglicht. ABL90 Flex Plus Radiometer ist der einzige Hersteller, der ein kassettenbasiertes Blutgasanalysegerät anbietet, das im Mikromodus mit einem minimalen Probenvolumen von 45 µl zuverlässige Ergebnisse für 17 Parameter (Blutgasanalyse und Oxymetrie) liefert, was besonders für den Einsatz in der Pädiatrie und Neonatologie entscheidend ist. ABL8xx Flex Plus Das FlexQ-Modul ermöglicht das gleichzeitige Einlegen von drei Proben, die automatisch nacheinander gemessen werden. Somit entsteht keine unnötige Wartezeit der Pflegekraft am Gerät, wenn zeit-gleich mehrere Proben gemessen werden sollen oder das Gerät sich nicht im "Messbereit-Modus" befindet, weil evtl. Kalibrationen laufen. Bei 7 Messungen pro Patienten auf den Intensivstationen haben die Pflegekräfte ca. 2 Stunden pro Tag und Gerät mehr Zeit, um andere wichtige Dinge zu erledigen. Eine vernünftige Alternative oder Ersatzlösung gem. § 14 Abs. 6 VgV ist aufgrund der dargestellten Gründe nicht ersichtlich, insbesondere unter wirtschaftlichen, personellen und zeitlichen Aspekten. Näheres gerne auf Anfrage.
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
- Wie kann ich mich auf diese Ausschreibung bewerben?
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- Bis wann läuft die Angebotsfrist?
- Die Angebotsfrist endet am 31. März 2026.
- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist Gemeinde Waldachtal.
- Welche Unterlagen sind für den Start relevant?
- In der Regel benötigen Sie Leistungsbeschreibung, Eignungsnachweise, Fristenhinweise und ggf. Formblätter. Auf auftrag.ai werden diese Punkte priorisiert dargestellt.