Fahrrad-Leasing - Rahmenvereinbarung
Angaben können aus der Leistungsanforderung entnommen werden.
Typ:Ausschreibung
Ohne Kreditkarte · Sofortiger Zugang
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Erhalten Sie alle Dokumente zu "Fahrrad-Leasing - Rahmenvereinbarung" von Universitätsklinikum Freiburg und behalten Sie Fristen und Einreichungshinweise im Blick.
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Nach Registrierung stehen Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung strukturiert bereit.
Rahmenvereinbarung Fahrrad-Leasing für Tarifbeschäftigte der Universitätsklinika Baden-Württemberg
Rahmenvertrag für Fahrradleasing für ca. 2.500 Beschäftigte der StädteRegion Aachen. Leasinggeber stellt Fahrräder für dienstliche und private Nutzung, Versicherung, Wartung und Serviceleistungen (Bestellung, Rückgabe, Schadensabwicklung) bereit. Abschluss von Versicherungs- und Wartungsvertrag ist vorgeschrieben.
Rahmenvertrag für Fahrradleasing für ca. 2.500 Beschäftigte der StädteRegion Aachen. Leasinggeber stellt Fahrräder für dienstliche und private Nutzung, Versicherung, Wartung und Service (Bestellung, Rückgabe, Schadensabwicklung) sicher. Vertragspartner ist die StädteRegion Aachen; Beschäftigte melden sich über die Personalverwaltung.
Leasing-Rahmenvereinbarung für Fahrräder inkl. Service, Versicherung und Online-Portal. Geschätzte Abnahme: 250-300 Stück, Höchstgrenze: 375 Fahrräder. Umfasst alle Prozesse von Bestellung bis Vertragsende. Bieter müssen Konzept, Händlerliste, Versicherungsleistungen, Vertragsmuster und Zubehörliste vorlegen.
Rahmenvereinbarung über das Leasing von Fahrrädern für Mitarbeitende der Stadt Schweinfurt, der Hospitalstiftung, des Leopoldina Krankenhauses der Stadt Schweinfurt gGmbH sowie der SWG GmbH inklusive Tochtergesellschaft SWSG GmbH.
Informationen zum Umfang der Arbeiten können dem Leistungsverzeichnis entnommen werden.
Informationen zum Umfang der Arbeiten können dem Leistungsverzeichnis entnommen werden.
Die Hansestadt Lübeck und ihre Eigenbetriebe bzw. eigenbetriebsähnlichen Einrichtungen (zusammen im Folgenden: HL) streben den Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Nutzung eines Dienstrad-Leasings an. Leasingnehmer kann der jeweilige Arbeitgeber des Mitarbeitenden, also die HL oder der entsprechende Eigenbetrieb bzw. die eigenbetriebsähnlichen Einrichtung, sein. Er schließt mit den Mitarbeitenden entsprechende Überlassungs- und Nutzungsverträge ab.
Die Hansestadt Lübeck und ihre Eigenbetriebe streben den Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Nutzung eines Dienstrad-Leasings an. Der jeweilige Arbeitgeber (HL oder Eigenbetrieb) tritt als Leasingnehmer auf und schließt mit den Mitarbeitenden entsprechende Überlassungs- und Nutzungsverträge ab.
Die Stadt Wuppertal sucht einen einheitlichen Anbieter für Fahrradleasing für Beschäftigte der Kernverwaltung und ihrer Betriebe (GMW, ESW, KIJU, APH, WAW, Jobcenter). Grundlage ist der TV-Fahrradleasing vom 25.10.2020 sowie § 2 Abs. 3 LBesG NRW. Der Dienstleister soll als Leasinggeber und Servicedienstleister fungieren, ein Netzwerk aus Fachhändlern bereitstellen und Versicherungsleistungen abdecken, um ein einheitliches Angebot per Entgeltumwandlung zu ermöglichen.